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Markenanmeldungen in Armenien
Markenanmeldungen in Armenien stehen sowohl natürlichen als auch juristischen Personen, einschließlich gemeinnützigen Organisationen, offen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie bei Markenanmeldungen in Armenien beachten sollten:
Bewerberberechtigung: Marken können von natürlichen Personen, juristischen Personen und gemeinnützigen Organisationen angemeldet und erworben werden. Für natürliche Personen ist kein Einzelunternehmer erforderlich.
Wohnsitz und Staatsbürgerschaft: Es gibt keine besonderen Wohnsitz- oder Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen für Bewerber. Ausländer haben die gleichen gesetzlichen Rechte wie armenische Einwohner, vorbehaltlich der Gegenseitigkeit. Ausländische Einzelpersonen und Organisationen sollten für Anträge armenische Vertreter beauftragen, es sei denn, sie haben eine ständige Niederlassung oder einen Wohnsitz in Armenien.
Professionelle Unterstützung: Es wird dringend empfohlen, bei der Anmeldung einer Marke in Armenien professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Keine geschäftliche Anforderung: Marken können unabhängig davon eingetragen werden, ob der Anmelder in Armenien ein damit verbundenes Unternehmen betreibt oder gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Eine Verwendungsabsichtserklärung oder Verwendungseidesstattliche Erklärung ist nicht erforderlich.
Anwendungsdetails: Eine Markenanmeldung sollte die folgenden Informationen auf Armenisch enthalten:
- Name und Kontaktdaten des Bewerbers
- Beschreibung der Marke
- Liste der von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen
Gemeinsame Bewerbungen: Mehrere Anmelder können gemeinsam eine Marke anmelden und Miteigentümer werden. Auch Kollektivmarken sind eine Option.
Anmeldeformular: Das offizielle Antragsformular steht auf der Website der armenischen Agentur für geistiges Eigentum unter zum Download bereit aipa.am/hy/forms/.
Markenrecht: Die Markenregistrierung in Armenien unterliegt dem Markengesetz von 2010. Das vollständige Gesetz ist in englischer Sprache verfügbar unter aipa.am/en/laws/.
Bitte beachten Sie, dass alle geistigen Eigentums- und Eigentumsrechte für diesen Inhalt Vardanyan & Partners gehören und alle Rechte vorbehalten sind.
Armenien ist eine faszinierende Nation mit einer reichen Geschichte und einer vielversprechenden Zukunft. Unsere Firma engagiert sich von ganzem Herzen für die Unterstützung von Einzelpersonen und Unternehmen, die das Potenzial Armeniens erkennen und bestrebt sind, zu seinem anhaltenden Erfolg beizutragen.
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Nerses Isajanyan
Geschäftsführender Anwalt
LL.M. Georgetown University, zugelassen zum Praktizieren in Armenien (Lizenz Nr. 903) und New York (Lizenz Nr. 5148945)
Über uns
Vardanyan & Partners ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Eriwan, Armenien, die seit ihrer Gründung im Jahr 2012 hervorragende juristische Dienstleistungen anbietet. Unser Team aus lokal zugelassenen, englischsprachigen Anwälten ist auf Einwanderungs-, Gründungs- und Compliance-Angelegenheiten spezialisiert und stellt sicher, dass Kunden fachkundige Rechtsberatung erhalten. Wir sind bestrebt, über die neuesten Änderungen der Gesetze und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass unsere Kunden die relevanteste und genaueste Beratung erhalten. Bei Vardanyan & Partners legen wir großen Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Kundenbetreuung.