Unternehmensführung in Armenien

Unternehmensführung ist die Organisation und Koordination der Aktivitäten des Unternehmens, um die definierten Ziele zu erreichen. Die häufigste Form der Geschäftsführung ist der einzelne Geschäftsführer.

Sowohl für JSCs als auch für LLCs hat die Hauptversammlung der Aktionäre (Teilnehmer) die höchste Macht im Unternehmen. Die Aktionäre (Teilnehmer) haben das Recht, an den Versammlungen teilzunehmen, an Diskussionen und Abstimmungen auf der Tagesordnung der Versammlung teilzunehmen sowie andere Rechte zu haben, die im Gesetz und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt sind.

In Armenien wird die Geschäftsführung der LLC von folgenden Stellen wahrgenommen:

  • die Hauptversammlung der Teilnehmer,
  • der Vorstand der Gesellschaft (wenn die Satzung der Gesellschaft Bestimmungen über die Schaffung einer solchen enthält),
  • das Exekutivorgan des Unternehmens (führt die derzeitige Geschäftsführung des Unternehmens aus),
  • der Prüfungsausschuss (seine Einrichtung ist obligatorisch, wenn das Unternehmen mehr als 20 Teilnehmer hat).

Die Hauptversammlung der Teilnehmer einer LLC verfügt über die folgenden besonderen Befugnisse, die nicht auf andere Leitungsorgane übertragen werden können, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist:

  • entscheidet über den Hauptverlauf des Unternehmens, trifft Entscheidungen über die Gründung und Teilnahme an Organisationen,
  • ändert die Satzung des Unternehmens und sein genehmigtes Kapital,
  • bildet und beendet die Exekutivorgane des Unternehmens, ernennt eine kommerzielle Organisation oder einen einzelnen Unternehmer zur Exekutive,
  • ernennt und beendet den Prüfungsausschuss,
  • genehmigt die Jahresberichte und die Jahresbilanz,
  • trifft Entscheidungen über die Verteilung des Unternehmensgewinns unter seinen Teilnehmern,
  • genehmigt (akzeptiert) interne Regulierungsdokumente,
  • trifft Entscheidungen über die Ausgabe von Wertpapieren,
  • trifft Entscheidungen über eine Unternehmensprüfung,
  • trifft Entscheidungen über die Umstrukturierung und Liquidation von Unternehmen,
  • ernennt einen Liquidationsausschuss und genehmigt die Liquidationsbilanz,
  • übt andere im Gesetz und in der Satzung festgelegte Aufgaben aus.

Das Exekutivorgan der Gesellschaft (z. B. Generaldirektor, Firmenpräsident) wird von der Hauptversammlung der Teilnehmer gewählt und kann nur eine Einzelperson sein, es sei denn, die Satzung der Gesellschaft enthält Bestimmungen über die Möglichkeit, eine Verwaltungsgesellschaft als Manager zu ernennen.

Das Exekutivorgan hat folgende Befugnisse:

  • handelt im Namen des Unternehmens ohne POA,
  • vertritt die Interessen des Unternehmens und schließt Geschäfte ab,
  • stellt POAs aus, die die Agenten ermächtigen, im Namen des Unternehmens repräsentative Maßnahmen zu ergreifen;
  • erlässt Anordnungen zur Ernennung, Versetzung oder Entlassung von Mitarbeitern des Unternehmens in (von) ihren Positionen, wendet Ermutigungsmittel und Disziplinarstrafen an,
  • führt andere Aufgaben aus, die nicht der Hauptversammlung der Teilnehmer oder dem Vorstand der Gesellschaft vorbehalten sind.

Die Hauptversammlung der Aktionäre eines JSC hat folgende Befugnisse, die nicht auf andere Organe übertragen werden können, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist:

  • billigt die Satzung, die Änderungen und Ergänzungen,
  • trifft eine Entscheidung über die Umstrukturierung und Liquidation des Unternehmens,
  • ernennt einen Liquidationsausschuss und genehmigt die Liquidationsbilanzen,
  • wählt die Vorstandsmitglieder,
  • definiert die maximale Anzahl deklarierter Aktien,
  • erhöht oder verringert das genehmigte Kapital des Unternehmens durch Erhöhen oder Verringern des Nennwerts von Aktien oder Platzieren zusätzlicher Aktien oder durch Rücknahme und Rückkauf von Aktien,
  • bildet und beendet das Exekutivorgan des Unternehmens, wenn diese Rechte nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten sind,
  • wählt und beendet den Prüfungsausschuss, genehmigt den Wirtschaftsprüfer des Unternehmens,
  • genehmigt die Jahresberichte, Bilanzen, Bilanzierung und Verteilung der Gewinne und Verluste des Unternehmens, entscheidet über die Höhe der jährlichen Dividenden,
  • bildet den Rechnungslegungsausschuss,
  • wählt die Art und Weise der Information seiner Aktionäre, der Massenmedien, die für öffentliche Bekanntmachungen verwendet werden,
  • trifft Entscheidungen über die Konsolidierung und Aufteilung von Aktien,
  • trifft Entscheidungen über wichtige Geschäfte,
  • trifft Entscheidungen über den Rückkauf der verteilten Aktien des Unternehmens,
  • trifft Entscheidungen über die Gründung und Beteiligung an Tochter- oder Tochterunternehmen, Holdinggesellschaften, Gewerkschaften, Stiftungen und anderen Organisationen;
  • sonstige im Gesetz oder in der Satzung festgelegte Verantwortlichkeiten.

Der Verwaltungsrat übt die allgemeine Aufsicht über die Aktivitäten der Gesellschaft aus, abgesehen von Angelegenheiten, die der Hauptversammlung vorbehalten sind. Wenn das Unternehmen mehr als 50 Aktionäre hat, muss ein Verwaltungsrat gebildet werden. Wenn die Gesellschaft weniger als 50 Aktionäre hat und keinen Verwaltungsrat bildet, geht ihre Verantwortung auf die Hauptversammlung über.

Der Verwaltungsrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

  • der Hauptgang des Handelns des Unternehmens,
  • Jahres- und außerordentliche Versammlungsversammlung,
  • Lösung aller Probleme im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einberufung der Jahres- und außerordentlichen Sitzungen,
  • Erhöhung des genehmigten Kapitals des Unternehmens durch Erhöhung des Nennwerts oder Zuteilung von Aktien,
  • Ausgabe von Anleihen und Wertpapieren,
  • Ermittlung des Marktwertes des Unternehmensvermögens,
  • Kauf ausstehender Aktien, Anleihen und anderer Wertpapiere,
  • Bildung und Entlassung des Exekutivorgans des Unternehmens,
  • Vergütung und Vergütung des Wirtschaftsprüfers,
  • Empfehlung bezüglich der Höhe und des Verfahrens der Zahlung der jährlichen Dividenden an die Aktionäre,
  • Verwendung der Reserve des Unternehmens oder anderer Mittel,
  • Genehmigung interner Dokumente zur Regelung der Tätigkeiten der Leitungsorgane,
  • Gründung von Tochterunternehmen und abhängigen Unternehmen, Niederlassungen, Repräsentanzen,
  • Genehmigung der Unternehmensstruktur,
  • Genehmigung des Jahresbudgets und dessen Ausführung,
  • andere Fragen, die durch das Gesetz oder die Satzung des Unternehmens definiert sind.

Die derzeitige Geschäftsführung des Unternehmens wird vom Exekutivorgan des Unternehmens, dem alleinigen Exekutivorgan des Unternehmens oder dem einzigen Exekutivorgan des Unternehmens und einem kollegialen Exekutivorgan wahrgenommen. Wenn die Satzung sowohl einen CEO als auch ein kollegiales Exekutivorgan vorsieht, muss sie ihre Rechte und Pflichten unterscheiden. In diesem Fall nimmt der CEO auch die Aufgaben des Leiters des kollegialen Exekutivorgans wahr.

Mit Ausnahme der Zuständigkeiten, die der Hauptversammlung und dem Verwaltungsrat vorbehalten sind, befasst sich das Exekutivorgan mit allen Fragen der derzeitigen Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung kann über die Ernennung einer Verwaltungsgesellschaft oder eines einzelnen Unternehmers zum Exekutivorgan entscheiden.

Der Generaldirektor des Unternehmens hat folgende Aufgaben:

  • verwaltet das Unternehmensvermögen, schließt Verträge im Namen des Unternehmens ab,
  • vertritt das Unternehmen in Armenien und außerhalb seiner Grenzen,
  • arbeitet ohne POA und stellt bei Bedarf einen POA aus,
  • unterzeichnet Verträge (einschließlich Arbeitsverträge),
  • eröffnet Bankkonten,
  • legt dem Verwaltungsrat die internen Vorschriften des Unternehmens, die Vorschriften der einzelnen Einheiten, die Organisationsstruktur und die Personalausstattung des Unternehmens zur Bestätigung vor.
  • erteilt Aufträge, Richtlinien, Richtlinien und überwacht deren Leistung,
  • stellt die Mitarbeiter des Unternehmens ein und entlässt sie,
  • wendet Ermutigungsmittel und Disziplinarstrafen an,
  • kauft ausstehende Aktien des Unternehmens zurück, wenn diese Befugnis durch die Satzung oder die Hauptversammlung gewährt wird.

 

2017-01-30T13: 26: 28 + 04: 00 10. August 2015|
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