Im Überblick
- Das armenische E-Visum wird ausgestellt bei evisa.mfa.am Nur bei zwei Produkten: 21-Tage-Einzeloption (AMD 3,000 / ~$8) und 120-Tage-Einzeloption (AMD 15,000 / ~$39)
- Bearbeitungszeit: bis zu 3 Werktage. Eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.
- Verlängerung: bis zu 60 zusätzliche Tage zu je 500 AMD (~1.30 USD) pro Tag, Entscheidung innerhalb von 2 Werktagen
- Staatsbürger Ägyptens, des Iraks und Indiens müssen eine Reisekrankenversicherung sowie eines von zwei erforderlichen Dokumentenpaketen abschließen.
- Seit dem 16. Juni 2026 ist die Liste der Staatsangehörigkeiten, die nur auf Einladung zugänglich war, aufgehoben. Staatsangehörige der sechs ehemals gelisteten Staaten können sich daher über das Portal bewerben. Die Regierung hat angekündigt, die Liste nach Oktober 2026 wieder einzuführen.
- 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2027: Einwohner der 111 aufgeführten Länder, die über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung aus den USA, der EU/dem Schengen-Raum, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Katar, Saudi-Arabien, Kuwait oder Oman verfügen, können visumfrei einreisen. Britische Aufenthaltsgenehmigungen berechtigen nicht zu dieser Ausnahme.
Was ist das armenische E-Visa-System?
Das elektronische Visum für Armenien kostet 3,000 AMD (ca. 8 US-Dollar) für 21 Tage oder 15,000 AMD (ca. 39 US-Dollar) für 120 Tage, wird innerhalb von drei Werktagen bearbeitet und kann vollständig online unter evisa.mfa.am beantragt werden , ohne dass ein Besuch in einer armenischen Botschaft erforderlich ist. Das Portal wird vom Außenministerium betrieben.
Beide E-Visa-Produkte gelten für die einmalige Einreise. Das genehmigte Visum wird Ihnen per E-Mail als PDF zugesandt, das Sie ausdrucken und zusammen mit Ihrem Reisepass an der Grenze vorlegen. Die Grenzbeamten überprüfen es elektronisch.
Mehrfacheinreise- und Transitvisa sind zwar im armenischen Konsulargebührenkatalog aufgeführt, werden aber über das E-Visa-Portal nicht ausgestellt. Online sind lediglich Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von 21 bzw. 120 Tagen erhältlich.
Wer benötigt ein armenisches E-Visum?
Armenien teilt die Einreisenden in drei Kategorien ein. Ihr Reisepass und in manchen Fällen Ihre Aufenthaltsdokumente entscheiden darüber, welche Kategorie zutrifft.
Visafreie Einreise: Die meisten europäischen Staaten, die USA, Russland, China, Japan, Südkorea, Australien, Argentinien, Brasilien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Kuwait. Bahrain, Saudi-Arabien und Oman wurden mit Regierungsbeschluss 610-N mit Wirkung zum 1. Juli 2025 als Gruppe hinzugefügt. Die Visabefreiung für Katar besteht separat und datiert aus dem Jahr 2017. Gemäß Artikel 7 des Ausländergesetzes dürfen sich visumfreie Einreisende maximal 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen im Land aufhalten.
Visum bei Ankunft: Verfügbar für Staatsangehörige von Kanada, Indonesien, Israel, Jordanien, Libanon, Mexiko, Thailand, der Türkei und weiteren Ländern sowie für Inhaber eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus den USA, der EU/dem Schengen-Raum, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Russland oder Kanada. Für die sechs GCC-Staaten ist nur eine Aufenthaltskarte ausreichend; ein GCC-Visum allein genügt nicht.
E-Visum: Der Online-Weg für alle anderen. Die Anspruchsberechtigung ist in Regierungsbeschluss 1268-N negativ definiert: Das E-Visum steht Bürgern aller Staaten offen, die nicht auf der Liste der Staaten stehen, deren Staatsangehörige eine Einladung benötigen. Bürger Ägyptens, des Iraks und Indiens können sich unter den nachstehenden zusätzlichen Bedingungen bewerben.
Die Einladungsliste wurde aufgehoben. Regierungsbeschluss 643-N vom 14. Mai 2026, in Kraft seit dem 16. Juni 2026, hob die Liste auf, die nur auf Einladung zugänglich war. Diese Liste umfasste 57 Staaten, darunter Afghanistan, Bangladesch, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka und Syrien. Da keine solche Liste mehr gültig ist, schließt der negative Test gemäß Beschluss 1268-N niemanden mehr aus, und die Eignungsprüfung des Portals akzeptiert nun alle Staatsangehörigkeiten.
Dies ist eine vorübergehende Maßnahme, die von der Regierung schriftlich bestätigt wurde. Die Aufhebung der Regelung war eine Erleichterungsmaßnahme im Zusammenhang mit der UN-Konferenz über die biologische Vielfalt (COP 17), die vom 18. bis 30. Oktober 2026 in Jerewan stattfand. Das Innenministerium schlug vor, die Regelungen unmittelbar nach Konferenzende wieder in Kraft zu setzen. Bis August 2026 wurde jedoch noch keine Entscheidung über die Wiedereinführung veröffentlicht, und es gibt keine Hinweise darauf, wie ein während des offenen Antragszeitraums eingereichter Antrag behandelt wird, falls die Liste vor Ihrer Reise wieder in Kraft tritt. Sollte Ihre Staatsangehörigkeit auf der aufgehobenen Liste stehen, überprüfen Sie bitte vor Ihrer Buchung erneut Ihren Status.
Das Einladungsverfahren läuft weiterhin parallel über consular.e-gov.am für 5,000 AMD, wobei die individuellen Einladungen vom Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst bearbeitet werden. Ethnische Armenier sowie Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister von armenischen Staatsbürgern sind von der Einladungspflicht befreit.
Um Ihre eigene Kategorie zu bestätigen, führen Sie die Überprüfung auf evisa.mfa.am durch oder sehen Sie sich unseren Leitfaden zu den Visabestimmungen nach Nationalität an.
E-Visa-Arten, Gebühren und Gültigkeit
Die Gebühren sind in armenischen Dram durch Regierungsbeschluss 1268-N festgelegt. Die folgenden USD-Angaben basieren auf 1 USD ≈ 395 AMD.
| Visa | Gebühr (AMD) | Gebühr (USD) | Bleib | Online verfügbar? |
|---|---|---|---|---|
| Einmalige Einreise, 21 Tage | AMD 3,000 | ~ $ 8 | Bis zu 21 Tag | Ja |
| Einmalige Einreise, 120 Tage | AMD 15,000 | ~ $ 39 | Bis zu 120 Tag | Ja |
| Mehrfacheinträge, 6 Monate | AMD 20,000 | ~ $ 52 | Gemäß den Visabedingungen | Nein, Konsularantrag |
| Mehrfacheinstieg, 1 Jahr | AMD 40,000 | ~ $ 103 | Gemäß den Visabedingungen | Nein, Konsularantrag |
| Transit, einzeln | AMD 10,000 | ~ $ 26 | Nur Transit | Nein |
| Transit, mehrere | AMD 18,000 | ~ $ 47 | Nur Transit | Nein |
Verlängerungen: Ein E-Visum kann gegen eine Gebühr von 500 AMD (ca. 1.30 USD) pro Tag um bis zu 60 Tage verlängert werden. Die Entscheidung wird innerhalb von zwei Werktagen getroffen. Verlängerungsanträge werden online über das E-Visum-System eingereicht. Laut unserer Auslegung des armenischen Textes der Entscheidung 1268-N darf der Antrag spätestens 15 Werktage vor Ablauf des Visums gestellt werden. Das Antragsfenster öffnet sich daher in den letzten 15 Werktagen. Frühere offizielle Richtlinien sahen etwas anderes vor und werden derzeit überarbeitet. Reichen Sie Ihren Antrag daher so früh wie möglich innerhalb dieses letzten Zeitraums ein.
Gebührenbefreiung: Minderjährige unter 18 Jahren und Familienangehörige armenischer Staatsbürger sind von der Gebühr befreit. Diese Befreiung ist im Staatsabgabengesetz verankert und bleibt von der für den 1. Januar 2027 geplanten Gebührenanpassung unberührt.
Aufenthaltsdauer: Die in Artikel 7 des Ausländergesetzes festgelegte Höchstdauer von 180 Tagen gilt für visumfreie Einreisende. Wenn Sie ein E-Visum oder ein reguläres Visum besitzen, entspricht Ihre zulässige Aufenthaltsdauer der Gültigkeitsdauer dieses Visums zuzüglich etwaiger Verlängerungen; die 180-Tage-Frist findet in diesem Fall keine Anwendung.
Schritt für Schritt Bewerbungsprozess
Schritt 1. Prüfen Sie Ihre Berechtigung. Öffnen Sie evisa.mfa.am und wählen Sie Ihre Nationalität im Berechtigungsprüfer aus.
Schritt 2. Starten Sie die Anwendung. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf den Bestätigungslink, den Sie vom Portal erhalten.
Schritt 3. Füllen Sie das Formular aus. Sie werden nach Ihren persönlichen Daten, Passdaten, Reisedaten, dem Zweck Ihres Besuchs, Ihrer Adresse und Telefonnummer in Armenien sowie Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Position gefragt.
Schritt 4. Dokumente hochladen. Ein Farbscan der biografischen Datenseite Ihres Reisepasses (gültig mindestens drei Monate über Ihr geplantes Abreisedatum hinaus und mit ein bis zwei leeren Seiten) sowie ein 35 × 45 mm großes Passfoto vor weißem Hintergrund (Frontalansicht, ohne Schatten). Antragsteller aus Ägypten, dem Irak und Indien müssen weitere Dokumente hochladen (siehe unten).
Schritt 5. Bezahlen. Die staatliche Gebühr wird online per Karte bezahlt und ist unabhängig vom Ergebnis nicht erstattungsfähig.
Schritt 6. Status verfolgen und erhalten. Das Portal vergibt eine Antrags-ID. Bewahren Sie diese auf. Innerhalb von 3 Werktagen erfolgt eine Entscheidung, und das genehmigte E-Visum wird Ihnen per E-Mail als PDF zugesandt.
Schritt 7. An der Grenze. Legen Sie das ausgedruckte E-Visum und Ihren Reisepass am Flughafen Zvartnots oder an einem Grenzübergang vor.
Beantragen Sie die Genehmigung mindestens eine Woche vor Reiseantritt und buchen Sie keine nicht erstattungsfähigen Flüge, bevor die Genehmigung vorliegt.
So überprüfen Sie Ihren E-Visum-Status
Die offizielle Statusabfrage auf evisa.mfa.am benötigt ausschließlich Ihre Antrags-ID. Eine Suche nach einem Antrag anhand der Passnummer ist im offiziellen Portal nicht möglich. Visadienste von Drittanbietern werben zwar mit der Abfrage von Passnummern, diese gehören jedoch nicht zum System des Außenministeriums und können nicht auf dessen Datenbank zugreifen. Sollten Sie Ihre Antrags-ID verloren haben, suchen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach nach der Bestätigungs-E-Mail des Portals. Nur dort ist die Antrags-ID gespeichert.
Die Prüffunktion gibt einen von vier Zuständen zurück:
- In Bearbeitung oder ausstehend: Der Antrag befindet sich beim zuständigen Sachbearbeiter und ist innerhalb der Frist von 3 Werktagen eingegangen.
- Genehmigt: Das E-Visum-PDF wurde an die in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
- Abgelehnt: Der Antrag wurde abgelehnt. Die Gebühr wird nicht erstattet.
- Unbekannte: Die Anwendungs-ID wurde nicht erkannt, üblicherweise ein Tippfehler.
Sollte sich der Status nach drei Werktagen nicht über „In Bearbeitung“ hinaus geändert haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe der Antrags-ID an die Konsularabteilung des Außenministeriums. Das weitere Vorgehen nach dieser ersten Anfrage ist in den Vorschriften nicht aufgeführt.
Bedingte Anforderungen für E-Visa: Ägypten, Irak und Indien
Seit November 2024 gelten für Staatsbürger Ägyptens, des Iraks und Indiens gemäß Punkt 1.4 der Regierungsentscheidung 1268-N zusätzliche Auflagen. Die Gruppe der Betroffenen hat sich seit ihrer Einführung nicht verändert; eine Änderung vom Mai 2025 betraf lediglich die Querverweise. Entgegen anderslautenden Berichten existiert kein separates indisches Dekret.
Grundvoraussetzung, in jedem Fall zwingend: eine gültige Reise- oder Krankenversicherung, die Ihren Aufenthalt in Armenien abdeckt.
Zusätzlich zur Versicherung müssen Sie eine von zwei Bedingungen erfüllen.
Weg A: Ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis aus den USA, der EU oder dem Schengen-Raum, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Russland oder Kanada. Für die sechs GCC-Staaten ist eine Aufenthaltskarte das erforderliche Dokument. Ein GCC-Visum wird nicht anerkannt.
Weg B, ein Paket mit erforderlichen Unterlagen: ein Rückflugticket, ein Einladungsschreiben einer armenischen Organisation oder Privatperson, ein Kontoauszug als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und eine Reiseversicherung. Alle vier Dokumente müssen zusammen eingereicht werden.
Ethnische Armenier sowie Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister eines armenischen Staatsbürgers sind gemäß Weg B von der Einladungspflicht befreit.
Visumbefreiung für Einwohner von 111 Ländern bis zum 1. Juli 2027
Regierungsbeschluss 932-N vom 25. Juni 2026, in Kraft seit dem 1. Juli 2026, verlängert die visumfreie Aufenthaltsregelung für Armenien bis zum 1. Juli 2027. Er steht in der Tradition der vorangegangenen Beschlüsse 610-N und 1984-N. Der Anhang listet 111 Staaten auf, im Vergleich zu 113 in der vorherigen Fassung; Sudan und Jemen wurden gestrichen.
Staatsangehörige der aufgeführten Staaten benötigen für die Einreise nach Armenien kein Visum, wenn sie über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, die zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und von den Vereinigten Staaten, einem EU- oder Schengen-Staat, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Katar, Saudi-Arabien, Kuwait oder Oman ausgestellt wurde. Das Vereinigte Königreich ist nicht in dieser Liste der Aussteller aufgeführt. Mit einer britischen Aufenthaltskarte erhalten Sie jedoch gemäß den gesonderten Visabestimmungen ein Visum bei der Einreise.
Zwei Einschränkungen stellen für Reisende eine Herausforderung dar. Das maßgebliche Dokument ist der Aufenthaltsstatus; ein Visum, das von einem dieser Länder ausgestellt wurde, berechtigt nicht zur Einreise. Die Ausnahmeregelung wird zudem erst bei der Einreise überprüft; eine Aufenthaltskarte, die während des Fluges abläuft, wird bei der Landung nicht akzeptiert.
Dies ist eine gesetzliche Visumbefreiung, kein Visum bei Ankunft. Das bedeutet, dass kein Visum ausgestellt und keine Gebühr an der Grenze erhoben wird. Gemäß Artikel 7 des Ausländergesetzes ist der Aufenthalt auf 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen begrenzt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie während der Gültigkeitsdauer der Befreiung vollständig auf das E-Visum verzichten.
Vom E-Visum zur Aufenthaltserlaubnis
Unternehmensregistrierung: Die Registrierung eines Unternehmens oder Einzelunternehmens kann zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis berechtigen . Das Verfahren dauert in der Regel 30 bis 45 Tage. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Unternehmensregistrierung in Armenien.
Beschäftigung: Ein armenischer Arbeitgeber kann eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis sponsern.
Route des digitalen Nomaden: Armeniens Programm für digitale Nomaden gewährt Fernarbeitern eine befristete Aufenthaltserlaubnis, solange sie für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind.
Sie können in der Regel während eines gültigen legalen Aufenthalts in Armenien einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, ohne vorher ausreisen zu müssen, sofern der Antrag vor Ablauf Ihres Aufenthalts eingereicht wird. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer ohne anhängigen Antrag wird eine Geldstrafe von 50,000 bis 100,000 AMD (ca. 130 bis 260 US-Dollar) fällig. Unser Leitfaden zu den Strafen für Visumsüberschreitung in Armenien erläutert die Berechnung dieser Strafen.
Häufige Fehler und Ablehnungsgründe
Fotoprobleme. Häufigste Ursache für Verzögerungen. Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein, vor einem einfarbig weißen Hintergrund aufgenommen, frontal, ohne Schatten oder Unschärfen, wobei das Gesicht das Bildformat ausfüllt. Selfies, beschnittene Gruppenfotos und Fotos mit farbigem Hintergrund werden nicht akzeptiert.
Gültigkeit des Reisepasses: Mindestens 3 Monate über Ihre geplante Abreise aus Armenien hinaus, mit 1 bis 2 leeren Seiten. Ein Reisepass mit kürzerer Gültigkeit wird automatisch abgelehnt.
Namens- oder Datenfehler. Eine falsche Ziffer in der Passnummer oder ein falsch geschriebener Name führt zur Ablehnung. Überprüfen Sie alle Felder anhand des Passes, bevor Sie ihn absenden.
Unvollständige Unterlagen. Ägyptische, irakische und indische Antragsteller, die Teile des Unterlagenpakets B auslassen, werden abgelehnt. Alle vier Dokumente müssen zusammen eingereicht werden.
Zahlungsfehler. Verwenden Sie eine gängige internationale Kreditkarte und vergewissern Sie sich, dass Ihre Bank grenzüberschreitende Online-Transaktionen zulässt.
Früherer Visumsverstoß oder Abschiebung. Nicht bezahlte Bußgelder für einen früheren Visumsverstoß können einen neuen Antrag verhindern, und eine frühere Abschiebung zieht ein dreijähriges Einreiseverbot nach sich. Begleichen Sie alle offenen Punkte, bevor Sie einen neuen Antrag stellen.
Was ändert sich ab November 2026?
Das armenische Parlament änderte im Januar 2026 das Ausländergesetz, wobei die meisten Bestimmungen am 1. November 2026 in Kraft traten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören ein neues elektronisches Einreisevisumsystem, ein neues Arbeitsvisum, biometrische Aufenthaltskarten, die persönlich in Armenien abgeholt werden, und eine überarbeitete Gebührenordnung ab dem 1. Januar 2027.
Zwei Punkte sollten bei der Planung im Hinblick auf dieses Datum beachtet werden. Das Änderungsgesetz überlässt die Ausgestaltung des neuen Arbeitsvisums und die Ausstellungsbestimmungen einer Regierungsverordnung, die am 22. August 2026 noch nicht verabschiedet war. Daher sollte kein Arbeitsvisum-Kodex als verbindlich angesehen werden. Zudem sind die Bestimmungen zum Arbeitsvisum an die Einführung des neuen elektronischen Einreisevisumsystems gekoppelt. Dies ist ein separates Ereignis mit einem noch nicht bekannt gegebenen Inbetriebnahmetermin. Der 1. November 2026 allein führt nicht automatisch zur Anwendung des Arbeitsvisum-Rahmenwerks.
E-Visa und Anträge, die vor dem 1. November 2026 ausgestellt bzw. eingereicht wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin nach den geltenden Bestimmungen bearbeitet.

