Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsvisa: Beschäftigung von Ausländern über ein armenisches EOR

Rationalisierung der Einstellung ausländischer Arbeitskräfte: Lösungen für armenische EOR-Arbeitserlaubnisse und -Aufenthaltsgenehmigungen
Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsvisa: Beschäftigung von Ausländern über ein armenisches EOR

Ein umfassender Leitfaden zur Orientierung in den armenischen Arbeitsvorschriften für internationale Teams

Entdecken Sie armenische EOR-Lösungen

Vereinfachte globale Einstellung

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung für Armenien verstehen

Armenien bietet Unternehmen die einzigartige Möglichkeit, ihre globale Belegschaft durch optimierte Einstellungsverfahren zu erweitern, insbesondere durch die Nutzung eines Employer of Record (EOR)-Dienstes. Einer der größten Vorteile des armenischen Systems besteht darin, dass die Arbeitserlaubnis als Aufenthaltserlaubnis fungiert, sodass keine separaten Anträge erforderlich sind.

Wichtiger Punkt: In Armenien gewährt das Arbeitserlaubnisverfahren in einem einzigen Antrag sowohl die Arbeitserlaubnis als auch das Aufenthaltsrecht, wodurch der Onboardingprozess für ausländische Mitarbeiter vereinfacht wird.

Einheitlicher Prozess

Arbeitserlaubnisse erfüllen in Armenien einen doppelten Zweck: Sie gewähren ausländischen Staatsangehörigen sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch ein Aufenthaltsrecht.

Zeiteffizient

Der kombinierte Prozess zur Erteilung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis dauert in der Regel etwa 1–2 Monate.

Kostenbewusst

Eine einmalige staatliche Gebühr von 105,000 AMD (ca. 271 US-Dollar) deckt sowohl die Arbeitserlaubnis als auch das Aufenthaltsrecht ab.

Die Rolle eines armenischen Arbeitgebers

Ein armenischer Arbeitgeber (EOR) fungiert als gesetzlicher Arbeitgeber Ihrer internationalen Belegschaft und kümmert sich um alle Aspekte der Arbeitskonformität, während Sie die tägliche Kontrolle über die Aktivitäten und Leistungen Ihres Teams behalten.

Hauptvorteile der Verwendung eines armenischen EOR

  • Schneller Markteintritt: Beginn des Betriebs in Armenien innerhalb von Tagen statt Monaten
  • Keine Entität erforderlich: Stellen Sie Mitarbeiter ein, ohne eine rechtliche Präsenz aufzubauen
  • Compliance Management: Navigieren Sie mit fachkundiger Beratung durch das armenische Arbeitsrecht
  • Handhabung der Arbeitserlaubnis: Komplette Verwaltung von Arbeitserlaubnisanträgen
  • Lohnverwaltung: Konforme Gehaltsabrechnung und Steuereinbehalt
  • Leistungsmanagement: Verwaltung der Pflichtleistungen

Wie ein EOR den Prozess vereinfacht

1

Talent Identifizierung

Sie identifizieren die armenischen Talente, die Sie einstellen möchten, oder holen internationale Mitarbeiter nach Armenien.

2

EOR-Beschäftigung

Sie werden vom EOR legal in Ihrem Namen beschäftigt und kümmern sich um alle Compliance-Anforderungen.

3

Arbeitserlaubnisantrag

Das EOR verwaltet das einheitliche Arbeitserlaubnisverfahren, das die Aufenthaltsgenehmigung umfasst.

4

Laufende Verwaltung

Der EOR kümmert sich um die Gehaltsabrechnung, Sozialleistungen und Compliance, während Sie sich um die tägliche Arbeit kümmern.

Arten und Ausnahmen von Arbeitserlaubnissen in Armenien

Arten von Arbeitserlaubnissen

Typ Beschreibung Dauer
Standard-Arbeitserlaubnis Für die meisten ausländischen Arbeitnehmer dient es als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zugleich Bis zu 1 Jahr (verlängerbar)
EAWU-Legalitätszertifikat Für Bürger der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan und Kirgisistan) Bis zu 1 Jahr (verlängerbar)

Ausnahmen von der Arbeitserlaubnis

Mehrere Kategorien von Ausländern sind in Armenien von der Arbeitserlaubnispflicht befreit:

  • EAWU-Bürger (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan)
  • Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Sonderaufenthaltserlaubnis
  • Geschäftsinhaber und Führungskräfte von Organisationen mit ausländischen Investitionen
  • Mitarbeiter ausländischer Firmenrepräsentanzen
  • Ausländische Fachkräfte installieren Geräte oder schulen Personal
  • Inhaber bestimmter beruflicher und akademischer Abschlüsse
  • Familienangehörige des diplomatischen Personals
  • Kurzzeitbeschäftigte im Sport- und Kulturbereich
  • Pädagogische Mitarbeiter und Dozenten
  • Akkreditierte Vertreter ausländischer Medien
  • Flüchtlinge und Asylbewerber
  • Studierende während des Studiums und ein Jahr nach dem Abschluss
  • Professionelle Athleten
  • Ethnische Armenier unter bestimmten Umständen

Das Arbeitserlaubnisverfahren in Armenien

Bewerbungsprozess über ein EOR

Bei der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger über ein armenisches EOR wird das Arbeitserlaubnisverfahren vom EOR im Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers abgewickelt:

  1. Elektronische Plattformregistrierung:

    Der EOR registriert sich im Namen des Unternehmens auf der Online-Plattform des Migrationsdienstes (workpermit.am).

  2. Stellenbeschreibung und Stellenausschreibung:

    Der EOR erstellt und lädt eine detaillierte Stellenbeschreibung für die mit dem ausländischen Mitarbeiter zu besetzende Position hoch.

  3. Lokaler Arbeitsmarkttest:

    Der Migrationsdienst prüft den armenischen Arbeitsmarkt, um festzustellen, ob qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind. Das EOR muss möglicherweise Interviews mit armenischen Bewerbern führen, die vom Migrationsdienst vermittelt wurden.

  4. Anmeldung ausländischer Arbeitnehmer:

    Wenn keine geeigneten lokalen Kandidaten gefunden werden, übermittelt das EOR die Informationen des ausländischen Mitarbeiters über die Plattform.

  5. Überprüfung durch die Regierung:

    Die Behörden prüfen den Antrag innerhalb von 5 Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein negativer Bescheid, gilt der Antrag als genehmigt.

  6. Gebührenzahlung:

    Das EOR organisiert die Zahlung der staatlichen Gebühr in Höhe von 105,000 AMD.

  7. Erteilung der Arbeitserlaubnis:

    Nach der Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt, die sowohl als Arbeitserlaubnis als auch als Aufenthaltserlaubnis dient.

  8. Arbeitsvertragsabschluss:

    Der EOR und der Arbeitnehmer schließen einen formellen Arbeitsvertrag gemäß den armenischen Arbeitsgesetzen ab.

Erforderliche Dokumente

  • Reisepass des Arbeitnehmers (mit notariell beglaubigter Übersetzung)
  • Ein Passfoto (35 x 45 mm)
  • Dokument, das die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einstellung des Ausländers bestätigt
  • Bildungs- oder Qualifikationsnachweise (ggf. mit Apostille oder konsularischer Legalisation)
  • Zahlungsnachweis für staatliche Gebühren

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Vermeiden Sie bürokratische Komplikationen und stellen Sie die Einhaltung der Vorschriften sicher, indem Sie einen erfahrenen Employer of Record-Dienst in Anspruch nehmen.

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Einhaltung des armenischen Arbeitsrechts verstehen

Wichtige Beschäftigungsvorschriften

  • Arbeitswoche: Maximal 40 Stunden (typischerweise 5 Tage)
  • Überstundenbegrenzungen: Maximal 12 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche
  • Jährlicher Urlaub: 20 Arbeitstage (24 Tage bei 6-Tage-Wochen)
  • Mutterschaftsurlaub: 140 Tage (70 vor und 70 nach der Geburt)
  • Mindestlohn: AMD 75,000 netto monatlich (ca. 194 $)
  • Feiertage: 11 offizielle Feiertage
  • Arbeitsverträge: Muss schriftlich erfolgen und spezifische erforderliche Bestimmungen enthalten
  • Probezeit: Darf 3 Monate nicht überschreiten

Vorteile Verwaltung

Armenische Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern verschiedene Leistungen gewähren:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Gesundheitswesen: Grundlegende Krankenversicherung
  • Bezahlter Urlaub: Jahresurlaub, Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub und andere Sonderurlaube
  • Überstundenvergütung: 50% Zuschlag auf den regulären Lohn
  • Nachtschichtprämie: 30% Zuzahlung
  • Ferienarbeit: 100 % Zuschlag oder freier Tag
  • Abfindung: Basierend auf der Beschäftigungsdauer (10-44 Tageslöhne)

Wie ein EOR die Einhaltung von Vorschriften sicherstellt

Ein armenischer Arbeitgeber verwaltet alle Compliance-Aspekte der Beschäftigung, einschließlich:

Rechtliche Rahmenbedingungen

Sicherstellung, dass alle Arbeitsverträge und -praktiken den armenischen Arbeitsgesetzen entsprechen

Lohnabrechnungsmanagement

Abwicklung von Gehaltsabrechnungen, Steuerabzügen und Pflichtabzügen

Risk Mitigation

Schutz des Unternehmens vor potenziellen Compliance-Verstößen und Strafen

Praxisbeispiele und Fallstudien

Technologieunternehmen stellt Entwickler ein

Ein europäisches Softwareunternehmen benötigte kurzfristig drei erfahrene Entwickler mit Spezialkenntnissen in Armenien. Anstatt eine eigene Niederlassung zu gründen (was 3–6 Monate gedauert hätte), nutzte das Unternehmen einen EOR-Service.

Results:

  • Entwickler wurden innerhalb von zwei Wochen konform eingestellt
  • Einsparungen von ca. 50,000 € bei den Gründungskosten
  • Beschleunigter Projektzeitplan um vier Monate
  • EOR kümmerte sich um alle Arbeitserlaubnisanträge und Compliance-Anforderungen

Markttests vor dem vollständigen Markteintritt

Ein US-amerikanisches Produktionsunternehmen wollte den armenischen Markt mit einem kleinen lokalen Vertriebsteam erschließen. Mithilfe eines EOR-Services konnte das Unternehmen einen Country Manager und zwei Vertriebsmitarbeiter einstellen und gleichzeitig das Marktpotenzial evaluieren.

Results:

  • Erfolgreich getestete Marktfähigkeit ohne Unternehmensgründung
  • Nach einer 18-monatigen Probezeit gründeten sie selbstbewusst ihr eigenes Unternehmen
  • Aufrechterhaltung der Beschäftigungskontinuität während des Übergangs zum eigenen Unternehmen
  • Vermeidung vorzeitiger Investitionen in dauerhafte Infrastruktur

Fallstudie zur Remote-Team-Erweiterung

Eine globale Digitalmarketingagentur musste ihr Designteam schnell vergrößern und fand mehrere talentierte Designer in Armenien. Mithilfe einer EOR-Lösung konnten fünf Designer unter Einhaltung der lokalen Gesetze eingestellt werden.

Herausforderung:

Die Agentur musste drei armenische Designer an Bord holen und zwei internationale Designer aus den Nachbarländern engagieren. Jeder Designer benötigte unterschiedliche Arbeitserlaubnisregelungen.

Lösung:

  • Armenisches EOR bearbeitete verschiedene Arbeitserlaubnisszenarien für lokale und internationale Talente
  • Für armenische Designer: Sofortige Anstellung ohne Arbeitserlaubnis
  • Für ausländische Designer: Vollständige Arbeitserlaubnisanträge, die sowohl die Arbeitserlaubnis als auch das Aufenthaltsrecht beinhalten
  • Verwaltete konforme Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Leistungsverwaltung für alle Mitarbeiter

Results:

  • Das gesamte Team war innerhalb von 3 Wochen einsatzbereit
  • 100 %ige Einhaltung der armenischen Arbeits- und Einwanderungsgesetze
  • Wettbewerbsfähiges Leistungspaket für alle Mitarbeiter
  • Nahtlose Integration in globale Arbeitsabläufe ohne rechtliche Komplikationen

Häufige Fragen zum Großhandel mit Lebensmitteln und Getränken

Was genau ist ein Employer of Record (EOR)?

Ein Arbeitgeber (EOR) ist ein Dienstleister, der in Ihrem Namen Arbeitnehmer im Ausland legal beschäftigt. Der EOR übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Verwaltung der Sozialleistungen und die Steuerabführung, während Sie die Kontrolle über die täglichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter behalten.

Wie unterscheidet sich ein EOR von Outsourcing oder Contracting?

Im Gegensatz zum Outsourcing oder Contracting, bei dem Sie unabhängige Auftragnehmer oder externe Dienstleister beauftragen, entsteht bei einem EOR ein konformes Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer sind legal angestellt und erhalten angemessene Sozialleistungen, Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch wird das Risiko einer Fehlklassifizierung ausgeschlossen.

Welche wichtigen Arbeitsgesetze in Armenien müssen ausländische Arbeitgeber kennen?

Das armenische Arbeitsrecht sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vor. Überstunden sind auf 12 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche begrenzt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf 28 Tage Jahresurlaub und 140 Tage Mutterschaftsurlaub. Zu den weiteren Anforderungen gehören ordnungsgemäße Arbeitsverträge, die Einhaltung der Arbeitssicherheit und die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen.

Wie schnell können wir über einen armenischen EOR-Dienst Mitarbeiter einstellen?

In den meisten Fällen kann ein EOR den Onboarding-Prozess innerhalb von 1–2 Wochen abschließen und die Mitarbeiter legal beschäftigen. Im Vergleich dazu dauert die Gründung einer juristischen Person und die Einrichtung konformer Beschäftigungssysteme normalerweise 3–6 Monate. Dieser Zeitrahmen kann je nach Nationalität des Mitarbeiters und spezifischen Genehmigungsanforderungen variieren.

Welche Leistungen für Arbeitnehmer sind in Armenien gesetzlich vorgeschrieben?

Nach armenischem Recht sind Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge, Rentenkassenzahlungen, bezahlten Jahresurlaub (20–24 Arbeitstage), bezahlten Krankheitsurlaub, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub (140 Tage) und die Einhaltung von elf gesetzlichen Feiertagen zu leisten. Ein EOR-Service stellt sicher, dass alle obligatorischen Leistungen gemäß den lokalen Vorschriften ordnungsgemäß verwaltet werden.

Können wir Mitarbeiter später vom EOR in unser eigenes Unternehmen überführen?

Ja, die meisten EOR-Dienste umfassen Unterstützung bei der Umstellung, wenn Sie sich für die Gründung eines eigenen Unternehmens entscheiden. Der EOR unterstützt Sie bei der ordnungsgemäßen Übernahme Ihrer Mitarbeiter in Ihr neues Unternehmen und gewährleistet gleichzeitig die Kontinuität der Beschäftigung sowie den Erhalt aller erworbenen Leistungen und der Dienstaltersansprüche.

Wie handhabt das EOR Kündigungen nach armenischem Recht?

Kündigungen in Armenien unterliegen bestimmten rechtlichen Verfahren. Ein EOR-Service stellt sicher, dass alle Kündigungen gemäß den armenischen Arbeitsgesetzen erfolgen, einschließlich angemessener Kündigungsfristen (von 14 bis 60 Tagen, je nach Beschäftigungsdauer), Dokumentation und gegebenenfalls Abfindungszahlungen.

Welche Ausländer benötigen in Armenien keine Arbeitserlaubnis?

Bürger der EAEU-Länder (Russland, Weißrussland, Kasachstan und Kirgisistan), Inhaber einer unbefristeten oder besonderen Aufenthaltserlaubnis, Geschäftsinhaber und Führungskräfte, ausländische Fachkräfte, die Geräte installieren oder Personal ausbilden, Personen mit bestimmten akademischen oder wissenschaftlichen Abschlüssen und mehrere andere ausgenommene Kategorien benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Gibt es nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis ein separates Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis?

Nein, nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Armenien ist keine separate Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Die Arbeitserlaubnis selbst dient als Aufenthaltserlaubnis und vereinfacht den Prozess für ausländische Arbeitnehmer. Die gleiche staatliche Gebühr deckt sowohl die Arbeitserlaubnis als auch das Aufenthaltsrecht ab.

Fazit

Das einheitliche Arbeitserlaubnissystem Armeniens, das mit einem einzigen Antrag sowohl Arbeits- als auch Aufenthaltsrechte gewährt, bietet erhebliche Vorteile für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit international ausweiten möchten. Durch die Zusammenarbeit mit einem armenischen Arbeitgeber können Unternehmen diesen Prozess effizient gestalten und die vollständige Einhaltung der lokalen Vorschriften sicherstellen.

Die armenische EOR-Lösung ermöglicht Unternehmen eine schnelle Präsenz im Land, ohne den Aufwand, die Kosten und den Zeitaufwand einer Unternehmensgründung. Dieser Ansatz ist besonders wertvoll für die Erschließung neuer Märkte, den Zugang zu spezialisierten Talenten oder die Verwaltung kurzfristiger Projekte.

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