Das Wesentliche
- Staatspflicht: 7,000 AMD pro Dokument, umgerechnet etwa 19 USD zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank von 364.19 am 4. September 2026. Ein optionaler Express-Service am selben Werktag kostet 10,000 AMD, umgerechnet etwa 27 USD.
- Frist: Bis zu zwei Werktage ab Einreichung. Die gesetzliche Frist verlängerte sich am 8. Januar 2026 von einem auf zwei Werktage.
- Bilden: Seit dem 26. April 2021 nur noch elektronisch, zweisprachig (Armenisch und Englisch). Vor diesem Datum ausgestellte Papierapostillen behalten ihre Gültigkeit.
- Justizministerium: notarielle Urkunden, Personenstandsurkunden, Gerichts- und Gerichtsvollzieherdokumente, notariell beglaubigte Übersetzungen und Bildungsdokumente.
- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten: Führungszeugnisse und Dokumente, die über eine armenische Auslandsvertretung eingereicht wurden.
- Überprüfung: Kontrollnummer oder QR-Code unter verify.e.gov.am.
Zuletzt aktualisiert am 4. September 2026.
Eine Apostille in Armenien kostet 7,000 AMD pro Dokument, was etwa 19 USD entspricht (Stand: 4. September 2026, offizieller Wechselkurs der armenischen Zentralbank: 364.19). Das Ministerium hat für die Ausstellung bis zu zwei Werktage Zeit. Bis zum 8. Januar 2026 betrug diese Frist einen Werktag; durch eine Gesetzesänderung wurde sie jedoch verlängert.
Bei welchem Ministerium Sie die Unterlagen einreichen müssen, hängt davon ab, wer das Dokument ausgestellt hat. Die Einreichung beim falschen Ministerium kann zu einer vergeblichen Reise führen. Alles Folgende gilt für in Armenien ausgestellte Dokumente zur Verwendung im Ausland sowie für ausländische Dokumente, die nach Armenien eingeführt werden.
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Welches Ministerium stellt Ihre Apostille aus?
Gemäß der gemeinsamen Verordnung des Justizministeriums und des Außenministeriums, die das Apostille-System regelt (Verordnung 483-N/2056-N), sind zwei Behörden benannt. Die Aufteilung richtet sich nach der ausstellenden Stelle.
Ministerium der Justiz
- Notarielle Urkunden und Dokumente, die von Notaren ausgestellt werden
- Personenstandsurkunden: Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden
- Gerichtsurteile und Dokumente des Gerichtsvollzieherdienstes
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Bildungsdokumente: Diplome, Bescheinigungen, Diploma Supplements und akademische Zeugnisse
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
- Strafregisterauszug und Bescheinigungen über die Einstellung des Verfahrens
- Dokumente, die über armenische diplomatische Vertretungen im Ausland bearbeitet wurden.
Bildungsdokumente werden am häufigsten falsch abgelegt. Diplome, Zeugnisse und Diploma Supplements gehen an das Justizministerium.
Was es kostet und wie lange es dauert
| Service | Gebühr | Zeit |
|---|---|---|
| Apostille, Standard | 7,000 AMD pro Dokument (ca. 19 USD) | Bis zu 2 Werktage |
| Apostille, Option für denselben Werktag | 10,000 AMD pro Dokument (ca. 27 USD) | Gleicher Werktag |
| Überprüfung einer ausgestellten elektronischen Apostille | Frei | Sofort, online |
| Konsularische Legalisierung durch das Außenministerium, Einzelperson | AMD 5,000 (ca. 14 USD) | 2 Werktage, verlängerbar |
| Konsularische Legalisierung durch das Außenministerium, juristische Person | AMD 15,000 (ca. 41 USD) | 2 Werktage, verlängerbar |
Die USD-Angaben basieren auf dem offiziellen Wechselkurs der Zentralbank von 364.19 vom 4. September 2026. Der angegebene Dram-Betrag ist maßgebend. Die Apostille-Gebühr ist im Gesetz über staatliche Abgaben als Vielfaches der Basisabgabe festgelegt und ändert sich daher bei jeder Anpassung der Basisabgabe.
So reichen Sie eine Klage ein, Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob das Zielland dem Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten ist. HCCH-Statustabelle Dies ist die maßgebliche Liste, und sie ändert sich ständig: Mehrere Staaten sind in den letzten Jahren beigetreten. Liegt das Zielland außerhalb des Übereinkommens, benötigen Sie stattdessen eine konsularische Legalisation.
- Identifizieren Sie das Ministerium aus der obigen Aufteilung.
- Wählen Sie einen Einreichungsweg. Persönlich im Justizministerium, Vazgen-Sargsyan-Straße 3/8, Jerewan 0010, Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr (Annahmeschluss 17:30 Uhr). Online unter e-services.moj.am. Oder über eine HayPost-Filiale.
- Beachten Sie die Einschränkungen bei der Online-Einreichung. Nur Dokumente des Standesamts mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können vollständig online eingereicht werden. Notariell beglaubigte Dokumente, Gesellschaftsverträge, Gerichtsurteile, Personenstandsurkunden in Papierform und Urkunden im sowjetischen Format müssen in Papierform eingereicht werden.
- Entrichten Sie die staatliche Gebühr. Die Zahlung kann per Banküberweisung, an Zahlungs- und POS-Terminals, einschließlich der Terminals im Justizministerium, sowie online bei elektronischen Anträgen erfolgen.
- Eingereichte Papierdokumente werden am folgenden Werktag zwischen 16:00 und 17:00 Uhr abgeholt. Elektronische Apostillen werden per E-Mail zugestellt; ein Ausdruck genügt.
Dokumente, die nicht mit einer Apostille versehen werden können
- Dokumente, die außerhalb Armeniens ausgestellt wurden, einschließlich Dokumente, die in Arzach ausgestellt wurden
- Verwaltungsdokumente im Zusammenhang mit Handels- oder Zollvorgängen, wie Rechnungen und Zollanmeldungen
- Von diplomatischen oder konsularischen Agenten unterzeichnete Dokumente
- Dokumente, deren Integrität beeinträchtigt ist: beschädigt, verändert oder mit unzulässigen Markierungen versehen.
Für Dokumente aus der Sowjetzeit gelten besondere Bestimmungen. Das Justizministerium stellt eine Apostille nur dann aus, wenn die ausstellende Behörde eine Institution der Armenischen SSR war. Dokumente, die von einer der anderen vierzehn ehemaligen Sowjetrepubliken ausgestellt wurden, müssen im Nachfolgestaat, der diese Dokumente verwahrt, beglaubigt werden. Urkunden im sowjetischen Format ohne Sendungsnummer oder QR-Code können nicht online eingereicht werden und müssen persönlich eingereicht werden.
Länder, in denen keine Apostille erforderlich ist
Armenien ist Vertragsstaat des Minsker Übereinkommens von 1993 und des Übereinkommens von Chișinău von 2002, welche die Beglaubigungspflicht zwischen den Mitgliedstaaten für öffentliche Urkunden aufheben. Die Ausnahmeregelung ist weitreichend: Sie umfasst Personenstandsurkunden, Bildungsnachweise und notarielle Beurkundungen. Handels- und Zolldokumente sind ausgenommen.
| Reiseziel | Authentifizierung erforderlich? | Verpflegung |
|---|---|---|
| Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Usbekistan | Nein | Chisinau-Konvention |
| Aserbaidschan | Nein im Gesetz | Das Übereinkommen von Chișinău sieht vor, dass die Route in der Praxis unbrauchbar ist, solange keine diplomatischen Beziehungen bestehen. |
| Georgien, Moldawien, Turkmenistan | Nein | Minsker Übereinkommen |
| Ukraine | Ja, Apostille | Die Bindung erlosch am 19. Mai 2024. |
Die Ukraine ist der Umstand, der viele überrascht. Dokumente, die vor Mitte 2024 dorthin geschickt wurden, konnten ohne Beglaubigung durchgehen und benötigen nun eine Apostille. Moldau ist entgegen einer weit verbreiteten Behauptung weiterhin ausgenommen.
Übersetzung ist eine separate Anforderung.
Die Vertragsausnahme beseitigt den Beglaubigungsschritt. Sie beseitigt jedoch nicht die Anforderung der armenischen Sprache: Ein ausländisches Dokument, das einer armenischen Behörde vorgelegt wird, benötigt weiterhin eine armenische Übersetzung, unabhängig davon, ob es eine Apostille trägt oder nicht.
Lassen Sie die Übersetzung in Armenien von einem qualifizierten Übersetzer anfertigen und von einem armenischen Notar beglaubigen. Eine im Ausland erstellte Übersetzung muss eigenständig beglaubigt werden; daher ist eine Übersetzung in Armenien der günstigere und schnellere Weg. Das Justizministerium bietet keine Übersetzungsdienste an.
Soll die Übersetzung selbst mit einer Apostille versehen werden, erfolgt die notarielle Beglaubigung zuerst. Die Apostille wird dem notariellen Dokument beigefügt.
Konsularische Legalisierung für Reiseziele außerhalb des Haager Übereinkommens
Liegt das Zielland außerhalb des Haager Systems, erfolgt die Legalisierung über das Konsularverfahren, das in drei Schritten abläuft.
- Lassen Sie das Dokument in Armenien notariell beglaubigen, falls dessen Art eine notarielle Beglaubigung erfordert.
- Die Konsularabteilung des Außenministeriums beglaubigt das Dokument. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Werktage und kann sich auf zehn bis fünfzehn Tage verlängern, wenn das Ministerium Abgleiche mit Datenbanken für Unterschriften- und Siegelmuster durchführt.
- Die Legalisierung erfolgt durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes, entweder in Jerewan oder über die für Armenien zuständige Vertretung in Moskau oder Tiflis.
Das Außenministerium erhebt 5,000 AMD für Einzelpersonen und 15,000 AMD für juristische Personen. Die Botschaftsgebühren werden vom Zielland festgelegt und können stark variieren. Das Ministerium kann die Legalisierung verweigern, wenn ein Dokument gegen armenisches Recht verstößt.
Ein ausländisches Dokument, das nach Armenien einreist, durchläuft den Ablauf in umgekehrter Reihenfolge: Zunächst wird es vom Außenministerium des Ausstellungslandes beglaubigt, anschließend von der zuständigen armenischen Vertretung in diesem Land legalisiert. Falls Armenien dort keine Vertretung hat, kann die armenische Botschaft in Jerewan den zweiten Schritt übernehmen.
Überprüfung einer elektronischen Apostille
Jede elektronische Apostille enthält eine Kontrollnummer und einen QR-Code. Geben Sie die Nummer auf verify.e-gov.am, dem staatlichen Verifizierungsportal, ein oder scannen Sie den Code. Die ältere Website e-verify.am führt zum selben Dienst.
Das Zertifikat wird als separate Datei per E-Mail zugestellt und ist dem Dokument niemals physisch beigefügt. Senden Sie daher bitte beide Dateien zusammen an die Empfänger. Jeder Drucker kann eine gültige Kopie in Farbe oder Schwarzweiß erstellen, und das Justizministerium druckt diese auf Anfrage gerne aus.

