Armenische UBO-Erklärung: Einreichungsfrist 20. Februar

Jedes in Armenien registrierte Unternehmen muss seine wirtschaftlich Berechtigten bis zum 20. Februar eines jeden Jahres beim staatlichen Register bestätigen. Die Frist 2026 läuft in wenigen Tagen ab – hier erfahren Sie, was Sie jetzt wissen und tun müssen.

Was ist eine UBO-Erklärung?

Die UBO-Erklärung (Ultimate Beneficial Owner) ist eine obligatorische Meldung, die die wirtschaftlich Berechtigten einer armenischen juristischen Person identifiziert. Armenien führte die UBO-Offenlegungspflichten als Teil seines Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche ein; die Einhaltung der Vorschriften wird vom staatlichen Register (Agentur für das staatliche Register juristischer Personen) überwacht.

Die Erklärung verpflichtet jedes armenische Unternehmen, über seine unmittelbaren Aktionäre hinauszugehen und die Eigentumsverhältnisse über alle zwischengeschalteten Unternehmen – Holdinggesellschaften, Trusts oder andere Strukturen – bis zu den wirtschaftlich Berechtigten am Ende der Kette zurückzuverfolgen. Wenn Sie ein Unternehmen in Armenien über eine US-amerikanische LLC, eine europäische Holdinggesellschaft oder eine andere Gesellschaftsform besitzen, sind Sie wahrscheinlich der wirtschaftlich Berechtigte und müssen offengelegt werden.

Wer muss eine UBO-Erklärung abgeben?

Alle in Armenien registrierten juristischen Personen Sie müssen eine Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO) abgeben – ohne Ausnahme. Dies gilt für LLCs (die häufigste Unternehmensform für ausländische Unternehmer), Aktiengesellschaften, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen. Selbst Ein-Personen-LLCs, deren einziger Gründer eine natürliche Person ist, müssen eine Erklärung abgeben.

Diese Anforderung trifft vier Gruppen besonders hart:

Ausländische Unternehmen. Wenn Sie eine armenische LLC aus dem Ausland gegründet haben und Anteile direkt oder über einen Mittelsmann halten, muss Ihr Unternehmen Sie als wirtschaftlich Berechtigten (UBO) angeben. Die zusätzlichen Dokumentenanforderungen für ausländische Staatsangehörige (notariell beglaubigte armenische Übersetzungen von Reisepässen und Legalisierung von Passkopien, wenn das Original nicht in Armenien verfügbar ist) machen das Verfahren komplexer und zeitaufwändiger als für einheimische Gründer.

IT-Unternehmen unterliegen dem 1%-Umsatzsteuerregime. Viele Tech-Unternehmer gründen armenische Unternehmen gezielt, um von der günstigen Steuerbehandlung zu profitieren. Dasselbe Unternehmen, das vom 1%-Steuersatz profitiert, muss jedoch auch die Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte erfüllen. Andernfalls kann es zu Problemen mit Ihren Bankbeziehungen kommen – insbesondere mit den Banken, die Ihre Kundenzahlungen abwickeln.

Armenier in der Diaspora mit Geschäftsinteressen. Ob Sie Miteigentümer eines Familienunternehmens sind, Anteile an einem Start-up halten oder in ein armenisches Unternehmen investiert haben – Ihre Beteiligung muss offengelegt werden, sobald sie einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dies gilt auch dann, wenn Sie noch nie persönlich im Handelsregister erschienen sind – die Meldung erfolgt elektronisch.

Digitale Nomaden bei armenischen Unternehmen. Der Umzug nach Armenien und die Gründung eines Unternehmens für freiberufliche oder ortsunabhängige Tätigkeiten wird immer üblicher. Diese Unternehmen unterliegen denselben steuerlichen Pflichten wie jede andere armenische juristische Person, unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder der Staatsangehörigkeit des Inhabers.

Jährliche Frist: 20. Februar

Das armenische Recht sieht drei Auslöser für die Abgabe von UBO-Erklärungen vor. Der derzeit relevante Auslöser ist die jährliche Bestätigung: Jedes armenische Unternehmen muss seine UBO-Erklärung bis zum 20. Februar eines jeden Jahres einreichen oder bestätigen., die Eigentümerstruktur zum 31. Dezember des Vorjahres widerspiegeln.

Die beiden anderen Auslöser sind die anfängliche 40-tägige Frist für die Einreichung der Unterlagen nach der Unternehmensregistrierung und eine 40-tägige Frist nach jeder Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der Kontrolle. Eine detaillierte Aufschlüsselung der 40-Tage-Regel finden Sie in unserem [Link einfügen]. UBO-Erklärungen in Armenien: 40-Tage-Regel und jährliche Frist erläutert.

Für die jährliche Meldung gilt: Wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO) Ihres Unternehmens seit Ihrer letzten Erklärung nicht geändert haben, ist der Vorgang unkompliziert – Sie melden sich an, bestätigen die Änderungen und sind fertig. Für diese einfache Bestätigung fallen keine Gebühren an. Sollten sich Ihre Eigentums- oder Kontrollstruktur geändert haben, müssen Sie eine aktualisierte Erklärung einreichen und die Gebühr von 10,000 AMD (ca. 26 US-Dollar) entrichten.

Welche Informationen müssen offengelegt werden?

Die Erklärung muss jede natürliche Person identifizieren, die nach armenischem Recht als wirtschaftlich Berechtigter (UBO) gilt. Der Standardgrenzwert beträgt 20% oder mehr — entweder direkter oder indirekter Besitz von Stimmrechten oder Beteiligung am Stammkapital. Der prozentuale Anteil am Aktienbesitz ist jedoch nicht das einzige Kriterium.

Eine Person gilt auch dann als wirtschaftlich Berechtigter, wenn sie faktische Kontrolle über das Unternehmen durch Rechtsinstrumente, persönlichen Einfluss oder andere Mittel, selbst wenn sie weniger als 20 % der Anteile halten. Und wenn keine Einzelperson die Eigentums- oder Kontrollkriterien erfüllt, wird das Unternehmen... Geschäftsleitung müssen standardmäßig als UBOs deklariert werden.

Die Erklärung muss für jeden wirtschaftlich Berechtigten Folgendes enthalten:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit
  • Pass- oder Ausweisdaten
  • Der genaue Prozentsatz des Eigentums oder der Beteiligung (mit Angabe, ob direkt oder indirekt)
  • Grundlage für den UBO-Status – Eigentumsverhältnisse, Kontrollmechanismus oder Managementposition
  • Bei indirektem Eigentum: die vollständige Kette der zwischengeschalteten Unternehmen mit den jeweiligen Eigentumsanteilen auf jeder Ebene

Die indirekte Beteiligung wird berechnet, indem die Eigentumsanteile über alle Glieder der Kette multipliziert werden. Besitzen Sie beispielsweise 50 % einer US-amerikanischen LLC, die wiederum 60 % einer armenischen LLC hält, beträgt Ihre indirekte Beteiligung 30 % (50 % × 60 %), was die 20-%-Grenze überschreitet.

So reichen Sie Ihre Erklärung ein

UBO-Erklärungen werden elektronisch über das spezielle Portal des staatlichen Registers eingereicht unter bo.e-register.amSie benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur (z. B. ein von YesEm ausgestelltes Zertifikat oder einen armenischen Personalausweis mit elektronischer Signaturfunktion), um die Erklärung zu authentifizieren und einzureichen.

Der Prozess funktioniert wie folgt:

  1. Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Eigentümerstruktur. Identifizieren Sie alle natürlichen Personen, die aufgrund der 20%-Beteiligungsschwelle, der faktischen Kontrolle oder ihrer Position in der Geschäftsleitung als wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) gelten. Dokumentieren Sie die Gründe für die Einstufung jeder Person.
  2. Sammeln Sie die Ausweisdokumente. Für jede wirtschaftlich Berechtigte Person (UBO) benötigen Sie Passkopien. Bei ausländischen UBOs benötigen Sie zusätzlich eine notariell beglaubigte armenische Übersetzung des Passes. Falls der Pass der ausländischen UBO in Armenien nicht physisch verfügbar ist, müssen Sie zunächst eine Kopie des Passes legalisieren lassen (Apostille oder konsularische Legalisation), damit diese vor Ort übersetzt und notariell beglaubigt werden kann.
  3. Melden Sie sich beim Portal an. Greifen Sie mit der qualifizierten elektronischen Signatur des autorisierten Unterzeichners auf bo.e-register.am zu.
  4. Füllen sie das Formular aus. Geben Sie die persönlichen Daten und Eigentumsverhältnisse jedes wirtschaftlich Berechtigten ein. Laden Sie gegebenenfalls entsprechende Belege hoch.
  5. Unterschreiben und absenden. Prüfen Sie die Erklärung, fügen Sie Ihre elektronische Signatur hinzu und senden Sie sie ab. Laden Sie die Empfangsbestätigung und eine PDF-Kopie für Ihre Unterlagen herunter.

Für die jährliche Bestätigung, wenn sich nichts geändert hat, loggen Sie sich einfach ein und bestätigen, dass die vorhandenen Informationen weiterhin korrekt sind – es ist nicht erforderlich, Daten erneut einzugeben oder Dokumente erneut hochzuladen.

Ein Bevollmächtigter des Unternehmens kann die UBO-Erklärungen auch mit Hilfe einer Vollmacht einreichen (eine eingescannte Kopie wird akzeptiert), was bedeutet, dass Ihr armenischer Anwalt den gesamten Prozess in Ihrem Namen übernehmen kann.

Strafen bei Nichteinhaltung

Das armenische Recht nimmt die Einhaltung der UBO-Vorschriften ernst und sieht sowohl administrative als auch strafrechtliche Sanktionen vor.

Verwaltungsstrafen (Artikel 169.29, Gesetzbuch der Ordnungswidrigkeiten)

Vier Arten von Verstößen ziehen jeweils eine Geldstrafe nach sich. Das 30- bis 100-fache der Basisrechnungseinheit (30,000–100,000 AMD, ungefähr 78–260 USD):

  • Wird die Erklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht,
  • Einreichung der Erklärung unter Verstoß gegen die Form- oder Verfahrensvorschriften
  • Bereitstellung fehlerhafter oder unvollständiger Daten aufgrund von Fahrlässigkeit
  • Versäumnis, ordnungsgemäße Sorgfaltsprüfungen hinsichtlich der wirtschaftlich Berechtigten durchzuführen oder die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren

Für Ersttäter, die ihre Steuererklärung verspätet einreichen, sieht das Gesetz auch eine Warnung als Alternative zu einer Geldstrafe.

Es gibt eine wichtige Ausnahmeregelung: Wenn Sie den Verstoß beheben und dem staatlichen Register einen Nachweis über die Behebung vorlegen. bevor Sobald der Strafbescheid ergangen ist, sind Sie von der verwaltungsrechtlichen Haftung befreit. Das bedeutet: Auch wenn Sie die Frist versäumt haben, können Sie sich durch eine sofortige Einreichung noch schützen – warten Sie aber nicht, bis das Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Strafrechtliche Sanktionen (Artikel 294, Strafgesetzbuch)

Die vorsätzliche Angabe falscher Daten zum wirtschaftlich Berechtigten oder das Verschweigen offenlegungspflichtiger Informationen stellt eine Straftat dar. Die Strafen umfassen eine Geldstrafe in Höhe des Zehnfachen des Basisberechnungsbetrags, den Entzug des Rechts auf die Ausübung bestimmter Positionen für bis zu drei Jahre, Freiheitsbeschränkung für bis zu einem Jahr oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Monaten. Dies gilt sowohl für die Person, die die Erklärung abgibt, als auch für jeden Teilnehmer oder wirtschaftlich Berechtigten, der dem Meldepflichtigen falsche Angaben macht oder dessen Anfrage nicht beantwortet.

Praktische Konsequenzen jenseits der Geldstrafe

Die Geldstrafen sind vergleichsweise gering, die betrieblichen Folgen können jedoch erheblicher sein. Armenische Banken überprüfen im Rahmen ihrer laufenden Sorgfaltspflichten regelmäßig das öffentliche Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Register). Sollte die UBO-Erklärung Ihres Unternehmens fehlen oder veraltet sein, wird Ihre Bank Sie wahrscheinlich zur Aktualisierung auffordern. Bis dahin kann es zu Verzögerungen bei Kontodienstleistungen, Kontoeröffnungen oder der Transaktionsverarbeitung kommen. Für Unternehmen, die armenische Bankkonten für den Empfang von Kundenzahlungen oder die Bezahlung von Auftragnehmern nutzen, ist die Einhaltung der UBO-Vorschriften unerlässlich, um unnötige Probleme mit der Bank zu vermeiden.

Häufige zu vermeidende Fehler

Keine Verfolgung über Zwischenstellen. Dies ist der häufigste Fehler bei ausländischen Unternehmen. Wenn Sie Ihr armenisches Unternehmen über eine Holdinggesellschaft (z. B. eine US-amerikanische LLC, eine europäische BV oder eine singapurische PTE) halten, können Sie nicht einfach die Holdinggesellschaft als Eigentümer angeben. Sie müssen die Eigentumsverhältnisse bis zur natürlichen Person zurückverfolgen und die prozentualen Anteile der indirekten Eigentümer berechnen, indem Sie jede Ebene berücksichtigen.

Der Dokumentenprozess wurde zu spät eingeleitet. Ausländische wirtschaftlich Berechtigte benötigen notariell beglaubigte armenische Übersetzungen ihrer Reisepässe. Befindet sich der Reisepass nicht physisch in Armenien, muss zunächst eine legalisierte Kopie eingeholt werden. Dieser Vorgang kann je nach Land zwei bis vier Wochen dauern. Sollten Sie die Frist am 20. Februar noch nicht einhalten können, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt vor Ort, um beschleunigte Bearbeitungsmöglichkeiten zu besprechen. Beachten Sie, dass Sie für die jährliche Bestätigung keine erneute Einreichung der Reisepassdokumente benötigen, sofern sich nichts geändert hat.

Vergessen, nach einem Eigentümerwechsel zu aktualisieren. Die jährliche Meldung spiegelt die Eigentumsverhältnisse zum 31. Dezember wider. Wenn Sie im Laufe des Jahres einen Mitgründer aufgenommen, eine Finanzierungsrunde abgeschlossen oder Ihre Beteiligung umstrukturiert haben, muss die Erklärung vom 20. Februar die neue Struktur widerspiegeln – nicht die, die Sie im Vorjahr eingereicht haben.

Ignorieren des De-facto-Kontrolltests. Manche Unternehmen konzentrieren sich ausschließlich auf die 20%-Beteiligungsschwelle und vernachlässigen das Kontrollkriterium. Auch wenn jemand die Unternehmensstrategie durch eine Aktionärsvereinbarung, einen Sitz im Aufsichtsrat oder eine vertragliche Regelung steuert, ohne 20 % der Anteile zu halten, kann er dennoch als wirtschaftlich Berechtigter gelten.

Keine gültige elektronische Signatur. Das Portal erfordert eine gültige elektronische Signatur. Wenn Ihr Zertifikat für die elektronische Signatur abgelaufen ist oder Sie nie eines eingerichtet haben, können Sie Ihre Unterlagen nicht einreichen. Prüfen Sie dies rechtzeitig vor Ablauf der Frist – die Beantragung oder Verlängerung einer elektronischen Signatur benötigt Zeit.

Vorausgesetzt, dass Ein-Personen-GmbHs von der Steuer befreit sind. Für LLCs gibt es keine Ausnahme aufgrund ihrer Mitgliederstruktur. Jede LLC muss eine Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten abgeben, auch Ein-Personen-LLCs, deren einziger Gründer eine natürliche Person ist.

Wie Vardanyan & Partners helfen können

Da die Frist am 20. Februar näher rückt, sehen sich viele Unternehmer – insbesondere solche mit Sitz außerhalb Armeniens – gezwungen, ihre UBO-Erklärungen vorzubereiten, an die sie seit dem letzten Jahr möglicherweise nicht mehr gedacht haben. Unser Team bearbeitet regelmäßig UBO-Anmeldungen für armenische Unternehmen in ausländischem Besitz und kann den gesamten Prozess in Ihrem Namen mit einer Vollmacht übernehmen.

Wir unterstützen Sie bei der Abbildung komplexer Eigentümerstrukturen über mehrstufige Holdinggesellschaften hinweg, koordinieren die Anforderungen an Apostille und notariell beglaubigte Übersetzungen für ausländische UBO-Dokumente, reichen die Erklärung über das elektronische Portal ein, richten Compliance-Kalender ein, damit Sie nie wieder eine Frist verpassen, und lösen etwaige Probleme mit verspäteten oder unvollständigen früheren Einreichungen, bevor Strafen verhängt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die UBO-Frist am 20. Februar?

Jede armenische juristische Person muss ihre Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO – Ultimate Beneficial Owner) bis zum 20. Februar eines jeden Jahres einreichen oder bestätigen. Die Erklärung muss die Eigentums- und Kontrollstruktur des Unternehmens zum 31. Dezember des Vorjahres widerspiegeln. Für die Einreichung im Jahr 2026 bedeutet dies die Eigentümerstruktur zum 31. Dezember 2025.

Wer gilt nach armenischem Recht als wirtschaftlich Berechtigter (UBO)?

Als wirtschaftlich Berechtigter (UBO) gilt jede natürliche Person, die direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte oder des genehmigten Kapitals eines Unternehmens besitzt oder die faktische Kontrolle über das Unternehmen ausübt. Trifft keines dieser Kriterien zu, müssen die leitenden Angestellten des Unternehmens als wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) bestimmt werden.

Muss meine Ein-Personen-GmbH eine UBO-Erklärung einreichen?

Ja. Alle armenischen juristischen Personen müssen eine Erklärung über ihren wirtschaftlich Berechtigten abgeben, auch Ein-Personen-GmbHs, deren einziger Gründer eine natürliche Person ist. Es gibt keine Ausnahmen aufgrund der Unternehmensform oder der Eigentümerstruktur.

Ich besitze mein armenisches Unternehmen über eine ausländische Holdinggesellschaft. Wie berechne ich die indirekte Beteiligung?

Multiplizieren Sie die Eigentumsanteile über alle Glieder der Kette hinweg. Besitzen Sie beispielsweise 80 % einer US-amerikanischen LLC, die wiederum 50 % eines armenischen Unternehmens hält, beträgt Ihre indirekte Beteiligung 40 % (80 % × 50 %). Sowohl direkte als auch indirekte Eigentumsanteile müssen in der Erklärung zusammen mit der vollständigen Kette der zwischengeschalteten Unternehmen angegeben werden.

Welche Dokumente müssen ausländische wirtschaftlich Berechtigte vorlegen?

Ausländische wirtschaftlich Berechtigte müssen eine Passkopie mit einer notariell beglaubigten armenischen Übersetzung einreichen. Falls der Pass in Armenien nicht physisch verfügbar ist, wird zusätzlich eine legalisierte (apostillierte oder konsularisch legalisierte) Kopie benötigt, damit Übersetzung und Beglaubigung vor Ort erfolgen können. Bitte rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit. Für die jährliche Bestätigung, falls sich nichts geändert hat, müssen Sie diese Dokumente nicht erneut einreichen.

Was passiert, wenn ich die Frist am 20. Februar verpasse?

Eine verspätete Einreichung zieht eine Verwaltungsstrafe von 30,000 bis 100,000 AMD (ca. 78–260 US-Dollar) nach sich. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie den Verstoß beheben und dem staatlichen Register einen entsprechenden Nachweis vorlegen, bevor ein Strafbescheid ergeht, können Sie die Strafe vollständig vermeiden. Das größere praktische Risiko besteht darin, dass armenische Banken das UBO-Register regelmäßig überprüfen und Sie gegebenenfalls zur Aktualisierung Ihrer Angaben auffordern – was bis dahin zu Verzögerungen bei Ihren Kontodienstleistungen führen kann.

Kann mein Anwalt die UBO-Erklärung für mich einreichen?

Ja. Ein Bevollmächtigter kann im Namen des Unternehmens mit einer Vollmacht (eine eingescannte Kopie ist ausreichend) die Unterlagen einreichen. Dies ist üblich für ausländische Unternehmen, deren Gründer sich nicht physisch in Armenien aufhalten.

Fällt für die jährliche UBO-Meldung eine Gebühr an?

Wenn Sie lediglich bestätigen, dass sich Ihre Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten seit der letzten Erklärung nicht geändert haben, fällt keine staatliche Gebühr an. Reichen Sie hingegen eine aktualisierte Erklärung ein, die Änderungen Ihrer Eigentums- oder Kontrollstruktur widerspiegelt, beträgt die staatliche Gebühr 10,000 AMD (ca. 26 US-Dollar).

Die Frist am 20. Februar rückt näher.

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