Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Kroatien durch Investition und Fernarbeit: Vorteile und Verfahren

Armenischer Rechtsanwalt | Wohnsitz in Kroatien

Kroatien liegt an der Schnittstelle zwischen Mittel- und Südosteuropa und ist ein begehrtes Ziel für Personen, die in der Europäischen Union leben möchten. Kroatien ist für seine atemberaubende Adriaküste, sein reiches kulturelles Erbe und seine hohe Lebensqualität bekannt und bietet ein attraktives Umfeld für Investoren und Familien gleichermaßen.

Das Residency by Investment-Programm ist ein Tor für Nicht-EU-Bürger, die in Kroatien leben, arbeiten und ein Unternehmen gründen möchten. Durch Investitionen in ein Unternehmen oder Immobilien können Einzelpersonen eine legale Aufenthaltserlaubnis erhalten, wirtschaftliche Chancen nutzen und zahlreiche persönliche und berufliche Vorteile genießen.

Antragsteller, die die Voraussetzungen für Kroatiens Programm „Residency by Investment“ erfüllen, erhalten eine kroatische befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihnen das Recht einräumt, im Land zu wohnen und zu arbeiten. Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden, sofern die Investitions- und sonstigen Bedingungen eingehalten werden. Sobald der Antrag genehmigt und die befristete Aufenthaltserlaubnis gewährt wurde, erhalten die Bewohner eine biometrische Aufenthaltserlaubnis, die als offizieller Ausweis und Nachweis ihres Aufenthaltsstatus dient. Es ist wichtig, während der gesamten Aufenthaltsdauer eine gültige Krankenversicherung aufrechtzuerhalten. Nach fünf Jahren ununterbrochenen befristeten Aufenthalts können Einzelpersonen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die langfristige Sicherheit und größere Vorteile bietet, wie z. B. einen einfacheren Zugang zu sozialen Diensten und geringere Anforderungen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Um sich zu qualifizieren, müssen Geschäftsinvestoren ein Unternehmen mit einem Mindestkapital von 27,000 Euro gründen, mindestens drei kroatische Staatsbürger in Vollzeit beschäftigen und sich selbst ein Gehalt zahlen, das 1.5 Mal so hoch ist wie der nationale Durchschnitt. Bewerber müssen außerdem zusätzliche Anforderungen erfüllen, darunter eine gültige Krankenversicherung, den Nachweis finanzieller Stabilität und ein sauberes Strafregister.

Einführung in die kroatische Residenz

Armenischer Rechtsanwalt | Wohnsitz in Kroatien

Der kroatische Wohnsitz ist ein Rechtsstatus, der es Personen erlaubt, für einen bestimmten Zeitraum in der Republik Kroatien zu leben und zu arbeiten. Das Land bietet verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen an, darunter befristete und unbefristete, um unterschiedlichen Bedürfnissen und Zwecken gerecht zu werden. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen werden in der Regel für ein Jahr erteilt und können jährlich verlängert werden, während unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen langfristige Stabilität und zusätzliche Vorteile bieten.

Die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Kroatien bringt zahlreiche Vorteile mit sich, wie etwa das Recht auf Arbeit, Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und die Möglichkeit, visumfrei innerhalb des Schengen-Raums zu reisen. Darüber hinaus können Einwohner von Bildungsmöglichkeiten und Sozialprogrammen profitieren und haben die Möglichkeit, Familienmitglieder in ihren Aufenthaltsantrag einzubeziehen.

Vorteile einer kroatischen Aufenthaltserlaubnis

Der kroatische Wohnsitz bietet zahlreiche Vorteile, die die Lebensqualität verbessern und wirtschaftliche, soziale und berufliche Möglichkeiten bieten:

1. Recht auf Arbeit und Möglichkeiten zur Selbständigkeit

Einwohner haben das Recht, in Kroatien ohne zusätzliche Genehmigungen zu arbeiten. Dies umfasst die Beschäftigung in lokalen Unternehmen und die Selbstständigkeit. Einwohner können so mit voller wirtschaftlicher Freiheit eigene Unternehmen gründen und betreiben.

2. Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung

Kroatien verfügt über ein modernes Gesundheitssystem mit öffentlichen Einrichtungen, die eine ausgezeichnete medizinische Versorgung bieten. Die Einwohner erhalten Zugang zu den notwendigen Gesundheitsdiensten und können sich und ihren Familien so beruhigt zurücklehnen.

3. Visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums

Einwohner Kroatiens können ohne Visum durch die Schengen-Zone, wodurch reibungslose Geschäftsreisen, Tourismus und Privatreisen in ganz Europa ermöglicht werden. Dies ist insbesondere für Investoren mit globalen Geschäftsinteressen von Vorteil.

4. Möglichkeiten der Familienzusammenführung für anspruchsberechtigte Angehörige

Mit einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis können Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern eines kroatischen Staatsbürgers, dem Hauptantragsteller nach Kroatien folgen. Dies stellt sicher, dass Familien zusammenbleiben und gleichzeitig die Vorteile des Landes genießen können.

5. Bildungschancen in Kroatien und der EU

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Der kroatische Wohnsitz gewährt Zugang zu kroatischen Bildungseinrichtungen, die für ihren hohen Standard bekannt sind. Darüber hinaus können Einwohner von reduzierten Studiengebühren und Stipendien in anderen EU-Ländern profitieren, die Kindern und Erwachsenen gleichermaßen eine qualitativ hochwertige Ausbildung bieten.

6. Sozialleistungen

Personen mit ständigem Wohnsitz in Kroatien haben Anspruch auf die Sozialprogramme Kroatiens, darunter finanzielle Unterstützung und Kindergeld. Diese Leistungen bieten zusätzliche Unterstützung, insbesondere für Familien und Rentner.

7. Langfristige Sicherheit mit unbefristetem Wohnsitz

Nach der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre in Folgekönnen Einzelpersonen einen Antrag stellen für ständiger WohnsitzDies sorgt für langfristige Stabilität, da die Bewohner ihre Genehmigungen nicht mehr häufig erneuern müssen und sich auf den Aufbau eines Lebens in Kroatien konzentrieren können.

Wichtige Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition

Armenischer Anwalt | Investitionsaufenthalt in Litauen

Um sich für eine kroatische Aufenthaltserlaubnis durch Investition zu qualifizieren, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien in Bezug auf Unternehmensinvestitionen, Beschäftigungsverpflichtungen und zusätzliche regulatorische Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus ist bei der Beantragung einer vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis der Nachweis finanzieller Mittel erforderlich.

Investitionsschwellen

  1. Mindestaktienkapital
    • Antragsteller müssen ein kroatisches Unternehmen gründen oder in ein solches investieren mit Mindestgrundkapital von 27,000 €.
  2. Beschäftigungsanforderungen
    • Das Unternehmen muss mindestens beschäftigen drei kroatische Staatsbürger in Vollzeit und auf unbestimmte Zeit.
    • Die Gehälter dieser Arbeitnehmer müssen gleich oder höher als das nationale Durchschnittsbruttogehalt in Kroatien (derzeit ca. 1,838 Euro pro Monat).
  3. Selbständige Tätigkeit des Antragstellers
    • Der Antragsteller muss im Unternehmen eine Tätigkeit ausüben.
    • Ihr Gehalt muss mindestens 1.5-faches des landesweiten Durchschnittsbruttogehalts.

Diese Anforderungen stellen sicher, dass das Unternehmen zur lokalen Wirtschaft beiträgt und konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten für kroatische Bürger schafft.


Zusätzliche Anforderungen

Um sicherzustellen, dass von den Antragstellern keine Gefahr für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit ausgeht, müssen diese neben den Investitions- und Beschäftigungskriterien folgende Anforderungen erfüllen:

  • Strafregister säubern: Legen Sie eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass Sie nicht vorbestraft sind.
  • Krankenversicherungsschutz: Für die Dauer des Aufenthalts eine gültige Krankenversicherung aufrechterhalten.
  • Nachweis der finanziellen Mittel: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen ohne Abhängigkeit von Sozialhilfe.

Antragsverfahren

Armenischer Rechtsanwalt | Aufenthaltserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer kroatischen Aufenthaltserlaubnis durch Investitionen umfasst klare Schritte und spezifische Unterlagen. Antragsteller sollten sich auf einen strukturierten Zeitplan von der ersten Einreichung bis zur Erteilung der Genehmigung einstellen.

Schritte zur ersten Antragstellung

  1. Unternehmensgründung: Um in Unternehmen investieren zu können, müssen Antragsteller zunächst ein Unternehmen in Kroatien gründen und die Kapital- und Beschäftigungsanforderungen erfüllen.

  2. Erstellung der Dokumentation: Sammeln und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen für eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Behörde ein, in der Regel bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem kroatischen Konsulat.

  3. Antragstellung: Reichen Sie den Aufenthaltsantrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen ein.

  4. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beträgt 4 bis 12 Wochen, abhängig von der Vollständigkeit des Antrags und dem lokalen Verwaltungsaufwand.

Dokumentationsanforderungen für den Aufenthalt

Bewerber müssen folgende wichtige Dokumente einreichen:

  • Investitionsnachweis: Nachweis der Firmengründung (Unternehmensinvestition).

  • Personalausweis: Gültige Passkopien und Wohnsitznachweis.

  • Rechtliches:

    • Für Unternehmensinvestitionen: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und Arbeitsverträge für kroatische Mitarbeiter.

  • Finanzielle Mittel: Kontoauszüge oder Finanzdokumente, die ausreichende Mittel nachweisen.

  • Krankenversicherung: Gültige Krankenversicherung für den Antragsteller und seine Angehörigen.

  • Führungszeugnis: Ein Dokument, das bestätigt, dass keine früheren strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen.

Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Nach der Genehmigung wird dem Antragsteller ein vorübergehender Aufenthalt gewährt und eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.

Um den vorübergehenden Aufenthalt aufrechtzuerhalten, kann die Erlaubnis jährlich verlängert werden, sofern der Antragsteller weiterhin die Investitions-, Beschäftigungs- und finanziellen Bedingungen erfüllt.

Es ist ratsam, den Erneuerungsprozess zu starten mindestens zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis.

Einbeziehung von Familienmitgliedern

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Kroatiens Programm „Residency by Investment“ ermöglicht Familienzusammenführung und ermöglicht es dem Hauptantragsteller, berechtigte Angehörige in seinen Aufenthaltsantrag aufzunehmen. Dies stellt sicher, dass Familien gemeinsam umziehen und die Vorteile eines Aufenthalts in Kroatien genießen können.

Anspruchsberechtigung für Familienangehörige

Nach kroatischem Recht können folgende Familienmitglieder in den Aufenthaltsantrag einbezogen werden:

  • Ehegatte oder Ehegattin: Rechtspartner, einschließlich Lebenspartner.

  • Kinder: Leibliche oder gesetzlich adoptierte Kinder unter 18 Jahren.

  • Abhängige Eltern und Großeltern: Auch ältere oder finanziell abhängige Eltern und Großeltern können einbezogen werden.

Erforderliche Unterlagen für Familienanträge

Um Familienangehörige in den Aufenthaltsantrag einzubeziehen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  1. Gültige Reisepässe: Kopien der gültigen Reisepässe aller Familienmitglieder.

  2. Nachweis der Verwandtschaft:

    • Heiratsurkunde für Ehegatten.

    • Geburtsurkunden für Kinder.

    • Rechtliche Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Abhängigkeit der Eltern oder Großeltern.

  3. Nachweis der finanziellen Mittel: Nachweis, dass der Hauptantragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um alle Angehörigen zu versorgen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.

  4. Krankenversicherungsschutz: Gültige Krankenversicherung für jedes Familienmitglied.

Optimierter Bewerbungsprozess für Angehörige

Aufenthaltsanträge von Familienangehörigen können gestellt werden gleichzeitig mit der Bewerbung des Hauptantragstellers. Dieser optimierte Ansatz gewährleistet einen schnelleren und effizienteren Prozess.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel an die örtliche Polizeistation oder die zuständige Verwaltungsbehörde in Kroatien.

Steuerliche Auswirkungen für Anwohner

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Das kroatische Steuersystem entspricht den EU-Standards und umfasst sowohl direkte als auch indirekte Steuern. Einwohner werden auf ihr Einkommen, ihre Unternehmensgewinne und ihren Konsum besteuert.

Persönliche Einkommensteuer (PIT) in Kroatien ist progressiv, mit Raten von 15% bis 35.4% basierend auf dem Einkommensniveau. Der niedrigste Satz von 15 % gilt für Jahreseinkommen bis zu ca. 3,500 €, während die höheren Sätze mit dem Einkommen steigen. Einwohner profitieren außerdem von einem monatlichen persönlichen Freibetrag von 560 €, der für Personen mit Angehörigen angepasst werden kann.

Körperschaftsteuer (CIT) ist eingestellt auf 18% für die meisten Unternehmen, aber kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 405,000 Euro haben Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz 10%. Ansässige Unternehmen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, wohingegen nicht ansässige Unternehmen nur Steuern auf ihr in Kroatien erzieltes Einkommen zahlen.

Kroatien Mehrwertsteuer (VAT) Das System wendet einen Standardsatz von 25% auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Für bestimmte Artikel gelten jedoch ermäßigte Sätze: 13% für Unterkunft und bestimmte Lebensmittel und 5% für lebensnotwendige Dinge wie Brot, Milch und medizinische Versorgung.

Mit seiner ausgewogenen Steuerstruktur fördert Kroatien Unternehmensinvestitionen und sorgt gleichzeitig für faire Beiträge von Einzelpersonen und Unternehmen. Die Einhaltung dieser Steuerpflichten ist unerlässlich, um das günstige Wirtschaftsumfeld Kroatiens voll auszunutzen.

Überblick über Kroatiens Digital Nomad-Programm

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Kroatien hat ein Visum für digitale Nomaden eingeführt, offiziell als vorübergehender Aufenthalt digitaler Nomaden bezeichnet, das darauf abzielt, Remote-Arbeiter aus der ganzen Welt anzuziehen. Dieses Programm ermöglicht berechtigten Nicht-EU-Bürgern, bis zu 12 Monate lang ohne Verlängerungsoption in Kroatien zu leben und zu arbeiten, was es zu einer attraktiven Option für digitale Nomaden suche einen vorübergehenden Wohnsitz in einer malerischen europäischen Umgebung.

Hauptmerkmale des Digital Nomad Visa

Dauer: Das Visum erlaubt Aufenthalte von 6 bis 12 Monaten. Danach müssen die Antragsteller Kroatien für 180 Tage verlassen, bevor sie einen neuen Antrag stellen können.

Teilnahmeberechtigung: Nur Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer-Staaten können sich bewerben. Bewerber müssen außerhalb Kroatiens beschäftigt sein oder ein Unternehmen führen und dürfen nicht für kroatische Unternehmen arbeiten.

Einkommensvoraussetzungen: Ausländische Staatsbürger müssen bei Aufenthalten bis zu einem Jahr ein monatliches Einkommen von mindestens 2,870 Euro nachweisen oder ein Bankguthaben von ca. 34,444 Euro unterhalten. Für jedes weitere in den Antrag aufgenommene Familienmitglied erhöht sich dieser Betrag um 10 Prozent.

Steuerregelungen: Digitale Nomaden sind von der kroatischen Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem Ausland befreit, sodass sie nur in ihrem Herkunftsland Steuern zahlen müssen.

Antragsverfahren

Der Bewerbungsprozess umfasst mehrere Schritte:

Erforderliche Dokumente vorbereiten:

  • Gültiger Reisepass (mit mindestens 3 Monaten Gültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus).

  • Nachweis der Telearbeit (z. B. Arbeitsvertrag oder Geschäftsanmeldung).

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszüge).

  • In Kroatien gültige Krankenversicherung.

  • Prüfung des kriminellen Hintergrunds.

  • Bestätigung einer vorübergehenden Adresse (Mietvertrag oder Buchung) in Kroatien.

Bewerbung einreichen:

Anträge können online, bei einer kroatischen Botschaft oder einem Konsulat oder bei einer Polizeidienststelle in Kroatien eingereicht werden.

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 30 Tage. Innerhalb dieser Zeit können vom Antragsteller zusätzliche Angaben oder Unterlagen verlangt werden.

Registrierung nach der Ankunft: Nach der Ankunft müssen digitale Nomaden innerhalb von drei Tagen ihre Adresse bei der örtlichen Polizeidienststelle anmelden und biometrische Daten angeben.

Familientreffen

Digitale Nomaden können bei ihrem Antrag auch Familienangehörige angeben. Jedes weitere Familienmitglied erhöht das erforderliche monatliche Einkommen um 10 Prozent.

Übergang zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

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Nach einem vorübergehenden Aufenthalt in Kroatien für einen ununterbrochenen Zeitraum von 5 Jahresind Einzelpersonen berechtigt, einen Antrag zu stellen für langfristiger Aufenthalt und folglich ständiger WohnsitzDieser Status gewährt langfristige Sicherheit und macht häufige Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis überflüssig.

Berechtigung nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren

Um sich für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu qualifizieren, müssen Antragsteller:

  • Behalten Sie einen vorübergehenden Wohnsitz für mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre.

  • Nachweis, dass ihr Wohnsitz kontinuierlich, ohne längere Abwesenheiten oder Unterbrechungen.

Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

  1. Nachweis des ständigen Wohnsitzes: Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie während des Fünfjahreszeitraums ununterbrochen in Kroatien gelebt haben. Kurze Abwesenheiten sind zulässig, dürfen jedoch die Kontinuität des Aufenthalts nicht beeinträchtigen.

  2. Wirtschaftliche Stabilität und Krankenversicherung: Bewerber müssen einen Nachweis über ein stabiles Einkommen oder finanzielle Mittel für ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen vorlegen. Während der gesamten Aufenthaltsdauer muss ein gültiger Krankenversicherungsschutz bestehen.

  3. Sprachkenntnisse (Niveau B1): Grundkenntnisse in der kroatischer Sprache erforderlich ist, typischerweise bei der B1-Ebene auf der Skala des GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Dies wird in der Regel durch einen standardisierten Test oder ein Zertifikat für einen Kroatisch-Sprachkurs nachgewiesen.

Bewerbungsverfahren und Zeitplan

Wo bewerben?: Anträge auf Daueraufenthalt sind bei der örtlichen Polizeistation oder die zuständige Verwaltungsbehörde am Wohnsitz des Antragstellers.

Zeitleiste der Verarbeitung: Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 12 Wochen, abhängig vom Antragsaufkommen und der verwaltungstechnischen Bearbeitung.

Mit der erfolgreichen Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erhalten ausländische Staatsbürger das Recht, sich unbegrenzt in Kroatien aufzuhalten und alle damit verbundenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, darunter Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Absicherung.

Weg zur kroatischen Staatsbürgerschaft

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Nach der Inanspruchnahme eines ständigen Wohnsitzes für eine weitere 3 Jahresind Einzelpersonen berechtigt, einen Antrag zu stellen für Kroatische StaatsbürgerschaftDas bedeutet, dass die Bewerber insgesamt acht Jahre legaler Aufenthalt in Kroatien: fünf Jahre befristeter Aufenthalt, gefolgt von drei Jahren unbefristetem Aufenthalt.

Kriterien nach drei Jahren unbefristetem Aufenthalt

Um die kroatische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen die Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Gesamtaufenthaltsdauer: Rechtmäßiger Aufenthalt in Kroatien für acht Jahre in Folge (fünf Jahre befristeter Aufenthalt + drei Jahre unbefristeter Aufenthalt).

  2. Erforderliche Sprach- und Kulturkenntnisse: Zeigen Kenntnisse der kroatischen Sprache, typischerweise bei der B1-Ebene der GER-Skala. Bestehen Sie eine Prüfung von Kroatische Kultur und gesellschaftliches Wissen, wobei es sich um einen standardisierten Test oder Fragebogen handeln kann.

  3. Stabiles Einkommen und gesellschaftliche Integration: Bewerber müssen nachweisen, stabiles Einkommen oder finanzielle Mittel, um sich selbst zu versorgen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Nachweis von Integration in die kroatische Gesellschaft– wie etwa die Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten, einer Beschäftigung oder sozialen Bindungen – können die Bewerbung stärken.

Einbürgerungsantragsverfahren und Unterlagen

  1. Antragstellung: Reichen Sie den Einbürgerungsantrag bei der Innenministerium oder die zuständige lokale Behörde.

  2. Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Reisepass und Identitätsnachweis.

    • Nachweis eines ununterbrochenen Aufenthalts in Kroatien seit acht Jahren.

    • Nachweis über einen unbefristeten Aufenthaltsstatus.

    • Sprachnachweis (Niveau B1).

    • Nachweis über ein stabiles Einkommen und eine Krankenversicherung.

    • Zertifikat eines sauberes Strafregister.

    • Gegebenenfalls Unterlagen, die die Integration in die kroatische Gesellschaft belegen.

  3. Bearbeitungszeitplan: Der Einbürgerungsantrag dauert in der Regel ca. 12 Wochen herstellen.

Durch die Erfüllung dieser Voraussetzungen können Antragsteller die kroatische Staatsbürgerschaft erlangen, die ihnen alle Rechte als kroatischer Staatsbürger einräumt, darunter Zugang zur EU, visumfreies Reisen und politische Teilhabe.

Armenischer Anwalt | Sargsyan Lusine

Lusine Sargsjan
Rechtsanwalt


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