Armenische Aufenthaltsgenehmigungen: Vorübergehende, dauerhafte und spezielle
Vergleichen Sie alle Arten von armenischen Aufenthaltsgenehmigungen, verstehen Sie die Qualifikationswege und navigieren Sie durch die wichtigsten Änderungen des Einwanderungsgesetzes im November 2026 – mit fachkundiger Rechtsberatung bei jedem Schritt.
Auf einen Blick: Armenische Aufenthaltsgenehmigungen
Vergleich der Aufenthaltsgenehmigungsarten
Armenien bietet drei Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen an, die jeweils unterschiedliche Gültigkeitsdauern, Voraussetzungen und Wege zu einem langfristigen Aufenthalt oder zur Staatsbürgerschaft haben. Die folgende Tabelle vergleicht sie anhand wichtiger Kriterien.
| Abmessungen | Befristet | Permanente Schweißbadsicherung | Spezial - Special |
|---|---|---|---|
| Gültigkeit | 1 Jahr | 5 Jahre halten. | 10 Jahre halten. |
| Am besten geeignet für | Testen, kurzfristige Anwesenheit, befristeter Übergang in eine unbefristete Anstellung | Geschäftsinhaber, Angestellte, langjährige Bewohner | Ethnische Armenier, langfristige Investoren (abgeschafft am 1. November 2026) |
| Familien Sponsoring | Aktuell: Nur Ehepartner, Elternteil, Kind. Ab November 2026: Gleiches (nur Kernfamilie) | Aktuell: Alle Verwandten inkl. erweiterter Familie (3 Jahre vorherige befristete Beschäftigung + Unterkunft erforderlich). Ab November 2026: Nur Ehepartner, Eltern und Kinder (3 Jahre befristete Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre + Unterkunft erforderlich). | Aktuell: Alle Verwandten einschließlich der erweiterten Familie. Abschaffung am 1. November 2026. |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | 3 Jahre kumulativ (befristet + befristet + befristet oder befristet + unbefristet) | 3 Jahre kumulativer Wohnsitz | 3 Jahre kumulativer Wohnsitz (wird jedoch im November 2026 abgeschafft) |
| Besondere Hinweise | Jährlich verlängerbar. Geschäftsinhaber wechseln im Rahmen des aktuellen Systems zu einer 5-Jahres-Dauerlizenz. | Direkter 5-Jahres-Zugang für Geschäftsinhaber (aktuell). Nach November: 1-jährige befristete Lizenz, die zweimal verlängert werden kann (3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre), bevor sie dauerhaft wird. | Nur für ethnische Armenier. Abschaffung am 1. November 2026 – bestehende Inhaber behalten ihre Rechte nach altem Recht bis zum Ablauf ihres Status und wechseln dann in einen 5-jährigen unbefristeten Status (keine 3-jährige Wartezeit). |
Welche Route passt zu Ihrer Situation?
Für den Erwerb einer armenischen Aufenthaltsgenehmigung sind unterschiedliche Voraussetzungen erforderlich. Im Folgenden finden Sie die sechs Hauptzielgruppen – finden Sie Ihre und erfahren Sie, was für Sie gilt.
Unternehmer und Investoren
Wer ist qualifiziert?
Sie gelten als Geschäftsinhaber, wenn Sie in Armenien ein aktives Handelsunternehmen gründen und betreiben. Dies umfasst Einzelunternehmer (eingetragen als Privatunternehmer – PE) oder Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Derzeit gibt es keine Mindestinvestitionsschwelle.Der NSS (National Security Service) befragt jedoch alle Antragsteller, um die Rechtmäßigkeit ihrer Geschäftstätigkeit zu überprüfen.
PE vs. LLC: Worauf die NSS achtet
Der Nationale Sicherheitsdienst (NSS) führt mit allen Geschäftsantragstellern ein standardmäßiges Sicherheitsinterview durch, um die Seriosität des Unternehmens zu prüfen. Formale Voraussetzungen sind zwar nicht die Registrierung selbst, der NSS kann jedoch Faktoren wie den Zeitpunkt der Unternehmensregistrierung (eine Antragstellung unmittelbar nach der Registrierung kann Zweifel aufkommen lassen), die Anzahl der Beschäftigten, die Steuerzahlungen und die physische Anwesenheit des Antragstellers in Armenien berücksichtigen. Diese Faktoren sind keine rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung, können aber die Legitimität des Unternehmens in den Augen des NSS beeinflussen. Wenn Sie in Immobilien investieren möchten, könnte es sich lohnen, die Kriterien für die neuen, investitionsbasierten Daueraufenthaltsgenehmigungen abzuwarten, die nach November 2026 in Kraft treten. Informationen zur Registrierung von Betriebsstätten finden Sie in unserem [Link einfügen]. Leitfaden zur Unternehmensregistrierung.
Aktuelles System (bis 31. Oktober 2026)
Geschäftsinhaber können direkt nach der Registrierung eine fünfjährige unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es gibt keine obligatorischen Wartezeiten – der Übergang von der Geschäftsregistrierung zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis kann innerhalb weniger Wochen erfolgen.
Änderungen nach November 2026
Ab dem 1. November 2026 haben Gewerbetreibende keinen direkten Zugang mehr zur fünfjährigen Dauergenehmigung. Stattdessen benötigen sie zunächst eine einjährige befristete Genehmigung, die sie zweimal verlängern müssen (drei Jahre befristeter Status innerhalb der letzten fünf Jahre), bevor sie eine fünfjährige Dauergenehmigung beantragen können. Es werden finanzielle Schwellenwerte eingeführt.
- LLC: Kapitaleinlage des Antragstellers in Höhe von 2,000,000 AMD (~5,263 USD) oder Erwerb von Aktien oder Wertpapieren des Unternehmens im Wert von 2,000,000 AMD.
- SPORT: Bankguthaben von 1,000,000 AMD (~2,632 USD) zum Zeitpunkt der Antragstellung oder Umsatz in den vorangegangenen 60 Tagen
Zusätzlich unterliegen Antragsteller einer 180-tägigen Steuerüberwachung, um die Einhaltung der Vorschriften und den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb nachzuweisen. Nach der Genehmigung muss die finanzielle Schwelle eingehalten werden – der Geschäftswohnsitz kann gelöscht werden, wenn das Kapital der LLC oder die von Private-Equity-Gesellschaften gehaltenen Anteile unter 1,000,000 AMD fallen.
Digitale Nomaden und Freiberufler
Wenn Sie internationale Einkünfte erzielen (z. B. durch Fernarbeit, freiberufliche Projekte oder digitale Dienstleistungen) und in Armenien leben möchten, müssen Sie sich als Unternehmen registrieren und die armenischen Steuervorschriften einhalten. Ihnen stehen drei Steuersysteme zur Auswahl, die sich jeweils durch unterschiedliche Steuersätze, Freibeträge und Pflichten unterscheiden.
| Regime | Mikrobusiness | Umsatzsteuer | Allgemeines Regime |
|---|---|---|---|
| Umsatzschwelle | ≤ 24,000,000 AMD (~63,158 USD) Vorjahr | ≤ 115,000,000 AMD (~302,632 USD) Vorjahr | Über der Umsatzsteuergrenze |
| Hauptsteuersatz | 0% | 1 % (nur IT); 10 % (Beratung, freiberuflich); 7 % (Produktion); 12 % (Catering) | 18% Gewinnsteuer |
| Sozialbeitrag (Rentenbeitrag) | Keine (ausgeschnitten) | AMD 5,000/Monat | Einkommensabhängige Formel |
| Militärstempelsteuer (jährlich) | AMD 18,000–180,000 (~47–474 US-Dollar) basierend auf der Spanne | AMD 18,000–180,000 (~47–474 US-Dollar) basierend auf der Spanne | AMD 18,000–180,000 (~47–474 US-Dollar) basierend auf der Spanne |
| Krankenversicherung (2026) | 129,600 AMD/Jahr, wenn der Umsatz 2025 mindestens 2.4 Mio. AMD beträgt; andernfalls beginnt die Zahlung 2027. | 129,600 AMD/Jahr, wenn der Umsatz 2025 mindestens 2.4 Mio. AMD beträgt; andernfalls beginnt die Zahlung 2027. | 129,600 AMD/Jahr, wenn der Umsatz 2025 mindestens 2.4 Mio. AMD beträgt; andernfalls beginnt die Zahlung 2027. |
Hinweis: Es gilt ein Umsatzsteuersatz von 1 %. einzige Tätigkeiten, die auf der offiziellen Liste der armenischen Regierung für Spitzentechnologie (Softwareentwicklung, Webdesign, digitales Marketing) aufgeführt sind, unterliegen der Umsatzsteuer. Beratungs-, Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen werden hingegen nicht mit der Umsatzsteuer besteuert, sondern unterliegen dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 18 %. Die Krankenversicherung ist für bestimmte Unternehmen ab einem Jahresbeitrag von 129,600 AMD (ca. 342 US-Dollar) pro Jahr (basierend auf einer Kohorte) verpflichtend und gilt nicht ab 2026 für alle Einzelunternehmer.
Detaillierte Informationen zu Steuersystemen, Abzügen und Strategien für den Erwerb eines Wohnsitzes finden Sie in unserem Leitfaden zum Visum für digitale Nomaden , umfassende Steuerseite.
Mitarbeiter und Auftragnehmer
Wenn Sie bei einem armenischen Unternehmen angestellt sind oder einen Arbeitsvertrag in Armenien haben, beantragt Ihr Arbeitgeber in Ihrem Namen eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis. Dies ist ein einheitliches Verfahren – es gibt kein separates Dokument für eine „Arbeitserlaubnis“. Der Arbeitgeber reicht den Antrag über das Online-Portal ein. arbeitserlaubnis.am, Armeniens zentralisierter Online-Plattform, und das Ergebnis ist eine Aufenthaltserlaubnis, die auf der Grundlage einer Beschäftigung ausgestellt wird.
EAWU-Ausnahmen
Staatsangehörige anderer Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) – Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan – sind gemäß Artikel 97 des EAWU-Vertrags von der Arbeitserlaubnispflicht befreit. Sie können in Armenien problemlos einer Beschäftigung nachgehen, benötigen jedoch eine Sozialversicherungsnummer (SSN). Ihr Arbeitsvertrag dient als Voraussetzung für den Aufenthaltstitel.
Zeitleiste der Verarbeitung
Die Bearbeitungszeit für die arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis beträgt üblicherweise 30–60 Tage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Leitfaden für Arbeitsgenehmigungen.
Änderungen im November 2026
Die Änderungen vom November 2026 führen ein Quotensystem für die Genehmigung von Arbeitsvisa ein und ersetzen damit die bisherige Arbeitsmarktprüfung. Staatsangehörige visumpflichtiger Länder benötigen für die Einreise nach Armenien zum Zwecke der Arbeitsaufnahme ein Arbeitsvisum. Anschließend können sie eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Bestimmungen zum Arbeitsvisum treten jedoch erst nach Einführung des neuen armenischen E-Visa-Systems in Kraft – ein separater Schritt, der möglicherweise erst nach dem allgemeinen Inkrafttreten am 1. November 2026 erfolgt. Das System wird vollständig digital über permits.am funktionieren, und Arbeitgeber haben nach der Visumgenehmigung 15 Werktage Zeit, um Arbeitsverträge abzuschließen.
Family Members
Wenn Ihr Ehepartner, Elternteil oder Kind bereits in Armenien lebt, können Sie ihm/ihr eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die genauen Modalitäten hängen davon ab, wer den Antrag zuerst stellt und in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Familie steht.
Aktuelles System (bis 31. Oktober 2026)
Inhaber einer unbefristeten oder befristeten Aufenthaltserlaubnis können ihren Ehepartner, ihre Kinder (jeden Alters), ihre Eltern (jeden Alters) und weitere Familienangehörige (Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) nachholen. Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können nur ihre Kernfamilie (Ehepartner, Eltern, Kinder) nachholen. Die Nachholung kann unmittelbar nach Erhalt der eigenen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Änderungen nach November 2026
Ab dem 1. November 2026 werden die Voraussetzungen für eine Familiensponsorship deutlich eingeschränkt. Nur die Kernfamilie Folgende Personen können gesponsert werden: Ehepartner, Eltern und Kinder. Weitere Familienmitglieder (Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins, Enkelkinder anderer Verwandter) sind nicht mehr berechtigt.
Praktische Sequenzierung
Wenn Sie und Ihre Familie nach Armenien umziehen möchten, sollte der Hauptantragsteller (in der Regel der Geschäftsinhaber oder Angestellte mit den stärksten Voraussetzungen) den Antrag zuerst stellen. Nach der Genehmigung berechtigt die Aufenthaltsgenehmigung des Hauptantragstellers die Familienangehörigen zur Einreise. Die Bearbeitungszeiten sind zeitlich gestaffelt – rechnen Sie mit 30 bis 60 Tagen für die Genehmigung jedes einzelnen Familienmitglieds.
Die Kursteilnehmer
Studierende, die an akkreditierten armenischen Bildungseinrichtungen studieren, können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie benötigen dafür ein Zulassungsschreiben der Bildungseinrichtung sowie einen unterzeichneten Studienvertrag, der die Immatrikulation und die Studiendauer bestätigt.
Zulässige Aktivitäten und Nutzungsbeschränkungen
Nach dem derzeitigen System sind Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis von der Arbeitserlaubnispflicht befreit und dürfen während ihres Studiums sowie ein Jahr nach ihrem Abschluss uneingeschränkt arbeiten. Ab November 2026 bleibt die Befreiung während des Studiums bestehen (diese wird auf nicht-formale Bildungsangebote und Innovationsaktivitäten ausgeweitet), die einjährige Arbeitsbefreiung nach dem Abschluss entfällt jedoch. Eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende kann nicht in eine dauerhafte Genehmigung umgewandelt werdenSobald Ihr Studium abgeschlossen ist, müssen Sie einen anderen qualifizierenden Grund (Beschäftigung, Unternehmensgründung, Familiensponsoring) nachweisen, um Ihren Aufenthaltsstatus aufrechtzuerhalten, oder Armenien verlassen.
Erweiterung im November 2026
Ab dem 1. November 2026 wird die Definition der förderfähigen Bildungsaktivitäten über die traditionelle tertiäre Bildung hinaus erweitert und umfasst auch nicht-formale Bildungsprogramme, Forschungsaktivitäten und Innovationsprojekte an registrierten armenischen Institutionen.
Ethnische Armenier
Wenn Sie armenischer Abstammung sind, haben Sie Anspruch auf besondere Aufenthaltsgenehmigungen und Schutzmaßnahmen nach armenischem Recht. Der Nachweis der ethnischen Zugehörigkeit erfolgt durch ein offizielles, von der Regierung ausgestelltes Dokument, das sich auf den Antragsteller oder seine Eltern/Großeltern bezieht und die armenische Abstammung bestätigt, oder durch eine Taufurkunde des Antragstellers.
Aktuelles System: Der spezielle 10-Jahres-Pass
Ethnische Armenier können eine spezielle Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von 10 Jahren erhalten. Diese beinhaltet das einzigartige Recht, landwirtschaftliche Flächen in Armenien zu erwerben – ein Vorteil, der ausländischen Einwohnern sonst nicht zusteht. Sie können außerdem Verwandte (Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) für eine Aufenthaltsgenehmigung sponsern und haben Anspruch auf bevorzugte Behandlung bei einigen staatlichen Dienstleistungen.
Registrierung für biometrische Karten
Derzeit können ethnische Armenier den speziellen 10-Jahres-Pass über armenische Konsulate im Ausland beantragen (konsularische Bearbeitung). Ab dem 1. November 2026 müssen sich alle ethnischen Armenier persönlich in Armenien für biometrische Aufenthaltskarten registrieren lassen – die konsularische Bearbeitung ist dann nicht mehr möglich. Dieser Zeitpunkt ist wichtig, wenn Sie einen armenischen Pass oder eine armenische Diaspora-Identität besitzen und eine Reise nach Armenien zunächst vermeiden möchten.
Investorenresidenz (Neue Kategorie, ab November 2026)
Ab dem 1. November 2026 führt Armenien eine formale Investorenresidenzen-Kategorie ein. Diese gewährt qualifizierten Investoren direkt einen dauerhaften Aufenthaltsstatus und umgeht damit die übliche dreijährige befristete Aufenthaltserlaubnis. Antragsteller sind zudem von der neuen 183-tägigen Abwesenheitsmeldepflicht befreit.
Die Zulassungskriterien und Investitionsschwellenwerte wurden jedoch noch nicht veröffentlicht. Die Regierung finalisiert derzeit die Durchführungsverordnung, ein Veröffentlichungstermin steht aber noch nicht fest. Wir empfehlen Ihnen, die offiziellen Bekanntmachungen zu verfolgen und sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls eine investitionsbasierte Aufenthaltsgenehmigung Ihren Plänen entspricht.
Online Antragsprozess
Ob Sie den Antrag als Geschäftsinhaber, Angestellter, Familienmitglied oder Student stellen – die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis folgt einem standardisierten sechsstufigen Verfahren. Die wichtigsten Schritte sind im aktuellen und im neuen System identisch, allerdings ändert sich das Verfahren zur Terminvereinbarung und Antragstellung ab dem 1. November 2026 deutlich.
Legen Sie Ihr Qualifikationsgelände fest
Registrieren Sie Ihr Unternehmen (Einzelunternehmen oder GmbH), sichern Sie sich einen Arbeitsvertrag mit positiver NSS-Interviewbestätigung, besorgen Sie sich eine Zulassungsbescheinigung einer Bildungseinrichtung oder benennen Sie Ihren Familiensponsor. Dies ist die Grundlage Ihrer Bewerbung und muss vor dem weiteren Vorgehen erfüllt sein.
Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen.
Bringen Sie Ihren Reisepass (Original + beglaubigte Übersetzung ins Armenische), Passfotos (3.5 × 4.5 cm), ein ärztliches Attest (nicht erforderlich für Antragsteller über workpermit.am) und die für Ihren Antrag relevanten Unterlagen (Gewerbeanmeldung, Arbeitsvertrag, Familiendokumente, Studienvertrag) mit. Die Anforderungen variieren je nach Land – konsultieren Sie die offizielle MCS-Checkliste oder kontaktieren Sie uns.
Vereinbaren Sie einen Termin
Aktuelles System (bis 31. Oktober 2026): Melden Sie sich auf migration.e.gov.am an, registrieren Sie Ihr Profil und vereinbaren Sie einen Termin beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst (MCS). Die aktuelle Wartezeit beträgt etwa 4 Monate. Neues System (ab 1. November 2026): Die Terminvereinbarung entfällt. Sie reichen Ihre Anträge vollständig online über permits.am ein, wodurch Wartezeiten entfallen.
Reichen Sie Ihre Bewerbung ein
Aktuelles System: Nehmen Sie Ihren Termin persönlich bei der MCS in Jerewan wahr, reichen Sie Ihre Originaldokumente ein und entrichten Sie die staatliche Gebühr. Alternativ können Sie die Unterlagen per Vollmacht einreichen – ein Bevollmächtigter bringt Ihre Dokumente und Ihren Reisepass zur MCS, und Sie senden Ihren Originalreisepass separat per Post. Neues System: Dokumente und Scans können online über permits.am eingereicht werden; die persönliche Abgabe zur Erfassung der biometrischen Daten ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich (Schritt 5).
NSS-Interview
Der Nationale Sicherheitsdienst (NSS) führt mit allen Antragstellern ein Hintergrundgespräch (2–5 Wochen nach Einreichung). Bei Geschäftsinhabern umfasst dieses in der Regel die Steuerhistorie, den Standort des Unternehmens, die Mitarbeiter und die Legitimität des Geschäftsbetriebs. NSS-Beamte sprechen üblicherweise Englisch und Russisch, sodass kein Dolmetscher benötigt wird. Einige Gespräche werden telefonisch geführt. Die Genehmigung erfolgt nicht automatisch – manche Anträge werden mit Rückfragen oder der Anforderung zusätzlicher Unterlagen beantwortet.
Entscheidung erhalten & Karte abholen
Aktuelles System: Die Entscheidung wird 30–60 Tage nach Antragstellung getroffen. Die Karte kann persönlich bei MCS oder per Vollmacht abgeholt werden (die Originalkarte wird Ihnen ins Ausland zugesandt). Neues System (ab 1. November 2026): Die Entscheidung wurde online getroffen, die Ausstellung der biometrischen Karte erfordert jedoch die persönliche Anwesenheit in einem biometrischen Registrierungszentrum in Armenien. Sie müssen nach Armenien reisen, um die Kartenausstellung abzuschließen.
Remote-Anwendungen
Vollmachtsverfahren
Falls Sie nicht persönlich nach Armenien reisen können, können Sie eine bevollmächtigte Person (z. B. einen Anwalt, ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson) per Vollmacht bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte nimmt den Termin beim MCS wahr, reicht Ihre Unterlagen ein und kümmert sich persönlich um den Antrag. Sie müssen Ihren Originalpass per Post an Ihren Bevollmächtigten senden, damit dieser ihn bei der Antragstellung vorlegen kann (Kurierdienst wird empfohlen). Eine einfache schriftliche Vollmacht ist ausreichend, sofern sie in Armenisch oder zweisprachig verfasst ist.
Kartenabholung per POA
Nach der Genehmigung wird Ihre Aufenthaltskarte ausgestellt. Ihr Bevollmächtigter kann diese abholen und die internationale Zustellung per Post veranlassen. Dieses Verfahren ermöglicht die vollständige Fernabwicklung im Rahmen des aktuellen Systems.
Biometrische Anforderungen ab November 2026
Ab dem 1. November 2026 ermöglicht das neue digitale System (permits.am) die vollständige Online-Einreichung von Dokumenten. Die biometrische Registrierung (Fingerabdrücke, Iris-Scan, Foto) muss jedoch weiterhin persönlich in Armenien erfolgen. Wenn Sie sich außerhalb Armeniens befinden, müssen Sie für die biometrische Registrierung ein dafür vorgesehenes Regierungszentrum aufsuchen. Die Abholung der Karte per Vollmacht ist dann nicht mehr möglich.
Dokumente, staatliche Gebühren und Fristen
Die staatlichen Gebühren für Aufenthaltstitel sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Art des Titels. Die aktuellen Gebühren gelten bis zum 31. Dezember 2026; ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Gebühren. Gebühren werden derzeit erstattet, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird; nach November 2026 sind sie nicht mehr erstattungsfähig.
| Genehmigungstyp | Aktuelle Gebühr (bis zum 31. Dezember 2026) | Gebühr nach dem 1. Januar 2027 | US-Bürger |
|---|---|---|---|
| Befristet (1 Jahr) | AMD 105,000 (ca. 276 US-Dollar) | AMD 150,000 (ca. 395 US-Dollar) | AMD 85,000 (ca. 224 US-Dollar) |
| Unbefristet (5 Jahre) | AMD 140,000 (ca. 368 US-Dollar) | AMD 250,000 (ca. 658 US-Dollar) | AMD 140,000 (ca. 368 US-Dollar) |
| Spezial (10 Jahre) | AMD 150,000 (ca. 395 US-Dollar) | Abgeschafft (gebührenfrei) | N / A |
| Kartenersatz | AMD 12,000 (ca. 32 US-Dollar) | AMD 20,000 (ca. 53 US-Dollar) | - |
| Verlängerung für US-Bürger | Frei | AMD 1,000 (ca. 3 US-Dollar) | Zutreffend |
Wichtige Notiz: Angehörige armenischer Staatsbürger sind derzeit von staatlichen Gebühren befreit (diese Befreiung endet am 1. Januar 2027). US-Bürger erhalten für verschiedene Genehmigungsarten vergünstigte Konditionen. Alle Gebühren sind in armenischen Dram (AMD) angegeben; die Umrechnung erfolgt anhand des Wechselkurses 1 USD ≈ 380 AMD.
Zeitarbitragefenster: Zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2026 werden eingereichte Anträge gemäß den geltenden Bestimmungen bearbeitet. neue digitale Verfahren (permits.am) aber bei der alte GebührensätzeBeispielsweise könnten Sie durch Einreichung Ihres Antrags vor 2027 eine befristete Genehmigung für 105,000 AMD anstelle des neuen Tarifs von 150,000 AMD erhalten. Dieses Zeitfenster für eine solche Arbitragemöglichkeit ist kurz und gilt für Anträge, die vor dem 1. Januar 2027 eingereicht werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Entscheidung.
Was ändert sich am 1. November 2026?
Die für November 2026 geplante Reform des Migrationsgesetzes stellt die bedeutendste Änderung des armenischen Aufenthaltsgenehmigungssystems seit über einem Jahrzehnt dar. Nachfolgend finden Sie einen direkten Vergleich des aktuellen und des neuen Systems.
Aktuelles System (bis 31. Oktober 2026)
- Papierbasierte Anträge, die persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst (MCS) eingereicht werden
- Wartezeit für einen Termin über migration.e.gov.am ca. 4 Monate.
- Geschäftsinhaber beantragen direkt eine 5-jährige unbefristete Aufenthaltserlaubnis (ohne 3-jährige Wartezeit).
- Keine Mindestfinanzschwellen für die gewerbliche Ansässigkeit
- Sponsoring durch die erweiterte Familie (Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) zulässig
- Spezieller 10-Jahres-Pass für ethnische Armenier erhältlich
- Die staatlichen Gebühren werden erstattet, wenn der Antrag abgelehnt wird.
- Fernabholung von Karten per Vollmacht möglich
- Für ständige Einwohner gilt zwar eine 183-tägige Abwesenheitsfrist, diese wird jedoch in der Praxis nicht durchgesetzt.
Neues System (ab 1. November 2026)
- Vollständig digitale Anträge über permits.am (keine Papiereinreichung beim MCS)
- Keine Wartezeit für einen Termin – Anträge können rund um die Uhr online eingereicht werden
- Geschäftsinhaber müssen zunächst eine befristete Genehmigung für ein Jahr beantragen, diese zweimal verlängern (innerhalb der letzten fünf Jahre jeweils alle drei Jahre) und sie dann in eine unbefristete Genehmigung umwandeln.
- Finanzielle Schwellenwerte: LLC 2 Mio. AMD (Kapitaleinlage oder gleichwertige Anteile/Wertpapiere), PE 1 Mio. AMD (Bankguthaben oder 60-Tage-Umsatz)
- Nur die Kernfamilie (Ehepartner, Eltern, Kind); die erweiterte Familie ist nicht mehr zulässig.
- Der spezielle 10-Jahres-Pass wurde abgeschafft; bestehende Inhaber behalten ihre Rechte bis zum Ablaufdatum und erhalten anschließend einen 5-Jahres-Pass.
- Staatliche Gebühren sind nicht erstattungsfähig (gültig ab 1. Januar 2027).
- Biometrische Registrierung in Armenien obligatorisch (keine Fernabholung von Vollmachtskarten).
- Bei einer Abwesenheit von 183 Tagen pro Kalenderjahr ist eine Meldung an die Behörden erforderlich (innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der 183 Tage).
- Neue Kategorie für Investorenresidenzen (direkter Daueraufenthalt für qualifizierte Investoren)
- Arbeitsvisum für visumpflichtige Staatsangehörige (tritt mit Einführung des neuen E-Visa-Systems in Kraft, nicht unbedingt am 1. November)
- Vollständige digitale Abwicklung von Verlängerungen und anderen Transaktionen
Erneuerung & Wartung
Erneuerungszyklen
Vorübergehende Aufenthaltsgenehmigungen müssen jährlich (oder zum Ablaufdatum) verlängert werden. Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen gelten für 5 Jahre, Sondergenehmigungen (bis zu ihrer Abschaffung) für 10 Jahre. Sie müssen den Verlängerungsprozess mindestens 30 Tage vor Ablauf Ihrer Karte beginnen (Ausnahme: Studierende mit einer auf Bildung basierenden Aufenthaltsgenehmigung können den Antrag bis zum letzten Gültigkeitstag stellen). Läuft Ihre Karte ab, während Ihr Antrag noch bearbeitet wird, dürfen Sie sich bis zum Abschluss des Verfahrens legal in Armenien aufhalten.
Fernverlängerung (Aktuelles System)
Derzeit können Verlängerungen per Vollmacht beantragt werden, auch wenn Sie sich außerhalb Armeniens aufhalten. Ihr Bevollmächtigter reicht die Verlängerungsunterlagen ein, holt die neue Karte nach der Ausstellung ab und veranlasst die internationale Zustellung an Sie.
Ab November 2026: Biometrische Anforderungen & 183-Tage-Regel
Ab dem 1. November 2026 ist für die Verlängerung eine persönliche biometrische Registrierung in Armenien erforderlich. Außerdem tritt eine neue Regelung in Kraft: Sollten Sie sich innerhalb eines Kalenderjahres 183 Tage außerhalb Armeniens aufhalten, müssen Sie die Behörden innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist benachrichtigen. Andernfalls kann Ihre Aufenthaltsgenehmigung widerrufen werden.
Ausnahmen: Investoren, die die Voraussetzungen für die neue Kategorie „Investor Residency“ erfüllen, sowie Inhaber eines Aufenthaltsstatus für außergewöhnliche Dienstleistungen sind von der 183-Tage-Regel ausgenommen.
Von der Aufenthaltsgenehmigung zur armenischen Staatsbürgerschaft
Nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Armenien (einschließlich befristeter und unbefristeter Aufenthaltsgenehmigungen) können Sie die armenische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch – die Genehmigung setzt das Bestehen einer in armenischer Sprache abgehaltenen Verfassungsprüfung voraus.
Verfassungsprüfung & Sprachanforderungen
Der Einbürgerungstest prüft Ihre Kenntnisse der armenischen Verfassung (33 Fragen; Sie müssen mindestens 17 richtig beantworten). Die Prüfung wird auf Armenisch durchgeführt. Übersetzer sind nicht zugelassenDer Test besteht aus Multiple-Choice-Fragen, daher müssen Sie die Fragen und Antwortmöglichkeiten auf Armenisch lesen können. Die Prüfung findet in den Räumlichkeiten des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes (MCS) statt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–5 Monate von der Antragstellung bis zur Entscheidung. nicht garantiert Selbst wenn man die Prüfung besteht – es finden Hintergrundüberprüfungen statt, und die Regierung kann die Staatsbürgerschaft aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen verweigern.
Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft und des Reisepasses
Armenien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft – Sie können Ihre bestehende Staatsbürgerschaft behalten und gleichzeitig die armenische annehmen. Der armenische Pass belegt im Henley Passport Index weltweit Platz 69 und ermöglicht visafreies Reisen in 64 Länder. Für Nicht-US-Bürger eröffnet die armenische Staatsbürgerschaft dank des bilateralen Abkommens zwischen den USA und Armenien den Zugang zum US-Investorenvisum E-2 – ein bedeutender Vorteil für diejenigen, die aufgrund ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit keinen solchen Zugang haben. Beachten Sie jedoch, dass die armenische Staatsbürgerschaft für Männer bestimmter Altersgruppen eine Wehrpflicht nach sich ziehen kann. Dies sollte daher vor der Antragstellung sorgfältig geprüft werden.
EU-Visaliberalisierung
Armenien strebt aktiv visafreien Zugang zur Europäischen Union an. Das Land reichte seinen Aktionsplan zur Visaliberalisierung (VLAP) im November 2025 ein, und die Europäische Kommission bestätigte im März 2026 „stetgehende Fortschritte“ bei den Reformen. Ein Datum für visafreies Reisen wurde jedoch noch nicht festgelegt. Ausführliche Informationen zum Weg zur Staatsbürgerschaft finden Sie hier. Leitfaden zur armenischen Staatsbürgerschaft.
Umgang mit Komplikationen
Häufige Ablehnungsgründe
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis werden aus verschiedenen Gründen abgelehnt: fehlender Nachweis eines legitimen Anspruchsgrundes (z. B. ein nicht betriebsbereites Unternehmen), im Rahmen des NSS-Interviews geäußerte Sicherheitsbedenken oder unvollständige bzw. gefälschte Unterlagen. Ab November 2026 werden Anträge, die die neuen finanziellen Schwellenwerte nicht erreichen, gar nicht erst bearbeitet. Die überwiegende Mehrheit der Ablehnungen beruht auf negativen Ergebnissen des NSS.
Einspruchs- und Wiederantragsverfahren
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen – entweder intern bei der Behörde oder gerichtlich. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingelegt werden. Im Ablehnungsbescheid werden zwar rechtliche Gründe genannt, diese beziehen sich jedoch meist nur allgemein auf das Ausländergesetz – die tatsächlichen Gründe bleiben oft unklar. Vor Gericht kann die NSS sich auf das Staatsgeheimnis berufen, um die ablehnenden Informationen nicht offenzulegen, was es dem Antragsteller erschwert, die Entscheidung anzufechten. Der Richter muss die Argumente dennoch abwägen, und der Fall kann an das Berufungsgericht und den Kassationsgerichtshof weitergeleitet werden. Gerichtsverfahren dauern in der Regel über ein Jahr, insbesondere bei mehreren Instanzen. Legen Sie Widerspruch gegen die Ablehnung ein, ist die MCS verpflichtet, Ihnen ein Dokument auszustellen (derzeit ein Schreiben; ab November 2026 eine befristete Aufenthaltserlaubnis), das Ihnen einen legalen Aufenthalt in Armenien während des laufenden Verfahrens ermöglicht. Wenn Sie sich nach einer Ablehnung erneut bewerben möchten, müssen Sie mindestens 1 Jahr warten – das bedeutet, dass im Falle einer Berufung die einjährige Sperrfrist für die erneute Bewerbung ablaufen kann, während das Gerichtsverfahren noch anhängig ist, sodass Sie eine neue Bewerbung einreichen können.
Überschreitung der Aufenthaltsdauer und Abschiebung
Wenn Sie nach Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis ohne Verlängerung oder nach deren Annullierung in Armenien bleiben, erlässt der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst (MCS) eine Entscheidung, in der Ihnen eine angemessene Frist (in der Regel zwei Monate) zur freiwilligen Ausreise eingeräumt wird. Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht ausreisen, Ihren Aufenthalt nicht legalisieren oder gegen die Entscheidung keinen Einspruch einlegen, leitet der MCS den Fall an das Verwaltungsgericht zur Erwirkung einer Ausweisungsverfügung weiter. Das dreijährige Wiedereinreiseverbot gilt nur, wenn das Gericht eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung erlässt. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer bis zu 90-tägigen Inhaftierung bis zur Abschiebung vor, dies wird jedoch in der Praxis selten angewendet. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen freiwillige Ausreise , gerichtlich angeordnete Abschiebung — Wer innerhalb der von MCS gewährten Frist freiwillig ausreist, umgeht das Wiedereinreiseverbot vollständig.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis aus der Ferne beantragen, ohne Armenien zu besuchen?
Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?
Muss ich in Armenien bleiben, um meine Aufenthaltserlaubnis zu behalten?
Welche wesentlichen Änderungen treten am 1. November 2026 in Kraft?
Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Armenien arbeiten?
Was passiert, wenn meine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird?
Wie viel kostet eine Aufenthaltserlaubnis?
Können meine Familienangehörigen auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Wie gelangt man von der Aufenthaltsgenehmigung zur armenischen Staatsbürgerschaft?
Soll ich mich jetzt bewerben oder bis zum neuen System im November 2026 warten?
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