Steuern in Armenien
Ausländische Unternehmer und Investoren schätzen die Schnelligkeit der Wirtschaftsreformen sowie die Sicherheit, Freiheit und Offenheit, die Armenien bietet. Viele ziehen es vor, Armenien persönlich zu besuchen und als ersten Schritt auf dem Markt ein Unternehmen zu registrieren. Dieser erste Schritt beinhaltet häufig die Auseinandersetzung mit verschiedenen Hauptsteuern, darunter Einkommensteuer, Gewinnsteuer und Mehrwertsteuer. Diese Seite bietet umfassende Informationen zu Steuern in Armenien und stellt sicher, dass Sie über Körperschaftssteuersätze, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.) und mehr gut informiert sind. Das Verständnis des Steuergesetzes und seiner Anwendung auf steuerpflichtiges Einkommen und Gewinn ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung.
Mikrounternehmen, Unternehmen, die in Freihandelszonen, Industriezonen, ausgewählten Grenzstädten und Dörfern tätig sind, können von einem Nullsteuerstatus profitieren. Ebenso unterliegen kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter etwa 298,000 US-Dollar einer nominalen Umsatzsteuer von 1.5 % bis 10 %. Bemerkenswerterweise verfolgt Armenien eine großzügige Steuerpolitik in Bezug auf individuelle Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Immobilien und verschiedenen Vermögenswerten. Darüber hinaus sind andere Einkünfte wie Versicherungs- und Rentenzahlungen sowie Geschenke, Erbschaften und das Nettovermögen von der Besteuerung befreit.
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Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass der Originalinhalt der Website in englischer Sprache verfasst ist und Übersetzungen in andere Sprachen über ein Online-Übersetzungstool bereitgestellt werden. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem englischen Text.
1. Steueroptionen für Unternehmen
In Armenien variiert die Besteuerung je nach Unternehmensgröße. Mittlere und große Unternehmen unterliegen den Standardsteuersätzen, während kleinere Unternehmen von speziellen Steuerregelungen profitieren können, die sowohl die Steuerlast als auch den Papierkram verringern sollen.
Unternehmen können sich innerhalb von 20 Kalendertagen nach der Registrierung des Unternehmens für die Umsatzsteuer- oder Kleinstunternehmensregelung entscheiden.
Standardmäßig unterliegen Unternehmen dem allgemeinen Steuersystem, das eine Körperschaftsteuer von 18 % und eine Mehrwertsteuer von 20 % umfasst. Für exportierte Waren oder Dienstleistungen wird die Mehrwertsteuer auf 0 % reduziert. Im Rahmen dieses Systems müssen Körperschaftsteuererklärungen jährlich eingereicht werden, während Mehrwertsteuererklärungen monatlich abgegeben werden müssen.
Die Umsatzsteuer ist eine Form der Verkaufssteuer, deren Steuersätze normalerweise zwischen 1.5 % und 10 % liegen. Sie dient als Ersatz für die Körperschaftssteuer und die Mehrwertsteuer. Darüber hinaus haben Unternehmen, die diesem Steuersystem unterliegen, die Möglichkeit, ihre Ausgaben um bis zu 9 % von ihrem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen zu reduzieren, was zu einem tatsächlichen Steuersatz zwischen 1 % und 10 % führt.
Dieses Steuersystem steht jedoch nur kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 115 Millionen AMD (ca. 298,000 $) zur Verfügung. Umsatzsteuererklärungen werden vierteljährlich eingereicht.
Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 24 Millionen AMD (ca. 62,000 US-Dollar), sind von der Körperschafts- und Mehrwertsteuer befreit.
Es ist wichtig anzumerken, dass bestimmte Unternehmen, wie etwa jene in der Hauptstadt Eriwan und in verschiedenen Dienstleistungssektoren, von diesem Steuersystem ausgeschlossen sind und diese Befreiungen nicht in Anspruch nehmen können.
Die armenische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine umfassende staatliche Unterstützung für Einzelpersonen und Unternehmen vorsieht, die in Hightech-Branchen, einschließlich IT, tätig sind. Anspruch auf diese Unterstützung haben:
Kommerzielle Organisationen in Armenien registrierte Unternehmen, einschließlich Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, die im Land tätig sind (ausgenommen Wirtschaftspartnerschaften und Tochtergesellschaften).
Privatunternehmer (Einzelunternehmer) in Armenien registriert.
Die wichtigsten Vorteile der vorgeschlagenen staatlichen Unterstützung sind:
Steuerliche Anreize für Arbeitsmigration und Jugendbeschäftigung:
Unternehmen, die qualifizierte Arbeitsmigranten (ausländische Staatsbürger oder Staatenlose, die in der Republik Armenien zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit berechtigt sind) als Fachkräfte einstellen, erhalten eine staatliche Unterstützung in Höhe von 50 % der Einkommenssteuer auf die Gehälter dieser Mitarbeiter.
Für Neueinstellungen unter 30 Jahren, die zum ersten Mal in den Hightech-Sektor einsteigen, erhalten Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern einen 100-prozentigen Lohnsteuerabzug auf diese Gehälter. Für Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern beträgt dieser Steuerabzug 50 Prozent.
Ermäßigte Umsatzsteuer:
Die Regierung hat die besonderen Bedürfnisse von Hightech-Unternehmen erkannt und plant, für Unternehmen dieses Sektors einen Umsatzsteuersatz von 2 % (statt bisher 5 %) einzuführen. Dadurch soll Armenien zu einem der steuerfreundlichsten Standorte für Hightech- und IT-Unternehmen in der Region werden.
Erstattungen für Ausbildung und Schulung:
Die Regierung wird außerdem einen Teil der Ausbildungskosten für Unternehmen übernehmen, die in die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter in Hightech-Berufen investieren. Diese Erstattung deckt 50 Prozent der Einkommenssteuer auf Gehälter für Unternehmen mit durchschnittlich bis zu 30 Mitarbeitern und 25 Prozent für Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern.
Dieses umfassende Unterstützungspaket wird vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2032 verfügbar sein und unterstreicht das Engagement der armenischen Regierung, einen langfristigen, nachhaltigen Hightech-Sektor zu fördern und sicherzustellen, dass Steuerzahler - einschließlich Nichtansässige und ausländische Staatsbürger - profitieren Sie von günstigen Einkommensteuersätze.
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2. Lohnsteuer in Armenien
Arbeitgeber sind verpflichtet, sowohl die Einkommensteuer (PIT) als auch die Sozialversicherungsbeiträge vom monatlichen Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers einzubehalten. Dies umfasst verschiedene Einkommensarten wie Gehälter, Sozialleistungen, Prämien, vorübergehende Erwerbsunfähigkeitsentschädigungen und Mutterschaftsurlaubsentschädigungen.
Ab 2024 beträgt der Einkommensteuersatz in Armenien 20 % und gilt für alle Formen der Entschädigung, unabhängig von der Höhe der Entschädigung.
Neben der Einkommensteuer sind Arbeitgeber auch für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. Der Satz für diese Beiträge beträgt 5 % für Einkommen bis zu 500,000 AMD (ca. 1,309 $) und 10 % abzüglich 25,000 AMD für Einkommen über diesem Schwellenwert.
Es ist wichtig zu wissen, dass es eine maximale Gehaltsgrenze für Sozialversicherungszahlungen gibt, die derzeit bei 1,125,000 AMD pro Monat liegt (das entspricht dem 15-fachen des monatlichen Mindestlohns von 75,000 AMD).
Militärische Steuern werden auf folgende Weise einbehalten:
· 1,500 AMD (4 $) für Gehälter bis zu 100,000 AMD (261 $)
· 3,000 AMD (8 $) für Gehälter von 100,000-200,000 AMD (523 $)
· 5,500 AMD (14 $) für Gehälter von 200,000-500,000 AMD (1,309 $)
· 8,500 AMD (22 $) für Gehälter von 500,000-1,000,000 AMD (2,619 $)
· 15,000 AMD (39 $) für Gehälter über 1,000,000 AMD (2,619 $)
Es ist wichtig zu beachten, dass Sozialversicherungsbeiträge und Militärsteuern Pflichten sind, die ausschließlich für armenische Staatsbürger und Einwohner (d. h. Personen mit Aufenthaltserlaubnis) gelten. Im Allgemeinen sind Personen, die vor 1974 geboren wurden, von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Stellen Sie sich beispielsweise vor, dass im Steuerjahr 2024 ein Mitarbeiter ein Monatsgehalt von 600,000 AMD (entspricht 1,571 US-Dollar) verdient. Diese Person unterliegt einem pauschalen Einkommenssteuersatz von 20 % auf ihr gesamtes Einkommen, was einer Einkommenssteuer von 120,000 AMD (ca. 314 $) entspricht. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 35,000 AMD (ca. 91 US-Dollar) und eine zusätzliche Militärsteuer in Höhe von 8,500 AMD (ca. 22 US-Dollar) zahlen. Folglich beträgt das Einkommen nach Steuern für diese Person 436,500 AMD (berechnet als 600,000 – 120,000 – 35,000 – 8,500), was 1,143 US-Dollar entspricht. Daraus ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von ca. 27 %.
3. Einfuhrsteuern
In Armenien wird auf importierte Waren normalerweise eine Mehrwertsteuer von 20 % erhoben, obwohl einige Waren von dieser Steuer befreit sind. Insbesondere für Waren, die im Rahmen staatlich genehmigter Projekte importiert werden, besteht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuerzahlungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren aufzuschieben.
Darüber hinaus ist Armenien Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), zu der Länder wie Russland, Weißrussland, Kasachstan und Kirgisistan gehören. Wichtig ist, dass Waren aus diesen EAWU-Mitgliedsländern von Einfuhrzöllen befreit sind.
Beim Import von Waren aus Ländern außerhalb der EAWU werden jedoch Einfuhrzölle auf Grundlage der von der EAWU-Kommission festgelegten Sätze erhoben.
Armenische Unternehmen unterliegen je nach ihrer spezifischen Wirtschaftstätigkeit möglicherweise verschiedenen Steuern. Diese Steuern können Verbrauchsteuern, Umweltsteuern, Straßensteuern sowie Grund- und Kraftfahrzeugsteuern in Armenien umfassen. Darüber hinaus sind Einzelpersonen und Unternehmen, die Immobilien besitzen, verpflichtet, Grundsteuern auf der Grundlage des geschätzten Wertes ihrer Immobilien zu zahlen.
4. Steuergesetzgebung
Der Steuer-Code von Armenien dient als grundlegender Rechtsrahmen für die Steuerfestsetzung und -erhebung im Land. Es legt die Regelungen für Einkommensteuer, Gewinnsteuer, Grundsteuer und Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie andere wichtige Steuern fest.
Das Gesetz soll den Staatshaushalt unterstützen, indem es das zu versteuernde Einkommen, die Steuersätze und die Pflichten der Steuerzahler definiert, einschließlich der direkten Steuern, die von Einzelpersonen gezahlt werden. Es betont Transparenz und Fairness bei der Steuerverwaltung, um die lebenswichtigen Interessen sowohl der Regierung als auch der Steuerzahler zu schützen.
Das Steuergesetzbuch bietet außerdem Richtlinien für Steuerberater und Rechtsberater, die in Steuerangelegenheiten involviert sind. Damit wird sichergestellt, dass alle Unternehmen und Einzelpersonen die armenische Steuergesetzgebung einhalten.