So nutzen Sie mcs-citizenship.am: Armeniens Staatsbürgerschaftsportal – Schritt für Schritt

Verschwommene Fußgänger überqueren in der Abenddämmerung eine breite Allee neben einem sowjetisch-modernistischen Betongebäude in Jerewan.

Im Überblick

  • Ab dem 1. Januar 2026 muss jeder Antrag auf armenische Staatsbürgerschaft über [Website/Portal einfügen] eingereicht werden. mcs-citizenship.amPapieranträge werden nicht mehr angenommen.
  • Die staatliche Pflicht ist AMD 50,000 (ca. 127 USD)Die Zahlung erfolgt online nach Bestätigung Ihres Online-Antrags. Sie ist nicht erstattungsfähig.
  • Ein Standardfall dauert ungefähr 75–90 Arbeitstage (etwa 4–5 Monate) von der Unterwerfung unter den Erlass des Präsidenten.
  • Sie erhalten drei Versuche um unvollständige Dokumente zu korrigieren und drei Versuche des Verfassungstests durchzuführen. Danach wird die Akte geschlossen. nicht verarbeitet — was nicht dasselbe ist wie eine Ablehnung, und Sie können sich sofort erneut bewerben.
  • Inoffiziellen Berichten zufolge kann die Vorprüfung länger als die vorgesehenen 15 Arbeitstage dauern. Betrachten Sie den offiziellen Zeitplan als Zielvorgabe, nicht als Garantie.

Armenien hat Anfang 2026 den gesamten Prozess der Staatsbürgerschaftsantragstellung auf Online-Verfahren umgestellt. Wenn Sie sich als ethnischer Armenier, als Ehepartner oder Familienangehöriger eines Staatsbürgers oder aufgrund eines dreijährigen Aufenthalts bewerben, läuft nun alles über ein einziges Regierungsportal – Kontoerstellung, Dokumentenupload, Gebührenzahlung, Terminbuchung und Statusverfolgung.

Dieser Leitfaden führt Sie durch das Portal: Wie Sie sich registrieren, welche Dokumente das System erwartet, was die einzelnen Schritte bedeuten und wo es am häufigsten zu Problemen bei der Bewerbung kommt. Er richtet sich an alle, die sich bereits für eine Bewerbung entschieden haben und nun die Formalitäten klären möchten.

Was ist mcs-citizenship.am und wer muss es nutzen?

mcs-citizenship.am ist das elektronische Staatsbürgerschaftssystem des armenischen Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes. Es handelt sich nicht um eine Informationsseite, sondern um das Antragsportal. Antragsformular, Dokumentenupload, Zahlung der staatlichen Gebühr, Terminkalender und Statusabfrage sind alle über dieses Portal abrufbar.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz HO-4-N, in Kraft seit dem 1. Januar 2026, zusammen mit dem Regierungsbeschluss 97-N, in Kraft seit dem 27. Januar 2026. Beschluss 97-N ist die zentrale Durchführungsverordnung und ersetzte die früheren Dekrete (1390-N, 1040-N, 498-N und 1290-N), die die Einreichung von Anträgen in Papierform regelten. Alle Antragsteller für die armenische Staatsbürgerschaft müssen das Online-Portal nutzen – es gibt kein alternatives Verfahren in Papierform, und die Ämter nehmen keine persönlichen Anträge mehr entgegen.

Ein praktischer Vorteil des elektronischen Systems besteht darin, dass es in Ihrem Namen staatliche Datenbanken abfragt. In der Vorbereitungsphase führt es automatisierte Abfragen beim Bevölkerungsregister, dem Polizeiinformationszentrum, Interpol, dem Grenzschutzsystem des Nationalen Sicherheitsdienstes und dem Standesamt durch. Das bedeutet, dass Sie kein polizeiliches Führungszeugnis mehr vorlegen müssen – ein Dokument, das früher bei im Ausland lebenden Antragstellern zu monatelangen Verzögerungen führte.

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, wo Sie Ihren Antrag einreichen sollen, sondern nur wie , hilft Ihnen unser Vergleich der Antragstellung in Armenien und bei einer Botschaft im Ausland weiter. Hintergrundinformationen zur Reform selbst finden Sie in unserem früheren Beitrag zur Überarbeitung des armenischen Einbürgerungsverfahrens.

Schritt 1: Erstellen Sie Ihr Konto

Die Art Ihrer Registrierung hängt davon ab, ob Sie bereits armenische Ausweispapiere besitzen.

Wenn Sie einen armenischen Personalausweis oder eine mobile ID besitzen

Armenische Staatsbürger und Einwohner authentifizieren sich über die nationale Identifizierungsinfrastruktur Armeniens – das nationale ID-Portal oder die mobile ID. Dies ist dieselbe sichere Authentifizierungsmethode, die auch bei anderen armenischen E-Government-Diensten verwendet wird.

Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind

Antragsteller ohne armenische Staatsbürgerschaft registrieren sich durch Scannen der Datenseite ihres ausländischen Reisepasses. Das System liest den Reisepass optisch ein und füllt die Felder für Ihre Identität automatisch aus. Sie benötigen außerdem eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die E-Mail-Adresse dient als Kommunikationskanal für alle Korrekturanfragen und Statusänderungen. Verwenden Sie daher eine Adresse, die Sie täglich abrufen, und keine Zweitadresse.

Die Formulierungen zur Registrierung im Portal haben sich seit dem Start geändert. Sollte die angezeigte Benutzeroberfläche nicht mit einem Screenshot oder einer Anleitung übereinstimmen, die Sie anderweitig gefunden haben, folgen Sie bitte der Benutzeroberfläche – die zugrunde liegenden rechtlichen Anforderungen haben sich nicht geändert.

Schritt 2: Die Online-Bewerbung und das Hochladen der Dokumente

Nach der Anmeldung wählen Sie den rechtlichen Grund für Ihren Antrag aus – beispielsweise armenische Herkunft, Heirat oder familiäre Beziehung, dreijähriger Wohnsitz usw. Der gewählte Grund bestimmt die vom System angeforderten Dokumente. Daher ist es wichtig, in diesem Schritt korrekte Angaben zu machen. Sofern der Staat bereits Daten über Sie gespeichert hat, werden diese automatisch aus dem Bevölkerungsregister und dem Standesamt übernommen.

Die Upload-Regeln sind der Grund, warum die meisten Anträge zurückgeschickt werden:

  • Dateiformat und -größe. Dokumente werden als PDFs hochgeladen, mit einer maximalen Dateigröße von 5 MB. Scans vom Smartphone überschreiten diese Grenze oft – komprimieren Sie die Dokumente daher vor dem Hochladen, anstatt sie auf mehrere Dateien aufzuteilen.
  • Legalisierung. Ausländische Dokumente benötigen eine Apostille oder konsularische Legalisation, es sei denn, ein Vertrag zwischen Armenien und dem ausstellenden Land sieht eine Ausnahme vor.
  • Übersetzung. Ausländische Dokumente müssen von einer armenischen Übersetzung begleitet sein, die von einem gemäß Dekret 193/2002 qualifizierten Übersetzer angefertigt wurde. Übersetzungen von Freunden oder Online-Diensten werden nicht akzeptiert.
  • Foto. Das System benötigt ein Farbfoto gemäß ISO/IEC 19794-5 und prüft es automatisch beim Hochladen. Standardmäßige Passfotos aus einem professionellen Fotostudio werden in der Regel akzeptiert; Schnappschüsse hingegen meist nicht.

Bestellen Sie die Apostille und die beglaubigte Übersetzung, bevor Sie mit dem Upload beginnen. Die Beschaffung beider Dokumente aus dem Ausland benötigt Zeit, und die unten beschriebenen Korrekturfristen sind kurz.

Schritt 3: Vorprüfung, Korrekturen und die Drei-Schläge-Regel

Nach dem Absenden prüft das Servicepersonal Ihre hochgeladene Datei anhand der Datenbankergebnisse. Die Regelung sieht für diese Vorprüfung bis zu 15 Werktage vor. Sollten Angaben fehlen oder fehlerhaft sein, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und erhalten 10 Werktage Zeit, dies zu korrigieren.

Dies ist die Drei-Fehler-Regel in der Praxis: Wenn Ihre Unterlagen drei Korrekturrunden durchlaufen haben und immer noch unvollständig sind, wird der Antrag als nicht bearbeitet geschlossen . Wichtig ist, dass es sich dabei um eine administrative Schließung und nicht um eine Ablehnung handelt – Sie können sofort und ohne Wartezeit einen neuen Online-Antrag stellen. Die staatliche Gebühr wird jedoch nicht erstattet, sodass eine Schließung bedeutet, dass Sie sie erneut bezahlen müssen.

Hinweis zur tatsächlichen Bearbeitungszeit: Die gesetzlich vorgeschriebene Vorprüfung dauert 15 Werktage. Inoffiziellen Berichten zufolge kann diese Phase in der Praxis deutlich länger dauern – in manchen Fällen bis zu zwei Monate. Da wir von offizieller Seite keine Bestätigung für aktuelle, systematische Verzögerungen erhalten haben, sollten Sie die gesetzliche Frist als Richtwert betrachten und bei Ihrer Planung etwas Puffer einplanen.

Zahlung der staatlichen Abgabe

Sobald Ihr Online-Antrag bestätigt ist, zahlen Sie die staatliche Gebühr von 50,000 AMD (ca. 127 USD) online über die Zahlungsfunktion des Systems. Die Zahlung ist unabhängig vom Ergebnis nicht erstattungsfähig. Bestimmte Antragsteller – darunter anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose – sind nach armenischem Recht von der Gebühr befreit. Die Ausnahmeregelungen sind eng gefasst und wurden seit der Einführung des Systems angepasst. Prüfen Sie daher Ihren genauen Status, bevor Sie davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

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Schritt 4: Terminvereinbarung, persönliche Überprüfung und Verfassungsprüfung

Sobald Ihre Unterlagen die Vorprüfung bestanden haben, können Sie über das System einen persönlichen Termin vereinbaren. In Armenien findet dieser beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst statt. Antragsteller armenischer Abstammung können alternativ eine armenische Botschaft oder ein Konsulat im Ausland aufsuchen; alle anderen Kategorien müssen persönlich in Armenien erscheinen.

Beim Termin werden Ihre Originaldokumente mit den hochgeladenen abgeglichen. Bringen Sie bitte alle Originale mit – inklusive Apostillen und beglaubigter Übersetzungen. Sollte ein Original nicht mit der hochgeladenen Kopie übereinstimmen, haben Sie 15 Werktage Zeit, dies zu klären. Anschließend wird ein weiterer Termin vereinbart. Auch hier gilt die Drei-Fehler-Regel.

Der Verfassungstest

Der Verfassungstest findet am selben Tag wie der persönliche Besuch statt. Das Format ist festgelegt:

  • 33 Multiple-Choice-Fragen, jeweils drei Antwortmöglichkeiten, eine richtige Antwort
  • Bestehensgrenze: 17 von 33 Punkten
  • Zeitlimit von einer Stunde
  • Die Fragen werden zufällig aus einem Pool ausgewählt, der etwa alle sechs Monate aktualisiert wird.
  • Drei fehlgeschlagene Versuche schließen die Anwendung. nicht verarbeitet

Ethnische Armenier und Personen, die als geschäftsunfähig gelten, sind von der Prüfung vollständig befreit. Bewerber, die laut Gesetz keine Armenischkenntnisse benötigen – Ehepartner und bestimmte Familienangehörige von Staatsbürgern gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes – dürfen einen Übersetzer hinzuziehen. Bewerber, die sich durch dreijährigen Aufenthalt qualifizieren, müssen die Prüfung in Armenisch ohne Übersetzer ablegen, da die Sprachvoraussetzung für sie unmittelbar gilt.

Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben des Portals zu den Testversuchen. Auf einigen Seiten der Benutzeroberfläche von mcs-citizenship.am wird behauptet, die Anzahl der Versuche für den Verfassungstest sei unbegrenzt. Diese Formulierung widerspricht dem maßgeblichen Gesetzestext, der maximal drei Versuche vorsieht. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Portals und dem Gesetzestext ist der Gesetzestext maßgebend. Planen Sie drei Versuche ein.

Schritt 5: Sicherheitsüberprüfung, Dekret und Eid

Nach der Terminvereinbarung wird Ihre Akte in die Sicherheitsprüfung überführt. Der Nationale Sicherheitsdienst (NSS) hat bis zu 40 Arbeitstage Zeit zu antworten; erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, gilt das Ergebnis automatisch als positiv. Der NSS teilt seine Entscheidung dann innerhalb von 15 Arbeitstagen mit. Bei einer negativen Antwort des NSS wird die Akte an eine behördenübergreifende Kommission weitergeleitet, die 10 Arbeitstage Zeit hat und deren Ergebnis ebenfalls als positiv gewertet wird, wenn sie keine Stellungnahme abgibt.

Der Präsident erhält ein positives Ergebnis und hat drei Tage Zeit, das Dekret zu unterzeichnen oder mit Einwänden zurückzusenden. Die Staatsbürgerschaft wird ausschließlich per Präsidialdekret verliehen – auf dem Portal findet sich keine vorherige Möglichkeit der Vergabe. Anschließend werden Sie per E-Mail zu einer Vereidigungszeremonie eingeladen, bei der Sie den Eid laut vorlesen, ihn elektronisch unterzeichnen und die Nationalhymne gespielt wird. Danach können Sie einen Reisepass und einen Personalausweis beantragen.

Der Dienst kann die Überprüfung auch für bis zu 60 Tage aussetzen, wenn er den Verdacht auf gefälschte Dokumente hat oder Unstimmigkeiten feststellt, die er untersuchen muss. Dies ist ein von den Korrekturrunden unabhängiger Mechanismus und wird nicht auf Ihre drei Verwarnungen angerechnet.

Zeitleiste auf einen Blick

Praktikum Arbeitstage
Vorläufige prüfung max. 15
Dokumentenkorrektur, pro Runde (maximal 3 Runden) 10
Sicherheitsüberprüfung des NSS max. 40
Gottesdienstabschluss 15
Interinstitutionelle Kommission (nur bei negativem NSS-Ergebnis) 10
Fenster für Präsidialerlasse 3
Gesamt, Standardfall ~75–90 (etwa 4–5 Monate)

„Nicht verarbeitet“ bedeutet nicht „abgelehnt“.

Diese beiden Statusergebnisse sehen im Portal ähnlich aus, haben aber sehr unterschiedliche Konsequenzen.

  • Nicht verarbeitet. Die Akte wurde aus formalen Gründen geschlossen – drei erfolglose Korrekturrunden oder drei nicht bestandene Verfassungsprüfungen. Sie können sofort einen neuen Online-Antrag einreichen. Es gibt keine Wartezeit und es liegt kein Vermerk gegen Sie vor.
  • Abgelehnt. Die Einbürgerung wurde aus triftigen Gründen abgelehnt. Sie müssen ein Jahr warten, bevor Sie einen neuen Antrag stellen können, und haben das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des formellen Ablehnungsbescheids beim Verwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Wenn Sie eine Ablehnung anstelle einer Schließungsmitteilung erhalten, beginnt die zweimonatige Einspruchsfrist mit dem Datum der Bescheinigung, nicht mit dem Zeitpunkt, an dem Sie diese bemerken. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rechtsberatung zwingend erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Antrag auf Einbürgerung noch in Papierform einreichen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2026 ist mcs-citizenship.am der einzige Weg, um Anträge auf die armenische Staatsbürgerschaft einzureichen. Anträge in Papierform werden nicht mehr akzeptiert, und die entsprechenden früheren Verordnungen wurden ersetzt.
Wie hoch sind die Kosten für die Bewerbung über das Portal?
Die staatliche Gebühr beträgt 50,000 AMD (ca. 127 USD) und ist nach Bestätigung Ihres Online-Antrags zu entrichten. Sie ist nicht erstattungsfähig. Nach Erhalt der Staatsbürgerschaft fallen separate Dokumentengebühren an: 1,000 AMD (ca. 2.50 USD) für einen Reisepass, 3,000 AMD (ca. 7.60 USD) für einen Personalausweis und 1,000 AMD für die Adressregistrierung. Kosten für Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und Kurierdienste sind zusätzlich und werden an Dritte gezahlt.
Wie lange dauert der ganze Vorgang?
Die Summe der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte ergibt für einen Standardfall ohne Korrekturrunden etwa 75 bis 90 Arbeitstage – also rund vier bis fünf Monate. Jede Korrekturrunde verlängert die Bearbeitungszeit um mindestens zehn Arbeitstage, und inoffiziellen Berichten zufolge kann die Vorprüfung länger als die in der Verordnung vorgesehenen fünfzehn Arbeitstage dauern. Planen Sie daher mit der längeren Dauer.
Benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis aus meinem Heimatland?
Nein. Die Hintergrundprüfung erfolgt automatisch durch das System mittels Abfragen bei INTERPOL, dem Polizeiinformationszentrum und dem Grenzschutzsystem des Nationalen Sicherheitsdienstes. Bewerber müssen kein Führungszeugnis vorlegen.
Wer ist von der Verfassungsprüfung ausgenommen?
Personen armenischer Abstammung und Personen, die als geschäftsunfähig gelten, müssen die Prüfung nicht ablegen. Ehepartner und bestimmte Familienangehörige armenischer Staatsbürger, die laut Gesetz keine Armenischkenntnisse benötigen, können die Prüfung mit einem Dolmetscher ablegen. Bewerber, die sich durch dreijährigen Aufenthalt qualifizieren, müssen die Prüfung in armenischer Sprache ohne Dolmetscher ablegen.
Kann ich den persönlichen Teil des Verfahrens in einer Botschaft absolvieren, anstatt nach Armenien zu reisen?
Antragsteller armenischer Abstammung können sich zur Dokumentenprüfung und Eidesleistung an eine armenische Botschaft oder ein armenisches Konsulat im Ausland wenden. Alle anderen Antragsteller müssen sich in Armenien beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst melden. Da die Verfügbarkeit der Botschaften je nach Auslandsvertretung variiert, sollten Sie sich vor Reiseantritt bei der jeweiligen Vertretung erkundigen.
Meine Dokumente sind auf Englisch. Was muss ich tun?
Ausländische Dokumente benötigen eine Apostille oder konsularische Beglaubigung, sofern kein Vertrag mit Armenien eine Ausnahme vorsieht. Zusätzlich ist eine armenische Übersetzung durch einen gemäß Dekret 193/2002 qualifizierten Übersetzer erforderlich. Die Organisation beider Schritte aus dem Ausland ist zeitaufwendig – beginnen Sie damit, bevor Sie den Antrag öffnen, nicht erst, wenn Sie vom System dazu aufgefordert werden.
Was passiert, wenn meine Bewerbung als „nicht bearbeitet“ abgelehnt wird?
Das Ergebnis „nicht bearbeitet“ bedeutet einen Verfahrensabschluss, keine inhaltliche Ablehnung. Sie können sofort ohne Wartezeit einen neuen Online-Antrag stellen. Die staatliche Gebühr wird nicht erstattet, die Kosten für den Abschluss beschränken sich daher auf eine zweite Zahlung zuzüglich des bereits aufgewendeten Zeitaufwands. Anders verhält es sich mit dem Ergebnis „abgelehnt“: In diesem Fall ist eine erneute Antragstellung für ein Jahr ausgeschlossen, und Sie haben zwei Monate Zeit, um beim Verwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Wo Anwendungen üblicherweise schiefgehen

Das Portal selbst ist nicht das Schwierigste. In der Praxis verzögern sich die Anträge oft bei der Dokumentenvorbereitung – eine fehlende Apostille, eine Übersetzung von einem nicht qualifizierten Übersetzer, ein vom Prüfer abgelehntes Foto oder ein Scan, der die 5-MB-Grenze überschreitet und unvollständig hochgeladen wird. Jedes dieser Probleme erfordert eine Korrekturrunde, von denen es nur drei gibt.

Sollte Ihr Antrag Besonderheiten aufweisen – beispielsweise eine unterschiedliche Schreibweise Ihres Namens in verschiedenen Dokumenten, eine ausländische Heirats- oder Adoptionsurkunde, Lücken in Ihrem Aufenthaltsnachweis oder eine frühere Ablehnung –, empfiehlt es sich, den Antrag vor der Einreichung prüfen zu lassen, anstatt erst nach der ersten Korrekturmitteilung. Die zugrundeliegenden Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite zum Thema armenische Staatsbürgerschaft oder, falls Sie die Voraussetzungen über Ihren Wohnsitz erfüllen, in unserem Leitfaden zur Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz.

Nächste Schritte

mcs-citizenship.am hat die Beantragung der armenischen Staatsbürgerschaft beschleunigt und transparenter gestaltet, gleichzeitig aber auch die Fehlertoleranz erhöht. Das System setzt seine Regeln automatisch durch, die Korrekturfristen sind kurz, und nach drei erfolglosen Versuchen wird der Antrag abgelehnt. Antragsteller, die vor Antragstellung vollständige, ordnungsgemäß beglaubigte und übersetzte Dokumente zusammenstellen, erhalten in der Regel innerhalb von vier bis fünf Monaten eine Antwort. Improvisierte Antragsteller haben meist keine Chance.

Wenn Sie Ihre Dokumente vor der Einreichung auf die Anforderungen des Portals prüfen lassen möchten oder wenn Sie eine Korrekturmitteilung erhalten haben und sich nicht sicher sind, wie Sie innerhalb der Frist reagieren sollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir werden Ihre Situation prüfen.

Stand: Juli 28, 2026


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