Einwanderungsdienste

Arbeitsgenehmigungen in Armenien

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter in Armenien – von arbeitgeberfinanzierten Arbeitserlaubnissen bis hin zur vereinfachten Registrierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Wir übernehmen den gesamten rechtlichen Prozess, damit Ihr Team sofort loslegen kann.

14
Jahre Erfahrungen
1,500
Behandelte Fälle
97
Nationalitäten serviert
4.9
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Im Überblick

Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis? Die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die weder Armenier noch Mitglieder der EAWU sind
Wer bewirbt sich? Der Arbeitgeber reicht den Antrag ein.
Bearbeitungszeit ca. 2 Monate (NSS + Migrationsservice)
Regierungsgebühr 105,000 AMD (~266 USD)
Dauer der Genehmigung 1 Jahr, verlängerbar
Wichtiges Reformdatum 1. November 2026 – neues Einwanderungsgesetz

Armenien hat sich zu einem der attraktivsten Arbeitsziele in Eurasien entwickelt, mit einem unkomplizierten Verfahren zur Erlangung von Arbeitsgenehmigungen und großzügigen Ausnahmeregelungen für viele Kategorien ausländischer Arbeitnehmer. Ein gültiges Visum allein berechtigt jedoch nicht zur Arbeitsaufnahme – die meisten ausländischen Staatsangehörigen benötigen eine Arbeitserlaubnis, bevor sie legal beschäftigt werden dürfen.

Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Arbeitserlaubnis, und nach der Genehmigung erhält der ausländische Arbeitnehmer eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltskarte – ein einzelnes Plastikdokument, das sowohl als Arbeitserlaubnis als auch als befristete Aufenthaltserlaubnis dient und bis zu einem Jahr gültig ist. Die Karte wird direkt an den Antragsteller ausgestellt.

Dieser Leitfaden enthält alle Informationen, die Sie zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Armenien benötigen: Wer eine Genehmigung benötigt, wer davon befreit ist, das Antragsverfahren, die erforderlichen Dokumente, die Verfahren für EAWU-Bürger und die wichtigsten Änderungen, die am 1. November 2026 in Kraft treten. Weitere Informationen zu Beschäftigungsthemen – Verträge, Gehaltsabrechnung, Kündigung und Arbeitsbedingungen – finden Sie in unserem Leitfaden zur Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbestimmungen.

Wer braucht eine Arbeitserlaubnis?

Benötigt Ihr Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis?

Ist der Angestellte armenischer Staatsbürger?

JA → Keine Genehmigung erforderlich

Stammt der Mitarbeiter aus einem Land der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)? (Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan)

JA → Keine Genehmigung erforderlich

Besitzt der/die Mitarbeiter/in eine unbefristete oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis?

JA → Keine Genehmigung erforderlich

Trifft eine weitere Ausnahme zu? (siehe Tabelle unten)

JA → Keine Genehmigung erforderlich

Nichts des oben Genannten?

Arbeitserlaubnis erforderlich → Arbeitgeber muss beantragen

Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht: Aktueller Stand vs. November 2026

Das armenische Recht sieht derzeit eine umfangreiche Liste von Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht vor. Die Reformen vom November 2026 schränken diese Liste jedoch deutlich ein. Die folgende Tabelle zeigt den Status der einzelnen Kategorien nach den geltenden und den zukünftigen Bestimmungen.

Kategorie Aktuell Nach November 2026 Notizen
EAWU-Bürger ✅ Befreit ✅ Befreit Geschützt durch den EAWU-Vertrag (Art. 97). Auch von Quoten befreit. Siehe EAWU-Sektion.
Ständige Einwohner ✅ Befreit ✅ Befreit
Inhaber einer Sonderaufenthaltsgenehmigung ✅ Befreit ❌ Abgeschafft Der Sonderaufenthaltsstatus wird eingestellt. Bestehende Inhaber behalten ihre Rechte bis zum Ablauf der Gültigkeit.
Familie eines armenischen Staatsbürgers oder Einwohners ✅ Befreit ✅ Befreit Nach November: eingeschränkt auf Ehepartner, Eltern und Kinder (Geschwister und Großeltern ausgeschlossen).
Ethnische Armenier (vorübergehender Wohnsitz) ✅ Befreit ✅ Befreit
Die Kursteilnehmer ✅ Befreit ⚠️ Geändert Derzeit sind Studierende während des Studiums und ein Jahr nach dem Abschluss von der Studiengebühr befreit. Nach November: Studierende sind weiterhin befreit (die Befreiung wurde auf nicht-formale Bildungs- und Innovationsaktivitäten ausgeweitet), die einjährige Befreiung nach dem Abschluss entfällt jedoch. Austauschstudierende während der Semesterferien werden gesondert behandelt.
Unternehmer (vorübergehender Wohnsitz) - ✅ Neu befreit Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit können ohne arbeitsbezogene Arbeitserlaubnis arbeiten.
Unternehmer & Führungskräfte ✅ Befreit ❌ Entfernt Gründer und Geschäftsführer von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung verlieren ihre pauschale Ausnahmeregelung.
Mitarbeiter der Filiale und Repräsentanz ✅ Befreit ❌ Entfernt Ausländische Angestellte von Zweigstellen und Repräsentanzen in Armenien verlieren ihren Befreiungsanspruch.
Ausländische Spezialisten (Maschinen/Schulung) ✅ Befreit ❌ Entfernt Spezialisten, die zur Installation oder Reparatur von Geräten oder zur Schulung von lokalem Personal entsandt werden, verlieren ihre Ausnahmeregelung.
Dozenten, Lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter ✅ Befreit ❌ Entfernt Eingeladene akademische und pädagogische Mitarbeiter, einschließlich der Leiter der jeweiligen Institutionen, verlieren ihre Befreiung.
Hochqualifizierte Ausländer ✅ Befreit ❌ Entfernt Wer die von der Regierung festgelegten Qualifikationskriterien erfüllt, verliert seinen generellen Befreiungsanspruch.
Professionelle Athleten ✅ Befreit ❌ Entfernt Profisportler mit Verträgen im Bereich sportlicher Aktivitäten verlieren ihre Ausnahmeregelung.
Familienmitglieder diplomatischer Mitarbeiter ✅ Befreit ✅ Befreit Auf Gegenseitigkeitsbasis.
Künstler und Darstellerinnen ✅ Befreit ✅ Befreit Kino, Theater, Konzerttourneen – einschließlich Verwaltungs- und Technikpersonal.
Akkreditierte ausländische Medien ✅ Befreit ✅ Befreit
Flüchtlinge und Asylsuchende ✅ Befreit ✅ Befreit
Einsatzkräfte, Strafverfolgungsbehörden, Opfer von Menschenhandel, ethnische Armenier (Notfall), Verurteilte/Häftlinge ✅ Befreit ✅ Befreit Im neuen Gesetz beibehalten.

Die hervorgehobenen Zeilen kennzeichnen Kategorien, die nach dem 1. November 2026 ihre Ausnahmeregelung verlieren.

Wichtige Hinweise zur Einhaltung der Vorschriften für von der Überstundenregelung ausgenommene Arbeitnehmer: Auch Ausnahmekategorien sind nicht völlig frei von administrativen Anforderungen. Arbeitgeber müssen den Arbeitsvertrag für alle ausländischen Arbeitnehmer, einschließlich derjenigen, die von der Arbeitserlaubnispflicht befreit sind (Art. 23.2), weiterhin über die elektronische Plattform workpermit.am registrieren. Darüber hinaus muss für bestimmte Ausnahmekategorien eine formelle Bestätigung der zuständigen Behörde eingeholt werden, dass der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Ausnahme erfüllt (Art. 23.3) – die Ausnahme erfolgt nicht immer automatisch. Ausländer mit einem befristeten Aufenthaltstitel aufgrund eines Freiwilligenarbeitsvertrags sind derzeit ebenfalls von der Arbeitserlaubnispflicht befreit (Art. 15.1.զ.1).

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Situation für eine Ausnahme in Frage kommt oder welche Formalitäten erforderlich sind, Kontakt aufnehmen zur Führung.

Prozess zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis über die Online-Plattform des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes (OVIR) ein. arbeitserlaubnis.amDas Verfahren umfasst eine Arbeitsmarktanalyse, eine Sicherheitsüberprüfung und eine Prüfung durch den Migrationsdienst. Alle Dokumente – sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinformationen – werden vom Arbeitgeber über die Plattform eingereicht.

Praxishinweis: Um sich auf workpermit.am zu registrieren, muss der Geschäftsführer des armenischen Unternehmens seine elektronische Signatur verwenden. Dies kann für Unternehmen, deren Geschäftsführer Ausländer ohne armenischen Aufenthaltsstatus sind, ein praktisches Hindernis darstellen, da sie noch keine armenische elektronische Signatur besitzen. Kontaktieren Sie uns Falls Sie dabei Hilfe benötigen.
1

Arbeitgeberregister

Erstellen Sie ein Firmenkonto auf workpermit.am (erfordert die elektronische Unterschrift eines Geschäftsführers) und veröffentlichen Sie die Stellenausschreibung.

2

Arbeitsmarktprüfung

Das Ministerium prüft, ob die Stelle mit armenischen Arbeitskräften besetzt werden kann. Der Arbeitgeber muss gegebenenfalls Vorstellungsgespräche mit lokalen Bewerbern führen.

3

Sicherheitsüberprüfung

Der Nationale Sicherheitsdienst führt eine Hintergrundprüfung und ein Interview durch (ca. 15 Werktage).

4

Entscheidung des Migrationsdienstes

Der Migrationsdienst prüft und stellt die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltskarte aus (ca. 15 Werktage).

5

Vertrag unterzeichnet

Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnen den Arbeitsvertrag innerhalb von 15 Werktagen Die Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis muss erteilt werden. Eine Nichtunterzeichnung kann zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen. Der Arbeitgeber muss den Vertrag anschließend innerhalb von [Anzahl der Tage einfügen] auf die Plattform hochladen. 10 Werktagen.

Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt ungefähr 2 MonatePlanen Sie die Einarbeitung internationaler Mitarbeiter im Voraus – beginnen Sie den Prozess rechtzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn des Mitarbeiters.

Ablehnungsgründe

Ein Antrag auf Arbeitserlaubnis kann abgelehnt werden, wenn:

• Die Arbeitsmarktlage lässt die Einstellung nicht zu – auch nicht, wenn die Stelle mit armenischen Staatsbürgern besetzt werden kann.
• Für diese Position ist laut Gesetz die armenische Staatsbürgerschaft erforderlich.
• Die eingereichten Dokumente oder Informationen sind gefälscht
• Der Arbeitgeber hat bereits zuvor gegen die Vorschriften zur Einstellung ausländischer Staatsangehöriger verstoßen.
• Es bestehen Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit

Erforderliche Dokumente

Der Arbeitgeber reicht alle Dokumente über die Plattform workpermit.am ein:

✅ Gültiger Reisepass des Mitarbeiters
✅ Ein Passfoto (3×4 cm)
✅ Firmenregistrierungsdokumente
✅ Stellenbeschreibung und Beschäftigungsbedingungen
✅ Gehaltsinformationen
✅ Verpflichtungserklärung zur Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags
✅ Bildungs- oder Qualifikationsnachweise mit Apostille (falls vorhanden)
✅ Armenische Sozialversicherungsnummer (SSN) des Mitarbeiters
✅ Nachweis über die Zahlung der staatlichen Gebühr (AMD 105,000)

Gebühren und Gehaltsanforderungen

Artikel Summe Notizen
Regierungsgebühr 105,000 AMD (~266 USD) Gilt für Arbeits- und Wohnsitzkarte. Erhöhung auf 150,000 AMD am 1. Januar 2027.
Mindestlohn 75,000 AMD/Monat netto (~190 USD) Für eine Vollzeitbeschäftigung.
Platform arbeitserlaubnis.am Alle Bewerbungen wurden digital eingereicht.

Anforderungen an den Arbeitsvertrag

Die Arbeitserlaubnis legt die Stelle und den Arbeitgeber fest (Art. 24.4). Während die Aufenthaltskarte personengebunden ist, ist die Arbeitserlaubnis an die im Antrag genannte Stelle und den Arbeitgeber gebunden. Der Arbeitsvertrag muss gemäß armenischem Arbeitsrecht geschlossen werden und Bestimmungen zur An- und Abreise des ausländischen Arbeitnehmers nach Armenien, zur Sozialversicherung, zur Unterkunft, zur Adressregistrierung sowie zur Rückreise des Arbeitnehmers und seiner mitreisenden Familienangehörigen enthalten (Art. 27.1). Weitere Informationen zu den Anforderungen an den Arbeitsvertrag finden Sie in unserem Leitfaden zur Einhaltung der Beschäftigungsbestimmungen.

Arbeitgeberwechsel

Wird der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beendet, überprüft der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst (MCS) dies anhand der Lohnsteuerabzugsdaten. Stellt der MCS fest, dass keine Lohnsteuer mehr für den Mitarbeiter einbehalten wird, kann er die Aufenthaltserlaubnis widerrufen. Der Mitarbeiter müsste sich dann einen neuen Arbeitgeber suchen und einen neuen Antrag stellen.

Unter dem Reformen im November 2026Dies ist formalisiert: Der Mitarbeiter wird haben 15 Werktagen Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Wird innerhalb dieser Frist kein neuer Vertrag unterzeichnet, kann der Aufenthaltsstatus ungültig werden.

EAWU-Bürger: Vereinfachte Registrierung

Bürger der EAWU-Mitgliedstaaten – Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan – sind vollständig befreit Sie sind von den Anforderungen an Arbeitsgenehmigungen gemäß Artikel 97 des EAWU-Vertrags befreit. Sie unterliegen weder Arbeitsmarktprüfungen noch Beschäftigungsquoten oder anderen nationalen Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Dieser Vertragsschutz bleibt auch nach November 2026 uneingeschränkt in Kraft – EAWU-Bürger sind ausdrücklich vom neuen Quotensystem ausgenommen.

Anstelle einer Arbeitserlaubnis erhalten EAWU-Bürger, die beabsichtigen, sich langfristig in Armenien aufzuhalten und zu arbeiten, eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt — eine vereinfachte administrative Registrierung. Der Arbeitnehmer stellt den Antrag individuell über den EAWU-Bereich von workpermit.am (der Arbeitgeber muss auf der Plattform registriert sein, aber der Arbeitnehmer stellt den Antrag).

Detail Aktuelles System
Gebühr Kostenlos (keine staatliche Gebühr). Ab November 2026: 30,000 AMD.
Format Plastikkarte. Ab November 2026: biometrische Karte (Fingerabdrücke erforderlich, persönliche Abholung).
Gültigkeit Dauer des Arbeitsvertrags (maximal 1 Jahr). Verlängerbar.
Bearbeitungszeit Ungefähr 2 Monate über workpermit.am.
Erforderliche Unterlagen Reisepass (eingescannte Kopie), ein Foto (3.5 × 4.5 cm), armenische Sozialversicherungsnummer, unterzeichneter Arbeitsvertrag. Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist nicht erforderlich.
Familienmitglieder Eltern, Ehepartner und Kinder können abgeleitete Bescheinigungen mit eigenständiger Arbeitserlaubnis erhalten – eine separate Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Für Personenstandsurkunden der GUS ist keine Apostille notwendig (Minsker Übereinkommen von 1993).

Russische Staatsbürger: Option zur Adressregistrierung

Russische Staatsbürger profitieren von zusätzlicher Flexibilität im Rahmen eines bilateralen Abkommens mit Armenien. Für Aufenthalte von weniger als 180 Tagen im Kalenderjahr können russische Staatsangehörige ihren Aufenthalt legalisieren durch Adressregistrierung Allein – ohne formelle Aufenthaltsgenehmigung – genügt dies in Verbindung mit einer armenischen Sozialversicherungsnummer, um einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und sofort mit der Arbeit zu beginnen.

Überschreitet der Aufenthalt des russischen Staatsbürgers 180 Tage, muss er über workpermit.am auf das formale Zertifikat umsteigen, um seinen legalen Status aufrechtzuerhalten.

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Was ändert sich im November 2026?

Das neue armenische Ausländergesetz, das am 20. Januar 2026 verabschiedet wurde, führt die bedeutendsten Änderungen bei der Arbeitserlaubnis seit über einem Jahrzehnt ein. Die Reformen treten am [Datum einfügen] in Kraft. November 1, 2026 , wobei am 1. Januar 2027 einige Gebührenänderungen in Kraft treten werden.

Arbeitsmarkttest abgeschafft

Ersetzt durch ein jährliches staatliches QuotensystemDie Regierung legt jährlich Obergrenzen für den Aufenthaltsstatus nach Art und Kategorie fest. Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, werden weitere Anträge bis zum nächsten Zeitraum abgelehnt.

Neues Arbeitsvisum

Staatsangehörige, die ein Visum benötigen Für die Einreise nach Armenien zur Aufnahme einer Beschäftigung ist ein Arbeitsvisum erforderlich. Dieses ist bis zu 120 Tage gültig, berechtigt zur einmaligen oder mehrmaligen Einreise, ist nicht verlängerbar und kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Gebühr beträgt 15,000 AMD (gültig ab 1. Januar 2027).

Visafreie Staatsangehörige nicht betroffen

Bürger von visumfreien Ländern (einschließlich der USA, EU-Mitgliedstaaten, und viele andere) können weiterhin ohne Arbeitsvisum nach Armenien einreisen und innerhalb des Landes eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ausnahmen eingeschränkt

Geschäftsinhaber, Mitarbeiter von Niederlassungen/Repräsentanzen, ausländische Fachkräfte, Dozenten, hochqualifizierte Ausländer und Profisportler verlieren ihre Befreiung von der ArbeitserlaubnisUnternehmer mit befristetem Wohnsitz sind seit Kurzem von der Regelung befreit. Siehe [Link einfügen]. Vergleichstabelle.

Einheitliche elektronische Plattform

Sämtliche Aufenthaltsgenehmigungsverfahren werden auf eine einzige digitale Plattform umgestellt und ersetzen workpermit.am sowie die persönlichen Verfahren des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes (OVIR). Automatisierte behördenübergreifende Überprüfungen.

Biometrische Karten & erhöhte Gebühren

Alle Genehmigungsinhaber müssen erscheinen persönlich in Armenien für Fingerabdrücke und elektronische Signatur. Die Gebühr für die Arbeitserlaubnis erhöht sich auf AMD 150,000 ab dem 1. Januar 2027. EAWU-Zertifikat: AMD 30,000 (derzeit kostenlos).

Neue Wohnkategorien

Das Gesetz schafft neue, spezielle Artikel für den Aufenthaltstitel, die auf folgenden Kriterien basieren: Studium und Forschung (Art. 29.3), unternehmerische Tätigkeit (Art. 29.4), familiäre oder ethnisch armenische Bindungen (Art. 29.5), Investitionen (Art. 29.6) und außergewöhnliche Verdienste um Armenien (Art. 29.7). Diese bieten strukturierte Wege jenseits des berufsbedingten Aufenthaltstitels. Erfahren Sie mehr über Aufenthaltsgenehmigungen.

Planen Sie voraus? Anträge, die vor dem 1. November 2026 eingereicht werden, werden nach den geltenden Bestimmungen bearbeitet. Wenn Sie ausländische Mitarbeiter einstellen – insbesondere solche aus Kategorien, deren Ausnahmeregelung wegfällt –, sollten Sie den Prozess jetzt einleiten. Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sind vertraglich von der neuen Quotenregelung ausgenommen. Kontaktieren Sie uns für zeitliche Hinweise.

Strafen bei Nichteinhaltung

Verstoß Ende
Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis 100,000–150,000 AMD (~253–380 USD)
Überschreitung der Visumsdauer oder Verstoß gegen den Aufenthaltsstatus 50,000–100,000 AMD (~127–253 USD)
Der Arbeitgeber stellt die Stelle nach Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht zur Verfügung. Der Arbeitgeber kann für die Rückreise des Arbeitnehmers, die Lebenshaltungskosten und den Transport des persönlichen Eigentums des Arbeitnehmers und seiner mitreisenden Familienmitglieder haftbar gemacht werden.
Beschäftigung eines Ausländers ohne Nutzung der elektronischen Plattform Verstöße werden der Polizei und dem Migrationsdienst gemeldet. Verdachtsfälle von Menschenhandel oder Ausbeutung werden den zuständigen Behörden übergeben.
Tod eines Mitarbeiters während der Beschäftigung Stirbt ein ausländischer Arbeitnehmer während der Vertragslaufzeit aus arbeitsbedingten Gründen, trägt der Arbeitgeber die Kosten für den Transport der sterblichen Überreste in sein Heimatland.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, eine Arbeitserlaubnis in Armenien zu erhalten?
Die übliche Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Monate – rund 15 Werktage für die Prüfung durch den Nationalen Sicherheitsdienst und 15 Werktage für die Entscheidung des Migrationsdienstes, zuzüglich der Zeit für die erste Arbeitsmarktprüfung. Wir empfehlen, den Prozess rechtzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn des Mitarbeiters zu starten.
Kann ein ausländisches Unternehmen ohne lokale Niederlassung eine Arbeitserlaubnis beantragen?
Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis muss von einem in Armenien registrierten Unternehmen gestellt werden. Ausländische Unternehmen können eine LLC registrieren (in der Regel 2–4 Wochen), eine Zweigstelle oder Repräsentanz einrichten (deren ausländische Mitarbeiter derzeit von der Arbeitserlaubnispflicht befreit sind) oder eine Employer of Record-Dienst der als rechtlicher Arbeitgeber fungiert.
Benötigen Bürger der EAWU eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Staatsangehörige Russlands, Weißrusslands, Kasachstans und Kirgisistans sind gemäß dem EAWU-Vertrag vollständig befreit. Sie durchlaufen ein vereinfachtes Registrierungsverfahren, um eine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten. Russische Staatsangehörige können sich auch für Aufenthalte unter 180 Tagen an einer Adresse registrieren lassen. Für die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags benötigt ein EAWU-Staatsangehöriger lediglich seine armenische Sozialversicherungsnummer.
Können Ausländer in Armenien für ein ausländisches Unternehmen aus der Ferne arbeiten?
Wenn Sie bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sind und dort auf der Gehaltsliste stehen (und nicht bei einem armenischen Unternehmen beschäftigt sind), benötigen Sie in der Regel keine armenische Arbeitserlaubnis. Sie benötigen jedoch weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung (visumfreie Einreise, Visum oder Aufenthaltserlaubnis) und sollten Ihre Steuerpflichten beachten, wenn Ihr Aufenthalt 183 Tage überschreitet.
Muss ich Armenien verlassen, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen?
Nach den geltenden Bestimmungen ist dies nicht möglich – Sie können sich innerhalb Armeniens bewerben, solange Sie ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Gemäß den Reformen vom November 2026 können Staatsangehörige, die visumfrei einreisen dürfen (z. B. aus den USA oder der EU), weiterhin innerhalb des Landes einen Antrag stellen. Staatsangehörige, die für die Einreise nach Armenien ein Visum benötigen, müssen jedoch vor Reiseantritt ein Arbeitsvisum beantragen.
Was passiert, wenn mein Mitarbeiter den Arbeitsplatz wechselt?
Endet das Arbeitsverhältnis, kann der Migrationsdienst die Aufenthaltserlaubnis widerrufen, sobald er feststellt, dass keine Lohnsteuer mehr einbehalten wird. Der Arbeitnehmer müsste sich dann einen neuen Arbeitgeber suchen und ein neues Aufenthaltserlaubnisverfahren durchlaufen. Ab November 2026 haben Arbeitnehmer ein formelles Zeitfenster von 15 Arbeitstagen, um einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Kann ein Inhaber einer Arbeitserlaubnis eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten?
Gemäß den Reformen vom November 2026 kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Beschäftigung nicht direkt in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Die Zeit, die mit einer Arbeitserlaubnis verbracht wird, wird jedoch auf die dreijährige Aufenthaltsdauer angerechnet, die für andere Wege zur Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Familienzusammenführung, Unternehmertum, Investitionen oder ethnische Armenier) erforderlich ist. Erfahren Sie mehr über Aufenthaltsgenehmigungen.
Welche Änderungen stehen im November 2026 an?
Das neue armenische Ausländergesetz tritt am 1. November 2026 in Kraft. Wichtigste Änderungen: Die Arbeitsmarktprüfung wird durch jährliche staatliche Quoten ersetzt, für visumpflichtige Staatsangehörige wird ein neues Arbeitsvisum eingeführt, mehrere bisher von der Visumpflicht befreite Kategorien verlieren ihre Ausnahmeregelung (z. B. Geschäftsinhaber, Mitarbeiter von Niederlassungen/Vertretungen, Dozenten, Sportler), alle Anträge werden über eine einheitliche digitale Plattform abgewickelt, biometrische Karten werden verpflichtend, und die Gebühr für die Arbeitserlaubnis steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 150,000 AMD. Anträge, die vor November 2026 eingereicht wurden, werden nach den bisherigen Bestimmungen bearbeitet. Kontaktieren Sie uns für eine Zeitschätzung.

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