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Die armenische Regierung kündigte am 16. März 2020 den Ausnahmezustand an, der am 11. September 2020 durch ein "Quarantäneregime" ersetzt wurde. Die Quarantäne soll derzeit bis zum 11. Januar 2021 dauern.
UPDATE: 21. September 2020. Die folgenden Einschränkungen gelten derzeit für internationale Reisen:
1. Flughafen
Ab dem 12. August 2020 gibt es keine Beschränkungen für die Einreise von Ausländern Anreise über den Flughafen gelten mit Ausnahme der obligatorischen Quarantäne (siehe unten).
2. Quarantäne
Alle Personen, die nach Armenien einreisen, unterliegen unabhängig vom Herkunftsland einer 14-tägigen Quarantäne. Sie müssen jedoch einen PCR-Test (Polymerase Chain Reaction) zur Diagnose einer Coronavirus-Krankheit (COVID-19) durchlaufen. Bei einem negativen Ergebnis ist keine Selbstisolation mehr erforderlich.
3. Kein Visum bei der Ankunft
Das Außenministerium angekündigt dass Visa bei der Ankunft nicht verfügbar sind. In der Praxis werden Familienangehörigen armenischer Staatsbürger und ethnischen Armeniern weiterhin Visa bei der Ankunft ausgestellt. Die Liste der Länder, deren Bürger bei ihrer Ankunft zuvor ein Visum erhalten konnten, ist verfügbar Hier. Die betroffenen Ausländer dürfen Visumanträge online unter stellen https://evisa.mfa.am/ oder über Armeniens Konsularbüros im Ausland.
4. Landgrenzen
Einschränkungen gelten weiterhin für diejenigen, die über die nach Armenien kommen land Grenzen mit Georgien und Iran. Nur die Bürger Armeniens sowie die folgenden Ausländerklassen dürfen über die Landgrenze nach Armenien einreisen:
- Familienmitglieder armenischer Staatsbürger;
- Gesetzliche Bewohner;
- Diplomatisches Personal;
- Nahe Verwandte, die zu Beerdigungen kommen (Eltern, Ehepartner, Kind oder Geschwister des Verstorbenen);
- Zwischenstaatliche Frachtfahrer;
- Andere Ausnahmefälle.
5. Gesetzliche Einwohner
Landgrenzen können von "Personen überschritten werden, die aus rechtlichen Gründen in der Republik Armenien wohnhaft sind". Diese Ausnahme sollte für alle Inhaber armenischer Aufenthaltsgenehmigungen (vorübergehende und dauerhafte Aufenthaltskarten, Sonderpässe) sowie für Ausländer mit Flüchtlingsstatus in Armenien gelten.
6. Familienmitglieder armenischer Staatsbürger
Landgrenzen können von "Familienmitgliedern" armenischer Staatsbürger überschritten werden. Während der Begriff "Familienmitglied" vermutlich nicht definiert ist, umfasst er den Ehepartner, die Eltern sowie die Söhne und Töchter eines armenischen Bürgers.
7. Diplomatisches Personal
Die Einreise nach Armenien über Landgrenzen ist Vertretern diplomatischer und konsularischer Ämter, internationaler Organisationen und ihrer Familienangehörigen gestattet.
8. Andere Ausnahmen
Andere Ausnahmen können vom Leiter des Grenzschutzdienstes von Fall zu Fall gewährt werden, unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Notwendigkeit der Einreise sowie der epidemischen Situation im Herkunftsland.
Ressourcen
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Nerses Isajanyan
Geschäftsführender Anwalt
LL.M. Georgetown Universität
New York Bar | Armenische Anwaltskammer
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Nerses Isajanyan
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LL.M. Georgetown Universität
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