Im Überblick
- Regler: Zentralbank von Armenien (CBA)
- CASP-Lizenzierung obligatorisch seit: 31. Januar 2026
- Rechtsgrundlage: Gesetz über Krypto-Assets (verabschiedet am 29. Mai 2025; in Kraft getreten am 4. Juli 2025) und CBA-Vorschriften
- Berechtigte Einrichtungen: Nur armenische LLCs und JSCs
- Lizenzierte Aktivitäten: 10 Arten von Krypto-Asset-Dienstleistungen unter einer Lizenz
- LLC-Registrierung: Kostenlose staatliche Registrierung, 2-7 Kalendertage, 100% ausländisches Eigentum zulässig
- Kapitalbedarf: Variieren je nach Art der Dienstleistung (festgelegt durch die Tarifvertragsordnung)
- Physische Räumlichkeiten: Erforderlich für CASP-Lizenznehmer
- Körperschaftsteuer: 18%
- V&P-Handles: LLC-Gründung, CASP-Antrag, Einführung ins Bankwesen, laufende Compliance-Beratung
Armenien hat mit Wirkung zum 31. Januar 2026 über die Zentralbank von Armenien eine obligatorische Lizenzierung für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) eingeführt. Für internationale Krypto-Unternehmer, Fondsmanager und Blockchain-Unternehmen, die Armenien als Standort in Betracht ziehen, bietet dieser Leitfaden einen umfassenden Überblick über den gesamten Prozess: Gründung einer LLC für Krypto-Unternehmen, Beantragung einer CASP-Lizenz, Kapitalanforderungen, Bankdienstleistungen für lizenzierte Unternehmen, steuerliche Behandlung und ein Vergleich Armeniens mit anderen Standorten.
Egal ob Sie ein in den VAE ansässiger Kryptofonds sind, der eine armenische Tochtergesellschaft erwägt, ein Entwickler, der eine Börse oder einen Verwahrungsdienst formalisieren möchte, oder ein Fintech-Team, das kostengünstige Lizenzierungsjurisdiktionen erkundet – dieser Leitfaden bietet Ihnen die praxisorientierten Details, die Sie für Ihr weiteres Vorgehen benötigen.
Warum Armenien für Krypto- und Blockchain-Unternehmen geeignet ist
Armeniens Attraktivität für Krypto-Unternehmen beruht auf mehreren zusammenwirkenden Faktoren. Das Land verfügt nun über einen klaren Regulierungsrahmen gemäß dem Gesetz über Krypto-Assets, wobei die Zentralbank als einzige Lizenzierungsbehörde fungiert. Diese regulatorische Klarheit, kombiniert mit niedrigen Gründungskosten und wettbewerbsfähigen Steuersätzen, positioniert Armenien als attraktive Alternative zu teureren Standorten.
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören die kostenlose Registrierung einer LLC beim staatlichen Register, die Bearbeitung in nur zwei Werktagen, 100% ausländisches Eigentum ohne lokale Partnerpflicht, ein Körperschaftsteuersatz von 18%, eine Quellensteuer von 5% auf Dividenden für Gebietsfremde, die mögliche Berechtigung für die Förderprogramme des armenischen Hightech-Sektors (60%ige Einkommensteuererstattung auf Gehälter neuer Mitarbeiter für qualifizierte Unternehmen mit einem Hightech-Umsatz von 90% oder mehr) und der Zugang zu fast 50 Doppelbesteuerungsabkommen, unter anderem mit den VAE, EU-Mitgliedstaaten, Russland und Indien.
Armenien bietet außerdem ein wachsendes Technologie-Ökosystem, niedrige Betriebskosten (Büroflächen, Gehälter und professionelle Dienstleistungen kosten nur einen Bruchteil dessen, was man in den VAE, der EU oder Singapur zahlen würde) und eine strategische Zeitzone, die Europa und Asien verbindet.
Schritt 1 – LLC-Registrierung für Krypto-Unternehmen
Nur in Armenien registrierte LLCs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder JSCs (Aktiengesellschaften) sind für eine CASP-Lizenz berechtigt. Für die meisten Krypto-Unternehmen ist die LLC die Standard- und praktischste Rechtsform. Hier ist der Gründungsprozess:
1. Satzung und Gründungsbeschluss. Erstellen Sie die Satzung und den Gründungsbeschluss Ihres Unternehmens. Die Satzung sollte Ihre geplanten Geschäftsaktivitäten allgemein beschreiben (IT-Dienstleistungen, Fintech, Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte). Obwohl keine kryptospezifische Formulierung gesetzlich vorgeschrieben ist, erleichtert eine klare Beschreibung Ihrer geplanten Krypto-Aktivitäten den späteren CASP-Antrag und die Kontoeröffnung.
2. Dokumentenvorbereitung. Ausländische Gründer benötigen einen ins Armenische übersetzten und notariell beglaubigten Reisepass sowie eine Vollmacht, falls die Einreichung nicht persönlich erfolgt. Für die Online-Einreichung steht eine elektronische Signatur zur Verfügung.
3. Staatliche Zulassung. Melden Sie sich beim staatlichen Register für juristische Personen an. Die Registrierung ist kostenlos. Die Bearbeitung dauert 2–7 Kalendertage. Anschließend erhalten Sie eine staatliche Registrierungsbescheinigung und eine Steueridentifikationsnummer (TIN).
4. Schritte nach der Registrierung. Registrieren Sie sich beim staatlichen Finanzamt für Steuerzwecke, melden Sie sich als Arbeitgeber an, falls Sie Mitarbeiter einstellen, und eröffnen Sie ein Firmenbankkonto. Das Bankkonto ist Voraussetzung für Ihren CASP-Lizenzantrag, da das Kapital auf einem armenischen Bankkonto hinterlegt werden muss.
Ein ausländischer Staatsbürger kann sowohl als alleiniger Gründer als auch als alleiniger Geschäftsführer fungieren. Für LLCs in Armenien gibt es kein Mindeststammkapital (das armenische Handelsgesetzbuch legt separate Kapitalanforderungen für die CASP-Lizenz fest). Eine eingetragene Geschäftsadresse ist erforderlich; virtuelle Büros sind für LLCs üblich, jedoch müssen CASP-Lizenznehmer physische Geschäftsräume unterhalten, die den Kriterien des Handelsgesetzbuchs entsprechen.
Eine detaillierte Anleitung zum Gründungsprozess einer LLC finden Sie in unserem Unternehmensregistrierung in Armenien -Guide.
Schritt 2 – Beantragung der CASP-Lizenz bei der Zentralbank
Wer benötigt eine CASP-Lizenz?
Nach armenischem Recht benötigt jedes Unternehmen, das in oder von Armenien aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets anbietet, eine CASP-Lizenz der Zentralbank. Das Gesetz definiert zehn Kategorien regulierter Krypto-Asset-Dienstleistungen: Betrieb einer Handelsplattform, Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets, Kauf und Verkauf von Krypto-Assets im eigenen Namen, Kauf und Verkauf von Krypto-Assets im Auftrag von Kunden, Übermittlung von Aufträgen im Zusammenhang mit Krypto-Assets, Platzierung von Krypto-Assets, Portfoliomanagement von Krypto-Assets, Beratung zu Krypto-Assets, Transfer von Krypto-Assets und Ausgabe von Asset-Referenced Tokens (ARTOs). Eine einzelne Lizenz kann eine oder mehrere (oder alle) dieser Tätigkeiten abdecken. Zusätzliche Dienstleistungen können später durch einen ergänzenden Antrag mit geänderter Satzung und geändertem Geschäftsplan hinzugefügt werden.
Bewerbungsdossier
Für den Antrag auf eine CASP-Lizenz ist ein umfassendes Dossier bei der Zentralbank von Armenien (CBA) erforderlich. Gemäß armenischem Recht umfasst das Antragspaket: den formellen Antrag, Angaben zum Unternehmen, einen Dreijahres-Geschäftsplan, die genehmigte Satzung, die Registrierung des Handelsnamens, Entwürfe der internen Richtlinien und Compliance-Vorgaben, Dokumentation der Ernennung von Führungskräften, Registrierungsdokumente für Geschäftsführer, Dokumente zur Genehmigung der Beteiligungsquote (erforderlich für Aktionäre mit einem Anteil von 10 % oder mehr), Nachweis über ein bei einer unabhängigen armenischen Bank hinterlegtes Mindestkapital, eine Erklärung zur Einhaltung der CBA-Kriterien für die Geschäftsräume, Dokumentation zur Einhaltung der Informationssicherheitsbestimmungen, den Zahlungsbeleg für die staatliche Gebühr sowie alle weiteren von der CBA geforderten Dokumente.
Kapitalbedarf
Die CBA-Verordnung 7/02 (Resolution 228-N) legt die folgenden Mindestkapitalstufen basierend auf der Art der Krypto-Asset-Dienstleistung fest:
| Service-Typ | Mindestkapital (AMD) | Ca. USD |
|---|---|---|
| ausschließlich Beratungsleistungen | 10,000,000 | ~ $ 26,000 |
| Auftragsannahme/-weiterleitung, Platzierung, Portfolioverwaltung, Überweisung | 20,000,000 | ~ $ 52,000 |
| Eigenhandel, Verwahrung | 50,000,000 | ~ $ 130,000 |
| Betrieb der Handelsplattform | 70,000,000 | ~ $ 182,000 |
| Ausgabe von Asset-gebundenen Token | 200,000,000 | ~ $ 520,000 |
Das Kapital muss vor Einreichung des Lizenzantrags bei einer unabhängigen armenischen Bank hinterlegt werden. Bietet ein CASP mehrere Dienstleistungen an, gilt die jeweils höchste Kapitalstufe. Ihr V&P-Berater kann Ihnen die genaue Kapitalstufe für Ihren spezifischen Dienstleistungsmix bestätigen.
Zeitplan und Ablauf
Die CBA hat keine gesetzliche Frist für die Prüfung von CASP-Anträgen festgelegt. Basierend auf vergleichbaren CBA-Lizenzierungsverfahren (z. B. der Lizenzierung von Zahlungsorganisationen, bei der die Prüfung nach Eingang eines vollständigen Antrags zwei Monate dauert) schätzen Experten die Bearbeitungszeit für CASP-Anträge auf etwa zwei bis drei Monate. Der gesamte Zeitrahmen von der Gründung der LLC bis zur Erteilung der CASP-Lizenz wird auf drei bis fünf Monate geschätzt, abhängig von der Vollständigkeit Ihres Antrags und der Geschwindigkeit der Dokumentenerstellung.
Bestehende Krypto-Asset-Dienstleister, die vor Inkrafttreten der Regulierungen tätig waren, haben bis zum 31. Januar 2027 Zeit, den Lizenzierungsprozess gemäß den Übergangsbestimmungen abzuschließen.
Schritt 3 – Bankgeschäfte für lizenzierte Krypto-Unternehmen
Bankdienstleistungen sind für Krypto-Unternehmen in Armenien von entscheidender Bedeutung. Seit dem 31. Januar 2026 müssen sich Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bei der Zentralbank registrieren und lizenzieren lassen. Nicht lizenzierte Krypto-Unternehmen haben erhebliche Schwierigkeiten, Bankkonten zu eröffnen oder zu führen, da Banken diese im Rahmen ihrer AML/KYC-Verfahren überprüfen und die Kontoeröffnung verweigern oder bestehende Konten nicht lizenzierter Anbieter schließen können.
Armenien verfügt über 17 von der Zentralbank beaufsichtigte Banken. Keine Bank positioniert sich öffentlich als besonders kryptofreundlich, jedoch arbeiten mehrere Banken bekanntermaßen nach interner Risikobewertung fallweise mit lizenzierten Unternehmen zusammen. Die Kontoeröffnung für ein Krypto-Unternehmen umfasst eine Vorprüfung, die Einreichung von Dokumenten (einschließlich Nachweis der CASP-Lizenz, Offenlegung von Aktionären und wirtschaftlich Berechtigten, Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Dokumentation zum Risikomanagement und Kapitalnachweise), eine Geldwäscheprüfung und die Genehmigung durch den Risikoausschuss.
Krypto-Unternehmen können Konten bei mehreren Banken eröffnen, dies ist uneingeschränkt möglich. Für internationale Zahlungen eignet sich Payoneer gut für armenische Unternehmen. Stripe ist in Armenien nicht verfügbar. Krypto-Assets können in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen werden (in der Regel als immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 oder als Vorräte gemäß IAS 2 klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 13 bewertet). Kundengelder müssen vom eigenen Vermögen des Unternehmens getrennt werden. Gemäß dem Krypto-Asset-Gesetz dürfen Geschäftsbanken keine Krypto-Asset-Dienstleistungen direkt anbieten – sie müssen hierfür eine unabhängige juristische Person gründen und separat lizenzieren.
Die praktische Empfehlung: Erwerben Sie Ihre CASP-Lizenz, bevor Sie sich an Banken wenden, und arbeiten Sie mit einem Berater zusammen, der weiß, welche Banken Erfahrung mit lizenzierten Krypto-Unternehmen haben. Weitere Informationen zur armenischen Bankenlandschaft finden Sie in unserem Bankgeschäfte in Armenien -Guide.
Laufende Compliance und Berichterstattung
Nach Erhalt der Lizenz müssen CASPs die Bestimmungen der Zentralbank von Armenien (CBA) und das armenische Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsgesetz (AML/CFT) fortlaufend einhalten. Zu den wichtigsten Pflichten gehören: die Implementierung und Aufrechterhaltung von AML/KYC-Kontrollen für alle Kunden, die Überwachung von Transaktionen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten, die Dokumentation aller Transaktionen und Kundendaten, die jederzeitige Einhaltung der Mindestkapitalquote, Risikomanagement- und Governance-Richtlinien sowie die regelmäßige Berichterstattung an die CBA.
Armenien beteiligt sich seit 2025 am CRS/AEOI (automatischer Austausch von Finanzinformationen) mit über 47 Partnerländern und erfüllt die FATCA-Vorgaben gegenüber den Vereinigten Staaten. Obwohl Krypto-Service-Provider (CASPs) im Rahmen des CRS noch nicht explizit als meldepflichtige Finanzinstitute eingestuft sind, können Unternehmen, die die Kriterien für Verwahrstellen oder Investmentgesellschaften erfüllen, darunter fallen. Armenien hat sich außerdem verpflichtet, den OECD-Rahmen für die Meldung von Krypto-Assets (CARF) bis 2027 umzusetzen, wodurch kryptospezifische grenzüberschreitende Meldepflichten eingeführt werden.
Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Kryptowährungsgeschäften
Armenien besteuert Einkünfte aus Kryptogeschäften im Rahmen seines bestehenden Körperschaftsteuersystems. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 18 % und wird auf alle Geschäftsgewinne angewendet, einschließlich Einkünfte aus Handel, Börsengebühren, Verwahrungsgebühren und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets. Es gibt keine separate Kapitalertragssteuer für Unternehmen; alle Einkünfte werden als reguläre Geschäftsgewinne besteuert.
Dividenden, die von einem armenischen Krypto-Unternehmen an nichtansässige Aktionäre ausgeschüttet werden, unterliegen einer Quellensteuer von 5 %, die die endgültige armenische Steuer auf diese Ausschüttungen darstellt. Dieser Steuersatz kann durch Armeniens Netzwerk von fast 50 Doppelbesteuerungsabkommen weiter reduziert werden, darunter Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, EU-Mitgliedstaaten, Russland und Indien (mit den Vereinigten Staaten besteht kein Abkommen).
Die Veräußerung (Verkauf oder Veräußerung) von Krypto-Assets ist gemäß Artikel 64 des Steuergesetzbuches von der Mehrwertsteuer befreit. Dies bedeutet, dass Fiat-zu-Krypto-Transaktionen, Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte und Krypto-Veräußerungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Die von Krypto-Zahlungsdienstleistern (CASPs) erhobenen Servicegebühren – einschließlich Börsenprovisionen, Verwahrungsgebühren und Maklergebühren – sind jedoch reguläre steuerpflichtige Dienstleistungen und unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 20 %.
Die Verrechnungspreisregeln gelten für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und orientieren sich an den OECD-Grundsätzen. Die Meldeschwelle liegt bei 600 Millionen AMD (ca. 1.5 Millionen USD), wobei ab 2025 dreistufige Dokumentationspflichten gelten.
Armenien bietet Privatpersonen eine äußerst günstige steuerliche Behandlung von Kryptowährungen gemäß der Steuergesetzbuchänderung HO-175-N: Nicht-unternehmerische Privatpersonen zahlen 0 % Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Standard-Kryptovermögen, während Einkünfte aus Mining, Staking-Belohnungen und dem Verkauf von NFTs mit lediglich 1 % besteuert werden (Artikel 150, Absatz 9.1 des Steuergesetzbuchs). Übersteigt die private Handelsaktivität die Häufigkeit einer gewerblichen Tätigkeit, gilt der reguläre Körperschaftsteuersatz von 18 %. Kryptoverluste können nicht mit anderen Geschäftseinkünften verrechnet werden (Artikel 113), und lizenzierte Krypto-Service-Provider (CASPs) sind von der vereinfachten Umsatzsteuer und den Regelungen für Kleinstunternehmen ausgeschlossen. Kryptovermögen darf in Armenien nicht als Zahlungsmittel verwendet werden – ein im Zivilgesetzbuch kodifiziertes Verbot. Einzige Ausnahme bilden E-Geld-Token gemäß dem Krypto-Asset-Gesetz.
Detaillierte Steuerhinweise finden Sie in unserem Steuern in Armenien -Guide.
Armenien im Vergleich zu konkurrierenden Rechtsordnungen
Für Gründer, die überlegen, wo sie ihr Krypto-Unternehmen gründen und lizenzieren sollen, folgt hier ein Vergleich Armeniens mit wichtigen Alternativen:
| Faktor | Armenien | Vereinigte Arabische Emirate (VARA) | Georgien | EU / MiCA (z. B. Litauen) |
|---|---|---|---|---|
| Lizenzierungsstelle | Zentralbank von Armenien | VARA (Dubai) | Nationalbank (VASP) | Nationale Regulierungsbehörde + EU-Passverfahren |
| Bildungskosten | Kostenlos (staatliche Registrierung) | Variiert je nach Freizone | Niedrig | Moderat |
| Lizenzkapital | ~26–520 USD (5 Stufen nach Leistungsart) | 11–54 USD Gebühren + erhebliches Kapital | ~36 USD | 50–150+ EUR (variiert) |
| Geschätzter Zeitplan | ~2-3 Monate (Lizenz) | 6-12 Monate | Variiert | 3-12 Monate |
| Körperschaftssteuer | 18% | 9 % (0 % in Freizonen) | 15 % (aufgeschoben bis zur Ausschüttung) | 15 % (Litauen); 5 % effektiv (Malta) |
| EU-Pass | Nein | Nein | Nein | Ja (großer Vorteil) |
| Gesamtkosten im ersten Jahr | Anteil der Wettbewerber | 200–500 USD+ | Niedriger (ähnliche Herausforderungen im Bankwesen) | 200–400 EUR+ |
Armeniens wichtigste Vorteile: Kostenlose LLC-Registrierung, schnelle Lizenzierungsverfahren, niedrige Betriebskosten, potenzielle steuerliche Anreize für Hightech-Unternehmen, keine Währungskontrollen und ein wachsender Regulierungsrahmen. Wichtige Überlegungen: kein EU-Pass (die MiCA-Zulassung erfordert eine EU-Einheit), ein vorsichtiger Bankensektor, ein neuer und sich entwickelnder Regulierungsrahmen und eine derzeit begrenzte internationale Anerkennung der armenischen CASP-Lizenz.
Für viele Krypto-Unternehmen eignet sich Armenien gut als kostengünstiger Betriebs- und Lizenzierungsstandort, insbesondere in Kombination mit einer EU-Niederlassung zur Erlangung eines EU-Passes, falls ein Marktzugang in der EU erforderlich ist.
V&Ps CASP-Lizenzierungsdienstleistungspaket
Vardanyan & Partners begleitet Krypto-Unternehmen bei der Gründung in Armenien durch den gesamten Prozess. Unser CASP-Lizenzierungsservice umfasst die LLC-Registrierung (Unternehmensgründung, Satzungserstellung, Eintragung im Handelsregister), die Vorbereitung und Beantragung der CASP-Lizenz (Zusammenstellung der Unterlagen, Kommunikation mit der CBA, Erstellung der Compliance-Richtlinien), die Vermittlung von Bankkontakten (Kontaktaufnahme mit Banken, die Erfahrung mit lizenzierten Krypto-Unternehmen haben) sowie die laufende Compliance-Beratung (Einrichtung des AML/KYC-Rahmenwerks, Beratung zu regulatorischen Meldepflichten, Steuerstrukturierung).
Unser Team verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung im armenischen Gesellschafts- und Regulierungsrecht und hat über 1,500 Fälle mit Mandanten aus 97 Nationen betreut. Wir arbeiten in Lizenzierungsangelegenheiten direkt mit der armenischen Wettbewerbsbehörde (CBA) zusammen und kennen die praktischen Anforderungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.
Verwandte Dienstleistungen: Firmengründung, Bankwesen, Steuern in Armenien, Arbeitsgenehmigungen, Aufenthaltsgenehmigungen.

