Mehr als nur Erinnerungen weitergeben – Ihren Kindern die armenische Staatsbürgerschaft schenken

Die armenische Staatsbürgerschaft wird vererbt. Sobald Sie sie besitzen, erhalten auch Ihre Kinder sie – automatisch. Wir unterstützen Familien beim Nachweis ihrer Abstammung und beim Erwerb der Staatsbürgerschaft, in der Regel innerhalb von 5–6 Monaten.

Vardanyan & Partners ist eine armenische Anwaltskanzlei, die von in Armenien und New York zugelassenen Anwälten gegründet wurde. Wir sind darauf spezialisiert, Familien der Diaspora dabei zu helfen, durch die Einbürgerung wieder Kontakt zu ihrer Heimat aufzunehmen.
Wir verstehen, dass es sich hier nicht nur um Papierkram handelt. Für viele unserer Mandanten bedeutet die Erlangung der armenischen Staatsbürgerschaft, Großeltern zu ehren, die den Völkermord überlebt haben, Kindern eine dauerhafte Verbindung zu ihren Wurzeln zu ermöglichen oder einfach zu wissen, dass Armenien immer ihre Heimat sein wird.

Zugelassen in Armenien und New York

Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Einwanderungsrecht

Fließende Englisch-, Russisch- und Armenische Sprachkenntnisse

Sichere Online-Zahlungen

Wir kümmern uns um alles – damit Sie es nicht müssen.
Bei Vardanyan & Partners haben wir Hunderte von Familien der armenischen Diaspora bei der Beantragung der armenischen Staatsbürgerschaft begleitet. Wir wissen genau, welche Dokumente die armenischen Behörden akzeptieren, welche Kirchen offiziell anerkannt sind und wie man einen überzeugenden Antrag erstellt, selbst wenn die Unterlagen unvollständig sind.
Sie konzentrieren sich darauf, was das für Ihre Familie bedeutet. Wir kümmern uns um den rechtlichen Prozess.

  • Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen tatsächlich erfüllen. Sie wissen, dass Ihre Familie armenischer Abstammung ist, aber zählt das auch rechtlich? Sie haben gehört, dass Sie Dokumente benötigen, sind sich aber nicht sicher, welche – oder ob Ihre Dokumente „ausreichen“.
  • Der Prozess wirkt überwältigend. Die Regierungswebseiten sind auf Armenisch. Für die Formulare muss man Monate im Voraus einen Termin vereinbaren. Man weiß nicht, ob man den Antrag in Armenien oder bei einem Konsulat stellen soll, und was passiert, wenn etwas schiefgeht.
  • Ihre Dokumentation ist unvollständig. Vielleicht sind die Papiere Ihrer Großeltern beim Völkermord verloren gegangen. Vielleicht besitzen Sie nur eine Taufurkunde einer Kirche, von der Sie nicht sicher sind, ob sie in Armenien anerkannt wird. Sie wissen nicht, ob es einen Ausweg gibt.
  • Du hast Angst, Fehler zu machen. Ein falsches Dokument, eine fehlende Anforderung, und Ihre Bewerbung könnte sich um Monate verzögern – oder sogar ganz abgelehnt werden. Es steht zu viel auf dem Spiel, um das allein zu bewältigen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Das verlangt das armenische Gesetz.

Die armenische Staatsbürgerschaft durch Abstammung steht ethnischen Armeniern offen – also Personen, die ihre armenische Abstammung durch sich selbst, ihre Eltern oder ihre Großeltern nachweisen können.
Der entscheidende Vorteil: Anders als bei anderen Einbürgerungswegen sind ethnische Armenier von Sprach- und Wohnsitzauflagen befreit. Sie müssen weder Armenisch sprechen noch in Armenien leben. Es genügt der Nachweis Ihrer armenischen Herkunft.
Wichtig: Ein armenischer Name oder die Fähigkeit, Armenisch zu sprechen, sind zwar hilfreich, reichen aber allein nicht als Beweis aus. Sie benötigen offizielle Dokumente.
Hinweis: Ethnische Armenier haben zwar einen vereinfachten Prozess, die Genehmigung erfolgt jedoch per Präsidialerlass und nicht automatisch. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines überzeugenden Antrags.

Option 1: Von der Kirche ausgestellte Taufbescheinigung

  • Muss einer anerkannten armenischen Kirchenorganisation angehören.
  • Muss enthalten die Diözesansiegel
  • Muss von einer armenischen Botschaft oder einem armenischen Konsulat beglaubigt/legalisiert werden.
  • Sie können Ihre ethnische Zugehörigkeit ODER die Ihrer Eltern/Großeltern nachweisen

Wenn Ihre Kirche nicht auf der offiziellen Liste Armeniens stehtWir können Ihnen dabei helfen, eine Bestätigung von folgenden Stellen zu erhalten:

  • Mutterstuhl des Heiligen Etschmiadsin
  • Heiliger Stuhl von Kilikien (Antelias)
  • Armenische Evangelische Kirche
  • Armenisch-Katholische Kirche

Option 2: Von der Regierung ausgestelltes Dokument

  • Geburtsurkunde, Familienregister oder anderer amtlicher Nachweis der armenischen Ethnizität
  • Kann für dich, deine Eltern, Großeltern oder Geschwister sein.
  • Muss mit einer Apostille versehen oder legalisiert und ins Armenische übersetzt werden.
  • Fehlende Dokumente? Das kommt häufiger vor, als Sie denken.

    Viele Familien in der Diaspora verfügen aufgrund des Völkermords, der Auswanderung oder einfach verlorener Dokumente über unvollständige Aufzeichnungen. In einem Beratungsgespräch werden wir Ihre vorhandenen Unterlagen prüfen und alternative Wege aufzeigen – beispielsweise die Einholung kirchlicher Bestätigungen oder die Suche nach Dokumenten, deren Existenz Ihnen bisher unbekannt war.

    So funktioniert es: Ihr Weg zur armenischen Staatsbürgerschaft


    Schritt 1: Kostenlose Beratung & Dokumentenprüfung

    Wir besprechen Ihre Familiengeschichte, prüfen Ihre vorhandenen Unterlagen und klären Ihre Anspruchsberechtigung. Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, zeigen wir Ihnen alternative Wege auf. Völlig unverbindlich – wir verschaffen Ihnen lediglich Klarheit über Ihre Möglichkeiten.


    Schritt 2: Dokumentenvorbereitung und Legalisierung

    Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der benötigten Dokumente: Geburtsurkunden, Taufurkunden, Passkopien. Wir sorgen dafür, dass alles ordnungsgemäß apostilliert, von der armenischen Botschaft legalisiert und ins Armenische übersetzt wird.


    Schritt 3: Online-Voranmeldung

    Wir reichen Ihren Vorantrag online über das offizielle Portal Armeniens ein. Innerhalb von ca. 2 WochenSie erhalten eine vorläufige Zusage oder Absage. Nach der Zusage vereinbaren wir Ihren persönlichen Termin (in der Regel einige Wochen im Voraus).


    Schritt 4: Persönliche Dokumenteneinreichung

    Sie erscheinen persönlich, um Ihre Dokumente einzureichen:

    • In Armenien (Schnellere Bearbeitung, erfordert einen Besuch in 2-3 Tagen)
    • In einer armenischen Botschaft/einem armenischen Konsulat (Keine Reise erforderlich, aber die Bearbeitung dauert länger)

    Wir koordinieren Ihren Termin und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


    Schritt 5: Staatsbürgerschaft verliehen und Reisepass ausgestellt

    Die Bearbeitung dauert ca. 90 Werktage (~4 Monate) Nach Ihrer persönlichen Antragstellung erhalten Sie nach der Genehmigung Ihre Staatsbürgerschaftsurkunde. Wir unterstützen Sie anschließend bei Folgendem:

    • Vollständige Militärregistrierung (falls zutreffend)
    • Beantragen Sie Ihren armenischen Reisepass und Ihren nationalen Personalausweis.
    • Pässe können nun in Botschaften im Ausland ausgestellt werden – eine zweite Reise ist nicht erforderlich.

    Realistischer Zeitrahmen: Insgesamt 5-6 Monate

    Hinweis: Komplexe Fälle, die eine Dokumentenprüfung durch ausländische Behörden erfordern, können um bis zu 60 weitere Tage ausgesetzt werden.

    Wir erstellen Ihnen im Beratungsgespräch einen realistischen Kostenvoranschlag, der auf Ihrer konkreten Situation basiert.

    Wichtig: Es könnten politische Änderungen bevorstehen.

    Im Dezember 2025 signalisierte der armenische Innenminister, dass sich die Staatsbürgerschaftsregeln für ethnische Armenier ändern könnten – möglicherweise würde ein Wohnsitz in Armenien vor der Antragstellung erforderlich sein.

    Auch wenn sich dies noch in einem frühen Stadium der Diskussion befindet und es Monate dauern würde, bis es Gesetz wird. Der derzeitige vereinfachte Weg (keine Residenzpflicht, kein Sprachtest) wird möglicherweise nicht ewig so weitergehen.

    Wenn Sie über die armenische Staatsbürgerschaft nachgedacht haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Prozess zu starten.

    • Online-Voranmeldung: Die erste Entscheidung erfolgt in etwa 2 Wochen.
    • Wartezeit für einen Termin: Derzeit mehrere Wochen (kann sich im Laufe der Zeit verlängern)
    • Bearbeitung nach persönlicher Einreichung: ~90 Werktage (~4 Monate)
    • Passausstellung: 3-8 Werktage in Armenien (Expressversand möglich)

    Was Ihnen die armenische Staatsbürgerschaft bringt

    Visafreies Reisen in 69 Länder

    Dazu gehören Russland, China, Iran, die Vereinigten Arabischen Emirate und Usbekistan. Der armenische Pass belegt im Henley-Index weltweit Platz 71.

    Bessere US-Visaoptionen

    Armenische Staatsbürger haben Anspruch auf ein 10-Jahres-B-Visum und E-2-Investorenvisa—ein Weg zum Leben und Arbeiten in den USA, der vielen Nationalitäten nicht offensteht.

    Volle Eigentumsrechte

    In Armenien jegliche Art von Eigentum zu besitzen, einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen – etwas, das Nicht-Staatsbürgern nicht möglich ist.

    Zusammenarbeit in der gesamten EAWU

    In Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Bevorzugte Behandlung in Bezug auf Arbeitsrecht, Besteuerung und Sozialversicherung.

    Steuervorteile

    Keine Kapitalertragsteuer auf Wertpapier-, Immobilien- oder Vermögensverkäufe. Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Doppelbesteuerungsabkommen mit über 50 Ländern.

    Pässe für Ihre Kinder

    Kinder armenischer Staatsbürger sind automatisch anspruchsberechtigt – unabhängig von ihrem Geburts- oder Wohnort. Ihre Staatsbürgerschaft wird zu ihrem Geburtsrecht.

    Ein „Plan B“ für unsichere Zeiten

    Ein zweiter Reisepass bietet Ihnen mehr Möglichkeiten: alternative Bankdienstleistungen, Flexibilität beim Reisen, wenn Ihr Hauptreisepass eingeschränkt ist, und einen sicheren Zufluchtsort, falls Sie ihn einmal benötigen.


    Behalten Sie Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft

    Armenien erlaubt uneingeschränkt die doppelte (und mehrfache) Staatsbürgerschaft. Sie müssen Ihre US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Auch beide Länder erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft – es besteht kein Konflikt.

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    Ich bin froh, dass ich Vardanyan & Partners mit der Beantragung meines armenischen Abstammungspasses beauftragt habe. Alles wurde prompt erledigt – sowohl vor Ort als auch per Fernzugriff – und als sich die Umstände aufgrund von Gesetzesänderungen änderten, fanden sie schnell die passende Lösung. Shnorhakalut'yun!

    Stephen M.

    Frankreich

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    Vardanyan & Partners haben mich auf meinem gesamten Weg begleitet – von meinem Umzug nach Armenien bis hin zur Einbürgerung. Sie haben mir und meiner Familie bei jedem Schritt geholfen. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diese Kanzlei entschieden habe.

    Richard W.

    Russland

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    Mein Fall war anspruchsvoll, und Vardanyan & Partners hat meine Erwartungen übertroffen. Dank ihrer Beharrlichkeit konnte er erfolgreich gelöst werden – selbst als die Hindernisse unüberwindbar schienen. Die Professionalität, Geduld und Freundlichkeit des Teams waren außergewöhnlich.

    Ashkan G.

    Kanada

    Häufig gestellte Fragen zur armenischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung

    F: Wie erfahre ich, ob ich aufgrund meiner Abstammung die Staatsbürgerschaft erwerben kann?

    A: Wenn Sie Ihre armenische Abstammung nachweisen können – sei es durch Ihre eigene Abstammung, die Ihrer Eltern oder Großeltern –, erfüllen Sie wahrscheinlich die Voraussetzungen. Entscheidend sind die entsprechenden Dokumente: eine Taufurkunde einer anerkannten armenischen Kirche (mit Diözesansiegel) oder ein amtliches Dokument, das Ihre armenische Abstammung belegt. In einem kostenlosen Beratungsgespräch prüfen wir Ihre Familiengeschichte und die Dokumente, um Ihre Berechtigung festzustellen.

    F: Was ist, wenn ich keine Taufbescheinigung habe oder meine Kirche nicht anerkannt ist?

    A: Das kommt häufig vor, insbesondere bei Familien aus der Diaspora. Falls Ihre Kirche nicht auf der offiziellen armenischen Liste steht, können wir Ihnen helfen, eine Bestätigung vom Heiligen Stuhl von Etschmiadsin, dem Heiligen Stuhl von Kilikien, der Armenischen Evangelischen Kirche oder der Armenisch-Katholischen Kirche zu erhalten. Sollten Sie keine Kirchenbücher besitzen, können auch amtliche Dokumente, die Ihre ethnische Zugehörigkeit belegen (Geburtsurkunden, Familienregisterauszüge) von Ihnen, Ihren Eltern oder Großeltern, ausreichen. Wir werden alle Möglichkeiten im Beratungsgespräch mit Ihnen besprechen.

    F: Muss ich Armenisch sprechen oder einen Test ablegen?

    A: Nein. Ethnische Armenier, die die Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen, sind befreit Die fehlenden armenischen Sprachkenntnisse und der Test zum Verfassungswissen stellen einen bedeutenden Vorteil gegenüber anderen Wegen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft dar (wie etwa durch Heirat oder Wohnsitz), die ebenfalls Prüfungen erfordern.

    F: Muss ich in Armenien leben oder es nur besuchen?

    A: Sie müssen erscheinen persönlich Sie können Ihren Antrag entweder in Armenien (schneller) oder bei einer armenischen Botschaft/einem armenischen Konsulat (langsamer, aber keine Reise erforderlich) einreichen. Für die Einreichung der Unterlagen ist in der Regel ein Aufenthalt von 2–3 Tagen in Armenien erforderlich. Nach der Einbürgerung können Pässe bei Botschaften im Ausland ausgestellt werden, sodass keine zweite Reise notwendig ist.

    F: Wie lange dauert der Vorgang?

    A: Realistisch betrachtet, insgesamt 4-6 Monate. Die Wartezeiten für einen Termin betragen derzeit etwa 6 Monate (wir helfen Ihnen, frühzeitig zu buchen, um Verzögerungen zu minimieren). Nach Einreichung des Antrags dauert die Bearbeitung ca. 90 Werktage, wobei komplexe Fälle mit Dokumentenprüfung länger dauern können. Die Passausstellung erfolgt schnell – in Armenien innerhalb von 3–8 Werktagen; Expressoptionen sind verfügbar.

    F: Wie viel kostet das?

    A: Unsere Anwaltsgebühr für Anträge auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung beträgt ungefähr $1,500Unser Service umfasst Beratung, Dokumentenprüfung, Antragsvorbereitung, Unterstützung bei der Einreichung und die Koordination mit den armenischen Behörden. Die staatlichen Gebühren sind minimal (unter 50 US-Dollar für Antrag, Reisepass und Personalausweis). Sie erhalten von uns eine detaillierte Kostenaufstellung, bevor Sie sich entscheiden.

    F: Muss ich meine Staatsbürgerschaft aufgeben?

    A: Nein. Armenien erlaubt uneingeschränkt die doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaft. Sie können die armenische Staatsbürgerschaft neben Ihrer bestehenden Staatsbürgerschaft besitzen, ohne dass es zu Konflikten kommt. Auch die USA und Kanada erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft.

    F: Ich bin ein Mann – wie sieht es mit der Wehrpflicht aus?

    A: Das armenische Recht sieht eine Militärpflicht für männliche Staatsbürger vor. Hier die vollständigen Details:

    Registrierung (alle männlichen Staatsbürger):

    • Männer im Alter von 16 bis 55 Jahren müssen sich bei der Beantragung ihres Reisepasses beim Militäramt registrieren.
    • Die Registrierung kann in Armenien oder bei einer armenischen Botschaft/einem armenischen Konsulat im Ausland erfolgen.

    Tatsächliche Serviceverpflichtungen:

    • Alter 18-26: Unterliegt einer 1.5-jährigen Wehrpflicht (die Einberufung findet im Januar und Juli statt).
    • Alter 27-37: Wer noch nie oder weniger als 12 Monate im Militär eines Landes gedient hat, ist zu einem 12-monatigen Wehrdienst verpflichtet.OR Sie können eine Abfindung von ungefähr 6,200 $ (2,500,000 AMD) beantragen müssen
    • Alter 27-55: Registriert in der Militärreserve; kann zu bis zu 3 Wochen Übungsdienst einberufen werden (in der Praxis selten für im Ausland eingebürgerte Staatsbürger).

    Ausnahmen:

    • Doppelstaatsbürger, die mindestens 12 Monate Militärdienst in einem anderen Land geleistet haben
    • Schwerwiegende gesundheitliche Probleme
    • Bestimmte humanitäre Gründe

    Wichtig für Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren: Männer in dieser Altersgruppe im Allgemeinen kann nicht verzichten Armenische Staatsbürgerschaft aufgrund militärischer Verpflichtungen.

    Praktische Hinweise für Bewerber aus der Diaspora:

    • Die Registrierung bei einer armenischen Botschaft im Ausland (anstatt in Armenien) verringert das Risiko einer unerwarteten Vorladung.
    • Wer den Wehrdienst vermeiden möchte, beantragt oft die Staatsbürgerschaft. nach dem 27 und gegebenenfalls ein Budget für den Aufkauf einplanen.
    • Alternative Möglichkeit: Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis (10-jähriger „Sonderpass“) gewährt die meisten Vorteile der Staatsbürgerschaft – einschließlich Eigentumsrechte und visumfreies Reisen –ohne Auslösung militärischer Verpflichtungen

    Wir besprechen Ihre konkrete Situation im Detail während des Beratungsgesprächs, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

    F: Können mein Ehepartner und meine Kinder ebenfalls die Staatsbürgerschaft erhalten?

    A: Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) Armenische Staatsbürger können auf Ihren Antrag hin die Staatsbürgerschaft erhalten – ein gesondertes Verfahren ist nicht erforderlich. Erwachsene Kinder, Ehepartner und Eltern Die Voraussetzungen können je nach Einzelfall unterschiedlich sein, wobei für einige Wege ein Wohnsitz oder das Bestehen eines Verfassungstests erforderlich ist. Wir beraten Sie gern, welche Vorgehensweise für Ihre ganze Familie am besten geeignet ist.

    Bereit loszulegen?

    Füllen Sie das untenstehende Formular aus, und wir werden uns innerhalb von 1-2 Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Keine Verpflichtung. Kein Druck. Nur ehrliche Antworten zu Ihrem Weg zur Staatsbürgerschaft.

    Ihre Daten werden vertraulich behandelt und geschützt. Wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter.

    Telefonnummer

    +37499001167

    Seit über einem Jahrhundert bewahren armenische Familien ihre Identität über Kontinente und Generationen hinweg – durch Sprache, Essen, Glauben und Geschichten, die am Küchentisch weitergegeben werden. Die armenische Staatsbürgerschaft macht diese Verbindung offiziell, dauerhaft und zu etwas, das Sie an Ihre Kinder weitergeben können.

    Das Zeitfenster schließt sich möglicherweise. Die armenische Regierung erörtert Änderungen, die einen Wohnsitznachweis vor der Einbürgerung vorschreiben könnten. Der derzeitige vereinfachte Weg – kein Wohnsitznachweis, kein Sprachtest – wird möglicherweise nicht ewig bestehen bleiben.

    Ob Sie dies für sich selbst, für Ihre Kinder oder zu Ehren Ihrer Großeltern tun, die nie die Chance dazu hatten – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, damit anzufangen.

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