Outsourcing nach Armenien
Zahlreiche namhafte amerikanische und europäische Unternehmen, darunter einflussreiche Technologiegiganten wie Intel, Microsoft, Google, IBM und Cisco, haben ihre Geschäftstätigkeiten strategisch in Armenien angesiedelt, da das Land über hochqualifizierte Arbeitskräfte, eine Kommunikationsinfrastruktur, ein wirtschaftsfreundliches Umfeld und eine günstige Kosteneffizienz verfügt. Ein armenisches Outsourcing-Unternehmen kann ähnliche Vorteile bieten, was IT-Outsourcing in Armenien zu einer attraktiven Option macht. Durch die Entscheidung für Outsourcing nach Armenien können Unternehmen diese Vorteile nutzen, um ihre Geschäftstätigkeit zu verbessern.
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1. Überlegungen zum Outsourcing
Wenn Sie erwägen, Ihr Unternehmen nach Armenien auszulagern, stehen Ihnen mehrere Strukturoptionen zur Verfügung:
1. Vertrag über Dienstleistungen mit einem Dritten (Direct Outsourcing)
Bei diesem Ansatz arbeitet das Kundenunternehmen direkt mit einem armenischen Outsourcing-Unternehmen zusammen – einem unabhängigen Auftragnehmer mit eigener Infrastruktur und Belegschaft – um die erforderlichen Dienstleistungen auszuführen. Um den Erfolg dieser Vereinbarung sicherzustellen, wird eine umfassende Due-Diligence-Prüfung des armenischen Outsourcing-Unternehmens empfohlen. Diese Prüfung sollte eine Bewertung seiner finanziellen Stabilität, der Mitarbeitermobilität, des Schutzes des geistigen Eigentums, der Angemessenheit der Infrastruktur und der Erfolgsbilanz bei ähnlichen Projekten umfassen. IT-Outsourcing in Armenien kann erhebliche Vorteile bieten, aber es ist wichtig, den Anbieter sorgfältig zu prüfen, bevor man sich für ein Outsourcing nach Armenien entscheidet.
2. Indirektes Outsourcing
Beim indirekten Outsourcing geht das Kundenunternehmen eine Outsourcing-Vereinbarung mit einem armenischen oder alternativen Unternehmen ein. Dieses primäre Unternehmen vergibt die Aufgaben dann an ein armenisches Outsourcing-Unternehmen. Oftmals unterhält dieser Subunternehmer eine gewisse Verbindung zum Vermittler. In solchen Fällen wird dem Kundenunternehmen empfohlen, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in den Lieferantenvertrag aufzunehmen, um sich vor potenziellen Problemen zu schützen, die sich aus der Beteiligung des Subunternehmers ergeben. IT-Outsourcing in Armenien über einen Vermittler kann Flexibilität und Risikominderung bieten und ist daher eine praktikable Option für das Outsourcing nach Armenien, bei der gleichzeitig eine solide Aufsicht und Qualitätskontrolle gewährleistet ist.
Vorteile
Nachteile
3. Gründung einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung
In diesem strategischen Rahmen initiiert das Kundenunternehmen die Gründung oder den Erwerb einer Tochtergesellschaft oder einer Niederlassung in Armenien. Dieses Unternehmen ist entweder vollständig im Besitz des Kundenunternehmens oder steht unter seiner Kontrolle. Während eine Tochtergesellschaft eine eigenständige juristische Person darstellt, fungiert eine Zweigniederlassung als Erweiterung des Kundenunternehmens. Durch diese Vereinbarung erhält das Kundenunternehmen eine erhöhte Autorität über die Mitarbeiter, die mit der Erbringung von Dienstleistungen betraut sind, und es werden Protokolle für die Verwaltung von geistigem Eigentum und vertraulichen Informationen implementiert. Die Integration der Tochtergesellschaft in die globalen Systeme, Prozesse und Kultur des Kundenunternehmens wird machbar. Insbesondere kann das höhere Maß an Kontrolle ein Bewertungselement bei der Übernahme des Kundenunternehmens sein. Diese Struktur kann jedoch zusätzliche Zeit und Ressourcen erfordern, um die Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft zu überwachen. In diesem Fall konzentriert sich die Due Diligence in erster Linie auf das Managementteam der Tochtergesellschaft. In der Regel überwacht ein lokaler Manager den laufenden Betrieb und erfordert ein Auswahlverfahren. Der ausgewählten Person kommt eine erhebliche Bedeutung zu, da die Handlungen des Geschäftsführers die Tochtergesellschaft durch die Rechtstheorie der scheinbaren Autorität gegenüber Dritten binden können, unabhängig von Beschränkungen, die durch den Vorstand der Tochtergesellschaft und/oder die Bestimmungen des Arbeitsvertrags auferlegt werden.
Vorteile
Nachteile
4. Dediziertes Zentrum oder „Bauen, Betreiben und Übertragen“
Diese Struktur stellt eine Verschmelzung der zuvor beschriebenen Ansätze dar. Das armenische Outsourcing-Unternehmen, das als unabhängiger Auftragnehmer fungiert, initiiert die Einrichtung eines dedizierten Zentrums (Teams), das auf die Serviceanforderungen des Kundenunternehmens zugeschnitten ist. Dieses spezialisierte Team könnte in einem bestimmten Bereich der Räumlichkeiten des Dienstleisters oder in einer völlig separaten Einrichtung arbeiten. Während bestimmtes Management-, Buchhaltungs- und Verwaltungspersonal möglicherweise nicht ausschließlich dem dedizierten Team zugewiesen wird, um die Gemeinkosten zu rationalisieren, bleibt das Kernteam isoliert.
In diesem Fall hat das Kundenunternehmen mehr Einfluss auf die Mitarbeiterauswahl, Schulung und Art der Aufgaben des armenischen Outsourcing-Unternehmens. Dieser Ansatz für IT-Outsourcing in Armenien ermöglicht dem Kundenunternehmen mehr Kontrolle und Anpassungsmöglichkeiten im Outsourcing-Prozess. Im Gegenzug übernimmt das Kundenunternehmen jedoch erhöhte Risiken und potenzielle Kostensteigerungen im Zusammenhang mit diesen Mitarbeitern. Wenn sich Unternehmen für ein Outsourcing nach Armenien entscheiden, können sie von maßgeschneiderten Lösungen profitieren und sind sich gleichzeitig der zusätzlichen Verantwortung und der damit verbundenen Kosten bewusst.
Im Rahmen des „Build, Operate and Transfer“ (BOT)-Modells enthält die Vereinbarung oft eine Option, die es dem Kundenunternehmen ermöglicht, möglicherweise die Geschäftseinheit zu erwerben, die durch das engagierte Team repräsentiert wird. Alternativ kann dem Kundenunternehmen das Recht eingeräumt werden, bestimmte Mitarbeiter aus dem speziellen Zentrum abzuwerben und einzustellen.
Vorteile
Nachteile
1. Qualifizierte lokale Arbeitskräfte
Armenien ist seit der Sowjetzeit ein Zentrum für Softwareentwicklung, Elektronik und Halbleiter. Armenische Entwickler sind für die Qualität ihrer Lösungen und ihre Fähigkeit bekannt, termin- und budgetgerecht zu liefern. Die Mehrheit der IT-Spezialisten in Armenien verfügt über technische Abschlüsse in Bereichen wie Naturwissenschaften, Technik, Mathematik und Ingenieurwesen sowie über gute Englischkenntnisse. Es wird erwartet, dass Armenien bis 30,000 2025 Softwareentwickler haben wird.
2. Freundliche Einwanderungsregeln und ausländische Talente
Armenien zeichnet sich durch niedrige Lebenshaltungskosten, minimale Kriminalitätsraten und ein reiches kulturelles Erbe aus und zieht Fachkräfte aus verschiedenen Nationen an, darunter Iran, Indien und Russland. Liberale Einwanderungsbestimmungen erleichtern den Erhalt einer Arbeitserlaubnis und den Erwerb eines Aufenthaltsstatus.
3. Niedrige Geschäftskosten
Armenische Unternehmen profitieren von günstigen Arbeitskräften, erschwinglichen Mietpreisen, Nebenkosten, Registrierungskosten und anderen Gründungskosten. Es gibt keine Mindestkapitalvoraussetzungen, da das eingezahlte Kapital eines Unternehmens möglicherweise nur 1 US-Dollar beträgt. Für die Registrierung und Erneuerung von Unternehmen fallen keine staatlichen Gebühren an. Unternehmen können ihren guten Ruf aufrechterhalten, ohne dass wiederkehrende Gebühren für die Einreichung von Berichten anfallen. Stille Unternehmen sind von Steuern und Steuererklärungsabgaben befreit. Es bestehen keine verpflichtenden Büroflächenmieten oder Einstellungsvorgaben für örtliche Mitarbeiter. Regulatorische Anforderungen werden für optimale Effizienz gestrafft.
4. Steuerbefreiungen
Neu gegründete IT-Unternehmen können in der Regel von verfügbaren Steuerbefreiungen profitieren. Darüber hinaus können Kleinstunternehmen, Unternehmen in Freiwirtschaftszonen, Industriegebieten, bestimmten Grenzstädten und Dörfern den Nullsteuerstatus erreichen. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 298,000 US-Dollar unterliegen einer nominalen Umsatzsteuer von lediglich
5 %. Auf Dividenden wird in der Regel eine Steuer von 5 % erhoben, obwohl dieser Satz aufgrund des umfangreichen Netzwerks von Doppelbesteuerungsabkommen in Armenien niedriger sein könnte. Das Land sieht grundsätzlich davon ab, Kapitalgewinne aus Wertpapier-, Immobilien- oder anderen Vermögensverkäufen zu besteuern.
5. Geschäftsfreundliches Umfeld
Die Unternehmensregistrierung kann innerhalb eines einzigen Tages durchgeführt werden, wenn Sie physisch in Armenien anwesend sind und sich für standardisierte Registrierungsdokumente entscheiden. Es sind nur Mindestdokumente erforderlich, beispielsweise die Reisepässe der Aktionäre und Direktoren. Sie erhalten eine Registrierungsbescheinigung mit einer Steueridentifikationsnummer, mit der Sie sofort mit dem Betrieb beginnen können. Ausländisches Eigentum an armenischen Unternehmen ist bis zu 100 % zulässig, ohne dass ein lokaler Partner oder Vertreter erforderlich ist. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes der Aktionäre. Ausländische Personen können die Gesamtheit der Direktoren und Mitarbeiter eines armenischen Unternehmens umfassen, ohne dass ein Wohnsitz oder eine örtliche Adresse erforderlich ist. Ein Ausländer kann alleiniger Geschäftsführer und 100-prozentiger Eigentümer eines Unternehmens sein.
6. Staatliche Unterstützung
Zusätzlich zu verschiedenen Steuererleichterungen und Anreizen unterstützt die armenische Regierung wichtige Investitionsprojekte durch Immobilienprivatisierung, öffentlich-private Partnerschaftsfinanzierung, Darlehen, Garantien, Subventionen, Exportversicherungen und mehr.
7. Wirksame IP- und Datenschutzgesetze
Armenien orientiert sich bei der Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums (einschließlich Urheberrecht, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, vertraulichen Informationen, Marken) und Datenschutz an internationalen Best Practices.
8. Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
Armenien bietet ausländischen Geschäftsleuten vorübergehende, dauerhafte und spezialisierte Aufenthaltsstatus sowie Möglichkeiten zur Staatsbürgerschaft ausnahmsweise für bedeutende Investoren.
1. Vertrag über Dienstleistungen mit einem Dritten
Wenn eine Multiprojektbeziehung geplant ist, kann zwischen dem Kundenunternehmen und dem armenischen Dienstleister ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Jedes Projekt wird durch eine dem Rahmenvertrag beigefügte Ausstellung durchgeführt. Der Inhalt der Vereinbarung hängt von der spezifischen Art der erbrachten Dienstleistungen ab. Zu den wichtigsten Bestandteilen gehört eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, einschließlich detaillierter Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen, eines voraussichtlichen Lieferplans, Arbeitsmeilensteinen, Zeitplänen für Projektüberprüfungen und -berichte sowie der Preisgestaltung.
Annahme: Zur Qualitätsbeurteilung empfiehlt sich eine definierte Abnahmefrist nach Lieferung des Arbeitsergebnisses. Dies erleichtert mögliche Änderungen durch den Dienstleister, falls das Arbeitsergebnis nicht den Spezifikationen entspricht.
Garantien: Das Kundenunternehmen verlangt in der Regel Leistungsgarantien, die nach der Abnahme fehlerfreie Arbeitsprodukte gewährleisten. Darüber hinaus sollte die Gewährleistung des Dienstleisters die Nichtverletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter umfassen. Der Dienstanbieter kann jedoch versuchen, die Haftung im Rahmen dieser Garantien einzuschränken und Leistungsgarantien innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzuschränken.
Service-Level-Vereinbarung: Es wird Leistungsanforderungen auf Serviceebene geben, die auf die Art der Dienstleistung zugeschnitten sind, bei der kein Arbeitsprodukt geliefert wird, wie z. B. die Erstellung von Steuererklärungen oder Finanzdienstleistungen.
Zahlungsbedingungen: Preisstrukturen können fest, zeit- und materialbasiert oder auf Produktionseinheiten (z. B. pro Steuererklärung) basieren. Zahlungspläne richten sich häufig nach Leistungsmeilensteinen, insbesondere im Software- oder Entwicklungskontext.
Eigentum am Arbeitsprodukt: Alle Eigentumsrechte an Arbeitsprodukten müssen an das Kundenunternehmen oder eine benannte juristische Person übertragen werden. Dazu gehört auch geistiges Eigentum, das vom Dienstanbieter generiert oder entwickelt wurde. Der Anbieter möchte möglicherweise das Eigentum an bereits bestehender „Basissoftware“ oder zentralem geistigem Eigentum (IP) behalten, was dazu führt, dass sich das Kundenunternehmen eine unbefristete, voll bezahlte, weltweite Lizenz für das erforderliche IP sichert, um seinen Geschäftsbetrieb zu erleichtern.
Arbeitnehmererfindungszuordnung und Geheimhaltung: Voraussetzung für jeden Mitarbeiter und Auftragnehmer des Dienstleisters ist die Abtretung von geistigen Eigentumsrechten und die Einhaltung von Geheimhaltungsverpflichtungen entsprechend der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Dritte sollten davon absehen, ohne schriftliche Zustimmung des Kunden Unteraufträge zu vergeben oder nicht angestellte Dienstleister einzubeziehen. Bei der Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum sollten die „moralischen Rechte“ des Eigentums berücksichtigt werden, wie es das armenische Recht vorschreibt.
Haftung für die Verletzung geistigen Eigentums Dritter: Der Dienstleister übernimmt die Verantwortung, den Kunden im Falle von Schutzrechtsverletzungen Dritter schadlos zu halten. Das Kundenunternehmen strebt möglicherweise eine unbegrenzte Entschädigung für Ansprüche aus Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen an, während der Dienstleister möglicherweise eine begrenzte Haftung anstrebt.
Vertraulichkeit: Der Dienstleister muss die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen des Kunden wahren und deren Verwendung ausschließlich auf die Bereitstellung von Dienstleistungen beschränken. Über den Zeitraum der Vertraulichkeitsverpflichtungen nach Abschluss des Auftrags könnte man diskutieren, es wird jedoch eine Mindestdauer von drei Jahren empfohlen.
Wettbewerbsverbot/Werbeverbot: Der Dienstleister sollte zustimmen, dass er während der Vertragslaufzeit und für mindestens ein Jahr nach der Beendigung nicht versuchen wird, Kunden des Kundenunternehmens wegzunehmen oder zu stören oder die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kundenunternehmens anzuwerben oder einzustellen.
Keine Zuordnung durch den Dienstleister: Dem Dienstleister sollte es untersagt sein, Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden abzutreten.
Steuern: Die Vereinbarung sollte die Verantwortung des Dienstleisters für die anfallenden Steuern auf erhaltene Zahlungen bekräftigen. Bei Dienstleistungstransaktionen ohne Lizenz fallen in der Regel keine lokalen Quellensteuern an.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Das Kundenunternehmen möchte, dass sich die Parteien darauf einigen, alle Streitigkeiten in seiner eigenen Gerichtsbarkeit auf der Grundlage des dort geltenden Rechts unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts beizulegen.
Einhaltung von Gesetzen: Beide Parteien sollten sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften verpflichten.
2. Vertrag über Dienstleistungen mit einer Tochtergesellschaft
Die für Steuerzwecke entscheidende Mutter-Tochter-Beziehung erfordert Vereinbarungen zu „marktüblichen Konditionen“ – ähnlich denen zwischen nicht verbundenen Unternehmen. Allerdings gelten für Nebenverträge mehrere unterschiedliche Klauseln:
Zahlung: Aufgrund einer möglichen Überprüfung der Verrechnungspreise (die armenischen Verrechnungspreisregeln gelten, wenn der Jahresumsatz zwischen verbundenen Unternehmen etwa 400,000 US-Dollar übersteigt) enthält die Vereinbarung normalerweise eine Kostenaufschlagsklausel. Dies verpflichtet das Kundenunternehmen zur Zahlung von Servicegebühren in Höhe der Kosten der Tochtergesellschaft zuzüglich des Gewinns, oft etwa 10 %. Detaillierte Spesenabrechnungen werden in der Regel regelmäßig erwartet.
Arbeitsrichtung und Qualität: Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, den Weisungen des Kundenunternehmens Folge zu leisten. Im Gegensatz zum projektorientierten Charakter von Vereinbarungen mit Dritten handelt es sich bei Vereinbarungen mit Tochtergesellschaften in der Regel um allgemeinere Dienstleistungsvereinbarungen.
Vertraulichkeit: Als separate Einheit muss die Tochtergesellschaft die Vertraulichkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen, einschließlich geistigem Eigentum und Geschäftsdaten, wahren. Auch die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft sollten sich an diese Verpflichtung halten.
Eigentum an geistigem Eigentum: Das Eigentum der Tochtergesellschaft am entwickelten geistigen Eigentum geht aufgrund ihrer Unternehmensverflechtung nicht automatisch auf die Muttergesellschaft über. Die Tochtergesellschaft überträgt in der Regel das Eigentum an dem generierten geistigen Eigentum an die Muttergesellschaft oder deren Beauftragten. Aus steuerlichen Gründen können Ausnahmen gelten.
In Armenien sind die Voraussetzungen für die Sicherung des Eigentums an den Ergebnissen aus Outsourcing-Dienstleistungen für unabhängige Auftragnehmer und Mitarbeiter unterschiedlich. Insbesondere wird eine Tochtergesellschaft als eigenständiger Anbieter von Auftragnehmerleistungen kategorisiert, im Gegensatz zu einem „Angestellten“. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist von entscheidender Bedeutung, da eine Nichterfüllung dazu führen kann, dass das Kundenunternehmen auch im Falle einer Vergütung kein Eigentum an den gelieferten Ergebnissen beanspruchen kann.
Kopfzeile | Mitarbeiter | Auftragnehmer | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Vereinbarung nach Abschluss der Arbeiten | Geografischer Geltungsbereich | Verpflichtung zur Ausübung der übertragenen Rechte | Dauer der Übertragung | |||
Urheberrecht | Ja | Nicht benötigt | Weltweit | Nicht erforderlich | unaufhörlich | |
Patent | Nein, es sei denn, es wird schriftlich zugewiesen | Nicht benötigt | Weltweit | Nicht erforderlich | unaufhörlich |
Armenien ist Mitglied einer Reihe internationaler Abkommen über geistiges Eigentum, darunter der Berner Übereinkunft, TRIPS (WTO), dem WIPO-Urheberrechtsvertrag, der Pariser Verbandsübereinkunft und dem Patentkooperationsvertrag („PCT“). Die Berner Übereinkunft sieht die Inländerbehandlung eines Autors eines Mitgliedstaats vor. Das armenische Urheberrecht gewährt dem Urheber eines Werks Urheberpersönlichkeitsrechte, auf die nicht verzichtet werden kann und die nicht übertragen werden können.
Besteuerung des armenischen Dienstleisters
Mehrwertsteuer (VAT): Wenn ein armenischer IT-Dienstleister eine ausländische Kundschaft bedient, werden diese Dienstleistungen als außerhalb der Grenzen Armeniens erbracht eingestuft, was zu einem Exportstatus mit Mehrwertsteuerbefreiung führt. Daher beantragt das armenische Unternehmen eine Erstattung der Vorsteuer, sofern der Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer rechtzeitig eingereicht wird und die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Körperschaftssteuer: Die Standardbesteuerung für den armenischen Dienstleister umfasst eine Steuer von 18 % auf seine Jahresgewinne.
Steuerbefreiungen und Vorteile: Kleinere Unternehmen können von Steuervorteilen profitieren, darunter eine Steuerbefreiung, wenn der Jahresumsatz unter etwa 62,000 US-Dollar bleibt, oder einen einheitlichen Steuersatz von 5 % (10 % ab 2025) auf den Bruttoumsatz, wenn der Jahresumsatz unter 298,000 US-Dollar liegt.
Zusätzliche Steuerbefreiungen und Anreize stehen Unternehmen zur Verfügung, die in freien Wirtschaftszonen (FEZ) tätig sind, Unternehmen, die Kapitalvermögenswerte für staatlich genehmigte Investitionsprojekte importieren, Unternehmen, die sich mit weltraumbezogenen Aktivitäten befassen, und mehr.
Für armenische Dienstleister fallen keine lokalen Steuern an, mit Ausnahme der Grundsteuer, wenn der Anbieter ein Immobilieneigentümer ist. Weitere Informationen finden Sie unter Seite über Immobilien.
Besteuerung des Kunden
Auf den Outsourcing-Vertrag selbst fallen keine Stempelgebühren oder vergleichbare Steuern an.
Quellensteuern und Doppelbesteuerungsabkommen: Für an den Dienstleister gerichtete Zahlungen können je nach den Richtlinien im Land des Kunden Quellensteuern anfallen. Diese Quellensteuern können minimiert oder aufgehoben werden, wenn zwischen den beiden Ländern ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Bei der Konfigurierung der Unternehmensgruppe und der Auswahl der Gerichtsbarkeit für die Holdinggesellschaft kann eine strategische Steuerplanung erforderlich sein, um die Quellensteuern zu senken und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Verrechnungspreise: Transaktionen zwischen einer Mutter- und einer Tochtergesellschaft sollten im Idealfall steuerrechtlich den Grundsätzen des Fremdvergleichs entsprechen. Regulierungsbehörden prüfen häufig die Verrechnungspreise innerhalb von Unternehmen. In Armenien kommen Verrechnungspreisvorschriften ins Spiel, wenn der Jahresumsatz zwischen verbundenen Unternehmen etwa 400,000 US-Dollar übersteigt.
Betriebsstätte: Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Vertrags kann der armenische Dienstleister im Namen des Kunden in Armenien eine Betriebsstätte gründen, die eine steuerpflichtige Niederlassung darstellt. Dies geschieht beispielsweise, wenn eine armenische Tochtergesellschaft die Befugnis ausübt, im Namen der Muttergesellschaft Verträge abzuschließen, Bestellungen zu sichern oder Waren zu liefern.
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2. Personalangelegenheiten
Mitarbeiter vs. unabhängige Auftragnehmer: In Armenien ist es für Kunden von deutlichem Vorteil, Einzelpersonen als unabhängige Auftragnehmer statt als formelle Angestellte zu engagieren. Dies liegt in erster Linie an günstigen steuerlichen Aspekten, da auf von Auftragnehmern gezahlte Dienstleistungen eine nominale Steuer von 5 % erhoben wird, im Gegensatz zu der höheren Einkommensteuer von 25.5 % und den damit verbundenen Sozialleistungen, die normalerweise vom Gehalt eines Angestellten einbehalten werden. Darüber hinaus bieten Verträge mit unabhängigen Auftragnehmern eine größere vertragliche Anpassung, ohne zahlreiche durch das Arbeitsgesetzbuch auferlegte Beschränkungen. Armenische Outsourcing-Unternehmen nutzen häufig Verträge mit unabhängigen Auftragnehmern, um Flexibilität und Kosteneffizienz zu bieten. IT-Outsourcing in Armenien profitiert von dieser Struktur und ist daher für Unternehmen attraktiv, die nach Armenien auslagern möchten. Arbeitsverträge können verwendet werden, wenn Dienstleistungen nicht von einem unabhängigen Auftragnehmer erbracht werden können, z. B. wenn eine Beschäftigung eindeutig aufgrund der Anforderung besteht, an bestimmten Räumlichkeiten unter der engen Kontrolle des Kunden, in der vom Kunden festgelegten Reihenfolge oder Abfolge zu arbeiten, oder aufgrund anderer Überlegungen, wie z. B. der Einstellung wichtiger Fachkräfte auf der Gehaltsliste, um den Wert des Unternehmens zu steigern.
Arbeitsverträge: Schriftliche Arbeitsverträge müssen in Form eines einzigen Dokuments in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden – je eine Kopie für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Diese Verträge müssen den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs und anderer relevanter Arbeitsvorschriften entsprechen. Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet sein, wobei die Probezeit in der Regel auf drei Monate begrenzt ist. Während die Durchsetzbarkeit von Wettbewerbsverboten und Abwerbeverboten noch etwas ungewiss ist, tendiert die Rechtsprechung dazu, solche Beschränkungen für unabhängige Auftragnehmer zu bestätigen. Armenische Outsourcing-Unternehmen schließen solche Klauseln häufig ein, um ihre Geschäftsinteressen zu schützen. IT-Outsourcing in Armenien kann diese Vertragsbestimmungen enthalten, um eine sichere Geschäftsbeziehung zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Klauseln auch für Arbeitnehmer gelten, sofern ihre Umsetzung vernünftigerweise erforderlich ist, um die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers zu schützen. Unternehmen, die nach Armenien auslagern möchten, sollten diese rechtlichen Aspekte bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen berücksichtigen.
Arbeitsplan und Urlaub: Armenien hat von Montag bis Freitag eine reguläre Fünf-Tage-Woche. Allerdings kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen auch eine Sechs-Tage-Woche – Montag bis Samstag – einführen. Unabhängig von der Struktur der Arbeitswoche sollte die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Jahresurlaub von 20 Arbeitstagen (24 Tage bei einer 140-Tage-Woche). Der Mutterschaftsurlaub beträgt in der Regel 70 Tage (70 Tage vor und 12 Tage nach der Entbindung). Das Land begeht 31 arbeitsfreie Feiertage, darunter den 2. Dezember bis 6. Januar, den 28. Januar, den 8. Januar, den 24. März, den 1. April, den 9., 28. und 5. Mai, den 21. Juli und den XNUMX. September.
Ausgleich: Das monatliche Mindestgehalt in Armenien liegt bei 75,000 AMD (ca. 194 US-Dollar). Allerdings liegt der durchschnittliche Monatslohn im Land bei etwa 690 US-Dollar. IT-Fachkräfte, insbesondere solche in Führungspositionen, erhalten in der Regel deutlich höhere Löhne. Für Überstunden, arbeitsfreie Tageseinsätze und Nachtschichten sind höhere Vergütungssätze vorgeschrieben.
Kündigung: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Arbeitnehmer verfügen in der Regel über das einseitige Recht, einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Arbeitgeber können die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses veranlassen, wenn triftige Gründe wie wirtschaftliche Schwankungen, Unfähigkeit, die Arbeitsanforderungen zu erfüllen, langfristige Arbeitsunfähigkeit, regelmäßige Nichterfüllung der Pflichten des Arbeitnehmers, Vertrauensverlust in den Arbeitnehmer usw. vorliegen. sind begründet. Detaillierte Informationen finden Sie unter Beschäftigungswebseite.
Angestellte: Armenien hat sich zu einem beliebten Reiseziel für Fachkräfte entwickelt, insbesondere für Softwareentwickler aus anderen Ländern wie Indien und dem Iran (iranische Staatsangehörige profitieren von visumfreiem Reisen nach Armenien, während indische Staatsbürger Anspruch auf E-Visa haben). Potenzielle ausländische Arbeitnehmer müssen in der Regel eine Arbeitserlaubnis einholen, bevor sie eine Beschäftigung bei einem örtlichen armenischen Arbeitgeber aufnehmen können. Es gibt Ausnahmen von dieser Anforderung, insbesondere für IT-Spezialisten, die Aufgaben wie Computertechniker und Webdesigner wahrnehmen. Darüber hinaus gelten weitere Ausschlüsse für Personen, die in Grenzregionen arbeiten, für Bürger von Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) (nämlich Russland, Kasachstan, Weißrussland, Kirgisistan usw.) sowie für Ausländer, die mit der Installation und Reparatur von Geräten beschäftigt sind, oder für örtliches Personal Schulung im Zusammenhang mit der genannten Ausrüstung. Weitere Informationen zu Arbeitserlaubnissen finden Sie auf der entsprechenden Webseite. Der Prozess zur Erlangung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer dauert in der Regel zwei Monate.
Vorübergehend nach Armenien entsandte Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens: Mitarbeiter, die weiterhin auf der Gehaltsliste eines ausländischen Unternehmens stehen und somit nicht Teil der Belegschaft des lokalen armenischen Unternehmens werden, sind grundsätzlich von der Anforderung einer Arbeitserlaubnis befreit. Ihr Aufenthalt in Armenien ist jedoch auf die Gültigkeitsdauer ihres Visums beschränkt (in der Regel bis zu 180 Tage für visumfreie Ausländer), und die Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis ist begrenzt.
Manager: Ausländische Führungskräfte genießen das Privileg, in Armenien zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Darüber hinaus dient der Beschäftigungsstatus als Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Freiberufler und digitale Nomaden: Freiberufler dürfen sich nur für die Dauer ihres Visums in Armenien aufhalten (normalerweise bis zu 180 Tage für Ausländer, die visumfrei in Armenien bleiben können). Ein gangbarer Weg zur Erlangung einer solchen Genehmigung für Freiberufler kann die Registrierung bei den armenischen Steuerbehörden als Einzelunternehmer (Privatunternehmer) sein. Normalerweise wird auf alle vom Privatunternehmer gemeldeten Einkünfte eine Steuer von 5 % sowie eine Pauschalsteuer von etwa 23 US-Dollar pro Monat erhoben.
3. Datenschutz
Der rechtliche Rahmen für den Datenschutz wird durch die festgelegt Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Diese Gesetzgebung enthält sowohl verfahrensrechtliche als auch materielle Verpflichtungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten – Informationen, die das Potenzial haben, eine natürliche Person zu identifizieren. Der Umfang der „Verarbeitung“ ist umfassend und umfasst Tätigkeiten wie die Erhebung, Eingabe, Systematisierung, Organisation, Speicherung, Nutzung, Veränderung, Wiederherstellung, Übermittlung, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten.
Besondere gesetzliche Bestimmungen regeln personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Staats- und Amtsgeheimnissen, dem Bank-, Notar- und Versicherungsgeheimnis, dem Anwaltsgeheimnis, der Bekämpfung der Geldwäsche und verwandten Bereichen. Die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten wird der Agentur zum Schutz personenbezogener Daten des Justizministeriums übertragen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann behördliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Verwaltungsstrafen wie Geldstrafen von bis zu 1,000 US-Dollar oder möglicherweise sogar strafrechtliche Sanktionen in Form von Geldstrafen oder Gefängnisstrafen.
Abgesehen vom regulatorischen Rahmen enthalten viele Outsourcing-Verträge umfassende Klauseln, die entscheidende Aspekte wie Dateneigentum, Datenübertragung, Vertraulichkeit, Verfahrensprotokolle für die Datenverarbeitung, technische und informationstechnische Sicherheitsmaßnahmen sowie Bestimmungen zur Entschädigung im Falle einer Verletzung regeln Verstöße.