Wenn Sie in Armenien ein Unternehmen erwerben, Anteile kaufen oder ein Joint Venture gründen, müssen Sie die Wettbewerbskommission möglicherweise vor Abschluss der Transaktion benachrichtigen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den armenischen Fusionskontrollvorschriften – einschließlich Schwellenwerten, Fristen, Ausnahmen und Strafen.
Was zählt als „Konzentration“?
Unter der armenischen Gesetz über den wirtschaftlichen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen (Geändert am 3. Juli 2025) ist eine „Konzentration“ jede Transaktion, die die Kontrollstruktur eines Unternehmens verändert oder einem Unternehmen Einfluss auf das Wettbewerbsverhalten eines anderen Unternehmens auf dem armenischen Markt verschafft.
Das armenische Wettbewerbsrecht findet weitreichende Anwendung. Es umfasst nicht nur traditionelle Fusionen, sondern auch Aktienkäufe, Unternehmenserwerbe und sogar den Transfer von geistigem Eigentum – sofern diese den Wettbewerb beeinträchtigen. Wichtig ist, dass das Gesetz auch für Transaktionen gilt, die außerhalb Armeniens getätigt werden, wenn sie den Wettbewerb im Land beeinflussen.
Die wichtigste Regulierungsbehörde ist die Kommission zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs Die Wettbewerbskommission bewertet die Auswirkungen jedes Unternehmenszusammenschlusses auf den Markt. Im Jahr 2023 genehmigte die Kommission rund 60 Unternehmenszusammenschlüsse.
Die sieben Konzentrationsarten
Artikel 13 des Gesetzes definiert sieben Arten von Transaktionen, die als Unternehmenszusammenschluss gelten:
| # | Konzentrationsart | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| 1 | Merger | Zwei oder mehr Rechtssubjekte schließen sich zu einer neuen juristischen Person zusammen. |
| 2 | Akquisition (Konsolidierung) | Eine Einheit absorbiert eine andere – die übernommene Einheit hört auf zu existieren |
| 3 | Vermögenserwerb (20%+) | Erwerb von 20 % oder mehr der Vermögenswerte eines anderen Unternehmens |
| 4 | Aktienübernahme (20%+) | Erwerb von 20 % oder mehr der Stimmrechte oder Beteiligungsanteile |
| 5 | Erwerb von IP-Rechten | Erwerb von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum, die den Wettbewerb beeinträchtigen können |
| 6 | Gründung eines Joint Ventures | Zwei oder mehr Rechtssubjekte gründen gemeinsam eine neue juristische Person |
| 7 | Einflussverleihende Transaktion | Jede andere Transaktion, die Einfluss auf die Entscheidungsfindung oder das Wettbewerbsverhalten eines anderen Unternehmens ermöglicht. |
Diese Konzentrationen werden weiter klassifiziert als horizontal (gleicher Produktmarkt), vertikal (verschiedene Stufen derselben Lieferkette) oder gemischt (nicht verwandte Sektoren). Diese Klassifizierung wirkt sich sowohl auf die Wettbewerbsanalyse als auch auf den Prüfungszeitraum aus – gemischte Konzentrationen qualifizieren sich für ein schnelleres Prüfungsverfahren.
Wann ist eine Meldung erforderlich? Finanzielle Schwellenwerte
Nicht jede Transaktion bedarf der Genehmigung der Wettbewerbskommission. Eine Meldung ist nur dann verpflichtend, wenn bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschritten werden. Diese Schwellenwerte werden von der Wettbewerbskommission festgelegt. Kommissionsbeschluss Nr. 553-N (15. August 2025), die den vorherigen Beschluss Nr. 322-N ersetzte.
Sie müssen die Wettbewerbskommission benachrichtigen. vor dem Schließen wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
| Schwellenwerttest | Summe |
|---|---|
| Gesamtvermögenswert aller Teilnehmer | AMD 4 Milliarden (~10 Millionen US-Dollar) |
| Vermögenswert eines einzelnen Teilnehmers | AMD 3 Milliarden (~7.5 Millionen US-Dollar) |
| Gesamtumsatz aller Teilnehmer | AMD 4 Milliarden (~10 Millionen US-Dollar) |
| Die Einnahmen eines einzelnen Teilnehmers | AMD 3 Milliarden (~7.5 Millionen US-Dollar) |
| Jeder Teilnehmer hält eine marktbeherrschende Stellung | Keine finanzielle Schwelle — Benachrichtigung erforderlich unabhängig davon |
Schwellenwerte werden berechnet mit Buchwert Aus der aktuellsten Bilanz oder, falls kein Buchwert verfügbar ist, zum beizulegenden Zeitwert. Fremdwährungsbeträge werden zum Wechselkurs der Zentralbank zum Zeitpunkt der Einreichung in AMD umgerechnet. Alle Unternehmen innerhalb desselben Konzerns werden in die Berechnung einbezogen.
Auslöser für dominante Position
Auch wenn die finanziellen Schwellenwerte nicht erreicht werden, ist eine Benachrichtigung erforderlich, falls ein Teilnehmer über eine Dominante MarktstellungGemäß Artikel 7 des Gesetzes wird eine marktbeherrschende Stellung vermutet, wenn:
| Szenario | Marktanteilsschwelle |
|---|---|
| Einzelne Entität | ≥ 1/3 (33.3 %) des relevanten Marktes |
| Die beiden größten Unternehmen zusammen | ≥ 50 % (jede einzelne Aktie muss ≥ 10 % halten) |
| Die drei größten Unternehmen zusammen | ≥ 67 % (jede einzelne Aktie muss ≥ 10 % halten) |
Dies bedeutet, dass selbst eine relativ kleine Übernahme eine Meldepflicht auslösen kann, wenn eine der beteiligten Parteien bereits einen bedeutenden Marktanteil in Armenien besitzt. Eine sorgfältige Marktanalyse ist vor jeder Transaktion unerlässlich.
Von der Meldepflicht ausgenommene Transaktionen
Artikel 13(9) des Gesetzes befreit fünf Kategorien von Transaktionen von der Meldepflicht, selbst wenn sie technisch gesehen als Zusammenschlüsse gelten:
| Ausnahme | Details |
|---|---|
| konzerninterne Transaktionen | Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen („Personengruppe“) – die Dokumentation muss der Kommission jedoch mindestens 1 Monat vor der Transaktion vorgelegt werden. |
| Börsenhandel | Wertpapiere, die über regulierte Börsentransaktionen erworben wurden |
| Gerichtlich angeordnete Versteigerungen | Erwerbe durch gerichtlich angeordnete Vollstreckung oder Insolvenzauktionen |
| Erbschaftsübertragungen | Anteile oder Vermögenswerte, die im Rahmen einer Erbfolge erworben wurden |
| Sicherheitenrealisierung | Vermögenswerte, die durch Verpfändung erworben wurden – der Erwerber muss die Kommission jedoch anschließend benachrichtigen. |
Bei konzerninternen Transaktionen ist zwar kein vollständiges Meldeverfahren erforderlich, Sie müssen der Kommission jedoch dennoch mindestens einen Monat im Voraus Unterlagen einreichen. Die Kommission prüft diese im Rahmen eines vereinfachtes einmonatiges Verfahren.
Der Überprüfungsprozess: Von der Vorankündigung bis zur Entscheidung
Vorabberatung (optional)
Bevor Sie eine formelle Benachrichtigung einreichen, können Sie eine Anfrage stellen. Vorabberatung Der Antrag ist bei der Kommission gemäß den Artikeln 58–61 des Gesetzes einzureichen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, woraufhin die Kommission einen Monat Zeit hat (verlängerbar um einen weiteren Monat), um ihre Bewertung abzugeben. Während dieser Frist können Anhörungen stattfinden.
Die Schlussfolgerungen der Kommission aus der Konsultation lauten Bindung (nicht bloß beratend), was diesen Schritt insbesondere bei komplexen oder grenzwertigen Transaktionen wertvoll macht. Der Prozess umfasst auch den Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen.
Formelle Einreichung und Überprüfung
Sobald Sie die formale Konzentrationserklärung eingereicht haben, erfolgt die Prüfung nach einem von zwei Verfahren:
| Rezensionstrack | Geschichte | Wann es gilt |
|---|---|---|
| Standard Prozedur | 3 Monate, einmalig verlängerbar um jeweils 3 Monate (maximal 6 Monate insgesamt) | Horizontale und vertikale Konzentrationen |
| Vereinfachtes Verfahren | 1 Monat | Gemischte Konzentrationen und konzerninterne Transaktionen ohne erkennbaren Ablehnungsgrund |
Die Stillhalteverpflichtung Dies ist von entscheidender Bedeutung: Sie können die Transaktion nicht abschließen, die Kontrolle nicht übertragen und keine Integrationsmaßnahmen einleiten, bevor die Kommission ihre Entscheidung getroffen hat. Die Genehmigung gilt für ein Jahr ab dem Datum der Genehmigung – falls die Transaktion nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen wird, ist eine neue Einreichung erforderlich.
Erforderliche Dokumente für die Einreichung
Die Fusionsanmeldung muss in armenischer Sprache eingereicht werden und detaillierte Informationen über die Transaktion und alle beteiligten Parteien enthalten. Zu den üblicherweise erforderlichen Dokumenten gehören Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte, Satzungen und Informationen zur Konzernstruktur, eine Marktanalyse der relevanten Produkt- und geografischen Märkte, der Transaktionsvertrag oder Vertragsentwurf sowie Informationen über die Marktpositionen und Wettbewerber der beteiligten Parteien.
Ausländische Unternehmen Sie unterliegen zusätzlichen Anforderungen: Auszüge aus dem Register ihres Heimatlandes, staatliche Registrierungsbescheinigungen und notariell beglaubigte armenische Übersetzungen aller eingereichten Dokumente.
Was die Kommission entscheiden kann
Nach Prüfung der Unterlagen kann die Kommission eine von drei Entscheidungen treffen:
Die Konzentration genehmigen Die Transaktion kann wie geplant durchgeführt werden. Die Genehmigung bleibt ein Jahr lang gültig.
Unter Auflagen genehmigen Die Kommission kann Verhaltensauflagen, Veräußerungsverpflichtungen oder betriebliche Beschränkungen anordnen. Diese Auflagen gelten unbefristet, sofern nichts anderes bestimmt ist; ein Verstoß kann zum Widerruf der Genehmigung führen.
Verbieten Sie die Konzentration — Gemäß den Änderungen des Artikels 70 aus dem Jahr 2025 gibt es drei Gründe für ein Verbot: die Konzentration würde den wirtschaftlichen Wettbewerb verhindern, einschränken oder verschärfen; sie würde eine marktbeherrschende Stellung begründen oder stärken; oder sie würde die Interessen der Verbraucher schädigen.
Wenn Sie mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden sind, können Sie diese vor Gericht anfechten. Statistiken aus den Jahren 2019–2023 zeigen jedoch, dass 73 % der Gerichtsurteile zugunsten der Kommission ausfielen, was auf eine starke gerichtliche Zurückhaltung gegenüber der Regulierungsbehörde hindeutet.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Strafen für Verstöße gegen die Fusionsanmeldungsvorschriften sind erheblich und sollten nicht unterschätzt werden:
| Verstoß | Elfmeter |
|---|---|
| Versäumnis, eine erforderliche Konzentration zu melden | Geldstrafe von bis zu 5 Millionen AMD (~12,500 USD) |
| Abschluss vor der Genehmigung durch die Kommission (vorzeitiger Abschluss) | Geldstrafe von bis zu 5 Millionen AMD (~12,500 USD) |
| Implementieren eines verboten Konzentration | Geldstrafe von bis zu 10 % des Umsatzes des Vorjahres |
Neben finanziellen Strafen kann die Kommission anordnen, dass Rückabwicklung einer abgeschlossenen Transaktion Die verbotene Ansammlung kann zur Liquidation, Annullierung oder Einstellung des Betriebs führen. Bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen wird ein Skonto von 25 % gewährt. Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die Konzentrationsvorschriften beträgt drei Jahre.
Sektorspezifische Zulassungen
Je nach Branche können neben den Genehmigungen der Wettbewerbskommission weitere behördliche Genehmigungen erforderlich sein:
Bank- und Finanzdienstleistungen: Bankfusionen und Zusammenschlüsse von Finanzorganisationen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Zentralbank von ArmenienBeachten Sie, dass Banken ausschließlich auf Fusionen beschränkt sind – andere Formen der Umstrukturierung sind für Finanzinstitute nicht zulässig.
Energie und Telekommunikation: Transaktionen mit lizenzierten Energie- oder Telekommunikationsunternehmen bedürfen der Genehmigung durch die Regulierungskommission für öffentliche Dienste (PSRC)insbesondere wenn 25 % oder mehr der Anteile übertragen werden oder sich die Kontrolle über die Entscheidungsfindung ändert.
Rundfunk: Ausländisches Kapital darf nicht überschreiten 50% Eigentum Im Rundfunk und bei privaten Multiplex-Unternehmen sind Übernahmen nur dann zulässig, wenn dies durch ein internationales Abkommen gestattet ist. Dies begrenzt den Umfang ausländischer Akquisitionen in diesem Sektor faktisch.
In jedem Fall müssen Sie alle erforderlichen branchenspezifischen Genehmigungen einholen. zusätzlich zu Genehmigung durch die Wettbewerbskommission vor Abschluss der Transaktion.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Meldepflicht auch für ausländische Unternehmen?
Ja. Das armenische Wettbewerbsrecht gilt für alle Transaktionen – auch solche, die außerhalb Armeniens durchgeführt werden –, sofern sie den Wettbewerb auf dem armenischen Markt beeinträchtigen. Ausländische Unternehmen müssen zusätzliche Dokumente einreichen, darunter Registerauszüge aus ihrem Heimatland und notariell beglaubigte armenische Übersetzungen.
Kann ich die Transaktion abschließen, bevor die Kommission ihre Entscheidung trifft?
Nein. Armenien unterliegt einer strikten Stillhalteverpflichtung. Sie dürfen die Transaktion nicht abschließen, die Kontrolle nicht übertragen und keine Integrationsmaßnahmen einleiten, bevor die Kommission ihre Genehmigung erteilt hat. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung – bekannt als „Gun-Jumping“ – kann mit Geldstrafen von bis zu 5 Millionen AMD geahndet werden.
Wie lange dauert der gesamte Vorgang?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Art der Unternehmenszusammenführung ab. Gemischte Zusammenführungen und konzerninterne Transaktionen werden in einem vereinfachten Verfahren innerhalb eines Monats geprüft. Standardprüfungen dauern bis zu drei Monate und können einmalig um weitere drei Monate auf maximal sechs Monate verlängert werden. Die optionale Vorabberatung (ein bis zwei Monate) verlängert die Gesamtdauer zusätzlich. Im Allgemeinen dauern kleine und mittlere M&A-Transaktionen in Armenien drei bis sechs Monate, während größere Transaktionen, die mehrere behördliche Genehmigungen erfordern, sechs bis zwölf Monate in Anspruch nehmen können.
Was ist, wenn meine Transaktion zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe stattfindet?
Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen (einer „Personengruppe“) unterliegen einem vereinfachten Verfahren. Zwar ist das vollständige Anmeldeverfahren nicht erforderlich, jedoch müssen Sie der Wettbewerbskommission mindestens einen Monat vor der geplanten Transaktion Unterlagen einreichen. Die Kommission prüft diese im Rahmen eines vereinfachten einmonatigen Verfahrens.
Ist die Vorabberatung bindend?
Ja. Anders als in manchen Rechtsordnungen, wo Vorabkonsultationen rein beratender Natur sind, sind die Schlussfolgerungen der Wettbewerbskommission aus dem Konsultationsprozess bindend. Dadurch wird die Konsultation zu einem strategischen Instrument – wenn die Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken äußert, hat diese Einschätzung rechtliche Bedeutung.
Auf welcher Grundlage wurden die Schwellenwerte ausschließlich auf Basis armenischer Operationen berechnet?
Die Schwellenwerte werden auf Basis des Buchwerts aus der letzten Bilanz berechnet. Alle Unternehmen innerhalb desselben Konzerns werden in die Berechnung einbezogen. Fremdwährungsbeträge werden zum Zeitpunkt der Einreichung anhand des Wechselkurses der armenischen Zentralbank in AMD umgerechnet.
Wie lange ist die Genehmigung der Kommission gültig?
Sobald die Kommission einem Zusammenschluss zustimmt, ist die Genehmigung ein Jahr lang gültig. Wird die Transaktion innerhalb dieses Jahres nicht abgeschlossen, ist ein neuer Antrag erforderlich.
Muss ich die Transaktion auch nach der Genehmigung durch die Wettbewerbskommission registrieren lassen?
Ja. Alle Fusionen und Übernahmen müssen beim staatlichen Registeramt des Justizministeriums eingetragen werden, damit die Transaktion rechtswirksam wird. Je nach Art der Transaktion können weitere Eintragungen beim Katasteramt (für Immobilien) und der Zentralverwahrstelle (für Wertpapiere) erforderlich sein.
Planen Sie eine Übernahme oder Fusion in Armenien?
Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Anmeldeprozess bei der Wettbewerbskommission – von der Schwellenwertanalyse und der Vorberatung bis hin zur Einreichung und Genehmigung. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung
