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Einspruch gegen eine abgelehnte Markenanmeldung in Armenien einlegen

  • Erstuntersuchung: Wenn die Armenian Intellectual Property Agency (AIPA) während der Prüfung einer Markenanmeldung Einwände erhebt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, auf diese Einwände einzugehen und den Prüfer davon zu überzeugen, dass sie ungültig sind. Bei Bedarf können auch Änderungen der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Lieferungen und Leistungen vorgenommen werden.

  • Ablehnung der Erstprüfung: Wenn die AIPA eine Markenanmeldung nach der ersten Prüfung ablehnt, kann der Antragsteller innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Ablehnung eine zweite Prüfung beantragen. Die zweite Prüfung erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten und führt zu einer Entscheidung, die die ursprüngliche Ablehnung entweder bestätigt oder aufhebt.

  • Zweite Prüfungsablehnung: Wenn nach der zweiten Prüfung eine negative Entscheidung ergeht, kann der Antragsteller innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Berufungsausschuss der AIPA Berufung einlegen.

  • Weitere Berufung beim Verwaltungsgericht: Gegen Entscheidungen des Erstprüfers, des Zweitprüfers und des Berufungsausschusses kann innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung an den Antragsteller beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden. Der Antragsteller kann wählen, ob er gegen die Entscheidung der AIPA direkt beim Verwaltungsgericht Berufung einlegen oder die Entscheidung zunächst vom Berufungsausschuss überprüfen lässt und dann Berufung gegen diese Entscheidung einlegt.

  • Berufungskosten: Für die Einreichung einer Berufung beim Berufungsausschuss fallen offizielle Gebühren an, die etwa 120 US-Dollar betragen, und für die Einreichung einer Berufung beim Verwaltungsgericht etwa 10 US-Dollar.

  • Rechtliche Hierarchie: Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs selbst kann Berufung eingelegt werden. Es kann weiterhin Berufung beim Verwaltungsberufungsgericht und anschließend beim Kassationsgericht eingelegt werden.


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Nerses Isajanyan
Managing Attorney
LL.M. Georgetown University, zugelassen in Armenien (Lizenznr. 903) und New York (Lizenznr. 5148945)

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