Arbeitsgenehmigungen in Armenien
Eine Arbeitserlaubnis in Armenien kostet 105,000 AMD (ca. 289 USD), die Bearbeitung dauert etwa zwei Monate und sie wird vom Arbeitgeber auf workpermit.am beantragt. Mit der Aktivierung der neuen Plattform, spätestens am 1. November 2026, steigt die Gebühr auf 155,950 AMD, und für einige Kategorien entfällt die Gebührenbefreiung.
Im Überblick
| Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis? | Die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die weder Armenier noch Mitglieder der EAWU sind |
| Wer bewirbt sich | Der Arbeitgeber, auf workpermit.am |
| Bearbeitungszeit | Etwa 2 Monate (NSS plus Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst) |
| Regierungsgebühr | AMD 105,000 (ca. 289 USD), Anstieg auf 155,950 AMD (ca. 429 USD) |
| Mindestlohn | 75,000 AMD netto pro Monat (ca. 206 USD) |
| Genehmigungsdauer | 1 Jahr, verlängerbar |
| Wichtiges Reformdatum | 1. November 2026, ausgenommen das Arbeitsvisum |
Ein gültiges Visum berechtigt Ausländer nicht automatisch zur Arbeitsaufnahme in Armenien. Die meisten Ausländer, die weder armenische Staatsbürger noch Staatsbürger eines EAWU-Mitgliedstaates sind, benötigen eine Arbeitserlaubnis, bevor sie hier beschäftigt werden können. Diese wird vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer beantragt.
Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf der staatlichen Plattform workpermit.am. Nach Genehmigung erhält der Arbeitnehmer eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltskarte, ein einzelnes Plastikdokument, das sowohl als Arbeitserlaubnis als auch als befristete Aufenthaltserlaubnis dient, bis zu einem Jahr gültig ist und auf den Namen der jeweiligen Person ausgestellt wird.
Das neue armenische Ausländergesetz tritt am 1. November 2026 in Kraft. Es ersetzt die Arbeitsmarktprüfung durch jährliche Quoten, schränkt die Ausnahmeregelung ein und führt alle Prozesse auf einer einzigen elektronischen Plattform zusammen. Das Arbeitsvisum ist im selben Gesetz separat geregelt: Es tritt erst in Kraft, wenn das neue elektronische Visasystem betriebsbereit ist; ein Starttermin wurde noch nicht bekannt gegeben. Informationen zu Verträgen, Gehaltsabrechnung, Kündigung und Arbeitsbedingungen finden Sie in unserem Leitfaden zu Beschäftigung und Arbeitsrecht.
Wer braucht eine Arbeitserlaubnis?
Benötigt Ihr Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis?
Ist der Angestellte armenischer Staatsbürger?
JA → Keine Genehmigung erforderlich
Stammt der Mitarbeiter aus einem Land der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)? (Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan)
JA → Keine Genehmigung erforderlich
Besitzt der/die Mitarbeiter/in eine unbefristete oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis?
JA → Keine Genehmigung erforderlich
Trifft eine weitere Ausnahme zu? (siehe Tabelle unten)
JA → Keine Genehmigung erforderlich
Nichts des oben Genannten?
Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich, und der Arbeitgeber muss sie beantragen.
Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht: Aktueller Stand vs. November 2026
Das armenische Recht sieht derzeit für eine Vielzahl von Personengruppen eine Ausnahme von der Arbeitserlaubnispflicht vor. Die Reform vom 1. November 2026 streicht sieben dieser Ausnahmen. Die Tabelle zeigt die einzelnen Kategorien nach beiden Regelungen.
| Kategorie | Aktuell | Nach November 2026 | Notizen |
|---|---|---|---|
| EAWU-Bürger | ✅ Befreit | ✅ Befreit | Geschützt durch Artikel 97 des EAWU-Vertrags. Auch von Quoten befreit. Siehe den EAWU-Sektion. |
| Ständige Einwohner | ✅ Befreit | ✅ Befreit | |
| Inhaber einer Sonderaufenthaltsgenehmigung | ✅ Befreit | ❌ Abgeschafft | Der Sonderaufenthaltsstatus wird eingestellt. Bestehende Inhaber behalten ihre Rechte bis zum Ablaufdatum. |
| Familie eines armenischen Staatsbürgers oder Einwohners | ✅ Befreit | ✅ Befreit | Nach November wird der Kreis auf Ehepartner, Eltern und Kinder beschränkt. Geschwister und Großeltern fallen weg. |
| Ethnische Armenier (vorübergehender Aufenthalt) | ✅ Befreit | ✅ Befreit | |
| Die Kursteilnehmer | ✅ Befreit | ⚠️ Geändert | Derzeit besteht während des Studiums und für ein Jahr nach dem Abschluss eine Befreiung. Ab November wird die Studierendenbefreiung auf nicht-formale Bildungs- und Innovationsaktivitäten ausgeweitet, die einjährige Befreiung nach dem Abschluss entfällt. Austauschstudierende werden während der Semesterferien gesondert betreut. |
| Unternehmer (vorübergehender Aufenthalt) | n/a | ✅ Neu befreit | Eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit berechtigt zur Arbeitsaufnahme ohne arbeitsbezogene Arbeitserlaubnis. Es gelten gesetzliche Schwellenwerte (siehe [Link einfügen]). Gründer und Geschäftsführer. |
| Unternehmer und Führungskräfte | ✅ Befreit | ❌ Entfernt | Gründer und Geschäftsführer von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung verlieren die pauschale Ausnahmeregelung und müssen den Weg über die unternehmerische Aufenthaltsgenehmigung beschreiten. |
| Mitarbeiter der Filiale und Repräsentanz | ✅ Befreit | ❌ Entfernt | Ausländische Angestellte von Zweigstellen und Repräsentanzen in Armenien verlieren ihren Befreiungsanspruch. |
| Ausländische Spezialisten (Maschinen und Ausbildung) | ✅ Befreit | ❌ Entfernt | Spezialisten, die zur Installation oder Reparatur von Anlagen oder zur Schulung lokaler Mitarbeiter entsandt werden, verlieren ihren Ausnahmestatus. Diese Kategorie wird im neuen Gesetz nicht übernommen. |
| Dozenten, Lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter | ✅ Befreit | ❌ Entfernt | Eingeladene akademische und pädagogische Mitarbeiter, einschließlich der Leiter der jeweiligen Institutionen, verlieren ihre Befreiung. |
| Hochqualifizierte Ausländer | ✅ Befreit | ❌ Entfernt | Wer die von der Regierung festgelegten Qualifikationskriterien erfüllt, verliert die generelle Befreiung. |
| Professionelle Athleten | ✅ Befreit | ❌ Entfernt | Profisportler mit Verträgen im Bereich sportlicher Aktivitäten verlieren ihre Ausnahmeregelung. |
| Familienmitglieder diplomatischer Mitarbeiter | ✅ Befreit | ✅ Befreit | Auf Gegenseitigkeit. |
| Künstler und Darsteller | ✅ Befreit | ✅ Befreit | Kino-, Theater- und Konzerttourneen, einschließlich Verwaltungs- und Technikpersonal. |
| Akkreditierte ausländische Medien | ✅ Befreit | ✅ Befreit | |
| Flüchtlinge und Asylbewerber | ✅ Befreit | ✅ Befreit | |
| Einsatzkräfte, Strafverfolgungsbehörden, Opfer von Menschenhandel, ethnische Armenier (Notfall), Verurteilte und Inhaftierte | ✅ Befreit | ✅ Befreit | Im neuen Gesetz beibehalten. |
Die hervorgehobenen Zeilen stellen die Kategorien dar, die nach dem 1. November 2026 ihre Ausnahmeregelung verlieren.
Befreiung bedeutet nicht, dass kein Papierkram anfällt. Arbeitgeber müssen weiterhin für jeden ausländischen Arbeitnehmer, auch für diejenigen, die von der Genehmigungspflicht befreit sind, den Arbeitsvertrag auf der elektronischen Plattform registrieren. In einigen Ausnahmefällen muss der Arbeitgeber zudem eine formelle Bestätigung der zuständigen Behörde einholen, dass der Arbeitnehmer die Voraussetzungen erfüllt. Die Befreiung erfolgt also nicht automatisch. Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Freiwilligenarbeitsvertrags sind derzeit ebenfalls befreit.
Gründer und Direktoren
Ausländische Gründer oder Geschäftsführer von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind derzeit von der Arbeitserlaubnispflicht befreit. Diese generelle Befreiung entfällt am 1. November 2026. Anstelle dessen wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis für unternehmerische Tätigkeiten benötigt. Die entsprechenden Voraussetzungen sind im Gesetz festgelegt: eine Investition von mindestens 2,000,000 AMD (ca. 5,500 USD) in das armenische Unternehmen oder, für registrierte Einzelunternehmer, ein Umsatz oder Bilanzvermögen von mindestens 1,000,000 AMD (ca. 2,750 USD).
Für eine unternehmerische Aufenthaltserlaubnis sind keine Bildungs- oder Qualifikationsvoraussetzungen erforderlich, im Gegensatz zur beschäftigungsbedingten Aufenthaltserlaubnis. Sie wird zudem auf die dreijährige Aufenthaltsdauer für den Erwerb einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis angerechnet, während eine befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Beschäftigung nicht direkt in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann. Das Antragsverfahren und die von den Behörden akzeptierten Nachweise wurden noch nicht veröffentlicht.
Kurzfristige technische Einsätze
Ein Spezialist, der zur Installation oder Reparatur von Anlagen oder zur Schulung lokaler Mitarbeiter nach Armenien entsandt wird, ist nach geltendem Recht von der Genehmigungspflicht befreit. Diese Befreiung ist zeitlich nicht begrenzt. Das neue Gesetz sieht diese Kategorie nicht mehr vor. Daher ist ab dem 1. November 2026 für kurze Installations- oder Schulungsbesuche eine Arbeitsgenehmigung erforderlich, sofern keine andere Befreiung greift. Lieferanten mit Serviceverpflichtungen in Armenien sollten prüfen, ob ihre Techniker vor oder nach diesem Datum reisen.
Prozess zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Der Arbeitgeber reicht den Antrag über die Online-Plattform workpermit.am des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes ein . Der Antrag durchläuft eine Arbeitsmarktprüfung, eine Sicherheitsüberprüfung und eine Entscheidung des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes. Alle Dokumente von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber eingereicht.
Arbeitgeberregister
Erstellen Sie ein Firmenkonto auf workpermit.am mit der elektronischen Signatur des Geschäftsführers und veröffentlichen Sie anschließend die Stellenausschreibung.
Arbeitsmarktprüfung
Das Ministerium prüft, ob die Stelle mit Arbeitskräften aus dem lokalen Arbeitsmarkt besetzt werden kann. Der Arbeitgeber muss gegebenenfalls armenische Bewerber interviewen. Diese Maßnahme entfällt am 1. November 2026 und wird durch jährliche Quoten ersetzt.
Sicherheitsüberprüfung
Der Nationale Sicherheitsdienst führt eine Hintergrundprüfung und ein Interview durch, die etwa 15 Werktage in Anspruch nehmen.
Entscheidung des Migrationsdienstes
Der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst entscheidet über die Ausstellung der kombinierten Arbeits- und Aufenthaltskarte und stellt diese innerhalb von etwa 15 Werktagen aus.
Vertrag unterzeichnet und hochgeladen
Nach der Genehmigung schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ab. Das armenische Recht sieht für diese Phase keine Frist in Tagen für die Unterzeichnung vor. Gemäß Regierungsdekret 493-N entsteht finanzieller Druck: Wird der Vertrag nicht innerhalb eines Monats abgeschlossen, trägt der Arbeitgeber die Umzugs- und Rückreisekosten des Arbeitnehmers. Anschließend lädt der Arbeitgeber den unterzeichneten Vertrag innerhalb von 10 Werktagen auf die Plattform hoch.
Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Monate . Beginnen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Starttermin und beachten Sie, dass Anträge, die vor dem 1. November 2026 eingereicht werden, nach den geltenden Bestimmungen entschieden werden.
Ablehnungsgründe
Ein Antrag auf Arbeitserlaubnis kann abgelehnt werden, wenn:
• Für diese Position ist laut Gesetz die armenische Staatsbürgerschaft erforderlich.
• Die eingereichten Dokumente oder Informationen sind gefälscht
• Der Arbeitgeber hat bereits zuvor gegen die Vorschriften zur Einstellung ausländischer Staatsangehöriger verstoßen.
• Es bestehen Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit
• Ab dem 1. November 2026 ist das Jahreskontingent für diese Aufenthaltskategorie erschöpft.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung aus Gründen der nationalen Sicherheit erfolgt in der Regel ohne Begründung, und der Inlandsgeheimdienst ist nicht verpflichtet, diese offenzulegen. Rechtsmittel können vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden; die Frist hierfür beträgt gemäß Artikel 72 der Verwaltungsgerichtsordnung zwei Monate ab Zustellung des Bescheids.
Eine Ablehnung schließt eine erneute Antragstellung in der Regel für ein Jahr aus. Das neue Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor: Wenn der Antrag nur deshalb abgelehnt wurde, weil das Jahreskontingent ausgeschöpft war, gilt die einjährige Sperrfrist nicht, und der Antragsteller kann im nächsten Kontingentzeitraum erneut einen Antrag stellen.
Erforderliche Dokumente
Der Arbeitgeber reicht alles über die Plattform workpermit.am ein:
✅ Ein Passfoto (3×4 cm)
✅ Firmenregistrierungsdokumente
✅ Stellenbeschreibung und Beschäftigungsbedingungen
✅ Gehaltsinformationen
✅ Verpflichtungserklärung zur Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags
✅ Bildungs- oder Qualifikationsnachweise mit Apostille, sofern verfügbar
✅ Armenische Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters
✅ Nachweis über die Zahlung der staatlichen Gebühr (AMD 105,000)
Gebühren und Gehaltsanforderungen
| Artikel | Summe | Notizen |
|---|---|---|
| Regierungsgebühr, aktuell | AMD 105,000 (ca. 289 USD) | Umfasst die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltskarte. |
| Regierungsgebühr, nach der Erhöhung | AMD 155,950 (ca. 429 USD) | AMD zahlt 150,000 für die Bearbeitung des Antrags und 5,950 für die Kartenausstellung. Die Auszahlung erfolgt in einem einzigen Schritt, ausgelöst durch die Aktivierung der neuen Plattform und spätestens am 1. November 2026. |
| Daueraufenthaltskarte, nach der Erhöhung | AMD 255,950 (ca. 703 USD) | AMD 250,000 plus die gleiche AMD 5,950 Kartengebühr, beim gleichen Auslöser. |
| EAWU-Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt | Jetzt kostenlos, danach 35,950 AMD (ca. 99 USD). | AMD 30,000 plus die AMD-Kartengebühr von 5,950, bei gleichem Auslöser. |
| Mindestlohn | 75,000 AMD netto pro Monat (ca. 206 USD) | Für eine Vollzeitbeschäftigung. |
| Arbeitsvisum | AMD 15,000 (ca. 41 USD) | Die Zollbestimmungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Das Visum selbst wird erst mit der Einführung des elektronischen Visumsystems verfügbar sein, was ein separater Auslöser ohne angekündigtes Datum ist. |
| Plattform | arbeitserlaubnis.am | Alle Anträge werden digital eingereicht. Nach der Reform wurde die bisherige Plattform durch eine einheitliche elektronische Plattform ersetzt. |
Die Gebührenerhöhung erfolgt einmalig. Ein zuvor geplanter Zeitplan, der eine Aufteilung in eine Phase im November 2026 und eine im Januar 2027 mit einer dazwischenliegenden Phase reduzierter Gebühren vorsah, wurde vor Beginn verworfen. Eine solche Phase gibt es nicht, und es gibt auch keine Zwischenstufe mit reduzierten Gebühren (z. B. AMD 110,950). Die Gebühr für den Ersatz einer verlorenen oder beschädigten Karte nach der Umstellung ist in keinem veröffentlichten Dokument festgelegt.
Die Umrechnung der Dram-Beträge erfolgt zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank von Armenien von 363.85 AMD zu 1 USD, zuletzt aktualisiert am 4. September 2026.
Anforderungen an den Arbeitsvertrag
Die Genehmigung nennt die Stelle und den Arbeitgeber. Die Aufenthaltskarte wird auf den Namen der Person ausgestellt, die damit verbundene Arbeitserlaubnis ist jedoch an die konkrete Stelle und den im Antrag genannten Arbeitgeber gebunden. Der Vertrag muss dem armenischen Arbeitsrecht entsprechen und die An- und Abreise des Arbeitnehmers nach Armenien, die Sozialversicherung, die Unterkunft, die Meldepflichten sowie die Rückreise des Arbeitnehmers und seiner mitreisenden Familienangehörigen regeln. Die vollständigen Vertragsbedingungen finden Sie in unserem Leitfaden zur Einhaltung der Arbeitsgesetze .
Arbeitgeberwechsel
Endet der Vertrag vor Ablauf der Arbeitserlaubnis, erkennt die Einwanderungsbehörde dies anhand der Lohnsteuerabzüge. Sobald die Lohnsteuerabzüge für den Arbeitnehmer eingestellt werden, kann die Behörde die Arbeitserlaubnis widerrufen, und der Arbeitnehmer muss sich einen neuen Arbeitgeber suchen und einen neuen Antrag stellen.
Die Reformen vom November 2026 formalisieren dies in einer Übergangsfrist: 15 Arbeitstage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags. Wird diese Frist versäumt, kann der Aufenthaltsstatus ungültig werden.
EAWU-Bürger: Vereinfachte Registrierung
Staatsangehörige Russlands, Weißrusslands, Kasachstans und Kirgisistans sind gemäß Artikel 97 des EAWU-Vertrags vollständig von der Arbeitserlaubnispflicht befreit. Sie unterliegen weder Arbeitsmarktprüfungen noch Beschäftigungsquoten oder anderen nationalen Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Dieser Vertragsschutz bleibt auch nach der Reform im November 2026 bestehen: EAWU-Bürger sind ausdrücklich vom neuen Quotensystem ausgenommen.
Ein Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), der sich langfristig in der EU aufhält, um dort zu arbeiten, erhält stattdessen eine Aufenthaltsgenehmigung (Certificate of Lawful Residence) , die eine administrative Registrierung darstellt. Der Arbeitnehmer beantragt diese individuell über den EAWU-Bereich von workpermit.am. Für diese Antragsart benötigt der Arbeitgeber kein Konto auf der Plattform. Das System prüft jedoch die Lohnsteuerdaten der zuständigen Finanzbehörde. Daher müssen die monatlichen Lohnsteuerabzugsmeldungen des Arbeitgebers, in denen der Antragsteller namentlich genannt ist, bereits eingereicht worden sein, da der Antrag sonst nicht übereinstimmt.
| Detail | Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt |
|---|---|
| Gebühr | Derzeit kostenlos. 35,950 AMD (ca. 99 USD) nach Aktivierung der neuen Plattform, spätestens am 1. November 2026. |
| Format | Plastikkarte. Biometrische Karte nach der Reform, bei der die Fingerabdrücke persönlich in Armenien erfasst werden. |
| Gültigkeit | Dauer des Arbeitsvertrags, maximal 1 Jahr. Verlängerbar. |
| Bearbeitungszeit | Die offizielle Bearbeitungsdauer beträgt 30 Tage. Zusätzliche Prüfungen können diese verlängern, und die Kanzlei hat auch schon Fälle mit längerer Bearbeitungszeit erlebt. |
| Erforderliche Unterlagen | Passscan, ein Foto (3.5 × 4.5 cm), armenische Sozialversicherungsnummer, unterzeichneter Arbeitsvertrag. Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist in diesem Schritt nicht erforderlich. |
| Familienmitglieder | Eltern, Ehepartner und Kinder erhalten abgeleitete Bescheinigungen, die eine eigenständige Arbeitserlaubnis gewähren, ohne dass eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Für Personenstandsurkunden aus der GUS ist gemäß dem Minsker Übereinkommen von 1993 keine Apostille erforderlich. |
Russische Staatsbürger: Der Weg zur Adressregistrierung
Die Adressregistrierung ist die Eintragung der armenischen Adresse eines ausländischen Staatsangehörigen in das Melderegister. Sie erfolgt durch die Pass- und Visaabteilung des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes mit Zustimmung des Eigentümers oder Gastgebers. Es handelt sich um eine eigenständige Aufenthaltsformalität, die unabhängig von einer Arbeitserlaubnis ist.
Russische Staatsbürger genießen im Rahmen eines bilateralen Abkommens besondere Flexibilität. Für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen innerhalb eines beliebigen 365-Tage-Zeitraums genügt die alleinige Adressregistrierung, um den Aufenthalt zu legalisieren; eine Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich. In Verbindung mit einer armenischen Sozialversicherungsnummer reicht dies aus, um einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und sofort mit der Arbeit zu beginnen. Nach Ablauf von 180 Tagen ist die Bescheinigung über workpermit.am zu beantragen. Die Frist für die Adressregistrierung und die Strafe bei Versäumnis sind unseren verifizierten Quellen nicht eindeutig zugeordnet. Daher sollten Sie die Angaben zum Zeitpunkt der Registrierung vorab überprüfen.
Was ändert sich am 1. November 2026?
Das neue armenische Ausländergesetz wurde am 20. Januar 2026 verabschiedet und tritt am 1. November 2026 in Kraft. Das Arbeitsvisum und die Arbeitserlaubnis, die durch dasselbe Gesetz geschaffen wurden, unterliegen einem separaten Auslöser und treten nicht an diesem Datum in Kraft.
Arbeitsmarktprüfung abgeschafft
Anstelle des bisherigen Systems tritt ein jährliches staatliches Quotensystem . Die Regierung legt jährlich Obergrenzen für den Aufenthaltsstatus nach Art und Kategorie fest. Sobald eine Quote erreicht ist, werden weitere Anträge bis zum nächsten Zeitraum abgelehnt. Die Durchführungsgesetze, die die Quotenhöhen nach Sektor und Kategorie festlegen, wurden nicht veröffentlicht, sodass die Höhe der einzelnen Quoten unbekannt ist.
Arbeitsvisum: Erstellt, aber noch nicht in Kraft
Das Gesetz sieht ein Arbeitsvisum für armenische Staatsangehörige vor, die für die Einreise ein Visum benötigen: gültig bis zu 120 Tage, zur einmaligen oder mehrmaligen Einreise, nicht verlängerbar, einmal pro Kalenderjahr, zu einer Gebühr von 15,000 AMD (ca. 41 USD). Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ist nicht ab dem 1. November 2026 verfügbar. Die Übergangsbestimmungen verschieben die Einführung des Arbeitsvisums und der Arbeitserlaubnis bis zur Inbetriebnahme des neuen elektronischen Visasystems. Ein Starttermin wurde noch nicht bekannt gegeben. Bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Einreise- und Arbeitsgenehmigungsbestimmungen. Die meisten veröffentlichten Zusammenfassungen der Reform gehen von einem einheitlichen Starttermin für das Arbeitsvisum am 1. November aus, was durch die Übergangsbestimmungen nicht gedeckt ist.
Visumfreie Staatsangehörige
Staatsangehörige von Ländern ohne Visumpflicht, darunter die USA und EU-Mitgliedstaaten, können weiterhin visumfrei nach Armenien einreisen und von dort aus eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sobald das elektronische Visumsystem die neuen Bestimmungen in Kraft setzt, erhalten nur noch Staatsangehörige, die ein Visum zur Einreise benötigen, ein Arbeitsvisum. Visumfreie Einreisende benötigen dann eine separate Arbeitserlaubnis.
Ausnahmen eingeschränkt
Geschäftsinhaber und Führungskräfte, Mitarbeiter von Niederlassungen und Repräsentanzen, ausländische Fachkräfte, Dozenten, hochqualifizierte Ausländer und Profisportler verlieren ihre Befreiung von der Arbeitserlaubnispflicht . Unternehmer mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung sind nun befreit. Siehe Vergleichstabelle.
Einheitliche elektronische Plattform
Sämtliche Aufenthaltsgenehmigungsverfahren werden auf eine einzige digitale Plattform umgestellt. Diese ersetzt workpermit.am und die persönlichen Verfahren des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes durch automatisierte, behördenübergreifende Überprüfungen. Die Aktivierung dieser Plattform ist gleichzeitig der Grund für die Gebührenerhöhung.
Erhöhung der Biometrie-Karten und der One-Gebühr
Jeder Genehmigungsinhaber muss persönlich in Armenien erscheinen, um Fingerabdrücke und eine elektronische Unterschrift abzugeben. Die Gebühren erhöhen sich einmalig bei Aktivierung der Plattform und spätestens zum 1. November 2026: Die Arbeits- und Aufenthaltskarte kostet 155,950 AMD (ca. 429 USD), die Daueraufenthaltsgenehmigung 255,950 AMD (ca. 703 USD) und das EAWU-Zertifikat 35,950 AMD (ca. 99 USD), statt bisher kostenlos.
Neue Wohnkategorien
Das Gesetz schafft spezielle Aufenthaltsgründe für Studium und Forschung, unternehmerische Tätigkeit, familiäre oder ethnisch armenische Bindungen, Investitionen und herausragende Verdienste um Armenien. Dies sind strukturierte Wege jenseits des arbeitsplatzbezogenen Aufenthaltsrechts. Erfahren Sie mehr über Aufenthaltsgenehmigungen.
Strafen bei Nichteinhaltung
| Verstoß | Folge |
|---|---|
| Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis | 100,000 bis 150,000 AMD (etwa 275 bis 412 USD) |
| Überschreitung der Visumsdauer oder Verstoß gegen den Aufenthaltsstatus | 50,000 bis 100,000 AMD (etwa 137 bis 275 USD) |
| Der Arbeitgeber stellt die Stelle nach Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht zur Verfügung. | Der Arbeitgeber kann für die Rückreise des Arbeitnehmers, die Lebenshaltungskosten und den Transport von persönlichem Eigentum des Arbeitnehmers und seiner mitreisenden Familienmitglieder haftbar gemacht werden. |
| Beschäftigung eines Ausländers ohne Nutzung der elektronischen Plattform | Verstöße werden der Polizei und dem Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst gemeldet. Verdachtsfälle von Menschenhandel oder Ausbeutung werden weitergeleitet. |
| Tod eines Mitarbeiters während der Beschäftigung | Stirbt ein ausländischer Arbeitnehmer während der Vertragslaufzeit aus arbeitsbedingten Gründen, trägt der Arbeitgeber die Kosten für den Transport der sterblichen Überreste in sein Heimatland. |
