Im Überblick
- Offizielles Goldenes Visum: Nein – der Wohnsitz wird durch Gewerbeanmeldung (SRO) oder Selbstständigkeit erlangt.
- Mindestaktienkapital (sro): €5,000
- Vorübergehende Bleibe: Bis zu 3 Jahre (für geschäftliche Zwecke)
- Weg zum dauerhaften Aufenthaltsrecht: 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
- Weg zur Staatsbürgerschaft: 8 Jahre unbefristeter Aufenthaltstitel + Sprachprüfung
- Körperschaftssteuer: 10 % (≤ 100 € Umsatz) / 21 % (≤ 5 Mio. €) / 24 % (> 5 Mio. €)
- Einkommensteuer: 19%–35% (vier Klammern)
- Erbschafts-, Vermögens- und Schenkungssteuer: Keine Präsentation
- Immobilienkäufe durch Ausländer: Direkt möglich – kein Firmenwagen erforderlich
- EU / Eurozone / Schengen: Ja, zu allen drei.
Die Slowakei bietet eine überzeugende Kombination aus EU-Mitgliedschaft, Euro-Währung, niedrigen Körperschaftsteuersätzen und Erbschaftsteuerfreiheit – und ist damit ein zunehmend attraktiver Standort für internationale Investoren, Unternehmer und Familien, die sich im Herzen Europas niederlassen möchten. Zwar gibt es in der Slowakei kein formelles Golden-Visa-Programm, doch können ausländische Investoren über die üblichen Geschäftswege eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und die volle Freizügigkeit im Schengen-Raum genießen.
Dieser Leitfaden behandelt die praktischen Gegebenheiten beim Erwerb einer slowakischen Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen, das Steuersystem des Landes, die Regeln für den Immobilienerwerb, die Unternehmensregistrierung und den Vermögensschutz – alles auf dem Stand von 2026.
Aufenthaltsgenehmigungsmöglichkeiten für Investoren
Die Slowakei verfügt über kein formelles Golden-Visa- oder Investorenvisum-Programm. Stattdessen erhalten ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung über reguläre, befristete Aufenthaltstitel für geschäftliche Zwecke – entweder durch die Gründung einer slowakischen Gesellschaft (s.r.o.) oder durch die Anmeldung als Selbstständiger.
Vorübergehender Aufenthalt (zu Geschäftszwecken)
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für geschäftliche Zwecke wird für bis zu drei Jahre erteilt und kann verlängert werden. Gemäß den Änderungen durch Regierungsverordnung Nr. 182/2025 (gültig ab Juli 2025) müssen Anträge bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung im Ausland eingereicht werden – eine direkte Antragstellung bei der Auslandspolizei in der Slowakei ist nicht mehr möglich.
Die aktualisierten Anforderungen umfassen:
- Gültiger Reisepass und Nachweis über eine Unterkunft in der Slowakei
- Sauberes Strafregister (mit Apostille und Übersetzung)
- Geschäftsplan mit Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsdokument (verpflichtend ab Juli 2025)
- Nachweis der finanziellen Mittel (ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt)
- In der Slowakei gültige Krankenversicherung
- Firmenregistrierungsdokumente oder Nachweis der Anmeldung zur selbstständigen Tätigkeit
Die staatliche Antragsgebühr beträgt etwa 33 € für eine befristete Aufenthaltserlaubnis und etwa 100 € für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Verleiht der Kauf einer Immobilie einen Wohnsitz?
Nein. Der Kauf einer Immobilie in der Slowakei berechtigt nicht automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis. Immobilienbesitz kann jedoch die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen, indem er die Bindung an das Land belegt und die Wohnvoraussetzung erfüllt. Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis muss weiterhin über einen geschäftlichen oder beruflichen Weg erlangt werden.
Vorübergehender bis dauerhafter Aufenthalt
Nach fünf Jahren ununterbrochenen befristeten Aufenthalts in der Slowakei können Ausländer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird auf unbestimmte Zeit erteilt und berechtigt zur Arbeitsaufnahme ohne weitere Genehmigungen.
Weg zur slowakischen Staatsbürgerschaft
Die slowakische Staatsbürgerschaft kann nach acht Jahren ständigen Aufenthalts durch Einbürgerung erworben werden. Bewerber müssen ihre Slowakischkenntnisse durch eine formale Prüfung nachweisen und ihre Integration in die slowakische Gesellschaft belegen.
Eine wichtige Nuance bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft: In der Slowakei müssen Antragsteller ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, wenn sie die slowakische Staatsbürgerschaft erwerben. Umgekehrt gilt jedoch: Ein slowakischer Staatsbürger, der freiwillig eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt, kann seine slowakische Staatsbürgerschaft verlieren, es sei denn, die ausländische Staatsbürgerschaft wurde durch Heirat, Geburt, Adoption oder nach mindestens fünfjährigem Aufenthalt in dem betreffenden Land erworben.
Der gesamte Zeitraum von der ersten befristeten Aufenthaltserlaubnis bis zur Staatsbürgerschaft beträgt ungefähr 13 Jahre (5 Jahre befristet + 8 Jahre dauerhaft).
Zeitplan vom Aufenthaltstitel zur Staatsbürgerschaft
| Praktikum | Dauer | Hauptanforderung |
| Vorübergehende Bleibe | Bis zu 3 Jahre (verlängerbar) | Geschäftsplan + SRO oder Selbstständigkeit |
| Ständiger Wohnsitz | Nach 5 Jahren ununterbrochener Tätigkeit | Sicheres Einkommen, Unterkunft, Grundkenntnisse der Sprache |
| Staatsangehörigkeit | Nach 8 Jahren Daueraufenthalt | Sprachprüfung, Integration |
Steuerrahmen
Das slowakische Steuersystem wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 grundlegend geändert. Die steuerliche Ansässigkeit wird durch die 183-Tage-Regel oder durch einen ständigen Wohnsitz oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Slowakei bestimmt.
Einkommensteuer
Die Slowakei wendet ein progressives Einkommensteuersystem mit vier Steuersätzen an (Steuersätze von 2026):
| Steuerpflichtiges Einkommen | Bewerten |
| Bis zu € 43,983 | 19% |
| € 43,984 - € 60,349 | 25% |
| € 60,350 - € 75,010 | 30% |
| Mehr als € 75,010 | 35% |
Körperschaftssteuer
Die Slowakei führte zum 1. Januar 2025 eine dreistufige Körperschaftsteuerstruktur ein:
| Jahresumsatz | CIT-Satz |
| Bis zu € 100,000 | 10% |
| € 100,001 - € 5,000,000 | 21% |
| Mehr als € 5,000,000 | 24% |
Der 10%-Satz für kleine Unternehmen ist besonders attraktiv für neue ausländische Unternehmen in ihren ersten Betriebsjahren in der Slowakei.
Weitere wichtige Steuern
- Mehrwertsteuer: 23 % Standard (geändert von 20 % am 1. Januar 2025), 19 % reduziert, 5 % reduziert
- Quellensteuer auf Dividenden: 7%
- Kapitalgewinne aus Immobilien: Befreiung nach 5 Jahren Besitzdauer (bzw. 2 Jahren bei Hauptwohnsitz).
- Vermögenssteuer: Keine Präsentation
- Erbschaftssteuer: Keine Präsentation
- Schenkungssteuer: Keine Präsentation
- Soziale Beiträge: Arbeitgeberanteil ca. 35.2 %, Arbeitnehmeranteil ca. 13.4 % des Bruttogehalts
Die Slowakei unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 70 Ländern, darunter die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten.
Immobilieninvestition
Nicht-EU-Bürger können in der Slowakei Wohn- und Gewerbeimmobilien direkt als Privatpersonen erwerben – eine slowakische Gesellschaft (s.r.o.) ist nicht erforderlich. Die wichtigste Ausnahme bilden landwirtschaftliche Flächen, für die für Käufer aus Nicht-EU-Ländern Gegenseitigkeitsbestimmungen gelten.
Marktbedingungen
Im ersten Quartal 2026 lagen die durchschnittlichen Preise für Wohnimmobilien in Bratislava zwischen 4,540 € und 4,600 € pro Quadratmeter. In der Slowakei gibt es keine Grunderwerbsteuer. Die Grundsteuer ist gering und wird von den einzelnen Gemeinden festgelegt, wodurch die Unterhaltskosten für Anlageimmobilien im Vergleich zu anderen EU-Ländern relativ niedrig sind.
Due-Diligence / Prospektprüfung
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Käufer eine Grundbuchrecherche im Kataster durchführen, um die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen und auf Belastungen, Pfandrechte oder anhängige Ansprüche zu prüfen. Die Europäische Kontosicherungsanordnung (EAPO, gemäß EU-Verordnung 655/2014) ist in der Slowakei für die grenzüberschreitende Vollstreckung anwendbar und relevant für Investoren mit Vermögen in mehreren Jurisdiktionen.
Kapitalgewinne aus Immobilien
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind steuerfrei, wenn die Immobilie mindestens fünf Jahre gehalten wurde. Handelt es sich bei der Immobilie um den Hauptwohnsitz des Eigentümers, verkürzt sich die Steuerbefreiungsfrist auf zwei Jahre. Diese Steuerbefreiungen machen die Slowakei besonders attraktiv für langfristige Immobilieninvestitionen.
Gewerbeanmeldung und Umfeld
Gründung einer SRO (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die sro (spoločnosť s ručením obmedzeným) ist die gängigste Unternehmensform für ausländische Investoren in der Slowakei. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sein. Das Mindeststammkapital beträgt 5,000 €, und die Registrierung beim Handelsgericht dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Jährliche Compliance
Slowakische Unternehmen müssen die doppelte Buchführung anwenden, jährliche Körperschaftsteuererklärungen abgeben und einen Jahresbericht einreichen. Als Mitglied der EU, der Eurozone und des Schengen-Raums bietet die Slowakei einen soliden Rechtsrahmen und direkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt.
Beschäftigung und Bankwesen
Der Mindestlohn im Jahr 2026 beträgt 915 € pro Monat. Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung belaufen sich auf ca. 35.2 % des Bruttogehalts, die Arbeitnehmerbeiträge auf ca. 13.4 %. Ausländische Unternehmen können bei der Eröffnung von Geschäftskonten zusätzlichen KYC-Anforderungen (Know Your Customer) unterliegen. Die Zusammenarbeit mit einem lokalen Rechtsberater wird empfohlen, um den Prozess zu vereinfachen.
Vermögensschutz
Die Slowakei verfügt über keine nationale Treuhandgesetzgebung, und ausländische Trusts werden nach slowakischem Recht nicht anerkannt. Das wichtigste Instrument zum Schutz von Vermögenswerten ist die Holdingstruktur einer s.r.o. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie gilt für qualifizierte slowakische Holdinggesellschaften (mit einer Beteiligung von mindestens 10 %) und ermöglicht steuerfreie Dividendenzahlungen innerhalb der EU.
Wirtschaftliches Eigentum und Transparenz
Die Slowakei führt ein öffentliches Register der wirtschaftlich Berechtigten (RPSP), das online über das Handelsregister zugänglich ist. Dadurch sind die Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten öffentlich einsehbar – ein wichtiger Aspekt für Anleger, die Wert auf Datenschutz legen. Die Slowakei erfüllt die Anforderungen der 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie vollständig.
Durchsetzung und Anlegerschutz
Slowakische Bankkonten können durch EU-Gerichtsbeschlüsse im Rahmen des EAPO-Mechanismus eingefroren werden. Die Slowakei profitiert zudem von bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs), darunter ein älteres BIT zwischen den USA und der Tschechoslowakei, das amerikanischen Investoren Zugang zum ICSID-Schiedsverfahren ermöglicht.
Slowakei im Vergleich zu anderen EU-Staaten
Der slowakische Körperschaftsteuersatz von 21 % ist im EU-Vergleich wettbewerbsfähig, allerdings bietet das Land keine spezielle Holdingregelung oder Anreize für IP-Boxen. Jurisdiktionen wie Zypern (12.5 % Körperschaftsteuer) und die Niederlande bieten für bestimmte Strukturen niedrigere effektive Steuersätze. Die Vorteile der Slowakei liegen in der Kombination aus niedriger Körperschaftsteuer für kleine Unternehmen (10 %), dem Wegfall von Erbschafts- und Vermögenssteuern, dem direkten Immobilienerwerb für Ausländer und der vollständigen Integration in die Eurozone.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Slowakei ein Golden-Visa-Programm?
Kann ich durch den Kauf einer Immobilie eine slowakische Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Können Nicht-EU-Bürger in der Slowakei Immobilien erwerben?
Wie hoch sind die Körperschaftsteuersätze in der Slowakei im Jahr 2026?
Wie lange dauert es, durch Investitionen die slowakische Staatsbürgerschaft zu erlangen?
Welche Vorteile bietet eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei?
Gibt es in der Slowakei Erbschafts- oder Vermögenssteuern?
Für Investoren und Unternehmer, die europäische Aufenthaltsoptionen prüfen, ist die Slowakei aufgrund ihrer EU- und Eurozonenmitgliedschaft, wettbewerbsfähiger Steuersätze, direkter Eigentumsrechte und der fehlenden Erbschaftssteuer ein ernstzunehmender Standort. Unser Team bei Vardanyan & Partner Wir unterstützen Mandanten bei der EU-weiten, grenzüberschreitenden Steuerplanung – einschließlich Unternehmensregistrierung, Aufenthaltsgenehmigungsanträgen und grenzüberschreitender Steuerstrukturierung. Siehe auch unsere Leitfäden zu Geschäftsimmigration für andere Jurisdiktionen in unserer Reihe „Global Asset Protection“.

