Armeniens 1-Prozent-Umsatzsteuer für Tech-Startups erklärt

Ein modernes Geschäftskonzept mit der prominenten Zahl 1 % vor einem Hintergrund aus digitalen Elementen, Finanzsymbolen und dezenten Farben der armenischen Flagge (Rot, Blau und Orange), die den günstigen Steuersatz für Technologieunternehmen in Armenien darstellen.

TL; DR

  • Ab dem 1. Januar 2025 können berechtigte armenische Technologie-Startups bis zum 31. Dezember 2031 anstelle der Gewinnsteuer eine Umsatzsteuer von 1 % auf qualifizierte IT-Einnahmen zahlen.
  • Um sich zu qualifizieren, müssen mindestens 90 % des Umsatzes aus von der Regierung definierten Hightech-Aktivitäten stammen, das Unternehmen darf keine überfälligen Steuerschulden haben und muss im neuen Hightech-Register aufgeführt sein.
  • Die 1%-Regelung gilt, solange der Jahresumsatz unter 115 Millionen AMD liegt; bei Überschreitung der Obergrenze ist man nicht mehr anspruchsberechtigt.
  • Anträge/vierteljährliche Unterstützungsanfragen werden innerhalb von 20 Tagen nach Quartalsende auf einem Regierungsportal eingereicht; Verfahren und eine Selbstbedienungsplattform wurden am 17. April 2025 genehmigt.
  • Zu den ergänzenden Anreizen im Rahmen des allgemeinen Steuerregimes gehören eine reduzierte Einkommensteuer von 10 % für F&E-Mitarbeiter (mit Zustimmung der Kommission) und ein Gehaltsabzug von 200 % für IT-Spezialisten.

Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025

Armenien hat ein startupfreundliches Steuerregime für den Technologiesektor eingeführt: eine Umsatzsteuer von 1 %, die die Einhaltung der Vorschriften vereinfacht und jungen Teams mehr Spielraum verschafft. Angesichts des bereits rasant wachsenden IT-Umsatzes des Landes – 837 Milliarden AMD im Jahr 2023 und weiterhin zweistelliges Wachstum bis 2025 – soll dieses Regime diese Dynamik in Arbeitsplätze und Innovationen lenken.

Rechtsrahmen

Armeniens Umsatzsteuer von 1 % für den Hightech-Sektor wurde durch Änderungen des Steuergesetzbuches und ein spezielles Gesetz zur staatlichen Förderung von IT-/Hightech-Unternehmen (Gesetz HO-498-N) eingeführt. Die Reformen sehen einen Vorzugssteuersatz von 1 % für qualifizierte Technologieeinnahmen und einen formalen Registrierungsmechanismus (Hightech-Register) zur Festlegung der Förderberechtigung vor.

Die Umsetzungsverfahren – einschließlich einer Self-Service-Antragsplattform und vierteljährlicher Einreichungsfenster – wurden von der Regierung am 17. April 2025 genehmigt, um das Unterstützungsprogramm und den Genehmigungsprozess in die Praxis umzusetzen.

Im Überblick Kernpunkt
Rechtliche Grundlage Änderungen des Steuergesetzes (HO-499-N) + Gesetz zur staatlichen Förderung von Hightech/IT (HO-498-N)
Verwaltung High-Tech-Register + vierteljährliche Anträge über das Regierungsportal

Verwandte lesen: Wenn Sie eine neue Organisation gründen, um Zugang zu diesem System zu erhalten, lesen Sie bitte unseren Leitfaden dazu. Unternehmensregistrierung in ArmenienFür weiterführende fiskalische Überlegungen konsultieren Sie bitte die Übersicht über Steuern und Compliance in Armenien.

Zeitplan und Auslaufen der 1%-Umsatzregelung

Die Umsatzsteuer von 1 % gilt für qualifizierte Einnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 erzielt werden, und soll laut Gesetz bis zum 31. Dezember 2031 in Kraft bleiben. Dies bietet Startups und Investoren einen klaren mehrjährigen Planungshorizont.

Anträge werden vierteljährlich eingereicht, wobei nach jedem Quartal ein festes Zeitfenster für die Einreichung über das Regierungsportal gilt (siehe „Antragsverfahren und Genehmigungsfristen der Regierung“ weiter unten). Die Regierung hat die Implementierungsverfahren und die Plattform am 17. April 2025 genehmigt.

Was die 1%ige Umsatzsteuer abdeckt: Steuersatz

Förderfähige Hightech-Unternehmen werden mit einem Steuersatz von 1 % auf den qualifizierten Umsatz besteuert, anstatt eine gewinnabhängige Körperschaftsteuer auf diese Aktivitäten zu zahlen.

Hinweis zu ergänzenden Anreizen: Zusätzliche Anreize für Beschäftigte (10 % Einkommensteuer für F&E-Mitarbeiter, 200 % Gehaltsabzug für IT-Spezialisten) gelten nur im Rahmen der allgemeinen Steuerregelung, nicht der Umsatzsteuerregelung. Die meisten kleinen IT-Unternehmen nutzen die 1%ige Umsatzsteuer und haben daher keinen Anspruch auf diese Steuervergünstigungen.

Steuerbemessungsgrundlage und Steuerumfang

Für Unternehmen, die im Rahmen dieser Regelung zugelassen sind, ist die Bemessungsgrundlage der Bruttoumsatz aus von der Regierung definierten Hightech-/IT-Aktivitäten – d. h. der Bruttoumsatz ohne Abzug von Ausgaben –, sofern die nachstehend beschriebene 90%-Aktivitätsmix-Prüfung erfüllt ist.

Wichtig: Nur Einnahmen aus qualifizierten Hightech-Aktivitäten können mit 1 % besteuert werden. Nicht qualifizierte Aktivitäten fallen unter die Standardregelung und können die Förderfähigkeit gefährden, wenn sie den Schwellenwert für den Aktivitätsmix überschreiten.

Teilnahmebedingungen: qualifizierende Aktivitäten

Um die 1%ige Umsatzsteuer in Anspruch nehmen zu können, muss ein Unternehmen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Mindestens 90 % des Gesamtumsatzes müssen aus von der Regierung definierten Hightech-/IT-Aktivitäten stammen (z. B. Softwareentwicklung, Daten/KI, Ingenieurwesen und Forschung & Entwicklung).
  2. Zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der gesamten Teilnahme dürfen keine überfälligen Steuerschulden bestehen.
  3. Registrierung und Anerkennung im staatlichen High-Tech-Register (siehe unten) erforderlich.
  4. Es darf sich nicht um einen ausgeschlossenen Geschäftstyp handeln (Banken, Versicherungen, Rechtsdienstleistungen, Buchhaltung, Unternehmensberatung usw. sind von der Umsatzsteuer ausgeschlossen).
  5. Sie dürfen keine Verbindung zu Unternehmen haben, die Sie gemäß Artikel 30 des armenischen Steuergesetzes disqualifizieren würden.

Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass der Vorzugssatz tatsächlich auf Kerntechnologieaktivitäten abzielt und ein Missbrauch durch Unternehmen außerhalb des Technologiesektors verhindert wird.

Kurze Checkliste zur Berechtigung

  • ☐ Anteil der Hightech-Aktivitäten ≥90 %?
  • ☐ Jahresumsatz unter 115 Millionen AMD?
  • ☐ Keine überfälligen Steuerschulden?
  • ☐ Im High-Tech-Register eingetragen?
  • ☐ Kein ausgeschlossener Geschäftstyp?
  • ☐ Keine ausschließenden Beziehungen zu verbundenen Parteien?

Umsatzschwellen (AMD 115 Mio.) und Ausschlussbedingungen

Die 1%-Umsatzregelung gilt nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 115 Millionen AMD (ca. 300,000 USD). Überschreitet ein Unternehmen diese Umsatzgrenze, scheidet es aus der Vorzugsregelung aus.

Wichtig: Wenn Sie die Umsatzschwelle im Jahr 2025 überschreiten, können Sie 2026 nicht wieder umsatzsteuerpflichtig werden. Eine Rückkehr ist erst 2027 möglich, vorausgesetzt, Ihr Umsatz im Jahr 2026 lag unter 115 Millionen AMD. Es gilt ein obligatorisches Übergangsjahr.

Zu den wichtigsten Ausschlusskriterien gehören:

  • Unterschreiten der Schwelle von 90 % Hightech-Aktivität in einem Berichtszeitraum
  • Vorliegen überfälliger Steuerschulden bei Antragstellung oder während der Teilnahme
  • Überschreiten der Umsatzobergrenze von 115 Mio. AMD
  • Als verbundenes Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von über 115 Mio. AMD
  • Ausübung verbotener Tätigkeiten (Rechts-, Buchhaltungs-, Beratungsdienstleistungen)

High-Tech-Register

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines High-Tech-Registers vor, um berechtigte Unternehmen zu identifizieren und zu verfolgen. Die Registrierung in diesem Register ist obligatorisch, um Steuervorteile und damit verbundene Anreize für die Beschäftigung in Anspruch nehmen zu können.

Am 17. April 2025 genehmigte die Regierung Verfahren und eine digitale Selbstbedienungsplattform zur Verwaltung von Anträgen, vierteljährlichen Einreichungen und Genehmigungen im Rahmen des Unterstützungsprogramms, einschließlich Mechanismen zur Validierung von Projekten (wie z. B. Forschung und Entwicklung) und zur Überwachung der fortlaufenden Förderfähigkeit.

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Antragsschritte und Fristen für die behördliche Genehmigung

Anträge und vierteljährliche Fördermittelanfragen werden online über das Regierungsportal bearbeitet und müssen kurz nach Quartalsende eingereicht werden. Nachfolgend finden Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung gemäß den genehmigten Verfahren.

  1. Prüfen Sie Ihre Teilnahmeberechtigung: Überprüfung des ≥90%igen High-Tech-Aktivitätsmixes, des Fehlens überfälliger Steuerverbindlichkeiten und des erwarteten Umsatzes unter 115 Mio. AMD.
  2. Dokumentation vorbereiten: Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Zusammensetzung der Einnahmen unter Berücksichtigung des 90%-Tests und weitere Daten, die in den Formularen des Portals gefordert werden.
  3. Eintragung in das High-Tech-Register: Erstellen Sie ein Konto auf der Self-Service-Plattform und reichen Sie Ihre ersten Registrierungsunterlagen ein.
  4. Vierteljährliche Anträge einreichen: Supportanfragen müssen innerhalb von 20 Tagen nach Ende jedes Quartals über das Portal eingereicht werden.
  5. Regierungsentscheidung abwarten: Genehmigungen/Anerkennungen werden über die Plattform gemäß den genehmigten Verfahren erteilt; die Einhaltung der Vorschriften wird zur Überwachung dokumentiert.
Artikel Zeitleiste / Schwellenwert
Programmstart 1 Januar 2025
Programmende 31 December 2031
Umsatzobergrenze AMD 115,000,000 jährlich
Quartalsberichtsfenster Innerhalb von 20 Tagen nach Quartalsende
Aktivitätsmix ≥90 % qualifizierte Hightech-Verkäufe

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Fazit

Armeniens Umsatzsteuer von 1 Prozent für Technologie-Startups bietet einen klaren und unkomplizierten Weg, in einem kosteneffizienten Umfeld zu operieren und zu wachsen, mit vorhersehbaren Vorteilen bis 2031. Wenn Ihr Aktivitätsmix die 90%-Regel erfüllt und Ihr Umsatz unter 115 Mio. AMD bleibt, kann die Regelung Ihre Liquidität erheblich verlängern und die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen.

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FAQ

Wann trat die armenische Umsatzsteuer von 1 % für Technologieunternehmen in Kraft und wie lange gilt sie?

Sie gilt für qualifizierende Einnahmen ab dem 1. Januar 2025 und bleibt laut Gesetz bis zum 31. Dezember 2031 in Kraft.

Wie hoch ist die Umsatzobergrenze für das 1%-Regime?

Der Jahresumsatz muss unter 115 Millionen AMD liegen. Bei Überschreitung dieser Grenze sind Sie nicht mehr für die Vorzugsbehandlung qualifiziert und müssen ein ganzes Jahr pausieren, bevor Sie zurückkehren können.

Was sind die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen für Tech-Startups?

Sie müssen mindestens 90 % Ihres Umsatzes aus staatlich definierten Hightech-Aktivitäten erzielen, keine überfälligen Steuerschulden haben, keiner ausgeschlossenen Unternehmensart angehören und im Hightech-Register eingetragen sein.

Sind auch Einzelunternehmer (Einzelunternehmer) teilnahmeberechtigt oder nur Unternehmen?

Sowohl kommerzielle Organisationen als auch Einzelunternehmer können unter der Voraussetzung, dass sie die gesetzlichen Bedingungen und die Anforderungen des Registers erfüllen, als förderberechtigt anerkannt werden.

Wie und wann stelle ich den Antrag für jedes Quartal?

Anträge/Unterstützungsanfragen werden über das Selbstbedienungsportal der Regierung innerhalb von 20 Tagen nach Ende jedes Quartals gemäß den am 17. April 2025 genehmigten Verfahren eingereicht.

Was passiert, wenn ich den AMD-Grenzwert von 115M überschreite?

Sie verlassen das Umsatzsteuersystem und müssen in das allgemeine System (18 % Körperschaftsteuer + 20 % Mehrwertsteuer) wechseln. Eine Rückkehr zur Umsatzsteuer im Folgejahr ist nicht möglich – Sie müssen ein volles Jahr warten und können sich dann erneut bewerben, falls Ihre Einnahmen in diesem Jahr unter der Umsatzgrenze lagen.


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