Visum für Armenien
Machen Sie sich mit den Einreisebestimmungen Armeniens vertraut, beantragen Sie ein E-Visum und halten Sie sich an diese – egal ob Sie Armenien besuchen, dort arbeiten oder umziehen.
Im Überblick
| Visumfreie Einreise | Bürger aus über 60 Ländern |
| E-Visum | Verfügbar für die meisten anderen Nationalitäten |
| Visafreier Aufenthalt | Bis zu 180 Tage pro Jahr |
| Gültigkeitsdauer des E-Visums | Bis zu 120 Tage + 60-tägige Verlängerung |
| Kosten für ein E-Visum | 8 $ (Einzelperson) / 38 $ (Mehrpersonen) |
| Große Reform | Neue Regeln treten am 1. November 2026 in Kraft. |
Einreisebestimmungen für Armenien
Armenien pflegt eine offene Einreisepolitik für die meisten Nationalitäten. Staatsangehörige von über 60 Ländern können visumfrei einreisen, während Staatsangehörige der meisten anderen Länder ein elektronisches Visum (E-Visum) online beantragen können, ohne eine Botschaft aufsuchen zu müssen. Nur wenige Nationalitäten benötigen ein herkömmliches Botschaftsvisum.
Ob Sie aus touristischen, geschäftlichen oder beruflichen Gründen nach Armenien reisen oder einen Umzug planen – die Kenntnis der armenischen Visabestimmungen ist unerlässlich, insbesondere angesichts der bedeutenden Reformen, die am 1. November 2026 in Kraft treten. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für die legale Einreise und den legalen Aufenthalt in Armenien benötigen.
Bei Vardanyan & Partners unterstützen wir Privatpersonen und Unternehmen bei allen Fragen rund um das armenische Einwanderungssystem – von Visumanträgen und -verlängerungen bis hin zu Aufenthaltsgenehmigungen und der Planung langfristiger Aufenthalte. Wenn Sie sich über Ihren Visastatus unsicher sind oder Hilfe bei einem Visumsübertritt benötigen, beraten wir Sie gern.
Benötigen Sie ein Visum?
Die Einreisebestimmungen für Armenien lassen sich je nach Staatsangehörigkeit in vier Kategorien einteilen. Hier ein kurzer Überblick:
Visafreie Einreise (65 Länder)
Staatsangehörige dieser Länder können visumfrei nach Armenien einreisen und sich innerhalb eines Jahres bis zu 180 Tage dort aufhalten . Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich – die Einreise mit einem gültigen Reisepass genügt.
Armenien befreit Staatsangehörige von 45 Ländern einseitig von der Visumpflicht, und zwar für alle Passarten: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Katar, Südkorea, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika und Vatikanstadt. Weitere 20 Länder haben bilaterale Abkommen, die reguläre Reisepässe abdecken: Albanien, Argentinien, Belarus, Brasilien, China, Ecuador, Georgien, Hongkong, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Macau, Moldau, Panama, Russland, Serbien, Tadschikistan, Ukraine, Uruguay und Usbekistan. Inhaber montenegrinischer regulärer Reisepässe sind ebenfalls vom 1. April bis 31. Oktober visumfrei. Kanada ist in keiner der beiden Listen enthalten – Kanadier benötigen ein Visum bei der Einreise.
E-Visum (Die meisten anderen Nationalitäten)
Bürger, die nicht auf der Liste der visumfreien Länder stehen, können über das offizielle Portal unter evisa.mfa.am ein elektronisches Visum beantragen . Das E-Visum wird für bis zu 120 Tage ausgestellt und kann um 60 Tage verlängert werden.
Kosten: 8 US-Dollar (einmalige Einreise, 21 Tage) oder 38 US-Dollar (mehrfache Einreise, 120 Tage). Gemäß Beschluss N 1268-N, Punkt 11.6, beträgt die maximale Bearbeitungszeit 3 Werktage; in der Praxis kann es jedoch einige Wochen dauern. Gebührenbefreiung: Minderjährige unter 18 Jahren und Familienangehörige armenischer Staatsbürger sind von den Gebühren für das E-Visum befreit.
Visum bei der Ankunft
Bestimmte Reisende, die normalerweise ein E-Visum benötigen würden, können bei der Einreise an armenischen Grenzübergängen ein Visum erhalten. Gemäß Punkt 1.1 des Visumverfahrens können Staatsangehörige von 21 Ländern ein Visum an der Grenze beantragen: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Chile, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominica, Dominikanische Republik, Israel, Jordanien, Libanon, Mexiko, Nordmazedonien, Oman, Panama, Peru, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Thailand und Türkei. Punkt 1.2 erweitert diese Möglichkeit auf Staatsangehörige aller Länder mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel oder einem gültigen Einreisevisum für die Vereinigten Staaten, Australien, Neuseeland, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, Kanada, die Russische Föderation, Japan, einen EU-Staat oder einen Schengen-Staat. Für Staatsangehörige der GCC-Staaten (VAE, Katar, Kuwait, Bahrain, Saudi-Arabien, Oman) ist lediglich eine Aufenthaltserlaubnis ausreichend – ein GCC-Visum allein genügt nicht.
Hinweis: Armenier und ihre Familienangehörigen sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visumpflicht befreit. Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Visum bei Ankunft (VOA) erfüllen, können Sie auf Wunsch vorab ein E-Visum beantragen.
Wenn ein E-Visum abgelehnt wird
Für die Nutzung einer armenischen Botschaft oder eines Konsulats ist keine Staatsangehörigkeit erforderlich. Das E-Visum steht allen Staatsangehörigen offen. Wurde ein E-Visum abgelehnt, lohnt sich die Prüfung eines Konsularantrags, da dieser dem Konsularbeamten umfassendere Unterlagen zur Verfügung stellt – er ist jedoch nur eine Ausweichmöglichkeit und keine Pflicht.
So beantragen Sie ein E-Visum
Armeniens E-Visa-System vereinfacht den Antragsprozess. So funktioniert es:
Online bewerben
Besuchen Sie evisa.mfa.am , füllen Sie das Antragsformular mit Ihren persönlichen Daten, Reisedaten und Passinformationen aus. Laden Sie ein digitales Foto und einen Scan der Datenseite Ihres Reisepasses hoch.
Zahle die Gebühr
Bezahlen Sie die Visagebühr online per Kredit- oder Debitkarte. Visa für die einmalige Einreise (21 Tage) kosten 8 US-Dollar; Visa für die mehrmalige Einreise (120 Tage) kosten 38 US-Dollar.
Erhalten Sie Ihr E-Visum
Gemäß Beschluss N 1268-N, Punkt 11.6, beträgt die maximale Bearbeitungszeit 3 Werktage; in der Praxis kann es jedoch einige Wochen dauern. Nach der Genehmigung wird Ihnen Ihr E-Visum als PDF-Datei per E-Mail zugesandt. Sie können es ausdrucken oder auf Ihrem Smartphone speichern.
Armenien betreten
Legen Sie Ihr ausgedrucktes oder digitales E-Visum zusammen mit Ihrem Reisepass an der armenischen Grenze vor. Die Einreise wird am internationalen Flughafen Swartnoz und an den Landgrenzübergängen in der Regel schnell abgewickelt.
Wie lange kannst du bleiben?
Die Ihnen gestattete Aufenthaltsdauer hängt davon ab, wie Sie nach Armenien eingereist sind:
| Eintragstyp | Maximaler Aufenthalt | Erweiterung | Notizen |
|---|---|---|---|
| Visumfrei | 180 Tage pro Jahr | N / A | Die Zählung erfolgt innerhalb eines beliebigen rollierenden Jahreszeitraums. Nach 180 Tagen müssen Sie das Land verlassen und eine Wartezeit einhalten, bevor Sie zurückkehren können. |
| E-Visum (einmalige Einreise) | 21 Tage | Bis zu 60 Tag | Gebühr: 8 US-Dollar. Kann beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst verlängert werden. |
| E-Visum (Mehrfacheinreise) | 120 Tage | Bis zu 60 Tag | Gebühr: 38 $. Mehrfache Teilnahme während des Gültigkeitszeitraums möglich. |
| Botschaftsvisum | Bis zu 120 Tag | Bis zu 60 Tag | Ausgestellt von armenischen Botschaften/Konsulaten. Die Bedingungen können variieren. |
Alle Visatypen können beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst Armeniens um bis zu 60 Tage verlängert werden. Der Antrag muss spätestens 15 Werktage vor Ablauf Ihres aktuellen genehmigten Aufenthalts eingereicht werden. Das Antragsfenster öffnet sich daher innerhalb der letzten 15 Werktage, anstatt dass eine 15-tägige Vorankündigung erforderlich ist. Der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst entscheidet innerhalb von zwei Werktagen. Die Entscheidung wird innerhalb von zwei Werktagen getroffen. Verlängerungen können auch online über das E-Visum-System beantragt werden. Hinweis: Wenn Sie sich bereits in Armenien aufhalten und für eine zukünftige Wiedereinreise ein Visum benötigen, können Sie online ein neues E-Visum beantragen – dieses ist jedoch nur für Ihre nächste Einreise nach der Ausreise gültig.
Visagebühren und Verlängerungskosten
Nachfolgend finden Sie die vollständige Gebührenübersicht für armenische Visa, einschließlich Transitvisa und Verlängerungen. Die Gebühren sind in armenischen Dram (AMD) angegeben; die entsprechenden US-Dollar-Beträge sind ungefähre Angaben.
| Art des Visums | Gültigkeit | Gebühr (AMD) | Gebühr (USD) |
|---|---|---|---|
| Besucher – Einzeleintritt | 21 Tage | AMD 3,000 | ~ $ 8 |
| Besucher – Einzeleintritt | 120 Tage | AMD 15,000 | ~ $ 38 |
| Besucher – Mehrfacheingänge | 6 Monate | AMD 20,000 | ~ $ 52 |
| Besucher – Mehrfacheingänge | 1 Jahr | AMD 40,000 | ~ $ 103 |
| Transit — Einzeleingang | 3 Tage | AMD 10,000 | ~ $ 26 |
| Transit — Mehrfacheinfahrt | 3 Tage pro Einreise | AMD 18,000 | ~ $ 47 |
| Visa Erweiterung | Bis zu 60 Tag | AMD 500/Tag | ~1.30 $/Tag |
Gebührenbefreiungen: Minderjährige unter 18 Jahren und Familienangehörige armenischer Staatsbürger (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister) sind von den Visagebühren befreit. Diese Befreiungen gelten sowohl für elektronische Visa als auch für von der Botschaft ausgestellte Visa.
Arten von Besuchervisa
Armenien stellt Besuchervisa in acht Kategorien aus, die jeweils einem anderen Reisezweck entsprechen. Das Antragsverfahren ist im Allgemeinen unabhängig von der beantragten Kategorie gleich – die Klassifizierung bestimmt hauptsächlich den im Visum angegebenen Zweck.
Für einen längeren Aufenthalt reicht ein Besuchervisum nicht aus. Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen – eine befristete, unbefristete oder (bis November 2026) eine Sondererlaubnis.
Was passiert, wenn Sie überziehen?
Ein Überschreiten der zulässigen Aufenthaltsdauer in Armenien hat administrative und rechtliche Konsequenzen. Sollten Sie feststellen, dass Sie Ihren Aufenthalt überschritten haben oder Gefahr laufen, dies zu tun, ist es wichtig, umgehend zu handeln.
| Folge | Details |
|---|---|
| Verwaltungsstrafe | Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird eine Geldstrafe von 50,000 bis 100,000 AMD (ca. 130 bis 260 US-Dollar) fällig. Die Strafe erhöht sich bei wiederholten Verstößen. |
| Freiwillige Ausreise | Wenn Sie die Überschreitung der Aufenthaltsdauer selbst melden, können Sie in der Regel nach Zahlung der Strafe freiwillig ausreisen. Dies ist immer die beste Option. |
| Einreiseverbot | Bei erheblicher Überschreitung der Aufenthaltsdauer oder Nichtzahlung von Geldstrafen kann ein vorübergehendes Einreiseverbot nach Armenien (in der Regel 1 Jahr) verhängt werden. |
| Deportation | In schwerwiegenden Fällen können die Behörden ein Ausweisungsverfahren einleiten, das ein längeres Wiedereinreiseverbot nach sich zieht. |
Wenn Sie Ihr Visum überschritten haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, bevor Sie ausreisen oder direkt mit den Behörden Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen Mandanten bei der Klärung von Fällen von Visumsüberschreitung, der Zahlung von Bußgeldern und – wo möglich – bei der Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus durch die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Visumsüberschreitung.
E-Visa-Regeln für Irak, Ägypten und Indien (Beschluss Nr. 1692-N, Oktober 2024)
Im Oktober 2024 erließ die armenische Regierung die Entscheidung Nr. 1692-N, mit der die Anforderungen für elektronische Visa für Staatsangehörige des Irak, Ägyptens und Indiens verschärft wurden. Gemäß den neuen Bestimmungen müssen Antragsteller aus diesen Ländern zwingend eine Reisekrankenversicherung abschließen . Darüber hinaus müssen sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: (a) Erfüllung von Punkt 1.2 – vorübergehender oder dauerhafter Aufenthaltsstatus oder gültiges Einreisevisum für die Vereinigten Staaten, Australien, Neuseeland, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, Kanada, die Russische Föderation, Japan, einen EU- oder Schengen-Staat oder Aufenthaltsstatus in einem GCC-Staat – oder Punkt 1.5, der den Aufenthaltsstatus in den Vereinigten Staaten, einem EU- oder Schengen-Staat, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Katar, Saudi-Arabien, Kuwait oder Oman umfasst, oder (b) Einreichung eines Pakets mit erforderlichen Unterlagen, darunter ein Rückflugticket, ein Empfehlungsschreiben eines Gastgebers in Armenien, ein Kontoauszug und ein Versicherungsnachweis. Hierbei handelt es sich um eine Regel zur Berechtigung für ein E-Visum, die unabhängig von der unmittelbar unten beschriebenen Visafreiheit gilt: Jene Regel setzt den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus, während diese Regel ein entsprechendes Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis als eine von zwei Alternativen akzeptiert.
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines dieser Länder besitzen und eine Reise nach Armenien planen, schließen Sie bitte vor Ihrer Antragstellung eine Reisekrankenversicherung ab und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor. Kontaktieren Sie uns, falls Sie Unterstützung beim Antragsverfahren benötigen.
Staatsangehörige von 111 Ländern, die über eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Vereinigten Staaten, eines EU-Mitgliedstaates, eines Schengen-Staates, der Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrains, Katars, Saudi-Arabiens, Kuwaits oder Omans verfügen, können visumfrei nach Armenien einreisen, sofern die Erlaubnis ab dem Einreisedatum mindestens sechs Monate gültig ist. Diese Regelung gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2027 gemäß Regierungsbeschluss Nr. 932-N. Ein Visum eines dieser Länder ist nicht ausreichend – es muss sich um eine Aufenthaltserlaubnis handeln. Die 111 Länder sind: Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Bahamas, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Kolumbien, Komoren, Kongo, Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba, Demokratische Volksrepublik Korea, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Israel, Jamaika, Jordanien, Kenia, Kiribati, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Mongolei, Marokko, Mosambik, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nordmazedonien, Pakistan, Palau, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, Staat Palästina, Suriname, Syrien, Thailand, Osttimor, Togo, Trinidad und Tobago, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Tansania, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Sambia und Simbabwe. Bitte prüfen Sie die Verfügbarkeit vor der Buchung. Das Angebot ist zeitlich begrenzt und die Liste der teilnahmeberechtigten Länder kann sich ändern.
Anstehende Änderungen: November 2026
- Strengere Durchsetzung: Präzisere Konsequenzen bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer und unerlaubten Aufenthalten.
- Änderungen im Weiterbildungsprogramm: Die Sonderaufenthaltsregelung wird abgeschafft. Neue Kategorien und Anforderungen für befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen.
- Arbeitserlaubnis: Engere Abstimmung zwischen Visastatus und Arbeitsgenehmigungsanforderungen.
Diese Änderungen sind bedeutend. Wenn Sie sich derzeit visumfrei in Armenien aufhalten, ein E-Visum besitzen oder einen Umzug planen, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie sich die Reform auf Ihre Situation auswirkt.
Planen Sie, länger zu bleiben?
Wenn Ihre Pläne für Armenien über einen kurzen Besuch hinausgehen – sei es aus beruflichen, geschäftlichen, familiären oder Ruhestandsgründen –, reicht ein Visum oder ein visumfreier Aufenthalt möglicherweise nicht aus. Armenien bietet verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen an, die einen legalen Status für längere Zeiträume und zusätzliche Rechte gewähren:
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Armenien?
Wie lange kann ich ohne Visum in Armenien bleiben?
Wie viel kostet ein armenisches E-Visum?
Kann ich mein Visum in Armenien verlängern?
Was passiert, wenn ich mein Visum in Armenien überschreite?
Kann ich mit einem Touristenvisum oder visumfreier Einreise in Armenien arbeiten?
Was besagt die 180-Tage-Regel?
Welche Änderungen stehen im November 2026 an?
Wie lange dauert es, ein Visum zu bekommen?
Mein Reisepass läuft bald ab. Werde ich Probleme bei der Einreise nach Armenien haben?
Wie viel Bargeld darf ich nach Armenien mitnehmen?
Detaillierte Anleitungen
Rechtliche Ressourcen
Die folgenden armenischen Rechtstexte regeln Visa- und Einwanderungsverfahren. Alle Links führen zur offiziellen Rechtsdatenbank (arlis.am) und sind auf Armenisch:
→ Gesetz über die staatlichen Pflichten
→ Verordnung zur Visaerteilung
→ Regelung zu Einladungsschreiben (historisch – Einladungsschreiben werden nicht mehr ausgestellt)
→ Verordnung über Ausnahmen von der Einladungspflicht (historisch)
