Die zentralen Thesen:
- Armeniens neue Umsatzsteuer von 1 % für qualifizierte Hightech-Unternehmen gilt von 2025 bis 2031 und senkt die Steuerbelastung für Startups erheblich.
- Um den 1%-Satz in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens 90% der Einnahmen aus genehmigten Hightech-Aktivitäten stammen und der Antragsteller muss ein in Armenien registriertes Unternehmen sein.
- Die Umsatzsteuerregelung ist auf einen Jahresumsatz von 115 Millionen AMD (~300 USD) begrenzt; eine Überschreitung dieser Grenze führt zum sofortigen Ausschluss des Unternehmens.
- Sie müssen sich bis zum 20. Februar des Steuerjahres für das Umsatzsteuerregime entscheiden (bzw. innerhalb von 20 Tagen nach der Registrierung für neue Unternehmen); versäumen Sie die Frist, unterliegen Sie für dieses Jahr dem allgemeinen Steuersystem.
- Ausländische Unternehmen sollten die Gründung armenischer Niederlassungen und die dazugehörige Dokumentation frühzeitig angehen, um den Umsatzmix anzupassen und die Wahl rechtzeitig einzureichen.
Die armenische IT-Förderung von 1 % bietet Hightech-Startups und ausländischen Technologiekonzernen eine seltene Chance, ihre Steuerlast deutlich zu senken. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig und an eine Frist gebunden. Aufgrund der Einreichungsfrist am 20. Februar und einer strengen Umsatzobergrenze kann die rechtzeitige Einrichtung Ihres Unternehmensstandorts und die entsprechenden Verträge vor Beginn des Steuerjahres über die Förderberechtigung entscheiden.
Dieser Leitfaden konzentriert sich auf die Vorbereitung der Steuererklärung, den Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Steuerwahl und die Dokumentation, die Sie benötigen, um Ihren Anspruch auf die 1%-Regelung zu belegen – insbesondere wenn Sie eine ausländische Muttergesellschaft mit einer armenischen Tochtergesellschaft führen.
Armeniens 1%ige Umsatzsteuer für Hightech-Unternehmen (2025–2031): Was hat sich geändert und warum ist das wichtig?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 führte Armenien eine Umsatzsteuer von 1 % für qualifizierte Hightech-Unternehmen ein und ersetzte damit den bisherigen Steuersatz von 5 % für berechtigte Firmen. Gleichzeitig wurden die Unterstützungsmaßnahmen bis 2031 verlängert. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen nationalen Initiative zur Stärkung der Rolle des Technologiesektors in der armenischen Wirtschaft.
Für Gründer und ausländische Unternehmen ist der angegebene Steuersatz nur die halbe Wahrheit: Der 1%ige Steuersatz gilt im Rahmen der Umsatzsteuerregelung und unterliegt strengen Kriterien. Wer sich nicht rechtzeitig für die Umsatzsteuer entscheidet, unterliegt für das Jahr dem allgemeinen Steuersystem. Eine frühzeitige Einrichtung Ihres Unternehmens in Armenien ist daher unerlässlich.
Anmerkung zum allgemeinen System: Dieser Leitfaden konzentriert sich zwar auf die 1%ige Umsatzsteuer, doch das allgemeine Steuersystem (18% Körperschaftsteuer) bietet Technologieunternehmen eigene Vorteile – darunter einen 200%igen Gehaltsabzug für IT-Spezialisten, 10% Lohnsteuer für F&E-Mitarbeiter und eine 60%ige Lohnsteuererstattung für Neueinstellungen. Bei personalintensiven Betrieben kann das allgemeine Steuersystem sogar zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Vergleichsleitfaden.
Wer ist für die 1%-Regelung qualifiziert?
Die Teilnahmeberechtigung hängt von mehreren Kriterien ab:
Umsatzmix-Test
Mindestens 90 % des Gesamtumsatzes müssen aus genehmigten Hightech-Aktivitäten (Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Datenverarbeitung usw.) stammen. Diese Vorgabe wird strikt eingehalten.
Armenisch registrierte Organisation
Nur in Armenien registrierte Unternehmen (GmbHs, AGs) sind teilnahmeberechtigt. Ausländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt.
Umsatzobergrenze
Der Jahresumsatz muss unter 115 Millionen AMD (~300,000 US-Dollar) bleiben.
Keine überfälligen Steuerschulden
Das Unternehmen muss allen steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht nachkommen.
High-Tech-Register
Muss im staatlichen High-Tech-Register eingetragen sein.
In der Praxis bedeutet dies, dass ausländische Unternehmen in der Regel eine armenische Gesellschaft benötigen, die die anrechenbaren Umsätze verbucht und Unterlagen vorhält, die belegen, dass mehr als 90 % ihrer Einnahmen in den Bereich der Hochtechnologie fallen.
Wer kann die Umsatzsteuerregelung nicht nutzen?
Bestimmte Unternehmensarten sind gemäß Artikel 254(3) der Abgabenordnung unabhängig von der Höhe des Umsatzes ausdrücklich von der Umsatzsteuerregelung ausgenommen:
Ausgeschlossene Geschäftstypen:
- Banken, Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften
- Investmentgesellschaften und Fonds
- Pfandhäuser, Geldwechselstuben, Zahlungsorganisationen
- Anbieter von Krypto-Asset-Diensten
- Casinos, Glücksspiel, Lotteriebetreiber
- Notare
- Prüforganisationen
- Rechtsdienstleister
- Buchhaltungstätigkeiten (NACE 69)
- Unternehmensberatung (NACE 70)
- Zeitarbeitsagenturen
Ausschlüsse verbundener Unternehmen:
Unternehmen gelten als verbundene Parteien und können ausgeschlossen werden, wenn:
Eigentumsbasiert (automatisch):
- Ein Unternehmen besitzt 20 % oder mehr eines anderen Unternehmens
- Dieselbe Person besitzt mehr als 20 % an mehreren Unternehmen.
Verhaltensbezogen (administrativ):
Der Steuerdienst kann verbundene Unternehmen auf folgender Grundlage deklarieren:
- Hohes Transaktionsvolumen/hohe Transaktionshäufigkeit zwischen ihnen
- Abnormale Aufschläge (1.3x+ normal)
- Koordiniertes Preisverhalten
- Gemeinsame Markenführung
- Gemeinsame Begünstigtenkontrolle
Konsequenz: Übersteigt der deklarierte Umsatz der verbundenen Unternehmen und der Gesamtumsatz 115 Millionen AMD, verlieren alle verbundenen Unternehmen ihre Umsatzsteuerberechtigung.
Für ausländische Eltern: Beachten Sie, dass die Steuerbehörde prüft, ob die armenische Tochtergesellschaft unabhängig von anderen Unternehmen agiert, falls diese Teil einer Konzernstruktur ist. Eine transparente Verrechnungspreisdokumentation und die Einhaltung marktüblicher Geschäftsbedingungen sind unerlässlich.
Umsatzobergrenzen und Folgen bei Überschreitung von Schwellenwerten
Das Umsatzsteuersystem ist für kleinere Steuerzahler konzipiert. Die jährliche Umsatzgrenze liegt bei 115 Millionen AMD (ca. 300,000 USD).
Was passiert, wenn Sie den Schwellenwert überschreiten?
- Sofortiger Ausstieg: Sobald Ihr kumulierter Jahresumsatz 115 Millionen AMD übersteigt, fallen Sie nicht mehr unter die Umsatzsteuerpflicht. Dies kann auch mitten im Jahr geschehen.
- Wechsel zum allgemeinen Modus: Sie müssen sich unverzüglich für die Mehrwertsteuer (20%) registrieren und mit der Zahlung der Gewinnsteuer (18% Körperschaftsteuer) beginnen.
- Obligatorisches Gap Year: Wenn Sie die Umsatzschwelle im Jahr 2025 überschritten haben, können Sie im Jahr 2026 nicht wieder zur Umsatzsteuer zugelassen werden. Eine erneute Anmeldung ist erst im Jahr 2027 möglich, und auch nur dann, wenn Ihre Einnahmen im Jahr 2026 unter 115 Millionen AMD lagen.
Wachstumsplanung
Für wachstumsstarke Startups ist dieser „Ausstieg“ aus der Umsatzsteuer ein Luxusproblem, das jedoch Planung erfordert:
- Modellieren Sie, wann Sie voraussichtlich die 115-Millionen-Marke bei AMD überschreiten werden.
- Bereiten Sie im Voraus Preise und Verträge inklusive Mehrwertsteuer vor.
- Richten Sie eine monatliche Umsatzverfolgung mit Benachrichtigungen bei Erreichen von 80 % und 90 % der Schwellenwerte ein.
- Überlegen Sie, ob die Anreize des allgemeinen Systems (200% Gehaltsabzug) für Ihre Situation möglicherweise besser geeignet sind.
Wahlmechanismen und wichtige Fristen
Armenien verlangt eine positive Wahl in das Umsatzsteuerregime.
Termine:
| Situation | Frist |
|---|---|
| Bestehendes Unternehmen | 20. Februar des Steuerjahres |
| Neue Firma | Innerhalb von 20 Tagen nach der staatlichen Registrierung |
Wird die Wahlfrist versäumt, unterliegt das Unternehmen für das gesamte Jahr der allgemeinen Steuerregelung. Eine Korrektur unterjährig ist nicht möglich.
So bewerben Sie sich: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- In Armenien ein Unternehmen gründen: Registrieren Sie das Unternehmen und richten Sie ein Steuerkonto ein, damit Sie Wahlen treffen und Steuererklärungen einreichen können.
- Eintragung im High-Tech-Register: Die Registrierung erfolgt gemäß den Vorgaben des Ministeriums.
- Bewerten Sie den Umsatzmix: Erstellen Sie einen Umsatzplan, der mindestens 90 % der Einnahmen aus qualifizierten Hightech-Aktivitäten ausweist; passen Sie Verträge und Leistungsbeschreibungen entsprechend an.
- Umsatzsteuer wählen: Reichen Sie die Umsatzsteuerwahl fristgerecht bei den armenischen Steuerbehörden ein.
- Berechtigung aufrechterhalten: Verfolgen Sie die Umsatzerlöse im Verhältnis zur AMD-Obergrenze von 115 Millionen und dem 90%igen Hightech-Anteil im Laufe des Jahres.
Kritischer Zeitpunkt für im Ausland gegründete Unternehmen
Da nur armenisch registrierte Organisationen teilnahmeberechtigt sind und die Wahl bis zum 20. Februar (oder 20 Tage nach der Registrierung) stattfinden muss, ist die Reihenfolge wichtig:
- Vollständige Unternehmensgründung vor Beginn des Steuerjahres
- Steuerkonto beantragen
- Bereiten Sie die Wahl vor und reichen Sie sie vor dem 20. Februar ein.
Bei einer Gründung am 15. Januar haben Sie bis zum 4. Februar (20 Tage) Zeit, Ihre Wahl zu treffen. Auch bei einer Gründung im März können Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Registrierung Ihre Wahl treffen.
Ausländische Unternehmen: Strukturierung und Gründung
Für multinationale oder im Ausland gegründete Technologieunternehmen erfolgt der Zugang zum armenischen 1%-Regime typischerweise über eine lokale Einheit, die Hightech-Dienstleistungen (Entwicklung, Forschung und Entwicklung, Produktentwicklung) im Rahmen von Kundenverträgen oder konzerninternen Vereinbarungen erbringt.
Praktische Strukturierungstipps:
- Berechtigungsnachweis aufbewahren: Stellen Sie sicher, dass in Leistungsbeschreibungen, Verträgen und Rechnungen die Hightech-Dienstleistungen zur Unterstützung des 90%-Tests klar beschrieben werden.
- Synchronisierung konzerninterner Vereinbarungen: Die Leistungsbeschreibungen, Preise und Liefergegenstände sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass die in Armenien verbuchten Umsätze im Leistungsumfang enthalten sind. Um Probleme mit Verrechnungspreisen zu vermeiden, ist eine marktübliche Preisgestaltung anzuwenden.
- Achten Sie auf die Kappe: Nutzen Sie Umsatzprognosen, um die Grenze von 115 Millionen AMD zu verwalten und einen reibungslosen Übergang zu planen, wenn Sie über das Umsatzsteuerregime hinaus expandieren.
- Vermeiden Sie Fallen im Zusammenhang mit verwandten Parteien: Falls die ausländische Muttergesellschaft oder andere Konzerngesellschaften ebenfalls eine armenische Präsenz aufweisen, ist eine strikte Trennung sicherzustellen, um eine Zusammenrechnung der Umsätze zu vermeiden.
- Betrachten wir die Alternative des allgemeinen Regimes: Wenn Ihr armenisches Unternehmen personalintensiv ist und einen erheblichen Anteil lokaler Lohnkosten aufweist, sollten Sie modellieren, ob der 200%ige Gehaltsabzug nach der allgemeinen Regelung tatsächlich zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen könnte als 1% Umsatz.
Für umfassende Unterstützung bei der Gründung armenischer Unternehmen, der Gewerbeanmeldung und der Steuerstrukturierung besuchen Sie unsere Website. Dienstleistungen zur Unternehmensregistrierung
Checkliste für Dokumentation und Compliance
Nutzen Sie diese Checkliste zur Vorbereitung der Einreichung, um Ihr Paket für die Prüfung vorzubereiten:
| Artikel | Zweck |
|---|---|
| Registrierungszertifikat für armenische Unternehmen | Nachweis des Status als armenische, registrierte Organisation |
| Bestätigung des High-Tech-Registers | Nachweis der Programmteilnahme |
| Gesellschafter-/Gründerbeschluss zur Wahl der Umsatzsteuer | Interne Zustimmung zur Wahl |
| Umsatzplan und Vertragspipeline | Zeigt einen Umsatzmix von ≥90 % aus dem Hightech-Bereich |
| Kontenplan und Rechnungsvorlagen | Trennt qualifizierte Aktivitäten zur Überwachung |
| Dashboard zur Umsatzverfolgung | Überwacht die AMD-115M-Grenze, um eine Disqualifikation zu vermeiden |
| Verrechnungspreisdokumentation (bei konzerninternen Verrechnungen) | Unterstützt Anordnungen mit Armlänge |
Einrichtungsoptionen und Überlegungen zum Wohnsitz
Über die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen hinaus sollten Gründer auch die Auswirkungen auf Einwanderung und persönliche Steuern berücksichtigen:
- Visa und Genehmigungen: Führungskräfte und wichtige Ingenieure benötigen möglicherweise Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen, um in Armenien leben und arbeiten zu können.
- Persönliche Steuern und Lohnsteuern: Die Einstellung von Mitarbeitern vor Ort oder die Versetzung von Mitarbeitern löst armenische Lohn- und Einkommensteuerfragen aus; planen Sie diese zusammen mit Ihrer Umsatzsteuerwahl ein.
- Vorteile ausländischer Fachkräfte: Bei der Versetzung ausländischer Fachkräfte nach Armenien besteht unter Umständen Anspruch auf eine 60%ige PIT-Rückerstattung (nur nach der allgemeinen Regelung) – dies setzt jedoch eine ordnungsgemäße Visa-/Aufenthaltsdokumentation voraus.
Fazit
Wenn die armenische IT-Förderung von 1 % zu Ihren Plänen passt, handeln Sie schnell. Gründen Sie ein armenisches Unternehmen, richten Sie Ihre Umsatzstruktur an der 90%-Kriterien für Hightech-Unternehmen aus und reichen Sie die Umsatzsteuerwahl fristgerecht ein. Eine enge Abstimmung der Schritte – insbesondere für ausländische Unternehmen – kann den 1%-Satz bis 2031 sichern.
Aber: Gehen Sie nicht davon aus, dass die Umsatzsteuer automatisch vorteilhafter ist. Bei personalintensiven Betrieben mit einem hohen Anteil armenischer Angestellter kann die allgemeine Regelung mit 200 % Lohnsteuerabzug zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen. Prüfen Sie beide Optionen sorgfältig, bevor Sie sich festlegen.
FAQ
Kann eine ausländische Niederlassung die 1%ige Umsatzsteuer nutzen?
Nein. Nur in Armenien registrierte Unternehmen (GmbHs, AGs) sind teilnahmeberechtigt. Ausländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten sind ausgeschlossen.
Welche Frist gilt für neue Unternehmen?
Innerhalb von 20 Tagen nach der staatlichen Registrierung. Bestehende Unternehmen müssen sich bis zum 20. Februar eines jeden Jahres entscheiden.
Was passiert, wenn wir Mitte des Jahres die Marke von 115 Millionen AMD überschreiten?
Sie scheiden sofort aus dem Umsatzsteuerregime aus und müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren. Eine Rückkehr zur Umsatzsteuer im Folgejahr ist nicht möglich – es gilt eine obligatorische Übergangsfrist.
Kann unsere armenische Tochtergesellschaft die Umsatzsteuer nutzen, wenn die ausländische Muttergesellschaft groß ist?
Unter Umständen möglich, aber die Regelungen zu verbundenen Unternehmen sind zu beachten. Das Finanzamt kann Umsätze zusammenrechnen, wenn Unternehmen aufgrund von Eigentumsanteilen (20 % oder mehr) oder verhaltensbedingten Faktoren als verbunden gelten. Eine klare Trennung der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen sind unerlässlich.
Ist der 1%-Zinssatz immer besser als das allgemeine System?
Nicht unbedingt. Die allgemeine Regelung sieht einen Gehaltsabzug von 200 %, 10 % Lohnsteuer für Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung sowie eine Lohnsteuererstattung von 60 % für Neueinstellungen vor. Bei personalintensiven Betrieben kann dies zu einer Gesamtsteuerbelastung von unter 1 % des Umsatzes führen.

