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Der ultimative Leitfaden zur steuerlichen Ansässigkeit in Armenien für digitale Nomaden

Die steuerliche Ansässigkeit ist für digitale Nomaden von großer Bedeutung und erfordert sorgfältige Überlegungen, um optimale finanzielle Ergebnisse sicherzustellen.

Warum Armenien als Steuerwohnsitz wählen?

Armenien hat sich zu einer attraktiven Wahl für entwickelt digitale Nomaden auf der Suche nach vorteilhaften Steuerkonditionen. Bemerkenswert ist, dass das Land niedrige Steuersätze aufweist: Dividenden werden von Steuerinländern nur mit 5 % besteuert, während Zinserträge mit 10 % besteuert werden. Darüber hinaus erhebt Armenien im Allgemeinen keine Steuern auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Immobilien und anderen Vermögenswerten, unabhängig von der Herkunft dieser Gewinne. Bestimmte Einkommensquellen, darunter Versicherungen und Rentenzahlungen, genießen neben der Befreiung von Schenkungen, Erbschaften und Vermögen ebenfalls Steuerbefreiungen. Ein weiterer bemerkenswerter Vorteil der Steuerresidenz Armeniens liegt in seinem umfangreichen Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen, das sich über etwa 50 Länder erstreckt.

Verständnis der Voraussetzungen für eine steuerliche Ansässigkeit in Armenien

Um eine steuerliche Ansässigkeit in Armenien zu begründen, ist es wichtig, die von den armenischen Steuerbehörden festgelegten Kriterien zu verstehen. Gemäß den armenischen Steuergesetzen gibt es zwei Möglichkeiten, eine steuerliche Ansässigkeit zu erlangen und eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit zu erhalten, die als Nachweis des steuerlichen Ansässigkeitsstatus dient. Beim ersten Weg gilt eine natürliche Person als steueransässig, wenn sie während eines Steuerjahres mindestens 183 Tage in Armenien verbringt.

Ein alternativer Weg zur Erlangung einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung besteht darin, beim Finanzamt auch ohne Einhaltung der 183-Tage-Anforderung einen Antrag mit dem Nachweis zu stellen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Armenien liegt. Nach dem Gesetz ist der Mittelpunkt lebenswichtiger Interessen der Ort, an dem sich die familiären oder wirtschaftlichen Interessen einer Person konzentrieren. Insbesondere wenn die Familie einer Person in Armenien wohnt oder ihr Hauptbesitz oder ihre hauptsächliche wirtschaftliche (berufliche) Tätigkeit in Armenien stattfindet, wird davon ausgegangen, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Armenien liegt. Einfacher ausgedrückt: Wenn eine Person nachweisen kann, dass ihre Bindungen zu Armenien stärker sind als zu jedem anderen Land, könnte sie eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung erhalten, selbst wenn sie weniger als 183 Tage im Land verbringt.

Verfahren zur Beantragung einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung

Sobald eines der oben genannten Kriterien erfüllt ist, kann eine natürliche Person beim Steueramt der Republik Armenien eine Bescheinigung über ihren steuerlichen Wohnsitz beantragen. Hierzu ist die Vorlage von Kopien relevanter Belege über Einkünfte aus dem Ausland sowie von Kopien aller Passseiten erforderlich. Der Steuerdienst kann nach eigenem Ermessen auch zusätzliche Unterlagen verlangen.

Alternativ kann der Antrag auf Erteilung der steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auch durch eine Vollmacht gestellt werden, wodurch die Notwendigkeit einer physischen Anwesenheit entfällt. Nach Einreichung des Antrags ist mit einer Antwort innerhalb von zwei Werktagen zu rechnen.

Es ist zu beachten, dass die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung jahresspezifisch ausgestellt wird.

Steuerpflichten für digitale Nomaden in Armenien

Digitale Nomaden, die eine steuerliche Ansässigkeit in Armenien erwerben, unterliegen bestimmten Steuerpflichten. Grundsätzlich müssen natürliche Personen bei der Beantragung einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung angeben, welche Einkünfte sie im jeweiligen Jahr im Ausland bezogen haben. Wenn steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, muss bis zum 20. April des Folgejahres ein Einkommensteuerbericht beim State Revenue Committee eingereicht werden.

Steuerinländer sind für Steuern auf ihr weltweites Einkommen verantwortlich. Wenn jedoch in dem Land, in dem das Einkommen erzielt wurde, bereits Steuern gezahlt wurden, erhalten natürliche Personen eine Steuergutschrift in Höhe der in diesem ausländischen Hoheitsgebiet bereits gezahlten Steuern. Mit anderen Worten: Wenn der Steuersatz im Ausland den von Armenien übersteigt, ist es unwahrscheinlich, dass in Armenien Steuern zu zahlen sind.

Häufige Missverständnisse über die steuerliche Ansässigkeit in Armenien

Die häufigsten Missverständnisse im Zusammenhang mit der steuerlichen Ansässigkeit sind die der Erlangung eine Aufenthaltserlaubnis (vorübergehend, unbefristet oder speziell) macht Sie automatisch zum „Steueransässigen“. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die steuerliche Ansässigkeit durch Steuergesetze und nicht durch Einwanderungsgesetze geregelt wird. Folglich erlangt eine natürliche Person nur dann eine steuerliche Ansässigkeit, wenn sie die in diesem Artikel aufgeführten Anforderungen erfüllt. Somit ist es möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu besitzen, ohne steuerlich ansässig zu sein, und umgekehrt.

Fazit: Ist ein steuerlicher Wohnsitz in Armenien das Richtige für Sie?

Eine steuerliche Ansässigkeit in Armenien kann sich für digitale Nomaden als vorteilhaft erweisen, die eine Niedrigsteuer-Jurisdiktion suchen, die eine ansprechende Lebensqualität bietet. Das unkomplizierte Steuersystem des Landes, das ausgedehnte Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen und die erschwinglichen Lebenshaltungskosten machen es zu einem verlockenden Reiseziel. Dennoch sind die Umstände jedes digitalen Nomaden einzigartig und erfordern eine sorgfältige Abwägung persönlicher Faktoren, Steuerpflichten und langfristiger Pläne, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Was Armenien zu einer guten Wahl für einen Aufenthalt macht 

Kein Aufenthalt oder Besuch

Für die Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in Armenien ist keine physische Anwesenheit erforderlich; Eine Remote-Anwendung ist möglich.

Schnell und einfach

Der Aufenthaltsantrag dauert in der Regel etwa 80 Tage und es ist lediglich ein gültiger Reisepass erforderlich. 

Familie abgedeckt

Bewohner können für die Unterbringung von Großfamilien (Eltern, Geschwister, Enkelkinder usw.) eine Patenschaft übernehmen. 

Staatsbürgerschaftspfad

Nach einem dreijährigen Aufenthalt in Armenien kann die Staatsbürgerschaft erworben werden. Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt.

Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. 

2023.03.20 Residenz
Ich möchte erhalten: *
Um mich für eine Aufenthaltserlaubnis zu qualifizieren, bin ich bereit:

Wir verpflichten uns, Ihre E-Mail-Adresse vertraulich zu behandeln. Wir verkaufen, vermieten oder leasen unsere Kontaktdaten oder Listen nicht an Dritte und geben Ihre personenbezogenen Daten zu keinem Zeitpunkt an Dritte, Regierungsbehörden oder Unternehmen weiter.

Unser bewährter Prozess, Armenien zu Ihrer zweiten Heimat zu machen

1

Vorbereitung

Im Rahmen des Vorbereitungsprozesses kümmern wir uns um die Übersetzung Ihres Reisepasses, den Ausdruck von Fotos und das Ausfüllen der erforderlichen Formulare.

4

Aufenthalt für Familien

Sie können Ihren Ehepartner, Ihre Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder unterstützen, um eine Aufenthaltsgenehmigung in Armenien zu erhalten.

2

Investition

Um sich für eine Aufenthaltserlaubnis zu qualifizieren, haben Sie die Möglichkeit, entweder eine risikoarme Investition in Staatsanleihen zu tätigen oder für ein ländliches Entwicklungsprojekt zu spenden.

5

Sozialversicherungsnummer, Steuernummer usw.

Sie können eine Bescheinigung über Ihren Wohnsitz, eine Sozialversicherungsnummer, eine persönliche Steueridentifikationsnummer sowie eine Bescheinigung über Ihren steuerlichen Wohnsitz erhalten.

3

Aufenthaltsgenehmigung

Bewerber können wählen, ob sie eine befristete (1 Jahr) oder unbefristete (5 Jahre) Aufenthaltserlaubnis aus der Ferne oder persönlich beantragen möchten.

6

Bank Konto

Sie können aus 18 Banken wählen, die Online- und Mobile-Banking, Visa- und MasterCard-Optionen sowie bis zu 11 % Zinsen auf Einlagen in AMD, RUR usw. anbieten.

Was Kunden sagen:

"

Insgesamt hatte ich das Gefühl, dass es nicht besser hätte sein können. Alles verlief reibungslos, mühelos und sehr gut. 

Jagdish n.

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Es ist immer entmutigend, wenn es um Einwanderung, Visa usw. in einem fremden Land geht. Das Team von Vardanyan & Partners hat den Prozess zur Registrierung des Unternehmens und zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erheblich vereinfacht. Ich hatte überhaupt keine Sorgen. Insgesamt hat sich das Team wirklich alle Mühe gegeben, uns entgegenzukommen und uns zu unterstützen.

Nadine B.

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Die Teammitglieder waren alle professionell, sachkundig und vor allem ehrlich. Sie sind fleißig und geduldig und haben immer auf meine Nachrichten und Fragen reagiert. Was mir am besten gefällt, ist, dass sie sehr gut organisiert sind und über ein modernes Arbeitssystem verfügen.

H. Rassa

Armenien ist eine faszinierende Nation mit einer reichen Geschichte und einer vielversprechenden Zukunft. Unser Unternehmen engagiert sich mit ganzem Herzen für die Unterstützung von Einzelpersonen und Unternehmen, die das Potenzial Armeniens erkennen und bereit sind, zu seinem anhaltenden Erfolg beizutragen.

Wir sind davon überzeugt, dass diese Website Ihnen als wertvolle Ressource bei der Sammlung der benötigten Informationen dienen wird. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns ganz einfach über verschiedene Kanäle kontaktieren, z. B. indem Sie das Formular auf unserer Website ausfüllen oder uns direkt eine E-Mail senden an [E-Mail geschützt] , oder kontaktieren Sie uns per Telefon oder über beliebte Messaging-Apps wie WhatsApp, Viber, Telegram und Skype unter +374.99.00.11.67. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Nerses Isajanyan
Managing Attorney
LL.M. Georgetown University, zugelassen in Armenien (Lizenznr. 903) und New York (Lizenznr. 5148945)

Über uns

Vardanyan & Partners ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Eriwan, Armenien, die seit ihrer Gründung im Jahr 2012 hervorragende Rechtsdienstleistungen anbietet. Unser Team aus lokal zugelassenen, englischsprachigen Anwälten ist auf Einwanderungs-, Gründungs- und Compliance-Angelegenheiten spezialisiert und stellt sicher, dass Mandanten dies tun erhalten Sie fachkundige Rechtsberatung. Wir sind bestrebt, über die neuesten Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass unsere Kunden die relevanteste und genaueste Beratung erhalten. Bei Vardanyan & Partners legen wir großen Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Kundenbetreuung. 

  • Über 10 Jahre Spezialerfahrung in der Einwanderung und Unternehmensgründung.
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Wo Sie uns finden

4/3 Pirumyanner, Suite 12, Eriwan, 0054, Armenien

+37499001167

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