Firmengründung in Armenien
Registrieren Sie Ihr Unternehmen in 1–3 Tagen. 100 % ausländisches Eigentum. Steuersätze ab 1 % für IT-Unternehmen. Umfassende rechtliche Unterstützung von der Dokumentenerstellung bis zur Einhaltung der Vorschriften nach der Registrierung.
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Auf einen Blick: Unternehmensgründung in Armenien
Warum ein Unternehmen in Armenien gründen?
Armenien bietet eines der gründerfreundlichsten Geschäftsumfelder der Region. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, keine staatlichen Registrierungsgebühren für GmbHs und keine Beschränkungen für ausländische Beteiligungen. Sie können Ihr Unternehmen per Vollmacht aus der Ferne registrieren – ohne jemals einen Fuß ins Land zu setzen.
Die Steuersystem ist ebenso attraktiv. IT-Unternehmen, die im High-Tech-Register eingetragen sind, zahlen lediglich 1 % Umsatzsteuer auf Einnahmen bis zu 115 Millionen AMD (ca. 300,000 US-Dollar). Kleinstunternehmen mit einem Umsatz unter 24 Millionen AMD (ca. 62,000 US-Dollar) zahlen 0 % Steuern auf qualifizierte Tätigkeiten. Es gibt keine Kapitalertragsteuer beim Verkauf von Unternehmensanteilen durch Privatpersonen, keine Vermögensteuer und Dividenden werden nur mit 5 % besteuert. Armenien hat zudem 52 Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft – darunter die jüngsten Ergänzungen mit Japan und Hongkong – und ist Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und der Welthandelsorganisation (WTO). Dadurch erhält Ihr Unternehmen Zugang zu einem gemeinsamen Markt von über 184 Millionen Konsumenten.
Abgesehen von Steuern und Registrierung eröffnet die Unternehmensgründung in Armenien einen direkten Weg zu Residenz — und schließlich StaatsbürgerschaftDies macht Armenien besonders attraktiv für digitale Nomaden, Freiberufler und Unternehmer, die einen stabilen, erschwinglichen Standort mit echten Einwanderungsvorteilen suchen.
Ist eine Firmengründung in Armenien das Richtige für Sie?
Armeniens Kombination aus niedrigen Steuern, schneller Registrierung und direktem Weg zur Aufenthaltsgenehmigung macht das Land für eine Vielzahl von Unternehmern und Unternehmen attraktiv. Die Unternehmensgründung hier eignet sich besonders gut für:
Wenn Ihr Hauptziel darin besteht, lokale Mitarbeiter einzustellen, ohne ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie unsere Arbeitgeber von Aufzeichnungsdiensten als einfachere Alternative.
Die Wahl der richtigen Geschäftsstruktur
Armenien bietet verschiedene Rechtsformen für Unternehmen an. Die beiden gängigsten Optionen für ausländische Unternehmer sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Einzelunternehmung (PE). Ihre Wahl hängt von Ihrem Risikoprofil, der geplanten Partnerschaft und Ihrer gewünschten Steuerstruktur ab.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC)
Die LLC (Limited Liability Company) ist die beliebteste Unternehmensform in Armenien und die empfohlene Wahl für die meisten ausländischen Unternehmer. Ihre persönliche Haftung ist auf Ihre Einlage in das Unternehmen beschränkt, und die Registrierung ist kostenlos. Eine LLC kann bis zu 49 Gesellschafter haben, benötigt kein Mindestkapital und kann vollständig im Besitz ausländischer Staatsangehöriger sein, ohne dass ein lokaler Geschäftsführer vorgeschrieben ist.
Zu den wichtigsten Merkmalen einer armenischen LLC gehören die Geschäftsführung durch einen einzigen Geschäftsführer (dieser kann eine natürliche oder juristische Person sein), optionale Vorstandsstrukturen und obligatorische Prüfungen nur ab 20 Gesellschaftern. Ein wichtiger Aspekt: Gesellschafter haben ein gesetzliches Austrittsrecht und können jederzeit ausscheiden, um ihren Anteilswert geltend zu machen. Dieses Recht kann durch die Satzung nicht eingeschränkt werden, was insbesondere bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern einen Liquiditätsaspekt darstellt.
Privatunternehmer (PE)
Die Gründung einer Einzelunternehmung (PE) ist die einfachste und günstigste Möglichkeit, in Armenien ein Unternehmen zu gründen. Die Registrierung kostet lediglich 3,000 AMD (ca. 8 US-Dollar) und kann noch am selben Tag abgeschlossen werden. Es gibt kein Mindestkapital, und die Buchhaltungsvorschriften sind im Vergleich zu einer GmbH deutlich vereinfacht.
Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass eine Privatperson (PE) keine eigenständige juristische Person ist – Sie und Ihr Unternehmen sind rechtlich ein und dieselbe Person. Dies bedeutet unbeschränkte persönliche Haftung. Privatpersonen können außerdem keine Partner oder Aktionäre haben. Allerdings entfällt für Privatpersonen die Dividendensteuer, die für GmbHs gilt, wodurch sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten. Privatpersonen eignen sich besonders für Freiberufler, Einzelberater, digitale Nomaden und Dienstleistungsunternehmen mit geringem Risiko.
Alle Entitätstypen auf einen Blick
| Entitätstyp | Am besten geeignet für | Haftungsausschluss | Anmeldegebühr |
|---|---|---|---|
| LLC | Die meisten Unternehmen, Startups, ausländischen Investoren | Beschränkt auf Investitionen | Frei |
| PE | Freiberufler, Einzelberater, digitale Nomaden | Unbegrenzt (persönlich) | AMD 3,000 (ca. 8 US-Dollar) |
| JSC | Große Unternehmen, komplexe Aktienstrukturen | Beschränkt auf Aktien | Frei |
| Branch Office | Ausländische Unternehmen expandieren nach Armenien | Muttergesellschaft haftet | AMD 50,000 (ca. 130 US-Dollar) |
| Tochtergesellschaft | Ausländische Unternehmen, die beschränkte Haftung und die Vorteile eines Doppelbesteuerungsabkommens wünschen | Beschränkt (separate Einheit) | Kostenlos (als LLC) |
| Repräsentanz | Ausschließlich Marketing und Kontaktpflege (keine kommerzielle Tätigkeit) | Muttergesellschaft haftet | N / A |
| Gemeinnützige Organisation (NGO) | Wohltätigkeitsstiftungen, Mitgliederverbände | Begrenzt | Kostenlos (bis zu 10 Werktage) |
Für ausländische Unternehmen, die in den armenischen Markt eintreten, Tochtergesellschaft Die Gründung einer Tochtergesellschaft (registriert als lokale GmbH oder AG) wird im Allgemeinen einer Zweigniederlassung vorgezogen. Eine Tochtergesellschaft bietet beschränkte Haftung, profitiert von den Vorteilen des Doppelbesteuerungsabkommens und agiert als eigenständige armenische juristische Person. Eine Zweigniederlassung hingegen setzt die Muttergesellschaft der vollen Haftung aus und kann nicht vom armenischen Doppelbesteuerungsabkommensnetzwerk profitieren.
Zweigniederlassung vs. Tochtergesellschaft: Wesentliche Unterschiede
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Zweigniederlassung und einer Tochtergesellschaft (registriert als lokale GmbH) zusammen. Dieser Vergleich ist relevant für ausländische Unternehmen, die über die Strukturierung ihrer armenischen Geschäftstätigkeit entscheiden.
| Faktor | Branch Office | Tochtergesellschaft (GmbH) |
|---|---|---|
| Rechtsstellung | Erweiterung der Muttergesellschaft | Eigenständige armenische juristische Person |
| Haftungsausschluss | Muttergesellschaft haftet voll | Beschränkt auf das investierte Kapital |
| Einkommen besteuert | Nur Einkommen aus armenischen Quellen | Weltweites Einkommen (als armenischer Steueransässiger) |
| Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens | Nicht geeignet | Anspruchsberechtigt für Armeniens 52 Verträge |
| Gewinnrückführung | Steuerfreie konzerninterne Überweisungen | Dividenden werden mit 5 % besteuert (oder niedriger durch Doppelbesteuerungsabkommen). |
| Steuervorteile für Ansässige | Im Allgemeinen nicht berechtigt | Förderfähig (Umsatzsteuer, IT-Regelung, Kleinstunternehmen) |
| Firmenname | Der Name der Muttergesellschaft muss verwendet werden. | Kann einen beliebigen Namen wählen |
| Anmeldegebühr | AMD 50,000 (ca. 130 US-Dollar) | Frei |
Wie die Unternehmensregistrierung funktioniert
Die Unternehmensregistrierung in Armenien erfolgt über das staatliche Register juristischer Personen im Justizministerium. Sie können die Registrierung persönlich, per notariell beglaubigter Vollmacht oder digital über einen zertifizierten Vertreter vornehmen. Unsere Kanzlei verfügt über einen zertifizierten digitalen Zugang zum staatlichen Register und kann daher den gesamten Prozess für Sie übernehmen.
Wählen Sie Ihre Struktur und bereiten Sie die Dokumente vor
Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell, Ihre steuerlichen Ziele und Ihre Einwanderungspläne. Anschließend erstellen wir alle Gründungsdokumente – Satzung, Beschlüsse des Verwaltungsrats und Vollmachten – und übernehmen die Übersetzung und Beglaubigung Ihrer ausländischen Dokumente.
Registrieren Sie sich beim staatlichen Register
Wir übermitteln Ihre Anmeldung an das zuständige Landesregister für juristische Personen. Die Registrierung von LLCs dauert in der Regel 1–3 Werktage; die Registrierung von PEs kann noch am selben Tag erfolgen. Sie erhalten Ihre Registrierungsbescheinigung und Ihre Steueridentifikationsnummer unmittelbar nach Abschluss der Registrierung.
Einrichtung nach der Registrierung
Nach der Registrierung unterstützen wir Sie bei der Eröffnung eines Firmenbankkontos, der Bestellung Ihres Firmenstempels, der Einreichung beim Finanzamt und der Abgabe Ihrer Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO), die innerhalb von 40 Tagen nach der Gründung eingereicht werden muss.
Wählen Sie Ihr Steuerregime und legen Sie los!
Wir helfen Ihnen, das optimale Steuermodell für Ihr Unternehmen zu wählen – sei es die reguläre Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer oder der Status als Kleinstunternehmen. Ihr Unternehmen ist dann voll einsatzfähig und bereit, Rechnungen zu stellen, Mitarbeiter einzustellen und die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung zu erfüllen.
Erforderliche Dokumente
Für Einzelgründer
- Originalpass oder Reisepass mit Apostille und armenischer Übersetzung
- Vollmacht (bei Online-Registrierung – wir erstellen diese)
- Ausgefüllte Anmeldeformulare (diese erstellen wir)
Für Firmenaktionäre
- Legalisierte Registrierungsbescheinigung der Muttergesellschaft
- Legalisierte Satzung / Gründungsurkunde
- Beschluss des Vorstands zur Genehmigung der Bildung
- Armenische Übersetzungen aller Dokumente
- Vollmacht für den Bevollmächtigten
Registrierungsgebühren der Regierung
| Action | Regierungsgebühr |
|---|---|
| LLC-Registrierung | Frei |
| PE-Registrierung | AMD 3,000 (ca. 8 US-Dollar) |
| Zweigstellenregistrierung | AMD 50,000 (ca. 130 US-Dollar) |
| Schnelle Bearbeitung | AMD 30,000 (ca. 78 US-Dollar) |
| Satzungsänderungen | AMD 5,000–20,000 (~13–52 US-Dollar) |
| Übertragung teilen | AMD 10,000 (ca. 26 US-Dollar) |
| Firmenname mit „Armenien“ | AMD 600,000 (~1,560 USD/Jahr; Sondergenehmigung erforderlich) |
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und ein Angebot über unsere Gebühren für professionelle Dienstleistungen im Bereich Unternehmensgründung.
Steuerumfeld für armenische Unternehmen
Das armenische Steuersystem ist im regionalen Vergleich wettbewerbsfähig und bietet je nach Unternehmensart und Umsatzhöhe verschiedene günstige Regelungen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Steuersätze.
| Mehrwertsteuer | Bewerten | Notizen |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (CIT) | 18% | Standard-Gewinnsteuersatz |
| Umsatzsteuer | 1-12% | Auf Umsatzbasis (nicht auf Gewinnbasis); verfügbar unter AMD 115 Mio. (~300 USD) Umsatz. Die Steuersätze variieren je nach Tätigkeit: Handel 10 %, Produktion 7 %, Gastronomie 12 %, IT 1 %, sonstige Dienstleistungen 5 %. |
| IT-Umsatzsteuer | 1% | Für Unternehmen im High-Tech-Register mit ≥90 % IT-Umsatz; gültig 2025–2031 |
| Mikrounternehmen | 0% | Umsatz im Rahmen von AMD 24M (~62 USD); beschränkt auf bestimmte Aktivitäten |
| MwSt | 20% | Obligatorisch ist ein Jahresumsatz von über 115 Mio. AMD (~300 USD). |
| Dividendensteuer | 5% | Bei der Verteilung zurückgehalten |
| Kapitalgewinnsteuer | 0 % (Einzelpersonen) | Privatpersonen zahlen keine Kapitalertragsteuer beim Verkauf von Aktien. Für Unternehmen gilt: Befreiung, wenn die Aktien länger als zwei Jahre gehalten werden; andernfalls unterliegen sie der Körperschaftsteuer. |
| Vermögens- / Erbschaftssteuer | 0% | Keine Präsentation |
Die Wahl der Umsatzsteuer muss jährlich bis zum 20. Februar getroffen werden. IT-Unternehmen, die den Steuersatz von 1 % nutzen, müssen im High-Tech-Register eingetragen sein, mindestens 90 % ihres Umsatzes aus qualifizierten IT-Tätigkeiten erzielen und dürfen keine Steuerrückstände haben. Bitte beachten Sie, dass sich die Umsatzsteuervergünstigung für IT-Unternehmen und die alternativen Gehaltsanreize der allgemeinen Regelung (200 % Gehaltsabzug, 60 % Lohnsteuererstattung für Neueinstellungen) gegenseitig ausschließen – Sie müssen sich für eine der beiden Optionen entscheiden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Auswahl der optimalen Regelung basierend auf ihrer spezifischen Umsatzstruktur und ihrem Geschäftsmodell. Erfahren Sie mehr auf unserer Website. Armenien Steuern
Geschäftsbasierte Aufenthaltsgenehmigung in Armenien
Einer der überzeugendsten Gründe für die Gründung eines Unternehmens in Armenien ist der direkte Weg zur Aufenthaltsgenehmigung. Als Geschäftsinhaber – egal ob Sie als Einzelunternehmen registriert sind oder Anteile an einer GmbH halten – können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. AufenthaltsgenehmigungNach dreijährigem Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, und Armenische Staatsbürgerschaft wird nach drei Jahren unbefristeter Aufenthaltserlaubnis verfügbar.
Aktuelle Anforderungen (vor dem 1. November 2026)
Es gibt keine formalen Mindestkapital- oder Umsatzvorgaben. Die Einwanderungsbehörden prüfen jedoch die Seriosität Ihres Unternehmens anhand verschiedener Kriterien: ob Sie Steuern gezahlt haben, ob das Unternehmen Angestellte beschäftigt, wie lange es bereits registriert ist und ob Sie sich physisch in Armenien aufhalten. Die Steuerzahlung ist dabei der wichtigste Faktor.
Neue Anforderungen (nach dem 1. November 2026)
Ab dem 1. November 2026 führt Armenien formale finanzielle Schwellenwerte für die geschäftliche Aufenthaltsgenehmigung ein:
- LLC-Inhaber: Mindeststammkapital von 2,000,000 AMD (~5,200 USD) oder Gegenwert im Aktienwert
- Privatunternehmer: Bankguthaben von 1,000,000 AMD (~2,600 USD) ODER Umsatz von 1,000,000 AMD in den letzten 60 Tagen
Das neue System sieht auch Widerrufsgründe vor: ein Kapitalverlust unter 1,000,000 AMD (ca. 2,600 USD), fehlende Steuerdaten innerhalb von 180 Tagen oder eine Abhebung der Anlage ohne Reinvestition innerhalb eines Monats. Positiv ist, dass Anträge digital bearbeitet werden und die Kriterien klarer und besser vorhersehbar sind.
Sowohl Inhaber von Private-Equity-Gesellschaften als auch von LLCs werden hinsichtlich der Einwanderung gleich behandelt – die Unternehmensform hat keinen Einfluss auf die Aufenthaltsgenehmigung. Auch die Art des Unternehmens (IT oder Nicht-IT) ist für den Aufenthaltsstatus irrelevant; diese Unterscheidung ist nur für steuerliche Vorteile relevant.
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Unternehmensänderungen und Auflösung
Satzungsänderungen
Änderungen des Firmennamens, des Stammkapitals, der Geschäftsadresse oder der Geschäftsführung erfordern eine Änderung der Satzung und die Eintragung der Änderungen beim Handelsregister. Bei GmbHs müssen zudem Änderungen der Gesellschafterstruktur registriert werden. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt zwei Werktage; ein Express-Service ist gegen Aufpreis verfügbar. Alle Unternehmensänderungen können per Fernzugriff durch einen Bevollmächtigten mit entsprechender Vollmacht vorgenommen werden.
Auflösung
Die Auflösung eines Unternehmens in Armenien erfordert die Veröffentlichung einer Auflösungsanzeige im offiziellen Amtsblatt (azdarar.am). Gläubiger haben dadurch zwei Monate Zeit, ihre Forderungen geltend zu machen. Das Finanzamt hat 20 Tage Zeit, etwaige Steuernachforderungen zu stellen, in der Regel nach einer Steuerprüfung. Zum Prozess gehört auch die Abstimmung mit dem Nationalarchiv zur Archivierung der Dokumente sowie die Abgabe des Firmenstempels an die Polizei.
Ruhender (inaktiver) Status
Alternativ zur Auflösung kann ein Unternehmen dem Finanzamt eine Erklärung über seinen ruhenden Status einreichen. Ruhende Unternehmen bleiben registriert, sind aber von der Abgabe von Steuererklärungen und der Zahlung von Steuern befreit. Dies ist eine praktische Option für Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit pausieren möchten, ohne ihre eingetragene Rechtsform zu verlieren – insbesondere nützlich, um die Aufenthaltsberechtigung aufrechtzuerhalten, solange das Unternehmen nicht aktiv tätig ist.
Reorganisation
Unternehmen können durch Fusionen, Ausgliederungen, Abspaltungen oder Änderungen der Rechtsform (z. B. Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft oder umgekehrt) umstrukturiert werden. Eine öffentliche Bekanntmachung ist erforderlich, um potenzielle Gläubiger zu informieren. Sowohl Auflösung als auch Umstrukturierung können von Ihrem Bevollmächtigten aus der Ferne abgewickelt werden.
Alternative: Employer of Record Services
Wenn Ihr Hauptziel darin besteht, lokale Mitarbeiter in Armenien zu beschäftigen, ohne eine juristische Person zu gründen, können Employer-of-Record-Dienste (EoR) eine einfachere und kostengünstigere Alternative darstellen. Ein EoR-Anbieter übernimmt für Sie die Personalbeschaffung, die Gehaltsabrechnung, die Einhaltung der Steuervorschriften und die Verwaltung der Mitarbeiterleistungen. Dies kann eine gute Option für Unternehmen sein, die den armenischen Markt testen möchten, bevor sie sich für eine vollständige Unternehmensgründung entscheiden. Erfahren Sie mehr über unsere Arbeitgeber von Aufzeichnungsdiensten.
