Arbeitserlaubnis für Ausländer

Die Nationalversammlung der RA verabschiedete das Gesetz über Änderungen des Ausländergesetzes, das Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitserlaubnis für Ausländer regelt. Der Gesetzentwurf stellt eine Reihe von Themen klar, wobei die folgenden Punkte am bemerkenswertesten sind:

  • Der Arbeitgeber beantragt bei der von der Regierung ernannten autorisierten Stelle eine Arbeitserlaubnis für den ausländischen Arbeitnehmer, den er einstellen möchte (die für den Antrag gezahlte staatliche Gebühr beträgt 25.000 AMD).

  • Die von der Regierung ernannte autorisierte Stelle berät die ausländischen Arbeitnehmer vor ihrem Eintritt in die RA kostenlos zu ihrem Arbeitsvertrag

  • Wenn der Arbeitgeber nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis nicht die Stelle angibt, für die die Erlaubnis erteilt wurde, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Rückreise, den Lebensunterhalt und den Transport des persönlichen Eigentums des Arbeitnehmers und der ihn begleitenden Familienmitglieder

  • Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte aus der Liste der von der Regierung festgelegten Berufe und Ausländer, die aufgrund internationaler Abkommen der RA von der Anforderung befreit sind, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, wurden in die Liste der Personen aufgenommen, die ohne Arbeitserlaubnis in der RA arbeiten dürfen

Die Arbeitgeber von Ausländern, die bereits ohne Arbeitserlaubnis in RA gearbeitet haben, müssen die Kopien ihrer Arbeitsverträge innerhalb der ersten 60 Tage nach dem Datum, an dem das Gesetz und die Rechtsakte, die sie durchsetzen sollen, in Kraft treten, der von der Regierung ernannten autorisierten Stelle vorlegen bewirken. Nach Ablauf des Arbeitsvertrags haben Arbeitgeber das Recht, einen neuen Arbeitsvertrag auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis zu unterzeichnen, die nach dem Ausländergesetz erteilt wurde.

2017-01-30T13: 26: 28 + 04: 00 14. Mai 2015|
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