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Vorteile der Markenregistrierung in Armenien:
Die Registrierung einer Marke in Armenien bietet Markeninhabern mehrere entscheidende Vorteile:
Exklusive Rechte: Durch die Registrierung erhält der Markeninhaber ausschließliche Rechte. Dazu gehört das Recht, die Marke zu nutzen, darüber zu verfügen und zu verhindern, dass andere identische oder zum Verwechseln ähnliche Marken für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden oder registrieren.
Rechtsschutz: Der Hauptvorteil der Registrierung besteht darin, dass sie einen stärkeren rechtlichen Schutz vor der Nutzung der Marke durch Dritte bietet. Inhaber nicht eingetragener Marken haben einen eingeschränkten wettbewerbsrechtlichen Schutz.
Prima-facie-Gültigkeit: Eingetragene Markeninhaber können die Prima-facie-Gültigkeit ihres Titels beanspruchen und so die Geltendmachung ihrer Rechte vereinfachen. Nicht eingetragene Markeninhaber müssen zusätzliche Beweise zum Nachweis ihrer Rechte vorlegen.
Öffentliche Aufnahme: Eingetragene Marken werden in einer öffentlichen Datenbank erfasst und wirken so als Abschreckung für Dritte, die die Verwendung ähnlicher Marken erwägen.
Strafrechtlicher Schutz: Das Strafrecht ist eher auf den Schutz eingetragener Marken ausgerichtet als auf faktisch genutzte Marken.
Zollkontrolle: Markenanmeldungen oder -registrierungen können bei den armenischen Zollbehörden erfasst werden, was Mechanismen zur Grenzdurchsetzung, einschließlich der Beschlagnahme gefälschter Waren, ermöglicht.
Schutz für bekannte Marken: Bekannte Marken sind in Armenien auch ohne Registrierung geschützt, wenn sie von der Armenian Intellectual Property Agency (AIPA) als solche anerkannt wurden. Nach der Anerkennung genießen diese Marken das gleiche Schutzniveau wie eingetragene Marken.
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Nerses Isajanyan
Managing Attorney
LL.M. Georgetown University, zugelassen in Armenien (Lizenznr. 903) und New York (Lizenznr. 5148945)
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