Armenien Visum
Leitfaden für eine reibungslose Einreise nach Armenien

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4/3 Pirumyanner, 4. Stock, Suite 12, Jerewan, 0054, Armenien

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Übersicht über armenische Visa

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Visaverfahren

Entdecken Sie die verschiedenen Visa-Optionen, darunter visumfreies Reisen, Visum bei der Ankunft, E-Visum und Sticker-Visum.

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Visabestimmungen

Informieren Sie sich über Einzelheiten zu Visumgebühren, Verlängerungsverfahren und Strafen für die Überschreitung der Aufenthaltsdauer, um Ihren Aufenthalt zu planen.

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Häufige Fragen

Stöbern Sie in unserem FAQ-Bereich, um Antworten auf häufige Fragen zu Visa und Einwanderung zu finden.

Unsere Leistungen

Visum und Aufenthaltsgenehmigung

  • Visa-Antrag
  • Visa Erweiterung
  • Einladungsbrief
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis
  • Staatsbürgerschaft

Recht und Compliance

  • Adressregistrierung
  • Sozialversicherungsnummer
  • USt-ID Nummer
  • Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit
  • Steuer-Compliance-Dienstleistungen
  • Krankenversicherung

 Investition

  • Persönliches Bankkonto
  • Firmenbankkonto
  • Firmenregistrierung
  • Grundeigentum
  • Aktien und Anleihen
  • Bankeinlagen

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18.10.2023 Visum
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Visafreies Reisen

Den meisten europäischen Ländern, ausgewählten asiatischen Ländern und bestimmten amerikanischen Staaten wird die visumfreie Einreise nach Armenien gewährt (siehe die vollständige Liste unten). Normalerweise können Besucher aus diesen Ländern einen visumfreien Aufenthalt in Armenien für bis zu 180 Tage innerhalb eines Jahres genießen. Für diejenigen, die an längeren Aufenthalten interessiert sind, bietet Armenien die Möglichkeit, diese zu erhalten Aufenthaltsgenehmigungen.

In der Praxis setzt Armenien die 180-Tage-Regel für wiederkehrende Besucher nicht strikt durch. Beispielsweise werden Personen, die die Grenze zu Nachbarländern wie Georgien oder Iran überschreiten und nach Armenien zurückkehren, nicht mit einer Geldstrafe belegt. Allerdings ununterbrochene Aufenthalte von mehr als 180 Tagen kann zu Bußgeldern führen zwischen 50.000 und 100.000 AMD (ungefähr $130 bis $260), die bei der Ausreise aus dem Land beglichen werden müssen.

Liste visumfreier Länder

Europa: Albanien, Andorra, Österreich, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta , Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Moldawien, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vatikan.

Asien: China (90 Tage), Hongkong, Iran (90 Tage), Japan, Kasachstan, Kuwait, Kirgisistan, Macau, Katar, Singapur, Südkorea, Tadschikistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan.

Amerika und Pazifik: Argentinien, Australien, Brasilien, Ecuador, Neuseeland, Panama, Vereinigte Staaten von Amerika, Uruguay.

Visum bei der Ankunft

Die Berechtigung für ein Visum bei Ankunft wird erweitert auf:

  • Staatsangehörige bestimmter Länder (siehe Liste unten)
  • Personen mit gültigen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen aus bestimmten Ländern (siehe Liste unten)
  • Ethnische Armenier und Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehepartner, Bruder, Schwester) armenischer Staatsbürger, unabhängig von ihrer Nationalität

Alternativ können diese Personen vorab bei einer armenischen Botschaft oder über die E-Visa-Plattform ein Visum beantragen.

Staatsangehörige folgender Länder:

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Chile, Dominica, Dominikanische Republik, Indonesien, Israel, Jordanien, Libanon, Mexiko, Nordkorea, Nordmazedonien, Oman, Peru, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Thailand, Türkei.

Inhaber gültiger Visa oder temporärer oder dauerhafter Aufenthaltskarten, die von den folgenden Ländern ausgestellt wurden:

Alle EU- und Schengen-Länder, alle GCC-Länder (Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, Russland, Südkorea, Vereinigtes Königreich, USA.

Diese Option ist nicht Verfügbar für Staatsangehörige von Ländern, die für die Einreise ein von der Botschaft ausgestelltes Aufklebervisum benötigen.

E-Visum (Online)

Sie können ein E-Visum erhalten, indem Sie es online beantragen Armenisches E-Visum-Portal wenn Sie Staatsangehöriger eines der unten aufgeführten Länder sind. Darüber hinaus haben Personen, die Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft haben (wie im Abschnitt oben beschrieben), auch die Möglichkeit, ein E-Visum zu beantragen. Normalerweise wird ein E-Visum innerhalb von 3–5 Werktagen ausgestellt. Wenn das E-Visum abgelehnt wird, können Sie es sofort erneut beantragen. Es wird jedoch empfohlen, den Ablehnungsgrund zu verstehen und ggf. zusätzliche Unterlagen einzureichen, um den Bedenken der Einwanderungsbehörde Rechnung zu tragen.

Das E-Visum hat eine maximale Gültigkeit von 120 Tagen, mit der Option, es um weitere 60 Tage zu verlängern. Für diejenigen, die einen längeren Aufenthalt anstreben, bietet sich der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis an (siehe diese Seite Weitere Informationen zu Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Liste der E-Visa-Länder

Asien und Afrika: Algerien, Bahrain, Bhutan, Brunei, Kambodscha, Ägypten, Indien, Irak, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Marokko, Myanmar, Philippinen, Saudi-Arabien, Taiwan, Timor-Leste, Tunesien, Turkmenistan, Vietnam.

Amerika: Antigua und Barbuda, Belize, Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Suriname , Trinidad und Tobago, Venezuela.

Pazifik: Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Tonga, Tuvalu
Vanuatu.

Sticker Visa (von der Botschaft ausgestellt)

Staatsangehörige bestimmter afrikanischer und asiatischer Länder, wie in der folgenden Liste aufgeführt, haben im Allgemeinen keinen Anspruch auf ein Online-Visum (E-Visum) oder ein Visum bei der Ankunft für Armenien. Sie müssen sich ihr Visum vor ihrer Ankunft sichern, indem sie eine armenische Botschaft im Ausland aufsuchen.

Für den Visumantrag ist in der Regel die Einreichung eines Einladungsschreibens eines Gastgebers in Armenien erforderlich. Eine Ausnahme gilt jedoch für ethnische Armenier und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, die von der Pflicht zum Einladungsschreiben ausgenommen sind.

Weitere Informationen zu Einladungsschreiben und eine Liste der armenischen Botschaften finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Eingeschränkte Nationalitäten für Online- und On-Arrival-Visumanträge

Asien: Afghanistan, Bangladesch, Nepal, Pakistan, Palästina, Sri Lanka, Syrien, Jemen.

Afrika:
Angola, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Elfenbeinküste, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Gabun, Gambia , Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kenia, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tome und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia , Südsudan, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Sambia, Simbabwe.

Anforderungen an das Einladungsschreiben

Wenn Sie keinen Anspruch auf visumfreies Reisen, E-Visum oder Visum bei der Ankunft haben, ist die Einholung eines Einladungsschreibens von einer natürlichen oder juristischen Person in Armenien erforderlich.

Darüber hinaus sind Personen armenischer Abstammung von der Anforderung eines Einladungsschreibens ausgenommen. Sie können sich ein Visum sichern, indem sie ihre armenische Abstammung durch Dokumente wie einen Reisepass, eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Taufurkunde nachweisen und damit ihre armenische Abstammung oder die ihrer Eltern belegen. Diese Ausnahme erstreckt sich auch auf unmittelbare Familienangehörige armenischer Staatsbürger oder ethnischer Armenier, einschließlich Ehepartner, Eltern, Kinder und Geschwister.

Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthaltsstatus in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich, Neuseeland, der Schweiz oder einem Schengen-Land (mit Ausnahme von Spanien, Portugal und Griechenland) können ebenfalls von der Einladungsschreibenpflicht befreit sein Ermessen des Konsularbeamten.

Einladungsschreiben von Einzelpersonen sollten an den Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst des Innenministeriums der Republik Armenien weitergeleitet werden. Umgekehrt sollten Briefe von juristischen Personen an das Außenministerium gerichtet werden. Der Genehmigungsprozess für diese Briefe erfordert eine Sicherheitsüberprüfung, die zwei bis drei Wochen oder länger dauern kann. Während dieses Vorgangs trifft sich möglicherweise ein Sicherheitsbeamter mit der Person, die das Einladungsschreiben einreicht, oder führt ein Telefongespräch mit ihr, um die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen sicherzustellen.

Liste der armenischen Botschaften im Ausland

Europa: Österreich, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Heiliger Stuhl, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Rumänien, Russland, Spanien, Schweden, Schweiz, Ukraine, Vereinigtes Königreich.

Amerika: Argentinien, Brasilien, Kanada, Mexiko, Vereinigte Staaten.

Asien und Afrika: China, Ägypten, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Israel, Japan, Kasachstan, Kuwait, Libanon, Katar, Syrien, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam.

Visagebühren, Verlängerung und Überschreitung der Aufenthaltsdauer

In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Visumklassen, ihre Gültigkeitsdauer, staatliche Gebühren, Verlängerungsmöglichkeiten und die jeweiligen Verlängerungsgebühren aufgeführt:

Visa Klasse

Gültigkeitsdauer

Steuern

Erweiterung

Verlängerungsgebühr

Besucher

21 Tage, Single

$7 (AMD 3.000)

Max. 60 Tage

$1 (AMD 500) pro Tag

120 Tage, Single

$39 (AMD 15.000)

60 Tage, mehrfach

$52 (AMD 20.000)

120 Tage, mehrfach

$104 (AMD 40.000)

Transit

3 Tage, Single

$26 (AMD 10.000)

Max. 4 Tage

3 Tage, mehrfach

$47 (AMD 18.000)

Strafen für Overstay

Nach armenischem Recht gilt die Überschreitung der Visumpflicht als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Anzahl der Verstöße und der Dauer der Überschreitung:

Erste Straftat: In der Praxis wird der erste Verstoß typischerweise mit einer Geldstrafe von $130 (AMD 50.000) geahndet.
Zweite Straftat: Der zweite Verstoß wird mit einer Geldstrafe zwischen $157 und $235 (60.000 bis 90.000 AMD) geahndet, abhängig von der Dauer der Überschreitung.
Dritte und nachfolgende Verstöße: Jeder dritte oder weitere Verstoß wird mit einer Geldstrafe von $261 (AMD 100.000) geahndet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente sind für die Erteilung eines Visums erforderlich?

Der Prozess zur Beantragung eines Visums bei einer armenischen Botschaft (wenn Sie keinen Anspruch auf visumfreies Reisen oder Visum bei der Ankunft haben) erfordert in der Regel die Einreichung standardmäßiger Dokumente. Die wesentlichen Dokumente sind:

  • Ein gültiger Reisepass,
  • Ausgefülltes Visumantragsformular,
  • Farbfoto im Passformat.

Darüber hinaus können Konsularbeamte zusätzliche Dokumente anfordern, um die Gültigkeit Ihrer Reiseabsichten und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für einen Besuch in Armenien zu beurteilen. Zu diesen ergänzenden Dokumenten könnten gehören:

  • Ein Einladungsschreiben,
  • Nachweis der Hotelbuchung,
  • Steuerrückzahlungen,
  • Unter anderem Kontoauszüge.

Die Dokumentenanforderungen für ein E-Visum sind ähnlich, der Hauptunterschied besteht in der Online-Einreichung dieser Dokumente.

Darüber hinaus müssen Sie die anfallende Visumgebühr entrichten, die je nach Art und Dauer des Visums, das Sie beantragen, variieren kann.

Welche Arten von Visa werden in Armenien ausgestellt?

Armenien bietet eine Reihe von Besuchervisa für unterschiedliche Besuchszwecke an. Zu den Kategorien von Besuchervisa gehören:

  • Tourismus und Besuche bei Familie und Freunden (V-1)
  • Familienzusammenführung (V-2)
  • Medizinische Behandlung (V-3)
  • Studium (V-4)
  • Teilnahme an kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen oder anderen Veranstaltungen (V-5)
  • Teilnahme an humanitären, wohltätigen, technischen Hilfsprogrammen und ähnlichen Programmen (V-6)
  • Geschäft, Investition oder Arbeit (V-7)
  • Besatzungsmitglieder (V-8)

Das Verfahren zur Erlangung dieser Besuchervisa ist im Allgemeinen einheitlich, unabhängig vom konkreten Zweck Ihres Besuchs.

Für langfristige Aufenthalte in Armenien reichen herkömmliche Visa, die von armenischen Botschaften ausgestellt werden, nicht aus. Stattdessen benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die in befristete, unbefristete oder Sondergenehmigungen unterteilt werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass vorübergehende und dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen ausschließlich innerhalb Armeniens ausgestellt werden, spezielle Aufenthaltsgenehmigungen jedoch bei armenischen Botschaften im Ausland erhältlich sind.

Wie lange dauert es, ein Visum zu bekommen?

E-Visa werden in der Regel innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet. Reguläre Visa werden dagegen in der Regel innerhalb von 10 Tagen von den Botschaften ausgestellt. Wenn jedoch bereits ein Einladungsschreiben vom Außenministerium genehmigt wurde, wird das Visum normalerweise am Tag der Antragstellung ausgestellt.

In meinem Land gibt es keine armenische Botschaft. Was kann ich tun?

Wenn Sie keinen Anspruch auf visumfreies Reisen oder ein E-Visum haben, müssen Sie bei einer armenischen Botschaft ein Visum beantragen. Eine Liste der armenischen Botschaften finden Sie oben. Beispielsweise könnte ein nigerianischer Staatsbürger ein Visum bei der armenischen Botschaft in Abu Dhabi (VAE) oder Kairo (Ägypten) beantragen, während ein Staatsbürger Bangladeschs bei der Botschaft in Neu-Delhi (Indien) einen Antrag stellen könnte.

Mein Reisepass läuft bald ab. Habe ich Probleme bei der Einreise nach Armenien?

Solange Ihr Reisepass gültig ist, sollten Sie nach Armenien ein- und ausreisen können. Es ist nicht erforderlich, dass Ihr Reisepass für einen bestimmten Zeitraum über Ihren Aufenthalt hinaus gültig ist. Wenn Sie ein armenisches Visum erhalten und dann Ihren Reisepass geändert haben, können Sie dieses Visum weiterhin verwenden, indem Sie dem Grenzkontrollbeamten sowohl Ihren neuen Reisepass als auch den alten Reisepass mit dem Visum vorlegen.

Wie viel Bargeld darf ich nach Armenien bringen?

Gemäß den Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion sind Sie verpflichtet, Bargeldbeträge über 10.000 US$ anzugeben. Eine unterlassene Meldung kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Beträge, die Sie nach Armenien einführen oder aus Armenien ausführen können, solange Sie das Bargeld deklarieren.

Muss ich einen Impfnachweis vorlegen?

Derzeit besteht bei der Einreise nach Armenien keine Pflicht zur Vorlage von Impfdokumenten.

Wo finde ich rechtliche Ressourcen zu Visa- und Einwanderungsverfahren in Armenien?

Nachfolgend finden Sie eine Liste der gesetzlichen Bestimmungen und Ressourcen auf Armenisch, die Ihnen helfen sollen, die Visa- und Einwanderungsverfahren zu verstehen:

  • Ausländergesetz - https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?docid=183150
  • Gesetz über staatliche Pflichten - https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?docid=183661
  • Verordnung über die Erteilung von Visa - https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?docid=181287
  • Liste der Länder, deren Staatsangehörige Einladungen benötigen - https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?docid=165276
  • Verordnung über Einladungsschreiben - https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?docid=180387
  • Verordnung über Ausnahmen von der EinladungspflichtT - https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?DocID=47120
  • Verordnung über Aufenthaltsgenehmigungen - https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?docid=158552
  • Code of Administrative Offenses - https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?docid=183665

Wie ist das Klima in Armenien?

In Armenien herrscht ein kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es ist ratsam, vor Ihrem Besuch die Wettervorhersagen zu prüfen, um entsprechend planen zu können.

Welche Währung wird in Armenien verwendet?

Die offizielle Währung Armeniens ist der Armenische Dram (AMD). Es ist ratsam, für kleine Einkäufe etwas Landeswährung dabei zu haben, obwohl viele Orte Kreditkarten akzeptieren.

Welche Sprachen werden in Armenien gesprochen?

Armenisch ist die Amtssprache. Russisch wird weithin gesprochen und verstanden. Vor allem in Eriwan und von der jüngeren Bevölkerung wird auch Englisch gesprochen.

Wird in Armenien häufig Englisch gesprochen?

Insbesondere unter der jüngeren Bevölkerung und in städtischen Gebieten wie Eriwan wird zunehmend Englisch gesprochen. Allerdings können die Kenntnisse unterschiedlich sein und es könnte hilfreich sein, ein paar Sätze auf Armenisch oder Russisch zu kennen.

Welche Touristenattraktionen sollte ich in Armenien nicht verpassen?

Armenien ist reich an historischen Stätten wie der Etschmiadsin-Kathedrale, dem Garni-Tempel und dem Geghard-Kloster. Auch die Hauptstadt Eriwan, der Sewansee und der Dilijan-Nationalpark sind beliebte Attraktionen.

Wie ist das Transportsystem in Armenien?

Armenien verfügt über ein Netz von Bussen und Taxis. Eriwan verfügt über ein U-Bahn-System. Für Fernreisen sind Busse und Sammeltaxis üblich. Während es in Armenien keinen Uber-Service gibt, gibt es gleichwertige Mitfahrdienste wie Yandex Taxi und GG Taxi, die weit verbreitet sind und eine bequeme Alternative für die Fortbewegung darstellen.

Wo finde ich Notdienste in Armenien?

Im Notfall können Sie 911 wählen, um sofortige Hilfe zu erhalten. Es ist auch ratsam, die Kontaktinformationen der Botschaft Ihres Landes bereitzuhalten.

Länderspezifische Visa-Informationen

Ägypten

E-Visum-Verfügbarkeit: Ja
Gültigkeit: Bis zu 120 Tage, verlängerbar um weitere 60 Tage.
Antrag: Online auf dem armenischen E-Visum-Portal.

GCC-Länder

Vereinigte Arabische Emirate, Katar und Kuwait:
Visumpflicht: Nein
Dauer: Bis zu 180 Tage pro Jahr.


Bahrain und Saudi-Arabien:
E-Visum-Verfügbarkeit: Ja
Gültigkeit: Bis zu 120 Tage, verlängerbar um weitere 60 Tage.
Antrag: Online auf dem armenischen E-Visum-Portal.


Oman:
Visum bei der Ankunft: Ja
E-Visum-Verfügbarkeit: Ja
Gültigkeit: Bis zu 120 Tage, verlängerbar um weitere 60 Tage.
Antrag: Online auf dem armenischen E-Visum-Portal.


Notiz: Visa bei der Ankunft stehen Staatsangehörigen aller Länder zur Verfügung (mit Ausnahme derjenigen, die ein von der Botschaft ausgestelltes Visum mit Aufkleber benötigen), die über ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltskarte für ein GCC-Land verfügen.

Iran

Visumpflicht: Nein
Dauer: Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Für Aufenthalte über 90 Tage hinaus ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. 

Irak

E-Visum-Verfügbarkeit: Ja
Gültigkeit: Bis zu 120 Tage, verlängerbar um weitere 60 Tage.
Antrag: Online auf dem armenischen E-Visum-Portal.

Jordanien, Libanon

Visum bei der Ankunft: Ja
E-Visum-Verfügbarkeit: Ja
Gültigkeit: Bis zu 120 Tage, verlängerbar um weitere 60 Tage.
Antrag: Online auf dem armenischen E-Visum-Portal.

Syrien

E-Visum-Verfügbarkeit: Nein
Visumpflicht: Ja, erhältlich bei armenischen Botschaften mit einem Einladungsschreiben. Ausnahmen gelten für ethnische Armenier und ihre Familienangehörigen.

Pakistan

E-Visum-Verfügbarkeit: Nein
Visumpflicht: Ja, erhältlich bei armenischen Botschaften im Ausland mit einem Einladungsschreiben, Ausnahmen gelten für ethnische Armenier und ihre Familienangehörigen.
Hinweis: Die Beschaffung eines Visums kann aufgrund fehlender diplomatischer Beziehungen zwischen Pakistan und Armenien eine Herausforderung darstellen.

Philippinen

E-Visum-Verfügbarkeit: Ja
Gültigkeit: Bis zu 120 Tage, verlängerbar um weitere 60 Tage.
Antrag: Online auf dem armenischen E-Visum-Portal.

Was Kunden sagen

Warum uns wählen

Jahrzehnt der Exzellenz

Über 10 Jahre Spezialerfahrung in der Einwanderung und Unternehmensgründung.

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Unser Team aus lokal zugelassenen, englischsprachigen Anwälten ist auf Einwanderungs-, Gründungs- und Compliance-Angelegenheiten spezialisiert und bietet jedem Kunden maßgeschneiderte Rechtsstrategien.

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Vardanyan & Partners wurde 2012 gegründet und hat sich einen Ruf für Exzellenz und Zuverlässigkeit aufgebaut. Mit unserem Team engagieren Sie nicht nur Anwälte; Sie arbeiten mit versicherten Rechtsexperten zusammen, die sich für Ihren Erfolg einsetzen.

Was Armenien zu einer guten Wahl für einen Wohnsitz macht

Kein Aufenthalt oder Besuch

Die Beibehaltung des Wohnsitzes in Armenien erfordert keine physische Anwesenheit; Remote-Anwendung ist möglich.

Schnell und einfach

Der Aufenthaltsantrag dauert in der Regel etwa 80 Tage und es wird lediglich ein gültiger Reisepass benötigt. 

Familie abgedeckt

Bewohner können erweiterte Familien für den Aufenthalt sponsern (Eltern, Geschwister, Enkelkinder usw.) 

Einbürgerungsweg

Nach dreijährigem Aufenthalt in Armenien kann die Staatsbürgerschaft erworben werden. Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt.

Nerses Isajanyan

Geschäftsführender Anwalt

LL.M., Georgetown University

Zugelassener Anwalt, Armenien: Lizenznr. 903

Zugelassener Anwalt, New York: Lizenznr. 5148945

Der Ruf unserer Kanzlei beruht auf mehr als nur juristischer Expertise. Wir sind stolz auf die Werte Ehrlichkeit, Transparenz und ein unerschütterliches Engagement für die Kundenbetreuung. Wir sind uns der einzigartigen Chancen und Herausforderungen bewusst, die Armenien mit sich bringt, und wir sind hier, um Sie dabei zu begleiten.

Für Anfragen oder um einen Beratungstermin zu vereinbaren, können Sie uns unter [email protected] oder +374.99.00.11.67 kontaktieren. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen auf Ihrer Reise in Armenien.

Wo Sie uns finden

Unser Büro liegt im Herzen des Bezirks Davtashen in Eriwan, nur einen Steinwurf vom Gebäude des Migrationsdienstes entfernt und gewährleistet eine reibungslose Koordinierung in Einwanderungsangelegenheiten. Wenn Sie sich die Karte oben ansehen, können Sie unseren genauen Standort bestimmen. Wenn Sie aus dem Stadtzentrum anreisen, müssen Sie mit einer kurzen Taxifahrt von 20 bis 30 Minuten rechnen, um uns zu erreichen. Wir freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen und auf Ihre rechtlichen Anliegen einzugehen.

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4/3 Pirumyanner, 4. Stock, Suite 12, Jerewan, 0054, Armenien

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