Die Republik Armenien hat vor kurzem ihr System zur Einreichung von Steuererklärungen überarbeitet und ist zu einem Pflicht zur elektronischen Einreichung der Einkommensteuererklärungen für die meisten Bürger. Diese Änderung ist Teil einer umfassenderen Reform der „universellen Einkommenserklärung“, die auf eine Verbesserung der Steuerkonformität und Transparenz abzielt. Nachfolgend finden Sie einen detaillierten Überblick über den aktuellen Rahmen der individuellen Besteuerung in Armenien, die kürzlich erfolgte Umstellung auf elektronische Einreichung, Anweisungen zur elektronischen Einreichung und die Auswirkungen für Steuerzahler.
Überblick über die Besteuerung von Einzelpersonen in Armenien
Steuerlicher Wohnsitz und Umfang: Nach dem armenischen Steuerrecht Bewohner (Personen, die ≥183 Tage im Jahr in Armenien leben oder deren Lebensschwerpunkt in Armenien) werden besteuert über deren weltweites Einkommen, wohingegen Nichtansässige werden nur auf ihr Einkommen aus armenischer Quelle besteuert. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuersätze: Armenien beschäftigt eine weitgehend Einheitliches Einkommensteuersystem für Einzelpersonen. Seit einigen Jahren beträgt der Standard-Einkommensteuersatz für die meisten Einkünfte aus unselbständiger und selbstständiger Arbeit pauschal 20 %. Dieser Pauschalsatz ist das Ergebnis einer schrittweisen Senkung des Steuersatzes (von 23 % im Jahr 2020 auf 20 % im Jahr 2023), wodurch das Steuersystem vereinfacht wurde. Zu den wichtigsten Steuersätzen und steuerpflichtigen Einkommensarten gehören:
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Einkommen aus Beschäftigung und Geschäftstätigkeit: Generell mit einer Pauschale besteuert 20% (wobei die Steuer normalerweise vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten wird).
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Zinsertrag: 10% (sofern nicht unter bestimmten Bedingungen davon befreit).
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Lizenzgebühren: 10% (endgültige Steuer, die oft vom Zahler an der Quelle einbehalten wird).
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Mieteinnahmen: 10% auf den Mietquittungen. (Hinweis: Übersteigen die Mieteinnahmen einer Person jährlich 60 Millionen AMD, wird auf den Betrag über diesem Schwellenwert eine zusätzliche Steuer von 10 % erhoben, wodurch der Steuersatz für den übersteigenden Betrag effektiv auf 20 % steigt.
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Kapitalgewinne und Immobilienverkäufe: Besteuert bei 0% zu 20% abhängig vom Vermögenswert und den Umständen. Beispielsweise können Gewinne aus dem Verkauf von Eigentum an eine andere Person steuerfrei sein, aber bestimmte Verkäufe (oder Verkäufe an Organisationen) können mit 10–20 % Steuern belegt werden.
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Dividenden: Normalerweise besteuert mit 5% sowohl für armenische Bürger als auch für ausländische Investoren.
In Armenien gilt für ansässige Personen das Welteinkommensprinzip, und durch internationale Abkommen werden Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschaffen.
Einwohner vs. Nicht-Einwohner: Während Einwohner ihr gesamtes weltweites Einkommen angeben müssen, Nichtansässige Personen werden nur auf Einkommen besteuert, das innerhalb der Grenzen Armeniens verdient wird. Arbeitgeber in Armenien behalten Steuern von Gehältern sowohl von Einwohnern als auch von Nicht-Einwohnern zum Pauschalsatz ein. Traditionell haben die meisten armenischen Arbeitnehmer kein Frontalunterricht. mussten überhaupt keine jährlichen Steuererklärungen abgeben – ihre Steuern wurden vollständig über Arbeitgebereinbehalte beglichen. Nur Einzelpersonen mit unversteuertem Einkommen (z. B. unabhängige Auftragnehmer, Vermieter oder andere mit Einkommen, das nicht dem Quellensteuerabzug unterliegt) mussten jährliche Erklärungen abgeben (normalerweise bis zum 20. April des Folgejahres). Dieses langjährige System wurde nun durch die neue universelle Erklärungspflicht auf den Kopf gestellt. Einzelpersonen, die steuerpflichtiges Einkommen jeglicher Art erhalten, das als steuerpflichtiges Einkommen bezeichnet wird, müssen eine Erklärung abgeben.
Für bestimmte Kategorien von Gebietsansässigen, die wesentliche Anteile an einer juristischen Person besitzen oder Kontrolle über diese ausüben, gelten ab dem Jahr 2023 besondere Steuerregelungen.
Einzelpersonen müssen sämtliche Einkommensarten angeben, einschließlich aller Zusatzeinkünfte, die nicht direkt mit einer Beschäftigung in Zusammenhang stehen, wie etwa Einkünfte aus zivilrechtlichen Verträgen oder der Vermietung von Immobilien, die als sonstige steuerpflichtige Einkünfte bezeichnet werden.
Verschiedene Einkunftsarten wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fallen unter die Kategorie des passiven Einkommens, für das bestimmte Steuersätze und -vorschriften gelten.
Aktuelle Änderungen im Steuerrecht und bei der Abgabe von Steuererklärungen
Erklärung zum bedingungslosen Grundeinkommen: Ende 2022 genehmigte die armenische Regierung Änderungen des Steuergesetzes zur Einführung einer System der „universellen Einkommenserklärung“ für Einzelpersonen. Diese Reform erweitert die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung auf praktisch alle armenischen ansässige Bürger, die schrittweise im Zeitraum 2023–2025 umgesetzt wird. Bisher reichten nur bestimmte Gruppen (wie Unternehmer oder Personen mit nicht einbehaltenem Einkommen) Erklärungen ein, aber nach dem neuen System müssen die meisten Bürger ihr Jahreseinkommen angeben, auch wenn alle Steuern bereits durch Einbehaltung bezahlt wurden. Ziel ist es, alle Einkommen (einschließlich passiver und nicht steuerpflichtiger Einkünfte) in einer Erklärung zur Identifizierung aller nicht registrierte Einkünfte, Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Verbesserung der Transparenz in den persönlichen Finanzen.
Phasenweise Einführung (2023–2025): Das Mandat wird in drei Phasen umgesetzt:
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Phase 1 (für Einkommen 2023, Einreichung 2024): Zunächst mussten bestimmte Personengruppen für das Steuerjahr 2023 eine Steuererklärung einreichen. Dazu gehörten Beamte, Großaktionäre, wirtschaftliche Eigentümer und Personen mit erheblichen Krediten. Konkret mussten ab Ende 2023 Beamte in staatlichen oder kommunalen Dienstpositionen, Einwohner, die Aktionäre/Eigentümer von Unternehmen mit einem Bruttoeinkommen von ≥ 1 Milliarde AMD im Jahr 2022 waren, Personen, die gemäß den Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche als „wirtschaftliche Eigentümer“ identifiziert wurden, und alle Personen, die im Jahr 20 Kredite in Höhe von 2023 Millionen AMD oder mehr erhielten, eine persönliche Einkommenserklärung abgeben. Die Abgabefrist für das Einkommen 2023 war May 1, 2024 . Dies war das erste Mal, dass viele Einzelpersonen in Armenien eine Steuererklärung abgeben mussten. Die ausgestellte staatliche Registrierungsbescheinigung bestätigt die Registrierung von Einzelpersonen oder Unternehmen, die in der Republik Armenien geschäftlich tätig sind.
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Phase 2 (für Einkommen 2024, Einreichung 2025): Die Anforderung wurde erweitert auf „überwiegende Mehrheit der Steueransässigen“ von Armenien. Tatsächlich müssen nun alle erwachsenen armenischen Bürger, die als steueransässig gelten (d. h. 183+ Tage in Armenien verbracht haben), generell eine Steuererklärung für 2024 einreichen. Dazu gehören reguläre Arbeitnehmer (jeder mit einem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag im Jahr 2024), Freiberufler mit steuerpflichtigem Einkommen aus zivilrechtlichen Verträgen, alle Kategorien aus Phase 1 (Beamte, Großaktionäre usw.) und im Wesentlichen die meisten normalen arbeitenden Bürger. Sogar diejenigen mit kein Einkommen während des Jahres müssen eine „Null“-Erklärung abgeben, wenn sie in die erforderlichen Kategorien fallen (z. B. wenn sie im Vorjahr eine Erklärung abgegeben haben). Die ursprüngliche gesetzliche Frist war der 1. Mai 2025. Aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten kündigte die Regierung jedoch eine Verlängerung bis 1. November 2025 für die Abgabe der Einkommenserklärungen 2024. Diese einmalige Fristverlängerung wurde gewährt, da vielen Bürgern die für die elektronische Abgabe erforderlichen neu ausgestellten Personalausweise fehlten, wodurch es zu Rückständen bei der Einholung der erforderlichen elektronischen Signaturen kam.
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Phase 3 (2025 und darüber hinaus): Bis 2025 wird das System der „Universalen Erklärung“ vollständig eingeführt sein, das heißt alle erwachsenen ansässigen Bürger von Armenien werden künftig jährliche Steuererklärungen einreichen. Es wird erwartet, dass der Prozess ab dem Einkommen im Jahr 2025 (das im Jahr 2026 eingereicht werden muss) zur Routine wird. Die Standardfrist soll auf Mai 1 jedes Jahres (nach 2025), sofern keine weiteren Änderungen angekündigt werden.
Obligatorische elektronische Einreichung: Ein zentraler Aspekt der Reform ist, dass Erklärungen müssen elektronisch eingereicht werden – Papiereinreichungen sind nicht mehr die Regel. Einkommensteuererklärungen müssen über das Einheitliches System elektronischer Dienste für Einzelpersonen (erreichbar über das Self-Service-Portal: https://self-portal.taxservice.am/). Dieses webbasierte System (mit einer bald erscheinenden mobilen App) ist für den Benutzerkomfort auf Armenisch, Englisch und Russisch verfügbar. Die armenische Regierung hat diese E-Filing-Anforderung neben der Erklärungspflicht in das Gesetz aufgenommen und damit die elektronische Einreichung für alle Erklärungspflichtigen faktisch obligatorisch gemacht. Infolgedessen mussten sich armenische Steuerzahler an die Verwendung von Online-Tools gewöhnen (oder Hilfe in Anspruch nehmen), um ihren neuen Verpflichtungen nachzukommen.
So reichen Sie in Armenien eine elektronische Steuererklärung ein
Das Einreichen einer elektronischen Steuererklärung in Armenien erfordert einige vorbereitende Schritte und die Nutzung des Online-Portals. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum E-Filing-Prozess, einschließlich der erforderlichen Plattformen und Unterlagen:
1. Erhalten Sie eine elektronische Identifikation und Signatur: Um auf das elektronische Steuererklärungssystem zugreifen zu können, müssen sich Steuerzahler mit einer sicheren elektronischen Signatur authentifizieren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diesen digitalen Ausweis zu erhalten:
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Personalausweis (eID): Armenischer Staatsbürger Ausweise enthalten einen elektronischen Chip, der digitale Zertifikate speichern kann. Wenn Sie einen neueren Ausweis (aus den letzten Jahren) und dessen PIN-Codes haben, können Sie sich damit anmelden. Sie benötigen einen Chipkartenleser, um den Ausweis mit Ihrem Computer zu verbinden und die elektronische Signatur zu aktivieren.
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Mobile ID (mID): Dies ist eine bequeme Möglichkeit, Ihr Mobiltelefon zu nutzen. Sie benötigen dafür eine spezielle ID-SIM-Karte von einem lokalen Mobilfunkanbieter (erhältlich in den Servicecentern der Mobilfunkanbieter) und registrieren Sie diese mit Ihren Ausweisdokumenten. Sobald die ID-SIM mit einem E-Signatur-Dienst (häufig über den Anbieter oder online) aktiviert wurde, können Sie sich über Ihre Telefonnummer anmelden – Ihr Telefon wird so im Wesentlichen zu einem Authentifizierungstoken.
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Cloudbasierte Signatur (z. B. „CoSign“-Dienst): Armenien bietet auch einen Cloud-Dienst für elektronische Signaturen (manchmal auch als CoSign bezeichnet) an. Sie können eine Cloud-Signatur bei autorisierten Anbietern wie EKENG CJSC oder bei Pass- und Migrationsämtern beantragen. Für diese Methode ist keine physische Karte oder SIM-Karte erforderlich. Stattdessen wird Ihr digitales Zertifikat sicher online gespeichert und Sie melden sich mit Anmeldeinformationen und Zwei-Faktor-Authentifizierung an, um elektronisch zu unterschreiben.
Steuerberater sind dafür zuständig, von verschiedenen Einkommensarten Quellensteuer einzubehalten und den endgültigen Steuerbetrag zu berechnen, den der Steuerzahler zu zahlen hat.
Um eines dieser Dokumente zu erhalten, beantragen Sie es normalerweise bei der Pass- und Visaabteilung (Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst) des Innenministeriums oder über EKENG (Anbieter der E-Government-Infrastruktur der Regierung). Stellen Sie nach Erhalt sicher, dass Ihre elektronische ID/Signatur aktiv ist. (Wenn Sie bereits über eine aktive elektronische ID und Signatur verfügen, sind in diesem Schritt keine weiteren Maßnahmen erforderlich.)
2. Greifen Sie auf das Online-Steuerportal zu: Der nächste Schritt besteht darin, das Online-Anmeldesystem des SRC für Einzelpersonen zu betreten. Die Plattform kann auf zwei Arten erreicht werden:
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Besuchen Sie die Offizielle Website des State Revenue Committee (src.am). Navigieren Sie zum Abschnitt „Natürliche Person“ oder „Einzelperson“ und suchen Sie nach dem Link zum System zur jährlichen Einkommenserklärung (häufig mit der Bezeichnung „Jährliche Erklärung für Einzelpersonen“).
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Gehen Sie direkt zu self-portal.taxservice.am, das einheitliche System für elektronische Dienste für Einzelpersonen.
Steuerberater spielen im Steuersystem eine entscheidende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit der Quellensteuer auf verschiedene Einkommensarten.
Auf der Login-Seite des Portals werden Sie aufgefordert, sich über das „Yes Em“ nationales Identifikationssystem (gebrandmarkt als «Видингий եմ» oder „Ich bin‘s“ auf Armenisch). Wählen Sie Ihre Anmeldemethode (Mobile ID, Personalausweis oder eine andere verfügbare Option) und folgen Sie den Anweisungen zur Authentifizierung. Wenn Sie beispielsweise einen Personalausweis verwenden, stecken Sie ihn in das Lesegerät und geben Ihre PIN ein; wenn Sie Mobile-ID verwenden, bestätigen Sie einen Code, der an Ihr Telefon gesendet wird. Das „Yes Em“-System ist im Wesentlichen das einheitliche Anmeldeportal für E-Government-Dienste und stellt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) aus, falls Sie diese nicht bereits während des Registrierungsprozesses haben. Neue Benutzer können ihre TIN auch über dieses Portal im Rahmen der Erstregistrierung erhalten (das System führt Sie bei Bedarf durch einen „TIN erhalten“-Prozess).
3. Steuererklärung ausfüllen und abschicken: Sobald Sie sich angemeldet haben, finden Sie Ihr persönliches Dashboard. Die Steuerbehörde hat möglicherweise eine vorausgefüllter Erklärungsentwurf für Sie, gefüllt mit Informationen, die sie haben (z. B. Ihr offiziell gemeldetes Gehaltseinkommen, einbehaltene Steuern usw.). Überprüfen Sie die vorab ausgefüllten Daten sorgfältig. Sie müssen alle zusätzlichen Einkünfte hinzurechnen die nicht vorab gemeldet wurden (z. B. freiberufliche Einkünfte, Mieteinnahmen, ausländische Einkünfte, große Geschenke oder erhaltene Darlehen usw.), und Sie sollten sowohl steuerpflichtige als auch bestimmte nicht steuerpflichtige Einkünfte gemäß den Vorschriften angeben. Das System verfügt über Felder und Formulare zur Eingabe verschiedener Einkommensarten und zulässiger Abzüge. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um alle erforderlichen Abschnitte des Formulars auszufüllen. „Berechnung der Einkommensteuer und der Sozialabgaben (Erklärung)“ Formular. Die Benutzeroberfläche ist auf Englisch, Armenisch und Russisch verfügbar und führt Sie Schritt für Schritt durch das Formular. Zu den wichtigsten Informationen oder Unterlagen, die Sie möglicherweise zur Hand haben müssen, gehören: Angaben zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vertragsarbeit (verdiente Beträge), Unterlagen zu Einkünften im Ausland oder im Ausland gezahlten Steuern (um ggf. eine Gutschrift zu beantragen) und Belege für bestimmte Ausgaben, wenn Sie zulässige Rückerstattungen beantragen möchten (mehr dazu weiter unten). Nachdem Sie bestätigt haben, dass alle Informationen korrekt und vollständig sind, werden Sie die Erklärung elektronisch einreichen durch das Portal.
Nach erfolgreicher Übermittlung stellt das System normalerweise eine Bestätigung oder Referenznummer bereit. Eventuelle fällige Steuern (für Einkommen, die nicht bereits durch Quellensteuer besteuert wurden) sollten bis zur gleichen Frist bezahlt werden – das Portal berechnet den ausstehenden Betrag. Wenn Sie hingegen eine Rückerstattung fällig haben (beispielsweise über den „Sozialkredit“ für Ausgaben), wird das System dies erfassen und das SRC wird die Rückerstattung nach Überprüfung auf Ihr Bankkonto überweisen.
Schlüsseldaten: Für das Steuerjahr 2024 (eingereicht im Jahr 2025) ist die Frist November 1, 2025 (verlängert vom üblichen 1. Mai). Generell wird erwartet, dass die jährliche Einreichungsfrist in Zukunft Mai 1 des auf das Steuerjahr folgenden Jahres (z. B. 1. Mai 2026 für das Einkommen 2025), sofern nicht anders angekündigt. Es ist ratsam, die Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Frist einzureichen, um technische Störungen in letzter Minute zu vermeiden und sich Zeit zu lassen, etwaige Anmelde- oder Übermittlungsprobleme zu lösen (insbesondere angesichts der großen Anzahl neuer Benutzer im System).
Notwendige Dokumentation: Obwohl das E-Filing-System weitgehend vorab ausgefüllt sein soll, sollten Steuerzahler alle relevanten Dokumente zusammentragen, wie z. B.: Nachweise über unversteuertes Einkommen (Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge mit Zahlungen für freiberufliche Tätigkeiten oder Mietzahlungen), Nachweise über im Ausland gezahlte Steuern (bei Beantragung einer ausländischen Steuergutschrift) und Quittungen für förderfähige Ausgaben ob sie die staatliche Erstattung (Sozialkredit) für Ausgaben wie Bildung, Gesundheitsversorgung oder Hypothekenzinsen nutzen möchten (da diese gemeldet werden müssen, um die Steuerrückerstattung zu erhalten). Einwohner, die für ausländische Unternehmen arbeiten, sollten das ausländische Einkommen und die gezahlten Steuern notieren, da sie dieses Einkommen deklarieren und möglicherweise die Differenz zahlen werden, wenn die ausländische Steuer unter dem armenischen Satz lag. Für die meisten regulären Mitarbeiter liegt die wichtigste „Dokumentation“ bereits bei den Steuerbehörden (die Lohnabrechnungen Ihres Arbeitgebers), sodass der Vorgang unkompliziert sein sollte – Sie müssen hauptsächlich die Daten überprüfen und einreichen.
Auswirkungen auf Steuerzahler (Steueransässige und Steuerfremde)
Die Umstellung auf die obligatorische elektronische Einreichung hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerzahler, sowohl positive als auch herausfordernde. Hier diskutieren wir die Vorteile, gemeinsamen Herausforderungen und Compliance-Probleme für verschiedene Gruppen:
Vorteile und Möglichkeiten:
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Optimiertes Steuermanagement: Das neue System schafft eine One-Stop-Portal für Privatpersonen zur Abwicklung von Steuerangelegenheiten. Steuerzahler können nun ihre erfassten Einkünfte und einbehaltenen Steuern ganz einfach an einem Ort einsehen. Diese Transparenz ermöglicht es Privatpersonen, zu überprüfen, ob ihre Arbeitgeber ihre Einkünfte und Steuern ordnungsgemäß gemeldet haben.
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Vorab ausgefüllte Daten und vereinfachte Compliance: Für diejenigen, deren einziges Einkommen aus dem Gehalt eines armenischen Arbeitgebers besteht, wird die Erklärung größtenteils vom SRC vorab ausgefüllt. In solchen Fällen ist das Ausfüllen eine schnelle Online-Prüfungs- und Genehmigungsaufgabe, was bedeutet, dass die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Berechnung nicht aufwändig ist (es ist ein zusätzlicher Verwaltungsschritt, aber keine zusätzliche Steuerbelastung).
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Steuerrückerstattung durch „Social Credit“: Ein bemerkenswerter positiver Effekt ist die Einführung eines Sozialkredit Anreizprogramm. Einzelpersonen, die Erklärungen einreichen, können Rückerstattungen (Gutschriften) der Einkommensteuer für bestimmte persönliche Ausgaben. Die Regierung erlaubt die Rückerstattung eines Teils der gezahlten Kosten für Ausbildung oder Krankenversicherung für den Steuerzahler oder seine Familie. Wenn Sie beispielsweise Studiengebühren oder Krankenversicherungsrechnungen bezahlt haben, kann Ihnen ein Teil dieser Ausgaben als Einkommensteuerrückerstattung angerechnet werden, nachdem Sie Ihr Einkommen deklariert haben. Anfang 2025 berichteten die Behörden, dass Hunderte von Bürgern bereits solche Rückerstattungen in ihren Steuererklärungen für 2024 erhalten haben, was insgesamt Hunderte Millionen Dram an Rückerstattungen im Rahmen des Sozialkreditprogramms entspricht.
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Bekämpfung der Schattenwirtschaft: Aus gesellschaftlicher Sicht zielt die allgemeine Erklärung darauf ab, mehr Einkommen aus dem Schatten zu holen. Gesetztreue Steuerzahler könnten auf lange Sicht profitieren, wenn die allgemeine Einhaltung der Steuervorschriften zunimmt – dies könnte zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast und möglicherweise zu besseren öffentlichen Dienstleistungen führen, die durch höhere Einnahmen finanziert werden. Das System hilft auch dabei, die tatsächlicher wirtschaftlicher Status, die die Regierung nutzen kann, um Sozialhilfe oder Subventionen gezielt denjenigen zukommen zu lassen, die sie wirklich brauchen (da sie über umfassende Daten zu den Einkommen aller Menschen verfügt).
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Komfort der elektronischen Einreichung: Durch die elektronische Einreichung müssen Steuerzahler nicht mehr persönlich mit Papierformularen zum Finanzamt gehen. Dies ist besonders für Bürger von Vorteil, die in Regionen leben, die weit von Steuerämtern entfernt sind, oder für Bürger im Ausland (sofern sie noch als Einwohner gelten). Das Online-System ist rund um die Uhr von überall aus zugänglich und unterstützt drei Sprachen. Dadurch ist es für viele benutzerfreundlich, darunter auch für Diaspora-Rückkehrer, die möglicherweise englische oder russische Benutzeroberflächen bevorzugen. Mit der Zeit wird die Verfügbarkeit einer mobilen App (wie von SRC angedeutet) den Komfort weiter erhöhen und es den Menschen ermöglichen, ihre Steuererklärung über ihr Smartphone einzureichen.
Herausforderungen und Anpassungsprobleme:
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Anfängliche Verwirrung und technische Störungen: Die Einführung des neuen Systems wurde begrüßt öffentliche Verwirrung und etwas Panik. Viele Bürger waren mit der Abgabe von Steuererklärungen überhaupt nicht vertraut, was zu Unsicherheit darüber führte, was und wie angegeben werden muss. Der Prozess zur Erlangung einer elektronischen Signatur (Personalausweis, mobiler Personalausweis) führte zu Engpässen – mit langen Wartezeiten für die Ausstellung neuer Personalausweise, wie der Premierminister anmerkte. Darüber hinaus erlebte das elektronische Portal des SRC Anfang 2024 technische Schwierigkeiten und Ausfallzeiten aufgrund des beispiellosen Benutzeraufkommens, was zu Frustration führte. Diese Probleme erforderten Fristverlängerungen und kontinuierliche Aufklärungsbemühungen der Öffentlichkeit.
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Digitale Kompetenz und Zugang: Nicht alle Einwohner sind gleichermaßen technisch versiert. Ältere Steuerzahler oder Menschen in ländlichen Gebieten mit eingeschränktem Internetzugang hatten Schwierigkeiten, das Online-System zu nutzen. Obwohl in Armenien viele Mobiltelefone verwendet werden, kann die Navigation in einem elektronischen Formular für manche entmutigend sein. Dies hat dazu geführt, dass viele Menschen Hilfe bei Steuerberatern oder technisch versierten Verwandten suchen, insbesondere im ersten Jahr der Steuererklärung. Die Regierung hat darauf reagiert, indem sie Helpdesks und Tutorials (einschließlich FAQs und sogar Instagram-Videoanleitungen) eingerichtet hat, um die Bürger bei dem Verfahren zu unterstützen.
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Compliance-Belastung für bestimmte Einkommensarten: Einwohner mit mehreren Einkommensquellen (z. B. Freiberufler, die für ausländische Kunden arbeiten, Vermieter oder Personen, die Überweisungen aus dem Ausland erhalten) müssen nun alle diese Einkünfte sorgfältig nachverfolgen und melden. Unter dem alten System wurden einige dieser Einkünfte möglicherweise nicht gemeldet; jetzt besteht eine gesetzliche Verpflichtung, sie anzugeben. Beispielsweise muss ein in Armenien ansässiger Einwohner, der für ein ausländisches Unternehmen IT-Arbeit aus der Ferne verrichtet, dieses Einkommen angeben und muss möglicherweise armenische Steuern zahlen, wenn die im Ausland gezahlten Steuern unter 20 % liegen. Dies schafft eine neue Compliance-Belastung – sie müssen möglicherweise zusätzliche Steuern berechnen und zahlen oder zumindest Unterlagen einreichen, um ausländische Steuergutschriften zu beantragen. Die Bekanntheit dieser Regeln (insbesondere in den wachsenden Expat und digitaler Nomade community in Armenien) ist eine ständige Herausforderung.
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Nichtansässige und Ausländer: Ein bemerkenswerter Aspekt ist, dass Nichtstaatsangehörige (Ausländer) in Armenien arbeiten oder leben, kein Frontalunterricht. verpflichtet, nach dem neuen universellen System eine Steuererklärung abzugeben. Sie werden weiterhin über Quellensteuer oder nach den bisherigen Regeln besteuert. Diese Unterscheidung bedeutet, dass für ausländische Einwohner ein einfacheres Verfahren gilt (keine jährliche Erklärung), während armenische Bürger eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie die Wohnsitzkriterien erfüllen. Einige Ausländer können sich jedoch dennoch für die Abgabe entscheiden, wenn sie Einkünfte aus armenischer Quelle haben, die nicht an der Quelle besteuert werden. Für Armenier in der Diaspora könnte das Gesetz verwirrend sein: Ein armenischer Bürger, der die meiste Zeit des Jahres im Ausland lebt, ist befreit wenn sie weniger als 183 Tage in Armenien verbringen. Aber wenn sie häufig nach Armenien oder bewegt Mitte des Jahres zurück, könnten sie versehentlich „steuerpflichtig“ werden und damit verpflichtet sein, ihr weltweites Einkommen zu deklarieren. Die 183-Tage-Regel ist für Doppelstaatsbürger und Diaspora-Mitglieder von entscheidender Bedeutung, um die Vorschriften einzuhalten oder zu wissen, ob sie Anspruch auf eine Befreiung haben.
Zusammenfassend reichen die Auswirkungen auf die Steuerzahler von größere Eigenverantwortung und potenzielle finanzielle Vorteile (durch einfachere Rückerstattungen und eine transparente Aufzeichnung der eigenen Steuern) zu wachsende Schwierigkeiten bei der Anpassung an eine Ära der digitalen Steuerkonformität. Mit der Zeit, wenn die Vertrautheit zunimmt und das System sich stabilisiert, besteht die Hoffnung, dass die jährliche elektronische Einreichung für die armenischen Einwohner zu einem normalen, unkomplizierten Aspekt der persönlichen Finanzen wird.
Befreiungen und Strafen für Steuerberater im Rahmen der E-Filing-Vorschrift
Wer ist von der Einreichungspflicht befreit? Die universelle Einreichungspflicht gilt allgemein, es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen. Sie sind kein Frontalunterricht. verpflichtet, eine jährliche Einkommenserklärung einzureichen, wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen:
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Nichtansässige Bürger: Armenische Staatsbürger, die während des Steuerjahres weniger als 183 Tage in Armenien verbringen, gelten nicht als Steuerinländer und sind daher für dieses Jahr von der Steuererklärung befreit. Beispielsweise muss ein im Ausland lebender armenischer Staatsbürger, der das Land nur kurz besucht, sein Einkommen in Armenien nicht deklarieren.
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Touristen und Einwohner mit Sonderstatus: Ausländische Staatsbürger, die Armenien besuchen (Touristen), oder solche, die einen speziellen 5- oder 10-jährigen Aufenthaltspass besitzen (oft ein Status, der Mitgliedern der armenischen Diaspora oder bestimmten Investoren gewährt wird), sind im Allgemeinen von der Steuer befreit. Ihr Einkommen aus armenischen Quellen, falls vorhanden, wird normalerweise über Quellensteuer oder andere Mechanismen abgewickelt, und sie haben keine Erklärungspflicht.
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Nicht-Bürger Arbeiten in Armenien: Wenn Sie kein armenischer Staatsbürger sind (unabhängig davon, wie viele Tage Sie im Land verbringen), unterliegen Sie nicht dem neuen System der universellen Steuererklärung. (Solche Personen können weiterhin armenische Steuern auf lokales Einkommen über die Gehaltsabrechnung zahlen oder bei Bedarf nach den alten Regeln einreichen, unterliegen jedoch nicht der bürgerschaftsbasierten Verpflichtung.)
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Minderjährige: Natürliche Personen, die am Ende des Steuerjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keine Erklärung abgeben.
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Einzelunternehmer (IEs) und Einzelunternehmer: Diese Kategorie ist etwas differenziert. Registrierte Unternehmer (Einzelunternehmer) in Armenien reichen bereits separate Steuererklärungen für ihre Geschäftstätigkeiten ein. Das SRC hat klargestellt, dass wenn eine Einzelperson als „Einzelunternehmer“ registriert ist und ihr gesamtes Einkommen aus ihrem Geschäft stammt, das sie separat meldet, tun sie kein Frontalunterricht. müssen dies in die persönliche Einkommenserklärung aufnehmen. Tatsächlich sind IEs nicht verpflichtet, die neue Erklärung für ihr Geschäftseinkommen einzureichen. Aber wenn sie auch andere Einkünfte haben (wie ein Nebenjob als Arbeitnehmer oder eine der Kategorien, die eine Erklärung erfordern), dann müssen sie diese Einkünfte angeben. Kurz gesagt, Geschäftsinhaber müssen ihre Geschäftseinnahmen nicht doppelt angeben, aber sie müssen andere persönliche Einkünfte außerhalb des Geschäfts angeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Befreiung von der Einreichungspflicht befreit einen nicht von der Zahlung fälliger Steuern. Beispielsweise zahlt ein Nichtansässiger weiterhin die geltende armenische Steuer auf lokales Einkommen (durch Quellensteuer oder durch separate Steuererklärung, falls erforderlich), ist jedoch von der jährlichen Erklärungsformalität befreit. Die oben genannten Kategorien sind im Wesentlichen Ausnahmen, um den Anwendungsbereich einzuschränken auf „ansässige Bürger“ – d. h., der Schwerpunkt der Politik liegt auf Bürgern Armeniens, die hauptsächlich in Armenien leben.
Strafen bei Nichteinhaltung: Um die neuen Regeln durchzusetzen, hat die Regierung ein Strafsystem eingeführt, das allerdings sanft beginnt, damit sich die Menschen daran gewöhnen können. So funktioniert es, wenn eine Person die Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht:
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Für einen erster Fehlschlagerhält die Person in der Regel eine Offizielle Warnung. Das SRC benachrichtigt den Steuerzahler darüber, dass er seine Erklärung nicht eingereicht hat und gewährt ihm eine kurze Frist (z. B. 30 Tage), um Abhilfe zu schaffen.
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Wenn die Person auch nach Ablauf der Mahnfrist (30 Tage) keine Einreichung vornimmt, dann ein Geldstrafe verhängt wird. Die Höhe der Geldbußen ist nach der Kategorie des Steuerpflichtigen differenziert:
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Normale Privatpersonen müssen mit einer Geldstrafe von AMD 5,000 (ca. 10–15 US-Dollar) bei Nichteinreichung.
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Diejenigen, die wichtige Teilnehmer an Unternehmen sind (z. B. Aktionäre oder Partner großer Unternehmen mit einem Bruttoeinkommen von über ~ AMD 1 Milliarde) müssen mit einer höheren Geldstrafe rechnen AMD 50,000 (etwa 120–130 US-Dollar), was die größere Verantwortung widerspiegelt, die von Personen in finanziell bedeutenden Positionen erwartet wird.
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Anhaltende Nichteinhaltung oder wiederholte Verstöße in den Folgejahren können zu höheren Geldbußen oder anderen Verwaltungsstrafen gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten führen, das nun auch Strafen für das Erklärungssystem enthält. In extremen Fällen kann vorsätzliches Versäumnis, eine Steuererklärung abzugeben, in Verbindung mit Steuerhinterziehung möglicherweise zu einer rechtlichen Haftung führen, aber für die meisten Personen besteht das unmittelbare Risiko einer Verwaltungsstrafe.
Es ist hervorzuheben, dass der Ansatz der Regierung zunächst eher auf Zuckerbrot und Peitsche und Nachsicht basiert: erstes Jahr (2023 Einreichung im Jahr 2024) Es gab hauptsächlich Warnungen und einen pädagogischen Ansatz. Der Premierminister und der SRC haben Verständnis dafür gezeigt, dass die Menschen Zeit brauchen, um sich Ausweise zu besorgen und sich an das System zu gewöhnen, weshalb die Fristen verlängert wurden und Ersttäter nur noch mit Warnungen geahndet werden. Da das System jedoch ausgereifter ist, wird von den Steuerzahlern erwartet, dass sie ihre Steuererklärung jedes Jahr einreichen. Um Strafen zu vermeiden, sollten Einzelpersonen die jährliche Frist in ihren Kalendern markieren und ihre Steuererklärung rechtzeitig einreichen, auch wenn sie kein Einkommen zu melden haben (in diesem Fall ist eine Nulleinkommenserklärung erforderlich, wenn sie zur verpflichteten Gruppe gehören).
Armeniens Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen stellt einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung und Transparenz in der Steuerverwaltung dar. Zwar stellt sie die Steuerzahler kurzfristig vor Herausforderungen, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, doch legt sie den Grundstein für ein umfassenderes und moderneres Steuersystem. Die Regierung legt dabei Wert auf Fairness und Effizienz – alle Bürger sollen in das Steuernetz einbezogen werden, Technologie soll die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und gutes Verhalten mit Steuergutschriften belohnt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
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Wer muss nach dem neuen System Armeniens eine Einkommensteuererklärung einreichen?
Fast alle in Armenien steuerpflichtigen Personen, einschließlich Arbeitnehmer, müssen jährliche Steuererklärungen abgeben, selbst wenn Quellensteuern einbehalten wurden. -
Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Für Einkünfte aus dem Jahr 2024 ist der Abgabetermin der 1. November 2025 (verlängert vom üblichen 1. Mai). Ab 2026 wird die Standardfrist jedes Jahr auf den 1. Mai zurückgesetzt. -
Wie erhalte ich eine elektronische Signatur zur Abgabe meiner Steuererklärung?
Sie können Armeniens Personalausweis (eID), Mobile ID (mID)den Cloudbasierte Signaturdienste um Ihre Identität für die elektronische Einreichung zu authentifizieren. Diese erhalten Sie über EKENG oder Passservicezentren. -
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung nicht einreiche?
Bei erstmaliger Nichteinhaltung wird in der Regel eine Verwarnung ausgesprochen. Wiederholte Verstöße können zu Geldstrafen von 5,000 AMD für Einzelpersonen und 50,000 AMD für Großaktionäre führen. -
Müssen Gebietsfremde eine Steuererklärung abgeben?
Nein, Gebietsfremde (einschließlich armenischer Staatsbürger, die sich weniger als 183 Tage in Armenien aufhalten) sind von der Pflicht zur allgemeinen Zollerklärung ausgenommen.
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