Weg zur rumänischen Staatsbürgerschaft: So werden Sie EU-Bürger

Armenischer Anwalt | Rumänischer Staatsbürgerschaftsweg: So werden Sie EU-Bürger

Rumänien bietet seinen Bürgern als Mitglied der Europäischen Union volle EU-Rechte und einen Pass mit umfassender globaler Mobilität und damit die europäische Staatsbürgerschaft. Dieser Leitfaden bietet einen gründlich recherchierten und aktuellen Überblick (Stand 2025) über wie Ausländer die rumänische Staatsbürgerschaft erhalten könnenund damit die EU-Staatsbürgerschaft erlangen. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf das aktuelle rumänische Staatsbürgerschaftsrecht und die EU-Vorschriften und decken alle Wege zur Staatsbürgerschaft ab: durch Abstammung, durch dauerhaften Aufenthalt und Einbürgerung, durch Heirat und durch besondere Verdienste. Sie finden Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jeden Weg, erforderliche Dokumente, rechtliche Fristen und Beispiele aus der Praxis – alles in einem professionellen, informativen Ton. Besonders nützlich ist dieser Leitfaden für vermögende Privatpersonen, Rechtsexperten, Expats und Berater für Zweitstaatsbürgerschaft.

Wichtige Notiz: Mitte 2024 verabschiedete das rumänische Parlament Änderungen am Staatsbürgerschaftsgesetz, die jedoch einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen wurden. nicht in Kraft ab Anfang 2025Daher spiegelt dieser Leitfaden das derzeit geltende Gesetz (Gesetz 21/1991 und nachfolgende Änderungen) und die derzeit geltenden Verfahren wider.

Vorteile der rumänischen Staatsbürgerschaft (Vorteile der EU-Staatsbürgerschaft)

Die rumänische Staatsbürgerschaft bietet erhebliche Vorteile, vor allem weil sie gleichzeitig Bürger der Europäischen Union ist. Rumänische Staatsbürger genießen alle Rechte der EU-Bürger. Dazu gehören das Recht, in allen Mitgliedsstaaten frei zu leben, zu arbeiten und zu reisen, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung sowie zusätzliche Rechte wie konsularischen Schutz und die Möglichkeit, an den Europawahlen teilzunehmen. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

  • Freizügigkeit in der EU: Rumänische Bürger haben das Recht, in jedem Land der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz frei zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Dies eröffnet ihnen den Zugang zum gesamten europäischen Arbeitsmarkt und zu Bildungsmöglichkeiten in über 30 Ländern, von Deutschland und Frankreich bis hin zu Spanien und Schweden.

  • Leistungsstarker Reisepass: Der rumänische Reisepass ist ein starkes Reisedokument. Ab 2025 haben Rumänen visumfreien oder visumfreien Zugang zu 178 Länder und GebieteDamit liegt der rumänische Pass weltweit auf Platz 12 der Reisefreiheit (gleich mit Bulgarien). Dies beinhaltet visumfreies Reisen in ganz Europa und zu vielen Zielen weltweit.

  • Recht auf konsularischen Schutz der EU: Als EU-Bürger können Rumänen im Ausland, in einem Land ohne diplomatische Vertretung, die Botschaft eines EU-Mitgliedstaates um Unterstützung bitten. Sie haben außerdem das Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament und an den Kommunalwahlen teilzunehmen, wenn sie in einem anderen EU-Land leben.

  • Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten: Mit der rumänischen (EU-)Staatsbürgerschaft können Sie leichter Unternehmen gründen, Immobilien erwerben und überall im EU-Binnenmarkt investieren. Es gibt keine Beschränkungen für den Besitz von Grundstücken oder Unternehmen, die für Nicht-EU-Ausländer gelten könnten. Rumänien selbst verfügt über eine wachsende Wirtschaft (insbesondere in den Bereichen IT, Fertigung und Landwirtschaft), und die Staatsbürgerschaft ermöglicht Ihnen ungehinderten Zugang zu lokalen und EU-weiten Märkten.

  • Sozialleistungen und Bildung: Rumänische Bürger haben Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen und zur Sozialversicherung in Rumänien und haben gemäß den EU-Koordinierungsregeln Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie in anderen EU-Ländern leben. Sie profitieren außerdem von subventionierten Hochschulbildungsmöglichkeiten in der gesamten EU.

  • Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt: Wichtig ist, Rumänien erlaubt die doppelte StaatsbürgerschaftBei der Einbürgerung als Rumäne müssen Sie Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Das bedeutet, dass Sie Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit behalten und gleichzeitig die Vorteile eines rumänischen (EU-)Passes genießen können. Informieren Sie sich jedoch immer über die Gesetze Ihres Heimatlandes, da manche Länder Ihnen die Staatsbürgerschaft entziehen können, wenn Sie freiwillig eine andere annehmen. Rumänien kennt keine derartige Einschränkung.

Mit der rumänischen Staatsbürgerschaft erlangt ein Ausländer effektiv eine EU-Staatsbürgerschaft durch Rumänien, mit der damit verbundenen Mobilität, Sicherheit und den damit verbundenen Möglichkeiten. Die folgenden Abschnitte beschreiben die Wege, um diesen Status zu erreichen.

Rumänische Staatsbürgerschaft durch Geburt und Abstammung (Jus Sanguinis)

Ein primärer Weg, die rumänische Staatsbürgerschaft und damit auch die EU-Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist die Abstammung – entweder durch die Geburt rumänischer Eltern oder durch den Nachweis rumänischer Abstammung. Das rumänische Staatsangehörigkeitsrecht basiert auf Jus Sanguinis (Blutsrecht), was bedeutet, dass die Staatsbürgerschaft von den Eltern an die Kinder weitergegeben wird. Es gibt auch großzügige Bestimmungen für Personen rumänischer Abstammung, die auch noch Generationen später die Staatsbürgerschaft „repatriieren“ oder zurückfordern können.

Staatsbürgerschaft durch Geburt (mit einem rumänischen Elternteil)

Wenn Sie mindestens einen rumänischen Elternteil haben, automatisch die rumänische Staatsbürgerschaft bei der Geburt erwerbenDies gilt unabhängig vom Geburtsort – ob in Rumänien oder im Ausland – solange ein Elternteil rumänischer Staatsbürger ist. Gesetzlich ist nur ein rumänischer Elternteil erforderlich. In der Praxis handelt es sich dabei um eine automatische Übertragung der Staatsbürgerschaft durch Blut:

  • Kind eines rumänischen Staatsbürgers: Jedes Kind rumänischer Eltern ist von Geburt an kraft Gesetzes rumänischer Staatsbürger. Wenn beispielsweise eine ausländische Staatsbürgerin in New York ein Kind zur Welt bringt und der Vater oder die Mutter Rumänin ist, ist das Kind Rumäne.

  • Geburtsurkunde: Obwohl die Staatsbürgerschaft automatisch erteilt wird, muss die Geburt des Kindes im Ausland bei den rumänischen Behörden (bei einem Konsulat oder in Rumänien) registriert werden, um eine rumänische Geburtsurkunde und einen rumänischen Reisepass zu erhalten. Dazu müssen in der Regel die ausländische Geburtsurkunde, die Ausweise der Eltern und gegebenenfalls eine Heiratsurkunde vorgelegt werden.

  • Findelkinder: Darüber hinaus gilt jedes Kind, das auf rumänischem Gebiet ausgesetzt aufgefunden wird, als rumänischer Staatsbürger, bis das Gegenteil bewiesen ist, sofern die Eltern unbekannt sind. Dies ist eine im Staatsangehörigkeitsrecht übliche Schutzklausel.

Hinweis: Wenn Sie ein Ausländer sind, der als Kind eines rumänischen Elternteils geboren wurde, aber nie Dokumente erhalten hat, sind Sie bereits rumänischer StaatsbürgerIhr Weg ist nicht die Einbürgerung, sondern die Inanspruchnahme Ihrer bestehenden Staatsbürgerschaft. Der Prozess umfasst die Registrierung Ihrer Geburt und die Beantragung eines rumänischen Personalausweises oder Reisepasses. Es ist ratsam, sich an die Rumänisches Konsulat Hinweise zur nachträglichen Registrierung einer Geburt, da Sie einen Nachweis über die rumänische Staatsbürgerschaft Ihrer Eltern (z. B. deren Geburtsurkunde oder Reisepass) und Ihre Verbindung zu ihnen benötigen.

Staatsbürgerschaft durch Abstammung (Rückführung für Nachkommen rumänischer Staatsbürger)

Das rumänische Staatsbürgerschaftsrecht bietet Personen mit rumänischen Vorfahren (bis zu bestimmten Generationen) einen besonderen Weg, die Staatsbürgerschaft zu erhalten, indem sie Rückerwerb oder Restaurierung, auch wenn sie selbst nie Rumänen waren. Dies wird oft informell als „Staatsbürgerschaft durch Abstammung“ oder „rumänischer Pass durch Abstammung“ bezeichnet. Es wird insbesondere von Personen genutzt, deren Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern in der Vergangenheit rumänische Staatsbürger waren.

Wer ist berechtigt: Wenn Sie einen Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil haben, der rumänischer Staatsbürger war und später seine rumänische Staatsbürgerschaft verloren hat, können Sie möglicherweise die Wiedererlangung der rumänischen Staatsbürgerschaft beantragen. Das Gesetz unterscheidet zwei Szenarien:

  • Nachkommen ehemaliger rumänischer Staatsbürger (Allgemeiner Fall): Wenn Ihr Vorfahre (bis zum zweiter Grad, d. h. Eltern oder Großeltern) rumänischer Staatsbürger war, diese Staatsbürgerschaft aber verloren hat (z. B. durch Auswanderung und Einbürgerung anderswo), können Sie die Wiederherstellung der rumänischen Staatsbürgerschaft beantragen. Dies wird gewährt ohne Wohnsitzerfordernis in Rumänien, sofern Sie bestimmte Bedingungen erfüllen (siehe unten). Mit anderen Worten: Kinder und Enkel ehemaliger Rumänen können die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen.

  • Nachkommen derjenigen, die unfreiwillig ihre Staatsbürgerschaft verloren haben: Wenn der Verlust der rumänischen Staatsbürgerschaft nicht freiwillig oder aus Gründen erfolgte, die nicht der Person zuzuschreiben sind (zum Beispiel willkürlich oder aufgrund historischer Grenzänderungen entzogen), erweitert das Gesetz die Berechtigung auf die dritter Grad der AbstammungDas bedeutet, dass sogar Urenkel ehemaliger rumänischer Staatsbürger in diesen Fällen in Frage kommen. Wenn beispielsweise Ihr Urgroßelternteil rumänischer Staatsbürger in einem Gebiet war, das später von Rumänien abfiel (wie Teile des Großrumäniens vor dem Zweiten Weltkrieg), und diese Staatsbürgerschaft ohne Wahl verlor, können Sie (der Urenkel) einen Antrag stellen. Diese Regelung wurde von vielen in Moldawien, der Ukraine (Bukowina, Bessarabien) und anderen Ländern genutzt, deren Vorfahren vor 1940 rumänische Staatsbürger waren.

In der Praxis ist der Abstiegsweg Rumäniens einer der inklusivsten in Europa. Repatriierung Die Anwendungen erfreuen sich großer Beliebtheit, insbesondere in der rumänischen Diaspora und den Nachbarländern. So haben beispielsweise bis 2024 über eine Million Bürger der Republik Moldau rumänische Pässe durch Abstammung erhalten., was ihnen ermöglicht, in der gesamten EU zu leben und zu arbeiten. Viele andere aus Israel, den Vereinigten Staaten, Kanada und anderswo haben über ihre vor Jahrzehnten ausgewanderten Eltern oder Großeltern ebenfalls die rumänische Staatsbürgerschaft zurückerlangt.

Rechtliche Grundlage: Artikel 10 des Gesetzes 21/1991 (rumänisches Staatsbürgerschaftsgesetz) besagt, dass die rumänische Staatsbürgerschaft einer Person verliehen werden kann, die die rumänische Staatsbürgerschaft verloren haben, sowie deren Nachkommen bis zum zweiten Gradauf Antrag unter Beibehaltung der aktuellen ausländischen Staatsangehörigkeit. Artikel 11 erweitert dies auf Nachkommen dritten Grades, wenn der ehemalige Staatsbürger die Staatsangehörigkeit ohne seinen Willen verloren hat (z. B. aufgrund historischer/politischer Ereignisse). Insbesondere sind Antragsteller nach diesen Artikeln nicht erforderlich, die normalen Aufenthalts- oder Sprachbedingungen zu erfüllen Im Gegensatz zur regulären Einbürgerung wird der Prozess als Wiederherstellung der Rechte angesehen. Der rumänische Staat behandelt diese Personen im Wesentlichen wie zurückkehrende Rumänen.

Key-Anforderungen: Obwohl Sie für die Beantragung durch Abstammung weder in Rumänien wohnen noch Rumänisch sprechen müssen, müssen Sie bestimmte Dokumentations- und Integritätsbedingungen erfüllen:

  • Abstammungsnachweis: Sie müssen Ihre direkte Abstammung vom rumänischen Vorfahren dokumentieren. Dies bedeutet in der Regel die Vorlage von Geburts-, Heirats- und gegebenenfalls Sterbeurkunden, die die Abstammungskette von Ihnen zu Ihrem rumänischen Elternteil/Großelternteil/Urgroßelternteil belegen. Um beispielsweise einen in Rumänien geborenen Großelternteil zu verwenden, reichen Sie Ihre Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde Ihres Elternteils (aus der der Großelternteil als Elternteil hervorgeht) und die rumänische Geburtsurkunde des Großelternteils oder einen anderen Nachweis seiner rumänischen Staatsbürgerschaft ein.

  • Beweis, dass der Vorfahr Rumäne war und die Staatsbürgerschaft verlor: Sie sollten nachweisen, dass Ihr Vorfahre tatsächlich rumänischer Staatsbürger war und diese Staatsbürgerschaft später verloren hat. Hilfreich sind beispielsweise alte rumänische Pässe oder Personalausweise, ein Bescheinigung über den rumänischen Staatsbürgerschaftsstatus, oder Nachweise über den Verlust der Staatsbürgerschaft. Oftmals erhalten Antragsteller eine offizielle Bescheinigung der rumänischen Behörden, die die frühere Staatsbürgerschaft des Vorfahren und den Zeitpunkt des Verlusts bestätigt. Zusätzlich können Dokumente aus dem Land, in das Ihr Vorfahre ausgewandert ist, wie z. B. Einbürgerungsurkunden oder ausländische Staatsbürgerschaftsnachweise, hilfreich sein, um nachzuweisen, dass er die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erworben hat (und damit die rumänische Staatsbürgerschaft verloren hat).

  • Sauberes Strafregister: Wie bei jedem anderen Staatsbürgerschaftsverfahren benötigen Sie ein einwandfreies Führungszeugnis. Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) aus Ihrem aktuellen Wohnsitzland (und möglicherweise aus jedem anderen Land, in dem Sie gelebt haben) vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben. Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens könnte Sie gesetzlich als „unwürdig für die rumänische Staatsbürgerschaft“ ausweisen.

  • Treue- und Nationaler Sicherheitseid: Sie unterzeichnen eidesstattliche Erklärungen, in denen Sie erklären, dass Sie sich nicht an Handlungen gegen die rumänische Staatsordnung oder Sicherheit beteiligt haben und dass Sie dem rumänischen Staat gegenüber loyal sind. Im Wesentlichen bekräftigen Sie, dass Sie Rumänien nicht schaden wollen.

  • Beibehaltung des ausländischen Wohnsitzes (optionale Erklärung): Wenn Sie beabsichtigen, Ihren Wohnsitz im Ausland nach Erhalt der rumänischen Staatsbürgerschaft beizubehalten (was bei Diaspora-Bewerbern üblich ist), geben Sie dies in der Regel in Ihrem Antrag an. Es ist absolut zulässig, die rumänische Staatsbürgerschaft erlangen, während Sie weiterhin außerhalb Rumäniens leben – viele tun dies und nutzen ihre neue EU-Staatsbürgerschaft, um in anderen EU-Ländern zu leben.

  • Apostillen und Übersetzungen: Alle ausländischen Dokumente (Geburtsurkunden, Führungszeugnisse usw.) müssen offiziell sein und apostilliert oder legalisiert und anschließend von einem beeidigten Übersetzer ins Rumänische übersetzt. Rumänien ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher benötigen Dokumente wie Personenstandsurkunden und polizeiliche Führungszeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten eine Apostille. Die Übersetzungen sollten ebenfalls notariell beglaubigt werden.

Bewerbungsprozess – Schritt für Schritt (Abstiegspfad):

  1. Berechtigung überprüfen: Bestimmen Sie Ihre Abstammungslinie. Identifizieren Sie den Vorfahren, der rumänischer Staatsbürger war, und sammeln Sie alle Informationen über seine Geburt in Rumänien oder ehemaligen Gebieten sowie Ihre Abstammung (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern). Stellen Sie sicher, dass dieser Vorfahre die rumänische Staatsbürgerschaft verloren hat (z. B. durch Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft). Typischerweise verloren diejenigen, die Rumänien vor 1989 verließen und sich anderswo niederließen, ihre rumänische Staatsbürgerschaft, sodass ihre Nachkommen die Voraussetzungen erfüllen.

  2. Sammeln Sie Ahnendokumente: Besorgen Sie sich die Geburtsurkunde oder den Taufschein Ihres rumänischen Vorfahren. Falls vorhanden, besorgen Sie sich auch einen Nachweis über die rumänische Staatsbürgerschaft (alter Reisepass, Militärunterlagen usw.) oder eine rumänische Staatsbürgerschaftsbescheinigung von den Behörden. Lebt der Vorfahr noch, ist sein aktueller rumänischer Reisepass/Personalausweis oder ein Staatsangehörigkeitsnachweis hilfreich. Hat er die Staatsbürgerschaft verloren, versuchen Sie, alle Dokumente zu beschaffen, die mit diesem Verlust in Zusammenhang stehen (z. B. die Einbürgerungsurkunde im neuen Land).

  3. Sammeln Sie Personenstandsurkunden für jede Generation: Stellen Sie Geburts- und Heiratsurkunden für jede Verbindung zwischen Ihnen und dem Vorfahren zusammen. Wenn Sie beispielsweise über einen Großelternteil einen Antrag stellen, benötigen Sie: Ihre Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde Ihres Elternteils, aus der dieser Großelternteil hervorgeht, und die Geburtsurkunde (und gegebenenfalls die Heiratsurkunde) des Großelternteils. Namensänderungen sollten dokumentiert werden (Änderungsurkunden oder Heiratsurkunden, falls sich der Nachname geändert hat).

  4. Besorgen Sie sich die erforderlichen persönlichen Dokumente: Bereiten Sie Ihre eigenen Dokumente vor, einschließlich:

    • Ihre Pass (gültig) – notariell beglaubigte Kopie.

    • Ihre Geburtsurkunde (mit Apostille und Übersetzung, falls nicht auf Rumänisch).

    • Heiratsurkunde (wenn Sie verheiratet sind) oder Scheidungsurteil usw., mit Apostille versehen und übersetzt.

    • Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (z. B. eine Stromrechnung oder Registrierung) und möglicherweise eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie außerhalb Ihres Heimatlandes leben.

    • Polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Wohnsitzland (und ggf. Ihrem Staatsbürgerschaftsland). Dieses muss relativ neu sein (oft innerhalb von 6 Monaten ausgestellt) und mit einer Apostille und Übersetzung versehen sein.

    • Zwei aktuelle Passfotos (wie vom Konsulat/der Behörde angegeben).

    • Die abgeschlossene Bewerbungsformular zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft, einschließlich Ihrer persönlichen Daten und Erklärungen.

  5. Dokumente legalisieren und übersetzen: Stellen Sie sicher, dass alle ausländischen Dokumente eine Haager Apostille (oder eine konsularische Legalisierung, wenn sie aus einem Land stammen, das nicht dem Apostille-Übereinkommen angehört) tragen und beglaubigte Übersetzungen ins RumänischeDies bedeutet normalerweise, dass Sie einen beeidigten Übersetzer oder einen Übersetzungsdienst beauftragen müssen, der mit den konsularischen Anforderungen Rumäniens vertraut ist.

  6. Senden Sie den Antrag: Sie können Ihr Staatsbürgerschaftsdossier einreichen persönlich entweder in Rumänien bei der Autoritatea Națională pentru Cetățenie (ANC) in Bukarest (Nationale Behörde für Staatsbürgerschaft) oder bei einer rumänischen diplomatische Vertretung/Konsulat in Ihrem Land. Viele Antragsteller bewerben sich über das rumänische Konsulat, um Reisen zu vermeiden. Der Antrag muss auf Rumänisch verfasst sein (hierfür können Sie sich von einem Anwalt oder Übersetzer unterstützen lassen). Bei der Einreichung legen Sie alle Ihre Unterlagen und den Antrag vor. Das Konsulat oder die ANC wird Ihren Antrag registrieren.

  7. Verarbeitung und Hintergrundüberprüfungen: Nach dem Absenden wird der Antrag geprüft. Die rumänischen Behörden prüfen die Gültigkeit Ihrer Dokumente, bestätigen die Aufzeichnungen Ihrer Vorfahren in rumänischen Archiven und führen Hintergrund- und Sicherheitsüberprüfungen durch (einschließlich der Rücksprache mit Institutionen wie dem Innenministerium und den Geheimdiensten, um sicherzustellen, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen). Diese Phase kann aufgrund der hohen Nachfrage einige Zeit in Anspruch nehmen.

  8. Genehmigungs- und Staatsbürgerschaftsbeschluss: Wenn alles in Ordnung ist und die Bedingungen erfüllt sind, wird die Staatsbürgerschaftskommission des ANC die Genehmigung empfehlen. Präsident der Nationalen Behörde für Staatsbürgerschaft Anschließend unterzeichnet er einen Beschluss, mit dem Ihnen die rumänische Staatsbürgerschaft verliehen wird. Die Bearbeitungszeiten für Abstammungsfälle können sehr unterschiedlich sein. Normalerweise dauert es etwa 6 Monate bis 2 Jahre um eine Entscheidung zu erhalten, abhängig vom Rückstand und der Komplexität der Dokumentenüberprüfung.

  9. Treueeid: Nach der Genehmigung müssen Sie eine Treueeid auf Rumänien um offiziell Staatsbürger zu werden. Der Eid ist ein kurzes Bekenntnis zur Treue und zum Respekt gegenüber der Verfassung und wird in der Regel auf Rumänisch abgelegt. Sie können den Eid beim ANC in Bukarest oder in einem rumänischen Konsulat ablegen. (Wenn Sie sich im Ausland beworben haben, können Sie dies in der Regel im Konsulat tun, sobald Ihre Urkunde vorliegt.) Minderjährige Kinder in Ihrer Datei enthalten sind kein Frontalunterricht. müssen einen Eid ablegen; ihnen wird die Staatsbürgerschaft automatisch zusammen mit Ihnen verliehen.

  10. Staatsbürgerschaftszertifikat erhalten: Nach Ablegen des Eides erhalten Sie eine Bescheinigung über die rumänische StaatsbürgerschaftDieses Dokument bescheinigt, dass Sie rumänischer Staatsbürger sind (das Datum des Erwerbs der Staatsbürgerschaft ist das Datum des Eides).

  11. Beantragen Sie einen rumänischen Reisepass und Personalausweis: Mit der Staatsbürgerschaftsbescheinigung können Sie einen rumänischen Reisepass und, falls Sie in Rumänien wohnen möchten, einen CNP (persönlichen numerischen Code) und einen rumänischen Personalausweis beantragen. Reisepässe können in Konsulaten oder in Rumänien ausgestellt werden. Als neuer Staatsbürger durch Abstammung haben Sie nun die gleichen Rechte wie jeder in Rumänien geborene Staatsbürger.

Kein Sprachtest erforderlich: Im Gegensatz zur Standardeinbürgerung ist der Abstiegs-/Rückführungsweg erfordert kein Bestehen eines rumänischen Sprach- oder GeschichtstestsDas Gesetz verzichtet für diese Antragsteller auf die Anforderungen an Sprach-, Kultur- und Verfassungskenntnisse und betrachtet ihren Antrag auf Staatsbürgerschaft als Wiederherstellung der Rechte. Dies ist ein großer Vorteil, wenn Sie kein Rumänisch sprechen – obwohl das Erlernen der Sprache empfohlen wird, um die Staatsbürgerschaft in vollem Umfang genießen zu können, ist es in diesen Fällen keine Voraussetzung für die Genehmigung. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ausdrücklich erlaubt, sodass Sie Behalten Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit.

Beispielszenario (Abstieg): Ein amerikanischer Staatsbürger, dessen Großmutter in Rumänien geboren wurde, aber in den 1950er Jahren US-Staatsbürgerin wurde, kann die rumänische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen. Er legt die rumänische Geburtsurkunde seiner Großmutter und seine eigenen US-Einbürgerungspapiere, die Geburtsurkunden seiner Mutter und seine eigene sowie eine Hintergrundüberprüfung des FBI vor. Nachdem er die Unterlagen beim rumänischen Konsulat eingereicht und 18 Monate gewartet hat, erhält er die rumänische Staatsbürgerschaft, ohne jemals in Rumänien gelebt zu haben. Er legt im Konsulat in Chicago den Eid ab und erhält einen rumänischen Pass durch Abstammung, der ihm das Recht verleiht, überall in der EU zu leben. Dieses Beispiel spiegelt ein gängiges Szenario wider: Die Geburt eines Großelternteils in Rumänien wird genutzt, um in einem relativ unkomplizierten (wenn auch papierintensiven) Verfahren einen EU-Pass zu erhalten.

Rumänische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung (langfristiger Aufenthalt)

Für Ausländer ohne rumänische Wurzeln ist der wichtigste Weg zur Staatsbürgerschaft: Einbürgerung, basierend auf einem rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Rumänien. Für viele führt dies letztendlich zum Erhalt eines europäischen Passes, der die Vorteile der EU-Staatsbürgerschaft bietet, einschließlich der Möglichkeit, in den EU-Mitgliedsstaaten frei zu leben, zu arbeiten und zu reisen. Dieser Weg erfordert, dass Sie eine bestimmte Anzahl von Jahren in Rumänien leben und sich in die rumänische Gesellschaft integrieren. Er ist ideal für Auswanderer, Investoren und andere Langzeitbewohner, die Rumänien zu ihrer Heimat machen. Hier beschreiben wir die Zulassungskriterien, beschleunigte Verfahren und den schrittweisen Einbürgerungsprozess.

Zulassungskriterien für die Einbürgerung: Nach rumänischem Recht kann einem ausländischen Staatsbürger (oder Staatenlosen) auf Antrag die rumänische Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn er die folgenden Hauptbedingungen erfüllt:

  • Mindestaufenthaltsdauer: Sie müssen sich seit mindestens 8 Jahre halten. Wenn Sie mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet sind, verkürzt sich die erforderliche Frist auf 5 Jahre halten. ab dem Datum der Eheschließung. Diese Zeiträume werden bis zum Antragsdatum gezählt. Der Wohnsitz muss rechtmäßig (Besitz der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis) und anhaltende – längere Abwesenheiten können die Uhr anhalten. (Wenn Sie in Rumänien geboren wurden und noch immer dort leben, gelten Sie laut Gesetz auch als Einwohner, die die Wohnsitzvoraussetzung erfüllen.)

  • Legaler Aufenthaltsstatus: Sie sollten während dieser Jahre eine gültige rumänische Aufenthaltserlaubnis besitzen. Normalerweise erhalten Ausländer zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (für Arbeit, Geschäft, Studium usw.) und können dann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder EU-Daueraufenthalt nach 5 Jahren. Wenn Sie 8 Jahre alt sind, haben Sie in der Regel eine Ständiger Aufenthaltsstatus In Rumänien ist ein ständiger Wohnsitz gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, solange Sie sich für den betreffenden Zeitraum legal dort aufgehalten haben. Der Schlüssel ist ständiger Rechtswohnsitz des Landes.

  • Guter Charakter: Sie müssen Loyalität gegenüber dem rumänischen Staat und ein gutes Führungsverhalten nachweisen. Das bedeutet, dass Sie keine Aktionen gegen die Rechtsstaatlichkeit oder die nationale Sicherheit Rumäniens unterstützt haben dürfen und erklären müssen, dass Sie sich nie an solchen Aktivitäten beteiligt haben. Ein polizeiliches Führungszeugnis (Strafregister) aus Rumänien und anderen Ländern ist erforderlich. Jede schwerwiegende kriminelle Vergangenheit kann zur Disqualifikation führen. Im Wesentlichen sollten Sie sauberes Strafregister und gute moralische Integrität.

  • Alter: Sie müssen mindestens sein 18 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung (Rumänien nimmt die eigenständige Einbürgerung minderjähriger Kinder nicht vor; Kinder können stattdessen in den Antrag eines Elternteils aufgenommen werden).

  • Finanzielle Mittel: Sie müssen nachweisen, dass Sie in Rumänien über ausreichende Lebensgrundlagen und ein stabiles Leben verfügen – z. B. durch eine Beschäftigung, ein Geschäftseinkommen oder ein Vermögen –, sodass Sie dem Staat nicht zur Last fallen. In der Regel ist hierfür ein Einkommens- oder Beschäftigungsnachweis und ggf. ein Wohnungsnachweis (z. B. ein Mietvertrag oder ein Immobilienbesitz) erforderlich.

  • Integration: Sprach- und Kulturkenntnisse: Im Gegensatz zum Abstiegsweg erfordert die reguläre Einbürgerung die Integration in die rumänische Gesellschaft. Sie müssen ausreichende Kenntnisse der rumänischen Spracheund ein grundlegendes Verständnis der rumänischen Kultur und Zivilisation. In der Praxis sollten Sie in der Lage sein, eine einfache Konversation auf Rumänisch zu führen und schriftliche Texte auf elementarem Niveau zu verstehen. Außerdem wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Rumänische Verfassung und die Nationalhymne – nicht Zeile für Zeile, sondern die Grundprinzipien und etwas Geschichte. Diese Integrationskriterien werden im Rahmen des Prozesses in einem Interview/einer Prüfung bewertet.

  • Keine Bedrohung der nationalen Sicherheit: Dies steht im Zusammenhang mit einem guten Charakter – Sie sollten nicht an Aktivitäten beteiligt sein, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden könnten. Dies wird durch Hintergrundüberprüfungen festgestellt.

Wenn Sie alle oben genannten Bedingungen erfüllen, sind Sie ein Kandidat für die Einbürgerung. Die Kernanforderung, die die meisten Bewerber filtert, ist die Dauer des AufenthaltsWenn Sie als Ausländer nach Rumänien ziehen, müssen Sie in der Regel acht Jahre lang ununterbrochen dort gelebt haben (oder fünf Jahre, wenn Sie mit einem Rumänen verheiratet sind), bevor Sie einen Antrag stellen können.

Beschleunigte Einbürgerung (reduzierte Aufenthaltsdauer): Rumänien bietet für bestimmte Kategorien von Antragstellern einige Abkürzungen durch Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer um bis zu die Hälfte:

  • Wenn Sie sind „international anerkannte Persönlichkeit“ in einem bestimmten Bereich (zum Beispiel ein renommierter Wissenschaftler, Künstler, Sportler oder jemand, der international außergewöhnliche Beiträge geleistet hat), können Sie sich möglicherweise bewerben, nachdem Sie nur 4 Jahre halten. des Wohnsitzes statt 8.

  • Wenn Sie Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaathalbiert sich die erforderliche Frist. Mit anderen Worten: EU-Bürger können die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen, nachdem 4 Jahre halten. Wohnsitzland (da sie bereits Rechte als EU-Bürger haben).

  • Wenn Sie erhalten haben Flüchtlingsstatus In Rumänien können Sie sich auch 4 Jahre nach der Anerkennung des Flüchtlingsstatus einbürgern lassen.

  • Wenn Sie eine bedeutende Investition in Rumänien über 1,000,000 €Das Gesetz erlaubt Ihnen, sich zu bewerben, nachdem 4 Jahre halten. des Aufenthalts (Investitionen werden als Beitrag zu einer schnelleren Integration angesehen). Beachten Sie, dass es sich hier nicht um eine „Staatsbürgerschaft durch Investition“ im Sinne eines sofortigen Reisepasses handelt, sondern um eine beschleunigte Einbürgerung für Großinvestoren.

Diese Verkürzungen können grundsätzlich nicht auf weniger als die Hälfte der regulären Laufzeit kombiniert werden. Auch die 5-Jahres-Frist für Ehepaare mit einem Rumänen kann in diesen Fällen halbiert werden (auf etwa 2.5 Jahre, z. B. wenn ein EU-Bürger mit einem Rumänen verheiratet ist oder ein Flüchtling mit einem Rumänen verheiratet ist). In der Praxis wenden die meisten Antragsteller jedoch entweder die 8-Jahres- oder die 5-Jahres-Regel an. Die beschleunigten Bestimmungen werden selten genutzt, außer vielleicht von EU-Bürgern mit Wohnsitz in Rumänien oder von prominenten Persönlichkeiten.

Unabhängig von der Aufenthaltsdauer gelten alle anderen Kriterien (Sprache, gutes Verhalten usw.) auch im beschleunigten Verfahren. Das Einzige, was sich ändert, ist die Anzahl der Jahre, die Sie in Rumänien gelebt haben müssen, bevor Sie einen Antrag stellen können.

Schrittweiser Einbürgerungsprozess:

Wenn Sie glauben, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist hier das typische Verfahren, um vom Einwohner zum rumänischen Staatsbürger zu werden:

  1. Begründen Sie Ihren legalen Wohnsitz in Rumänien: Zuerst musst du mit einem Langzeitvisum nach Rumänien ziehen und eine Aufenthaltserlaubnis erhaltenEs gibt verschiedene Gründe für eine rumänische Aufenthaltserlaubnis (Arbeitserlaubnis, Unternehmensinvestition, Studium, Familienzusammenführung usw.). Vermögende Privatpersonen beginnen oft mit der Gründung eines Unternehmens, einer Investition oder einer Beschäftigung in Rumänien, um ein Aufenthaltsvisum zu erhalten. Achten Sie darauf, Ihren Aufenthaltsstatus dauerhaft aufrechtzuerhalten. Nach fünf Jahren ununterbrochenem vorübergehenden Aufenthalt können Sie eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis (was empfohlen wird, da es das Reisen erleichtert und eine langfristige Absicht beweist), aber es ist nicht zwingend erforderlich, auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu warten, wenn Sie 8 Jahre lang eine befristete Aufenthaltserlaubnis hatten.

  2. Ständigen Wohnsitz aufrechterhalten: Sie müssen die meiste Zeit tatsächlich in Rumänien leben. Vermeiden Sie längere Abwesenheiten. Das Gesetz schreibt vor, dass, wenn Sie sich in einem Jahr länger als sechs aufeinanderfolgende Monate außerhalb Rumäniens aufhalten, in diesem Jahr wird nicht zählen Für die Erfüllung der Aufenthaltsvoraussetzung. Planen Sie daher, die erforderlichen Jahre physisch in Rumänien anwesend und integriert zu sein. Bewahren Sie für den Fall der Fälle Aufzeichnungen über Ihre Aufenthalte auf (Einreise-/Ausreisestempel im Reisepass).

  3. Rumänisch lernen und sich auf die Integration vorbereiten: Nehmen Sie sich während Ihrer Jahre in Rumänien die Zeit, die rumänische Sprache zumindest auf einem grundlegenden Konversationsniveau zu erlernen. Sie sollten sich auch mit rumänischen Bräuchen, der Geschichte und der Verfassung vertraut machen (z. B. mit den Farben der Flagge, dem Text der Nationalhymne, den nationalen Feiertagen und den in der Verfassung verankerten Grundrechten und -pflichten). Es gibt Kurse und Bücher, und sogar eine offizielle Leitfaden zum Staatsbürgerschaftsinterview (entwickelt mit dem UNHCR für Flüchtlinge) mit Beispielen für die gestellten Fragen. Typische Fragen könnten die rumänische Geographie, Kultur und Verfassungsgrundsätze betreffen.

  4. Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente: Wenn Sie die erforderliche Aufenthaltsdauer (8 oder 5 Jahre oder ggf. eine verkürzte Dauer) erreicht haben, beginnen Sie mit der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Die allgemeine Dokumente Benötigt werden:

  • Reisepass (gültig) – notariell beglaubigte Kopie der Ausweisseite.

  • Rumänische Aufenthaltserlaubnis – Kopie Ihres Aufenthaltsstatus (wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte haben, fügen Sie diese bei, andernfalls Kopien Ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigungen).

  • Geburtsurkunde (mit Apostille und Übersetzung, falls nicht bereits auf Rumänisch).

  • Heiratsurkunde falls verheiratet (und rumänischer Personalausweis oder Reisepasskopie des Ehepartners zum Nachweis der Ehe mit einer rumänischen Person im Rahmen der 5-Jahres-Regel).

  • Nachweis des Wohnsitzes in Rumänien – zB Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder eine Erklärung des Gastgebers, dass Sie eine Unterkunft haben.

  • Einkommensnachweis – wie etwa Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen der ANAF, Nachweise über Geschäftsbesitz oder Kontoauszüge zum Nachweis der finanziellen Stabilität.

  • Führungszeugnisse: Ein von der rumänischen Polizei ausgestelltes Führungszeugnis (in Rumänien erhältlich) und polizeiliche Führungszeugnisse aus allen anderen Ländern, in denen Sie kürzlich gelebt haben. Alle sollten frei von schweren Straftaten sein.

  • Jedes Diplome oder Zertifikate Dadurch entfallen möglicherweise die Sprachanforderungen (wenn Sie beispielsweise einen Abschluss einer rumänischen Universität haben, sind Ihre Rumänischkenntnisse selbstverständlich). Andernfalls müssen Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch zur Sprachüberprüfung und nicht auf ein Zertifikat einstellen.

  • Die Bewerbungsformular für die Einbürgerung, ausgefüllt in rumänischer Sprache, das Ihre persönlichen Daten und eine Erklärung enthält, warum Sie die Staatsbürgerschaft anstreben.

  • Zwei Fotos (gemäß den angegebenen Abmessungen).

  • Erhalt des Anmeldegebühr Zahlung (eine geringe Verwaltungsgebühr, sofern nicht davon befreit).

  1. Bewerbung beim ANC einreichen: Einbürgerungsanträge werden gestellt persönlich an die Nationale Staatsbürgerschaftsbehörde in Bukarest. (Seit 2020 erlaubt Rumänien die Einreichung von Einbürgerungsanträgen auch bei rumänischen Konsulaten, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland lebt. Dies gilt jedoch in der Regel für Personen mit besonderen Verdiensten oder für Personen, die das Land nach Beginn des Verfahrens verlassen haben. In den meisten Fällen reichen Sie den Antrag ein, während Sie in Rumänien leben.) Sie können sich von einem Anwalt unterstützen lassen, Ihre persönliche Anwesenheit ist jedoch zumindest für das Interview erforderlich. Ihre Akte wird registriert und erhält eine Nummer.

  2. Vorstellungsgespräch & Prüfung: Nach einer ersten Überprüfung Ihrer Unterlagen wird die Einbürgerungskommission einen Termin vereinbaren Interview mit Ihnen. Dies ist ein entscheidender Schritt, bei dem eine Kommission Ihre rumänischen Sprachkenntnisse sowie Ihr Wissen über Kultur und Verfassung bewertet. Sie werden gebeten, einen kurzen Text auf Rumänisch zu lesen und Fragen zur rumänischen Geschichte/Geographie zu beantworten (z. B. „Wer ist der aktuelle Präsident Rumäniens?“, „Nennen Sie einige nationale Symbole“ oder „Was sagt die rumänische Verfassung über die Rechte der Bürger?“). Sie werden Sie auch bitten, eine Strophe der Nationalhymne zu singen oder zumindest zu rezitieren. „Deșteaptă-te, române!“ und beantworten Sie gegebenenfalls eine grundlegende Frage dazu. Wenn Sie sich während Ihrer Jahre im Land vorbereitet und integriert haben, ist dies in der Regel machbar. Sollten Sie den Sprach- oder Wissensteil nicht bestehen, haben Sie möglicherweise nach einigen Monaten die Möglichkeit, erneut teilzunehmen.

  3. Genehmigungsprozess: Vorausgesetzt, Sie bestehen das Interview und erfüllen alle Kriterien, wird die Kommission einen Vorschlag zur Genehmigung Ihrer Staatsbürgerschaft ausarbeiten. Die endgültige Genehmigung erfolgt in Form eines Anordnung des Präsidenten der Nationalen Behörde für Staatsbürgerschaft Ihnen wird die rumänische Staatsbürgerschaft verliehen. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und eine Kopie an das örtliche ANC-Büro oder Konsulat geschickt.

  4. Zeremonie des Treueeids: Genau wie bei Abstammungsfällen, den Eid ablegen Der letzte Schritt ist der erfolgreiche Einbürgerungsantrag. Als erfolgreicher Einbürgerungskandidat müssen Sie (in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Genehmigung) erscheinen, um den Staatsbürgerschaftseid abzulegen. Dies kann in Bukarest im ANC-Hauptquartier oder in der Kreispräfektur erfolgen, wenn Sie außerhalb von Bukarest wohnen. In manchen Fällen können ausländische Antragsteller den Eid auch in einem Konsulat ablegen. Der Eid wird auf Rumänisch geleistet: Sie erklären Ihre Treue zu Rumänien und verpflichten sich, die Verfassung und die Gesetze einzuhalten. Nach dem Aufsagen des Eides unterschreiben Sie die Eideserklärung.

  5. Staatsbürgerschaftsbescheinigung: Nach Ablegen des Eides erhalten Sie eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung. Dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem ausländischen Reisepass verwendet, um eine rumänische Reisepass und PersonalausweisAb dem Datum der Eidesleistung sind Sie nun offiziell rumänischer Staatsbürger.

  6. Ausweitung der Staatsbürgerschaft auf Kinder: Wenn Sie minderjährige Kinder haben, können diese zusammen mit Ihnen die Staatsbürgerschaft erhalten. Kinder unter 18 Jahren können in den Einbürgerungsantrag ihrer Eltern aufgenommen werden oder automatisch Staatsbürger werden, wenn beide Elternteile Einbürgerung (oder ein Elternteil mit Zustimmung des anderen). Eingebürgerte Minderjährige werden in der Staatsbürgerschaftsurkunde der Eltern aufgeführt und müssen weder die Aufenthalts- noch die Sprachvoraussetzungen erfüllen und auch keinen Eid ablegen. Das bedeutet, wenn Sie eingebürgert werden, können Ihre Kinder dies auch, sofern Sie sie auflisten und ihre Dokumente vorlegen.

Die Gesamtzeit vom Antrag bis zur Genehmigung kann variieren. Es ist üblich, dass der Einbürgerungsprozess (nach Einreichung) etwa dauert 1 bis 2 Jahre, aufgrund von Hintergrundüberprüfungen und der Planung von Interviews/Eiden. In den letzten Jahren gab es in Rumänien eine beträchtliche Anzahl von Bewerbungen, daher ist Geduld erforderlich.

Beispielszenario (Einbürgerung): Ein kanadischer Unternehmer zieht nach Rumänien und gründet in Bukarest ein Technologie-Startup. Nach acht Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, dem Aufbau seines Unternehmens und seiner Integration (und dem Erlernen von rumänischer Konversation) beantragt er die Staatsbürgerschaft. Da er über eine Million Euro in die rumänische Wirtschaft investiert hat, hätte er den Antrag eigentlich schon zwei Jahre früher (nach vier Jahren) stellen können, wartete jedoch, um sicherzugehen. Er besteht das Interview (nachdem er Rumänisch gelernt hat) und legt den Eid ab, 8 rumänischer Staatsbürger zu werden. Er behält seine kanadische Staatsbürgerschaft, erhält aber gleichzeitig einen rumänischen Pass, erlangt dadurch Mobilität innerhalb der EU und kann auch seine kleinen Kinder als rumänische Staatsbürger aufnehmen. Dieses Szenario veranschaulicht den Einbürgerungsweg für einen langfristig ansässigen Investor.

Rumänische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Die Heirat mit einem rumänischen Staatsbürger ist eine besondere Situation, die Ihnen einen schnelleren Weg zur Staatsbürgerschaft ermöglichen kann, obwohl es nicht automatisch. Die bloße Heirat mit einem rumänischen Staatsbürger kein Frontalunterricht. Die Staatsbürgerschaft wird sofort verliehen – allerdings wird die Aufenthaltsdauer reduziert und Sie können nach weniger Jahren eingebürgert werden. Dieser Weg ist im Wesentlichen eine Unterform der Einbürgerung, mit dem Vorteil einer kürzeren Dauer und der Anerkennung der familiären Bindung.

Teilnahmeberechtigung und Bedingungen:

  • Heirat mit einem rumänischen Staatsbürger: Sie müssen mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet sein. Die Ehe muss nach rumänischem Recht anerkannt sein (falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde, muss sie von den rumänischen Behörden registriert oder anerkannt sein).

  • Mindestdauer der Ehe und des Zusammenlebens: Sie können die Staatsbürgerschaft beantragen, nachdem Sie mindestens 5 Jahre Ehe, vorausgesetzt, Sie haben während dieser Zeit auch in Rumänien gelebt. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie fünf Jahre lang mit Ihrem rumänischen Ehepartner verheiratet sein und zusammenleben müssen. Dies setzt ein Zusammenleben in Rumänien voraus; fünf Jahre Ehe und Auslandsaufenthalt reichen wahrscheinlich nicht aus. In der Praxis benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien durch Ihren rumänischen Ehepartner (ein Visum zur Familienzusammenführung) und müssen fünf Jahre lang mit ihm zusammenleben.

  • Weitere Einbürgerungsvoraussetzungen: Abgesehen von der kürzeren Aufenthaltsdauer gelten alle anderen üblichen Einbürgerungsvoraussetzungen. Sie müssen weiterhin ein gutes Führungsverhalten (kein Führungszeugnis), Grundkenntnisse der rumänischen Sprache und Kultur, Loyalität gegenüber dem Staat und die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Fortsetzung der Ehe: Normalerweise sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung und bis zum Ablauf des Eides noch verheiratet (und nicht gerichtlich getrennt) sein. Der Tod des rumänischen Ehepartners während des Verfahrens oder eine Scheidung können die Anspruchsberechtigung ändern (Sie müssen dann möglicherweise die normale 8-Jahres-Regel erfüllen, sofern keine Ermessensausnahme besteht). Es gibt keine spezielle Klausel zu diesem Szenario im Gesetz, aber logischerweise basiert die Vorzugsbehandlung auf der Ehe.

Zusammenfassend, Durch die Heirat verkürzt sich der Zeitraum von 8 auf 5 Jahre des Wohnsitzes. Es verzichtet nicht auf die Sprach- oder sonstigen Anforderungen. Betrachten Sie es als beschleunigtes Verfahren im Rahmen der Einbürgerung für diejenigen, die eine Familie mit einem rumänischen Staatsbürger gegründet haben.

Verfahren zur Staatsbürgerschaft durch Heirat:

Der Vorgang ist den oben beschriebenen Einbürgerungsschritten sehr ähnlich, mit einigen Unterschieden hinsichtlich der Dokumentation:

  1. Wohnsitz in Rumänien als Ehegatte: Nach der Heirat sollte der ausländische Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Rumänien (gültig zunächst für jeweils ein Jahr, danach verlängerbar). Halten Sie Ihren Wohnsitz ununterbrochen für 5 Jahre ab dem Heiratsdatum aufrecht.

  2. Dokumentation vorbereiten: Zusätzlich zu den Standard-Einbürgerungsdokumenten, fügen Sie die Dokumente des rumänischen Ehepartners: Ihren rumänischen Personalausweis oder Reisepass, Ihre Heiratsurkunde (bei einer Hochzeit im Ausland in rumänische Register eingetragen) und einen Nachweis über das fortdauernde Zusammenleben (z. B. durch eine gemeinsame Wohnadresse). Im Antrag wird auf Artikel 8 des Gesetzes verwiesen, der auf die Anspruchsberechtigung nach fünf Jahren Ehe hinweist.

  3. Bewerbung und Vorstellungsgespräch: Reichen Sie Ihren Antrag beim ANC ein und legen Sie einen Nachweis über mindestens fünf Jahre Ehe und Wohnsitz vor. Beide Ehepartner müssen möglicherweise bei der ersten Einreichung anwesend sein, um die Situation zu überprüfen (die Anwesenheit des rumänischen Ehepartners zeigt die Unterstützung des Antrags an). Im Interview werden wie üblich die Sprachkenntnisse und Kenntnisse des ausländischen Ehepartners geprüft.

  4. Zustimmung und Eid: Nach der Genehmigung legt der ausländische Ehepartner den Eid ab und wird Staatsbürger. Der rumänische Status des Ehepartners bleibt unberührt (er war bereits Staatsbürger). Sollten gemeinsame Kinder vorhanden sein, sind diese wahrscheinlich bereits von Geburt an rumänische Staatsbürger (mit einem rumänischen Elternteil). Sollten die Kinder aus irgendeinem Grund nicht rumänisch sein (z. B. Stiefkinder von früher oder wenn der rumänische Elternteil keine Abstammung nachgewiesen hat), können auch diese Minderjährigen in den Antrag aufgenommen werden.

  5. Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit: Rumänien gestattet dem neuen Bürger, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten, sodass ein ausländischer Ehepartner, der Rumäne wird, in der Regel die doppelte Staatsangehörigkeit erhält (es sei denn, sein Heimatland verlangt einen Verzicht).

Beispielszenario (Heirat): Eine Amerikanerin heiratet einen Rumänen und zieht 2019 nach Rumänien. Sie erhält eine Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau eines EU-Bürgers und lebt mit ihrem Mann in Cluj-Napoca. 2024, nach fünf Jahren Ehe, spricht sie bereits mittelmäßig Rumänisch und hat sich in die Gesellschaft integriert. Mitte 2024 beantragt sie die Staatsbürgerschaft. Sie legt ihre Heiratsurkunde und einen Nachweis über ihr Leben in Rumänien vor und besteht das Sprachinterview. 2025 legt sie den Eid ab und wird rumänische Staatsbürgerin. Dies ermöglicht ihr, überall in der EU zu leben und zu arbeiten und die vollen rumänischen Staatsbürgerrechte zu genießen, während sie gleichzeitig ihre US-Staatsbürgerschaft behält.

Dies zeigt, dass die Ehe zwar den Weg erleichtert, der Einzelne aber dennoch Zeit in den Aufenthalt und die Integration investieren muss. Es ist ein beschleunigte Einbürgerung, kein sofortiges Recht durch Heirat.

Wichtig: Scheinehen oder betrügerische Ehen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft sind strafbar. Die Behörden prüfen die Echtheit der ehelichen Beziehung, insbesondere wenn ein Antrag bereits nach fünf Jahren gestellt wird. Authentische Paare haben keinen Grund zur Sorge, aber die Ehe sollte nicht als Schlupfloch betrachtet werden – sie erfordert eine echte, bestehende Ehe.

Sonderfälle: Staatsbürgerschaft durch Investition und Verdienst

Rumänien tut kein Frontalunterricht. bieten wie einige andere Länder ein direktes Programm zur „Staatsbürgerschaft durch Investition“ an (wo man einen Betrag investieren und sofort oder nach kurzer Zeit einen Reisepass erhalten kann). Wie bereits erwähnt, profitieren Großinvestoren in Rumänien jedoch von einer beschleunigten Einbürgerung (halbe Aufenthaltsdauer). Italien beispielsweise bietet die italienische Staatsbürgerschaft über sein Golden-Visa-Programm an, das eine 10-jährige Aufenthaltsdauer vor der Einbürgerung voraussetzt. Wir erläutern, wie Investitionen helfen können und welche besonderen Verdienstmöglichkeiten bestehen, darunter Ehrenbürgerschaft.

  • Staatsbürgerschaft durch Investition (beschleunigte Einbürgerung): Wenn Sie mehr als €1,000,000 In Rumänien – zum Beispiel durch die Finanzierung eines Unternehmens, eines großen Immobilienprojekts oder eines staatlich genehmigten Projekts – können Sie laut Gesetz die Staatsbürgerschaft beantragen nach 4 Jahren des legalen Aufenthalts statt 8. Sie müssen weiterhin den Standardantrag (Einbürgerungsschritte) durchlaufen und die Sprach- und sonstigen Anforderungen erfüllen. Betrachten Sie es als Belohnung für Ihren wesentlichen Beitrag zur Wirtschaft: Die Wartezeit wird halbiert. Es gibt jedoch keine Möglichkeit, die Residenz ganz zu überspringen; Sie können nicht einfach Geld investieren und sofort die Staatsbürgerschaft erhalten. Sie benötigen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis (die Sie aufgrund Ihres Investitions- oder Geschäftsführerstatus erhalten können) und müssen vier Jahre dort bleiben. Anschließend folgt das Einbürgerungsverfahren. Viele vermögende Privatpersonen ziehen Rumänien als langfristigen Wohnsitz in Betracht, da die Mindestaufenthaltsdauer (4 Million Euro) im Vergleich zu anderen „Golden Visa“-Programmen relativ günstig ist und letztendlich zu einem EU-Pass führt. Aber auch hier gilt: Es gilt nicht sofort – planen Sie für die Jahre Ihres Aufenthalts.

  • Bemerkenswerte Beiträge (Verdienst): Die gesetzliche Regelung für „international anerkannte Persönlichkeiten“ umfasst Personen mit außergewöhnlichen Leistungen – sei es in Wissenschaft, Kultur, Sport oder anderen Bereichen. Solche Personen können beschleunigt einreisen (vierjährige Aufenthaltsfrist). In der Praxis können die rumänischen Behörden im nationalen Interesse im Einzelfall sogar auf einige Formalitäten verzichten. Formal muss die Person jedoch dennoch einen Antrag stellen und sich einer Prüfung unterziehen. Es gibt Fälle, in denen berühmte Sportler oder Akademiker aufgrund ihres Ansehens die Staatsbürgerschaft etwas schneller erhielten, Rumänien ist jedoch im Allgemeinen streng im Rechtsverfahren.

  • Ehrenbürgerschaft: Rumänien hat ein Konzept von „Cetățenie de onoare“ (Ehrenbürgerschaft) wird vom Parlament an Ausländer für besondere Verdienste um Rumänien oder die rumänische Nation verliehen. Diese Auszeichnung ist eher eine (oft symbolische) Ehre als ein allgemein üblicher Weg. Die Ehrenbürgerschaft kann ohne die üblichen Voraussetzungen („ohne weitere Formalitäten“) durch einen Parlamentsbeschluss verliehen werden. Ehrenbürger Rumäniens genießen viele der gleichen Bürgerrechte wie normale Bürger. ausgeschlossen Sie haben in der Regel kein Stimmrecht, sind nicht wählbar und haben kein öffentliches Amt in Rumänien. Beispielsweise kann ein angesehener ausländischer Schriftsteller oder Diplomat, der Rumänien geholfen hat, die Ehrenbürgerschaft erhalten. Dieser Status erfordert keine Aufgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft und ist rein fakultativ – man kann ihn nicht beantragen oder ein Verfahren dafür durchlaufen; er muss einem als Ehre verliehen werden. Er verleiht auch nicht automatisch den Status einer EU-Staatsbürgerschaft, wie es bei einer normalen Staatsbürgerschaft der Fall ist (aufgrund der Einschränkungen der politischen Rechte handelt es sich um eine Sonderkategorie).

  • Besondere humanitäre Fälle: Gelegentlich kann der rumänische Präsident oder die Regierung die Verleihung der Staatsbürgerschaft für Personen vorschlagen, die besondere Verdienste erbracht haben oder humanitäre Hilfe benötigen (z. B. wenn jemand rumänische Leben gerettet hat). Solche Fälle sind äußerst selten und werden durch eine legislative oder exekutive Initiative geregelt. Grundsätzlich können die rumänischen Behörden Ausnahmen machen, wenn sie einen strategischen Vorteil oder eine moralische Verpflichtung sehen.

Zusammenfassend, In Rumänien gibt es kein separates Programm zum Kauf eines ReisepassesJeder Investor oder jede talentierte Einzelperson muss sich für einige Jahre in die Gemeinschaft integrieren. Rumänien belohnt jedoch Hauptbeiträge Indem wir den Weg beschleunigen. Wenn Sie eine Investition in Rumänien als Weg zur Staatsbürgerschaft in Erwägung ziehen, sollten Sie auch dort einige Zeit verbringen und sich integrieren. Ihre Bemühungen könnten sich in einigen Jahren mit einem EU-Pass auszahlen.

Zum Vergleich: Viele EU-Länder haben aufgrund von EU-Vorschriften direkte Staatsbürgerschaftsprogramme durch Investitionen eingeschränkt. Rumäniens Ansatz entspricht den EU-Normen: Investoren wird eine Aufenthaltserlaubnis (und später die Staatsbürgerschaft) angeboten, die Staatsbürgerschaft wird jedoch nicht direkt verkauft. Tatsächlich kann eine Investition in Rumänien Sie zunächst für eine Unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis Wenn Sie mindestens 50,000 € als Stammkapital in ein Unternehmen investieren, ist dies ein Schritt auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Rumänien

Rumänien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, was bedeutet, dass Sie die rumänische Staatsbürgerschaft besitzen können ohne Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verlierenund umgekehrt. Diese Politik besteht seit den 1990er Jahren und war entscheidend dafür, dass die große rumänische Diaspora wieder Kontakt zu ihrer Heimat aufnehmen konnte.

  • Kein Verzicht erforderlich: Im Gegensatz zu einigen Ländern, die von neuen Bürgern verlangen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, gibt es in Rumänien keine solche Verpflichtung. Das rumänische Staatsbürgerschaftsgesetz besagt ausdrücklich, dass diejenigen, die die Staatsangehörigkeit wiedererlangen oder erhalten, dürfen ihre ausländische Staatsangehörigkeit behaltenWenn beispielsweise ein Kanadier die rumänische Staatsbürgerschaft erwirbt, hat der rumänische Staat keine Einwände dagegen, dass er auch Kanadier bleibt.

  • Rückgewinnung der Diaspora: Die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichte es Millionen ethnischen Rumänen aus Moldawien, der Ukraine und anderen Ländern, die rumänische Staatsbürgerschaft zu erhalten. unter Beibehaltung ihrer bestehenden StaatsbürgerschaftDies ist ein Eckpfeiler des integrativen Ansatzes Rumäniens. Wie bereits erwähnt, haben über eine Million Moldauer dieses Angebot genutzt und die doppelte moldauisch-rumänische Staatsbürgerschaft erlangt. Viele Israelis rumänischer Abstammung haben ebenfalls die doppelte israelisch-rumänische Staatsbürgerschaft erlangt, und so weiter.

  • Pflichten: Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit werden in Rumänien wie rumänische Staatsbürger behandelt. Sie benötigen rumänische Dokumente für die Ein- und Ausreise und unterliegen denselben Gesetzen (einschließlich aller militärischen und bürgerlichen Pflichten, obwohl in Rumänien derzeit keine Wehrpflicht besteht). Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit können in beiden Ländern wählen (sofern das andere Land auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit das Wahlrecht zulässt) und erhalten konsularische Unterstützung von beiden Ländern.

  • Auswirkungen der Gesetze anderer Länder: Der einzige Vorbehalt ist, dass die Gesetze Ihres Herkunftslandes Möglicherweise gelten Einschränkungen. Rumänisches Recht schützt Sie nicht vor dem Verlust Ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft, wenn dies nach dem Recht des Landes mit dem Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit der Fall ist. Beispielsweise verloren Personen aus Ländern wie den Niederlanden oder Belgien ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit, als sie freiwillig die rumänische Staatsangehörigkeit annahmen (bevor diese Länder ihre Gesetze aktualisierten). Prüfen Sie daher immer die Staatsangehörigkeitsgesetze Ihres Heimatlandes oder anderer Staatsbürgerschaften. Rumänien erkennt Sie als Doppelstaatsbürger an, ein anderer Staat jedoch möglicherweise nicht.

  • Überlegungen der EU: Der Besitz der rumänischen (EU-)Staatsbürgerschaft und einer weiteren Staatsangehörigkeit ist im EU-Kontext grundsätzlich unproblematisch. Viele EU-Bürger besitzen mehrere Staatsangehörigkeiten. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Ausübung von EU-Rechten (z. B. einem Umzug in ein anderes EU-Land) in der Regel als rumänischer/EU-Bürger auftreten, sofern Sie diesen Status nutzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Rumäniens Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft große Flexibilität bietet. Sie können die Vorteile eines rumänischen/EU-Passes nutzen ohne Verlust die Rechte und die Identität, die mit Ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft verbunden sind. Dies ist ein wichtiger Faktor für viele vermögende Privatpersonen und Expats, die aus Gründen der Mobilität oder Sicherheit einen zweiten Pass erwerben möchten, aber ihre Geburtsstaatsbürgerschaft nicht aufgeben möchten.

Man sollte sich auch der steuerlichen Auswirkungen der doppelten Staatsbürgerschaft bewusst sein, obwohl die rumänische Staatsbürgerschaft allein nicht automatisch einen Steuerinländer in Rumänien bedeutet – die Besteuerung richtet sich nach Wohnsitz und Einkommensquelle, nicht nach der Staatsbürgerschaft. Viele Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft leben außerhalb Rumäniens und zahlen nur dort Steuern, wo sie wohnen.

Fallstudien: Szenarien aus dem echten Leben

Um zu veranschaulichen, wie diese Wege in der Praxis funktionieren, sind hier einige typische Szenarien für den Erwerb der rumänischen Staatsbürgerschaft durch Ausländer aufgeführt:

Fall 1: Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung (Großelternteil aus Rumänien) - Daniel ist ein 45-jähriger Amerikaner, dessen Großmutter 1930 in Bukarest geboren wurde. Seine Großmutter verließ Rumänien in den 1950er Jahren und wurde US-Staatsbürgerin, wobei sie ihre rumänische Staatsbürgerschaft verlor. Daniel beschließt, eine Rumänischer Pass durch AbstammungEr holt die rumänische Geburtsurkunde seiner Großmutter, ihren US-Einbürgerungsnachweis, die Geburtsurkunden seiner Mutter und seine eigene sowie die FBI-Hintergrundinformationen ab. Er stellt beim rumänischen Konsulat in New York einen Antrag auf Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 10 des Gesetzes (als Nachkomme bis zum zweiten Grad). Nach 18 Monaten erhält er die Genehmigung und legt im Konsulat den Eid ab. Daniel ist nun rumänischer Staatsbürger. Er erhält seinen rumänischen Pass, der ihm EU-Staatsbürgerschaft durch Rumänien, was ihm erlaubte, in Europa zu arbeiten. Er behält seine US-Staatsbürgerschaft, da Rumänien die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubte. Dieses Szenario ist bei Menschen mit rumänischen Großeltern üblich – viele haben auf diese Weise ihre Staatsbürgerschaft erfolgreich zurückerlangt, wie die hohe Zahl der Wiedererlangungen in den letzten Jahrzehnten zeigt.

Fall 2: Einbürgerung eines langfristigen Expat-Investors - Sophia Sophia ist eine libanesische Unternehmerin, die 2016 nach Rumänien zog, um dort ein Weingut zu gründen. Sie erhielt eine Aufenthaltserlaubnis als Investorin. Im Laufe der Jahre investierte sie weit über eine Million Euro, expandierte ihr Unternehmen und schuf so Arbeitsplätze vor Ort. 1 erhielt sie eine rumänische Daueraufenthaltskarte. Nach Jahren im Land spricht sie mittelmäßig Rumänisch. Anstatt acht Jahre zu warten, kann Sophia dank der Investitionsregelung bereits 2022 (nach vier Jahren) einen Antrag stellen. Sie reicht ihren Antrag ein, besteht das Interview (wobei sie ihre rumänischen Sprachkenntnisse unter Beweis stellt und einen Teil der Nationalhymne singt) und legt 8 den Staatsbürgerschaftseid ab. Nach insgesamt fünf Jahren wird Sophia Rumänin. Sie führt ihr Unternehmen weiter und genießt nun den Vorteil, EU-Bürgerin für zukünftige Unternehmungen zu sein. Sie behält außerdem ihre libanesische Staatsbürgerschaft. Dieser Fall zeigt einen Investor, der die verkürzte Einbürgerungsdauer.

Fall 3: Schneller Weg durch Heirat - Alex stammt aus Australien und heiratete eine Rumänin, die er in London kennengelernt hatte. 2018 zogen sie nach Timișoara, Rumänien. Alex erhielt eine Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner eines RumänenEr integriert sich in die Gemeinschaft, lernt Rumänisch und beantragt nach fünf Jahren Ehe (5) die rumänische Staatsbürgerschaft. Seinem Antrag liegen seine rumänische Heiratsurkunde und die Dokumente seiner Frau bei. 2023 wird seine Heiratsurkunde anerkannt und er legt den Eid ab. Alex erhält die doppelte australisch-rumänische Staatsbürgerschaft. Nun kann er überall in der EU reisen, leben und Geschäfte machen. Dieses Szenario unterstreicht, dass ihm die Heirat zwar eine Abkürzung bot, er sich aber dennoch fünf Jahre lang in Rumänien aufhalten und sich an die Kultur anpassen musste.

Fall 4: Moldawischer Staatsbürger erhält rumänische Staatsbürgerschaft zurück - Elena ist eine junge Berufstätige aus Chișinău, Moldawien. Ihre Urgroßeltern waren vor dem Zweiten Weltkrieg rumänische Staatsbürger, als Moldawien noch Teil Rumäniens war. Nach rumänischem Recht (Artikel 11) ist Elena als Nachkomme in dritter Generation ehemaliger Rumänen, die ihre Staatsbürgerschaft nicht freiwillig verloren haben, hat Anspruch auf Wiederherstellung. Sie beantragt die Rückkehr über das spezielle Rückführungsprogramm, das viele Moldawier nutzen. Nach etwa einem Jahr erhält sie die rumänische Staatsbürgerschaft. Sie zieht nicht nach Rumänien, sondern nutzt ihre neue Rumänischer Pass zur Arbeit in DeutschlandElenas Fall ist ein ganz normaler Fall – tatsächlich besaßen bis 2024 über eine Million Moldawier einen rumänischen Pass. Er unterstreicht Rumäniens Rolle bei der Ausweitung der EU-Staatsbürgerschaft auf Menschen mit historischen Bindungen und zeigt, wie diese Menschen die Chance auf eine breitere Mobilität innerhalb der EU nutzen.

Jedes dieser Beispiele stellt einen anderen Weg dar, doch in allen Fällen erlangten die Personen letztlich die rumänische (und EU-)Staatsbürgerschaft, sei es durch familiäre Abstammung, langfristigen Aufenthalt, Heirat oder historische Gerechtigkeit.

Fazit

Der Erwerb der rumänischen Staatsbürgerschaft ist eine Tor zur Unionsbürgerschaft, mit allen damit verbundenen Vorteilen. Ob Sie sich aufgrund Ihrer rumänischen Abstammung, Ihres langjährigen Aufenthalts und Ihrer Integration, der Heirat mit einem Rumänen oder außergewöhnlicher Verdienste qualifizieren, Rumänien bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Staatsbürgerschaft. Wie bereits erwähnt, sind die Verfahren zwar komplex, aber durchaus machbar – Zehntausende Menschen erlangen jedes Jahr erfolgreich die rumänische Staatsbürgerschaft.

Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist eine wirkungsvolle Option, wenn Sie rumänische Wurzeln haben, da Sie dadurch oft die Staatsbürgerschaft zurückerlangen können, ohne umziehen zu müssen. Einbürgerung durch Aufenthalt ist der Weg für diejenigen, die sich für ein Leben in Rumänien entscheiden, und belohnt Sie nach jahrelangem Einsatz mit einem rumänischen Pass. Heirat mit einer Rumänin beschleunigt diese Reise für diejenigen, die eine Familie in Rumänien gründen. Und während Investition oder besonderes Talent zwar nicht sofort die Staatsbürgerschaft gewährt, die Zeitspanne kann jedoch erheblich verkürzt werden.

Rumänien setzt sich auch 2025 für eine inklusive Staatsbürgerschaftspolitik ein – es erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft an, befürwortet das Rückkehrrecht seiner Diaspora und hält die Werte der EU-Freizügigkeit aufrecht. Die Vorteile der rumänischen (EU-)Staatsbürgerschaft – von umfassender Reisefreiheit bis hin zu wirtschaftlichen Chancen – machen den Aufwand lohnenswert.

Professionelle Beratung: Angesichts der rechtlichen Komplexität und des erforderlichen Dokumentationsaufwands ist es für vermögende Privatpersonen oder Personen mit komplexen Fällen ratsam, bei der Beantragung der rumänischen Staatsbürgerschaft einen Rechtsanwalt oder Fachberater zu konsultieren. Offizielle Regierungswebsites (Justizministerium – Staatsbürgerschaftsbehörde) und Veröffentlichungen renommierter Anwaltskanzleien (auf die in diesem Leitfaden verwiesen wird) bieten hervorragende Informationen zu den aktuellen Anforderungen. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen aktuell sind, da sich die Vorschriften ändern können.

Wenn Sie die oben beschriebenen Schritte und Ratschläge befolgen – und etwas Geduld haben – können Sie erfolgreich die rumänische Staatsbürgerschaft und damit die Rechte eines Bürgers der Europäischen Union erlangen. So erhalten Sie die rumänische Staatsbürgerschaft ist kein Mysterium mehr: Es handelt sich um einen klaren Prozess, den Tausende durchlaufen haben, und mit sorgfältiger Vorbereitung könnten Sie sich bald ihnen anschließen, einen rumänischen Pass besitzen und eine neue Welt voller Möglichkeiten erschließen.

Häufig gestellte Fragen

F: Wie lange dauert es, bis man durch Einbürgerung die rumänische Staatsbürgerschaft erhält? A: Der Prozess dauert in der Regel ein bis zwei Jahre nach Antragstellung, sofern Sie alle Aufenthalts- und sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Die Gesamtzeit von der ersten Aufenthaltserlaubnis bis zur Staatsbürgerschaft kann jedoch acht Jahre betragen, bei einer Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger sogar fünf Jahre.

F: Kann ich meine ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten, nachdem ich rumänischer Staatsbürger geworden bin? A: Ja, Rumänien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten und gleichzeitig die Vorteile der rumänischen (EU-)Staatsbürgerschaft genießen können.

F: Welche Vorteile bietet ein EU-Pass? A: Mit einem EU-Pass können Sie in allen EU-Ländern frei leben, arbeiten und reisen. Er bietet Ihnen außerdem Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen sowie das Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament.

F: Muss ich Rumänisch sprechen, um die Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten? A: Nein, für den Abstieg ist kein Rumänisch-Sprachtest erforderlich. Das Erlernen der Sprache wird jedoch empfohlen, um die Staatsbürgerschaft in vollem Umfang genießen zu können.

F: Welche Dokumente werden für die rumänische Staatsbürgerschaft durch Heirat benötigt? A: Sie benötigen Ihre Heiratsurkunde, einen Nachweis über das fortdauernde Zusammenleben, den Personalausweis oder Reisepass Ihres rumänischen Ehepartners und andere Standarddokumente für die Einbürgerung, wie etwa Ihre Geburtsurkunde, einen Einkommensnachweis und ein sauberes Führungszeugnis.

F: Gibt es für Investoren eine Schnelloption? A: Ja, bedeutende Investoren, die über 1,000,000 € zur rumänischen Wirtschaft beitragen, können nach 4 Jahren legalen Aufenthalts die Staatsbürgerschaft beantragen, statt der üblichen 8 Jahre.


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