Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer auf Réunion: Leitfaden zu Investitionen, Steuern und Leben (2026)

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Im Überblick

Investitionsprogramm

Keine formelle RBI- oder CBI-Erklärung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Französisches und EU-Recht

Kapitalgewinnsteuer

Bis zu 30%

Weg zur Staatsbürgerschaft

5 Jahre (Einbürgerung)

Passstärke

194 visumfreie Reiseziele

Doppelte Staatsbürgerschaft

Erlaubt

Währung

EUR (vollständig konvertierbar)

Ausländischer Immobilienbesitz

Keine Einschränkungen

Warum Réunion für internationale Investoren interessant sein sollte

Réunion ist ein französisches Überseedepartement (Département et région d'outre-mer, DROM) im Indischen Ozean, etwa 700 Kilometer östlich von Madagaskar. Anders als viele Inselstaaten, die Investoren mit niedrigen Steuern und Staatsbürgerschaftsprogrammen durch Investitionen anlocken, bietet Réunion etwas grundlegend anderes: die vollständige Integration in die Europäische Union. Die Einwohner Réunions sind französische Staatsbürger mit EU-Pässen, und das Gebiet unterliegt vollständig französischem und EU-Recht.

Für Investoren bietet dies ein einzigartiges Angebot. Réunion vereint den Lebensstil und das Klima einer tropischen Insel mit der Rechtssicherheit, der institutionellen Stabilität und dem Marktzugang Frankreichs und der EU. Der französische Pass – mit visafreiem Zugang oder Visum bei Ankunft in 194 Ländern – zählt zu den stärksten der Welt. Eigentumsrechte unterliegen dem französischen Zivilrecht, ausländisches Eigentum ist nicht beschränkt. Der Euro bietet volle Konvertibilität und Währungsstabilität (5 von 5 Sternen).

Was Réunion für Investoren besonders attraktiv macht, sind die großzügigen Steuervergünstigungen, die Frankreich seinen Überseegebieten gewährt. Der Investitionsabzug Girardin (25–32 %), die Steuergutschrift CIOP (35 %) für produktive Investitionen und die Mietwohnungsförderung Pinel Outre-mer können die effektive Steuerbelastung im Vergleich zum französischen Festland erheblich reduzieren. Diese Anreize sollen Kapital in die Überseegebiete lenken und stellen einen strukturellen Vorteil Réunions gegenüber dem französischen Festland dar.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Kein formelles Residenzprogramm durch Investition

Réunion bietet kein spezielles Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsprogramm durch Investitionen an. Da die Inselgruppe vollständig in Frankreich integriert ist, unterliegt die Einwanderung dem französischen Einwanderungsrecht. Nicht-EU-Bürger, die auf Réunion leben möchten, benötigen ein französisches Langzeitvisum (Visa de long séjour), das über dieselben Kanäle wie für das französische Festland beantragt werden muss.

Wichtige Visakategorien für Investoren

Für Investoren und Unternehmer, die Réunion als Zielmarkt erschließen möchten, sind verschiedene französische Visakategorien relevant. Der Talentpass (Passeport Talent) steht Unternehmensgründern, Investoren mit einer Investition von mindestens 300,000 Euro in ein französisches Unternehmen sowie Geschäftsführern zur Verfügung. Diese mehrjährige Aufenthaltserlaubnis (in der Regel für bis zu vier Jahre, verlängerbar) vereinfacht das Verfahren für qualifizierte Antragsteller und gilt auch für Familienangehörige.

Das Visum für Unternehmer/Freiberufler richtet sich an Selbstständige und Unternehmensgründer. Standard-Dauervisa sind auch für Arbeitnehmer, Studierende und zur Familienzusammenführung erhältlich. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa drei Monate von der Antragstellung bis zur Visumserteilung.

Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft

Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Frankreich (einschließlich Réunion) können Ausländer die französische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen. Bewerber müssen ausreichende Französischkenntnisse (in der Regel Niveau B1), Integration in die französische Gesellschaft, ein stabiles Arbeitsverhältnis oder ausreichende finanzielle Mittel sowie ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen. Die französische Staatsbürgerschaft berechtigt zur Ausstellung eines EU-Passes und damit zur visafreien Einreise in 194 Länder. Frankreich erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass eingebürgerte Bürger ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen.

Steuersystem

Weltweite Besteuerung

Réunion folgt dem französischen Steuersystem, das die Einwohner auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Steuerlich Ansässige Frankreichs – einschließlich derjenigen mit Wohnsitz auf Réunion – unterliegen progressiven Einkommensteuersätzen von bis zu 45 % auf Einkommen über 177,106 EUR (Steuerklassen von 2025). Die Körperschaftsteuer beträgt einen Standardsatz von bis zu 33.33 %, wobei der Standardsatz für die meisten Unternehmen nach den jüngsten französischen Steuerreformen bei 25 % liegt. Kapitalgewinne werden mit einem Pauschalsatz von 30 % besteuert (der sogenannten Prélèvement forfaitaire unique, kurz PFU, bestehend aus 12.8 % Einkommensteuer und 17.2 % Sozialabgaben).

Ausländische Steueranreize

Der entscheidende Vorteil Réunions gegenüber dem französischen Mutterland liegt in seinen Steuervergünstigungen für Überseegebiete, die speziell darauf ausgerichtet sind, Investitionen in die französischen Überseegebiete zu lenken. Das Girardin-Programm (Artikel 199 undecies B und C des französischen Steuergesetzbuchs) gewährt Einkommensteuerabzüge von 25–32 % für Investitionen in produktive Anlagen, sozialen Wohnungsbau und erneuerbare Energien in den Überseedepartements. Das CIOP (Crédit d'Impôt pour Investissements Productifs) bietet eine Steuergutschrift von 35 % für produktive Investitionen in förderfähigen Sektoren. Das Pinel-Outre-mer-Programm bietet verbesserte Steuervergünstigungen für Mietobjekte mit Abzügen von bis zu 32 % (im Vergleich zu den mittlerweile abgeschafften 21 % im französischen Mutterland). Weitere Anreize umfassen Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung sowie die französische Inpatriate-Regelung, die einen Teil des Einkommens von qualifizierten Auswanderern während ihrer ersten acht Jahre des französischen Steuerwohnsitzes von der Einkommensteuer befreit.

CFC-Regeln und Wegzugssteuer

Frankreich wendet die Regelungen für beherrschte ausländische Gesellschaften (Controlled Foreign Companies, CFCs) an. Das bedeutet, dass Gewinne, die in ausländischen Tochtergesellschaften mit niedrigem Steuersatz einbehalten werden, steuerlich der französischen Muttergesellschaft zugerechnet werden können. Frankreich erhebt außerdem eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Kapitalgewinne, wenn ein Steueransässiger seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Diese Steuer gilt für Personen mit bedeutenden Beteiligungen (in der Regel 50 % oder mehr bzw. Beteiligungen im Wert von 800,000 EUR oder mehr). Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Einwohner von Réunion.

Doppelbesteuerungsabkommen und Einhaltung

Als französisches Überseegebiet profitiert Réunion von Frankreichs umfangreichem Netzwerk aus über 120 bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Frankreich ist Teilnehmer des Gemeinsamen Meldestandards (CRS), was bedeutet, dass Finanzkontoinformationen automatisch mit über 100 Jurisdiktionen ausgetauscht werden. Das Bankgeheimnis ist minimal. Frankreich erfüllt die FATF-Kriterien und verfügt über ein Standardrating.

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Immobilien- und Geschäftseigentum

Immobilien

Ausländische Staatsangehörige haben nach französischem und EU-Immobilienrecht die gleichen Eigentumsrechte wie französische Staatsbürger. Der Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien auf Réunion unterliegt keinen Beschränkungen. Der Immobilienmarkt wird hinsichtlich seiner Stabilität mit 3 von 5 Punkten bewertet, die durchschnittliche Mietrendite liegt bei ca. 5.5 %. Immobilientransaktionen werden nach französischem Zivilrecht notariell beurkundet und bieten Käufern somit einen starken Rechtsschutz. Das Programm „Pinel Outre-mer“ macht Investitionen in Mietimmobilien besonders attraktiv, da es erhöhte Steuervergünstigungen für qualifizierte Neubauten mit staatlich regulierten Mieten bietet.

Firmengründung

Die Unternehmensregistrierung auf Réunion erfolgt nach den üblichen französischen Verfahren zur Unternehmensgründung. Die gängigsten Rechtsformen für ausländische Investoren sind die SARL (Société à responsabilité limitée, vergleichbar mit einer GmbH) und die SAS (Société par actions simplifiée). Das Mindeststammkapital beträgt für beide Rechtsformen 1 EUR. Die Unternehmensregistrierung dauert in der Regel etwa vier Tage und erfolgt über das Centre de Formalités des Entreprises (CFE) oder das Online-Portal Guichet Unique. Stiftungen und Trusts sind nach französischem Recht möglich, wobei das französische Trust-System restriktiver ist als in Common-Law-Jurisdiktionen. Ausländische Investoren können 100 % der Anteile an einem französischen Unternehmen halten, ohne dass ein lokaler Partner oder Geschäftsführer erforderlich ist.

Bank- und Finanzinfrastruktur

Réunion wird von großen französischen Banken wie BNP Paribas, Société Générale, Banque de la Réunion (einer Tochtergesellschaft von Crédit Agricole) und BRED Banque Populaire bedient. Die Kontoeröffnung wird hinsichtlich ihrer Einfachheit mit 3 von 5 Punkten bewertet – für Einwohner mit den erforderlichen Unterlagen unkompliziert, Nicht-Einwohner müssen jedoch unter Umständen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der Euro bietet volle Konvertibilität und maximale Währungsstabilität. Die Kapitalverkehrskontrollen sind teilweise und entsprechen der üblichen EU-Regulierung großer grenzüberschreitender Geldtransfers (es gelten Meldeschwellenwerte anstelle von vollständigen Beschränkungen). Kryptowährungen werden durch das französische PSAN-System (Prestataire de Services sur Actifs Numériques) reguliert; lizenzierte Anbieter operieren legal.

Lebenshaltungskosten und Lebensstil

Die Lebenshaltungskosten auf Réunion sind höher als in den meisten anderen Reisezielen im Indischen Ozean und in Afrika. Dies spiegelt den Status der Insel als vollständig integriertes französisches Überseedepartement mit europäischen Löhnen und Sozialleistungen wider. Die Verbraucherpreise liegen aufgrund der Transportkosten für Importwaren in der Regel 10–20 % über dem französischen Festland, obwohl lokale Produkte günstiger sind. Die Insel bietet Gesundheitsversorgung nach französischem Standard durch das öffentliche Sozialversicherungssystem (Sécurité sociale), ein französisches öffentliches Bildungssystem (einschließlich eines Universitätscampus) und eine moderne Infrastruktur.

Die Hauptsprachen sind Französisch (Amtssprache) und Réunion-Kreolisch (weit verbreitet). Wirtschaft und Verwaltung erfolgen auf Französisch. Die Insel hat etwa 900,000 Einwohner, die Hauptstadt Saint-Denis ist Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum. Réunion ist per Direktflug von Paris (ca. 11 Stunden), Mauritius (45 Minuten) und Madagaskar aus erreichbar. Der Flughafen Roland Garros wickelt den internationalen Flugverkehr ab.

Die Lebensqualität für Expats wird mit 3 von 5 Punkten bewertet. Die Insel eignet sich am besten für französischsprachige Investoren, die Wert auf EU-Integration, tropisches Klima und einen aktiven Lebensstil im Freien legen (Réunion ist bekannt für seine Wandermöglichkeiten, darunter der Vulkan Piton de la Fournaise und drei UNESCO-geschützte Talkessel). Weniger geeignet ist sie für Investoren, die ein englischsprachiges Umfeld oder ein Steuerparadies mit extrem niedrigen Steuern suchen.

Réunion im Vergleich zu benachbarten Gebieten

Réunion nimmt unter den Investitionsstandorten im Indischen Ozean eine einzigartige Stellung ein. Mauritius bietet ein formelles Aufenthaltsgenehmigungsprogramm durch Investitionen, niedrigere Steuern (keine Kapitalertragsteuer, 15 % pauschale Einkommensteuer) und ein englischsprachiges Geschäftsumfeld – ist aber nicht in die EU integriert. Madagaskar bietet deutlich niedrigere Kosten und Investitionsmöglichkeiten, birgt jedoch ein höheres politisches Risiko und das Risiko von Enteignungen. Die Seychellen bieten territoriale Besteuerung und ein einfacheres regulatorisches Umfeld, verfügen aber über eine deutlich kleinere Wirtschaft.

Réunions Wertversprechen ist einzigartig: Es handelt sich nicht um ein Niedrigsteuerland. Seine Attraktivität liegt in der Kombination aus EU-Mitgliedschaft, französischem Rechtsschutz, einem starken Pass, politischer Stabilität (7 von 10 Punkten) und großzügigen Anreizen für ausländische Investitionen, die die höheren französischen Steuersätze teilweise ausgleichen. Investoren, die Rechtssicherheit und Zugang zum EU-Markt höher bewerten als eine minimale Besteuerung, werden Réunion als attraktiver empfinden als seine regionalen Nachbarn.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es auf Réunion ein Residenzprogramm durch Investition?
Nein. Réunion verfügt über kein spezielles Programm für Aufenthaltsgenehmigungen oder Staatsbürgerschaft durch Investitionen. Als französisches Überseedepartement unterliegt die Einwanderung dem französischen Visarecht. Investoren können ein Passeport-Talent-Visum beantragen, das eine Mindestinvestition von 300,000 Euro in ein französisches Unternehmen voraussetzt, oder ein Unternehmen über das Unternehmervisum gründen. Beide Wege gewähren eine Aufenthaltsgenehmigung auf Réunion mit denselben Rechten wie Inhaber eines französischen Langzeitvisums.
Gehört Réunion zur Europäischen Union?
Ja. Réunion ist ein Gebiet in äußerster Randlage (région ultrapériphérique) der Europäischen Union gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das EU-Recht gilt uneingeschränkt, einschließlich der Freizügigkeit, des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Die Einwohner sind EU-Bürger und haben das Recht, überall in der EU zu leben und zu arbeiten. Der Euro ist die offizielle Währung.
Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Investition auf Réunion im Vergleich zum französischen Festland?
Réunion profitiert von mehreren steuerlichen Anreizen speziell für Überseegebiete, die im französischen Festland nicht verfügbar sind. Das Girardin-Programm bietet Einkommensteuerabzüge von 25–32 % für produktive Investitionen. Das CIOP-Programm gewährt eine Steuergutschrift von 35 % für qualifizierte produktive Investitionen. Das Pinel-Outre-mer-Programm ermöglicht erhöhte Steuerabzüge für Mietobjekte (bis zu 32 %). Zudem stehen Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung sowie die französische Inpatriate-Regelung (achtjährige teilweise Einkommensteuerbefreiung für qualifizierte Expats) zur Verfügung. Obwohl die Grundsteuersätze mit denen des französischen Festlands übereinstimmen, können diese Anreize die effektive Steuerbelastung für Investoren in förderfähigen Sektoren erheblich reduzieren.
Können Ausländer in Réunion Immobilien erwerben?
Ja. Ausländische Staatsangehörige haben nach französischem und EU-Immobilienrecht die gleichen Eigentumsrechte wie französische Staatsbürger. Es gibt keine staatsangehörigen Beschränkungen beim Erwerb von Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Alle Immobilientransaktionen werden nach französischem Zivilrecht notariell beurkundet und bieten somit umfassenden Rechtsschutz. Die durchschnittliche Mietrendite liegt bei etwa 5.5 %, und das Programm „Pinel Outre-mer“ bietet zusätzliche Steueranreize für qualifizierte Mietimmobilieninvestitionen.
Wie lange dauert es, über Réunion die französische Staatsbürgerschaft zu erlangen?
Ausländische Staatsangehörige können nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Frankreich, einschließlich Réunion, die französische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen. Bewerber müssen Französischkenntnisse (Niveau B1), Integration in die französische Gesellschaft, ausreichende finanzielle Mittel und ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen. Frankreich erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass keine anderen Staatsangehörigkeiten aufgegeben werden müssen. Mit dem französischen Pass kann man visafrei oder mit Visum bei Ankunft in 194 Länder reisen.
Ist Réunion ein guter Ausgangspunkt für Geschäftsaktivitäten in der Region des Indischen Ozeans?
Réunion dient Frankreich und der EU als strategischer Stützpunkt im Indischen Ozean. Die Insel bietet eine EU-konforme Rechts- und Regulierungsstruktur, Zugang zu Frankreichs Netzwerk von über 120 Doppelbesteuerungsabkommen, modernes Bankwesen durch große französische Institute sowie die geografische Nähe zu Mauritius, Madagaskar und den Komoren. Die Unternehmensregistrierung dauert etwa vier Tage, das Mindeststammkapital beträgt 1 Euro. Der Hauptnachteil sind die höheren Betriebskosten im Vergleich zu regionalen Alternativen wie Mauritius oder Madagaskar, die jedoch durch die Rechtssicherheit und institutionelle Stabilität der EU-Mitgliedschaft ausgeglichen werden.

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