Neues Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche in Armenien

Am 21. Juni verabschiedete die Nationalversammlung ein neues Gesetz gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das eine Meldepflicht für Bargeldtransaktionen in Höhe von 5 Millionen AMD (rund 12,200 USD) oder mehr vorsieht. Die Ausgabe und Bedienung von Inhaberpapieren und Zahlungsinstrumenten ist untersagt. Das Gesetz sieht außerdem neue Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Berichtspflichtige vor und verlangt von Eigentümern und Managern von Glücksspiel- und Lotterieunternehmen, sich einer Eignungsprüfung zu unterziehen.


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Y. Xu

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Simon C.

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