Gesetze und Agenturen zur Unternehmensgründung

Alle Unternehmen in Armenien müssen sich beim Staatsregister registrieren lassen, einer Sonderbehörde des Justizministeriums.

Die Unternehmensgründung und die Unternehmensstrukturen werden von der Zivilgesetzbuch von Armenien. Weitere unternehmensspezifische Gesetze gelten für Firmen mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften (privat oder öffentlich).

Das Gesetz über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern regelt die technischen Einzelheiten der Registrierung.

Aktiengesellschaften müssen ihre Aktienemissionen zusätzlich bei einem privaten Registrar registrieren lassen.

Vertragsbasierte Partnerschaften unterliegen Kapitel 55 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und sind nicht registrierungspflichtig. Es gibt auch ein spezifisches Gesetz, das „einzelne Unternehmer.”

 

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2014-08-23T11: 50: 31 + 04: 00 17. Januar 2014|
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