So erhalten Sie ein Einladungsschreiben für ein armenisches Visum: Ein umfassender Schritt-für-Schritt-Artikel

Armenischer Anwalt | Einladungsschreiben

Visum für Armenien, ausgestellt am 6. November 2024

Letzte Überprüfung am 8. September 2026

Armenien hat seine Liste der Länder, für die nur auf Einladung einreisen durfte, am 16. Juni 2026 aufgehoben, und das Außenministerium hat seitdem bestätigt, dass es keine eigenständigen Einladungsschreiben mehr bearbeitet. Daher beantragen die meisten Reisenden, die auf diese Seite gekommen sind, um ein solches Schreiben zu erhalten, nun stattdessen ein E-Visum für 3,000 AMD (8 USD) für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.

Regierungsbeschluss Nr. 643-N vom 14. Mai 2026, in Kraft seit dem 16. Juni 2026, hob den Beschluss Nr. 329-N vollständig auf. Dieser Beschluss listete die 57 Staaten auf, deren Staatsangehörige ein armenisches Einreisevisum nur bei einer Botschaft oder einem Konsulat und ausschließlich mit einer gültigen Einladung erhalten konnten. Die Regelung, dass die Einreise nur auf Einladung möglich ist, findet sich weiterhin in Beschluss Nr. 1268-N, Anhang 2, Punkt 5, der jedoch kein Land nennt und keine Liste enthält.

Die Aufhebung ist vorübergehend, und die offiziellen Richtlinien wurden noch nicht aktualisiert.

Die veröffentlichte Begründung für die Aufhebung besagt, dass die Entscheidung Nr. 329-N zunächst aufgehoben und anschließend erneut verabschiedet werden soll, damit Staatsangehörige der aufgeführten Staaten das E-VISA-System während der UN-Konferenz über die biologische Vielfalt (COP 17), die vom 18. bis 30. Oktober 2026 in Jerewan stattfand, nutzen konnten. Am 16. April 2026 schlug das Innenministerium vor, die Bestimmungen mit demselben Inhalt unmittelbar nach Abschluss der Konferenz erneut zu verabschieden; dieser Vorschlag wurde zur Kenntnis genommen. Bis zum 8. September 2026 war noch kein Beschluss zur erneuten Verabschiedung veröffentlicht worden.

Das Außenministerium veröffentlicht weiterhin die alte Seite mit der Einladungspflicht für 57 Länder unter dem Vermerk „Aktualisiert 02.02.2024“, und auch der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst gibt dies an. Wenn Sie einen Pass eines der ehemals 57 Staaten besitzen, bitten Sie die armenische Botschaft oder das Konsulat, das Ihren Antrag bearbeitet, Ihre Reiseroute vor der Buchung zu prüfen und den Status nach dem 30. Oktober 2026 erneut zu überprüfen.

Im Überblick

  • Die Liste der Länder, zu denen nur auf Einladung Zugang gewährt wurde, wurde am 16. Juni 2026 aufgehoben. Derzeit kann keine Nationalität mehr identifiziert werden, die der Einreise nur auf Einladung unterliegt.
  • Das Außenministerium bestätigte diesem Unternehmen am 2. September 2026, dass das E-Visum für Staatsangehörige aller Länder offen ist und dass es keine eigenständigen Einladungsschreiben mehr bearbeitet.
  • Zwei verschiedene Dokumente tragen denselben Namen. Das formelle Einladungsschreiben gemäß Artikel 11 des Ausländergesetzes hat ein vorgeschriebenes Formular, einen Genehmigungsprozess und eine staatliche Gebühr von 5,000 AMD. Das Dokument, das ein E-Visum-Antragsteller beifügen kann, ist jedoch nicht dieses: Es handelt sich um ein informelles Begleitschreiben eines Gastgebers in Armenien, das keinem Formular, keiner Gebühr und keinem Genehmigungsprozess unterliegt.
  • Das Anschreiben ist für alle Nationalitäten optional. Wir empfehlen jedoch, eines beizufügen.
  • Die Gebühren für ein E-Visum betragen 3,000 AMD (8 USD) für bis zu 21 Tage und 15,000 AMD (39 USD) für bis zu 120 Tage. Die Entscheidung fällt innerhalb von maximal 3 Werktagen.
  • Das frühere formelle Einladungsschreiben war mit einer staatlichen Gebühr von 5,000 AMD und einer gesetzlichen Genehmigungsfrist von maximal 15 Tagen gemäß Artikel 11(6) verbunden. Beides trifft heute nicht mehr zu: Einladungsschreiben werden nicht mehr ausgestellt, und ein Begleitschreiben für ein elektronisches Visum ist gebührenfrei und erfordert keine Genehmigung.

Benötigen Sie noch ein Einladungsschreiben?

Die Antwort lautet nun für alle Nationalitäten: Nein. Das obligatorische Einladungs- und Konsularverfahren war an die aufgehobene Liste gebunden, und da diese Liste nicht mehr existiert, gibt es keine festgelegte Gruppe von Pässen mehr, die dieses Verfahren durchlaufen müssen. Ein Schreiben eines Gastgebers in Armenien ist zwar weiterhin empfehlenswert für den E-Visum-Antrag, aber optional und nicht mit dem formellen Einladungsschreiben zu verwechseln, das auf dieser Seite früher beschrieben wurde.

Beantragen Sie das E-Visum

Beschluss N 1268-N, Anhang 2, Punkt 9, definiert die Voraussetzungen für ein E-Visum negativ: Das System steht Bürgern von Staaten offen, die nicht auf der Liste der Staaten mit Einladungspflicht stehen. Da diese Liste derzeit keine Mitglieder enthält, ist das E-Visum für alle Bürger verfügbar. Anträge werden unter evisa.mfa.am gestellt , und gemäß Punkt 11.6 muss der Antrag innerhalb von maximal drei Werktagen genehmigt, zur Korrektur zurückgesandt, storniert oder abgelehnt werden.

Das Anschreiben im E-Visum-Antrag

Kein Antragsteller eines E-Visums, unabhängig von seiner Nationalität, ist verpflichtet, ein Empfehlungsschreiben beizufügen. Wir empfehlen es dennoch: Es ist das Dokument, das die Fragen des Prüfers nach Zweck, Gastgeber und finanziellen Mitteln am zuverlässigsten beantwortet, und ein unterstützter Antrag wird seltener zur Korrektur zurückgesandt.

Dies ist nicht das Einladungsschreiben gemäß Artikel 11. Es unterliegt keiner vorgeschriebenen Form, keinem Genehmigungsverfahren und ist nicht an staatliche Vorgaben gebunden. Es wird vom Gastgeber in Armenien – einem Reisebüro, Arbeitgeber, einer Bildungseinrichtung oder einem anderen Unternehmen, einer staatlichen Stelle, einer lokalen Selbstverwaltungsbehörde, einer akkreditierten Botschaft, einem Konsulat oder einer internationalen Organisation – verfasst und zusammen mit den übrigen Antragsunterlagen hochgeladen. Ein Gastgeber, der den Wortlaut der alten formellen Einladung verwenden möchte, kann dies tun; dadurch erhält das Schreiben jedoch keine zusätzliche Bedeutung.

Für das E-Visum werden folgende Dokumente benötigt: Reisepass, Foto, Reise- und Krankenversicherung, Flugreservierung und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. Als Nachweis gelten ein Kontoauszug der letzten drei Monate, eine Arbeitsbescheinigung mit Gehaltsangabe oder ein Arbeitsvertrag. Einzeltickets werden akzeptiert, wenn der Zweck der Reise Bildung oder Arbeit ist oder in anderen begründeten Fällen.

Beschluss N 1268-N, Anhang 2, Punkt 1.4, sieht ein separates E-Visum-Verfahren für Staatsangehörige des Irak, Ägyptens und Indiens vor. Voraussetzung hierfür ist eine Kranken- oder Reiseversicherung sowie entweder der Besitz eines der in Punkt 1.2 beschriebenen Dokumente eines Drittstaats oder die Einreichung der in Anhang 1, Punkt 2, Unterpunkte 1, 3, 4 und 5 genannten Dokumente: ein Rückflugticket, ein Schreiben einer interessierten Person in Armenien, ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und eine Versicherung gemäß den vom Gesundheitsminister festgelegten Deckungsstandards. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des vorherigen Gesetzes dürfte dies irakische, ägyptische oder indische Antragsteller nicht benachteiligen gegenüber Antragstellern anderer Nationalitäten. Das erwähnte Schreiben ist das oben beschriebene informelle Begleitschreiben und keine Einladung gemäß Artikel 11.

Was ein armenisches Visum kostet

Dies sind die staatlichen Gebühren gemäß der Gebührentabelle des Außenministeriums für Konsularangelegenheiten, gültig ab dem 1. Januar 2026. Die USD-Angaben sind die vom Ministerium selbst veröffentlichten Beträge.

Visa AMD USD
Besucher, einmalige Einreise, bis zu 21 Tage 3,000 8
Besucher, einmalige Einreise, bis zu 120 Tage 15,000 39
Besuchervisum, Mehrfacheinreise, 6 Monate gültig, bis zu 60 Tage pro Aufenthalt 20,000 52
Besuchervisum, Mehrfacheinreise, 1 Jahr gültig, bis zu 120 Tage pro Aufenthalt 40,000 103
Transit, Einzelzugang 10,000 26
Transit, Mehrfacheinreise, 1 Jahr gültig 18,000 47

Das öffentliche E-Visa-Portal bietet lediglich zwei Visa für die einmalige Einreise an. Ob Visa für die mehrfache Einreise und Transitvisa derzeit online erworben werden können, geht aus keiner veröffentlichten Quelle hervor. Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Ausländergesetzes gilt ein Visum grundsätzlich als Visum für die einmalige Einreise, sofern armenisches Recht oder ein Vertrag nichts anderes vorsieht.

Routen, die die Visumfrage vollständig beseitigen

Visafreie Einreise bei einem entsprechenden Aufenthaltsstatus

Die Regierungsentscheidung Nr. 610-N, geändert durch die Entscheidungen Nr. 1984-N und Nr. 932-N, sieht eine befristete Visafreiheit vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2027 vor. Im Anhang sind 111 Staaten aufgeführt. Staatsangehörige eines dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreise über einen mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltstitel der Vereinigten Staaten, eines EU-Mitgliedstaats, eines Schengen-Staates, der Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrains, Katars, Saudi-Arabiens, Kuwaits oder Omans verfügen. Staatsangehörige von Bahrain, Saudi-Arabien und Oman benötigen keine Aufenthaltsauflage.

Das Vereinigte Königreich ist nach dieser Regelung kein berechtigter Aussteller, obwohl mehrere veröffentlichte Quellen etwas anderes behaupten. Eine britische Aufenthaltskarte fällt unter die unten stehende separate Regelung für Grenzübertrittsgenehmigungen und berechtigt nicht zur visumfreien Einreise. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Ausländergesetzes ist ein Aufenthalt von bis zu 180 Tagen pro Jahr zulässig. Dies berechtigt lediglich zur Einreise und nicht zur Arbeitsaufnahme.

Der Entscheidungstext verlangt lediglich einen mindestens sechsmonatigen Aufenthaltsstatus. Die in den konsularischen Richtlinien enthaltenen Bestimmungen bezüglich einer physischen Karte oder eines Aufklebers sowie biografischer Daten in lateinischer Schrift werden darin nicht erwähnt. Beachten Sie diese Hinweise lediglich als praktische Vorsichtsmaßnahmen beim Packen Ihrer Dokumente.

Ein Visum an der Grenze

Mit Beschluss N 1268-N, Anhang 2, Punkt 1.1 können Staatsangehörige von zwanzig Staaten ohne weitere Bedingungen ein Visum an einem Grenzübergang erhalten: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Chile, die Demokratische Volksrepublik Korea, Dominica, die Dominikanische Republik, Indonesien, Israel, Jordanien, Libanon, Mexiko, Nordmazedonien, Peru, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Thailand und Türkei.

Punkt 1.2 öffnet die Grenze für alle Personen mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel oder einem gültigen Einreisevisum aus den Vereinigten Staaten, Australien, Neuseeland, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich, Kanada, der Russischen Föderation, Japan, einem EU-Land oder einem Schengen-Land. Inhaber von Dokumenten des Golf-Kooperationsrats (GCC) sind allein aufgrund ihres Aufenthaltstitels berechtigt; ein Besuchervisum für die Golfstaaten reicht nicht aus. Das Grenzvisum entspricht einem regulären Besuchervisum und unterliegt der oben genannten Gebührenordnung.

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Wie das Einladungsverfahren früher funktionierte

Artikel 11 des Ausländergesetzes enthält zwar noch die Bestimmungen zur Einladung, diese sind jedoch nicht mehr gültig. Das Außenministerium bearbeitet keine Einladungsschreiben mehr, und ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Langzeitaufenthaltsgenehmigung lässt diese nicht wieder in Kraft treten. Im Folgenden wird das damalige Verfahren für Leser beschrieben, die auf entsprechende Hinweise stoßen.

Wer könnte einen ausstellen?

Wohin die Bewerbung gelangte

Einladender Entscheidungsbehörde Kanal
Armenischer Staatsbürger oder Ausländer mit armenischem Aufenthaltsstatus Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst e-request.am oder persönlich in der Tairov-Straße 14, Jerewan
juristische Person, staatliche Stelle, Botschaft, internationale Organisation Konsularabteilung des Außenministeriums (wird nicht mehr bearbeitet – siehe unten) Visa- und Konsularabteilung des Außenministeriums

Mit der Bestätigung des Außenministeriums vom 2. September 2026 wurde diese zweite Phase beendet. Das Ministerium bearbeitet keine Einzel-Einladungen mehr, und die Bestätigung gilt für alle Zwecke – touristische, geschäftliche und berufliche Reisen gleichermaßen. Das Dokument, das ein Sponsorunternehmen stattdessen vorlegen muss, ist das informelle Begleitschreiben, das dem E-Visum-Antrag beigefügt ist und bereits weiter oben auf dieser Seite beschrieben wurde.

Was der Einladende eingereicht hat

  • Das Antragsformular ist über e-request.am erhältlich.
  • Ausweisdokument des Einladenden: ein Reisepass für einen Staatsbürger, ein Reisepass und eine Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Einwohner oder die staatliche Registrierungsbescheinigung für ein Unternehmen.
  • Eine Kopie des Reisepasses des Eingeladenen.
  • Eine Erklärung zu Zweck, Datum und Ablauf des Besuchs.
  • Eine Verpflichtungserklärung, die die Kosten des Eingeladenen während seines Aufenthalts, einschließlich der medizinischen Versorgung und der Kosten für die Ausreise aus Armenien, abdeckt, wie in Artikel 11(4) gefordert.
  • Eine staatliche Zollquittung über 5,000 AMD.

Artikel 11(6) sah eine maximale Bearbeitungszeit von 15 Tagen vor. Es kursierten kürzere Schätzungen, darunter sieben Werktage und ein Monat, doch keine verlässliche Quelle für das Jahr 2026 stützte eine dieser Angaben. Eine genehmigte Einladung verkürzte das Visumverfahren nicht: Keine veröffentlichte armenische Rechts- oder Ministeriumsquelle belegte ein beschleunigtes Verfahren auf dieser Grundlage.

Nach der Genehmigung wurden die Einladungsdaten elektronisch an das Grenzmanagementsystem übermittelt und standen den Konsularbeamten der armenischen Auslandsvertretungen zur Verfügung. Die Einladung selbst berechtigte nicht zur Einreise: Der Eingeladene benötigte weiterhin ein Visum, sofern er nicht von der Visumpflicht befreit war.

Ausnahmen, die die Aufhebung überdauern

Familie eines armenischen Staatsbürgers

Beschluss Nr. 1268-N, Anhang 1, Punkt 1(10), regelt die Einreise mit einem Grenzvisum für Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister oder Schwestern armenischer Staatsbürger, die ansonsten keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Visum an der Grenze haben. Hierfür sind eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Staatsbürgers, die Heirats- oder Geburtsurkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis belegt, sowie Kontaktdaten erforderlich. Verwandte von Inhabern einer armenischen Aufenthaltserlaubnis sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese Regelung unterliegt nicht der aufgehobenen Liste und bleibt weiterhin gültig.

Armenischer Herkunft

Artikel 9 Absatz 4.1 des Ausländergesetzes ermöglicht es ethnischen Armeniern aus Staaten, die nur auf Einladung ein Visum erhalten, an einem Grenzübergang ohne Einladung ein Visum zu beantragen. Anhang 1 Nummer 1 Absatz 11 schreibt folgende Nachweise vor: eine Geburtsurkunde im Original mit armenischem ethnischem Vermerk, eine Taufurkunde im Original mit entsprechendem Vermerk, ausgestellt von einer nach armenischem Recht anerkannten kirchlichen Einrichtung, oder ein anderes Dokument, das die armenische Herkunft belegt. Eine Kopie genügt, sofern das Dokument von einer zuständigen armenischen Behörde ausgestellt oder beglaubigt wurde. Ausländische Dokumente bedürfen der konsularischen Legalisation, sofern kein Abkommen etwas anderes vorsieht; englische und russische Dokumente benötigen keine Übersetzung.

Wie diese Regelung heute in der Praxis funktioniert, ist ungewiss, da Artikel 9(4.1) definiert, wer unter Bezugnahme auf die aufgeführten Staaten begünstigt wird, und es derzeit keine solche Liste gibt.

Daueraufenthalt in einem Drittland

Die konsularische Ausnahmeregelung gemäß Entscheidung N 1154-N, Punkt 3(7), galt für ständige Einwohner der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas, Japans, des Vereinigten Königreichs, Neuseelands, der Schweiz und der Schengen-Staaten mit Ausnahme von Griechenland, Spanien und Portugal. Ausgenommen waren Staatsangehörige aller afrikanischen Staaten mit Ausnahme Ägyptens sowie Staatsangehörige Afghanistans, Pakistans und Saudi-Arabiens. Die Entscheidung lag im Ermessen des Missionschefs und erforderte ein persönliches Gespräch. Da Entscheidung N 1154-N ihre Kategorien auf Staatsangehörige von Ländern beschränkt, die auf der Liste der Entscheidung N 329-N stehen, gibt es bis zur Aufhebung dieser Liste keine festgelegte Begünstigtengruppe. Die Regelung tritt wieder in Kraft, sobald die Liste wieder in Kraft tritt.

Gebührenbefreiungen

Gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe c des armenischen Staatsdienstleistungsgesetzes sind Ehepartner, Kinder, Eltern, Schwestern und Brüder armenischer Staatsbürger von der Gebühr für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Einreisevisums befreit. Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe f befreit Personen unter 18 Jahren. Großeltern und Enkelkinder sind nicht aufgeführt. Wie die Befreiung im öffentlichen E-Visa-Zahlungsprozess angewendet wird, ist nicht veröffentlicht.

Verlängerung eines Besuchervisums

Artikel 9 Absatz 1 des Ausländergesetzes erlaubt die Verlängerung eines Besuchervisums von bis zu 120 Tagen um bis zu 60 Tage, sodass ein maximaler Aufenthalt von 180 Tagen pro Jahr möglich ist. Darüber hinaus ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Gemäß Beschluss Nr. 1268-N, Anhang 2, Punkt 17, muss der Antrag spätestens 15 Werktage vor Ablauf des Visums eingereicht werden. Das Antragsfenster öffnet sich daher innerhalb der letzten 15 Werktage und erfordert keine 15-tägige Vorankündigung. Der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst entscheidet innerhalb von zwei Werktagen. Punkt 17.1 erlaubt eine Verlängerung über das E-VISA-System, sofern kein Ablehnungsgrund vorliegt. Die Gebühr beträgt 500 AMD pro Verlängerungstag, was zum Wechselkurs der Zentralbank Armeniens von 363.85 am 7. September 2026 etwa 1.40 USD entspricht und die Hälfte der Grundgebühr von 1,000 AMD ausmacht.

Eine für den 1. November 2026 erwartete Reform wird die Visumsverlängerung in das quotenbasierte Aufenthaltsrechtssystem integrieren. Wer einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen plant, sollte den Zeitpunkt unbedingt beachten.

Wie wir mit Gastgeberbriefen umgehen

Vardanyan & Partners organisiert die Einladungsschreiben über ein Partnerreisebüro. Wir stellen die Schreiben nicht selbst aus und bieten dies auch nicht als eigenständige Rechtsdienstleistung an. Wenn ein Einladungsschreiben für die Akte erforderlich ist, stellt das Reisebüro es aus, und wir kümmern uns um die damit verbundenen Einwanderungsangelegenheiten, einschließlich Visa- , Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltsfragen.

Mehrere Reisebüros werben weiterhin mit kostenpflichtigen Einladungsschreiben, die angeblich vom Außenministerium genehmigt wurden. Da das Ministerium keine eigenständigen Einladungen mehr bearbeitet, sollten Sie sich vor dem Kauf genau erkundigen, welches Dokument Sie erwerben.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich im Jahr 2026 noch ein Einladungsschreiben für ein armenisches Visum?
Höchstwahrscheinlich nicht. Die Liste der Länder, für die nur auf Einladung einreisen durfte, wurde am 16. Juni 2026 aufgehoben, und das Außenministerium bestätigte am 2. September 2026, dass es keine eigenständigen Einladungsschreiben mehr bearbeitet. Für die Einreichung eines solchen Schreibens ist keine Staatsangehörigkeit erforderlich. Ein Begleitschreiben eines Gastgebers in Armenien ist optional; wir empfehlen jedoch, ein solches dem E-Visum-Antrag beizufügen. Die Aufhebung könnte vorübergehend sein; bitte überprüfen Sie daher die aktuelle Lage nach dem 30. Oktober 2026 erneut.
Was kostete das alte Einladungsschreiben und wie lange dauerte die Genehmigung?
Die staatliche Gebühr betrug 5,000 AMD, und Artikel 11(6) des Ausländergesetzes sah eine maximale Bearbeitungszeit von 15 Tagen vor. Ein Begleitschreiben für ein E-Visum ist ein anderes Dokument und unterliegt keiner staatlichen Gebühr sowie keinem Genehmigungsschritt.
Welche Unterlagen muss ich für ein E-Visum einreichen?
Für die Beantragung eines E-Visums benötigen Sie unter evisa.mfa.am Ihren Reisepass, ein Foto, eine Reise- und Krankenversicherung, eine Flugreservierung, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und optional ein Empfehlungsschreiben eines Gastgebers in Armenien (z. B. eines Reisebüros, Arbeitgebers, einer Bildungseinrichtung oder eines anderen Unternehmens). Als Nachweis der finanziellen Mittel gelten ein Kontoauszug der letzten drei Monate, eine Arbeitsbescheinigung mit Gehaltsangabe oder ein Arbeitsvertrag. Für Bildungs- oder Arbeitszwecke werden auch einfache Flugtickets akzeptiert.
Ist das Schreiben, das ich einem E-Visum beifüge, dasselbe wie das alte Einladungsschreiben?
Nein. Bei dem beigefügten Dokument handelt es sich um ein informelles Begleitschreiben eines Gastgebers in Armenien, das der E-Visum-Beantragung beigefügt ist. Gemäß Beschluss Nr. 1268-N, Anhang 2, Punkt 1.4, handelt es sich dabei um ein Dokument eines Beteiligten. Das Dokument, das auf dieser Seite beschrieben wurde, war eine vom Außenministerium gemäß Artikel 11 genehmigte konsularische Einladung, deren Bearbeitung bis zu 15 Tage dauern und mit einer staatlichen Gebühr verbunden sein konnte. Die Verfahren, Fristen und Gebühren sind nicht übertragbar.
Mein Ehepartner ist armenischer Staatsbürger, oder ich bin armenischer Abstammung. Bin ich von der Befreiung ausgenommen?
Die Familienregelung gemäß Beschluss Nr. 1268-N, Anhang 1, Punkt 1(10), gilt für Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister und Geschwister armenischer Staatsbürger und bleibt in Kraft, da sie nie an die aufgehobene Liste gebunden war. Die Regelung für Personen armenischer Herkunft gemäß Artikel 9(4.1) ist weiterhin gültig, ihre Anwendung ist jedoch derzeit ungewiss, da der Artikel die Begünstigten anhand der aufgeführten Staaten definiert und derzeit keine solche Liste existiert. Nahe Verwandte armenischer Staatsbürger und Personen unter 18 Jahren sind von der Visumpflicht befreit.
Kann Vardanyan & Partners mir das Einladungsschreiben besorgen?
Ja, über ein Partnerreisebüro. Wir stellen selbst keine Einladungen aus. Sofern die Einladung Teil eines umfassenderen Einwanderungsverfahrens ist, kümmern wir uns darum zusammen mit dem Visum, der Arbeitserlaubnis oder der Aufenthaltsgenehmigung.

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