Welche Geschäftsaktivitäten qualifizieren sich für den 0%-Steuerstatus Armeniens?

Geschäftsmann prüft die Zulassungsvoraussetzungen für die 0%-Steuerregelung für Kleinstunternehmen in Armenien anhand von Dokumenten, die die entsprechenden Aktivitäten belegen.

Armeniens Steuersystem für Kleinstunternehmen hat aufgrund seines außergewöhnlichen 0%-Steuersatzes für qualifizierte Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 24 Millionen AMD (ca. 60,000 US-Dollar) international große Aufmerksamkeit erregt. Allerdings kommen nicht alle Geschäftsaktivitäten für diese günstige Steuerbehandlung in Frage. Für Unternehmer, die diese Struktur in Betracht ziehen, ist es wichtig, die spezifischen Zulassungskriterien zu verstehen. In diesem umfassenden Leitfaden untersuchen wir genau, welche Geschäftsaktivitäten für den steuerfreien Status als Kleinstunternehmen in Armenien in Frage kommen und welche ausdrücklich ausgeschlossen sind. So können Sie feststellen, ob Ihr Geschäftsmodell in diesen steuerlich begünstigten Rahmen passt.

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Armeniens Qualifikationsrahmen für Kleinstunternehmen verstehen

Bevor wir uns mit bestimmten förderfähigen und ausgeschlossenen Aktivitäten befassen, ist es wichtig, die grundlegenden Qualifikationskriterien für das armenische Steuersystem für Kleinstunternehmen zu verstehen:

Primäre Qualifikationsanforderungen

  • Jährliche Umsatzgrenze: Darf 24 Millionen AMD (ca. 60,000 US-Dollar) nicht überschreiten
  • Berechtigte Rechtsformen: Kommerzielle Organisationen (LLCs), Einzelunternehmer oder Einzelpersonen ohne formelle Gewerbeanmeldung (für bestimmte Aktivitäten)
  • Anmeldung: Muss den Steuerbehörden eine Bescheinigung vorlegen und diese jährlich erneuern
  • Aktivitätseinschränkungen: Geschäftsaktivitäten dürfen nicht in ausgeschlossene Kategorien fallen

Steuervorteile für qualifizierte Unternehmen

  • 0% Körperschaftssteuer (Normalsatz: 18 %)
  • 0% Mehrwertsteuer (MwSt.) (Normalsatz: 20 %)
  • 0% Umsatzsteuer (Standardsätze: 1.5 % – 10 %)
  • Keine Steuervorauszahlungen falls angefordert
  • Minimale Berichtspflichten (einfache jährliche Einreichung)

Hinweis: Während das Unternehmen selbst von der Besteuerung befreit ist, unterliegen Dividendenausschüttungen an die Aktionäre einer Quellensteuer von 5 %.

Ausgeschlossene Geschäftsaktivitäten: Was nicht qualifiziert ist

Die armenische Gesetzgebung für Kleinstunternehmen schließt bestimmte Aktivitäten ausdrücklich von der Steuerbefreiung aus, unabhängig davon, ob sie die Umsatzschwelle erreichen. Das Verständnis dieser Ausschlüsse ist der erste Schritt zur Feststellung der Berechtigung:

Finanz- und Investmentdienstleistungen

Ausgeschlossen sind folgende Finanzdienstleister:

  • Banken und Kreditinstitute
  • Versicherungsunternehmen, Agenten und Makler
  • Investmentgesellschaften und Fondsmanager
  • Fachleute auf den Wertpapiermärkten
  • Pfandhäuser
  • Geldwechselgeschäfte
  • Zahlungsabwicklungsorganisationen

Professional Services

Zu den professionellen Dienstleistern, die sich nicht qualifizieren können, gehören:

  • Beratungsleistungen
  • Rechtsdienstleistungen
  • Buchhaltungs- und Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen
  • Technische Dienstleistungen
  • Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • Design-Dienstleistungen
  • Übersetzungsdienste
  • Gutachterliche Bewertungs- und Prüfungsleistungen
  • Medizinische Dienste und Zahntechniker
  • Software-Entwicklung
  • Informationsverarbeitungs- und -übertragungsdienste
  • Immobilienvermittlung und -bewertung

Handels- und Gewerbetätigkeiten

Vom Kleinstunternehmensstatus ausgeschlossene Handelstätigkeiten:

  • Groß- und Einzelhandelsunternehmen
  • E-Commerce-Unternehmen
  • Autohäuser
  • Marktplatzbetreiber und Vermittler
  • Unternehmen, die in speziellen Einrichtungen, Einkaufszentren oder Messen handeln
  • Organisationen und Einzelunternehmer, die Waren an andere Unternehmen liefern

Andere ausgeschlossene Aktivitäten

Weitere Geschäftstypen, die nicht qualifiziert sind:

  • Notare
  • Glücksspiel-, Casino- und Lotteriebetreiber
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Sauna-, Bäder- und Dampfbadbetreiber
  • Öffentliche Gastronomie in Eriwan (mit Ausnahmen)
  • Wissenschaftliche Forschung und experimentelle Entwicklung
  • Bau- und Architekturentwurf
  • Organisationen, die Mieteinnahmen, Zinsen oder Lizenzgebühren erhalten
  • Automatenbetreiber
  • Betreiber von münzbetriebenen Spielautomaten

Förderfähige Geschäftsaktivitäten: Was qualifiziert für den Status eines Kleinstunternehmens?

Nachdem wir nun die Ausschlüsse behandelt haben, untersuchen wir die Geschäftsaktivitäten, die typischerweise für das armenische Kleinstunternehmenssteuersystem in Frage kommen. Diese Möglichkeiten sind besonders relevant für ortsunabhängige Unternehmer, Online-Unternehmen und Digitalexperten:

Digitale Kreation und künstlerische Dienstleistungen

Inhaltsersteller und Künstler, die ihre eigenen Werke produzieren:

  • Erstellung digitaler Kunst und Illustrationen (keine Designdienste)
  • Musikkomposition und -produktion
  • E-Book-Authoring und Self-Publishing
  • Sprachausgabe und Erzählung
  • Inhaltserstellung (nicht Marketing)
  • Originelle digitale Produkterstellung
  • Fotografie (künstlerisch, nicht kommerziell)
  • Videografie und Filmproduktion (Originalinhalte)

Hauptunterschied: Bei diesen Aktivitäten muss es eher um die Erstellung und den Verkauf eigener Arbeiten gehen als darum, Kunden kreative Dienstleistungen anzubieten.

Bildungsdienstleistungen

Lehr- und Wissensverbreitungsaktivitäten:

  • Online-Nachhilfe und Coaching
  • Sprache lehren
  • Kurserstellung und -bereitstellung
  • Fertigkeitsunterricht und Training
  • Entwicklung von Bildungsinhalten
  • Dienste zum Wissensaustausch
  • Workshop-Moderation
  • Spezialisierte Ausbildung in Kunst, Handwerk oder Fertigkeiten

Hauptunterschied: Der Schwerpunkt muss auf dem direkten Unterricht oder der Erstellung von Bildungsinhalten liegen und nicht auf der Bildungsberatung.

Performance & Unterhaltung

Leistungsbezogene Aktivitäten und Unterhaltungsangebote:

  • Geschichtenerzählen und Aufführungen
  • Musikalische Auftritte
  • Hosting virtueller Erlebnisse
  • Poesie und literarische Darbietungen
  • Charakterschauspieldienste
  • Kulturelle Demonstrationen
  • Persönliches Coaching (ohne Beratung)
  • Künstlerische Ausstellungen und Schaukästen

Hauptunterschied: Dabei sollte es sich eher um direkte Leistungsdienstleistungen als um Eventmanagement oder Beratung handeln.

Verwaltungs- und Supportdienste

Backoffice- und Verwaltungsunterstützungsaktivitäten:

  • Virtuelle Assistenz (administrativ)
  • Dateneingabedienste
  • Transkriptionsdienste
  • Dokumentenerstellung (nicht-juristisch)
  • Community-Moderation
  • Grundlegende administrative Unterstützung
  • Terminplanung
  • Grundlegende Forschungsassistenz (nicht berufsbezogen)

Hauptunterschied: Dabei sollte es sich um grundlegende Verwaltungsdienste handeln, nicht um spezialisierte professionelle Dienste oder Beratung.

Herstellung & Produktion

Kleinserienproduktionsaktivitäten:

  • Handwerkliche Produktion
  • Kleinserienfertigung
  • Kundenspezifische Produkterstellung
  • Handwerkliche Lebensmittelproduktion
  • Textilkreation und Bekleidungsproduktion
  • Schmuckherstellung
  • Möbelherstellung
  • Herstellung handwerklicher Waren

Hauptunterschied: Der Schwerpunkt muss auf der Herstellung von Produkten und nicht auf dem Weiterverkauf gekaufter Waren liegen.

Spezialisierte Reparaturdienste

Reparatur- und Wartungstätigkeiten:

  • Reparatur von Uhren und Zeitmessgeräten
  • Reparatur von Musikinstrumenten
  • Bekleidungs- und Textilreparatur
  • Möbelreparatur
  • Schmuckreparatur
  • Grundlegende Reparatur von Haushaltsgegenständen
  • Fahrradreparatur
  • Schuhherstellung und Schuhreparatur

Hauptunterschied: Beachten Sie, dass Autoreparaturdienste ausdrücklich vom Rahmen für Kleinstunternehmen ausgeschlossen sind.

Landwirtschaftliche Aktivitäten

Kleinbäuerliche Landwirtschaft und landwirtschaftliche Produktion:

  • Pflanzenanbau
  • Tierhaltung
  • Bienenzucht
  • Kräuter- und Blumenanbau
  • Produktion von Spezialkulturen
  • Sämlingsanbau
  • Kleinbäuerlicher ökologischer Landbau
  • Traditionelle landwirtschaftliche Praktiken

Hauptunterschied: Der Schwerpunkt muss auf der direkten landwirtschaftlichen Produktion und nicht auf dem Handel mit landwirtschaftlichen Produkten liegen.

Gastfreundschaft & Tourismus

Ausgewählte Dienstleistungen im Gastgewerbe und Tourismus:

  • Hostel-Dienstleistungen
  • Touristenheime und Pensionen
  • Bed & Breakfast-Betriebe
  • Kleine Unterkünfte
  • Reiseleitung (Direktservice)
  • Gastgeber für kulturelle Erlebnisse
  • Ländliche Tourismuserlebnisse
  • Catering (außerhalb von Eriwan)

Hauptunterschied: Ausgenommen hiervon ist die öffentliche Gastronomie in Eriwan, mit einigen Ausnahmen für touristische Einrichtungen, die Mahlzeiten im Zusammenhang mit der Unterkunft anbieten.

Förderfähige Investitionstätigkeiten

Trotz des Ausschlusses von Finanzdienstleistungen können bestimmte Anlagetätigkeiten qualifiziert sein:

  • Aktienportfoliobestand (für Dividendenerträge)
  • Kapitalgewinnaktivitäten
  • Halten von Anteilen an anderen Unternehmen
  • Verwaltung persönlicher Anlagebestände

Hauptunterschied: Während Unternehmen, die Mieteinnahmen, Zinsen oder Lizenzgebühren erhalten, davon ausgeschlossen sind, können Unternehmen, die Dividenden oder Kapitalgewinne erhalten, möglicherweise den Status eines Kleinstunternehmens erhalten.

Aktivitäten ohne Anmeldung

Bestimmte Aktivitäten können ohne formelle Gewerbeanmeldung qualifiziert werden:

  • Sprachunterricht und Nachhilfe
  • Tanzunterricht
  • Kunst- und Musikunterricht
  • Sportcoaching
  • Handwerk und handgefertigte Waren
  • Haushalts- und persönliche Dienstleistungen
  • Vermittlung traditioneller Fertigkeiten
  • Kultureller Wissensaustausch

Hauptunterschied: Durch diese Aktivitäten können sich Einzelpersonen für den Status eines Kleinstunternehmens qualifizieren, ohne ein formelles Unternehmen gründen zu müssen. Allerdings müssen sie sich dennoch für die Kleinstunternehmenszertifizierung registrieren.

Grauzonen und Qualifikationsüberlegungen

Bei der Beurteilung, ob Ihr Unternehmen den Status eines Kleinstunternehmens in Armenien erfüllt, stoßen Sie möglicherweise auf Aktivitäten, die in Grauzonen fallen oder eine sorgfältige Interpretation erfordern. Hier sind einige wichtige Überlegungen, die Ihnen helfen, diese Nuancen zu bewältigen:

Inhaltserstellung vs. Marketing

Die Unterscheidung zwischen Inhaltserstellung (möglicherweise zulässig) und Marketingdiensten (ausdrücklich ausgeschlossen) kann subtil sein:

Wahrscheinlich berechtigt

  • Erstellen und Verkaufen eigener Blog-Inhalte
  • Eigene Videos produzieren und monetarisieren
  • Eigene Bücher schreiben und veröffentlichen
  • Erstellung und Verkauf von Online-Kursen
  • Produktion und Verkauf von Stockfotografie

Wahrscheinlich ausgeschlossen

  • Erstellen von Inhalten für die Marketingzwecke der Kunden
  • Verwaltung sozialer Medien für andere Unternehmen
  • Bereitstellung von SEO- oder digitalen Marketingdiensten
  • Erstellen von Werbematerialien für Kunden
  • Angebot von Markenberatungsleistungen

Schöpfung vs. Handel

Die Unterscheidung zwischen der Herstellung von Produkten (potenziell zulässig) und dem Handel/Weiterverkauf von Produkten (ausgeschlossen) ist entscheidend:

Wahrscheinlich berechtigt

  • Herstellung und Verkauf von handgefertigtem Schmuck
  • Eigene Kunstwerke produzieren und verkaufen
  • Herstellung und Verkauf von maßgefertigten Möbeln
  • Erstellen und Verkaufen eigener digitaler Produkte
  • Anbau und Verkauf eigener landwirtschaftlicher Produkte

Wahrscheinlich ausgeschlossen

  • Kauf und Weiterverkauf von Produkten
  • Dropshipping-Unternehmen
  • Betreiben eines Online-Shops mit Produkten anderer
  • Import und Verkauf von Waren
  • Tätigkeit als Distributor oder Einzelhändler

Lehren vs. Beraten

Die Unterscheidung zwischen Bildungsaktivitäten (potenziell förderfähig) und Beratungsleistungen (ausgeschlossen) erfordert sorgfältige Überlegung:

Wahrscheinlich berechtigt

  • Vermittlung von Sprachkenntnissen an Schüler
  • Bereitstellung strukturierter Kurse zu spezifischen Themen
  • Nachhilfe für Schüler in akademischen Fächern
  • Vermittlung künstlerischer oder musikalischer Fähigkeiten
  • Leitung von Fitness- oder Wellnesskursen

Wahrscheinlich ausgeschlossen

  • Bereitstellung von Beratung zur Geschäftsstrategie
  • Professionelle Beratung für Organisationen
  • Durchführung von Geschäftsanalysediensten
  • Beratung zur Organisationsentwicklung
  • Erstellung von Gutachten als Fachgutachter

Digitale Produkte vs. Softwareentwicklung

Die Grenze zwischen der Erstellung digitaler Produkte (möglicherweise zulässig) und der Softwareentwicklung (ausgeschlossen) kann besonders schwierig sein:

Wahrscheinlich berechtigt

  • Erstellen digitaler Kunst und Illustrationen
  • Erstellen digitaler Vorlagen oder Ausdrucke
  • Erstellen und Verkaufen digitaler Bildungsressourcen
  • Erstellen digitaler Audio- oder Musikdateien
  • Erstellen einfacher digitaler Tools unter Verwendung vorhandener Plattformen

Wahrscheinlich ausgeschlossen

  • Individuelle Softwareentwicklung für Kunden
  • Mobile App-Entwicklung
  • Website-Entwicklungsdienste
  • Programmier- und Codierdienste
  • Erstellen komplexer Softwareprodukte

Praktische Anwendung: Fallstudien und Beispiele

Um zu veranschaulichen, wie diese Unterscheidungen hinsichtlich der Berechtigung in der Praxis angewendet werden, untersuchen wir mehrere Geschäftsszenarien und bewerten ihren Qualifikationsstatus:

Fallstudie: Online-Kurs-Ersteller

Geschäftsmodell: Erstellen und Verkaufen von Online-Sprachkursen für internationale Studierende, wodurch jährlich etwa 48,000 US-Dollar generiert werden.

Aktivitäten: Kurserstellung, Videoproduktion, Materialentwicklung und direkter Unterricht.

Qualifikationsstatus: Wahrscheinlich berechtigt

Argumentation: Dieses Unternehmen konzentriert sich auf die Erstellung von Bildungsinhalten und direkten Unterricht und nicht auf Beratung oder professionelle Dienstleistungen. Der Ersteller produziert und verkauft seine eigenen Bildungsinhalte, die nicht zu den ausgeschlossenen Kategorien gehören.


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