Arbeitgeber der Eintragung (Employer of Record, EOR) in Armenien
Stellen Sie Mitarbeiter in Armenien ein, ohne ein Unternehmen gründen zu müssen – unterstützt von einer lizenzierten armenischen Anwaltskanzlei mit doppelt qualifizierten Anwälten (Armenien & New York).
Auf einen Blick: Armenien EOR
Warum sollten Sie sich für eine EOR-Anwaltskanzlei in Armenien entscheiden?
Wenn Sie eine Person in 50 Ländern einstellen, ist eine globale Plattform sinnvoll. Wenn Armenien jedoch ein strategischer Einstellungsmarkt ist – oder Sie hier ein Team aufbauen –, ändert sich die Situation.
Globale EOR-Plattformen wie Deel und Remote sind auf Skalierbarkeit in über 150 Ländern ausgelegt. Diese Reichweite geht jedoch auf Kosten der lokalen Expertise. Armeniens Arbeitsrecht, Steuersystem und Einwanderungsbestimmungen weisen einzigartige Komplexitäten auf, die generische Plattformen regelmäßig falsch erfassen – von veralteten Mindestlohnzahlen bis hin zu völlig übersehenen regulatorischen Änderungen von 2026.
Als lizenzierte armenische Anwaltskanzlei verfolgt Vardanyan & Partners ein grundlegend anderes Modell:
EOR einer Anwaltskanzlei vs. EOR einer globalen Plattform
Globale Plattformen zeichnen sich durch ihre Leistungsfähigkeit im internationalen Maßstab aus. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei glänzt dann, wenn Armenien so wichtig ist, dass auf jedes Detail geachtet wird.
| Capability | Globale Plattform | V&P Anwaltskanzlei EOR |
|---|---|---|
| Eigentumsverhältnisse der lokalen Organisation | Variiert – einige nutzen Partner von Drittanbietern. | Armenische Unternehmen, die sich vollständig in deren Besitz befinden |
| Juristische Expertise | Generalistische Compliance-Teams | Zugelassene Rechtsanwälte (Armenien + New Yorker Anwaltskammer) |
| Arbeitsverträge | Standardisierte Vorlagen | Von Anwälten entworfene, maßgeschneiderte IP- und Wettbewerbsverbotsklauseln |
| Unterstützung bei der Einwanderung | Ausgelagert oder eingeschränkt | Vollständig intern abgewickelt, einschließlich Rechtsstreitigkeiten und Berufungsverfahren |
| Kündigungsabwicklung | Standardisierte Arbeitsabläufe | Rechtsanwaltsgeführte, fallbezogene Rechtsprüfung |
| PE-Risiko- und Steueroptimierung | Wird normalerweise nicht angeboten | Betriebsstättenbewertungen, verbindliche Auskünfte, Leitlinien zu IT-Steueranreizen |
| Antwortmodell | Ticketbasierte Support-Warteschlangen | Direkter Anwaltskontakt, 24-Stunden-Reaktionszeit |
| Übergang in ein eigenes Unternehmen | Separater Prozess / nicht unterstützt | Nahtloser Übergang von der EOR- zur Unternehmensstruktur mit rechtlicher Unterstützung |
| Versteckte Gebühren | FX-Aufschläge, Einrichtungsgebühren, Offboarding-Gebühren üblich | Transparente Pauschalgebühr – keine versteckten Kosten |
Was ist in unserem EOR-Service enthalten?
Wir kümmern uns um alle Aspekte der armenischen Beschäftigung, damit Sie sich auf die Leitung der Arbeit Ihres Teams konzentrieren können.
Armenische Beschäftigungsgrundlagen
Wichtige gesetzliche Anforderungen, die Ihr EOR in Ihrem Namen erfüllt.
Urlaubsansprüche
- Jahresurlaub: Mindestens 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) oder 24 Arbeitstage (6-Tage-Woche). Bei gefährlichen Tätigkeiten kann eine Verlängerung des Urlaubs auf bis zu 35 Tage gewährt werden. Die Urlaubsvergütung muss spätestens 3 Tage vor Urlaubsbeginn ausgezahlt werden.
- Mutterschaftsurlaub: 140 Kalendertage (70 Tage vor und 70 Tage nach der Geburt), vergütet mit 100 % des durchschnittlichen Gehalts. Verlängert sich auf 155 Tage bei komplizierten Geburten oder auf 180 Tage bei Mehrlingsgeburten.
- Vaterschaftsurlaub: 5 Arbeitstage voll bezahlter Urlaub, der innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt genommen werden muss.
- Elternzeit: Verfügbar für beide Elternteile bis zum dritten Lebensjahr des Kindes (in der Regel unbezahlt).
- Krankheitsurlaub: Die Durchführung erfolgt über ein ärztliches Attest. Modell mit geteilter Kostenübernahme: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für den ersten Zeitraum, danach die staatliche Sozialversicherung.
Kündigungs- und Abfindungsregeln
Das armenische Arbeitsrecht ist arbeitnehmerfreundlich. Eine vom Arbeitgeber veranlasste Kündigung erfordert die strikte Einhaltung der Verfahrensvorschriften.
Kündigungsfristen variieren je nach Anschlussmasse:
- Liquidation / Personalabbau: 2 Monate Kündigungsfrist + 1 Monatsgehalt als Abfindung
- Ungeeignetheit (Betriebsdauer <1 Jahr): 14 Tage Kündigungsfrist + 10 Tage Gehalt Abfindung
- Ungeeignetheit (1–5 Jahre): 35 Tage Kündigungsfrist + 25 Tage Lohn
- Ungeeignetheit (5–10 Jahre): 42 Tage Kündigungsfrist + 30 Tage Lohn
- Ungeeignetheit (10–15 Jahre): 49 Tage Kündigungsfrist + 35 Tage Lohn
- Ungeeignetheit (15+ Jahre): 60 Tage Kündigungsfrist + 44 Tage Lohn
- Probezeit: Dreitägige schriftliche Kündigungsfrist, keine Abfindung erforderlich
- Grobes Fehlverhalten: Keine Kündigungsfrist oder Abfindung erforderlich
Eine Kündigung ist bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder während eines Urlaubs (mit wenigen Ausnahmen) untersagt. Unsere Anwälte bearbeiten jeden Kündigungsfall individuell, um die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und das Streitrisiko zu minimieren.
Überstunden und Arbeitszeit
- Regelarbeitszeiten: 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche
- Überstundenzuschlag (Werktage): 50 % über dem regulären Tarif
- Überstundenzuschlag (Feiertage/arbeitsfreie Tage): 100 % über dem regulären Stundensatz oder ein zusätzlicher freier Tag
- Nachtarbeitszuschlag: 30 % über dem regulären Tarif
- Jährliche Überstundenobergrenze: 120 Stunden pro Jahr
Arbeitgeberkostenstruktur in Armenien
Als EOR und Steueragent berechnen, behalten wir alle obligatorischen Lohnbestandteile ein und führen sie ab. Hier ist die Aufschlüsselung der Arbeitgeberkosten in Armenien.
Obligatorische Lohnsteuerabzüge (2026)
| Komponente | Bewerten | Details |
|---|---|---|
| Income Tax | 20% flach | Gilt für alle Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit |
| Finanzierte Altersvorsorge | 5% – 10% | 5 %, wenn das Gehalt ≤ 500,000 AMD beträgt; (10 % × Gehalt − 25,000 AMD), wenn es darüber liegt. Maximal 87,500 AMD pro Monat. |
| Stempelsteuer | AMD 1,000 – 15,000 | 1,000 AMD/Monat für ein Gehalt bis zu 1,000,000 AMD; darüber hinaus 15,000 AMD/Monat. |
| Krankenversicherung NEUES 2026 | AMD 4,800 – 10,800 | 4,800 AMD/Monat bei einem Gehalt bis zu 500,000 AMD; 10,800 AMD/Monat bei einem Gehalt darüber. Gilt für Mitarbeiter mit einem Gehalt über 200,000 AMD. |
Beispielhafte Gehaltsabrechnung: 600,000 AMD Bruttomonatsgehalt (~1,579 USD)
Unterstützung bei Einwanderung und Arbeitsgenehmigungen
Für ausländische Staatsangehörige, die über unser EOR eingestellt werden, übernehmen wir den gesamten Einwanderungsprozess intern – von der ersten Beurteilung über die Erteilung der Genehmigung bis hin zu etwaigen notwendigen Rechtsbehelfen.
Eignungsprüfung
Wir beurteilen die Nationalität des Mitarbeiters, seine Funktion und den effizientesten Genehmigungsweg (EAWU vs. Nicht-EAWU, Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht, Sonderkategorien).
Dokumentenvorbereitung
Wir erstellen sämtliche Dokumente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich der über die staatliche digitale Plattform registrierten Arbeitsverträge.
Antragstellung & Einreichung
Wir reichen Anträge auf Arbeitserlaubnisse und/oder Aufenthaltserlaubnisse über die autorisierten Kanäle ein und verfolgen den Bearbeitungsstand beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst.
Genehmigungserteilung & Onboarding
Nach der Genehmigung koordinieren wir die Kartenausgabe, die Mitarbeiterregistrierung und die Aktivierung der Gehaltsabrechnung. Im Falle einer Ablehnung übernimmt unser Rechtsteam die Einlegung von Rechtsmitteln.
Einwanderungsreform 2026: Was EOR-Kunden wissen müssen
Armenien hat weitreichende Änderungen seines Einwanderungsrahmens verabschiedet, die 2026 in Kraft treten. Wichtige Änderungen, die die Einstellung von EOR-Mitarbeitern betreffen:
- Neues Arbeitsvisum: Ein Visum für Beschäftigungszwecke (bis zu 120 Tage, einmalige oder mehrmalige Einreise, einmal pro Kalenderjahr ausgestellt) als Voraussetzung für eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis.
- Elektronische Plattform: Alle Einwanderungsanträge werden über eine einheitliche digitale Plattform bearbeitet – dies erfordert eine Registrierung und Einreichung seitens des Arbeitgebers.
- Jährliches Quotensystem: Die Regierung wird jährliche Obergrenzen für den Aufenthaltsstatus ausländischer Arbeitskräfte nach Art und Grund festlegen. IT-Spezialisten, hochbezahlte Fachkräfte sowie Bürger der EU, der USA, Großbritanniens und Japans dürften jedoch von diesen Regelungen ausgenommen sein.
- Längere Vorlaufzeiten erforderlich: Die Genehmigungsmaßnahmen vor Reiseantritt bedeuten, dass EOR-Anbieter die Einstellung ausländischer Mitarbeiter früher planen müssen.
- Strafen für Arbeitgeber: Geldstrafen für die Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen ohne ordnungsgemäße Dokumentation oder ohne Nutzung der einheitlichen elektronischen Plattform.
Als zugelassene Anwaltskanzlei überwachen wir diese Änderungen in Echtzeit und übernehmen den gesamten Einwanderungsprozess für Arbeitgeber – so stellen wir sicher, dass Ihre ausländischen Mitarbeiter vom ersten Tag an alle Vorschriften einhalten.
Digitale Arbeitsverträge: Armeniens Mandat für 2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Arbeitsverträge in Armenien über die zentrale digitale Plattform des Staates unterzeichnet, beendet und geändert werden. Wichtigste Auswirkungen:
- Alle neuen Arbeitsverträge müssen elektronisch registriert werden – Papierverträge genügen nicht mehr.
- Die Rückdatierung von Verträgen ist im neuen System technisch unmöglich.
- Arbeitgeber haben bis zum 1. Januar 2027 Zeit, alle bestehenden Papierverträge zu digitalisieren.
- Das System ist für die Steuerberichterstattung mit dem staatlichen Finanzausschuss integriert.
Unser EOR-Service übernimmt die gesamte Registrierung auf digitalen Plattformen nahtlos – Ihr Unternehmen muss nie direkt mit den armenischen Staatssystemen interagieren.
Warum Unternehmen in Armenien einstellen
Armenien hat sich zu einem strategischen Drehkreuz für internationale Technologieunternehmen entwickelt. Hier erfahren Sie, was das Land neben dem Talentpool so attraktiv macht.
Wie man anfängt
Teilen Sie uns Ihren Personalbedarf mit.
Schildern Sie uns bitte die Stelle, die Nationalität des Kandidaten, den Zeitplan und alle spezifischen Anforderungen. Wir werden dann die beste Vorgehensweise ermitteln.
Wir bereiten alles vor.
Wir erstellen den Arbeitsvertrag, richten die Lohnbuchhaltung ein, leiten gegebenenfalls Einwanderungsverfahren ein und übernehmen die Registrierung auf der digitalen Plattform.
Ihr Mitarbeiter beginnt die Arbeit
Der Mitarbeiter ist über unser Unternehmen rechtlich angestellt. Sie sind für die tägliche Arbeit zuständig; wir kümmern uns um Lohnabrechnung, Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und rechtliche Angelegenheiten.
Häufig gestellte Fragen
Müssen wir eine lokale Niederlassung in Armenien registrieren?
Nein. Genau das ist der entscheidende Vorteil von EOR. Ihre Mitarbeiter werden über unsere armenischen Tochtergesellschaften eingestellt. Sie haben keine lokalen Registrierungs-, Compliance- oder Berichtspflichten. Wenn Sie bereit sind, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, unterstützen wir Sie bei einem reibungslosen Übergang.
Wie schnell können Sie einen Mitarbeiter einarbeiten?
Für armenische Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in Armenien, die bereits über eine Arbeitserlaubnis verfügen, dauert die Registrierung in der Regel 3–5 Werktage. Für ausländische Staatsangehörige, die eine Arbeitserlaubnis benötigen, hängt die Dauer von der Staatsangehörigkeit und der Art der Erlaubnis ab – wir erstellen Ihnen im Rahmen Ihres Beratungsgesprächs eine konkrete Schätzung.
Kann man auch nur einen Mitarbeiter einstellen oder gibt es eine Mindestanzahl?
Wir können auch einzelne Mitarbeiter einstellen. Es gibt keine Mindestanzahl an Mitarbeitern. Ob Sie einen Spezialisten einstellen oder ein Team von 50 Personen aufbauen – das Servicemodell bleibt gleich.
Wem gehören die geistigen Eigentumsrechte, die mein Mitarbeiter schafft?
Ihr Unternehmen tut dies. Unsere Arbeitsverträge enthalten von Anwälten erstellte Klauseln zur Übertragung von Schutzrechten, die sicherstellen, dass sämtliche Arbeitsergebnisse, Quellcodes, Erfindungen und Geschäftsgeheimnisse an Ihr Unternehmen übertragen werden. Wir integrieren außerdem Vertraulichkeits- und, falls zutreffend, Wettbewerbsverbotsklauseln, die auf armenisches Recht zugeschnitten sind.
Wie werden Kündigungen in Armenien gehandhabt?
Das armenische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmerrechte – es gibt kein Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutz. Kündigungen erfordern bestimmte rechtliche Gründe, angemessene Kündigungsfristen (14 Tage bis 2 Monate, abhängig vom Grund und der Betriebszugehörigkeit) sowie Abfindungszahlungen. Unsere Anwälte betreuen jede Kündigung individuell, um die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und das Streitrisiko zu minimieren.
Kann ein bestehender Auftragnehmer in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt werden?
Ja. Wir unterstützen Unternehmen regelmäßig dabei, freie Mitarbeiter mithilfe unseres EOR-Programms in reguläre Angestellte umzuwandeln. Dadurch wird das Risiko einer falschen Einstufung – ein in Armenien zunehmend relevantes Problem – beseitigt und dem Arbeitnehmer der volle gesetzliche Schutz und alle damit verbundenen Leistungen gewährt.
Können Sie bei Arbeitsgenehmigungen und Visa für ausländische Mitarbeiter helfen?
Ja – die gesamte Einwanderungsabwicklung erfolgt intern durch unser Einwanderungsteam und wird nicht ausgelagert. Wir bearbeiten Arbeitsgenehmigungen, Aufenthaltsgenehmigungen und koordinieren Visaanträge. Im Falle einer Ablehnung verfügen wir über die nötigen Rechtsmittel, um Berufungen einzulegen. Angesichts der für armenien im Jahr 2026 geplanten Einwanderungsreformen, die neue Anforderungen an Arbeitsvisa und digitale Plattformen einführen, ist die Beauftragung einer Anwaltskanzlei für diesen Prozess zunehmend wichtig.
Was passiert, wenn wir später eine eigene armenische Organisation gründen wollen?
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Umwandlung Ihrer EOR-Gesellschaft in eine eigenständige Gesellschaft. Wir können Ihre armenische LLC oder JSC registrieren, Ihre Mitarbeiter in Ihre neue Gesellschaft übertragen (unter Einhaltung der armenischen Arbeitsgesetze, da Armenien einen direkten Übergang von Arbeitsverhältnissen nicht anerkennt), Ihre lokale Buchhaltung und Compliance einrichten und Sie weiterhin rechtlich beraten. Viele unserer EOR-Kunden wandeln ihre armenischen Geschäftstätigkeiten im Laufe der Zeit in eigene Gesellschaften um.
Gibt es steuerliche Anreize für IT-Unternehmen, die in Armenien einstellen?
Ja. Armenien bietet attraktive IT-Förderprogramme, die die meisten globalen EOR-Plattformen nicht erwähnen. Qualifizierte Unternehmen, die im staatlichen High-Tech-Register eingetragen sind, profitieren von einer Umsatzsteuer von 1 % (anstelle der üblichen 18 % Körperschaftsteuer und 20 % Mehrwertsteuer) sowie einer 60%igen Erstattung der für neu eingestellte IT-Fachkräfte gezahlten Einkommensteuer. Um diese Förderungen in Anspruch nehmen zu können, ist in der Regel eine eigene armenische Gesellschaft erforderlich. Wir beraten Sie gerne, ob die Strukturierung über eine solche Gesellschaft in Ihrem Fall neben oder anstelle von EOR sinnvoll ist.
Besteht bei armenischen EOR-Projekten ein Risiko hinsichtlich der Betriebsstättenhaftung?
Das Risiko einer Betriebsstätte hängt von der Art der Tätigkeit des Mitarbeiters ab. Im Rahmen unserer EOR-Dienstleistung führen unsere Steueranwälte eine Betriebsstättenrisikoanalyse für Ihre individuelle Situation durch. Bei Bedarf können wir verbindliche Auskünfte von den armenischen Steuerbehörden einholen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Diesen Schutz können globale Plattformen nicht bieten.
