Im Überblick
- Armenien bietet Visafreie Einreise für Staatsangehörige aus über 68 Ländern im Rahmen bilateraler und multilateraler Abkommen, mit Aufenthalten von bis zu 180 Tagen pro Jahr.
- E-Visa sind für die meisten anderen Nationalitäten verfügbar über evisa.mfa.am, ab AMD 3,000 (~8 US-Dollar).
- Visum bei der Ankunft ist am Flughafen Jerewan-Swartnoz für berechtigte Nationalitäten und Inhaber von entsprechenden Aufenthaltstiteln oder Einreisevisa aus den USA, der EU, dem Schengen-Raum, Großbritannien und anderen aufgeführten Ländern verfügbar (GCC: nur Aufenthaltstitel).
- Aktualisiert am 2. September 2026 — die Kategorie „Nur auf Einladung“ ist derzeit ausgesetzt. Der Regierungsbeschluss Nr. 329-N, in dem die 57 Nationalitäten aufgeführt waren, für die nur auf Einladung ein Visum beantragt werden konnte, wurde mit Beschluss Nr. 643-N mit Wirkung vom 16. Juni 2026 vollständig aufgehoben. Staatsangehörige dieser Länder – darunter Pakistan, Afghanistan, Bangladesch, Sri Lanka, Sudan, Syrien und die meisten afrikanischen Staaten – können sich derzeit über das [fehlende Information] bewerben. e-Visum Das System wurde geändert, und das Außenministerium bearbeitet keine eigenständigen Einladungsschreiben mehr. Dies ist ein vorübergehend Die Maßnahme wurde im Vorfeld der COP-17-Konferenz (Jerewan, 18.–30. Oktober 2026) beschlossen; das Innenministerium hat vorgeschlagen, die entsprechenden Regelungen unmittelbar danach wieder in Kraft zu setzen. Bitte informieren Sie sich vor Reisebuchungen ab November 2026 über die aktuelle Lage.
- A vorübergehende Visumbefreiung (1. Juli 2026 – 1. Juli 2027) ermöglicht Staatsangehörigen aus 111 Ländern, die über eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis verfügen, die ab dem Einreisedatum mindestens sechs Monate gültig ist, visumfrei für bis zu 180 Tage einzureisen.
Ob Sie einen Kurzbesuch planen, Geschäftsmöglichkeiten erkunden oder einen Umzug nach Armenien erwägen – die Kenntnis der Visabestimmungen für Ihre Staatsangehörigkeit ist der erste wichtige Schritt. Die armenische Visapolitik variiert erheblich je nach Staatsangehörigkeit, Passart und – ab Ende 2024 – ob Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Land besitzen.
Dieser Leitfaden fasst die Visakategorien Armeniens, die Einreisebestimmungen nach Nationalität, die Gebühren und die Antragsverfahren in einem einzigen Nachschlagewerk zusammen. Er berücksichtigt die neuesten politischen Änderungen bis Anfang 2026, einschließlich des Programms zur vorübergehenden Visumbefreiung und der bevorstehenden Reform des Einwanderungsgesetzes im November 2026.
Überblick über die armenische Visapolitik
Armenien teilt ausländische Staatsangehörige anhand ihrer Nationalität und Passart in vier Visakategorien ein:
1. Visafreie Einreise
Staatsangehörige von über 68 Ländern können im Rahmen bilateraler und multilateraler Abkommen visumfrei nach Armenien einreisen. Die Aufenthaltsdauer und die zulässigen Passarten variieren je nach Abkommen. Die meisten Staatsangehörigen visumfreier Länder dürfen sich bis zu 180 Tage innerhalb eines Jahres aufhalten . Zu den Ausnahmen zählen China und Iran, wo der visumfreie Aufenthalt auf 90 Tage begrenzt ist.
Visafreie Einreise mit regulären Reisepässen ist unter anderem möglich für Staatsangehörige folgender Länder: Albanien, Argentinien, Belarus, Brasilien, China (90 Tage), Ecuador, Georgien, Hongkong, Iran (90 Tage), Kasachstan, Kirgisistan, Macau, Moldau, Panama, Katar, Russland, Saudi-Arabien (90 Tage gemäß dem Abkommen der EU-Blockkooperation von 2026), Serbien, Tadschikistan, Vereinigte Arabische Emirate, Ukraine, Uruguay und Usbekistan. Die Vereinigten Staaten, die meisten EU-Mitgliedstaaten, Japan, Südkorea, Australien und weitere Länder genießen ebenfalls Visafreiheit aufgrund einseitiger Ausnahmeregelungen Armeniens.
Viele Länder haben Visafreiheitsabkommen, die ausschließlich für Diplomaten- und Dienstpässe gelten – darunter Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und andere EU-Staaten im Rahmen bilateraler Verträge. Inhaber regulärer Reisepässe können jedoch in der Regel visumfrei einreisen, da Armenien eine separate, einseitige Ausnahmeregelung eingeführt hat.
Sonderfall – Montenegro: Inhaber eines regulären Reisepasses aus Montenegro können nur zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober eines jeden Jahres visumfrei einreisen.
2. E-Visum
Staatsangehörige, die nicht zur visumfreien Einreise berechtigt sind, können über das offizielle armenische E-Visa-Portal unter evisa.mfa.am ein elektronisches Visum beantragen . Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Werktage.
Gebühren für E-Visa ab 2026:
| Visatyp | Gebühr (AMD) | Gebühr (USD) | Maximaler Aufenthalt |
|---|---|---|---|
| 21 Tage einmalige Einreise | AMD 3,000 | ~ $ 8 | 21 Tage |
| 120 Tage einmalige Einreise | AMD 15,000 | ~ $ 38 | 120 Tage |
| Mehrfacheinstieg über 6 Monate | AMD 20,000 | ~ $ 52 | 120 Tage pro Einreise |
| Mehrfacheinstieg für ein Jahr | AMD 40,000 | ~ $ 103 | 120 Tage pro Einreise |
Inhaber eines E-Visums können ihren Aufenthalt gegen eine Gebühr von 500 AMD pro Tag (ca. 1.30 USD) um bis zu 60 Tage verlängern. Sie können die Verlängerung bis zu 15 Werktage vor Ablauf Ihres Visums entweder persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst oder online über das E-Visum-System beantragen. Die Bearbeitung von Verlängerungen dauert in der Regel zwei Werktage.
3. Visum bei Ankunft
Ein Visum bei Ankunft ist am Flughafen Jerewan-Swartnoz und an anderen Grenzübergängen erhältlich. Punkt 1.1 der Regierungsentscheidung Nr. 1268-N listet 21 Nationalitäten auf: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Chile, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominica, Dominikanische Republik, Israel, Jordanien, Libanon, Mexiko, Nordmazedonien, Oman, Panama, Peru, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Thailand und Türkei. Indonesien ist nicht darunter. Es gelten die gleichen Gebühren. Darüber hinaus können Inhaber einer gültigen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines Einreisevisums aus den USA, EU-/Schengen-Staaten, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Russland oder Kanada unabhängig von ihrer Nationalität ein Visum bei Ankunft erhalten.
Wichtiger Hinweis für GCC-Staaten: Gemäß Regierungsbeschluss Nr. 1268-N sind nur Inhaber eines GCC- Aufenthaltsstatus (aus Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten) für ein Visum bei Ankunft berechtigt. Ein GCC-Visum allein reicht nicht aus – Sie müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
4. Nur auf Einladung (Aufklebervisum) – ausgesetzt seit dem 16. Juni 2026
Diese Kategorie ist derzeit leer. Der Regierungsbeschluss Nr. 329-N, der die 57 Nationalitäten mit Einladungspflicht festlegte, wurde durch den Regierungsbeschluss Nr. 643-N vom 14. Mai 2026, der seit dem 16. Juni 2026 in Kraft ist, vollständig aufgehoben . Es wurde keine Ersatzliste verabschiedet, und das Außenministerium hat bestätigt, dass es keine eigenständigen Einladungsschreiben mehr bearbeitet . Staatsangehörige der ehemaligen Liste können derzeit unter evisa.mfa.am ein E-Visum beantragen . Die Bearbeitungszeit beträgt maximal drei Werktage, anstatt der mehreren Wochen, die das alte Konsularverfahren in Anspruch nahm.
Die Einladung ist nicht ganz verschwunden – sie hat sich lediglich verändert. Für Inhaber afghanischer und pakistanischer Reisepässe bestätigte das Außenministerium am 15. August 2026 schriftlich, dass eine Einladung – ausgestellt von einem armenischen Reisebüro, Arbeitgeber, einer Bildungseinrichtung oder einem anderen lokalen Unternehmen – weiterhin erforderlich ist. Diese wird nun als ergänzendes Dokument im Rahmen des E-Visum-Antrags zusammen mit einer Reise-/Krankenversicherung, einer Flugreservierung und einem Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel beigefügt. Ein One-Way-Ticket wird akzeptiert, wenn die Reise aus beruflichen oder Studiengründen erfolgt.
⚠️ Dies ist eine vorübergehende Maßnahme. Die Aufhebung erfolgte, damit Delegierte der COP 17-Konferenz (Jerewan, 18.–30. Oktober 2026) Visa elektronisch erhalten konnten. Das Innenministerium hat bereits vorgeschlagen, nach der Konferenz entsprechende Regelungen wieder einzuführen. Nichts davon ist als dauerhafter Zugang zu elektronischen Visa zu verstehen. Beachten Sie außerdem, dass die vom Außenministerium veröffentlichte, nur auf Einladung zugängliche Seite nicht aktualisiert wurde und weiterhin die 57 Staaten auflistet – sie spiegelt nicht die aktuelle Lage wider.
Wichtigste Ausnahmen von der Einladungspflicht:
- Familienangehörige armenischer Staatsbürger — Ehepartner, Elternteil, Kind oder Geschwister — können an der Grenze ohne Einladung ein Visum erhalten, indem sie einen Nachweis über das Familienverhältnis vorlegen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.).
- Ethnische Armenier Bürger von Ländern, die nur auf Einladung einreisen dürfen, können an der Grenze ein Visum erhalten, wenn sie ihre armenische Abstammung nachweisen (Geburtsurkunde, Taufbescheinigung einer anerkannten armenischen Kirche oder ein anderes entsprechendes Dokument).
Visabestimmungen nach Nationalität
Nachfolgend finden Sie die spezifischen Visabestimmungen für die Nationalitäten, die am häufigsten nach der Einreise nach Armenien fragen. Die Informationen wurden am 2. September 2026 im Hinblick auf Regierungsbeschluss Nr. 1268-N, die Aufhebung des Beschlusses Nr. 329-N durch Beschluss Nr. 643-N (in Kraft seit dem 16. Juni 2026) und die schriftliche Bestätigung der Konsularabteilung des armenischen Außenministeriums vom 15. August 2026 geprüft.
Südasien
| Land auswählen | Visa-Kategorie | Gebühr | Verarbeitung | Notizen |
|---|---|---|---|---|
| Pakistan | E-Visum (Kategorie „Nur auf Einladung“ ausgesetzt) | Gebühr für das elektronische Visum: 3,000–15,000 AMD | Bis zu 3 Werktagen | Ein E-Visum ist derzeit verfügbar – dies wurde am 15. August 2026 vom Konsularreferat des armenischen Außenministeriums schriftlich bestätigt. Eine Einladung eines armenischen Unternehmens, Arbeitgebers, einer Bildungseinrichtung oder eines Reisebüros ist weiterhin erforderlich, dient aber als zusätzliches Dokument. innerhalb Der Antrag auf ein elektronisches Visum muss zusammen mit einer Reiseversicherung, einem Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und einer Flugreservierung (für Arbeits- oder Studienreisen wird ein einfaches Ticket akzeptiert) eingereicht werden. Vorübergehende Maßnahme – eine erneute Bestätigung ist für Reisen ab November 2026 erforderlich. |
| Indien | E-Visum mit Auflagen | AMD 3,000–15,000 (~8–38 US-Dollar) | Bis zu 3 Werktage (E-Visum) | Ab November 2024 ist eine Reiseversicherung in allen Fällen obligatorisch. Zusätzlich wird entweder ein gültiges Visum/eine Aufenthaltsgenehmigung eines wichtigen Landes ODER ein Rückflugticket + Einladung + Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel benötigt. |
| Bangladesch | E-Visum (Kategorie „Nur auf Einladung“ ausgesetzt) | Gebühr für das elektronische Visum: 3,000–15,000 AMD | Bis zu 3 Werktagen | Das E-Visum ist derzeit verfügbar – die Kategorie „nur auf Einladung“ wurde am 16. Juni 2026 ausgesetzt (Beschluss N 643-N zur Aufhebung des Beschlusses N 329-N). Diese Maßnahme ist vorübergehend und steht im Zusammenhang mit der COP-17-Konferenz im Oktober 2026; bitte überprüfen Sie Ihre Reisepläne vor der Buchung ab November 2026. |
| Sri Lanka | E-Visum (Kategorie „Nur auf Einladung“ ausgesetzt) | Gebühr für das elektronische Visum: 3,000–15,000 AMD | Bis zu 3 Werktagen | Das E-Visum ist derzeit verfügbar – die Kategorie „nur auf Einladung“ wurde am 16. Juni 2026 ausgesetzt (Beschluss N 643-N zur Aufhebung des Beschlusses N 329-N). Diese Maßnahme ist vorübergehend und steht im Zusammenhang mit der COP-17-Konferenz im Oktober 2026; bitte überprüfen Sie Ihre Reisepläne vor der Buchung ab November 2026. |
Naher Osten und Nordafrika
| Land auswählen | Visa-Kategorie | Gebühr | Verarbeitung | Notizen |
|---|---|---|---|---|
| Iran | Visumfrei | Keine Präsentation | N / A | Bis zu 90 Tage. Keine Einladung erforderlich. Alle Passarten. |
| Ägypten | E-Visum mit Auflagen | AMD 3,000–15,000 (~8–38 US-Dollar) | Bis zu 3 Werktage (E-Visum) | Ab November 2024 ist eine Reiseversicherung in allen Fällen obligatorisch. Zusätzlich wird entweder ein gültiges Visum/eine Aufenthaltsgenehmigung ODER ein Rückflugticket + Einladung + Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel benötigt. Diplomaten-/Dienstpässe sind visumfrei. |
| Sudan | E-Visum (Kategorie „Nur auf Einladung“ ausgesetzt) | Gebühr für das elektronische Visum: 3,000–15,000 AMD | Bis zu 3 Werktagen | Das E-Visum ist derzeit verfügbar – die Kategorie „nur auf Einladung“ wurde am 16. Juni 2026 ausgesetzt (Beschluss N 643-N zur Aufhebung des Beschlusses N 329-N). Diese Maßnahme ist vorübergehend und steht im Zusammenhang mit der COP-17-Konferenz im Oktober 2026; bitte überprüfen Sie Ihre Reisepläne vor der Buchung ab November 2026. |
| Algerien | Überprüfen Sie dies unter evisa.mfa.am | Variiert | Variiert | Die Richtlinien befinden sich im Wandel – bisher nur auf Einladung, jetzt möglicherweise mit einem E-Visum. Prüfen Sie die offizielles E-Visum-Portal Für aktuelle Informationen zur Teilnahmeberechtigung wenden Sie sich bitte an unser Team. |
| Marokko | Überprüfen Sie dies unter evisa.mfa.am | Variiert | Variiert | Die Richtlinien befinden sich im Wandel – bisher nur auf Einladung, jetzt möglicherweise mit einem E-Visum. Prüfen Sie die offizielles E-Visum-Portal Für aktuelle Informationen zur Teilnahmeberechtigung wenden Sie sich bitte an unser Team. |
Südostasien
| Land auswählen | Visa-Kategorie | Gebühr | Verarbeitung | Notizen |
|---|---|---|---|---|
| Philippinen | E-Visum | AMD 3,000–15,000 (~8–38 US-Dollar) | Bis zu 3 Werktagen | Keine Einladung erforderlich. Bewerben Sie sich direkt unter evisa.mfa.am. Diplomaten-/Dienstpässe sind visumfrei. |
| Indonesien | E-Visum / VOA | AMD 3,000–15,000 (~8–38 US-Dollar) | Bis zu 3 Werktage (E-Visum); sofort (VOA) | Indonesische Staatsangehörige können auch bei der Einreise an der Grenze ein Visum erhalten. Diplomaten- und Dienstpässe sind visumfrei. |
GUS- und postsowjetische Staaten
Bürger aller EAWU-Mitgliedstaaten – Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan – können visafrei nach Armenien einreisen und dort ohne Visum leben und arbeiten. Auch Bürger Georgiens, der Ukraine, Moldaus, Usbekistans und Tadschikistans genießen visafreie Einreise im Rahmen bilateraler Abkommen. Russische Staatsbürger benötigen für Aufenthalte aus beruflichen Gründen lediglich eine Adressregistrierung anstelle einer Aufenthaltserlaubnis.
EU, USA, Großbritannien und Commonwealth
Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, aller 27 EU-Mitgliedstaaten, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens, Neuseelands, Japans und Südkoreas können visumfrei für bis zu 180 Tage pro Jahr nach Armenien einreisen. Eine Einladung ist nicht erforderlich. Diese Staatsangehörigen können zudem während ihres Aufenthalts in Armenien eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne das Land vorher verlassen zu müssen.
Programm zur vorübergehenden Visabefreiung 2026
Vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2027 gilt in Armenien gemäß Regierungsbeschluss Nr. 932-N eine befristete Visumbefreiung, die den Kreis derer, die ohne Visum einreisen können, erheblich erweitert.
Staatsangehörige von 111 Ländern, die eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Vereinigten Staaten, eines EU-Mitgliedstaates, eines Schengen-Staates, der Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrains, Katars, Saudi-Arabiens, Kuwaits oder Omans besitzen, können visumfrei nach Armenien einreisen, sofern die Erlaubnis ab dem Einreisedatum mindestens sechs Monate gültig ist . Ein Visum eines dieser Länder genügt nicht – es muss sich um eine Aufenthaltserlaubnis handeln. Das Vereinigte Königreich gehört nicht zu den ausstellenden Ländern.
Dies ist besonders relevant für Staatsangehörige, die normalerweise ein Visum benötigen würden, aber eine Aufenthaltserlaubnis in Europa, Nordamerika oder der Golfregion besitzen. Ein pakistanischer Staatsangehöriger mit einer US-amerikanischen Green Card oder ein indischer Staatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis der Vereinigten Arabischen Emirate kann während dieses Zeitraums visumfrei nach Armenien einreisen.
Die 111 Länder sind: Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Bahamas, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Kolumbien, Komoren, Kongo, Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba, Demokratische Volksrepublik Korea, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Israel, Jamaika, Jordanien, Kenia, Kiribati, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Mongolei, Marokko, Mosambik, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nordmazedonien, Pakistan, Palau, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, Staat Palästina, Suriname, Syrische Arabische Republik, Thailand, Osttimor, Togo, Trinidad und Tobago, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Vereinigte Republik Tansania, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Sambia und Simbabwe.
Darüber hinaus ermöglicht ein am 22. Februar 2026 zwischen Armenien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien und Katar unterzeichnetes Abkommen über einen visumfreien GCC-Block Staatsangehörigen dieser Länder einen dauerhaften visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums.
Wie man ein armenisches Visum beantragt
Beantragung eines E-Visums
Für Staatsangehörige, die für ein E-Visum berechtigt sind, ist das Verfahren unkompliziert:
- Besuchen Sie evisa.mfa.am Prüfen Sie Ihre Berechtigung, indem Sie Ihre Nationalität auswählen.
- Füllen Sie das Online-Antragsformular mit Ihren persönlichen Daten, Reisedaten und Passinformationen aus.
- Laden Sie ein Passfoto hoch, das den Vorgaben des Portals entspricht.
- Bezahlen Sie die Visagebühr online (3,000 AMD für 21 Tage oder 15,000 AMD für 120 Tage).
- Sie erhalten Ihr genehmigtes E-Visum innerhalb von 3 Werktagen nach Einreichung per E-Mail.
- Drucken Sie das E-Visum aus und legen Sie es bei der Ankunft an der Grenzkontrolle vor.
Für indische, ägyptische und irakische Staatsangehörige (ab dem 24. November 2024): Eine Reiseversicherung ist unabhängig vom gewählten Einreiseweg obligatorisch. Sie benötigen außerdem entweder ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines wichtigen Landes oder ein Rückflugticket, ein Einladungsschreiben und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
Botschaftsvisum (Aufkleber)
Der unten beschriebene obligatorische Botschaftsweg ist ausgesetzt. Seit dem 16. Juni 2026 beantragen Staatsangehörige der ehemaligen Liste der Länder, für die nur auf Einladung ein Visum erteilt werden konnte – Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Afghanistan und die meisten afrikanischen Länder – dieses stattdessen über das E-Visa-System. Das Außenministerium bearbeitet keine separaten Einladungsschreiben mehr. Die einzelnen Schritte werden weiterhin als Referenz aufgeführt, da die Regelungen voraussichtlich nach Oktober 2026 wieder in Kraft treten werden.
- Besorgen Sie sich eine Einladung von einer armenischen Institution – dies kann ein eingetragenes Unternehmen, ein privater Gastgeber oder eine Organisation sein.
- Die einladende Partei übermittelt die Einladung an das armenische Außenministerium über e-request.am und zahlt die staatliche Gebühr von AMD 5,000 (~13 US-Dollar).
- Warten Sie auf die MFA-Genehmigung – dies dauert in der Regel mehrere Wochen bis zu einem Monat.
- Nach der Genehmigung begeben Sie sich bitte mit der genehmigten Einladung, Ihrem Reisepass, Fotos und allen erforderlichen Unterlagen zur nächstgelegenen armenischen Botschaft oder zum nächstgelegenen armenischen Konsulat.
- Die Botschaft stellt in der Regel innerhalb eines Werktages nach dem Termin ein Visumaufkleber aus.
Wichtig: Buchen Sie keine Flüge, bevor Ihre Einladung genehmigt und Ihr Visumtermin in der Botschaft bestätigt wurde.
Von der touristischen Einreise zur Aufenthaltserlaubnis
Ausländische Staatsangehörige, die mit einem Touristenvisum oder visumfrei nach Armenien einreisen, können eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen , sofern sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig im Land aufhalten. Armenien erteilt Aufenthaltserlaubnisse aus sechs Gründen: Studium, Arbeit, geschäftliche Tätigkeit, familiäre Bindungen, armenische Herkunft und Schutz.
Der Antrag ist beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst (Tairov 14, Jerewan) oder einer regionalen Niederlassung einzureichen. Erforderliche Unterlagen sind: das Antragsformular, drei Passfotos (35 × 45 mm), Ihr Reisepass mit notariell beglaubigter armenischer Übersetzung, ein ärztliches Attest einer armenischen Klinik, ein Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt sowie landesspezifische Nachweise.
Die staatliche Gebühr für eine einjährige befristete Aufenthaltserlaubnis beträgt 105,000 AMD (ca. 266 USD) . Die Bearbeitung dauert ab Antragsdatum etwa 30 Tage . Die Einreichung erfolgt nach gesetzlicher Frist – zehn Tage nach der Bekanntgabe des Starttermins und spätestens am 1. November 2026 – auf der neuen elektronischen Plattform.
Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen und zum Antragsverfahren finden Sie in unseren ausführlichen Leitfäden zu Aufenthaltsgenehmigungen , Visa für digitale Nomaden und Sonderaufenthaltsgenehmigungen.
Strafen und Verstöße bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer
Wer sich länger als die genehmigte Aufenthaltsdauer in Armenien aufhält, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen ohne gültige befristete Aufenthaltserlaubnis drohen Geldstrafen zwischen 50,000 und 100,000 AMD (ca. 130–260 US-Dollar). Wiederholte Verstöße gegen die Aufenthaltsbestimmungen können zur Abschiebung und einem Einreiseverbot führen.
Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Aufenthaltsrecht überschritten haben oder sich der zulässigen Aufenthaltsdauer nähern, wenden Sie sich bitte an unser Visa-Hilfeteam oder nutzen Sie den Leitfaden zur Visumsüberschreitung, um sich über mögliche Abhilfemaßnahmen zu informieren. Je früher Sie sich um die Überschreitung Ihres Aufenthalts kümmern, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, Ihren Status zu legalisieren.
Anstehende Änderungen: Einwanderungsreform im November 2026
Die bedeutendste Reform des armenischen Einwanderungsrechts seit zehn Jahren tritt am 1. November 2026 in Kraft . Zu den wichtigsten Änderungen, die Visuminhaber betreffen, gehören:
- Arbeitsvisum: Staatsangehörige visumpflichtiger Länder, die in Armenien arbeiten möchten, müssen vor ihrer Einreise ein spezielles Arbeitsvisum (15,000 AMD / ca. 38 USD) bei einer armenischen Botschaft beantragen. Staatsangehörige visumfreier Länder (USA, EU usw.) sind davon nicht betroffen.
- Digitale Plattform: Alle Einwanderungsanträge werden über eine einheitliche elektronische Plattform bearbeitet, die den derzeitigen Ansatz mit mehreren Systemen ersetzt.
- Biometrische Aufenthaltskarten: Physische biometrische Karten ersetzen die derzeitigen Aufenthaltsgenehmigungen. Die persönliche Erfassung von Fingerabdrücken und Unterschriften ist in Armenien obligatorisch.
- Quotensystem: Der aktuelle Arbeitsmarkttest für Arbeitsgenehmigungen wird durch ein von der Regierung festgelegtes jährliches Quotensystem ersetzt.
- Aktualisierte Gebühren: Neue Gebührenordnungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft, darunter 150,000 AMD (~380 US-Dollar) für befristete Aufenthaltsgenehmigungen.
Wir empfehlen allen, die eine Aufenthaltserlaubnis in Armenien beantragen möchten, dies vor dem 1. November 2026 zu tun, um vom aktuellen, einfacheren Antragsverfahren und den niedrigeren Gebühren zu profitieren. Korrektur (2. September 2026): Es gibt keine Übergangsfrist von November bis Dezember 2026 zu den alten Gebühren. Die Gebühren steigen mit dem Plattform-Trigger – zehn Tage nach der Ankündigung des Starts und spätestens am 1. November 2026 – auf 155,950 AMD für eine befristete Aufenthaltserlaubnis (150,000 AMD Antragsgebühr + 5,950 AMD Kartenausstellungsgebühr) und 255,950 AMD für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (250,000 AMD + 5,950 AMD). Es gibt keine separate Erhöhung im Januar 2027. Anträge, die vor dem Trigger eingereicht werden, behalten die aktuelle Gebühr von 105,000 AMD für eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Eine frühzeitige Einreichung spart also tatsächlich Geld – die Frist endet jedoch mit dem Plattform-Trigger, nicht am 31. Dezember.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen pakistanische Staatsbürger ein Visum für Armenien?
Kann ich bei der Ankunft am Flughafen Jerewan ein Visum erhalten?
Wie lange darf ich mich als Tourist in Armenien aufhalten?
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Touristenvisum und einem Geschäftsvisum für Armenien?
Kann ich ein Touristenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln?
Benötigen iranische Staatsbürger ein Visum für die Einreise nach Armenien?
Wie viel kostet ein armenisches E-Visum und wie lange dauert die Bearbeitung?
Welche Dokumente benötige ich für einen Visumsantrag für Armenien?
Hinweis: Visabestimmungen ändern sich häufig. Die Informationen in diesem Leitfaden entsprechen dem Stand von April 2026. Bitte prüfen Sie Ihre individuellen Anforderungen vor Reiseantritt stets beim armenischen Außenministerium oder mithilfe des Online-Visum-Checks . Ihre persönlichen Umstände – wie Reisehistorie, doppelte Staatsbürgerschaft und ethnische Zugehörigkeit zu den Armeniern – können Ihre Visaberechtigung beeinflussen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unser Immigrationsteam.

