Nach dem aktuellen Rechtsrahmen sind alle in Armenien registrierten Arbeitnehmer und Selbstständigen verpflichtet, kumulative Rentenzahlungen zu leisten. Diese Beiträge, die je nach Verdienst zwischen 5 % und 10 % des Einkommens liegen, werden automatisch vom Gehalt oder Geschäftseinkommen abgezogen und an den Rentenfonds überwiesen. Dieses System ist zwar für die langfristige soziale Sicherheit von Vorteil, kann jedoch eine finanzielle Belastung für ausländische Arbeitnehmer darstellen, die möglicherweise nicht vorhaben, in Armenien in Rente zu gehen oder vom dortigen Rentensystem zu profitieren.
Die armenische Regierung hat vorgeschlagen, dass ausländische Staatsangehörige, die in Armenien beschäftigt sind und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, sowie solche, die als Selbstständige registriert sind, ab dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit haben, eine Befreiung von der Beitragspflicht zum Rentensystem zu beantragen. Diese vorgeschlagene Änderung spiegelt das Engagement Armeniens wider, sein regulatorisches Umfeld für Ausländer attraktiver und zugänglicher zu gestalten, insbesondere für diejenigen, die ansonsten aufgrund der obligatorischen Rentenbeiträge mit höheren finanziellen Verpflichtungen konfrontiert wären.

Harutyun Martirosjan
Rechtsanwalt

