Navigieren Sie sicher durch den armenischen Immobilienmarkt: Verstehen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, Eigentumsrechte und Investitionsmöglichkeiten für internationale Investoren.
Holen Sie sich fachkundige RechtsberatungMarkthighlights
- Wachsender Markt mit Investitionspotenzial
- Ausländische Investoren sind mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen willkommen
- Wettbewerbsfähige Immobilienpreise im Vergleich zur EU
- Strategische Lage zwischen Europa und Asien
Investitionen in den armenischen Immobilienmarkt
Der armenische Immobilienmarkt bietet internationalen Investoren, die ihr Portfolio diversifizieren möchten, attraktive Möglichkeiten. Die strategische Lage des Landes an der Schnittstelle zwischen Europa und Asien, die stabilen Rechtsvorschriften und die wachsende Wirtschaft machen es zu einem attraktiven Ziel für Immobilieninvestitionen.
Armenien hat in den letzten Jahren sein Investitionsklima deutlich verbessert, und der Immobiliensektor verzeichnet ein stetiges Wachstum. Marktdaten zufolge verzeichnete der armenische Immobilienmarkt im Jahr 247,926 mit 2024 Transaktionen einen Rekordwert, was auf eine starke Aktivität und das Vertrauen der Anleger hindeutet.
Bevor ausländische Investoren jedoch in diesen vielversprechenden Markt eintauchen, ist es wichtig, dass sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Immobilienbesitz und den spezifischen Rechten und Beschränkungen vertraut machen, die für internationale Käufer gelten.
Expertenberatung verfügbar
Die Navigation auf dem armenischen Immobilienmarkt kann für ausländische Investoren komplex sein. Unser Rechtsteam ist darauf spezialisiert, internationale Kunden durch jeden Schritt des Immobilienerwerbsprozesses zu begleiten.
Erfahren Sie mehr über unsere DienstleistungenRechtlicher Rahmen für Immobilien in Armenien
Grundlegende gesetzliche Bestimmungen
Das armenische Rechtssystem bietet einen soliden Rahmen für Immobilientransaktionen und -eigentum. Zu den wichtigsten Gesetzen für Immobilien in Armenien gehören:
- Das Zivilgesetzbuch Armeniens
- Das Gesetz über die staatliche Registrierung von Eigentumsrechten
- Das Gesetz über ausländische Investitionen
- Das Landgesetz
- Das Gesetz zur Immobilienbewertung
Zusammengenommen legen diese Gesetze die Rechte und Pflichten der Immobilieneigentümer, das Verfahren zur Übertragung des Eigentums und den Schutz für in- und ausländische Investoren fest.
Eigentumsrechte für ausländische Investoren
Der Rechtsrahmen Armeniens ist grundsätzlich für ausländische Investoren offen. Die Verfassung der Republik Armenien garantiert jedem das Recht, rechtmäßig erworbenes Eigentum nach eigenem Ermessen zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. Dieses Recht gilt auch für Ausländer und Staatenlose, mit einigen spezifischen Einschränkungen:
Wichtiger Hinweis zum Landbesitz
Gemäß der armenischen Verfassung ausländischen Bürgern ist der Besitz von Land verboten in Armenien. Dies ist eine wichtige Einschränkung, die internationale Investoren bei der Planung ihrer Anlagestrategie beachten sollten.
Trotz dieser Einschränkung des Landbesitzes haben ausländische Investoren mehrere Möglichkeiten:
- Langzeitmietverträge: Ausländische Staatsbürger können langfristige Pachtverträge für Grundstücke abschließen, die viele der praktischen Vorteile des Eigentums mit sich bringen können.
- Firmeneigentum: Ausländer können in Armenien eine juristische Person gründen, über die sie im Namen des Unternehmens Land besitzen können.
- Vollständiges Wohnungseigentum: Für Ausländer gibt es in Armenien keine Einschränkungen beim Erwerb von Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder anderen Gebäuden.
Gleichbehandlungsbestimmungen
Abgesehen von der Beschränkung des Landbesitzes genießen ausländische Investoren nahezu die gleichen Eigentumsrechte wie armenische Staatsbürger. Dazu gehören:
- Das Recht zum Erwerb von Immobilien
- Das Recht, Eigentum zu nutzen und zu entwickeln
- Das Recht, Eigentum an andere zu vermieten
- Das Recht zum Verkauf oder zur Übertragung des Eigentums
- Das Recht, Eigentum zu vererben
Diese Gleichbehandlung wird durch die bilateralen Investitionsabkommen (BITs) Armeniens mit zahlreichen Ländern, darunter den Vereinigten Staaten, unterstützt, die ausländischen Investoren zusätzlichen Schutz bieten.
Immobilienregistrierungsprozess für ausländische Investoren
Armenien schneidet in internationalen Indizes hinsichtlich der Einfachheit der Immobilienregistrierung gut ab und belegt im Ease of Doing Business-Bericht der Weltbank den 13. Platz unter 190 Volkswirtschaften. Der Registrierungsprozess ist unkompliziert, erfordert jedoch sorgfältige Beachtung der rechtlichen Anforderungen.
Schritt 1: Verhandlung und Vereinbarung
Beide Parteien vereinbaren die Verkaufsbedingungen, die in einem Kaufvertrag festgehalten werden. Dieser sollte den Preis, die Zahlungsbedingungen und alle aufschiebenden Bedingungen der Transaktion enthalten.
Schritt 2: Notarielle Beglaubigung
Die Vereinbarung muss von einem Notar überprüft werden, um ihre Rechtmäßigkeit und Einhaltung der armenischen Gesetze sicherzustellen. Dieser Schritt ist für alle Immobilientransaktionen obligatorisch und hilft, zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
Schritt 3: Staatliche Registrierung
Der Kauf muss beim Immobilienkatasteramt registriert werden. Erst nach dieser Registrierung wechselt die Immobilie rechtlich den Eigentümer. Ohne Registrierung erwirbt der Käufer kein Eigentum.
Schritt 4: Zahlung
Zahlungen für Immobilienkäufe in Armenien müssen gemäß den lokalen Vorschriften in armenischen Dram (AMD) per Banküberweisung erfolgen. Dies gewährleistet Transparenz und die Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung.
Erforderliche Dokumentation
Ausländische Käufer müssen in der Regel Folgendes vorlegen:
- Gültiger Reisepass (oder Registrierungsdokumente einer juristischen Person bei Firmenkäufern)
- Notarielle Übersetzung des Reisepasses, wenn der Käufer Ausländer ist
- Der unterzeichnete Kaufvertrag
- Zahlungsbeleg für den Auszug aus der Immobilienauflösung
- Auszug aus der Immobilienfreigabe
Due-Diligence-Empfehlungen
Vor dem Abschluss einer Immobilientransaktion in Armenien sollten ausländische Investoren eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchführen, darunter:
Titelüberprüfung
Überprüfen Sie die Eigentumsrechte des Verkäufers und stellen Sie sicher, dass keine Streitigkeiten oder Ansprüche gegen die Immobilie bestehen. Obwohl fehlende eindeutige Eigentumsrechte in Armenien im Allgemeinen kein Problem darstellen, ist eine Bestätigung dennoch wichtig.
Belastungsprüfung
Prüfen Sie, ob auf der Immobilie Hypotheken, Pfandrechte oder andere Belastungen lasten, die Ihre Eigentumsrechte beeinträchtigen oder zu unerwarteten finanziellen Verpflichtungen führen könnten.
Objektbesichtigung
Führen Sie eine gründliche Inspektion der Immobilie durch, um etwaige strukturelle Probleme, notwendige Reparaturen oder andere Probleme zu identifizieren, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Immobilie beeinträchtigen könnten.
Zonierung und Nutzungsüberprüfung
Vergewissern Sie sich, dass die Zoneneinteilung und die zulässigen Nutzungen des Grundstücks Ihrem beabsichtigten Zweck entsprechen, insbesondere bei Gewerbeimmobilien oder Entwicklungsprojekten.
Immobilienbesteuerung für ausländische Investoren
Ausländer, die in Armenien Immobilien besitzen, unterliegen dem gleichen Steuersystem wie einheimische Immobilienbesitzer. Das Verständnis der steuerlichen Auswirkungen ist entscheidend für fundierte Investitionsentscheidungen.
Grundsteuerreformen
Armenien hat kürzlich sein Grundsteuersystem grundlegend reformiert und ist von einem veralteten Katasterbewertungssystem zu einem System übergegangen, das den Marktwert besser widerspiegelt. Diese Änderungen haben wichtige Auswirkungen für alle Immobilieneigentümer:
Wichtige Änderungen bei der Grundsteuer
- Marktbasierte Bewertung: Die Grundsteuer wird nun auf Grundlage von Katasterwerten berechnet, die die Marktpreise besser widerspiegeln.
- Beseitigung der steuerfreien Schwellenwerte: Bisherige Ausnahmen für Immobilien unter einem bestimmten Wert wurden aufgehoben.
- Schrittweise Umsetzung: Die neuen Sätze werden zwischen 2021 und 2026 schrittweise eingeführt, um plötzliche Steuererhöhungen zu vermeiden.
Aktuelle Grundsteuersätze
Die Grundsteuersätze in Armenien variieren je nach Art und Wert der Immobilie:
| Apartments | ||
|---|---|---|
| Eigenschaftswert (AMD) | Steuersatz | |
| Bis zu 10 Million | 0.05% | |
| 10-25 Mio. | 0.1% | |
| 25-47 Mio. | 0.2% | |
| 47-120 Mio. | 0.4% | |
| 120-200 Mio. | 0.6% | |
| Über 200 Millionen | 1.0% | |
| Wohnhäuser | ||
|---|---|---|
| Eigenschaftswert (AMD) | Steuersatz | |
| Bis zu 7 Million | 0.05% | |
| 7-23 Mio. | 0.1% | |
| 23-50 Mio. | 0.2% | |
| 50-85 Mio. | 0.4% | |
| 85-200 Mio. | 0.6% | |
| Über 200 Millionen | 1.0% | |
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt ein Pauschalsatz von 15 % des Einheitswertes.
Andere steuerliche Überlegungen
Einkommensteuer auf Mieteinnahmen
Wenn Sie Ihre armenische Immobilie vermieten, unterliegen die Mieteinnahmen einer Einkommensteuer von 10 % für natürliche Personen.
Kapitalgewinnsteuer
Beim Verkauf von Immobilien in Armenien fällt auf den durch den Verkauf erzielten Gewinn eine Kapitalertragssteuer von ca. 10 % an.
Mehrwertsteuer auf Handelsgeschäfte
Bei bestimmten gewerblichen Immobilientransaktionen kann eine Mehrwertsteuer von 20 % anfallen.
Wichtige Hinweise für ausländische Investoren
- Alle Grundsteuerbescheide und Mitteilungen erfolgen in der Regel auf Armenisch
- Die Nichtzahlung der Grundsteuer kann zu Geldstrafen und rechtlichen Komplikationen führen
- Die Grundsteuerpflicht besteht auch dann weiter, wenn der Eigentümer nicht physisch in Armenien anwesend ist
- Die Regierung hat erklärt, dass niemand wegen Nichtzahlung der Grundsteuer aus seiner Wohnung vertrieben wird
Rechtlicher Schutz für ausländische Investoren
Armenien bietet ausländischen Immobilieninvestoren wichtige rechtliche Schutzmaßnahmen und schafft so ein sicheres Umfeld für internationale Investitionen. Das Verständnis dieser Schutzmaßnahmen ist entscheidend für fundierte Entscheidungen über den Immobilienerwerb in Armenien.
Investitionsschutz
Schutz vor Enteignung
Nach armenischem Recht dürfen ausländische Investitionen nur in extremen Fällen von Naturkatastrophen oder staatlichem Notstand und nur auf Anordnung eines nationalen Gerichts beschlagnahmt oder enteignet werden. Die armenische Verfassung schreibt vor jeder Enteignung eine gleichwertige Entschädigung vor.
Gesicherte Eigentumsrechte
Das armenische Recht schützt gesicherte Eigentumsrechte, sowohl persönliche als auch reale. Der Rechtsrahmen unterstützt besicherte Kredite, Sicherheiten und Verpfändungen und bietet Mechanismen für moderne Kreditvergabepraktiken und die Eigentumsregistrierung.
Streitbeilegungsmechanismen
Armenien hat mehrere Möglichkeiten zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten geschaffen:
Inländische Gerichte
Gemäß dem Gesetz über ausländische Investitionen müssen Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Armenien vor armenischen Gerichten beigelegt werden. Handelsstreitigkeiten werden vor Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit verhandelt, während spezialisierte Verwaltungsgerichte Fälle gegen staatliche Stellen behandeln.
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Armenien ist Vertragspartei des ICSID-Übereinkommens (Washingtoner Übereinkommen) und des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen). Insbesondere für US-Investoren sieht das bilaterale Investitionsabkommen zwischen den USA und Armenien (BIT) vor, dass der Investor im Streitfall mit dem Staat ein internationales Schiedsverfahren einleiten kann.
Anerkennung ausländischer Schiedssprüche
Gemäß dem New Yorker Übereinkommen und Artikel 5 der armenischen Verfassung müssen inländische Gerichte ausländische Schiedssprüche anerkennen. Dies bietet ausländischen Investoren zusätzliche Sicherheit, dass Schiedsentscheidungen in Armenien anerkannt werden.
Bilaterale Investitionsabkommen
Armenien hat mit zahlreichen Ländern bilaterale Investitionsabkommen (BITs) unterzeichnet, die ausländischen Investoren zusätzlichen Schutz bieten. Diese Abkommen enthalten typischerweise Bestimmungen zu:
- Faire und gerechte Behandlung von Investitionen
- Inländerbehandlung und Meistbegünstigungsklauseln
- Schutz vor entschädigungsloser Enteignung
- Freier Geldtransfer im Zusammenhang mit Investitionen
- Streitbeilegungsmechanismen
Das seit 1996 geltende BIT zwischen den USA und Armenien ist für amerikanische Investoren besonders bemerkenswert, da es vorsieht, dass die Bedingungen für Investoren jeder Partei nicht weniger günstig sein dürfen als für die eigenen nationalen Investoren der Partei oder für Investoren aus Drittstaaten.
Empfehlung zur Rechtshilfe
Obwohl der armenische Rechtsrahmen ausländischen Investoren umfassenden Schutz bietet, kann die Auseinandersetzung mit den Feinheiten des armenischen Rechts eine Herausforderung sein. Wir empfehlen dringend die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsexperten, die auf armenische Immobilien und Auslandsinvestitionen spezialisiert sind, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte während des gesamten Investitionsprozesses umfassend geschützt sind.
Praktischer Leitfaden zum Immobilienerwerb in Armenien
Für ausländische Investoren, die den armenischen Immobilienmarkt erfolgreich nutzen möchten, gibt es hier eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Erwerbsprozess:
Erste Marktforschung
Recherchieren Sie den armenischen Immobilienmarkt und konzentrieren Sie sich dabei auf interessante Gebiete, Immobilienarten, Preistrends und potenzielle Renditen. Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit einem lokalen Immobilienmakler, der die Marktdynamik kennt.
Berücksichtigung der Rechtsform
Wenn Sie an einem Landerwerb interessiert sind, sollten Sie die Gründung einer armenischen Rechtspersönlichkeit in Erwägung ziehen, da Ausländer kein direktes Land besitzen können. Lassen Sie sich von Rechtsexperten beraten, um die optimale Struktur für Ihre Anlageziele zu finden.
Auswahl und Inspektion der Immobilie
Sobald Sie potenzielle Immobilien identifiziert haben, führen Sie gründliche physische Inspektionen und technische Bewertungen durch. Bei älteren Gebäuden sollten Sie Fachleute beauftragen, die die strukturelle Integrität und den möglichen Renovierungsbedarf beurteilen.
Sorgfaltsmaßnahmen
Führen Sie eine umfassende rechtliche Due Diligence durch, einschließlich der Überprüfung der Eigentumsrechte des Verkäufers, der Prüfung auf Belastungen oder Streitigkeiten und der Bestätigung der Einhaltung der Zonen- und Bauvorschriften. Dieser wichtige Schritt kann später erhebliche Probleme vermeiden.
Verhandlung und Kaufvertrag
Verhandeln Sie die Kaufbedingungen und erstellen Sie einen umfassenden Kaufvertrag. Stellen Sie sicher, dass alle Bedingungen, Eventualitäten und Verantwortlichkeiten, einschließlich Zahlungsbedingungen und -fristen, klar umrissen sind.
Notarielle Beglaubigung
Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Notar in Armenien beglaubigen. Dieser obligatorische Schritt stellt sicher, dass der Vertrag den armenischen Gesetzen und Vorschriften entspricht. Sie müssen Ihren Reisepass vorlegen und benötigen möglicherweise eine notariell beglaubigte Übersetzung, falls Ihr Reisepass nicht auf Armenisch ist.
Payment Processing
Tätigen Sie Zahlungen über das armenische Bankensystem in armenischen Dram (AMD), wie gesetzlich vorgeschrieben. Stellen Sie sicher, dass alle Finanztransaktionen ordnungsgemäß dokumentiert sind, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen.
Staatliche Registrierung
Registrieren Sie die Immobilie beim Immobilienkataster. Dieser Schritt überträgt das Eigentum formal und ist wichtig, um Ihre Rechte an der Immobilie zu etablieren. Der Registrierungsprozess dauert in der Regel bis zu sieben Werktage.
Planung nach der Übernahme
Entwickeln Sie einen Plan für die Immobilienverwaltung, insbesondere wenn Sie als abwesender Eigentümer fungieren. Berücksichtigen Sie steuerliche Auswirkungen, Instandhaltungsbedarf und mögliche Mietvereinbarungen, wenn Sie einkommensorientiert investieren.
Professionelle Unterstützungsempfehlung
Während des gesamten Prozesses kann die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten – darunter Immobilienmakler, Rechtsberater und Steuerberater, die mit den Gesetzen und Gepflogenheiten Armeniens vertraut sind – den Erwerbsprozess erheblich vereinfachen und Ihnen helfen, potenzielle Fallstricke zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Können Ausländer in Armenien Land besitzen?
Nein, ausländischen Staatsbürgern ist der Besitz von Grundstücken in Armenien gemäß der armenischen Verfassung ausdrücklich untersagt. Ausländer haben jedoch zwei Möglichkeiten: Sie können langfristige Pachtverträge für Grundstücke abschließen oder eine juristische Person (Gesellschaft) in Armenien gründen, über die sie indirekt Land besitzen können. Es gibt keine Beschränkungen für den Besitz von Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder anderen Gebäuden in Armenien.
Wie läuft die Registrierung von Eigentum in Armenien für Ausländer ab?
Der Immobilienregistrierungsprozess in Armenien umfasst mehrere Schritte: Verhandlung und Vertragsgestaltung, notarielle Beglaubigung des Vertrags, staatliche Registrierung beim Immobilienkatasterausschuss und Zahlungsabwicklung (die in armenischen Dram per Banküberweisung erfolgen muss). Ausländische Käufer müssen in der Regel einen gültigen Reisepass mit notarieller Übersetzung, den Kaufvertrag und weitere Belege vorlegen. Die Immobilie wechselt erst nach erfolgreicher Registrierung beim Katasterausschuss den Eigentümer.
Welche Steuern fallen für Immobilienbesitz in Armenien an?
Ausländische Immobilienbesitzer in Armenien unterliegen dem gleichen Steuersystem wie einheimische Eigentümer. Die Grundsteuersätze variieren je nach Immobilienwert zwischen 0.05 % und 1.0 %, wobei für höherwertige Immobilien progressive Sätze gelten. Jüngste Reformen haben dazu geführt, dass von niedrigen Katasterbewertungen zu marktnahen Werten übergegangen wurde. Die vollständige Umsetzung erfolgt schrittweise zwischen 2021 und 2026. Zu den zusätzlichen Steuern zählen eine Einkommensteuer von 10 % auf Mieteinnahmen für Privatpersonen und eine Kapitalertragssteuer von ca. 10 % beim Verkauf von Immobilien. Für bestimmte gewerbliche Immobilientransaktionen kann Mehrwertsteuer (20 %) anfallen.
Welchen rechtlichen Schutz gibt es für ausländische Investoren in armenischen Immobilien?
Armenien bietet ausländischen Immobilieninvestoren verschiedene rechtliche Schutzmechanismen. Das Gesetz schützt vor Enteignung außer in äußersten Notfällen, und selbst dann muss vor der Enteignung eine gleichwertige Entschädigung geleistet werden. Armenien ist Vertragspartei des ICSID-Übereinkommens und des New Yorker Übereinkommens und gewährleistet damit die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche. Das bilaterale Investitionsabkommen zwischen den USA und Armenien bietet US-Investoren zusätzlichen Schutz, einschließlich der Möglichkeit, Streitigkeiten mit dem Staat vor ein internationales Schiedsgericht zu bringen. Armenien hat mit zahlreichen anderen Ländern ähnliche Investitionsabkommen zum Schutz ausländischer Investitionen geschlossen.
Muss ich während des Immobilienerwerbsprozesses in Armenien anwesend sein?
Während einige Schritte traditionell eine persönliche Anwesenheit erfordern, kann der Großteil des Immobilienerwerbs durch entsprechende Vollmachtsvereinbarungen aus der Ferne abgewickelt werden. Möglicherweise müssen Sie für bestimmte Unterschriften oder Überprüfungen nach Armenien reisen. Die Zusammenarbeit mit einer qualifizierten Rechtsvertretung vor Ort kann diese Anforderungen jedoch minimieren und die Koordination bei Bedarf effizienter gestalten.
Kann der Kauf einer Immobilie in Armenien zu einem Aufenthaltsrecht führen?
Der Besitz von Immobilien in Armenien berechtigt nicht automatisch zum Aufenthaltsrecht. Wenn Sie planen, sich für einen längeren Zeitraum in Armenien aufzuhalten, müssen Sie separat eine Aufenthaltserlaubnis über das etablierte Einwanderungsverfahren beantragen. Immobilienbesitz kann jedoch bei einigen Aufenthaltsanträgen ein unterstützender Faktor sein und die Verbundenheit mit dem Land und die finanzielle Stabilität belegen.
Wie verwalte ich mein armenisches Eigentum, während ich im Ausland lebe?
Als internationaler Investor mit Wohnsitz außerhalb Armeniens können Sie lokale Immobilienverwaltungsdienste beauftragen, die sich um alles kümmern – von der Mieterbetreuung über die Instandhaltung bis hin zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Diese Dienste helfen Ihnen beim Aufbau nachhaltiger Verwaltungsstrukturen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse als abwesender Eigentümer zugeschnitten sind. Es ist wichtig, zuverlässige Mechanismen für die Zahlung von Grundsteuern und anderen Verpflichtungen einzurichten, da diese auch dann bestehen bleiben, wenn Sie nicht physisch im Land anwesend sind.
Welche Fallstricke gibt es für ausländische Investoren bei armenischen Immobilien?
Zu den häufigsten Herausforderungen zählen unvollständige Immobiliendokumente, unklare Eigentumsverhältnisse (insbesondere bei Immobilien aus der Sowjetzeit), unerwartete Probleme mit der Einhaltung von Bauvorschriften und die Unterschätzung lokaler regulatorischer Anforderungen. Ein weiteres häufiges Problem ist die Sprachbarriere, da die meisten Immobiliendokumente und Steuerdokumente auf Armenisch verfasst sind. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen lokalen Rechtsberatern, die auf die Unterstützung ausländischer Investoren spezialisiert sind, kann helfen, diese potenziellen Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden, bevor sie zu ernsthaften Problemen werden.
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