Im Überblick
- Programm (kann in Englisch und Deutsch durchgefuehrt werden) Visum für qualifizierte Investoren (QIV) – Exekutivdekret 722 (2020), aktualisiert durch Dekret 193 (Okt. 2024)
- Mindestanlage: Immobilien im Wert von 300,000 US-Dollar (bis zum 15. Oktober 2026; danach wieder 500,000 US-Dollar, sofern nicht verlängert)
- Ergebnis der Facharztausbildung: Sofortiger Daueraufenthalt – keine Übergangsphase
- Bearbeitungszeit: 30–90 Werktage (gesetzlich vorgeschrieben); in der Praxis üblicherweise 45–60 Tage.
- Regierungsgebühren: 10,000 US-Dollar (Hauptantragsteller); 2,000 US-Dollar pro Kind ab 12 Jahren; 1,000 US-Dollar pro Kind unter 12 Jahren
- Physische Präsenz: Mindestens ein Besuch in Panama beliebiger Dauer alle zwei Jahre
- Territorialsteuer: Panama besteuert nur in Panama erzielte Einkünfte; ausländische Einkünfte sind vollständig steuerfrei.
- DTA-Netzwerk: 17 Doppelbesteuerungsabkommen sind in Kraft (Stand: April 2026).
- Währung: Balboa war im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt.
Das Investorenvisum Panamas (QIV) – oft auch als „Goldenes Visum“ bezeichnet – kombiniert eine vergleichsweise niedrige Investitionsschwelle für Immobilien mit einem territorialen Steuersystem, das ausländische Einkünfte von der lokalen Besteuerung befreit. Für vermögende Privatpersonen liegt der Vorteil in der optimalen Strukturierung: Die panamaischen Steuerbefreiungen müssen mit den Regelungen des Heimatlandes in Einklang gebracht werden, um Diskrepanzen, Doppelbesteuerung oder Meldelücken zu vermeiden.
Dieser Leitfaden behandelt die aktuellen Programmanforderungen gemäß Exekutivdekret 193 (Oktober 2024), alle Investitionswege, staatliche Gebühren, den Weg zur Staatsbürgerschaft, Panamas territoriales Steuersystem und praktische Strukturierungsüberlegungen – aktualisiert für April 2026.
Inhaltsverzeichnis
- Programmübersicht
- Anlageoptionen und Teilnahmeberechtigung
- Erforderliche Unterlagen
- Gebühren und Kosten der Regierung
- Bearbeitungszeitplan
- Anforderungen an die physische Anwesenheit
- Weg zur Staatsbürgerschaft
- Panamas territoriales Steuerregime
- Grenzüberschreitende Besteuerung und Meldepflichten
- Checkliste zur Einkommensklassifizierung
- Immobilien und Bankwesen
- Strukturierungstipps für vermögende Privatkunden
- Häufig gestellte Fragen
Programmübersicht
Das Investorenvisum für Panama wurde mit dem Dekret Nr. 722 (15. Oktober 2020) eingeführt und durch das Dekret Nr. 193 (15. Oktober 2024) wesentlich aktualisiert. Das Programm gewährt ausländischen Staatsangehörigen, die eine qualifizierte Investition in Panama tätigen, ohne Zwischen- oder Probezeit eine sofortige, unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Die Mindestinvestitionssumme für Immobilien beträgt derzeit 300,000 US-Dollar gemäß der Verlängerung des Dekrets 193, die bis zum 15. Oktober 2026 gilt . Danach steigt die Schwelle wieder auf 500,000 US-Dollar, sofern keine weitere Verlängerung erfolgt. Antragsteller müssen ihren Antrag vor Ablauf der Frist einreichen, um vom niedrigeren Zinssatz zu profitieren.
Erfolg des Programms: Das QIV-Programm genehmigte 2023 187 Investorenanträge, 2024 waren es bereits 327 – ein Anstieg von 75 % gegenüber dem Vorjahr bei einer Genehmigungsquote von 99 %. Nordamerikaner haben Kolumbianer als häufigste Antragstellernationalität abgelöst. Die Regierung strebt derzeit eine monatliche Bearbeitungsrate von 150 Investorenvisa bis 2026 an.
Aktuelle Gesetzesentwicklungen: Gesetz 493 (28. Oktober 2025) sieht einen speziellen Reisepass für Einwohner von QIV-Ländern vor. Dieser verleiht weder die Staatsbürgerschaft noch ersetzt er den nationalen Reisepass des Inhabers; die Durchführungsbestimmungen stehen mit Stand April 2026 noch aus.
Anlageoptionen und Teilnahmeberechtigung
Das QIV-Programm bietet drei Investitionsmöglichkeiten. Alle setzen voraus, dass die Investitionsmittel von außerhalb Panamas stammen.
| Route | Minimale Investition | Haltedauer | Wichtigste Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Immobilien (Direktkauf) | 300,000 US-Dollar (bis zum 15. Oktober 2026; danach 500,000 US-Dollar) | 5 Jahre | Muss frei von Pfandrechten sein. Kann auf den Namen des Antragstellers oder über eine panamaische Gesellschaft oder Stiftung registriert werden. |
| Immobilien (vor Baubeginn) | US $ 300,000 | 5 Jahre | Per Treuhandeinlage bei einer lizenzierten panamaischen Bank oder 100% Direktzahlung an den Bauträger mit Bankgarantie. |
| Wertpapiere der panamaischen Börse | US $ 500,000 | 5 Jahre | Über eine lizenzierte Maklerfirma, die von der Aufsichtsbehörde für den Wertpapiermarkt reguliert wird. |
| Festgeldanlage | US $ 750,000 | 5 Jahre | Bei einer panamaischen Bank mit allgemeiner Lizenz. Mindestlaufzeit: fünf Jahre. |
Miteigentum zwischen Ehegatten oder Angehörigen ist gemäß Dekret 193 zulässig. Die Investition kann über eine panamaische Gesellschaft oder Stiftung gehalten werden, sofern der Antragsteller der wirtschaftliche Eigentümer ist.
Erforderliche Unterlagen
Hauptantragsteller:
- Vollständige Passkopie (mit Apostille)
- Nationaler Strafregisterauszug (mit Apostille, sechs Monate gültig)
- Fünf Passfotos
- Gesundheitszertifikat
- Erklärung zum persönlichen Hintergrund
- Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung
- Vollmacht (Anträge können online eingereicht werden)
- Ausländische Bankbestätigung der Geldüberweisung
- Kontoauszüge und Nachweis der Herkunft der Gelder
- Bescheinigung der Berechtigung durch das Handelsministerium (MICI)
- Zahlungsbelege für staatliche Gebühren
Investitionsspezifische Dokumente:
- Immobilien (abgeschlossen): Öffentlicher Grundbuchauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung, ANATI-Wertgutachten
- Immobilien (vor Baubeginn): Notariell beglaubigter Kaufvertrag, Treuhandkontobescheinigung oder Bankgarantie
- Wertpapiere: Maklerabrechnung und Aufsichtszertifikat
- Bankeinzahlung: Bankzertifikat für Festgeldanlage
Angehörige: Reisepass, Fotos, polizeiliches Führungszeugnis (mit Apostille), Heirats- oder Geburtsurkunde (mit Apostille), Gesundheitszeugnis und eine Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Hauptantragstellers.
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden. Für Dokumente aus Staaten des Haager Übereinkommens ist eine Apostille erforderlich.
Gebühren und Kosten der Regierung
| Gebührenposition | Betrag (USD) |
|---|---|
| Hauptantragsteller – SNM-Gebühr | $5,000 |
| Hauptantragsteller – Gebühr des Finanzministeriums | $5,000 |
| Hauptantragsteller insgesamt | $10,000 |
| Angehörige (ab 12 Jahren) — SNM + Finanzministerium | $ 2,000 pro Person |
| Angehörige (unter 12 Jahren) – Nur für das Finanzministerium | $ 1,000 pro Kind |
| Kosten für die Apostille eines Dokuments (Schätzung) | €2,000 + |
Beispiel: Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene und zwei Kinder ab 12 Jahren) müsste allein an staatlichen Gebühren etwa 16,000 US-Dollar zahlen, zuzüglich Rechts- und Apostillekosten.
Bearbeitungszeitplan
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt 30 bis 90 Werktage ab Einreichung eines vollständigen Antrags. In der Praxis berichten Anwälte jedoch von einer typischen Bearbeitungszeit von 45 bis 60 Werktagen Anfang 2026.
Während der Bearbeitung des Antrags wird ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt. Der Antrag kann per Vollmacht online eingereicht werden; der Antragsteller muss Panama innerhalb von zwei Jahren nach der Genehmigung mindestens einmal zur biometrischen Registrierung und zur Abholung der E-Cédula (Aufenthaltsausweis) besuchen.
Anforderungen an die physische Anwesenheit
Panamas QIV-Programm erfordert nur eine minimale physische Präsenz: ein Besuch beliebiger Dauer alle zwei Jahre . Es gibt keine Mindestanzahl an Tagen pro Jahr. Diese Anforderung gilt während der gesamten fünfjährigen Investitionserhaltungsphase und darüber hinaus.
Während der fünfjährigen Frist müssen die Inhaber jährlich nachweisen, dass die qualifizierende Investition weiterhin besteht. Nach fünf Jahren besteht die unbefristete Aufenthaltserlaubnis – die E-Cédula muss nicht erneuert werden – vorbehaltlich der zweijährlichen Besuchspflicht fort.
Weg zur Staatsbürgerschaft
Inhaber eines QIV können nach fünf Jahren ununterbrochenen Daueraufenthalts die panamaische Staatsbürgerschaft beantragen . Für bestimmte Nationalitäten gelten aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen kürzere Fristen: ein Jahr für kolumbianische und salvadorianische Staatsangehörige, zwei bis drei Jahre für Staatsangehörige Argentiniens, Ecuadors, Spaniens, Honduras, Mexikos, Nicaraguas, Perus und Uruguays sowie drei Jahre für Antragsteller, die mit einem panamaischen Staatsbürger verheiratet sind oder Eltern panamaischer Kinder sind.
Zu den Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen gehören:
- Spanischkenntnisse (werden durch ein Interview beurteilt)
- Kenntnisse der panamaischen Geschichte, Geographie und staatsbürgerlichen Werte (formale Prüfung)
- Strafregister reinigen
- Nachweisliche Verbindungen zu Panama
- Präsidentielle Genehmigung – jede Einbürgerung in Panama erfordert einen Präsidialerlass, wodurch sich die Bearbeitungszeit nach dem ursprünglichen Antrag in der Regel um 12 bis 36 Monate verlängert.
Realistischer Zeitrahmen von der Investition bis zum Pass: etwa 4 bis 7+ Jahre. Die panamaische Verfassung verlangt einen Eid auf die vorherige Staatsbürgerschaft, doch die meisten ausländischen Regierungen erkennen diesen Verzicht nicht an – die faktische doppelte Staatsbürgerschaft ist weit verbreitet.
Panamas territoriales Steuerregime
Panama wendet ein Territorialsteuersystem an : Nur Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb Panamas unterliegen der panamaischen Einkommensteuer. Ausländische Einkünfte – einschließlich Renditen aus Offshore-Portfolios, ausländischen Dividenden und Einkünften aus außerhalb Panamas erbrachten Dienstleistungen – sind vollständig steuerfrei.
Körperschaftssteuer
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 % auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen aus panamaischen Quellen. Banken und Finanzinstitute zahlen 30 %. Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen von mehr als 1.5 Millionen US-Dollar unterliegen dem alternativen Mindeststeuersatz gemäß CAIR von 4.67 % des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens (es gilt der höhere der beiden Steuersätze, CAIR oder reguläre Körperschaftsteuer). Konzernzentralen multinationaler Unternehmen, die dem SEM-Regime unterliegen, zahlen einen ermäßigten Steuersatz von 5 % auf das qualifizierte Einkommen.
Einkommensteuer
Progressive Steuersätze gelten nur für Einkünfte aus Panama. Ausländische Einkünfte werden nicht besteuert.
| Steuerpflichtiges Einkommen (USD) | Steuersatz |
|---|---|
| $0 - $ 11,000 | 0% |
| $11,001 - $ 50,000 | 15 % auf Beträge über 11,000 US-Dollar |
| Mehr als $ 50,000 | 5,850 $ + 25 % auf Beträge über 50,000 $ |
Was „Panama-Quelle“ bedeutet
- Panama-Quelle (steuerpflichtig): Einkünfte aus in Panama ausgeübten Tätigkeiten – lokale Immobilienmieten, in Panama ausgeübte Beschäftigung, in Panama betriebene Geschäfte
- Ausländische Quellen (ausgenommen): Einkünfte, die vollständig außerhalb Panamas erzielt werden – Renditen aus Offshore-Portfolios, ausländische Dividenden, im Ausland erbrachte Dienstleistungen
- Situationen mit gemischten Quellen (z. B. grenzüberschreitende Dienstleistungen): erfordern maßgeschneiderte Beratung und Dokumentation zur Begründung der Quellenbestimmung
Anstehendes Gesetz zur wirtschaftlichen Substanz
Ein Entwurf für ein Gesetz zur wirtschaftlichen Substanz soll voraussichtlich vor Oktober 2026 der Nationalversammlung Panamas vorgelegt werden. Das Gesetz würde die automatische Ausnahmeregelung für ausländische Quellen für multinationale Konzerne, die unter Sonderregelungen (SEM, EMMA) operieren, unter bestimmten Bedingungen aufheben. Einzelne ausländische Investoren und gewöhnliche QIV-Inhaber sind von diesem Gesetzesvorschlag derzeit nicht betroffen.
Internationaler Konformitätsstatus
- FATF-Graue Liste: entfernt (Oktober 2023)
- EU-Liste der Hochrisikogruppen im Bereich Geldwäschebekämpfung: Entfernt (Juli 2025)
- Schwarze Liste der EU-Steueroasen: Auch im Februar 2026 noch gelistet – EU-Mitgliedstaaten müssen Abwehrmaßnahmen gegen panamaische Unternehmen ergreifen
- CRS/FATCA: Panama beteiligt sich am Gemeinsamen Meldestandard. Aktualisierte Leitlinien für in Panama ansässige Finanzinstitute wurden im Oktober 2025 veröffentlicht. Panama hat außerdem ein zwischenstaatliches Abkommen (IGA) mit den Vereinigten Staaten im Rahmen von FATCA.
Grenzüberschreitende Besteuerung und Meldepflichten
Ein Wohnsitz in Panama ändert nichts an der Besteuerung des weltweiten Einkommens im Heimatland, es sei denn, dessen Gesetze sehen dies ausdrücklich vor. Panamas Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist begrenzt – Stand April 2026 sind 17 Abkommen in Kraft –, daher kann die Vermeidung der Doppelbesteuerung eher von nationalen einseitigen Regelungen als von Abkommensbestimmungen abhängen.
Die 17 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) betreffen Barbados, die Tschechische Republik, Frankreich, Irland, Israel, Italien, Luxemburg, Mexiko, die Niederlande, Portugal, Katar, Singapur, Südkorea, Spanien, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich und Vietnam. Panama veröffentlichte am 30. März 2026 zusammenfassende Texte für 16 dieser 17 Abkommen (geändert durch das BEPS-Übereinkommen) und führte einen Hauptzwecktest (Principal Purpose Test, PPT) ein, der die Gewährung von Abkommensvorteilen verweigern kann, wenn deren Erlangung ein Hauptzweck der Vereinbarung war.
Wichtige Planungsüberlegungen
- Bitte prüfen Sie, ob Ihr Heimatland Sie aufgrund Ihres Wohnsitzes, Ihres Domizils oder Ihrer Staatsbürgerschaft besteuert und wie es in Panama ansässige Personen mit ausländischen Einkünften behandelt.
- Beurteilen Sie die Regelungen zu beherrschten ausländischen Gesellschaften (CFC) oder zur Verhinderung von Steuerstundungen, die Offshore-Strukturen unabhängig von den Ausnahmeregelungen Panamas durchdringen können.
- Prüfen Sie die Meldepflichten für Offshore-Konten, -Unternehmen und -Trusts gemäß Ihrer Heimatregime.
- Die zeitliche Abstimmung von Realisierungsereignissen, Ausschüttungen und Vermögensverkäufen sollte so erfolgen, dass unbeabsichtigte steuerliche Reibungsverluste vermieden werden.
- Berücksichtigen Sie den Status auf der EU-Sanktionsliste – in der EU ansässige Investoren sehen sich bei Kapitalflüssen aus panamaischen Quellen Schutzmaßnahmen gegenüber (strafende Quellensteuern, verweigerte Abzüge, CFC-Regeln).
Checkliste zur Einkommensklassifizierung
Nutzen Sie diese Checkliste, um Einkünfte nach den territorialen Steuergrundsätzen Panamas zu klassifizieren:
- Wird die zugrunde liegende Tätigkeit in Panama ausgeführt? Falls ja → wahrscheinlich aus Panama stammend (steuerpflichtig). Falls nein → wahrscheinlich aus dem Ausland stammend (steuerbefreit).
- Immobilienvermietung aus Objekten in Panama → Panama-Quelle
- Beschäftigung oder Dienstleistungen, die physisch in Panama erbracht werden → Panama-Quelle
- Dividenden und Zinsen von nicht-panamaischen Unternehmen und Portfolios im Ausland → im Allgemeinen ausländische Quelle (befreit)
- Digitales Einkommen, das aus der Ferne erzielt wird, während man sich physisch in Panama aufhält. → potenziell panamaische Quelle, je nachdem, ob die wirtschaftliche Aktivität als in Panama stattfindend angesehen wird; holen Sie sich maßgeschneiderte Beratung ein.
- Situationen mit gemischten Quellen (Grenzüberschreitende Dienstleistungen, aufgeteilte Aktivitäten) → Dokumentation zur Begründung der Herkunftsbestimmung führen und fachliche Beratung einholen.
Immobilien und Bankwesen
Eigentum
Ausländer können in Panama frei Eigentumsrechte erwerben und besitzen und genießen dabei die gleichen privatrechtlichen Rechte wie Staatsbürger. Für den Kauf ist kein spezielles Visum erforderlich, und es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Immobilien, die ein Ausländer besitzen darf. Es gelten jedoch zwei Einschränkungen: Ausländer dürfen innerhalb der verfassungsmäßig festgelegten 10-Kilometer-Grenzzone (entlang der Grenzen zu Costa Rica und Kolumbien) kein Eigentum erwerben, und in einigen Küsten- und Inselgebieten gelten die Bestimmungen der Seezone. Dort müssen Ausländer gegebenenfalls Pachtverträge abschließen oder Konzessionen erwerben, anstatt das Eigentum direkt zu besitzen.
Abschlusskosten
Bei einer Immobilie mit einem Investitionsvolumen von 300,000 US-Dollar belaufen sich die üblichen Nebenkosten für den Käufer auf etwa 2 % bis 5 % des Kaufpreises (6,000 bis 15,000 US-Dollar für einen Barzahler). Darin enthalten sind die Grunderwerbsteuer (2 % des höheren Wertes aus Kaufpreis und Katasterwert, rechtlich dem Verkäufer zuzurechnen, aber oft bereits in die Preisgestaltung einkalkuliert), die Gebühren des Grundbuchamts von etwa 400 bis 500 US-Dollar sowie Notar- und Anwaltskosten. Wird der Kauf finanziert, erhöhen zusätzliche Bankgebühren und Kosten für die Wertermittlung die gesamten Nebenkosten auf 3 % bis 7 %.
Bankwesen
Neuansässige (mit laufendem oder bereits genehmigtem Aufenthaltsstatus) werden von panamaischen Banken bevorzugt. Nichtansässige können zwar Konten eröffnen, müssen jedoch mit strengeren Sorgfaltsprüfungen, höheren Mindesteinlagen und möglichen Ablehnungen rechnen. Zu den üblicherweise erforderlichen Unterlagen gehören ein Reisepass sowie ein zweites Ausweisdokument, eine Aufenthaltskarte oder ein Einwanderungsschreiben, ein Adressnachweis, ein Einkommensnachweis und ein Nachweis über die Herkunft der Gelder, ein bis zwei Bankreferenzschreiben (nicht älter als 30 bis 60 Tage), ein Nachweis über eine Verbindung zu Panama sowie eine Ersteinlage von 1,000 bis 10,000 US-Dollar für Standard-Privatkonten. QIV-Investoren, die den Bankeinlagenweg nutzen, verfügen bereits über die 750,000 US-Dollar Festgeldanlage im Rahmen ihres Antrags.
Strukturierungstipps für vermögende Privatkunden
- Fremdquellencharakter beibehalten: Vermeiden Sie es, in Panama physisch einkommenserzielende Tätigkeiten auszuüben, wenn Sie Ihr Einkommen außerhalb der panamaischen Steuerpflicht halten möchten. Dokumentieren Sie, wo diese Tätigkeiten stattfinden.
- An den Regeln des Heimatlandes ausrichten: Vor der Verlagerung von Vermögenswerten oder Managementfunktionen sollten die Regelungen zu CFC-, Anti-Hybrid- und Meldepflichten geprüft werden. Das begrenzte Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (17 Verträge) erhöht die Bedeutung nationaler Entlastungsmechanismen.
- Beachten Sie die EU-Sanktionsliste: In der EU ansässige Investoren sehen sich mit hohen Quellensteuern, verweigerten Abzügen und CFC-Regeln für Geldflüsse aus panamaischen Quellen konfrontiert. Die Strukturierung sollte entsprechend angepasst werden.
- Den richtigen Zeitpunkt für das 300-Dollar-Fenster finden: Die derzeitige Immobilienwertgrenze von 300,000 US-Dollar läuft am 15. Oktober 2026 aus. Danach gilt wieder die Mindestgrenze von 500,000 US-Dollar. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen.
- Liquiditätsplanung: Panamas dollarisierte Stabilität spricht für USD-Portfolios. Erwägen Sie Bank- und Depotstrategien, die den Wohnsitz in Panama ergänzen – darunter Festgeldanlagen für Investoren, die bereit sind, 750,000 US-Dollar anzulegen.
- Due-Diligence-Prüfung im Immobilienbereich: Eigentumsnachweis, Wertgutachten, Lastenfreiheit und die Einhaltung der ANATI-Vorgaben sind entscheidend, wenn Immobilien zur Qualifizierung genutzt werden. Führen Sie sorgfältige Unterlagen, um die Qualifizierungswürdigkeit und das fortbestehende Eigentum an dem Vermögenswert nachzuweisen.
- Diversifizierte Mobilität: Viele Familien kombinieren einen Standort in Amerika (Panama) mit einem Standort in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), um ihre geografische Vielfalt zu erweitern. Armenien bietet eigene Möglichkeiten. Wohnsitz durch Investition, günstig Steuersätze, und ein Wachsen Immobilienmarkt.
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