Die Republik Armenien hat kürzlich ihr System zur Abgabe der Einkommensteuererklärung grundlegend reformiert und die elektronische Einreichung für die meisten Bürger verpflichtend gemacht. Diese Änderung ist Teil einer umfassenderen Reform zur „universellen Einkommenserklärung“, die die Steuerehrlichkeit und -transparenz verbessern soll. Im Folgenden finden Sie einen detaillierten Überblick über das aktuelle Steuersystem für Privatpersonen in Armenien, die Umstellung auf die elektronische Einreichung, Anleitungen zur elektronischen Abgabe und die Auswirkungen für Steuerzahler.
Überblick über die Besteuerung von Einzelpersonen in Armenien
Steuerliche Ansässigkeit und Geltungsbereich: Nach armenischem Steuerrecht werden Ansässige (Personen, die sich mindestens 183 Tage im Jahr in Armenien aufhalten oder ihren Lebensmittelpunkt in Armenien haben ) mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert , während Nichtansässige nur mit ihrem in Armenien erzielten Einkommen besteuert werden. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Einkommensteuersätze: Armenien wendet ein weitgehend einheitliches Einkommensteuersystem für Privatpersonen an. Seit einigen Jahren beträgt der reguläre Einkommensteuersatz für die meisten Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger Tätigkeit einheitlich 20 %. Dieser einheitliche Steuersatz resultiert aus einer schrittweisen Senkung des Steuersatzes (von 23 % im Jahr 2020 auf 20 % bis 2023), wodurch das Steuersystem vereinfacht wurde. Zu den wichtigsten Steuersätzen und steuerpflichtigen Einkommensarten gehören:
-
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und aus selbstständiger Tätigkeit: Werden in der Regel mit einem einheitlichen Steuersatz von 20 % besteuert (die Steuer wird üblicherweise vom Arbeitgeber direkt an der Quelle einbehalten).
-
Zinserträge: 10 % (sofern nicht unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung vorliegt).
-
Lizenzgebühren: 10 % (endgültige Steuer, die in der Regel vom Zahler direkt an der Quelle einbehalten wird).
-
Mieteinnahmen: 10 % auf die Mieteinnahmen. (Hinweis: Übersteigen die Mieteinnahmen einer Person 60 Millionen AMD pro Jahr, wird auf den Betrag über dieser Grenze eine zusätzliche Steuer von 10 % erhoben, wodurch sich der Steuersatz für den übersteigenden Betrag effektiv auf 20 % erhöht.)
-
Kapitalgewinne und Immobilienverkäufe: Die Besteuerung liegt je nach Vermögenswert und Umständen zwischen 0 % und 20 % . Beispielsweise können Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien an Privatpersonen steuerfrei sein, während für bestimmte Verkäufe (oder Verkäufe an Organisationen) eine Steuer von 10 % bis 20 % anfallen kann.
-
Dividenden: Werden in der Regel sowohl von armenischen Staatsbürgern als auch von ausländischen Investoren mit 5 % besteuert.
In Armenien gilt für ansässige Personen das Welteinkommensprinzip, und durch internationale Abkommen werden Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschaffen.
Einwohner vs. Nicht-Einwohner: Einwohner müssen ihr gesamtes Welteinkommen angeben, während Nicht-Einwohner nur auf ihr innerhalb Armeniens erzieltes Einkommen besteuert werden. Arbeitgeber in Armenien behalten die Lohnsteuer sowohl von Einwohnern als auch von Nicht-Einwohnern pauschal ein. Traditionell mussten die meisten armenischen Arbeitnehmer keine jährliche Steuererklärung abgeben – ihre Steuern wurden vollständig über die Arbeitgeberabzüge beglichen. Lediglich Personen mit steuerfreiem Einkommen (z. B. Selbstständige, Vermieter oder andere mit nicht steuerpflichtigem Einkommen) mussten eine jährliche Steuererklärung abgeben (in der Regel bis zum 20. April des Folgejahres). Dieses langjährige System wurde nun durch die neue allgemeine Erklärungspflicht grundlegend verändert. Personen, die steuerpflichtiges Einkommen beziehen, sind nun verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Für bestimmte Kategorien von Gebietsansässigen, die wesentliche Anteile an einer juristischen Person besitzen oder Kontrolle über diese ausüben, gelten ab dem Jahr 2023 besondere Steuerregelungen.
Einzelpersonen müssen sämtliche Einkommensarten angeben, einschließlich aller Zusatzeinkünfte, die nicht direkt mit einer Beschäftigung in Zusammenhang stehen, wie etwa Einkünfte aus zivilrechtlichen Verträgen oder der Vermietung von Immobilien, die als sonstige steuerpflichtige Einkünfte bezeichnet werden.
Verschiedene Einkunftsarten wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fallen unter die Kategorie des passiven Einkommens, für das bestimmte Steuersätze und -vorschriften gelten.
Aktuelle Änderungen im Steuerrecht und bei der Abgabe von Steuererklärungen
Allgemeine Einkommenserklärung: Ende 2022 verabschiedete die armenische Regierung Änderungen des Steuergesetzes zur Einführung einer allgemeinen Einkommenserklärung für Privatpersonen. Diese Reform erweitert die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung auf nahezu alle in Armenien ansässigen Bürger und wird schrittweise zwischen 2023 und 2025 umgesetzt. Zuvor mussten nur bestimmte Gruppen (wie Unternehmer oder Personen mit nicht einbehaltenen Einkünften) eine Steuererklärung abgeben. Nach dem neuen System müssen nun die meisten Bürger ihr jährliches Einkommen angeben, selbst wenn alle Steuern bereits durch den Steuerabzug entrichtet wurden. Ziel ist es, sämtliche Einkünfte (einschließlich passiver und steuerfreier Einkünfte) in einer Erklärung zu erfassen, um nicht deklarierte Einkünfte aufzudecken, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Transparenz der persönlichen Finanzen zu erhöhen.
Stufenweise Einführung (2023–2025): Das Mandat wird in drei Phasen eingeführt:
-
Phase 1 (für Einkünfte 2023, Abgabe 2024): Zunächst mussten bestimmte Personengruppen für das Steuerjahr 2023 eine Steuererklärung abgeben. Dazu gehörten Amtsträger , Großaktionäre, wirtschaftlich Berechtigte und Personen mit erheblichen Krediten. Konkret mussten ab Ende 2023 folgende Personengruppen eine Einkommenserklärung abgeben: Beamte im Staats- oder Gemeindedienst, Einwohner, die Aktionäre/Eigentümer von Unternehmen mit einem Bruttoeinkommen von mindestens 1 Milliarde AMD im Jahr 2022 waren, Personen, die gemäß den Geldwäschegesetzen als wirtschaftlich Berechtigte galten, und alle, die im Jahr 2023 Kredite in Höhe von 20 Millionen AMD oder mehr erhalten hatten. Die Abgabefrist für die Einkünfte 2023 war der 1. Mai 2024. Für viele war dies die erste Steuererklärung in Armenien. Die ausgestellte staatliche Registrierungsbescheinigung bestätigt die Registrierung von Personen oder Unternehmen, die in der Republik Armenien geschäftlich tätig sind.
-
Phase 2 (Einkommen 2024, Abgabe 2025): Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung wurde auf die überwiegende Mehrheit der Steueransässigen Armeniens ausgeweitet. Tatsächlich sind nun alle erwerbstätigen armenischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Armenien (d. h. mit einem Aufenthalt von mindestens 183 Tagen) verpflichtet, für 2024 eine Steuererklärung abzugeben. Dies umfasst reguläre Angestellte (alle mit einem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag im Jahr 2024), Freiberufler mit steuerpflichtigen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit, alle Kategorien aus Phase 1 (Beamte, Großaktionäre usw.) und im Wesentlichen die meisten erwerbstätigen Bürger. Selbst diejenigen, die im Jahr 2024 kein Einkommen erzielt haben , müssen eine Nullmeldung abgeben, wenn sie in die entsprechenden Kategorien fallen (z. B. wenn sie im Vorjahr eine Steuererklärung abgegeben haben). Die ursprüngliche Frist war der 1. Mai 2025. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Umsetzung verlängerte die Regierung die Frist für die Abgabe der Einkommenserklärung für 2024 jedoch bis zum 1. November 2025 . Diese einmalige Fristverlängerung wurde gewährt, weil vielen Bürgern die neu ausgestellten Ausweise fehlten, die für das elektronische Einreichungssystem notwendig waren, was zu Rückständen bei der Einholung der erforderlichen elektronischen Signaturen führte.
-
Phase 3 (ab 2025): Bis 2025 wird das System der allgemeinen Einkommenserklärung vollständig eingeführt sein. Das bedeutet, dass alle volljährigen, in Armenien ansässigen Staatsbürger künftig jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen. Es wird erwartet, dass das Verfahren ab dem Einkommen von 2025 (Einreichung 2026) zur Routine wird. Die reguläre Frist soll wieder der 1. Mai eines jeden Jahres (ab 2025) sein, sofern keine weiteren Änderungen angekündigt werden.
Elektronische Steuererklärung verpflichtend: Ein zentraler Aspekt der Reform ist die verpflichtende elektronische Abgabe der Steuererklärungen – Papierformulare sind nicht mehr üblich. Einkommensteuererklärungen müssen über das Einheitliche System für elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen (erreichbar über das Selbstbedienungsportal: https://self-portal.taxservice.am/ ) eingereicht werden. Dieses webbasierte System (eine mobile App ist in Planung) ist für eine komfortable Nutzung auf Armenisch, Englisch und Russisch verfügbar. Die armenische Regierung hat diese Pflicht zur elektronischen Abgabe zusammen mit der Erklärungspflicht in das Gesetz integriert und die elektronische Einreichung damit für alle Steuerpflichtigen verpflichtend gemacht. Infolgedessen mussten sich armenische Steuerzahler an die Nutzung von Online-Tools gewöhnen (oder Unterstützung in Anspruch nehmen), um ihren neuen Verpflichtungen nachzukommen.
So reichen Sie in Armenien eine elektronische Steuererklärung ein
Das Einreichen einer elektronischen Steuererklärung in Armenien erfordert einige vorbereitende Schritte und die Nutzung des Online-Portals. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum E-Filing-Prozess, einschließlich der erforderlichen Plattformen und Unterlagen:
1. Elektronische Identifizierung und Signatur erhalten: Um auf das elektronische Steuererklärungssystem zugreifen zu können, müssen sich Steuerzahler mit einer sicheren elektronischen Signatur authentifizieren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese digitale Kennung zu erhalten:
-
Personalausweis (eID): Armenische Personalausweise enthalten einen elektronischen Chip, der digitale Zertifikate speichern kann. Wenn Sie einen neueren Personalausweis (ausgestellt in den letzten Jahren) und die zugehörige PIN besitzen, können Sie sich damit anmelden. Sie benötigen ein Smartcard-Lesegerät, um den Personalausweis mit Ihrem Computer zu verbinden und die elektronische Signatur zu aktivieren.
-
Mobile ID (mID): Dies ist eine praktische Option, die Sie mit Ihrem Mobiltelefon nutzen können. Sie benötigen dafür eine spezielle ID-SIM-Karte von einem lokalen Mobilfunkanbieter (erhältlich in den Servicecentern der Anbieter) und müssen diese zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten registrieren. Sobald die ID-SIM mit einem E-Signatur-Dienst aktiviert ist (oft über den Anbieter oder online), können Sie sich mit Ihrer Telefonnummer anmelden – Ihr Telefon wird somit quasi zum Authentifizierungstoken.
-
Cloudbasierte Signatur (z. B. „CoSign“-Dienst): Armenien bietet auch einen Cloud-basierten elektronischen Signaturdienst (manchmal auch CoSign genannt) an. Sie können eine Cloud-Signatur bei autorisierten Anbietern wie EKENG CJSC oder in den Pass- und Migrationsämtern beantragen. Für diese Methode benötigen Sie keine physische Karte oder SIM-Karte; stattdessen wird Ihr digitales Zertifikat sicher online gespeichert, und Sie melden sich mit Ihren Zugangsdaten und Zwei-Faktor-Authentifizierung an, um elektronisch zu signieren.
Steuerberater sind dafür zuständig, von verschiedenen Einkommensarten Quellensteuer einzubehalten und den endgültigen Steuerbetrag zu berechnen, den der Steuerzahler zu zahlen hat.
Um eines dieser Dokumente zu erhalten, beantragen Sie es in der Regel beim Pass- und Visaamt (Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst) des Innenministeriums oder über EKENG (den E-Government-Infrastrukturanbieter der Regierung). Stellen Sie nach Erhalt sicher, dass Ihre elektronische ID/Signatur aktiv ist. (Falls Sie bereits über eine aktive elektronische ID und Signatur verfügen, sind in diesem Schritt keine weiteren Schritte erforderlich.)
2. Zugriff auf das Online-Steuerportal: Der nächste Schritt ist der Zugriff auf das Online-Steuerportal der SRC für Privatpersonen. Die Plattform ist auf zwei Wegen erreichbar:
-
Besuchen Sie die offizielle Website des staatlichen Finanzausschusses (src.am). Navigieren Sie zum Abschnitt „Natürliche Personen“ oder „Einzelpersonen“ und suchen Sie nach dem Link zum System für die jährliche Einkommenserklärung (oft als „Jährliche Erklärung für Einzelpersonen“ bezeichnet).
-
Gehen Sie direkt zu self-portal.taxservice.am , dem einheitlichen System für elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen.
Steuerberater spielen im Steuersystem eine entscheidende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit der Quellensteuer auf verschiedene Einkommensarten.
Auf der Anmeldeseite des Portals werden Sie aufgefordert, sich über das nationale Identifizierungssystem „Yes Em“ ( armenisch: «Այո եմ» oder „Ich bin’s“) anzumelden. Wählen Sie Ihre Anmeldemethode (Mobile ID, Personalausweis oder eine andere verfügbare Option) und folgen Sie den Anweisungen zur Authentifizierung. Wenn Sie beispielsweise einen Personalausweis verwenden, stecken Sie diesen in das Lesegerät und geben Ihre PIN ein; bei Verwendung der Mobile ID bestätigen Sie einen an Ihr Mobiltelefon gesendeten Code. Das „Yes Em“-System ist das zentrale Anmeldeportal für E-Government-Dienste und stellt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) aus, falls Sie im Rahmen der Registrierung noch keine besitzen. Neukunden können ihre TIN ebenfalls über dieses Portal im Rahmen der erstmaligen Registrierung beantragen (das System leitet Sie gegebenenfalls zum Prozess „TIN beantragen“).
3. Steuererklärung ausfüllen und absenden: Nach dem Einloggen finden Sie Ihr persönliches Dashboard. Die Steuerbehörde hat möglicherweise bereits eine vorausgefüllte Steuererklärung für Sie hinterlegt, die mit den ihr vorliegenden Informationen (z. B. Ihrem offiziell gemeldeten Gehalt, einbehaltenen Steuern usw.) befüllt ist. Überprüfen Sie die vorausgefüllten Daten sorgfältig. Sie müssen alle zusätzlichen Einkünfte hinzufügen , die nicht vorausgefüllt wurden (z. B. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, Mieteinnahmen, ausländische Einkünfte, größere Schenkungen oder Darlehen usw.). Geben Sie dabei sowohl steuerpflichtige als auch bestimmte steuerfreie Einkünfte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an. Das System bietet Felder und Formulare zur Eingabe verschiedener Einkommensarten und zulässiger Abzüge. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um alle erforderlichen Abschnitte des Formulars „Berechnung der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Erklärung)“ auszufüllen . Die Benutzeroberfläche ist in Englisch, Armenisch und Russisch verfügbar und führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Wichtige Informationen und Unterlagen, die Sie bereithalten sollten, sind: Angaben zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder freiberuflichen Aufträgen (Erzielungsbeträge), Nachweise über im Ausland gezahlte Einkünfte oder Steuern (falls zutreffend zur Anrechnung) sowie Belege für bestimmte Ausgaben, wenn Sie Erstattungen beantragen möchten (mehr dazu weiter unten). Nachdem Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben überprüft haben, reichen Sie die Erklärung elektronisch über das Portal ein.
Nach erfolgreicher Übermittlung stellt das System normalerweise eine Bestätigung oder Referenznummer bereit. Eventuelle fällige Steuern (für Einkommen, die nicht bereits durch Quellensteuer besteuert wurden) sollten bis zur gleichen Frist bezahlt werden – das Portal berechnet den ausstehenden Betrag. Wenn Sie hingegen eine Rückerstattung fällig haben (beispielsweise über den „Sozialkredit“ für Ausgaben), wird das System dies erfassen und das SRC wird die Rückerstattung nach Überprüfung auf Ihr Bankkonto überweisen.
Wichtige Termine: Für das Steuerjahr 2024 (Einreichung 2025) ist der Abgabetermin der 1. November 2025 (verlängert vom üblichen 1. Mai). Zukünftig wird der Abgabetermin für die jährliche Steuererklärung voraussichtlich der 1. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres sein (z. B. 1. Mai 2026 für das Steuerjahr 2025), sofern nichts anderes bekannt gegeben wird. Es empfiehlt sich, die Steuererklärung rechtzeitig vor dem Abgabetermin einzureichen, um technische Probleme in letzter Minute zu vermeiden und genügend Zeit für die Behebung eventueller Anmelde- oder Übermittlungsschwierigkeiten zu haben (insbesondere angesichts der hohen Anzahl neuer Nutzer im System).
Erforderliche Unterlagen: Obwohl das elektronische Steuererklärungssystem weitgehend vorausgefüllt ist, sollten Steuerzahler alle relevanten Dokumente zusammentragen, wie z. B.: Nachweise über unversteuerte Einkünfte (Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge mit freiberuflichen oder Mietzahlungen), Nachweise über im Ausland gezahlte Steuern (falls eine Anrechnung ausländischer Steuern beantragt wird) und Belege für anrechenbare Ausgaben, wenn die staatliche Erstattung (Sozialgutschrift) für Ausgaben wie Bildung, Gesundheitsversorgung oder Hypothekenzinsen in Anspruch genommen werden soll (da diese Ausgaben für die Steuererstattung angegeben werden müssen). Einwohner, die für ausländische Unternehmen arbeiten, sollten ihre ausländischen Einkünfte und gezahlten Steuern angeben, da sie diese Einkünfte versteuern und gegebenenfalls die Differenz nachzahlen müssen, falls die ausländische Steuer niedriger als der armenische Steuersatz war. Für die meisten Angestellten liegen die wichtigsten Unterlagen bereits bei den Steuerbehörden vor (Lohnabrechnungen des Arbeitgebers), sodass der Prozess unkompliziert sein sollte – Sie müssen lediglich die Daten überprüfen und die Steuererklärung einreichen.
Auswirkungen auf Steuerzahler (Steueransässige und Steuerfremde)
Die Umstellung auf die obligatorische elektronische Einreichung hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerzahler, sowohl positive als auch herausfordernde. Hier diskutieren wir die Vorteile, gemeinsamen Herausforderungen und Compliance-Probleme für verschiedene Gruppen:
Vorteile und Möglichkeiten:
-
Optimiertes Steuermanagement: Das neue System bietet ein zentrales Portal für die Abwicklung Ihrer Steuerangelegenheiten. Steuerzahler können nun ihre erfassten Einkünfte und einbehaltenen Steuern bequem an einem Ort einsehen. Diese Transparenz ermöglicht es Ihnen, zu überprüfen, ob Ihre Arbeitgeber Ihre Einkünfte und Steuern korrekt gemeldet haben.
-
Vorausgefüllte Daten und vereinfachte Einhaltung der Vorschriften: Für diejenigen, deren einziges Einkommen aus einem Gehalt von armenischen Arbeitgebern stammt, wird die Erklärung größtenteils von der SRC vorausgefüllt. Die Einreichung reduziert sich in solchen Fällen auf eine schnelle Online-Prüfung und -Genehmigung, sodass die Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Berechnungen nicht aufwändig ist (es handelt sich um einen zusätzlichen Verwaltungsschritt, aber nicht um eine zusätzliche Steuerbelastung).
-
Steuerrückerstattungen durch „Sozialkredit“: Ein bemerkenswerter positiver Effekt ist die Einführung eines Sozialkreditprogramms . Steuerzahler können durch die Abgabe einer Steuererklärung bestimmte persönliche Ausgaben als Steuergutschrift zurückerhalten . Die Regierung ermöglicht es, einen Teil der Kosten für Ausbildung oder Krankenversicherung für den Steuerzahler oder seine Familie zurückzufordern. Wenn Sie beispielsweise Studiengebühren oder Krankenversicherungsbeiträge gezahlt haben, kann Ihnen ein Teil dieser Ausgaben nach Abgabe Ihrer Steuererklärung als Steuerrückerstattung gutgeschrieben werden. Anfang 2025 berichteten die Behörden, dass bereits Hunderte von Bürgern solche Rückerstattungen für ihre Steuererklärungen 2024 erhalten hatten, insgesamt Hunderte Millionen Dram an Erstattungen im Rahmen des Sozialkreditprogramms.
-
Bekämpfung der Schattenwirtschaft: Aus gesellschaftlicher Sicht zielt die allgemeine Erklärung darauf ab, mehr Einkommen aus der Schattenwirtschaft zu holen. Steuerzahler, die sich an die Gesetze halten, könnten langfristig profitieren, wenn die Steuerehrlichkeit insgesamt steigt – dies könnte zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast und potenziell zu besseren öffentlichen Dienstleistungen führen, die durch höhere Einnahmen finanziert werden. Das System hilft auch dabei, den tatsächlichen wirtschaftlichen Status von Einzelpersonen zu ermitteln , den die Regierung nutzen kann, um Sozialhilfe oder Subventionen gezielt an diejenigen zu vergeben, die sie wirklich benötigen (da sie über umfassende Daten zu den Einkommen aller Bürger verfügt).
-
Komfort der elektronischen Steuererklärung: Durch die elektronische Steuererklärung müssen Steuerzahler nicht mehr persönlich mit Papierformularen zum Finanzamt erscheinen. Dies ist besonders vorteilhaft für Bürger, die in Regionen weit entfernt von Finanzämtern leben oder im Ausland wohnen (sofern sie weiterhin als Steuerpflichtige gelten). Das Online-System ist rund um die Uhr von überall aus zugänglich und unterstützt drei Sprachen, was es für viele benutzerfreundlich macht, darunter auch Rückkehrer aus der Diaspora, die möglicherweise eine englische oder russische Benutzeroberfläche bevorzugen. Die zukünftige Verfügbarkeit einer mobilen App (wie von der SRC angedeutet) wird den Komfort weiter verbessern und es ermöglichen, die Steuererklärung per Smartphone einzureichen.
Herausforderungen und Anpassungsprobleme:
-
Anfängliche Verwirrung und technische Probleme: Die Einführung des neuen Systems löste in der Bevölkerung Verwirrung und teilweise Panik aus . Viele Bürger waren mit der Abgabe von Steuererklärungen überhaupt nicht vertraut, was zu Unsicherheit darüber führte, was und wie anzugeben ist. Die Beantragung einer elektronischen Signatur (Personalausweis, mobile Ausweise) verursachte Engpässe – mit langen Wartezeiten für neue Personalausweise, wie der Premierminister feststellte. Anfang 2024 kam es zudem aufgrund des beispiellosen Nutzeraufkommens zu technischen Schwierigkeiten und Ausfällen des elektronischen Portals der SRC, was Frustration auslöste. Diese Probleme erforderten Fristverlängerungen und kontinuierliche Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit.
-
Digitale Kompetenz und Zugang: Nicht alle Einwohner sind gleichermaßen technikaffin. Ältere Steuerzahler oder solche in ländlichen Gebieten mit eingeschränktem Internetzugang hatten Schwierigkeiten mit dem Online-System. Obwohl in Armenien die Nutzung von Mobiltelefonen weit verbreitet ist, kann das Ausfüllen eines elektronischen Formulars für manche eine Herausforderung darstellen. Dies hat dazu geführt, dass viele Menschen, insbesondere im ersten Jahr der Steuererklärung, Hilfe bei Steuerberatern oder technisch versierten Verwandten suchen. Die Regierung hat darauf reagiert, indem sie Hilfestellen und Anleitungen (einschließlich FAQs und sogar Video-Tutorials auf Instagram) eingerichtet hat, um die Bürger bei diesem Prozess zu unterstützen.
-
Erhöhter Verwaltungsaufwand für bestimmte Einkommensarten: Einwohner mit mehreren Einkommensquellen (z. B. Freiberufler mit ausländischen Auftraggebern, Vermieter oder Empfänger von Überweisungen aus dem Ausland) müssen nun all ihre Einkünfte sorgfältig erfassen und melden. Nach dem alten System wurden manche dieser Einkünfte möglicherweise nicht angegeben; nun besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Beispielsweise muss ein armenischer Einwohner, der im Homeoffice für ein ausländisches Unternehmen im IT-Bereich arbeitet, diese Einkünfte angeben und gegebenenfalls armenische Steuern zahlen, wenn die im Ausland gezahlte Steuer unter 20 % lag. Dies führt zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand – es müssen gegebenenfalls zusätzliche Steuern berechnet und gezahlt oder zumindest Unterlagen eingereicht werden, um ausländische Steuergutschriften geltend zu machen. Die Bekanntmachung dieser Regelungen (insbesondere in der wachsenden Expat- und Digitalnomaden- Community in Armenien) stellt eine ständige Herausforderung dar.
-
Nichtansässige und Ausländer: Ein wichtiger Aspekt ist, dass Nicht-Staatsangehörige (ausländische Staatsangehörige), die in Armenien arbeiten oder leben, nicht nach dem neuen universellen System eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie werden weiterhin über den Quellensteuerabzug oder nach den bisherigen Regeln besteuert. Diese Unterscheidung bedeutet, dass ausländische Einwohner ein einfacheres Verfahren haben (keine jährliche Erklärung), während armenische Staatsbürger eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie die Wohnsitzkriterien erfüllen. Einige Ausländer können sich jedoch weiterhin für die Abgabe einer Steuererklärung entscheiden, wenn sie Einkünfte aus armenischen Quellen beziehen, die nicht an der Quelle besteuert werden. Für Armenier in der Diaspora kann das Gesetz verwirrend sein: Ein armenischer Staatsbürger, der den größten Teil des Jahres im Ausland lebt, ist von der Steuer befreit , wenn er sich weniger als 183 Tage im Jahr in Armenien aufhält. Wenn er jedoch häufig nach Armenien reist oder mitten im Jahr zurückkehrt, könnte er unbeabsichtigt „steuerlich ansässig“ werden und somit verpflichtet sein, sein weltweites Einkommen anzugeben. Die 183-Tage-Regel ist für Doppelstaatsbürger und Mitglieder der Diaspora von entscheidender Bedeutung, um die Vorschriften einzuhalten oder zu wissen, ob sie Anspruch auf eine Befreiung haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auswirkungen auf die Steuerzahler von mehr Handlungsfreiheit und potenziellen finanziellen Vorteilen (durch einfachere Rückerstattungen und eine transparente Steuerdokumentation) bis hin zu anfänglichen Schwierigkeiten bei der Umstellung auf das digitale Zeitalter der Steuererklärung reichen . Mit zunehmender Vertrautheit und Stabilisierung des Systems besteht die Hoffnung, dass die jährliche elektronische Steuererklärung für armenische Einwohner zu einem normalen und unkomplizierten Bestandteil der persönlichen Finanzverwaltung wird.
Befreiungen und Strafen für Steuerberater im Rahmen der E-Filing-Vorschrift
Wer ist von der Abgabepflicht befreit? Die allgemeine Abgabepflicht gilt grundsätzlich, es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen. Sie müssen keine jährliche Einkommenserklärung abgeben, wenn Sie in eine der folgenden Kategorien fallen:
-
Nichtansässige Staatsbürger: Armenische Staatsbürger, die sich im Steuerjahr weniger als 183 Tage in Armenien aufhalten, gelten nicht als dort ansässig und sind daher von der Steuererklärungspflicht für dieses Jahr befreit. Beispielsweise muss ein im Ausland lebender armenischer Staatsbürger, der das Land nur kurz besucht, sein Einkommen in Armenien nicht versteuern.
-
Touristen und Personen mit Sonderstatus: Ausländische Staatsbürger, die Armenien besuchen (Touristen) oder einen speziellen 5- oder 10-jährigen Aufenthaltspass besitzen (ein Status, der häufig Mitgliedern der armenischen Diaspora oder bestimmten Investoren gewährt wird), sind in der Regel von der Steuerpflicht befreit. Ihre Einkünfte aus armenischen Quellen werden üblicherweise durch Quellensteuer oder andere Mechanismen versteuert, und sie unterliegen keiner Deklarationspflicht.
-
Nicht-Staatsbürger, die in Armenien arbeiten : Wenn Sie kein armenischer Staatsbürger sind (unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts im Land), unterliegen Sie nicht dem neuen allgemeinen Meldesystem. (Diese Personen können weiterhin armenische Steuern auf ihr lokales Einkommen über die Lohnabrechnung zahlen oder gegebenenfalls nach den alten Regeln eine Steuererklärung abgeben, fallen aber nicht unter die staatsbürgerschaftsbasierte Meldepflicht.)
-
Minderjährige: Personen, die am Ende des Steuerjahres jünger als 18 Jahre waren, müssen keine Erklärung abgeben.
-
Einzelunternehmer und Einzelunternehmer: Diese Kategorie ist etwas komplexer. Registrierte Unternehmer (Einzelunternehmer) in Armenien reichen bereits separate Steuererklärungen für ihre Geschäftstätigkeit ein. Die armenische Steuerbehörde (SRC) hat klargestellt, dass Personen, die als „Einzelunternehmer“ registriert sind und deren gesamtes Einkommen aus ihrer Geschäftstätigkeit stammt und separat angegeben wird , dieses nicht in ihrer persönlichen Einkommenserklärung angeben müssen. Tatsächlich sind Einzelunternehmer nicht verpflichtet, eine neue Erklärung für ihr Geschäftseinkommen abzugeben. Sollten sie jedoch weitere Einkünfte erzielen (z. B. aus einer Nebentätigkeit als Angestellter oder aus anderen erklärungspflichtigen Kategorien), müssen sie diese Einkünfte angeben. Kurz gesagt: Geschäftsinhaber deklarieren ihre Geschäftseinkünfte nicht doppelt, müssen aber andere persönliche Einkünfte außerhalb ihrer Geschäftstätigkeit angeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Befreiung von der Meldepflicht nicht von der Zahlung der fälligen Steuern befreit. Beispielsweise zahlt ein Nichtansässiger weiterhin die anfallende armenische Steuer auf sein lokales Einkommen (durch Quellensteuerabzug oder gegebenenfalls durch eine separate Steuererklärung), ist aber von der jährlichen Meldepflicht befreit. Die oben genannten Kategorien stellen im Wesentlichen Ausnahmen dar, um den Anwendungsbereich auf „ansässige Staatsbürger“ zu beschränken – d. h., die Regelung konzentriert sich auf armenische Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Armenien haben.
Strafen bei Nichteinhaltung: Zur Durchsetzung der neuen Regeln hat die Regierung ein Strafsystem eingeführt, das jedoch zunächst moderat ausfällt, um den Bürgern Zeit zur Anpassung zu geben. So funktioniert es, wenn jemand die Frist für die Einreichung versäumt:
-
Bei einem erstmaligen Verstoß erhält die betreffende Person in der Regel eine offizielle Verwarnung . Die SRC benachrichtigt den Steuerpflichtigen darüber, dass er seine Steuererklärung nicht eingereicht hat, und räumt ihm eine kurze Frist (z. B. 30 Tage) ein, um den Mangel zu beheben.
-
Wenn die Person auch nach Ablauf der Warnfrist (30 Tage) keine Steuererklärung abgibt , wird eine Geldstrafe verhängt. Die Höhe der Geldstrafe variiert je nach Kategorie des Steuerpflichtigen:
-
Normalbürger müssen bei Nichtabgabe der Meldung mit einer Geldstrafe von 5,000 AMD (etwa 10–15 US-Dollar) rechnen.
-
Personen, die maßgeblich an Unternehmen beteiligt sind (z. B. Aktionäre oder Partner großer Firmen mit einem Bruttoeinkommen von über ~1 Milliarde AMD), müssen mit einer höheren Geldstrafe von 50,000 AMD (rund 120–130 US-Dollar) rechnen, was die größere Verantwortung widerspiegelt, die von Personen in bedeutenden finanziellen Positionen erwartet wird.
-
-
Anhaltende Nichteinhaltung oder wiederholte Verstöße in den Folgejahren können zu höheren Geldbußen oder anderen Verwaltungsstrafen gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten führen, das nun auch Strafen für das Erklärungssystem enthält. In extremen Fällen kann vorsätzliches Versäumnis, eine Steuererklärung abzugeben, in Verbindung mit Steuerhinterziehung möglicherweise zu einer rechtlichen Haftung führen, aber für die meisten Personen besteht das unmittelbare Risiko einer Verwaltungsstrafe.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regierung anfangs eine Kombination aus Anreizen und Sanktionen mit Kulanz verfolgt: Im ersten Jahr (Steuererklärung für 2023, Abgabe 2024) gab es hauptsächlich Verwarnungen und Aufklärung. Der Premierminister und die SRC (State Revenue Commission) haben Verständnis dafür gezeigt, dass die Bürger Zeit benötigen, um sich Ausweise zu beschaffen und sich an das System zu gewöhnen. Deshalb wurden die Fristen verlängert und Ersttäter zunächst nur verwarnt. Mit zunehmender Reife des Systems wird jedoch von den Steuerzahlern die jährliche Einhaltung erwartet. Um Strafen zu vermeiden, sollten sich Privatpersonen den jährlichen Abgabetermin im Kalender markieren und ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen, auch wenn sie kein Einkommen zu versteuern haben (in diesem Fall ist eine Einkommensnullerklärung erforderlich, sofern sie der steuerpflichtigen Gruppe angehören).
Armeniens Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen stellt einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung und Transparenz in der Steuerverwaltung dar. Zwar stellt sie die Steuerzahler kurzfristig vor Herausforderungen, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, doch legt sie den Grundstein für ein umfassenderes und moderneres Steuersystem. Die Regierung legt dabei Wert auf Fairness und Effizienz – alle Bürger sollen in das Steuernetz einbezogen werden, Technologie soll die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und gutes Verhalten mit Steuergutschriften belohnt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
-
Wer muss nach dem neuen System Armeniens eine Einkommensteuererklärung einreichen?
Fast alle in Armenien steuerpflichtigen Personen, einschließlich Arbeitnehmer, müssen jährliche Steuererklärungen abgeben, selbst wenn Quellensteuern einbehalten wurden. -
Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Für Einkünfte aus dem Jahr 2024 ist der Abgabetermin der 1. November 2025 (verlängert vom üblichen 1. Mai). Ab 2026 wird die Standardfrist jedes Jahr auf den 1. Mai zurückgesetzt. -
Wie erhalte ich eine elektronische Signatur zur Abgabe meiner Steuererklärung?
Sie können Armeniens Personalausweis (eID), Mobile ID (mID)den Cloudbasierte Signaturdienste um Ihre Identität für die elektronische Einreichung zu authentifizieren. Diese erhalten Sie über EKENG oder Passservicezentren. -
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung nicht einreiche?
Bei erstmaliger Nichteinhaltung wird in der Regel eine Verwarnung ausgesprochen. Wiederholte Verstöße können zu Geldstrafen von 5,000 AMD für Einzelpersonen und 50,000 AMD für Großaktionäre führen. -
Müssen Gebietsfremde eine Steuererklärung abgeben?
Nein, Gebietsfremde (einschließlich armenischer Staatsbürger, die sich weniger als 183 Tage in Armenien aufhalten) sind von der Pflicht zur allgemeinen Zollerklärung ausgenommen.
Benötigen Sie Beratung zum neuen Steuererklärungssystem in Armenien? Unsere Rechtsexperten bei Vardanyan & Partners helfen Ihnen bei der elektronischen Steuererklärung und stellen die Einhaltung der Vorschriften sicher. Jetzt Kontakt aufnehmen für persönliche Unterstützung!








