Immobilien-Dienstleistungen

Immobilien in Armenien

Kaufen, verkaufen oder investieren Sie in armenische Immobilien mit umfassender rechtlicher Unterstützung – von der Due-Diligence-Prüfung bis zur Eigentumsregistrierung.

14
Jahre Erfahrungen
1,500
Behandelte Fälle
97
Nationalitäten serviert
4.9
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Auf einen Blick: Immobilien in Armenien

Ausländisches Eigentum: Wohnungen, Häuser, Gewerbeimmobilien
Landwirtschaftliche Flächen: Für Ausländer beschränkt
Timeline: 1–2 Wochen von der Vertragsunterzeichnung bis zum Eigentumsübergang
Beglaubigung: Gesetzlich vorgeschrieben für alle Überweisungen
Keine Mindestanlage: und keine Wohnsitzpflicht
Keine Erbschaftssteuer: auf armenischem Eigentum
Keine Stempelgebühren: ausschließlich feste amtliche Gebühren, unabhängig vom Immobilienwert

Warum in Armenien eine Immobilie kaufen?

Armenien hat sich zu einem immer attraktiveren Ziel für internationale Immobilienkäufer entwickelt – von Armeniern aus der Diaspora, die sich wieder mit ihrer Heimat verbinden möchten, bis hin zu Investoren und digitalen Nomaden, die in einem schnell wachsenden Markt nach bezahlbaren Immobilien suchen. Die Immobilienpreise sind deutlich niedriger als in den meisten europäischen Ländern, der Kaufprozess ist unkompliziert, und ausländische Staatsangehörige genießen weitreichende Eigentumsrechte.

Anders als in vielen Ländern, die den Immobilienerwerb von Ausländern einschränken, erlaubt Armenien ausländischen Staatsbürgern den uneingeschränkten Erwerb von Wohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien. Der gesamte Kaufprozess – von der Vertragsunterzeichnung bis zur Eigentumsregistrierung – kann innerhalb von nur ein bis zwei Wochen abgeschlossen werden. Die notarielle Beglaubigung und die staatliche Registrierung erfolgen effizient über Armeniens modernes Katastersystem.

Bei Vardanyan & Partners begleiten wir ausländische Käufer durch jeden Schritt: von der Prüfung der Eigentumsverhältnisse über die rechtliche Due-Diligence-Prüfung und die Erstellung und Prüfung der Verträge bis hin zur Koordination mit Notaren und dem Katasteramt und der Abwicklung der Formalitäten nach dem Kauf. Ob Sie Ihre erste Wohnung in Jerewan erwerben oder ein Gewerbeimmobilienportfolio aufbauen möchten – wir gewährleisten eine rechtssichere Transaktion von Anfang bis Ende.

Was dürfen Ausländer besitzen?

Das armenische Recht unterscheidet zwischen dem Eigentum an Gebäuden und dem Eigentum an Grundstücken. Gemäß dem Landgesetzbuch können ausländische Staatsbürger grundsätzlich keine Eigentumsrechte an Grundstücken erwerben – es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die die meisten praktischen Fälle für Käufer von Wohn- und Gewerbeimmobilien abdecken.

Ausländer KÖNNEN besitzen

Wohnungen & EigentumswohnungenVollständiges Eigentum einschließlich des dazugehörigen Anteils an gemeinschaftlichem Land
Häuser & WohngrundstückeEinzelne Wohnhäuser und ihre dazugehörigen Grundstücke
Gewerbe- und IndustrieimmobilienGebäude und Grundstücke für öffentliche, Produktions- und Gewerbeeinrichtungen
Garten- und HausgrundstückeHaus- und Gartenparzellen zur persönlichen Nutzung

Ausländer dürfen nicht besitzen

AgrarlandAckerland, Weiden und andere landwirtschaftlich genutzte Flächen können Ausländer nur pachten, nicht besitzen.
Andere eingeschränkte LandkategorienWaldfonds, Wasserfonds und bestimmte andere staatlich ausgewiesene Landkategorien

Wichtig — Inhaber einer Sonderaufenthaltsgenehmigung: Derzeit können Inhaber des Sonderaufenthaltsstatus in Armenien alle Arten von Land besitzen, einschließlich landwirtschaftlicher Flächen. Ab 1. November 2026Diese Ausnahme wird eingeschränkt: Nur Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die ihnen speziell für außergewöhnliche Verdienste um Armenien erteilt wurde, behalten die vollen Eigentumsrechte an Grundstücken. Die Kategorie der Sonderaufenthaltsgenehmigung wird im Zuge der armenischen Einwanderungsreform abgeschafft.

In der Praxis betreffen die Beschränkungen den Durchschnittskäufer kaum. Beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Büros oder eines Gewerbegebäudes – samt Grundstück – haben Sie dieselben Eigentumsrechte wie ein armenischer Staatsbürger. Die Beschränkung ist hauptsächlich für diejenigen relevant, die landwirtschaftliche Flächen (Bauernhöfe, Weinberge, Obstplantagen) erwerben möchten.

Wie funktioniert der Kaufprozess?

Der Kauf von Immobilien in Armenien ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern bemerkenswert effizient. Es gibt keine langwierigen Treuhandverfahren, keine Kette von Zwischenhändlern und keine monatelangen Wartezeiten. Der Prozess von der Vertragsunterzeichnung bis zur Eigentumsregistrierung dauert in der Regel nur ein bis zwei Wochen.

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Immobiliensuche und -auswahl

Finden Sie Ihre Wunschimmobilie über Immobilienmakler, Online-Plattformen (z. B. list.am, myrealty.am) oder Ihr persönliches Netzwerk. Die Maklerprovision beträgt üblicherweise ca. 2 % pro Seite (Käufer und Verkäufer), dies ist jedoch eine Marktüblichkeit und kann frei verhandelt werden.

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Rechtliche Due Diligence

Vor dem Kaufabschluss sollten Sie den rechtlichen Status der Immobilie prüfen: Bestätigen Sie den Eigentumsnachweis des Verkäufers im Kataster, prüfen Sie, ob Belastungen (Hypotheken, Pfandrechte, Gerichtsbeschlüsse) vorliegen, überprüfen Sie Baugenehmigungen und die Einhaltung der Vorschriften und stellen Sie sicher, dass keine Streitigkeiten bestehen. Dieser Schritt ist entscheidend – wird er ausgelassen, kann dies zum Kauf einer Immobilie mit versteckten rechtlichen Problemen führen.

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Vertrag & Beglaubigung

Nach Artikel 562 des armenischen Zivilgesetzbuches müssen alle Kaufverträge für Immobilien notariell beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein. Der Notar (oder sein Assistent) entwirft den Vertrag, überprüft die Identität beider Parteien und beglaubigt die Transaktion. Käufer und Verkäufer müssen persönlich anwesend sein oder durch eine Person mit notariell beglaubigter Vollmacht vertreten werden. Sprechen die Parteien nicht dieselbe Sprache, muss ein beeidigter Dolmetscher anwesend sein.

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Staatliche Registrierung

Nach der notariellen Beglaubigung muss die Transaktion innerhalb von 30 Werktagen beim Katasteramt des Bundesstaates zur Registrierung eingereicht werden. Andernfalls ist der Vertrag ungültig. Die Registrierung kann persönlich oder online über das E-Katasterportal erfolgen. Die Standardbearbeitung dauert 4–5 Werktage; eine beschleunigte Bearbeitung ist gegen Aufpreis möglich. Nach der Registrierung erhält der Käufer eine Eigentumsurkunde, und die Übertragung ist offiziell abgeschlossen.

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Formalitäten nach dem Kauf

Lassen Sie die Versorgungsverträge (Strom, Gas, Wasser) auf Ihren Namen umschreiben, melden Sie sich zur Grundsteuer an und – falls Sie die Immobilie vermieten möchten – zur Versteuerung der Mieteinnahmen. Gemäß dem armenischen Gesetz über bargeldlose Transaktionen (ՀՕ-12-Ն) müssen Zahlungen über 300,000 AMD (ca. 790 USD) per Banküberweisung erfolgen – was in der Praxis bedeutet, dass alle Immobilienzahlungen bargeldlos abgewickelt werden.

Benötigen Sie eine Vorvereinbarung?

Eine Vorvereinbarung ist nicht erforderlich, kann aber ein hilfreiches Instrument sein, wenn Sie nicht sofort zum Abschluss bereit sind – beispielsweise wenn Sie auf die Finanzierung warten, Belastungen beseitigen müssen oder eine Vollmacht aus dem Ausland einholen.

Wichtige Punkte zu Vorvereinbarungen

Eine Vorvereinbarung legt die Bedingungen des zukünftigen Verkaufs fest und bestimmt einen Termin oder Zeitraum für den Abschluss. Sie muss notariell beglaubigt werden, um rechtskräftig zu sein – mündliche Angebote und Standard-Maklerverträge sind nach armenischem Recht nicht bindend. Der Käufer leistet in dieser Phase üblicherweise eine Anzahlung, deren Höhe zwischen den Parteien verhandelbar ist.

Nach rechtsgültiger Unterzeichnung ist der Vertrag für beide Seiten bindend. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, verfällt die Anzahlung. Kommt der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann eine Vertragsstrafe (oft das Doppelte der Anzahlung) fällig werden. In manchen Fällen kann ein Gericht die Vertragserfüllung anordnen, um den Verkauf zu erzwingen.

Wir empfehlen, eine Kopie der Vorvereinbarung beim Katasteramt einzureichen, um das Risiko zu minimieren, dass der Verkäufer die Immobilie während der Übergangszeit an einen Dritten veräußert.

Welche Dokumente benötigen Sie?

Die Dokumentationsanforderungen für den Kauf einer Immobilie in Armenien sind unkompliziert. Folgendes müssen Sie vorbereiten:

Erforderliche Dokumente

Gültiger Reisepass: Das Original muss bei der Beglaubigung benötigt werden. Es muss aktuell und gültig sein.
Sozialversicherungsnummer (SNN): Das armenische Äquivalent einer Steueridentifikationsnummer. Kann vor Ort in einem Finanzamt oder Servicecenter beantragt werden.
Vollmacht (bei Fernabsatz): Muss in Ihrem Heimatland notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein. Ermöglicht es einem Vertreter, in Ihrem Namen zu unterschreiben.
Bankkonto (erforderlich): Zahlungen über 300,000 AMD (ca. 790 USD) müssen gemäß dem Gesetz über bargeldlose Transaktionen per Banküberweisung erfolgen. Da alle Immobilienkäufe diesen Schwellenwert überschreiten, ist ein Bankkonto unerlässlich.
Katasterzertifikat: Die Bestätigung des rechtlichen Status der Immobilie wird vom Katasteramt eingeholt. Ihr Anwalt kümmert sich üblicherweise darum.
Beglaubigter Übersetzer (falls erforderlich): Bei der notariellen Beurkundung erforderlich, wenn die Parteien keine gemeinsame Sprache sprechen. Die Gebühren sind separat zu entrichten.

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Staatliche Gebühren und Transaktionskosten

Die unten aufgeführten Kosten sind Gebühren von Behörden und Dritten – keine Anwaltskosten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und ein unverbindliches Angebot für unsere Rechtsdienstleistungen.

Gebühr Betrag (AMD) ~USD-Gegenwert Notizen
Notargebühr AMD 20,000 ~ $ 53 15,000 AMD Notargebühr + 5,000 AMD staatliche Gebühr. Übersetzer und sonstige Nebenkosten extra.
Staatliche Registrierung AMD 20,000–120,000 $ $ 52 316- Abhängig von der Art der Immobilie und der gewünschten Bearbeitungsgeschwindigkeit. Expressbearbeitung möglich.
Katasterbelastungsprüfung AMD 10,000–60,000 $ $ 26 158- Einheitliches Zertifikat zur Überprüfung von Eigentumsrechten und Belastungen. AMD 10,000 Standard; AMD 60,000 am selben Tag (6-facher Multiplikator für 2-stündige Bearbeitungszeit).
Maklerprovision Üblicherweise ca. 2 % von jeder Partei Marktüblich, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Frei verhandelbar.

Hinweis: Armenien erhebt keine Stempelgebühren auf Immobilientransaktionen. Die oben genannten Gebühren sind feste, behördliche Abgaben – keine davon wird als Prozentsatz des Immobilienwerts berechnet.

Zahlungsmethoden

Gemäß dem Gesetz über bargeldlose Transaktionen (ՀՕ-12-Ն) müssen Zahlungen über 300,000 AMD (ca. 790 USD) per Banküberweisung erfolgen. Da alle Immobilientransaktionen diese Grenze überschreiten, sind Immobilienkäufe faktisch immer bargeldlos. Fremdwährungen können zwar frei nach und aus Armenien transferiert werden, die Transaktion selbst muss jedoch in armenischen Dram über eine Bank abgewickelt werden. Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt zur Ungültigkeit der Transaktion (Artikel 7).

A

direkte Banküberweisung

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung nach Eintragung der Eigentumsrechte. Das ist zwar einfach, birgt aber ein Risiko: Zahlen Sie vor der Eintragung, haben Sie nur begrenzte Möglichkeiten, Ihre Ansprüche geltend zu machen, falls der Verkäufer die Übertragung nicht durchführt.

Besonders geeignet für: Transaktionen, bei denen zwischen beiden Parteien ein hohes Maß an Vertrauen besteht oder bei denen die Zahlung erst nach der Registrierung erfolgt.

B

Bank-Treuhandkonto

Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto ein. Das Geld ist für einen festgelegten Zeitraum gesperrt und kann vom Verkäufer nur nach Vorlage eines Eigentumsnachweises (z. B. einer neuen Eigentumsurkunde) abgerufen werden. Schlägt die Eintragung fehl, erhält der Käufer das Geld zurück.

Besonders geeignet für: Die meisten Transaktionen. Bietet Sicherheit für beide Seiten. Von den meisten Banken bei Hypothekenimmobilien vorgeschrieben.

Steuerliche und finanzielle Aspekte

Das armenische Steuersystem für Immobilien ist relativ unkompliziert, es gibt jedoch wichtige Unterschiede, je nachdem, ob man eine Immobilie kauft, verkauft, mietet oder erbt.

Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen

Beim Verkauf einer Immobilie hängt die steuerliche Behandlung von der Art des Käufers ab. Handelt es sich beim Käufer um einen Steueragenten (eine juristische Person oder ein eingetragener Unternehmer), muss dieser 10 % Einkommensteuer vom Kaufpreis einbehalten. Bei Bauträgern – also Personen, die faktisch wie Unternehmen behandelt werden, auch wenn sie nicht formell registriert sind – gilt ein Steuersatz von 20 %. Bei Transaktionen zwischen zwei Privatpersonen, bei denen der Käufer kein Steueragent ist, besteht keine Einbehaltungspflicht.

Mieteinnahmensteuer

Wenn Sie Ihre Immobilie in Armenien vermieten, unterliegt das Mieteinkommen einer zweistufigen Einkommensteuer. Die ersten 60,000,000 AMD (ca. 157,900 USD) des jährlichen Mieteinkommens werden mit 10 % besteuert. Jedes Mieteinkommen, das diesen Freibetrag in einem Steuerjahr übersteigt, unterliegt weiteren 10 % – der effektive Steuersatz beträgt somit 20 % auf den übersteigenden Betrag. Der Immobilieneigentümer ist für die Erklärung und Zahlung dieser Steuer verantwortlich.

Vermögenssteuer

Die Grundsteuer wird jährlich auf Grundlage des Katasterwerts der Immobilie, nicht ihres Marktwerts, berechnet. Armenien verwendet ein progressives Steuersystem, und die effektiven Steuersätze sind im internationalen Vergleich moderat. Die Grundsteuerbescheide werden von der jeweiligen Gemeinde ausgestellt, und die Zahlung ist bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres fällig.

Erbe

Armenien erhebt keine Erbschaftssteuer. Vermögen geht gemäß den Erbregeln des armenischen Zivilgesetzbuches an die Erben über – entweder durch Testament oder, falls kein Testament vorliegt, nach der gesetzlichen Erbfolge (zuerst Ehepartner und Kinder, dann Eltern, Geschwister usw.). Ausländische Erben haben in Bezug auf Immobilien die gleichen Erbrechte wie armenische Staatsbürger. Das geerbte Eigentum muss im Kataster auf den Namen des Erben neu eingetragen werden.

Anstehende Änderungen: November 2026

Wichtig – Änderung des Landgesetzes (Inkrafttreten: 1. November 2026): Im Zuge der umfassenden Reform des armenischen Einwanderungsrechts wird das Bodengesetz geändert. Derzeit können Inhaber einer Sonderaufenthaltsgenehmigung Grundstücke jeder Kategorie, einschließlich landwirtschaftlicher Flächen, besitzen. Ab dem 1. November 2026 entfällt die Sonderaufenthaltsgenehmigung, und die Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Flächen gilt dann nur noch für Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, die ihnen aufgrund außergewöhnlicher Verdienste um Armenien gewährt wurde.

Auswirkungen: Wenn Sie eine Sonderaufenthaltsgenehmigung besitzen und landwirtschaftliche Flächen haben oder den Erwerb solcher Flächen planen, kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie sich diese Änderung auf Ihre Situation auswirkt. Der Besitz von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist von dieser Reform nicht betroffen.

Häufig gestellte Fragen

Können Ausländer in Armenien Immobilien erwerben?
Ja. Ausländische Staatsbürger können Wohnungen, Häuser, Gewerbeimmobilien und die dazugehörigen Grundstücke (Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Garten- und Hausgrundstücke) erwerben. Die Hauptbeschränkung betrifft landwirtschaftliche Flächen, die Ausländer pachten, aber nicht kaufen können. Für den Kauf einer Immobilie ist weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch ein Visum erforderlich – Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass und eine Sozialversicherungsnummer (die Sie vor Ort erhalten).
Muss ich physisch in Armenien anwesend sein, um eine Immobilie zu kaufen?
Nicht unbedingt. Sie können einer Person eine notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehene Vollmacht erteilen, die den Vertrag in Ihrem Namen unterzeichnet und die Eintragung vornimmt. Viele unserer internationalen Kunden erwerben Immobilien aus der Ferne auf diese Weise. Ihre Anwesenheit vor Ort bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen und der notariellen Beglaubigung persönlich beizuwohnen.
Wie lange dauert der Kaufprozess?
Sobald Sie sich auf eine Immobilie und einen Preis geeinigt haben, verläuft der rechtliche Prozess zügig. Die Due-Diligence-Prüfung und die Dokumentenerstellung dauern in der Regel nur wenige Tage. Die notarielle Beglaubigung erfolgt in einem einzigen Termin. Die Eintragung im Katasteramt dauert bei Standardbearbeitung 4–5 Werktage, bei Expressbearbeitung sogar nur 1 Tag. Vom Vertragsabschluss bis zur Eigentumsregistrierung sollten Sie mit 1–2 Wochen rechnen.
Ist eine notarielle Beglaubigung zwingend erforderlich?
Ja. Gemäß Artikel 562 des armenischen Zivilgesetzbuches müssen alle Kaufverträge für Immobilien notariell beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein. Ein nicht notariell beglaubigter Vertrag ist ungültig. Der Notar prüft die Identität beider Parteien, bestätigt deren Geschäftsfähigkeit und beglaubigt den Vertrag. In der Praxis wird der Vertrag auch vom Notariat aufgesetzt.
Kann ich als Ausländer in Armenien eine Hypothek bekommen?
Einige armenische Banken bieten auch Nichtansässigen Hypothekenprodukte an, allerdings sind die Konditionen (Anzahlung, Zinssatz, Laufzeit) in der Regel ungünstiger als für Ansässige. Verfügbarkeit, Voraussetzungen und Zinssätze variieren je nach Bank. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit den Banken in Verbindung zu setzen oder uns für aktuelle Informationen zu kontaktieren.
Wie werden Mieteinnahmen besteuert?
Mieteinnahmen werden nach einem zweistufigen System besteuert. Die ersten 60 Millionen AMD (ca. 157,900 USD) der jährlichen Mieteinnahmen werden mit 10 % besteuert. Übersteigen Ihre gesamten Mieteinnahmen im Steuerjahr diesen Freibetrag, wird der übersteigende Betrag mit weiteren 10 % Einkommensteuer besteuert – der effektive Steuersatz für den übersteigenden Teil beträgt somit 20 %. Sie sind selbst für die Angabe und Zahlung dieser Steuer verantwortlich.
Gibt es eine Erbschaftssteuer auf armenisches Eigentum?
Nein. Armenien erhebt keine Erbschaftssteuer. Vermögen geht gemäß den Erbregeln des Zivilgesetzbuches an die Erben über – entweder durch Testament oder durch gesetzliche Erbfolge. Ausländische Erben haben die gleichen Rechte wie armenische Staatsbürger. Die einzige Voraussetzung ist die Ummeldung des geerbten Vermögens im Kataster auf den Namen des Erben, wofür eine geringe Gebühr anfällt.
Worauf sollte ich beim Kauf einer Immobilie achten?
Die häufigsten Risiken bei armenischen Immobilientransaktionen sind Mängel im Grundbuch, nicht offengelegte Belastungen (Hypotheken, Pfandrechte oder Gerichtsbeschlüsse), illegale Bauten oder nicht genehmigte Umbauten sowie Abweichungen zwischen den tatsächlichen Grundstücksgrenzen und den Katasterunterlagen. Eine gründliche rechtliche Due-Diligence-Prüfung – Überprüfung der Katasterunterlagen, der Eigentumsverhältnisse des Verkäufers und der Bestätigung, dass keine Ansprüche Dritter bestehen – ist vor Vertragsunterzeichnung unerlässlich.
Was ändert sich im Immobilienrecht im Jahr 2026?
Im Zuge der armenischen Einwanderungsreform, die am 1. November 2026 in Kraft tritt, wird das Bodengesetz geändert. Der Sonderaufenthaltsstatus, der es Inhabern derzeit ermöglicht, landwirtschaftliche Flächen zu besitzen, wird abgeschafft. Künftig qualifizieren sich nur noch Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die ihnen aufgrund außergewöhnlicher Verdienste um Armenien gewährt wurde, für diese Ausnahme. Die Eigentumsrechte an Wohn- und Gewerbeimmobilien bleiben unverändert.

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