Markenprüfungsverfahren in Armenien

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Markenprüfungsverfahren in Armenien

Auf Antrag bestätigt die armenische Agentur für geistiges Eigentum (AIPA) den Eingang der Anmeldung mit Angabe der Marke und des Namens des Antragstellers. Innerhalb eines Monats nach Antragstellung prüft die AIPA die Formalitäten (z. B. die korrekte Einstufung). Wenn keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird der Antrag für eine zweimonatige Widerspruchsfrist im Amtsblatt veröffentlicht. Das Amtsblatt für Markenanmeldungen ist online verfügbar unter http://aipa.am/en/trademark-applications/.

In der Zwischenzeit wird die AIPA fortfahren von Amts wegen zur inhaltlichen Prüfung, dh Überprüfung auf absolute Verweigerungsgründe (z. B. ob die Marke beschreibend ist) sowie auf relative Verweigerungsgründe, die auf früheren Rechten Dritter beruhen. Mit anderen Worten, die AIPA prüft den Antrag auf mögliche Konflikte mit anderen Marken oder anderen früheren Rechten und berücksichtigt zu diesem Zweck alle vorliegenden Informationen, einschließlich Widersprüche Dritter. Die inhaltliche Prüfung dauert nicht länger als drei Monate; Diese Frist kann jedoch verlängert werden, wenn ein Widerspruch eingelegt wird.

Wenn die AIPA einen Antrag ablehnt, ist der Antragsteller berechtigt, eine zweite Prüfung zu beantragen. Der Anmelder hat auch die Möglichkeit, die Marke zu ändern, um den Einwand der AIPA zu überwinden. In diesem Fall wird das Anmeldetag jedoch auf das Datum der Änderung verschoben. Wenn der Antragsteller die Registrierungsanforderungen nur für einige der Waren oder Dienstleistungen, für die Schutz beantragt wird, nicht erfüllt, kann die AIPA die Registrierung teilweise gewähren und nur diejenigen Waren oder Dienstleistungen abdecken, die den Anforderungen entsprechen.

Die Entscheidung, Schutz zu gewähren, wird im (monatlichen) Amtsblatt der AIPA veröffentlicht, das online unter verfügbar ist http://aipa.am/en/industrial-property/.

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2017-01-30T13: 26: 31 + 04: 00 25. Oktober 2013|
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