Vereinfachte Einkommensteuerberechnung in Armenien (2024–2026): Was Einwohner und Kleinunternehmen einreichen müssen

Ein Arbeitsplatz mit Steuerunterlagen, ein Laptop mit einem Steuerportal und ein Taschenrechner.

Armenien führt im Zeitraum 2024–2026 schrittweise vereinfachte Einkommensteuerberechnungen und die elektronische Steuererklärung ein; Der Staatliche Einnahmenausschuss (SRC, „Staatlicher Einnahmendienst Armenien“) wird die Steuererklärungen anhand offizieller Daten vorausfüllen.

  • Für das Steuerjahr 2024 müssen in Armenien ansässige Personen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, bestimmte öffentliche/Besitzpositionen, meldepflichtige Zinsen gemäß AML oder Kredite in Höhe von ≥20 Mio. AMD erzielten oder erhielten, neben anderen Auslösern gemäß Art. 53 des Steuergesetzbuches.
  • Die Erklärungen für 2024 müssen bis zum [Datum einfügen] eingereicht werden. November 1, 2025 (Verlängerung der Übergangsfrist). Die Einreichung erfolgt online über das SRC-Portal mittels elektronischer Identifizierung/elektronischer Signatur; für die kommenden Jahre ist ein Zeitraum von März bis Juli vorgesehen.
  • Überprüfen Sie Ihre vorausgefüllte Steuererklärung, fügen Sie weitere Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen) hinzu, unterschreiben Sie elektronisch und reichen Sie sie ein, um Strafen zu vermeiden; die Behörden planen, auf Bußgelder für Bürger zu verzichten, die einfach vorausgefüllte Steuererklärungen akzeptieren.

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Die vereinfachte Einkommensteuererklärung in Armenien wird ab sofort online mit automatisch ausgefüllten Formularen eingereicht. Für ansässige Angestellte, Freiberufler und Kleinunternehmer ist dies wichtig: Sie müssen Ihre Unterlagen jetzt vorbereiten, um die vom Finanzamt vorausgefüllten Zahlen zu überprüfen, fehlende Einkünfte nachzutragen und die Erklärung fristgerecht einzureichen. Hier erfahren Sie, was Sie einreichen müssen, wie Sie sich vorbereiten und wie Sie Strafen vermeiden.

Was die Einführung 2024–2026 für armenische Einwohner und Kleinunternehmen bedeutet

Armenien führt zwischen 2024 und 2026 vereinfachte, weitgehend vorausgefüllte Einkommensteuererklärungen und ein vollständig elektronisches Abgabeverfahren ein. Das staatliche Steuerkomitee (SRC) nutzt Lohnabrechnungen der Arbeitgeber und andere offizielle Daten, um Ihre Steuererklärung vorauszubefüllen. Steuerzahler können die Angaben vor der elektronischen Unterzeichnung und Online-Einreichung überprüfen, bestätigen oder korrigieren. Die Behörden haben Änderungen vorbereitet, um Strafen für Bürger abzuschaffen, die die vorausgefüllte Erklärung einfach akzeptieren, und so den Aufwand in unkomplizierten Fällen zu reduzieren.

Die Regierung hat im Zuge dieser Übergangsphase auch den Einreichungskalender angepasst. Für das Steuerjahr 2024 wurde die Frist bis zum 1. November 2025 verlängert. Ab den Folgejahren sollen die Einreichungen in einem jährlichen Zeitraum von März bis Juli zusammengefasst werden, um die Abläufe zu optimieren und mehr Zeit für den Datenabgleich zu ermöglichen.

Für Freiberufler und Kleinunternehmer in Armenien reduzieren diese Änderungen zwar den manuellen Aufwand, erhöhen aber den Bedarf an genauer Buchhaltung. Die automatische Ausfüllfunktion des SRC erfasst nicht alle Ihre Einnahmequellen (z. B. private Vermietungen), daher müssen Sie fehlende Angaben ergänzen und die Übereinstimmung mit Ihren Kontoauszügen und Rechnungen sicherstellen.

Auf einen Blick: Übergangszeitplan

Steuerjahr Einreichungszeitraum und Frist Hauptfunktionen
2024 Verlängerte Frist: 1. November 2025 Vorausgefüllte Steuererklärungen verfügbar; Online-Einreichung über SRC; Übergangsregelungen hinsichtlich der Fristen
2025 und weiter Anvisiertes Zeitfenster März–Juli (z. B. Einreichungsfrist bis 1. Juli) Breitere Nutzung vorausgefüllter Steuererklärungen und digitaler Identität für die elektronische Signatur

Praxishinweis: Für die Online-Einreichung benötigen Sie einen staatlich ausgestellten elektronischen Ausweis (Mobil-ID oder Personalausweis mit Chip) und eine elektronische Signatur. Ohne diese können Sie sich nicht im SRC-Selbstbedienungsportal anmelden, um Ihre Erklärung einzusehen oder einzureichen.

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Wer muss gemäß Art. 53 eine Meldung abgeben: Angestellte, Auftragnehmer nach Zivilrecht (Freiberufler), Amtsträger, Großaktionäre, nach AML meldepflichtige Interessen und hochvolumige Darlehen

Abgedeckte Kategorien für 2024 (Steuergesetzbuch Art. 53)

Für das Steuerjahr 2024 müssen in Armenien ansässige Personen, die einer der folgenden Kategorien angehören, eine jährliche Einkommenserklärung abgeben. Diese Kriterien sind im Steuergesetzbuch (Art. 53) und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen festgelegt.

  • Arbeitnehmer (Lohn-/Gehaltseinkommen): Einwohner, die im Jahr 2024 ein Erwerbseinkommen erzielt haben, fallen unter den Geltungsbereich der Erklärung.
  • Auftragnehmer/Freiberufler nach Zivilrecht: Einkünfte aus Dienst- oder zivilrechtlichen Verträgen (einschließlich Gelegenheits- und freiberuflicher Tätigkeit) müssen angegeben werden.
  • Amtsträger: Personen, die bestimmte öffentliche Ämter innehaben, müssen ihr Einkommen gemäß Art. 53 deklarieren.
  • Hauptaktionäre: Personen mit qualifizierten Aktienbeteiligungen an großen Unternehmen werden in den Meldejahrgang 2024 aufgenommen.
  • Gemäß den AML-Vorschriften als Interesse gekennzeichnet: Einwohner, die Zinseinkünfte beziehen, die unter die Meldepflichten für Geldwäschebekämpfung fallen, müssen eine Meldung abgeben.
  • Hochwertige Kredite: Personen, die im Laufe des Jahres Kredite in Höhe von insgesamt mindestens 20,000,000 AMD gewährt oder erhalten haben, müssen dies melden.

Darüber hinaus sollten Einwohner mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – wie beispielsweise aus der Vermietung von Immobilien – sicherstellen, dass diese Einkünfte in ihrer jährlichen Steuererklärung angegeben und entsprechend besteuert werden.

Einreichungsfristen und Übergang für das Steuerjahr 2024

  • Frist: 1. November 2025 (Übergangsfristverlängerung gegenüber dem üblichen Frühjahrstermin).
  • Vorausgefüllte Steuererklärungen: Das SRC füllt Ihre Steuererklärung automatisch aus; Steuerzahler können die Daten online bestätigen oder bearbeiten. Die Behörden haben Änderungen vorbereitet, die Strafen aufheben, wenn ein Bürger die vorausgefüllte Steuererklärung einfach akzeptiert.
  • Zukünftige Kadenz: Für die Folgejahre ist ein vereinfachtes jährliches Zeitfenster (März–Juli) geplant, wobei die Einreichungen jeweils um den 1. Juli fällig sind.

Wichtige Termine für Kleinsteuerzahler

Artikel Steuerjahr 2024 (Einreichung 2025)
Online-Portal öffnet SRC-Selbstbedienungsportal (variierende Verfügbarkeit; Konto prüfen)
Einreichungsfrist 1. November 2025 (Verlängerung der Übergangsfrist)
Zahlungsfrist Mit der Einreichung abgestimmt; etwaige Restbeträge werden bei Einreichung beglichen.

So reichen Sie Ihre Unterlagen über das SRC-E-Portal ein (Schritt für Schritt)

  1. Elektronischen Ausweis und elektronische Signatur erhalten. Besorgen Sie sich eine mobile ID oder einen Personalausweis mit Chip und der entsprechenden qualifizierten elektronischen Signatur. Die Information Systems Agency hat einen Leitfaden zum Erwerb einer elektronischen Signatur veröffentlicht.
  2. Greifen Sie auf das SRC-Selbstbedienungsportal zu. Melden Sie sich mit Ihrer digitalen ID an, um Ihre vorausgefüllte Einkommenserklärung für das Jahr einzusehen.
  3. Überprüfen Sie die vorausgefüllten Daten. Prüfen Sie die Löhne und andere gemeldete Posten. Die SRC hat die Meldungen von Arbeitgebern und Institutionen zur automatischen Befüllung verwendet.
  4. Fehlendes Einkommen hinzufügen. Berücksichtigen Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z. B. Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit/öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Miete, noch nicht erfasste Zinsen) und geben Sie alle förderfähigen Darlehen ab 20 Mio. AMD an.
  5. Fügen Sie gegebenenfalls unterstützende Daten bei. Verwenden Sie Kontoauszüge oder Rechnungen, wenn das Portal Unterlagen anfordert (bewahren Sie die Unterlagen für den Fall von Rückfragen auf).
  6. Elektronisch unterschreiben und absenden. Bestätigen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch und reichen Sie sie ein. Begleichen Sie gegebenenfalls den ausstehenden Betrag, um die Einreichung abzuschließen.

Was Sie jetzt vorbereiten sollten: Eine kurze Checkliste

  • ✓ Gültige mobile ID oder Chip-ID-Karte und qualifizierte elektronische Signatur
  • ✓ Gehaltsabrechnungen und Jahresendübersichten des Arbeitgebers (zur Überprüfung)
  • ✓ Verträge für Freiberufler/Zivilrecht, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
  • ✓ Mietverträge und Kontoauszüge, die den Mieteingang belegen
  • ✓ Darlehensverträge und -pläne für alle Darlehen ≥ 20 Mio. AMD bereitgestellt/empfangen
  • ✓ Zinsbescheinigungen von Banken oder Brokern, falls zutreffend (insbesondere meldepflichtige Zinsen gemäß den Geldwäschebestimmungen)

Strafen vermeiden und die Vorschriften einhalten

  • Nutzen Sie die vorausgefüllte Rückgabe. Sofern die Daten korrekt sind, geht die Annahme der vorausgefüllten Steuererklärung schnell vonstatten – und die Behörden haben Änderungen vorbereitet, die Strafen für diejenigen aufheben, die vorausgefüllte Erklärungen einfach genehmigen.
  • Die Frist für das Jahr 2024 muss am 1. November 2025 eingehalten werden. Die Regierung hat eine verlängerte Frist für das Steuerjahr 2024 gewährt; wird diese Frist versäumt, können Maßnahmen gemäß dem Steuergesetzbuch ergriffen werden.
  • Lassen Sie andere Einkünfte nicht aus. Ergänzen Sie die Angaben zu Mieteinnahmen, freiberuflicher Tätigkeit, Zinsen und förderfähigen Darlehen, falls diese nicht automatisch ausgefüllt wurden, um Probleme mit der Untererfassung zu vermeiden.
  • Richten Sie Ihre elektronische ID frühzeitig ein. Bis September 2025 hatten sich nur etwa 92,000 Personen angemeldet, verglichen mit Millionen von Einwohnern, obwohl 600,000 bereits über elektronische Ausweise verfügen – vermeiden Sie Engpässe in letzter Minute, indem Sie sich jetzt Ihre Ausweispapiere besorgen.

Professionelle Unterstützung bei Einrichtung, Einreichungen und laufender Einhaltung der Vorschriften

Unser Team aus zugelassenen Anwälten übernimmt Ihre armenische Steuererklärung von A bis Z: von der Beantragung Ihrer elektronischen Identität/Signatur über die Einrichtung des SRC-Kontos und die Verrechnung von Lohn- und freiberuflichen Einkünften bis hin zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Miete, Zinsen, Darlehen), der Einreichung der Steuererklärung und der Überwachung zukünftiger Fristen. Wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen, beraten wir Sie auch gerne zur Unternehmensregistrierung. Steuern in Armenienund Investitionsstrukturierung für Freiberufler und kleine Unternehmen.

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Anmerkung der Redaktion zur Terminologie: In der Praxis bezeichnet „Staatlicher Steuerdienst Armenien“ das Staatliche Steuerkomitee (SRC), das das Portal zur Einkommenserklärung betreibt und Ihre Steuererklärung vorausfüllt.

Fazit: Armeniens vereinfachtes Einkommensteuersystem soll die Einhaltung der Steuervorschriften erleichtern – insbesondere für Einwohner mit unkompliziertem Erwerbseinkommen. Freiberufler und Kleinunternehmer müssen jedoch weiterhin darauf achten. Überprüfen Sie Ihre vorausgefüllte Steuererklärung, ergänzen Sie fehlende Angaben (Miete, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Darlehen, Zinsen) und reichen Sie diese bis zum verlängerten Abgabetermin am 1. November 2025 für das Jahr 2024 ein. Wenn Sie eine Komplettlösung für Ihre Steuererklärung in Armenien wünschen, unterstützen wir Sie gerne bei der Einrichtung, der Abgabe und der Einhaltung aller Vorschriften das ganze Jahr über. Kontaktieren Sie uns.

FAQ

Wer muss in Armenien eine Einkommenserklärung für 2024 abgeben?
Armenische Personen mit Wohnsitz in Armenien, die im Jahr 2024 Einkünfte gemäß Art. 53 des Steuergesetzbuches erzielen – wie z. B. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, bestimmte öffentliche Ämter, bedeutende Aktienbeteiligungen, meldepflichtige Zinsen gemäß AML oder Darlehen ≥ 20 Mio. AMD – müssen eine jährliche Erklärung abgeben.
Müssen auch Angestellte ohne weitere Einkünfte eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz in den USA fallen unter die Meldepflicht für 2024. Das SRC füllt Ihre Steuererklärung automatisch mit den Arbeitgeberdaten aus; Sie können diese online bestätigen, sofern sie korrekt ist.
Was ist die Einreichungsfrist für 2024?
Für das Steuerjahr 2024 ist die Abgabefrist der Steuererklärung der 1. November 2025 (Übergangsfristverlängerung). Für die Folgejahre wird voraussichtlich ein Zeitraum von März bis Juli gelten (z. B. Abgabefrist: 1. Juli).
Wie reiche ich meine Unterlagen ein – in Papierform oder online?
Ausschließlich online über das SRC-Selbstbedienungsportal. Sie benötigen einen staatlichen mobilen Personalausweis oder eine Chipkarte sowie eine gültige elektronische Signatur, um sich anzumelden, die vorausgefüllte Steuererklärung zu überprüfen, Änderungen vorzunehmen und sie abzusenden.
Muss ich Mieteinnahmen angeben?
Ja. Einwohner sollten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wie z. B. Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien, in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben und die fällige Steuer bis zum Abgabetermin begleichen.

Haben Sie weitere Fragen zur Steuereinhaltung in Armenien? Unsere Rechtsexperten stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, sich sicher im System zurechtzufinden.

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