Einwanderungsdienste

Visum für Armenien

Machen Sie sich mit den Einreisebestimmungen Armeniens vertraut, beantragen Sie ein E-Visum und halten Sie sich an diese – egal ob Sie Armenien besuchen, dort arbeiten oder umziehen.

14+Jahre Erfahrungen
1,500+Behandelte Fälle
97Nationalitäten serviert
4.9Google Rating

Im Überblick

Visumfreie Einreise Bürger aus über 60 Ländern
E-Visum Verfügbar für die meisten anderen Nationalitäten
Visafreier Aufenthalt Bis zu 180 Tage pro Jahr
Gültigkeitsdauer des E-Visums Bis zu 120 Tage + 60-tägige Verlängerung
Kosten für ein E-Visum 8 $ (Einzelperson) / 38 $ (Mehrpersonen)
Große Reform Neue Regeln treten am 1. November 2026 in Kraft.

Einreisebestimmungen für Armenien

Armenien pflegt eine offene Einreisepolitik für die meisten Nationalitäten. Staatsangehörige von über 60 Ländern können visumfrei einreisen, während Staatsangehörige der meisten anderen Länder ein elektronisches Visum (E-Visum) online beantragen können, ohne eine Botschaft aufsuchen zu müssen. Nur wenige Nationalitäten benötigen ein herkömmliches Botschaftsvisum.

Ob Sie aus touristischen, geschäftlichen oder beruflichen Gründen nach Armenien reisen oder einen Umzug planen – die Kenntnis der armenischen Visabestimmungen ist unerlässlich, insbesondere angesichts der bedeutenden Reformen, die am 1. November 2026 in Kraft treten. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für die legale Einreise und den legalen Aufenthalt in Armenien benötigen.

Bei Vardanyan & Partners unterstützen wir Privatpersonen und Unternehmen bei allen Fragen rund um das armenische Einwanderungssystem – von Visumanträgen und -verlängerungen bis hin zu Aufenthaltsgenehmigungen und der Planung langfristiger Aufenthalte. Wenn Sie sich über Ihren Visastatus unsicher sind oder Hilfe bei einem Visumsübertritt benötigen, beraten wir Sie gern.

Benötigen Sie ein Visum?

Die Einreisebestimmungen für Armenien lassen sich je nach Staatsangehörigkeit in vier Kategorien einteilen. Hier ein kurzer Überblick:

Visafreie Einreise (65 Länder)

Staatsangehörige dieser Länder können visumfrei nach Armenien einreisen und sich innerhalb eines Jahres bis zu 180 Tage dort aufhalten . Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich – die Einreise mit einem gültigen Reisepass genügt.

Armenien befreit Staatsangehörige von 45 Ländern einseitig von der Visumpflicht, und zwar für alle Passarten: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Katar, Südkorea, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika und Vatikanstadt. Weitere 20 Länder haben bilaterale Abkommen, die reguläre Reisepässe abdecken: Albanien, Argentinien, Belarus, Brasilien, China, Ecuador, Georgien, Hongkong, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Macau, Moldau, Panama, Russland, Serbien, Tadschikistan, Ukraine, Uruguay und Usbekistan. Inhaber montenegrinischer regulärer Reisepässe sind ebenfalls vom 1. April bis 31. Oktober visumfrei. Kanada ist in keiner der beiden Listen enthalten – Kanadier benötigen ein Visum bei der Einreise.

E-Visum (Die meisten anderen Nationalitäten)

Bürger, die nicht auf der Liste der visumfreien Länder stehen, können über das offizielle Portal unter evisa.mfa.am ein elektronisches Visum beantragen . Das E-Visum wird für bis zu 120 Tage ausgestellt und kann um 60 Tage verlängert werden.

Kosten: 8 US-Dollar (einmalige Einreise, 21 Tage) oder 38 US-Dollar (mehrfache Einreise, 120 Tage). Gemäß Beschluss N 1268-N, Punkt 11.6, beträgt die maximale Bearbeitungszeit 3 ​​Werktage; in der Praxis kann es jedoch einige Wochen dauern. Gebührenbefreiung: Minderjährige unter 18 Jahren und Familienangehörige armenischer Staatsbürger sind von den Gebühren für das E-Visum befreit.

Visum bei der Ankunft

Bestimmte Reisende, die normalerweise ein E-Visum benötigen würden, können bei der Einreise an armenischen Grenzübergängen ein Visum erhalten. Gemäß Punkt 1.1 des Visumverfahrens können Staatsangehörige von 21 Ländern ein Visum an der Grenze beantragen: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Chile, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominica, Dominikanische Republik, Israel, Jordanien, Libanon, Mexiko, Nordmazedonien, Oman, Panama, Peru, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Thailand und Türkei. Punkt 1.2 erweitert diese Möglichkeit auf Staatsangehörige aller Länder mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel oder einem gültigen Einreisevisum für die Vereinigten Staaten, Australien, Neuseeland, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, Kanada, die Russische Föderation, Japan, einen EU-Staat oder einen Schengen-Staat. Für Staatsangehörige der GCC-Staaten (VAE, Katar, Kuwait, Bahrain, Saudi-Arabien, Oman) ist lediglich eine Aufenthaltserlaubnis ausreichend – ein GCC-Visum allein genügt nicht.

Hinweis: Armenier und ihre Familienangehörigen sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visumpflicht befreit. Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Visum bei Ankunft (VOA) erfüllen, können Sie auf Wunsch vorab ein E-Visum beantragen.

Wenn ein E-Visum abgelehnt wird

Für die Nutzung einer armenischen Botschaft oder eines Konsulats ist keine Staatsangehörigkeit erforderlich. Das E-Visum steht allen Staatsangehörigen offen. Wurde ein E-Visum abgelehnt, lohnt sich die Prüfung eines Konsularantrags, da dieser dem Konsularbeamten umfassendere Unterlagen zur Verfügung stellt – er ist jedoch nur eine Ausweichmöglichkeit und keine Pflicht.

So beantragen Sie ein E-Visum

Armeniens E-Visa-System vereinfacht den Antragsprozess. So funktioniert es:

1

Online bewerben

Besuchen Sie evisa.mfa.am , füllen Sie das Antragsformular mit Ihren persönlichen Daten, Reisedaten und Passinformationen aus. Laden Sie ein digitales Foto und einen Scan der Datenseite Ihres Reisepasses hoch.

2

Zahle die Gebühr

Bezahlen Sie die Visagebühr online per Kredit- oder Debitkarte. Visa für die einmalige Einreise (21 Tage) kosten 8 US-Dollar; Visa für die mehrmalige Einreise (120 Tage) kosten 38 US-Dollar.

3

Erhalten Sie Ihr E-Visum

Gemäß Beschluss N 1268-N, Punkt 11.6, beträgt die maximale Bearbeitungszeit 3 ​​Werktage; in der Praxis kann es jedoch einige Wochen dauern. Nach der Genehmigung wird Ihnen Ihr E-Visum als PDF-Datei per E-Mail zugesandt. Sie können es ausdrucken oder auf Ihrem Smartphone speichern.

4

Armenien betreten

Legen Sie Ihr ausgedrucktes oder digitales E-Visum zusammen mit Ihrem Reisepass an der armenischen Grenze vor. Die Einreise wird am internationalen Flughafen Swartnoz und an den Landgrenzübergängen in der Regel schnell abgewickelt.

Wie lange kannst du bleiben?

Die Ihnen gestattete Aufenthaltsdauer hängt davon ab, wie Sie nach Armenien eingereist sind:

Eintragstyp Maximaler Aufenthalt Erweiterung Notizen
Visumfrei 180 Tage pro Jahr N / A Die Zählung erfolgt innerhalb eines beliebigen rollierenden Jahreszeitraums. Nach 180 Tagen müssen Sie das Land verlassen und eine Wartezeit einhalten, bevor Sie zurückkehren können.
E-Visum (einmalige Einreise) 21 Tage Bis zu 60 Tag Gebühr: 8 US-Dollar. Kann beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst verlängert werden.
E-Visum (Mehrfacheinreise) 120 Tage Bis zu 60 Tag Gebühr: 38 $. Mehrfache Teilnahme während des Gültigkeitszeitraums möglich.
Botschaftsvisum Bis zu 120 Tag Bis zu 60 Tag Ausgestellt von armenischen Botschaften/Konsulaten. Die Bedingungen können variieren.

Alle Visatypen können beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst Armeniens um bis zu 60 Tage verlängert werden. Der Antrag muss spätestens 15 Werktage vor Ablauf Ihres aktuellen genehmigten Aufenthalts eingereicht werden. Das Antragsfenster öffnet sich daher innerhalb der letzten 15 Werktage, anstatt dass eine 15-tägige Vorankündigung erforderlich ist. Der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst entscheidet innerhalb von zwei Werktagen. Die Entscheidung wird innerhalb von zwei Werktagen getroffen. Verlängerungen können auch online über das E-Visum-System beantragt werden. Hinweis: Wenn Sie sich bereits in Armenien aufhalten und für eine zukünftige Wiedereinreise ein Visum benötigen, können Sie online ein neues E-Visum beantragen – dieses ist jedoch nur für Ihre nächste Einreise nach der Ausreise gültig.

Visagebühren und Verlängerungskosten

Nachfolgend finden Sie die vollständige Gebührenübersicht für armenische Visa, einschließlich Transitvisa und Verlängerungen. Die Gebühren sind in armenischen Dram (AMD) angegeben; die entsprechenden US-Dollar-Beträge sind ungefähre Angaben.

Art des Visums Gültigkeit Gebühr (AMD) Gebühr (USD)
Besucher – Einzeleintritt 21 Tage AMD 3,000 ~ $ 8
Besucher – Einzeleintritt 120 Tage AMD 15,000 ~ $ 38
Besucher – Mehrfacheingänge 6 Monate AMD 20,000 ~ $ 52
Besucher – Mehrfacheingänge 1 Jahr AMD 40,000 ~ $ 103
Transit — Einzeleingang 3 Tage AMD 10,000 ~ $ 26
Transit — Mehrfacheinfahrt 3 Tage pro Einreise AMD 18,000 ~ $ 47
Visa Erweiterung Bis zu 60 Tag AMD 500/Tag ~1.30 $/Tag

Gebührenbefreiungen: Minderjährige unter 18 Jahren und Familienangehörige armenischer Staatsbürger (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister) sind von den Visagebühren befreit. Diese Befreiungen gelten sowohl für elektronische Visa als auch für von der Botschaft ausgestellte Visa.

Arten von Besuchervisa

Armenien stellt Besuchervisa in acht Kategorien aus, die jeweils einem anderen Reisezweck entsprechen. Das Antragsverfahren ist im Allgemeinen unabhängig von der beantragten Kategorie gleich – die Klassifizierung bestimmt hauptsächlich den im Visum angegebenen Zweck.

V-1— Tourismus & Familienbesuche
V-2— Familienzusammenführung
V-3— Medizinische Behandlung
V-4— Studien
V-5— Kulturelle, sportliche und wissenschaftliche Veranstaltungen
V-6— Humanitäre und wohltätige Programme
V-7— Wirtschaft, Investitionen & Arbeit
V-8— Besatzungsmitglieder

Für einen längeren Aufenthalt reicht ein Besuchervisum nicht aus. Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen – eine befristete, unbefristete oder (bis November 2026) eine Sondererlaubnis.

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Was passiert, wenn Sie überziehen?

Ein Überschreiten der zulässigen Aufenthaltsdauer in Armenien hat administrative und rechtliche Konsequenzen. Sollten Sie feststellen, dass Sie Ihren Aufenthalt überschritten haben oder Gefahr laufen, dies zu tun, ist es wichtig, umgehend zu handeln.

Folge Details
Verwaltungsstrafe Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird eine Geldstrafe von 50,000 bis 100,000 AMD (ca. 130 bis 260 US-Dollar) fällig. Die Strafe erhöht sich bei wiederholten Verstößen.
Freiwillige Ausreise Wenn Sie die Überschreitung der Aufenthaltsdauer selbst melden, können Sie in der Regel nach Zahlung der Strafe freiwillig ausreisen. Dies ist immer die beste Option.
Einreiseverbot Bei erheblicher Überschreitung der Aufenthaltsdauer oder Nichtzahlung von Geldstrafen kann ein vorübergehendes Einreiseverbot nach Armenien (in der Regel 1 Jahr) verhängt werden.
Deportation In schwerwiegenden Fällen können die Behörden ein Ausweisungsverfahren einleiten, das ein längeres Wiedereinreiseverbot nach sich zieht.

Wenn Sie Ihr Visum überschritten haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, bevor Sie ausreisen oder direkt mit den Behörden Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen Mandanten bei der Klärung von Fällen von Visumsüberschreitung, der Zahlung von Bußgeldern und – wo möglich – bei der Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus durch die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Visumsüberschreitung.

E-Visa-Regeln für Irak, Ägypten und Indien (Beschluss Nr. 1692-N, Oktober 2024)

Im Oktober 2024 erließ die armenische Regierung die Entscheidung Nr. 1692-N, mit der die Anforderungen für elektronische Visa für Staatsangehörige des Irak, Ägyptens und Indiens verschärft wurden. Gemäß den neuen Bestimmungen müssen Antragsteller aus diesen Ländern zwingend eine Reisekrankenversicherung abschließen . Darüber hinaus müssen sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: (a) Erfüllung von Punkt 1.2 – vorübergehender oder dauerhafter Aufenthaltsstatus oder gültiges Einreisevisum für die Vereinigten Staaten, Australien, Neuseeland, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, Kanada, die Russische Föderation, Japan, einen EU- oder Schengen-Staat oder Aufenthaltsstatus in einem GCC-Staat – oder Punkt 1.5, der den Aufenthaltsstatus in den Vereinigten Staaten, einem EU- oder Schengen-Staat, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Katar, Saudi-Arabien, Kuwait oder Oman umfasst, oder (b) Einreichung eines Pakets mit erforderlichen Unterlagen, darunter ein Rückflugticket, ein Empfehlungsschreiben eines Gastgebers in Armenien, ein Kontoauszug und ein Versicherungsnachweis. Hierbei handelt es sich um eine Regel zur Berechtigung für ein E-Visum, die unabhängig von der unmittelbar unten beschriebenen Visafreiheit gilt: Jene Regel setzt den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus, während diese Regel ein entsprechendes Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis als eine von zwei Alternativen akzeptiert.

Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines dieser Länder besitzen und eine Reise nach Armenien planen, schließen Sie bitte vor Ihrer Antragstellung eine Reisekrankenversicherung ab und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor. Kontaktieren Sie uns, falls Sie Unterstützung beim Antragsverfahren benötigen.

Visafreie Einreise für Inhaber qualifizierter Aufenthaltstitel (bis 1. Juli 2027)
Staatsangehörige von 111 Ländern, die über eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Vereinigten Staaten, eines EU-Mitgliedstaates, eines Schengen-Staates, der Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrains, Katars, Saudi-Arabiens, Kuwaits oder Omans verfügen, können visumfrei nach Armenien einreisen, sofern die Erlaubnis ab dem Einreisedatum mindestens sechs Monate gültig ist. Diese Regelung gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2027 gemäß Regierungsbeschluss Nr. 932-N. Ein Visum eines dieser Länder ist nicht ausreichend – es muss sich um eine Aufenthaltserlaubnis handeln. Die 111 Länder sind: Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Bahamas, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Kolumbien, Komoren, Kongo, Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba, Demokratische Volksrepublik Korea, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Israel, Jamaika, Jordanien, Kenia, Kiribati, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Mongolei, Marokko, Mosambik, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nordmazedonien, Pakistan, Palau, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, Staat Palästina, Suriname, Syrien, Thailand, Osttimor, Togo, Trinidad und Tobago, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Tansania, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Sambia und Simbabwe. Bitte prüfen Sie die Verfügbarkeit vor der Buchung. Das Angebot ist zeitlich begrenzt und die Liste der teilnahmeberechtigten Länder kann sich ändern.

Anstehende Änderungen: November 2026

Wichtig: Das armenische Ausländergesetz wird grundlegend überarbeitet. Zu den wichtigsten Änderungen, die Visa- und Einreisebestimmungen betreffen, gehören:

  • Strengere Durchsetzung: Präzisere Konsequenzen bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer und unerlaubten Aufenthalten.
  • Änderungen im Weiterbildungsprogramm: Die Sonderaufenthaltsregelung wird abgeschafft. Neue Kategorien und Anforderungen für befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen.
  • Arbeitserlaubnis: Engere Abstimmung zwischen Visastatus und Arbeitsgenehmigungsanforderungen.

Diese Änderungen sind bedeutend. Wenn Sie sich derzeit visumfrei in Armenien aufhalten, ein E-Visum besitzen oder einen Umzug planen, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie sich die Reform auf Ihre Situation auswirkt.

Planen Sie, länger zu bleiben?

Wenn Ihre Pläne für Armenien über einen kurzen Besuch hinausgehen – sei es aus beruflichen, geschäftlichen, familiären oder Ruhestandsgründen –, reicht ein Visum oder ein visumfreier Aufenthalt möglicherweise nicht aus. Armenien bietet verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen an, die einen legalen Status für längere Zeiträume und zusätzliche Rechte gewähren:

Befristete AufenthaltserlaubnisFür Arbeit, Studium, Familientreffen oder geschäftliche Zwecke. Gültig für 1 Jahr, verlängerbar. → Mehr erfahren
SonderaufenthaltFür Armenier in der Diaspora und Investoren. Gültigkeit: 10 Jahre. Auslaufen im November 2026 – jetzt bewerben, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen. → Mehr erfahren
Visum für digitale NomadenFür Fernarbeiter, die bei ausländischen Unternehmen angestellt sind. Beschleunigtes Aufenthaltsgenehmigungsverfahren. → Mehr erfahren
Wohnsitz durch InvestitionInvestieren Sie in armenische Immobilien oder ein Unternehmen und erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. → Mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Armenien?
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Staatsangehörige von 65 Ländern können visumfrei für bis zu 180 Tage pro Jahr einreisen; die vollständigen Listen finden Sie oben. Kanada gehört nicht dazu – Kanadier benötigen ein Visum bei der Einreise. Die meisten anderen Nationalitäten können ein E-Visum online beantragen. evisa.mfa.amNur wenige Nationalitäten benötigen ein Botschaftsvisum.
Wie lange kann ich ohne Visum in Armenien bleiben?
Besucher ohne Visum dürfen sich innerhalb eines Jahres bis zu 180 Tage im Land aufhalten. Diese Begrenzung gilt nicht pro Reise, sondern kumulativ. Die 180 Tage stellen eine jährliche Freigrenze dar, nicht pro Reise. Ein Aufenthalt von mehr als 180 Tagen ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis gilt als unerlaubter Aufenthalt.
Wie viel kostet ein armenisches E-Visum?
Ein E-Visum zur einmaligen Einreise (gültig für 21 Tage) kostet 8 US-Dollar. Ein E-Visum zur mehrmaligen Einreise (gültig für 120 Tage) kostet 38 US-Dollar. Die Zahlung erfolgt online während des Antragsverfahrens. evisa.mfa.am.
Kann ich mein Visum in Armenien verlängern?
Ja. Alle Visatypen können beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst Armeniens um bis zu 60 Tage verlängert werden. Sie müssen die Verlängerung vor Ablauf Ihres aktuellen Visums beantragen. Eine Antragstellung nach Ablauf der Gültigkeit führt zu einem unerlaubten Aufenthalt. Sollten Sie länger als die Gültigkeitsdauer Ihres Visums zuzüglich der 60-tägigen Verlängerung in Armenien bleiben wollen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Was passiert, wenn ich mein Visum in Armenien überschreite?
Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird eine Verwaltungsstrafe von 50,000–100,000 AMD (ca. 130–260 USD) fällig. Melden Sie die Überschreitung freiwillig, können Sie in der Regel die Strafe bezahlen und ausreisen. Längere Überschreitungen können zu Einreiseverboten oder Abschiebungsverfahren führen. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, kontaktieren Sie einen Anwalt, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Weitere Informationen finden Sie in unserer detaillierten Rechtsberatung. Leitfaden zur Visumsüberschreitung .
Kann ich mit einem Touristenvisum oder visumfreier Einreise in Armenien arbeiten?
Armenien setzt die Arbeitserlaubnis für visumfreie Besucher derzeit nicht streng durch, und viele digitale Nomaden und Remote-Arbeiter bewegen sich in dieser Grauzone. Die Reform vom November 2026 soll jedoch die Angleichung des Visastatus an die Arbeitserlaubnis verbessern. Wenn Sie planen zu arbeiten – ob remote oder vor Ort –, empfehlen wir Ihnen, sich über die Möglichkeiten in Armenien zu informieren. digitales Nomadenvisum oder die Arbeitserlaubnis für einen angemessenen Rechtsschutz.
Was besagt die 180-Tage-Regel?
Die 180-Tage-Regel erlaubt visumfreien Besuchern einen Aufenthalt von maximal 180 Tagen innerhalb eines Jahres. Diese Frist wird fortlaufend berechnet und richtet sich nicht nach dem Kalenderjahr. Jeder Tag, den Sie innerhalb der letzten 365 Tage in Armenien verbringen, zählt zu Ihrer 180-Tage-Regel. Sobald Sie 180 Tage erreicht haben, müssen Sie ausreisen und warten, bis Sie genügend Tage außerhalb Armeniens verbracht haben, um eine neue Frist zu beantragen.
Welche Änderungen stehen im November 2026 an?
Armenien reformiert sein Einwanderungsrecht zum 1. November 2026. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Abschaffung der Kategorie „Sonderaufenthalt“, ein Quotensystem für Aufenthaltsstatus, ein neues Arbeitsvisum, strengere Kontrollen bei Aufenthaltsüberschreitung und höhere staatliche Gebühren. Wenn Sie derzeit in Armenien leben oder einen Umzug planen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie sich diese Änderungen auf Ihre Situation auswirken.
Wie lange dauert es, ein Visum zu bekommen?
Gemäß Beschluss N 1268-N, Punkt 11.6, muss ein E-Visum-Antrag innerhalb von maximal drei Werktagen genehmigt, zur Korrektur zurückgesandt, storniert oder abgelehnt werden. In der Praxis kann dies jedoch einige Wochen dauern. Für Visaanträge, die bei einer armenischen diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat gestellt werden, sieht der Beschluss keine feste Bearbeitungsfrist vor; auch hier kann die Bearbeitung einige Wochen dauern. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Antrag zuständige Vertretung. Einladungsschreiben sind derzeit nicht gültig und haben keinen Einfluss auf die Visumbearbeitungsdauer. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag rechtzeitig vor Reiseantritt zu stellen – verlassen Sie sich nicht auf eine Bearbeitung am selben Tag.
Mein Reisepass läuft bald ab. Werde ich Probleme bei der Einreise nach Armenien haben?
Armenien verlangt keine Mindestgültigkeit Ihres Reisepasses über Ihren geplanten Aufenthalt hinaus. Solange Ihr Reisepass am Einreisetag gültig ist, sollten Sie problemlos ein- und ausreisen können. Falls Sie ein armenisches Visum erhalten und Ihren Reisepass anschließend verlängert haben, können Sie das Visum weiterhin nutzen, indem Sie dem Grenzbeamten sowohl Ihren neuen als auch den alten Reisepass mit dem Visum vorlegen.
Wie viel Bargeld darf ich nach Armenien mitnehmen?
Es gibt keine Beschränkungen für die Menge an Bargeld, die Sie nach Armenien einführen oder ausführen dürfen. Gemäß den Zollbestimmungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen Sie jedoch Bargeldbeträge über 10,000 US-Dollar (oder den Gegenwert in anderen Währungen) deklarieren. Die Nichtdeklaration kann strafrechtliche Folgen haben. Wenn Sie mehr als 10,000 US-Dollar mit sich führen, füllen Sie bitte bei Ihrer Ankunft ein Zollerklärungsformular aus.

Detaillierte Anleitungen

Rechtliche Ressourcen

Die folgenden armenischen Rechtstexte regeln Visa- und Einwanderungsverfahren. Alle Links führen zur offiziellen Rechtsdatenbank (arlis.am) und sind auf Armenisch:

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Meine Familie und ich möchten Arman und dem Team für die reaktionsschnelle und professionelle Unterstützung auf unserem Weg unseren größten Dank aussprechen. Trotz der unerwarteten Situation hat Arman uns geholfen, unsere Fälle zu verfolgen und uns regelmäßig auf dem Laufenden zu halten. Vielen Dank.

Simon C.

Alles war genau wie beschrieben. Praktische, kostengünstige und vertrauenswürdige Rechtsberatung für alle Rechtsangelegenheiten in der Republik Armenien. Meine langjährige Erfahrung mit diesem Team war gut und ich empfehle sie gerne für persönliche Rechtsberatung. Sie reagieren umgehend auf Anfragen und ihre Englisch-/Armenischkenntnisse sind auf professionellem Niveau. Ich werde die Dienste bei jedem Problem, das ich habe, wieder in Anspruch nehmen.

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