Armenische Staatsbürgerschaft
Sechs Verfahrenswege, eine staatliche Gebühr von 50,000 AMD und eine gesetzliche Entscheidungsfrist von 90 Arbeitstagen. Wir kümmern uns um die Anspruchsberechtigung, die Dokumente, die elektronische Einreichung und die Eidesleistung.
Auf einen Blick: Armenische Staatsbürgerschaft
Was die armenische Staatsbürgerschaft kostet und wie lange sie dauert
Die staatliche Gebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt 50,000 AMD (umgerechnet etwa 137 USD zum Wechselkurs der Zentralbank von 364.18 am 15. September 2026). Laut Gesetz haben die Behörden ab Ihrer persönlichen Anmeldung 90 Werktage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Die elektronische Voranmeldung beginnt diese Frist nicht. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig, außer bei einer Überzahlung.
Armenien erkennt die doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaft uneingeschränkt an, sodass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Die Staatsbürgerschaft berechtigt Sie, in Armenien zu leben, zu arbeiten und Eigentum zu besitzen. Der armenische Pass belegt Platz 69 im Henley Passport Index und ermöglicht visafreies Reisen oder die Erteilung eines Visums bei Ankunft in 64 Länder. Visafreies Reisen in den Schengen-Raum ist mit dem armenischen Pass derzeit noch nicht möglich.
Seit dem 27. Januar 2026 werden Anträge gemäß Dekret 97-N über das Portal des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes unter mcs-citizenship.am abgewickelt . Im Jahr 2025 gingen in Armenien 32,891 Staatsbürgerschaftsanträge ein, von denen 25,670 bewilligt und 805 abgelehnt wurden. Im ersten Halbjahr 2026 gingen 23,522 Anträge ein, darunter 14,142 von Binnenvertriebenen aus Karabach, und 14,770 wurden bewilligt.
Für wen ist dieser Leitfaden gedacht?
Wege zur armenischen Staatsbürgerschaft
Das armenische Recht kennt mehrere Wege zum Erwerb der Staatsbürgerschaft, die gemäß Artikel 13 jeder Person ab 18 Jahren offenstehen. Jeder Weg hat seine eigenen Voraussetzungen, Dokumente und Ausnahmen.
1. Armenische ethnische Herkunft (Vereinfachtes Verfahren)
Nach Artikel 13 des Staatsbürgerschaftsgesetzes erwerben Personen armenischer Herkunft die Staatsbürgerschaft in einem vereinfachten Verfahren. Es besteht keine Wohnsitzpflicht, daher können Sie den Antrag auch ohne Wohnsitz in Armenien stellen. Artikel 13 Absatz 3 befreit ethnische Armenier von der Wohnsitzpflicht, dem Nachweis der armenischen Sprachkenntnisse und dem Verfassungskenntnistest. Sie müssen Ihre armenische Herkunft durch Dokumente nachweisen und den Treueeid leisten.
Nachweis armenischer ethnischer Herkunft
Sie müssen einen schriftlichen Nachweis Ihrer armenischen Abstammung, die Ihnen selbst, einem Elternteil oder einem Großelternteil zuzuordnen ist, vorlegen. Welches Dokument akzeptiert wird, hängt davon ab, wessen Abstammung nachgewiesen wird.
Taufbescheinigung (vom Antragsteller selbst ausgestellt)
Ein Taufzertifikat einer anerkannten armenischen Kirche, d. h. der Armenisch-Apostolischen, Armenisch-Katholischen oder Armenisch-Evangelischen Kirche gemäß Dekret 97-N, Anhang 5, belegt die ethnische Herkunft. Das Zertifikat muss dem Antragsteller persönlich ausgestellt sein.
Staatlich ausgestellte Dokumente (Antragsteller, Elternteil oder Großelternteil)
Amtliche Dokumente, die die armenische Staatsangehörigkeit bestätigen, können Ihnen, einem Elternteil oder einem Großelternteil gehören. Beispiele hierfür sind eine Geburtsurkunde mit armenischer Staatsangehörigkeit und ein sowjetischer Inlandspass mit dem Vermerk „Armenisch“ im Feld „Staatsangehörigkeit“. Gehört das Dokument einem Vorfahren, müssen Sie zusätzlich die Geburts- und Heiratsurkunden vorlegen, die Ihre Abstammung von diesem Vorfahren belegen.
2. Einbürgerung durch Wohnsitznahme (Allgemeines Verfahren)
Nach Artikel 13 kann jeder ausländische Staatsangehörige eingebürgert werden, wenn er beide der folgenden Bedingungen erfüllt.
3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Sie müssen sich in den drei Jahren vor Antragstellung rechtmäßig in Armenien aufgehalten und während dieses gesamten Zeitraums eine gültige befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis besessen haben.
Verfassungskenntnisse und armenische Sprache
Sie müssen einen Test zu den Grundprinzipien der armenischen Verfassung bestehen: 33 Fragen, 17 richtige Antworten zum Bestehen, Bearbeitungszeit 1 Stunde. Der Test wird auf Armenisch durchgeführt und dient gleichzeitig als Sprachprüfung; eine separate Sprachprüfung ist daher nicht erforderlich. Drei Fehlversuche innerhalb einer Bewerbung führen zum Ausschluss des Antrags, und Sie müssen eine neue Bewerbung einreichen.
3. Staatsbürgerschaft durch Heirat
Ein ausländischer Staatsangehöriger, der mit einem armenischen Staatsbürger verheiratet ist, kann nach zweijähriger Eheschließung und einjährigem Besitz einer gültigen armenischen Aufenthaltserlaubnis ein vereinfachtes Verfahren in Anspruch nehmen. Hat der Ehepartner die armenische Staatsbürgerschaft erst kürzlich erworben, beginnt die Zweijahresfrist mit dem Datum der Einbürgerung. Die Verfassungsprüfung bleibt weiterhin gültig. Da für das Verfahren mit Heirat keine gesonderte Sprachvoraussetzung gilt, kann der Antragsteller bei der Prüfung von einem Dolmetscher begleitet werden. Artikel 13 Absatz 2 eröffnet dasselbe vereinfachte Verfahren mit denselben Ausnahmen hinsichtlich Aufenthalt und Sprache auch einem ausländischen Staatsangehörigen, der ein Kind oder einen Elternteil mit armenischer Staatsbürgerschaft hat.
4. Staatsbürgerschaft für Kinder
Kinder armenischer Staatsbürger besitzen die armenische Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Sind beide Eltern armenische Staatsbürger, erhält das Kind die armenische Staatsbürgerschaft bei Geburt, unabhängig vom Geburtsort. Ist ein Elternteil armenischer Staatsbürger und das Kind in Armenien geboren, erhält es ebenfalls die armenische Staatsbürgerschaft bei Geburt. Ist ein Elternteil armenischer Staatsbürger und das Kind im Ausland geboren, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Ein von einem armenischen Staatsbürger adoptiertes Kind erwirbt die armenische Staatsbürgerschaft. Besitzt ein Kind bereits die armenische Staatsbürgerschaft, beantragt der Elternteil direkt einen Reisepass. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen jeder in ihrem Namen gestellten Staatsbürgerschaftsbeantragung ihre schriftliche Zustimmung erteilen.
5. Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft
Nach Artikel 14 kann eine Person, die ihre armenische Staatsbürgerschaft verloren hat, die Wiedererlangung beantragen, sofern keiner der in Artikel 13 Absatz 7 genannten Ablehnungsgründe vorliegt. Es gibt keine Wohnsitzvoraussetzung und keine Sprach- oder Verfassungsprüfung. Auch Personen, die ihre armenische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, um eine andere Staatsangehörigkeit zu erwerben, und diese dann nicht erhalten haben, können einen Antrag stellen. Die Wiedererlangung erfolgt durch Präsidialerlass.
6. Staatsbürgerschaft im Ausnahmefall (Ermessen des Premierministers)
Gemäß Artikel 13 Absatz 4 kann der Premierminister einer Person, die sich um Armenien außerordentliche Verdienste erworben hat oder deren Staatsbürgerschaft im nationalen Interesse liegt, die Staatsbürgerschaft ausnahmsweise verleihen. Die Wohnsitz- und Sprachvoraussetzungen entfallen in diesem Fall. In der Praxis wird dieses Verfahren häufig für Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Sport und Philanthropie genutzt. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 6 bis 18 Monaten oder länger; kürzere Angaben sollten mit Vorsicht interpretiert werden.
Informationen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Profilen und dem Antragsverfahren finden Sie unter Armenische Staatsbürgerschaft durch Ausnahmeverfahren: Voraussetzungen, Verfahren und Antragstellung.
Der Reformgesetzentwurf befindet sich nun in der Konsultationsphase.
Ein Entwurf zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, veröffentlicht auf der Plattform e-draft.am als e-draft 10602, befindet sich bis zum 23. September 2026 in der öffentlichen Konsultation. Es handelt sich um einen Entwurf. Nichts darin ist rechtskräftig, und er wurde weder von der Regierung gebilligt noch in Lesung behandelt.
Der Gesetzentwurf sieht in seiner Fassung die Einführung einer Wohnsitz- und Anwesenheitsbedingung für den Weg der ethnischen Herkunft vor. Diese Bedingung umfasst einen rechtmäßigen Aufenthalt in den letzten zwei Kalenderjahren sowie einen mindestens 366-tägigen physischen Aufenthalt in Armenien. Die bisherige Liste der erforderlichen Dokumente zum Nachweis der armenischen Ethnizität (Dekret 97-N, Artikel 29(11) und dessen Kirchenverzeichnis in Anhang 5) wird durch eine Bewertung durch eine vom Innenminister ernannte Kommission ersetzt. Der zugehörige Gesetzentwurf zur Staatsgebühr sieht eine Erhöhung der Gebühr für die Einbürgerung von 50,000 AMD auf 250,000 AMD (umgerechnet etwa 686 USD zum Wechselkurs der Zentralbank von 364.18 am 15. September 2026) vor. Ein Betrag von 1,500,000 AMD wird ebenfalls vorgeschlagen. Eine Übergangsklausel regelt, dass Anträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht wurden, nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Bestimmungen behandelt werden.
Als Inkrafttretensdatum des Gesetzesentwurfs ist der 1. Januar 2028 angegeben. In einer zweiten Lesung des Entwurfstextes wird der 1. Januar 2027 genannt. Beide Angaben wurden noch nicht mit der operativen Bestimmung des Gesetzes abgeglichen. Daher ist das Datum bis zum Inkrafttreten des Gesetzes als vorläufig zu betrachten. Auch die genaue Berechnungsmethode für die zweijährige Aufenthaltsfrist und der genaue Wortlaut der Übergangsbestimmung sind noch nicht bestätigt. Aus diesem Grund sollte man sich nicht darauf verlassen, dass ein frühzeitiges Hochladen von Dokumenten automatisch zu einer Bestandsschutzregelung führt.
Unsere detaillierte Analyse darüber, was Diaspora-Antragsteller während der Konsultationsphase des Gesetzesentwurfs tun sollten, finden Sie hier: Armenien schlägt eine Wohnsitzvoraussetzung für die Staatsbürgerschaft durch Abstammung vor.
Vergleich der Pfade
| Weg | Wohnsitz erforderlich | Verfassungstest | Sprachanforderung | Entscheidungszeitraum |
|---|---|---|---|---|
| Armenischer Herkunft | Keine Präsentation | Befreit | Befreit | 90 Werktagen |
| Einbürgerung | 3 Jahre | 33 Fragen, 17 zum Bestehen | Die Bewertung erfolgte durch den Test auf Armenisch. | 90 Werktagen |
| Ehe | 1 Jahr plus 2 Jahre verheiratet | 33 Fragen, 17 zum Bestehen | Keine; Dolmetscher beim Test zugelassen | 90 Werktagen |
| Restaurierung | Keine Präsentation | Befreit | Befreit | 90 Werktagen |
| Ausnahme (PM) | Keine Präsentation | Befreit | Befreit | 6 bis 18 Monate oder länger |
Der Bewerbungsprozess
Seit dem 27. Januar 2026 werden alle Anträge über das Portal des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes unter mcs-citizenship.am eingereicht . Es folgen sechs Schritte.
Eignungsprüfung und Dokumentensammlung
Ermitteln Sie den Weg und stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen. Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder legalisiert und von einem beeidigten Übersetzer ins Armenische übersetzt werden. Die Ausnahmeregelung des Minsker Übereinkommens gilt für die meisten von der GUS ausgestellten Dokumente. Vardanyan and Partners prüft die Voraussetzungen, bevor ein Antrag gestellt wird.
Elektronische Voranmeldung
Sie laden gescannte Kopien der übersetzten und beglaubigten Dokumente auf das Portal hoch und entrichten die staatliche Gebühr von 50,000 AMD im Voraus elektronisch. Innerhalb von 15 Werktagen prüft der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst, ob die Unterlagen vollständig sind.
Persönliche Registrierung
Sie nehmen einen Termin wahr, legen die Originaldokumente vor und erhalten eine Bearbeitungsnummer. Die gesetzliche Frist von 90 Arbeitstagen gemäß Artikel 29 Absatz 2 beginnt hier. Antragsteller im Ausland können ihren Antrag gegebenenfalls bei einem armenischen Konsulat einreichen; dies ist jedoch an die unten aufgeführten Voraussetzungen geknüpft.
Verifizierung und interministerielle Überprüfung
Der Dienst prüft die Dokumente und leitet die Akte zur Hintergrundprüfung an den Nationalen Sicherheitsdienst und die Polizei weiter. Dekret 97-N sieht eine Frist von 40 Arbeitstagen für die Stellungnahme dieser Behörden vor; diese interne Frist für die behördenübergreifenden Stellungnahmen hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Staatsbürgerschaft. Anschließend übermittelt die Regierung dem Präsidenten eine Stellungnahme.
Verfassungswissenstest
Antragsteller auf Einbürgerung und Heirat müssen einen Test mit 33 Fragen zu den Grundprinzipien der armenischen Verfassung absolvieren. 17 Fragen müssen richtig beantwortet werden, die Bearbeitungszeit beträgt eine Stunde. Der Test wird in armenischer Sprache durchgeführt und dient gleichzeitig als Sprachnachweis. Das Verfahren ist in Dekret 97-N, Anhang 4, geregelt. Der Test findet im Migrations- und Staatsbürgerschaftsamt in Jerewan statt. Ethnische Armenier, Antragsteller in Ausnahmefällen und Kinder unter 16 Jahren sind vom Test befreit.
Präsidialerlass, dann Reisepass, Personalausweis und Eid
Die Staatsbürgerschaft wird per Dekret des Präsidenten erteilt oder verweigert. Anschließend beantragen Sie den armenischen Pass, den Personalausweis und die Adressregistrierung und leisten den Treueeid, bevor Sie die Dokumente abholen. Der Eid wird vom Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst oder einer Auslandsvertretung abgenommen.
Erforderliche Dokumente
Die genaue Liste variiert je nach Anmeldeweg. Antragsformular und Foto werden digital über das Portal eingereicht. Übersetzte und beglaubigte Dokumente werden vor der Anmeldung als Scans hochgeladen, die Originale sind bei der Registrierung persönlich vorzulegen. Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder beglaubigt und ins Armenische übersetzt werden. Dokumente aus Staaten der Minsker Konvention sind von der Apostille- und Legalisierungspflicht befreit.
| DokumentAAA | Alle Wege | Nur ethnische Herkunft |
|---|---|---|
| Antragsformular, digital im Portal ausgefüllt | Erforderlich | Erforderlich |
| Aktueller Reisepass, Kopie und Original zur Überprüfung | Erforderlich | Erforderlich |
| Geburtsurkunde, mit Apostille versehen und übersetzt | Erforderlich | Erforderlich |
| Nachweis über die Zahlung der staatlichen Abgaben, 50,000 AMD | Erforderlich | Erforderlich |
| Nachweis der armenischen ethnischen Herkunft, Ahnendokumente plus die Verbindungskette | Nein | Erforderlich |
| Nachweis über 3 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Armenien | Einbürgerung | Nein |
| Heiratsurkunde, mit Apostille versehen und übersetzt | Nur Heiratsweg | Nein |
| Schriftliche Einwilligung des Antragstellers für Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren | Wo anwendbar | Wo anwendbar |
Steuern
Dies sind staatliche Gebühren, die an die armenische Regierung zu entrichten sind und nicht in den Anwaltskosten enthalten sind. Der angegebene Betrag in Dram ist maßgebend. Die unten aufgeführten USD-Gegenwerte sind Richtwerte und wurden zum offiziellen Wechselkurs der armenischen Zentralbank von 364.18 AMD zu 1 USD am 15. September 2026 umgerechnet. In Armenien anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose mit Wohnsitz in Armenien sind von der Gebühr für die Beantragung der Staatsbürgerschaft befreit.
Inländische Gebühren, die in Armenien gelten
| Service | Gebühr (AMD) | Ca. USD |
|---|---|---|
| Staatsbürgerschaftsantrag (staatliche Pflicht) | 50,000 | 137 |
| Verzicht auf die Staatsbürgerschaft | 150,000 | 412 |
| Normaler Reisepass, 5 Werktage | 1,000 | 3 |
| Nationaler Personalausweis, 15 Werktage | 3,000 | 8 |
| Adressregistrierung | 1,000 | 3 |
| Express-Pass oder Personalausweis, nächster Werktag | 20,000 | 55 |
| Express-Pass- oder Personalausweisbearbeitung, 3 Werktage | 10,000 | 27 |
| Express-Pass- oder Personalausweisbearbeitung, 5 Werktage | 5,000 | 14 |
Konsulargebühren, die im Ausland erhoben werden
Anträge, die bei einer armenischen Botschaft oder einem Konsulat gestellt werden, unterliegen neben den üblichen staatlichen Gebühren den in Artikel 15 des Gesetzes über staatliche Gebühren festgelegten konsularischen Gebühren. Die konsularische Registrierung ist kostenlos. Die Ausstellung von Erstpässen bei einer Auslandsvertretung dauert in der Regel drei bis vier Monate, im Inland hingegen drei bis acht Tage.
| Konsularischer Dienst | Gebühr (AMD) | Ca. USD |
|---|---|---|
| Passausstellung oder -umtausch, Antragsteller ab 16 Jahren | 65,000 | 179 |
| Passausstellung oder -umtausch, Antragsteller unter 16 Jahren | 30,000 | 82 |
| Gültigkeitsverlängerung, bis zu 2 Jahre | 10,000 | 27 |
| Gültigkeitsverlängerung, über 2 Jahre | 20,000 | 55 |
| Rückgabebescheinigung | 20,000 | 55 |
Der Tarif von 30,000 AMD gilt nur für Antragsteller unter 16 Jahren. 16- und 17-Jährige zahlen den Erwachsenentarif von 65,000 AMD. Die Gebühren für die Gültigkeitsverlängerung sind weiterhin im konsolidierten Staatsgebührengesetz enthalten, auch wenn sie nicht mehr auf der Gebührenseite des Außenministeriums aufgeführt sind. Die separate Anforderung eines ausländischen Gültigkeitsvermerks wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft und stellt eine andere, veraltete Dienstleistung dar.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird
Artikel 13 Absatz 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes erlaubt die Ablehnung eines Antrags, wenn der Antragsteller durch seine Aktivitäten die Sicherheit des Staates und der Öffentlichkeit, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit und Moral oder die Rechte, Freiheiten, Ehre und den guten Ruf anderer gefährdet oder der begründete Verdacht besteht, dass er dies tun könnte. Das Gesetz gestattet die Ablehnung ohne Angabe von Gründen.
Eine Ablehnung kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Frist hierfür beträgt gemäß Artikel 72 Absatz 1 und 2 der Verwaltungsverfahrensordnung zwei Monate ab Zustellung des Bescheids. Der erste praktische Schritt ist die Beschaffung einer Kopie des Ablehnungsbescheids. Die in der allgemeinen verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung übliche Sechsmonatsfrist gilt für Beschwerden gegen Verwaltungsakten und findet auf diese gerichtliche Frist keine Anwendung. Staatsbürgerschaftsangelegenheiten machen etwa 30 Prozent des gesamten Berufungsaufkommens der Kanzlei im Einwanderungsrecht aus, wobei die meisten dieser Fälle aufgrund von Zulässigkeit und Verfahrensfragen entschieden werden.
Im Fall Khachaturov (VD/2702/05/19) wies der Kassationsgerichtshof die Beschwerde des Staates zurück und entschied, dass ein anhängiges Strafverfahren allein keine Ablehnung nach Artikel 13 Absatz 7 rechtfertigt. Gemäß Artikel 29 Absatz 2 kann ein neuer Antrag ein Jahr nach dem Datum der Ablehnung gestellt werden; dieser Rechtsweg verläuft parallel zur gerichtlichen Beschwerde, ohne die zweimonatige Frist zu verlängern.
Anerkennung der Staatsbürgerschaft: 31. Dezember 2026
Die Anerkennung nach Artikel 10 Absatz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist ein vom Einbürgerungsverfahren getrennter Weg und ist einer bestimmten Gruppe staatenloser Personen sowie ehemaligen Sowjetbürgern vorbehalten. Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Diese Frist wurde seit der Änderung von 2023 nicht verlängert, und wer die Voraussetzungen erfüllt und diese Frist versäumt, unterliegt den regulären Einbürgerungsvoraussetzungen, einschließlich der dreijährigen Aufenthaltsdauer und der Verfassungsprüfung.
Wehrdienstverpflichtungen
Armenische Staatsbürger haben eine obligatorische Wehrpflicht für Männer. Männer zwischen 18 und 26 Jahren sind wehrpflichtig; die Dienstzeit beträgt ab dem 1. Januar 2026 18 Monate. Ab 27 Jahren entfällt die Wehrpflicht. Diese Pflicht gilt auch für Doppelstaatsbürger.
Aufschubmöglichkeiten bestehen für Vollzeitstudierende, Personen mit bestimmten Erkrankungen und andere gesetzlich festgelegte Kategorien. Jeder männliche Staatsbürger zwischen 16 und 55 Jahren muss sich beim Wehrdienstamt melden, auch wenn er nicht zum aktiven Wehrdienst eingezogen ist. Frauen sind vom Wehrdienst befreit. Männliche Staatsbürger unter 19 Jahren erhalten einen Reisepass, der nur bis zum 19. Lebensjahr gültig ist; ab dem 19. Lebensjahr ist die Gültigkeit an den Aufschubzeitraum oder den Termin der ärztlichen Wiederuntersuchung gebunden.
Steuerliche Auswirkungen der armenischen Staatsbürgerschaft
Das armenische Steuersystem basiert auf dem Wohnsitz, nicht auf der Staatsbürgerschaft. Gemäß Artikel 25 der Abgabenordnung richten sich Ihre Steuerpflichten nach Ihrem steuerlichen Wohnsitz. Der Erwerb der armenischen Staatsbürgerschaft begründet nicht automatisch einen armenischen Steuerwohnsitz und unterwirft Ihr Welteinkommen nicht der armenischen Steuerpflicht.
Sie werden in Armenien steuerlich ansässig, wenn Sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten 183 Tage oder länger in Armenien aufhalten oder Ihren Lebensmittelpunkt dort haben, d. h. Familie, ständigen Wohnsitz und wirtschaftliche Bindungen. Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Nichtansässige werden nur mit Einkünften aus armenischen Quellen besteuert.
Armenien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit rund 53 Ländern und Regionen. Die jüngsten Neuzugänge sind Hongkong (April 2025) und Japan (Dezember 2025). Wenn Sie gleichzeitig in Armenien und in einem Vertragsstaat ansässig sind, bestimmt der im Abkommen festgelegte Ort Ihren Hauptwohnsitz. Die genauen Regelungen finden Sie auf unserer Seite „ Steuern in Armenien“ .
Nach der Einbürgerung: Reisepass und Personalausweis
Sobald das Präsidialdekret erlassen ist, beantragen Sie den armenischen Reisepass, den Personalausweis und die Adressregistrierung, leisten den Treueeid und holen anschließend die Dokumente ab. Alle drei werden vom Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst ausgestellt. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 3 Jahre für Inhaber unter 6 Jahren, 5 Jahre für Inhaber von 6 bis unter 16 Jahren und 10 Jahre für Inhaber ab 16 Jahren. Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Die Ausstellung alter biometrischer Reisepässe ist ausgesetzt. Armenien hat das IDEMIA-Konsortium mit der Entwicklung eines neuen biometrischen Reisepasssystems beauftragt, das am 1. November 2026 eingeführt werden soll. Dies ist erforderlich, um die Vorgaben des ICAO-Dokuments 9303 im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Visaliberalisierung zu erfüllen. Alle alten regulären und biometrischen Reisepässe behalten bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Das Gesetz HO-210-N, verabschiedet am 11. Mai 2026 und veröffentlicht am 29. Mai 2026, bildet den neuen Rahmen für den Personalausweis. Artikel 16 Absatz 2 hebt die Gesetze HO-287-N und HO-286-N mit seinem Inkrafttreten auf, das nach dem Verabschiedungstermin erfolgt.
