Schritt 1: Auswahl der optimalen Geschäftsstruktur
Während unseres ersten Beratungsgesprächs besprachen wir verschiedene Optionen für die Unternehmensstruktur in Armenien verfügbar, darunter Private Entrepreneurship (PE) und Limited Liability Company (LLC). Nach sorgfältiger Bewertung der Geschäftsziele der Kundin und der Vorteile jeder Struktur entschied sie sich für die Gründung einer LLC aufgrund ihrer Flexibilität und des zusätzlichen Vorteils des Schutzes durch beschränkte Haftung, wodurch sichergestellt wird, dass ihr persönliches Vermögen vor allen geschäftsbezogenen Verbindlichkeiten geschützt bleibt – eine wesentliche Überlegung für einen internationalen Unternehmer.
Schritt 2: Geschäftsregistrierungsprozess
Vardanyan & Partners übernahmen die volle Verantwortung für die Verwaltung des Registrierungsprozesses im Namen des Kunden. Durch die Erteilung einer Vollmacht konnten wir alle Dokumente einreichen, ohne dass ihre persönliche Anwesenheit im staatlichen Register erforderlich war.
Zu den wichtigsten für die Registrierung erforderlichen Dokumenten gehören:
• XFs Reisepass, der ins Armenische übersetzt wurde
• Zweisprachige LLC-Registrierungsdokumente, die von unserem Rechtsteam vorbereitet werden, um die Einhaltung des armenischen Rechts zu gewährleisten
Dank des effizienten Unternehmensregistrierungssystems Armeniens konnte die LLC innerhalb eines Werktages nach Einreichung der Dokumente offiziell registriert werden.
Schritt 3: Compliance und Steuerstrategie nach der Registrierung
Nach der erfolgreichen Registrierung der LLC unterstützten wir XF bei der Navigation durch die Feinheiten des armenischen Steuersystem. Nach der Analyse ihres Geschäftsmodells und der erwarteten Einnahmen empfahlen wir das Umsatzsteuersystem als die am besten geeignete Option. Dieses System beinhaltete eine vereinfachte Steuerstruktur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 115 Millionen AMD (ca. 298,000 USD), bei der eine Umsatzsteuer von 5 % gezahlt werden musste, die Körperschaftssteuer und Mehrwertsteuer ersetzte.
Erwähnenswert ist, dass der Umsatzsteuersatz mit Wirkung zum 1. Januar 2025 von 5 % auf 10 % erhöht wird. Darüber hinaus haben diese Unternehmen die Möglichkeit, Ausgaben um bis zu 9 % von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen, was zu einem tatsächlichen Steuersatz zwischen 1 % und 10 % führt.
Mit der umfassenden Unterstützung von Vardanyan & Partners konnte XF ihre LLC erfolgreich in Armenien registrieren und dabei das günstige Geschäftsumfeld und die Steuervorteile des Landes nutzen. Die effiziente Abwicklung des Registrierungsprozesses ermöglichte es ihr, das Unternehmen aus der Ferne und ohne Verzögerungen zu gründen. Da ihr Geschäft in Armenien weiter wächst, hat XF unserer Firma die Verantwortung übertragen, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für ihre ausländischen Mitarbeiter und unterstreicht damit ihr Vertrauen in unsere Fachkompetenz und die Qualität unserer Dienstleistungen.
Ausführlichere Informationen zum Geschäftsregistrierungsprozess und den Vorschriften in Armenien finden Sie unter unserer Website.