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Beschäftigung und Einhaltung der Arbeitsgesetze in Armenien

Stellen Sie Mitarbeiter in Armenien unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen ein – von Verträgen und Gehaltsabrechnung bis hin zu Arbeitsgenehmigungen und Kündigungen. Wir kümmern uns um die rechtlichen Details, damit Sie sich auf Ihr Team konzentrieren können.

14Jahre Erfahrungen
1,500Behandelte Fälle
97Nationalitäten serviert
4.9Google Rating

Auf einen Blick: Einhaltung der Arbeitsbestimmungen

Für wen ist das? Ausländische Unternehmen stellen Personal in Armenien ein
Arbeitgeber-Lohnsteuer: 0 % – alle Abzüge erfolgen auf Arbeitnehmerseite.
Mindestlohn: 75,000 AMD/Monat netto (~190 USD)
Wichtiges Reformdatum: 1. November 2026 – neuer Einwanderungsrahmen
Zeitplan für die Arbeitserlaubnis: ~60 Werktage (~2 Monate)
Probezeit: Bis zu 3 Monate

Der armenische Arbeitsmarkt wächst rasant, angetrieben von einer Welle von Technologieverlagerungen, internationalen Startups und ausländischen Investitionen. Doch die Personalsuche in Armenien erfordert die Beachtung eines Rechtsrahmens, der postsowjetische Arbeitnehmerschutzbestimmungen mit der fortschreitenden Modernisierung verbindet – darunter eine umfassende Einwanderungsreform, die im November 2026 in Kraft tritt.

Ob Sie als Start-up Ihren ersten armenischen Mitarbeiter einstellen, als internationales Unternehmen ein regionales Team aufbauen oder als Konzern Dutzende von lokalen und ausländischen Angestellten beschäftigen – die Regeln sind dieselben: Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht, Lohnsteuerabzüge müssen korrekt berechnet werden und ausländische Arbeitskräfte benötigen die entsprechenden Genehmigungen. Fehler in diesen Bereichen können zu Geldstrafen, der Sperrung von Arbeitsgenehmigungen oder sogar zur Kündigung führen.

Dieser Leitfaden enthält alles Wissenswerte für Arbeitgeber zur Einstellung von Mitarbeitern in Armenien – Verträge, Gehaltsabrechnung, Arbeitsgenehmigungen, Kündigung und die anstehenden regulatorischen Änderungen. Benötigen Sie praktische Rechtsberatung? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Wer benötigt Unterstützung bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen?

Startups und kleine TeamsSie stellen Ihre ersten 1–5 Mitarbeiter in Armenien ein? Benötigen Sie rechtskonforme Verträge, eine funktionierende Lohnbuchhaltung und gegebenenfalls Arbeitsgenehmigungen für Gründer oder Schlüsselkräfte? Wollen Sie von Anfang an alles richtig machen, ohne ein eigenes HR-Team zu haben?
Wachsende UnternehmenAufbau eines Teams von 5–50 Mitarbeitern in Armenien. Umgang mit einer gemischten lokalen und internationalen Belegschaft, verschiedenen Vertragsarten und zunehmender Komplexität der Compliance-Anforderungen. Laufende rechtliche Unterstützung erforderlich.
Unternehmen & Remote-TeamsWir sind ohne lokale Niederlassung tätig, beschäftigen aber Mitarbeiter in Armenien. Wir benötigen eine rechtskonforme Beschäftigungslösung – entweder durch die Gründung einer eigenen Niederlassung oder durch die Nutzung einer [fehlende Information]. Partner für Personalmanagement.

Arbeitsverträge

In Armenien muss jedes Arbeitsverhältnis durch einen schriftlichen Vertrag formalisiert werden (Arbeitsgesetzbuch, Artikel 84). Mündliche Vereinbarungen begründen kein gültiges Arbeitsverhältnis, und der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass vor Arbeitsbeginn ein ordnungsgemäßer Vertrag vorliegt.

Ein armenischer Arbeitsvertrag muss die Identität und Position des Arbeitnehmers, eine klare Stellenbeschreibung, den Beginn und die Dauer (befristet oder unbefristet), die Vergütung und den Zahlungsplan, die Arbeitszeiten und den Arbeitsort enthalten. Befristete Verträge können für temporäre oder projektbezogene Tätigkeiten verwendet werden, unbefristete Verträge sind jedoch Standard.

Wichtige Vertragsregeln

Regel Details
Schriftform erforderlich Alle Verträge müssen schriftlich vorliegen. Ausnahmslos für alle Mitarbeitergruppen.
Sprache Muss in armenischer Sprache vorliegen. Für ausländische Mitarbeiter wird eine zweisprachige Version (Armenisch + Englisch/Russisch) empfohlen.
Probezeit Maximal 3 Monate. Muss im Vertrag festgehalten werden. Beide Parteien können den Vertrag während der Probezeit mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.
Wettbewerbsverbotsklauseln In Armenien ist dies weitgehend nicht durchsetzbar. Gerichte fordern einen engen Anwendungsbereich und eine finanzielle Entschädigung für den Arbeitnehmer. Stattdessen sollten Geheimhaltungsvereinbarungen und Schutzrechte des geistigen Eigentums genutzt werden.
Digitale Verträge Elektronische Arbeitsverträge werden ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend. Ausländische Arbeitnehmer unterzeichnen zunächst Papierverträge und müssen diese innerhalb von drei Monaten nach Erhalt ihrer Aufenthaltsgenehmigung in das digitale System eingeben. Die digitale Nutzung ist bereits jetzt freiwillig möglich.

Benötigte Dokumente zur Einstellung eines Mitarbeiters

Für alle Mitarbeiter

  • ✓ Gültiger Ausweis (Reisepass für Ausländer)
  • ✓ Unterzeichneter Arbeitsvertrag (2 Exemplare)
  • ✓ Sozialversicherungsnummer (SSN)
  • ✓ Bankverbindung für die Gehaltszahlung
  • ✓ Bildungsnachweise (falls für die Stelle erforderlich)

Zusätzliche Leistungen für ausländische Arbeitnehmer

  • ✓ Arbeitserlaubnis (wird vom Arbeitgeber beantragt)
  • ✓ Gültige Aufenthaltserlaubnis oder Visum
  • ✓ Notariell beglaubigte Passübersetzung (Armenisch)
  • ✓ Ärztliches Attest (für bestimmte Positionen)
  • ✓ Apostillierte Diplome (falls zutreffend)

Lohn- und Gehaltsabrechnung & Steuerabzüge

Armenien verfügt über eine der einfachsten Lohnabrechnungsstrukturen in der Region. Es gibt keine arbeitgeberseitige Lohnsteuer – alle Pflichtbeiträge werden direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Dadurch sind die Beschäftigungskosten transparent: Man zahlt das Bruttogehalt, und alle weiteren Abzüge erfolgen, bevor der Arbeitnehmer sein Nettogehalt erhält.

Quellensteuer Bewerten Notizen
Persönliche Einkommensteuer (PIT) 20% pauschal Der 10%-Satz gilt für qualifizierte IT/F&E-Positionen (bis 2031).
Finanzierte Altersvorsorge 5 % auf das Gehalt bis zu 500,000 AMD
10 % – AMD 25,000 über AMD 500,000
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze: 87,500 AMD (ca. 221 USD). Verpflichtend für alle, die nach 1974 geboren wurden.
Krankenversicherung 4,800 AMD (~12 USD), wenn das Gehalt ≤ 500,000 AMD beträgt
10,800 AMD (~27 USD), wenn das Gehalt > 500,000 AMD beträgt
Gültig ab dem 1. Januar 2026. Feste Beträge, keine Prozentsätze.
Stempelsteuer AMD 1,500 – 15,000 (gestaffelt nach Gehalt) Überarbeitet im Dezember 2025.
Arbeitgeberkosten: Das Bruttogehalt entspricht den gesamten Arbeitgeberkosten. Es fallen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern oder obligatorischen Versicherungsbeiträge an.

Beispielsweise würden von einem Angestellten mit einem Bruttogehalt von 500,000 AMD (ca. 1,266 USD) pro Monat etwa 100,000 AMD für Lohnsteuer, 25,000 AMD für die Rentenversicherung, 4,800 AMD für die Krankenversicherung und ein geringer Betrag für die Stempelsteuer einbehalten – er erhielte netto etwa 368,700 AMD (ca. 933 USD). Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bleiben bei 500,000 AMD.

Nutzen für den IT-Sektor: Mitarbeiter in qualifizierten Forschungs- und Entwicklungsfunktionen bei zertifizierten IT-Unternehmen profitieren von einem reduzierten Einkommensteuersatz von 10 % (statt 20 %), was Armenien besonders attraktiv für die Einstellung von IT-Fachkräften macht. Diese Förderung gilt bis 2031.

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Arbeitsgenehmigungen und Genehmigungen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige der meisten Länder benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in Armenien legal beschäftigt werden zu dürfen. Der Arbeitgeber – nicht der Arbeitnehmer – muss die Arbeitserlaubnis beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst beantragen. Die Bearbeitung dauert etwa 60 Werktage (rund 2 Monate). Planen Sie daher bei der Einstellung internationaler Mitarbeiter ausreichend Zeit ein.

Bürger der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) – Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan – sind von der Arbeitserlaubnispflicht befreit und können in Armenien frei arbeiten.

Benötigt Ihr Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis?

Ist der Angestellte armenischer Staatsbürger?

JA →

Keine Arbeitserlaubnis erforderlich

NEIN ↓

Stammt der Mitarbeiter aus einem EAWU-Land?

(Russland, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan)

JA →

Keine Arbeitserlaubnis erforderlich
Beantragung einer Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt

NEIN ↓

Besitzt der Mitarbeiter einen Sonderaufenthaltsstatus?

JA →

Keine Arbeitserlaubnis erforderlich
Sonderbewohner haben volle Arbeitsrechte

NEIN ↓

Arbeitserlaubnis erforderlich

Der Arbeitgeber muss den Antrag stellen. Die Bearbeitung dauert ca. 60 Werktage.

Arbeitserlaubnisprozess

1

Dokumente vorbereiten

Sammeln Sie den Reisepass des Mitarbeiters, den Arbeitsvertrag, die Handelsregisterauszüge und die Stellenbeschreibung.

2

Arbeitgeber reicht Antrag ein

Reichen Sie den Antrag auf Arbeitserlaubnis zusammen mit der erforderlichen Gebühr beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst ein.

3

Überprüfung und Entscheidung

Die Bearbeitung dauert etwa 60 Werktage. Die Behörde kann im Laufe der Prüfung zusätzliche Unterlagen anfordern.

4

Genehmigung erteilt

Die Arbeitserlaubnis wird für bis zu einem Jahr ausgestellt und ist an den jeweiligen Arbeitgeber gebunden. Sie kann verlängert werden.

Die Arbeitserlaubnis ist arbeitgebergebunden – bei einem Arbeitgeberwechsel muss eine neue Arbeitserlaubnis beantragt werden. Arbeitserlaubnisse werden in der Regel für bis zu einem Jahr ausgestellt und können verlängert werden. Die staatliche Gebühr beträgt derzeit 105,200 AMD (ca. 266 USD) und steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 150,000 AMD (ca. 380 USD).

Weitere Einzelheiten zum Verfahren und den Anforderungen für die Arbeitserlaubnis finden Sie in unserem entsprechenden Abschnitt. Arbeitsgenehmigungen in Armenien -Guide.

Einwanderungsreform: Was ändert sich?

Das neue armenische Ausländergesetz (verabschiedet am 20. Januar 2026) bringt die bedeutendsten Änderungen im Bereich Einwanderung und Arbeitsgenehmigung seit über einem Jahrzehnt mit sich. Die Änderungen werden schrittweise eingeführt:

Aktuell: Jetzt – Okt. 2026 November 1, 2026 1. Januar 2027 Juli 1, 2027
  • Arbeitsgenehmigungen über das aktuelle System
  • Staatliche Gebühr: 105,200 AMD
  • Standard für Papierverträge
  • Keine Arbeitsvisumspflicht
  • Neues Ausländergesetz tritt in Kraft
  • Überarbeitete Kategorien der Arbeitserlaubnis
  • Neues Arbeitsvisum für visumpflichtige Staatsangehörige (im Zusammenhang mit der Einführung des E-Visums)
  • Aktualisierter Rahmen für Aufenthaltsgenehmigungen
  • Neue staatliche Abgabenbeträge treten in Kraft
  • Gebühr für die Arbeitserlaubnis: 150,000 AMD
  • Aktualisierte Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen
  • Digitale Arbeitsverträge werden Pflicht – alle Verträge werden über das staatliche digitale System mit elektronischen Signaturen unterzeichnet.
  • Ausnahme für ausländische Arbeitnehmer: Der Papiervertrag wird zunächst unterzeichnet und anschließend innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in das digitale System eingetragen.
  • Die gleiche Ausnahme gilt für Flüchtlinge und Asylsuchende.
Wichtig: Wenn Sie ausländische Mitarbeiter einstellen, sollten Sie die Anträge auf Arbeitsgenehmigungen im Rahmen der geltenden Bestimmungen vor November 2026 einreichen, um mögliche Verzögerungen während der Übergangszeit zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns zur Orientierung bezüglich des Zeitpunkts.

Kündigungs- und Kündigungsfristen

Das armenische Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern umfassenden Schutz, und die Beendigung eines Arbeitsvertrags erfordert die strikte Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches. Der Arbeitgeber benötigt einen gültigen Kündigungsgrund (Artikel 113) und muss die vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten.

Kündigungsfristen (Artikel 115)

Einvernehmliche Beendigung: Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsvertrags im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren, ist keine Vorankündigungsfrist erforderlich.

Kündigung des Mitarbeiters (einseitig): Der Mitarbeiter muss geben 30 Tage schriftliche Kündigung, unabhängig von der Dienstzeit.

Vom Arbeitgeber veranlasste Kündigung: Die Kündigungsfristen hängen vom Rechtsgrund und der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab, wie nachstehend aufgeführt.

Anschlusserde Kündigungsfrist
Während der Probezeit (durch eine der beiden Parteien) 3 Tage
Liquidation oder Personalabbau (Art. 113(1)(1)–(2)) 2 Monate
Sonstige vom Arbeitgeber initiierte Gründe (Art. 113(1)(3), (7); Art. 105(2)) — nach Dienstalter:
Bis zu 1 Jahr Service 14 Tage
1–5 Jahre Dienstzeit 35 Tage
5–10 Jahre Dienstzeit 42 Tage
10–15 Jahre Dienstzeit 49 Tage
Über 15 Dienstjahre 60 Tage
Erreichen des Rentenalters (Art. 113(1)(13)) 3 Tage

In kollektiven oder individuellen Arbeitsverträgen können längere Kündigungsfristen als die oben genannten festgelegt sein. Hält der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht ein, ist für jeden überfälligen Tag eine Vertragsstrafe in Höhe des durchschnittlichen Tageslohns des Arbeitnehmers zu entrichten.

Wichtige Kündigungsschutzbestimmungen: Mitarbeiter dürfen während Krankheit, Urlaub oder Mutterschutz/Elternzeit nicht gekündigt werden. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss nachgewiesen werden, dass die Stelle tatsächlich weggefallen ist und keine geeignete Alternative zur Verfügung steht. Unrechtmäßige Kündigung kann gerichtlich zu Wiedereinstellung und Nachzahlung des entgangenen Gehalts führen.

Arbeitszeiten & Urlaub

40

Stunden/Woche

Standardarbeitswoche

4 Stunden

Maximale Überstunden/Tag

Tageslimit

180

Maximale Überstunden pro Jahr

Jährliche Überstundenobergrenze

20

Urlaubstage

Mindesturlaub

Die reguläre Arbeitswoche in Armenien umfasst 40 Stunden an 5 Tagen, also 8 Stunden pro Tag. Überstunden sind zulässig, aber streng geregelt: maximal 4 Stunden pro Tag, insgesamt 48 Stunden pro Woche (einschließlich der regulären Arbeitszeit) und 180 Stunden pro Jahr. Überstunden werden mit 150 % des regulären Stundensatzes vergütet, an Feiertagen und Ruhetagen mit 200 %.

Alle Angestellten haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Bestimmte Berufsgruppen (z. B. Beschäftigte in Gefahrenbereichen, im Bildungssektor) erhalten längeren Urlaub. Armenien hat 13 gesetzliche Feiertage pro Jahr.

Einstellungsoptionen: Direkte Anstellung vs. Personalvermittlung

Ausländische Unternehmen können grundsätzlich armenische Staatsangehörige direkt einstellen, ohne eine Niederlassung in Armenien zu gründen. Dies birgt jedoch praktische Herausforderungen – darunter Lohnsteuerabzugspflichten, Steuerregistrierung und die Einhaltung des armenischen Arbeitsrechts –, die aus dem Ausland schwer zu bewältigen sind. Die meisten ausländischen Unternehmen entscheiden sich daher für einen von zwei Wegen: die Registrierung einer juristischen Person in Armenien (GmbH, AG oder Zweigniederlassung) oder die Beauftragung eines Personaldienstleisters, der Einstellung, Lohnabrechnung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen übernimmt.

Faktor Eigenes Unternehmen (GmbH/AG) Partner für Personalmanagement
Aufbauzeit 2–4 Wochen für die Unternehmensregistrierung Tage – der Partner verfügt bereits über eine lokale Niederlassung
Compliance-Verantwortung Sie übernehmen alle rechtlichen, steuerlichen und personalbezogenen Verpflichtungen. Der Partner kümmert sich um Gehaltsabrechnung, Verträge und Einreichungen.
Kostenstruktur Firmenregistrierung + laufende Buchhaltungs- und Rechtskosten Monatliche Gebühr pro Mitarbeiter. Keine Einrichtungskosten.
Am besten geeignet, Langfristige Präsenz, mindestens 5 Mitarbeiter, Bedarf an lokalen Verträgen und IP-Rechten Markterkundung, 1–5 Mitarbeiter, schnelle Einstellung, noch keine lokale Niederlassung
Arbeitsgenehmigungen Sie bewerben sich als Arbeitgeber Der Partner tritt als rechtlicher Arbeitgeber auf
Kontrolle Vollständige rechtliche und operative Kontrolle Das Tagesgeschäft bleibt bestehen; der Partner ist der rechtliche Arbeitgeber.

Sie sind sich nicht sicher, welche Option die richtige für Sie ist? Erfahren Sie mehr über Registrierung eines Unternehmens in Armenien oder erkunde unsere Managed Employment Services.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich in Armenien jemanden ohne ein lokales Unternehmen einstellen?
Ja, ausländische Unternehmen können grundsätzlich armenische Staatsangehörige direkt ohne lokale Niederlassung beschäftigen. Dies bringt jedoch erhebliche praktische Herausforderungen mit sich: Sie müssten sich in Armenien als Steuerberater registrieren lassen, die Lohnsteuerabzüge abwickeln, armenische Steuererklärungen einreichen und das gesamte Arbeitsgesetzbuch einhalten. Die meisten ausländischen Unternehmen finden es daher praktischer, entweder eine lokale Niederlassung zu gründen (in der Regel eine GmbH – das dauert 2–4 Wochen) oder einen Partner für die Personalverwaltung zu beauftragen, der die Einhaltung der Vorschriften über seine lokale Niederlassung in Ihrem Namen übernimmt. Mehr über die Unternehmensregistrierung erfahren →
Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Beschäftigung einer Person in Armenien?
In Armenien gibt es keine arbeitgeberseitigen Lohnsteuern – alle obligatorischen Abzüge (20 % Einkommensteuer, 5–10 % Rentenbeitrag, Krankenversicherung und Stempelsteuer) werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Das bedeutet, dass die Gesamtkosten für den Arbeitgeber dem vereinbarten Bruttogehalt entsprechen, ohne versteckte Zuschläge. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Kostenaufstellung basierend auf Ihren geplanten Gehaltsstufen.
Benötigen EAWU-Bürger eine Arbeitserlaubnis in Armenien?
Nein. Staatsangehörige Russlands, Weißrusslands, Kasachstans und Kirgisistans können gemäß dem Abkommen über die Arbeitskräftemobilität der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ohne Arbeitserlaubnis in Armenien arbeiten. Sie müssen sich zwar für einen längerfristigen Aufenthalt registrieren und eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen, benötigen aber keine Arbeitserlaubnis.
Wie lange dauert es, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 60 Werktage (etwa 2 Monate). Der Arbeitgeber stellt den Antrag, nicht der Arbeitnehmer. Wir empfehlen, den Antragsprozess frühzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn des Mitarbeiters zu starten, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Änderungen im Arbeitserlaubnissystem im November 2026.
Welche Änderungen stehen im November 2026 an?
Armeniens neues Ausländergesetz tritt am 1. November 2026 in Kraft und führt überarbeitete Kategorien für Arbeitsgenehmigungen sowie ein neues Arbeitsvisum für visumpflichtige Staatsangehörige ein. Darüber hinaus gelten ab dem 1. Januar 2027 neue staatliche Abgaben (einschließlich einer erhöhten Gebühr für Arbeitsgenehmigungen in Höhe von 150,000 AMD). Wenn Sie planen, ausländische Mitarbeiter einzustellen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den entsprechenden Prozess im Rahmen der aktuellen Bestimmungen zu starten. Kontaktieren Sie uns für eine Zeitplanungsanalyse →
Kann ich anstelle von Arbeitsverträgen auch Auftragnehmerverträge verwenden?
Sie können freie Mitarbeiter über zivilrechtliche Dienstleistungsverträge beauftragen, sollten aber die korrekte Einstufung beachten. Wenn die Arbeitsbeziehung einem Angestelltenverhältnis ähnelt (feste Arbeitszeiten, bestimmter Arbeitsplatz, laufende Betreuung, Firmenausstattung), kann das Finanzamt sie als solches einstufen, was zu Steuernachzahlungen und Strafen führen kann. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung des passenden Vertrags für Ihre Situation.
Sind Wettbewerbsverbotsklauseln in Armenien durchsetzbar?
Wettbewerbsverbote sind in Armenien nur schwer durchsetzbar. Gerichte fordern in der Regel einen sehr engen Geltungsbereich und eine finanzielle Entschädigung für den betroffenen Arbeitnehmer. Selbst dann ist die Durchsetzung aufgrund von Artikel 57 der Verfassung (Arbeitsfreiheit) ungewiss. Wir empfehlen stattdessen, auf Geheimhaltungsvereinbarungen und den Schutz geistigen Eigentums zu setzen.

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