Im Überblick
- Eine vertragliche Forderung verjährt drei Jahre lang ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung (Art. 331-333, 337 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
- Ein ausländisches Unternehmen benötigt keine armenische Registrierung, Zweigniederlassung oder Repräsentanz, um zu klagen (Art. 428 StPO).
- Die staatliche Gebühr auf eine Geldforderung erster Instanz beträgt 3 % der geforderten Summe, von 6,000 AMD (etwa 17 USD) bis 25,000,000 AMD (etwa 68,800 USD), zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank von Armenien von 363.44 am 22. September 2026.
- Eine Forderung, die der Kunde nie bestritten hat, kann per Zahlungsanweisung auf Dokumentenbasis für eine Pauschale von 1,500 AMD (ca. 4 USD) beglichen werden.
- Die Vollstreckung der Urteile erfolgt durch den Zwangsvollstreckungsdienst, und die Kosten werden im Verhältnis zum Erfolg der Forderung erstattet.
Die Einreichung einer regulären Forderung in Armenien kostet 3 % der geforderten Staatsabgabe, zwischen 6,000 und 25,000,000 AMD. Armenische Unternehmen werben mit Erfolgsprovisionen von 10 bis 15 % des eingetriebenen Betrags für Forderungen über etwa 5,500 USD. Ob diese Ausgaben sinnvoll sind, hängt von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und der Beweiskraft der Unterlagen ab. Beides muss geklärt werden, bevor Geld investiert wird. Dies ist das Gegenteil der Eintreibung unbezahlter Steuern durch die staatliche Steuerbehörde, die nach einem eigenen Verwaltungsmechanismus arbeitet.
Lohnt es sich, diese Schulden einzutreiben?
Beginnen Sie mit der Zahlungsfähigkeit, denn sie ist die Grundlage für alles Weitere. Der armenische Test zur Feststellung einer unfreiwilligen Insolvenz bietet einen hilfreichen Anhaltspunkt: Unbestrittene Verbindlichkeiten über dem 2,000-Fachen des Mindestlohns (Berechnungsgrundlage: 1,000 AMD), also 2,000,000 AMD (ca. 5,500 USD), die seit 90 aufeinanderfolgenden Tagen unbezahlt sind (Insolvenzgesetz HO-51-N Art. 3; Berechnungsgrundlage gemäß HO-66-N Art. 3). Ein Schuldner, der diese Grenze überschreitet, ist bereits einem Gläubigerantrag ausgesetzt. Ein Schuldner mit mehreren Lieferanten, der diese Grenze überschritten hat, wird Sie wahrscheinlich nicht vollständig bezahlen. Ein Auszug aus dem Handelsregister zeigt den aktuellen Geschäftsführer, das Stammkapital und etwaige Liquidationsvermerke. Auf unserer Seite zur armenischen Unternehmensregistrierung finden Sie eine Übersicht über die im Register enthaltenen Informationen.
Die Prozesskosten richten sich nach der Streitwerthöhe, daher steigen auch die Kosten einer Niederlage entsprechend. In erster Instanz betragen sie 3 % des Streitwerts, in Berufung 4 % und in Kassationsbeschwerde 5 %. Bei einem Rechtsstreit, der beide Instanzen durchläuft, belaufen sich die Prozesskosten somit auf 12 % der Streitsumme, zuzüglich Anwaltsgebühren. Die Kosten richten sich nach dem Ausgang des Verfahrens: Das Gericht verteilt sie entsprechend dem Erfolg der Klage (Art. 109 Abs. 1 ZPO). Gewinnt man die Hälfte der Klage, werden einem etwa die Hälfte der Kosten erstattet. Art. 107 Abs. 4 ZPO begrenzt zudem die vom Unterlegenen zu zahlenden Anwaltsgebühren. Die mit Ihrem Anwalt vereinbarten Gebühren sind daher nur bis zu dieser Höchstgrenze erstattungsfähig.
Die Stärke der Dokumentation entscheidet über das weitere Vorgehen. Eine Forderung, die der Kunde nie schriftlich bestritten hat, kann im Rahmen des gerichtlichen Zahlungsbefehlsverfahrens mit einer Gebühr von 1,500 AMD geltend gemacht werden. Eine Forderung, die der Kunde aufgrund von Mängeln, Lieferverzögerungen oder Aufrechnung bestreitet, wird im ordentlichen streitigen Verfahren mit einer Gebühr von 3 % und ohne festgelegte Frist verhandelt.
Ihnen zur Verfügung stehende Gebührenstrukturen
Für zugelassene armenische Rechtsanwälte sind Erfolgshonorarvereinbarungen grundsätzlich zulässig. Art. 6 Abs. 1–3 des Anwaltsgesetzes erlaubt die Festlegung des Honorars durch schriftliche Vereinbarung, und der Kassationsgerichtshof hat ein erfolgsabhängiges Honorar grundsätzlich bestätigt (ԵԿԴ/4708/02/17, 4. März 2022; siehe auch ԵԸՆԴ/0976/02/13, 28. November 2014). Die Berufsordnung der Anwaltskammer vom 24. Dezember 2022 verlangt ein schriftliches Mandat und die vollständige Offenlegung des Honorars und verbietet die Garantie eines vom Gericht abhängigen Ergebnisses (Art. 3.1.3 bis 3.1.4, 3.3.1 bis 3.3.3, 3.1.10). Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für den Prozentsatz des Honorars.
Die veröffentlichten Marktkonditionen dienen als Vergleichswert. iLex wirbt mit Inkassogebühren von 10 bis 15 Prozent für Beträge über 5,500 USD auf Erfolgsbasis (keine Gebühren bei Nichteintreibung). Unterhalb dieser Grenze ist der Prozentsatz höher. Concern Dialog betreibt mit Delex eine Inkassoabteilung auf Erfolgsbasis, wobei der Kunde die staatlichen Gebühren und direkten Kosten im Voraus trägt. Zu den Kunden zählen nach eigenen Angaben Großkreditgeber wie Banken, Telekommunikationsunternehmen und Einzelhändler.
Welche Dokumente und Fakten Sie vor dem Start benötigen
Das armenische Verfahren sieht keine abschließende Liste der für eine Forderungsanmeldung erforderlichen Dokumente vor. Sie müssen darlegen und beweisen, dass die Verpflichtung entstanden ist, zu welchen Bedingungen, dass Sie die Leistung erbracht haben und dass die Zahlung ausblieb (Art. 10, 13, 521 des armenischen Zivilgesetzbuches; Art. 9, 121-122 der armenischen Strafprozessordnung). Der Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass das Fehlen eines Dokuments mit der Überschrift „Vertrag“ die Forderung nicht ausschließt und dass eine beidseitig validierte elektronische Steuerrechnung allein ein Lieferverhältnis begründen kann (ԵՇԴ/0724/02/17, 17. September 2018). Die elektronische Rechnungsstellung über das System des Staatlichen Steuerkomitees (SRC) ist seit 2016 verpflichtend. Eine vom Kunden validierte SRC-Rechnung kann daher bereits als Nachweis dienen; die Rechnungsstellungsregeln sind auf unserer Webseite zum armenischen Steuerrecht erläutert.
Art. 62 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt die Beweislast für die Zahlung dem Schuldner auf, wodurch sich der Schwerpunkt Ihrer Akte praktisch auf den Nachweis der Verpflichtung verlagert. Art. 298 Abs. 3 verlangt für ausländische Wirtschaftsgeschäfte die Schriftform, weshalb eine mündliche Abänderung eines grenzüberschreitenden Liefervertrags nur schwer Bestand hat.
Alle fremdsprachigen Dokumente und Anlagen müssen ins Armenische übersetzt werden; unübersetzte Dokumente werden nicht berücksichtigt (Art. 16 Abs. 2, 74 Abs. 4 StPO). Ob jede Übersetzung zusätzlich notariell beglaubigt und jede fremdsprachige Anlage mit einer Apostille oder konsularischen Legalisation versehen werden muss, ist nicht abschließend geklärt. Der Verfahrenstext gibt hierzu keine eindeutige Antwort, und die Praxis variiert von Richter zu Richter. Daher kann ein und dasselbe Dokument in einem Gerichtssaal angenommen, in einem anderen jedoch beanstandet werden. Rechnen Sie mit den strengeren Anforderungen: notariell beglaubigte Übersetzungen und mit einer Apostille oder konsularischen Legalisation versehene Originale, insbesondere für die Vollmacht und die Dokumente zur Unternehmensvertretung, da diese das höchste Ablehnungsrisiko bergen.
Ein ausländisches Unternehmen klagt in eigenem Namen. Eine armenische Registrierung, Zweigniederlassung oder Repräsentanz ist nicht erforderlich (Art. 428 Abs. 1-2 ZPO), und der Status als ausländischer Gläubiger ändert nichts am Zuständigkeitsgericht (Art. 2 ZPO). Sie benötigen einen Nachweis über die Rechtspersönlichkeit des Unternehmens, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners sowie eine schriftliche Vollmacht für den klagenden Anwalt (Art. 48-56 ZPO). Gerichtsstand ist standardmäßig der Sitz des Schuldners (Art. 21 Abs. 1 ZPO), alternativ der Erfüllungsort (Art. 22 Abs. 3 ZPO) oder der Sitz einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz (Art. 22 Abs. 8 ZPO). Lesen Sie zunächst die Streitbeilegungsklausel des Vertrags: Die Parteien können den Gerichtsstand schriftlich vereinbaren (Art. 23 Abs. 1 ZPO), und eine seit der Unterzeichnung unbeachtete Klausel könnte bereits einen Gerichtsstand oder ein Schiedsgericht festgelegt haben.
Prüfen Sie als Erstes die Verjährungsfrist. Vertragliche Forderungen verjähren nach drei Jahren (Art. 331–333 BGB). Ist im Vertrag ein Zahlungstermin festgelegt, beginnt die Frist mit dessen Ablauf; ist die Zahlung auf Verlangen fällig, beginnt sie mit Entstehung des Anspruchsrechts, nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist (Art. 337). Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbricht die Frist, ebenso wie die Anerkennung der Schuld durch den Schuldner, wodurch die dreijährige Frist neu beginnt und die bereits verstrichene Zeit nicht mehr angerechnet wird (Art. 340). Ein von Ihnen versandtes Mahnschreiben gilt nicht als Anerkennung der Schuld durch den Schuldner. Für Ansprüche aus Transport, Versicherung, Bankwesen und Wertpapieren gelten gesonderte Verjährungsfristen. Prüfen Sie daher die Art der Forderung.
Verhandlung und Einigung vor dem Gang vor Gericht
Eine außergerichtliche Aufforderung ist in Armenien keine generelle Voraussetzung für die Klageerhebung. Sie ist jedoch zwingend erforderlich, wenn ein Gesetz oder der Vertrag selbst einen außergerichtlichen Schritt vorschreibt. In diesem Fall kann die Klage innerhalb von 30 Kalendertagen nach diesem Schritt erhoben werden, sofern der Vertrag keine andere Frist vorsieht (Art. 3 Abs. 1 und 3 ZPO). Was mit einer Klage geschieht, die unter Verstoß gegen eine vertragliche Aufforderungsklausel erhoben wird – ob sie zurückgewiesen, ausgesetzt oder verhandelt wird –, ist im aktuellen Text nicht geregelt. Daher ist eine solche Klausel als verbindlich anzusehen und das Schreiben zu versenden.
Die Parteien können sich in jeder Phase des Verfahrens einigen, einen zugelassenen Schlichter beauftragen oder den Streitfall einem Schiedsgericht unterwerfen (Art. 12 Abs. 3, 19 ZPO). Ein gerichtlich genehmigter Vergleich wird zu einem vollstreckbaren Rechtsakt (Art. 184, 288–291 ZPO), und der Kassationsgerichtshof hat bestätigt, dass ein Vergleich in jeder Phase des Verfahrens genehmigt werden kann (VD/4811/05/09). Ein außergerichtlich geschlossener Vergleich ist gemäß Art. 3 Abs. 2 und 10 ZPO als gewöhnlicher Vertrag bindend und hat keine eigene Vollstreckungskraft. Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist ein Urteil oder ein Schiedsspruch erforderlich, bevor ein Gerichtsvollzieher tätig wird. Ist eine Einigung wahrscheinlich, sollte zunächst der Weg über einen Zahlungsbefehl beschritten werden: Ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl ist selbst ein vollstreckbarer Rechtsakt, und die Gebühr von 1,500 AMD ist als Gerichtskosten erstattungsfähig.
Eine Klage einreichen und was vor Gericht passiert
Armenien kennt kein separates Handels- oder Wirtschaftsgericht für Forderungen zwischen Unternehmen. Ordentliche Forderungen werden vor den Gerichten erster Instanz mit allgemeiner Zuständigkeit verhandelt, wobei das Stadtgericht Jerewan für Zivilsachen in der Hauptstadt zuständig ist. Berufungen erfolgen an das Oberlandesgericht und anschließend an die Zivilkammer des Kassationsgerichts (Art. 1, 18 StPO). Verweise auf ein Wirtschaftsgericht in älteren Dokumenten sind hinfällig. Das Insolvenzgericht ist nur dann zuständig, wenn die Forderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht wird.
Der Zahlungsauftragsweg
Bei einer vom Kunden unbestrittenen Forderung sieht Art. 307–314 der Zivilprozessordnung (ZPO) ein rein schriftliches Verfahren vor. Die Forderung muss feststehend sein, es dürfen keine Gegenleistungen Ihrerseits vorliegen; Fälle, die vor einem Notar verhandelt werden, sind ausgeschlossen. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, wird der Beschluss nach Ablauf einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen vollstreckbar. Die Antragsgebühr beträgt 1,500 AMD (ca. 4 USD).
Der gewöhnliche Anspruch
Ein strittiges Forderungsverfahren wird im kontradiktorischen Verfahren geführt, wobei jede Partei ihre eigenen Beweise vorlegt (Art. 13 ZPO). Die Anhörungen finden in armenischer Sprache statt, und alle fremdsprachigen Dokumente werden übersetzt. Es gibt keine verlässlichen veröffentlichten Daten zur Dauer eines armenischen Handelsforderungsverfahrens von der Einreichung bis zum Urteil, unabhängig davon, ob es sich um eine strittige oder unstrittige Forderung handelt. Planen Sie daher die Gebühren und die Einfuhrabgabe ein und lassen Sie sich einen Termin frei. Ist die Forderung in Euro oder US-Dollar denominiert, wird der Forderungswert für die Einfuhrabgabe zum durchschnittlichen Wechselkurs der Zentralbank vom Vortag der Einreichung umgerechnet (Gesetz über die staatliche Einfuhrabgabe, Art. 9 Abs. 5). Ein Antrag auf einstweilige Maßnahmen, z. B. zur Kontosperrung oder zur Eintragung einer Vermögensbeschränkung vor Urteilsverkündung, ist mit einer Gebühr von 15,000 AMD (ca. 41 USD) verbunden und kann zusammen mit der Klage eingereicht werden.
Was das Gericht anklagt
| Einreichung | Staatliche Pflicht |
|---|---|
| Grundpflicht | AMD 1,000 (ca. 3 USD) |
| Geldanspruch, erste Instanz | 3 % der Forderung, mindestens 6,000 AMD (ca. 17 USD), maximal 25,000,000 AMD (ca. 68,800 USD) |
| Zahlungsauftragsantrag | AMD 1,500 (ca. 4 USD) |
| Anwendung von einstweiligen Maßnahmen | AMD 15,000 (ca. 41 USD) |
| Berufung in einem Geldverfahren | 4 % des strittigen Betrags, mindestens 15,000 AMD, höchstens 15,000,000 AMD |
| Kassationsbeschwerde in einem Geldverfahren | 5 % des strittigen Betrags, mindestens 30,000 AMD, höchstens 10,000,000 AMD |
Gesetz über die Staatsabgabe Art. 8 und 9. USD-Gegenwert zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank von Armenien von 363.44 zum Dollar am 22. September 2026; der Dram-Wert ist der maßgebliche Wert.
Durchsetzung: Bezahlung nach dem Sieg
Ein Urteil wird nicht von selbst vollstreckt. Die Vollstreckung erfolgt durch den Zwangsvollstreckungsdienst (in Armenien DAHK) gemäß dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Gesetz über das Vollstreckungsverfahren (HO-179-N) in Verbindung mit dem Gesetz über den Zwangsvollstreckungsdienst (HO-40-N). Bereits nach dem alten Recht laufende Verfahren wurden nicht alle zum Stichtag übernommen: Art. 123 Abs. 4–6 HO-179-N sieht für bestimmte ältere Fälle weiterhin die bisherige Regelung vor; dies betrifft alle Vollstreckungsakten, die vor 2026 eröffnet wurden.
Bei gemeinschaftlichem Vermögen des Schuldners, beispielsweise bei einer Immobilie im Miteigentum mit dem Ehepartner, erfolgt die Beitreibung durch Teilung und Pfändung des Schuldneranteils gemäß Art. 200 Abs. 2 des armenischen Zivilgesetzbuches. Der Kassationsgerichtshof hat sich in einem Urteil (ED/3-1928(VD)/07) bereits mit diesem Verfahren befasst. Sobald ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, sind Bankkonten das schnellste Ziel für die Beitreibung von Forderungen. Auf unserer Seite zum armenischen Bankwesen wird die Struktur von Konten und Überweisungen erläutert. Welche Instrumente zur Vermögensermittlung ein Gläubiger einsetzen kann und ob für jedes Instrument ein gesonderter Gerichtsbeschluss erforderlich ist, wurde für diesen Artikel nicht geprüft.
Gläubigerinitiiertes Insolvenzverfahren
Ein Gläubiger kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ein Schuldnerunternehmen beantragen, wenn die unbestrittenen Forderungen 2,000,000 AMD übersteigen (das 2,000-fache der Berechnungsgrundlage von 1,000 AMD) und seit 90 aufeinanderfolgenden Tagen unbezahlt sind (Insolvenzgesetz HO-51-N Art. 3). Das Insolvenzgericht verhandelt den Antrag vor einem Einzelrichter (Art. 4). Ein vorläufiger Insolvenzverwalter prüft die Lage des Schuldners. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Forderungen eingefroren, die Vollstreckung ausgesetzt und die Zinszahlung gestoppt.
Die Begleichung der Forderungen erfolgt in gesetzlicher Reihenfolge: Verfahrenskosten, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Forderungen, Ansprüche aus zwölf Monaten Arbeitsverhältnis, Ansprüche wegen Lebens- und Gesundheitsschäden und zuletzt allgemeine ungesicherte Forderungen (Art. 82). Gesicherte Gläubiger greifen außerhalb dieser Reihenfolge auf ihre Sicherheiten zurück, weshalb ungesicherte Handelsgläubiger selten vollständig befriedigt werden. Der Insolvenzverwalter kann vorinsolvenzliche Übertragungen anfechten, die Gläubiger benachteiligt haben (Art. 54). Der Kassationsgerichtshof hat bestätigt, dass das Verfahren mit der Erschöpfung der Vermögenssuche endet (ED/0264/04/18) und dass ein Gläubiger, der die Forderung durch Abtretung erworben hat, zur Teilnahme berechtigt ist (EED/0053/04/14).
Der Geschäftsführer des Schuldners muss innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden (Art. 5). Die Haftung für die Versäumung dieser Frist ist subsidiär und erstreckt sich nur auf Verbindlichkeiten, die nach Ablauf der Frist entstanden sind (Art. 7 Abs. 1). Die Haftung des Geschäftsführers beschränkt sich daher auf Schulden, die entstanden sind, als das Unternehmen bereits zahlungsunfähig war. Es werden keine offiziellen Statistiken darüber veröffentlicht, wie lange ein armenisches Insolvenzverfahren von der Antragstellung bis zum Abschluss dauert.
Ist die Gegenpartei eine natürliche Person, gilt ein gesonderter Test: HO-263-N, in Kraft getreten am 12. Juli 2026, führte eine 30-Tage-Verzugsfrist sowie eigene Voraussetzungen für die gerichtliche Entscheidung und Vollstreckung von Forderungen gegen natürliche Personen ein (Art. 3(2.1)). Die oben genannten Beträge von 2,000,000 AMD und 90 Tagen beziehen sich auf den Test für Unternehmen. Ein neues Insolvenzgesetz (HO-252-N, verabschiedet am 18. Juni 2026) wurde erlassen, und Art. 369(1)-(2) verschiebt dessen Inkrafttreten auf ein Jahr nach amtlicher Veröffentlichung. Daher ist HO-51-N für alle heute eingereichten Anträge maßgebend.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit, einen armenischen Kunden wegen einer unbezahlten Rechnung zu verklagen?
Benötige ich ein armenisches Unternehmen oder eine Niederlassung, um die Klage einzureichen?
Muss ich vor der Einreichung der Klage ein formelles Aufforderungsschreiben versenden?
Welche Gerichtsgebühren fallen für die Einreichung der Unterlagen an?
Kann ich einen armenischen Anwalt auf Erfolgsbasis (keine Gebühren bei Nichterfolg) beauftragen?
Welches Gericht ist in Armenien für die Verhandlung von Handelsschulden zuständig?
Wie lange wird der Fall dauern?
Kann ich das Vermögen des Schuldners vor dem Urteil einfrieren?
Was ist als nächstes zu tun?
- Ermitteln Sie das Datum des Zahlungsverzugs. Ermitteln Sie den Tag, an dem die Zahlung laut Vertrag fällig wurde, und rechnen Sie drei Jahre voraus (Art. 337 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Liegt dieses Datum nahe, ist alles Weitere vorerst aufgeschoben.
- Halten Sie die Nachweise für die Zahlungsverpflichtung bereit: den Vertrag oder die bestätigte SRC-Rechnung, den Liefer- oder Abnahmebeleg sowie jede schriftliche Bestätigung des Restbetrags.
- Lesen Sie die Streitbeilegungsklausel, um zu erfahren, ob ein obligatorischer Schritt zur Geltendmachung eines Anspruchs, ein vereinbarter Gerichtsstand oder eine Schiedsklausel enthalten sind.
- Prüfen Sie den Eintrag im Schuldnerregister und ob unbestrittene Schulden über 2,000,000 AMD seit 90 Tagen unbezahlt sind, was die Möglichkeit eröffnet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
- Wählen Sie den Weg: eine Zahlungsanweisung über 1,500 AMD, wenn die Forderung nie bestritten wurde, eine ordentliche Forderung über 3 %, wenn sie bestritten wurde, und einstweilige Maßnahmen über 15,000 AMD, wenn die Vermögenswerte liquide sind.
Letzte Aktualisierung: 22 September 2026

