Ausländische Käufer in Armenien: So erhalten Sie eine TIN und registrieren Ihre Immobilie Schritt für Schritt

Panoramablick auf ein modernes Wohnhaus in Jerewan unter strahlend blauem Himmel.

Ausländische Käufer: Steueridentifikationsnummer und Katasterregistrierung in Armenien (2025)

TL; DR

  • Nichtansässige können frei nichtlandwirtschaftliche Immobilien (Wohnungen, Häuser, Gewerbeimmobilien) erwerben, dürfen aber in Armenien kein landwirtschaftliches Land besitzen.
  • Besorgen Sie sich Ihre armenische Steueridentifikationsnummer (TIN), bevor Sie einen Immobilienvertrag unterzeichnen oder registrieren – sowohl Notare als auch das Katasteramt benötigen sie.
  • Kaufablauf: Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen → Kaufvertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen → beim staatlichen Katasterausschuss einreichen, um die Eigentumsverhältnisse endgültig festzustellen.
  • Bringen Sie Ihren Reisepass, Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) und den notariell beglaubigten Kaufvertrag mit; gegebenenfalls sind Übersetzungen ins Armenische erforderlich.
  • Nutzen Sie die offiziellen Portale für TIN- und Katasteranmeldungen und bestätigen Sie Gebühren und Fristen auf den jeweiligen Service-Webseiten und bei Ihrem Notar.

Der Kauf einer Immobilie in Armenien als Ausländer ist unkompliziert, sobald man die genaue Vorgehensweise kennt. Das häufigste Problem ist das Fehlen einer Steueridentifikationsnummer (TIN) bei der Vertragsunterzeichnung. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie durch die Beantragung der TIN, die notariellen Formalitäten und die Eintragung ins staatliche Kataster – damit Sie den Eigentumserwerb ohne Verzögerungen abschließen können.

Inhaltsverzeichnis

Zulassungs- und Eigentumsbeschränkungen für ausländische Käufer in Armenien

Ausländische Staatsbürger können in Armenien frei nicht-landwirtschaftliche Immobilien erwerben – dazu gehören Wohnungen, Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Der Besitz von landwirtschaftlichen Flächen ist ihnen jedoch untersagt. Diese Einschränkung gilt ausdrücklich nicht für andere Immobilienarten, einschließlich Häuser im Besitz von Nichtansässigen. Diese Regelung wird durch öffentliche Erklärungen bestätigt, über die ARKA News berichtet. Darin heißt es, dass „ausländische Staatsbürger kein Recht auf den Besitz von landwirtschaftlichen Flächen haben“ und die Unterscheidung zu anderen für Ausländer zugänglichen Immobilienarten wird verdeutlicht. (ARKA News).

Die ausländische Beteiligung am armenischen Immobilienmarkt ist bedeutend: Im März 2023 entfielen 9.4 % der Transaktionen auf ausländische Käufer; insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1,024 Transaktionen mit ausländischer Beteiligung gemeldet. (Finport News).

Wenn Sie umfassendere Strategien in Betracht ziehen (z. B. Investitionen in Gewerbeimmobilien oder Projektentwicklung), empfehlen wir Ihnen unsere Übersicht zu diesem Thema. Investition in Armenien und wie Immobilien mit der Wohnsitzplanung zusammenhängen, wenn Sie beabsichtigen, längere Zeit im Land zu verbringen (Wohnsitz in Armenien).

Schritt 1 – Armenische Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen: Warum, wie und welche Fristen gelten

Warum Sie vor der Unterzeichnung eine Steueridentifikationsnummer benötigenIn der Praxis bearbeiten Notare und das staatliche Katasteramt keine Immobilienverkäufe an ausländische Käufer ohne armenische Steueridentifikationsnummer (TIN). Die TIN dient der Identifizierung für Steuer- und Registrierungszwecke und wird sowohl bei der Beurkundung als auch bei der Registrierung überprüft. (armenian-lawyer.com).

So erhalten Sie Ihre TIN (Steueridentifikationsnummer).Die Steueridentifikationsnummer (TIN) wird vom Finanzamt des jeweiligen Bundesstaates ausgestellt. Sie können den Antrag über das Online-Portal der Regierung unter dem Titel „Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen“ stellen. (National Services Gateway – TIN)Folgen Sie den Anweisungen auf der Serviceseite, um Ihren Antrag und Ihre Ausweisdokumente einzureichen.

Was soll ich vorbereiten? (mindestens):

  • Gültiger Reisepass (Fotoseite)
  • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail/Telefon)

Die Bearbeitungs- und Zustellungsoptionen werden auf der offiziellen TIN-Serviceseite angezeigt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bearbeitungszeiten und Gebühren direkt auf dieser Seite, bevor Sie Ihren Antrag stellen. (National Services Gateway – TIN).

Auf einen Blick: der dreistufige Weg

Schritt Agentur/Schauspieler Hauptausgang Wo kann man Gebühren/Bearbeitungszeiten einsehen?
1) Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen Staatlicher Finanzausschuss TIN-Zertifikat/Steuernummer National Services Gateway (TIN)
2) Verkauf notariell beglaubigen Öffentlicher Notar Notariell beglaubigter Kaufvertrag Ihr Notar (Sprache/Übersetzung und Gebühren bestätigen)
3) Eigentumsrechte eintragen lassen Staatliches Katasterkomitee Eintragung des Eigentums Nationales Dienstleistungsportal (Startseite registrieren); Offizielles Portal des Katasters

Eine notarielle Beglaubigung ist erforderlich. Für Immobilienkaufverträge in Armenien gilt Folgendes: Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags muss dieser notariell beglaubigt und anschließend beim staatlichen Katasteramt eingereicht werden, um die Eigentumsübertragung abzuschließen. (National Services Gateway – Registrierungsseite).

Sprache und FormNotarielle Beurkundungen werden in armenischer Sprache durchgeführt. Falls Ihr Vertrag in einer anderen Sprache verfasst ist, kann der Notar eine beglaubigte Übersetzung ins Armenische verlangen; planen Sie dies entsprechend ein und kalkulieren Sie gegebenenfalls die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung ein. (armenian-lawyer.com).

Praktische Tipps beim Notar:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten exakt mit Ihrer Steueridentifikationsnummer und Ihrem Reisepass übereinstimmen.
  • Bevor Sie fortfahren, vergewissern Sie sich, dass die Kategorie der Immobilie für ausländisches Eigentum geeignet ist (d. h. es handelt sich nicht um landwirtschaftliche Nutzfläche). (ARKA News).
  • Klären Sie mit Ihrem Notar ab, ob je nach Ihren Umständen zusätzliche eidesstattliche Erklärungen, die Zustimmung des Ehepartners des Verkäufers oder beglaubigte Übersetzungen erforderlich sind. (National Services Gateway – Registrierungsseite).

Schritt 3 — Registrierung der Übertragung beim staatlichen Katasterausschuss (Abschluss der Eigentumsverhältnisse)

Das Eigentum wird erst nach der Registrierung wirksam.In Armenien ist der Kaufvertrag mit der notariellen Beurkundung noch nicht abgeschlossen – Ihr Eigentumsrecht wird erst mit der Eintragung der Übertragung beim staatlichen Katasteramt vollständig. Das Nationale Dienstleistungsportal bestätigt, dass Sie nach der Unterzeichnung und der notariellen Beurkundung das Eigentum an der Immobilie beim Katasteramt eintragen lassen müssen. (National Services Gateway – Registrierungsseite)Die offizielle Webseite des Katasteramts zur Grundbucheintragung bietet einen maßgeblichen Überblick über den Prozess. (Offizielles Katasterportal).

Wie man einen Antrag stellt (Katasteranmeldung)

  1. Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen: notariell beglaubigter Kaufvertrag, Reisepass des Käufers, Steueridentifikationsnummer des Käufers und alle auf der offiziellen Serviceseite aufgeführten Dokumente. (National Services Gateway – Registrierungsseite).
  2. Reichen Sie Ihren Antrag beim staatlichen Katasterausschuss ein (persönlich oder wie auf der Serviceseite angegeben) und entrichten Sie die anfallende staatliche Gebühr gemäß den offiziellen Anweisungen. (Offizielles Katasterportal).
  3. Verfolgen Sie den Bearbeitungsvorgang gemäß dem im Serviceportal angegebenen Zeitplan und erhalten Sie nach Abschluss eine Registrierungsbestätigung. (National Services Gateway – Registrierungsseite).

Für Käufer, die zukünftige Steuererklärungen oder Vermietungsaktivitäten planen, empfiehlt sich ein umfassenderer Überblick. Steuern in Armenien Rahmenwerk und überlegen Sie, wie der Immobilienerwerb zu Ihren langfristigen Plänen passt, einschließlich Immobilien Strategie und Potenzial Visum or Residenz Bedürfnisse.

Erforderliche Dokumente (Identitätsprüfung und Übersetzungen)

Rechnen Sie damit, dass Ihr Notar und das Katasteramt nach Ihrem Ausweis, dem notariell beglaubigten Kaufvertrag und Angaben zum Objekt fragen werden. Bereiten Sie mindestens Folgendes vor:

Wo rechtliche Hilfe Verzögerungen verhindert

  • Prüfen Sie vor der Unterzeichnung, ob die Grundstückskategorie für ausländisches Eigentum geeignet ist (vermeiden Sie gesperrte landwirtschaftliche Flächen). (ARKA News).
  • Beantragen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) rechtzeitig und stellen Sie sicher, dass die Daten in allen Dokumenten mit Ihrem Reisepass übereinstimmen. (National Services Gateway – TIN).
  • Verwaltung notariell beglaubigter Übersetzungen und Abstimmung mit dem Notar bezüglich Vertragsformular und Anhängen (armenian-lawyer.com).
  • Anmeldung beim Katasteramt und Nachverfolgung der Registrierung über das offizielle Portal (Offizielles Katasterportal).

Gebühren und Fristen

Auf den Regierungsportalen sind die aktuellen Gebühren und Bearbeitungszeiten für jeden Schritt angegeben. Bitte prüfen Sie vor dem Fortfahren Folgendes:

Fazit. Für Nichtansässige, die in Armenien Immobilien erwerben, ist die Reihenfolge wichtig: Zuerst beantragen Sie Ihre armenische Steueridentifikationsnummer (TIN), dann unterzeichnen und beglaubigen Sie den Kaufvertrag und schließlich registrieren Sie die Übertragung beim staatlichen Katasteramt. Ausländer können nicht-landwirtschaftliche Immobilien problemlos erwerben, landwirtschaftliche Flächen sind jedoch gesperrt. Die Vorbereitung Ihres Reisepasses, Ihrer TIN, des notariell beglaubigten Vertrags und aller erforderlichen Übersetzungen trägt zu einem reibungslosen Ablauf bei. Wenn Sie umfassende Unterstützung – von der TIN-Beantragung bis zur Katasterregistrierung – wünschen,Kontakt aufnehmen die Formalitäten erledigen.

FAQ

Können Ausländer in Armenien Immobilien erwerben?

Ja, ausländische Staatsbürger können in Armenien nichtlandwirtschaftliche Immobilien wie Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien erwerben. Ausländer können in Armenien jedoch kein landwirtschaftliches Land besitzen. (ARKA News).

Benötige ich eine TIN (Tax Increment Financing), um in Armenien eine Immobilie zu erwerben?

Ja. Notare und das Katasteramt benötigen eine armenische Steueridentifikationsnummer (TIN) zur Identifizierung des Käufers; ohne diese können keine Transaktionen abgewickelt werden. Sie können eine TIN über das National Services Gateway beantragen. (armenian-lawyer.com) und die TIN-Serviceseite der Regierung (NSG – TIN).

Ist ein notariell beglaubigter Verkauf auch ohne Katastereintrag gültig?

Nein. Nach der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags muss die Eigentumsübertragung beim Katasteramt des Bundesstaates registriert werden; der Eigentumsübergang ist erst mit der Registrierung abgeschlossen. (National Services Gateway – Registrierungsseite).

Müssen mein ausländischer Reisepass und mein Vertrag übersetzt werden?

Notarielle Beurkundungen erfolgen in armenischer Sprache, und Sie müssen möglicherweise beglaubigte armenische Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente (z. B. Reisepass, Vertrag) vorlegen. Bitte klären Sie dies im Voraus mit Ihrem Notar ab. (armenian-lawyer.com).

Wo kann ich mein Eigentum anmelden?

Reichen Sie Ihren Antrag beim Katasteramt Ihres Bundesstaates ein. Nutzen Sie den Service „Hausbesitz registrieren“ des National Services Gateway oder informieren Sie sich auf dem offiziellen Portal des Katasteramts über den genauen Ablauf. (NSG – Startseite registrieren); (Offizielles Katasterportal).


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