- Ab Juli 2025 erweitert Armenien die AML/CFT-Regeln auf Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfungs-/Beratungsunternehmen als designierte Meldestellen, wobei verdächtige Aktivitäten obligatorisch dem Financial Monitoring Center (FMC) gemeldet werden müssen.
- Für juristische Personen als Mandanten sind eine erweiterte Kundenprüfung (Enhanced Customer Due Diligence, CDD) und die Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten (Verified Ultimate Benefit Owner, UBO) erforderlich.
- Die „Nicht-Hinweis-Regel“ beschränkt, was Fachleute ihren Mandanten bei der Erstellung von Berichten mitteilen dürfen; Vertraulichkeit und Privilegien werden nur in engen Grenzen gewahrt.
- Notare und das staatliche Katasteramt müssen alle Schenkungen von Immobilien melden (ohne Wertgrenze), wodurch die Transparenz bei Eigentumsübertragungen erhöht wird.
- Unternehmen sollten Onboarding- und Datenflüsse abbilden, Screening und Datenerfassung verbessern und ihre Mitarbeiter im Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Überprüfung im Jahr 2025 schulen.
Die Geldwäschebekämpfungsvorschriften in Armenien werden verschärft. Ab Mitte 2025 unterliegen Rechts- und Beratungsdienstleistungen denselben strengen Geldwäschebekämpfungsrichtlinien wie Banken. Dies bedeutet erweiterte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, eine strenge Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten und strikte Geheimhaltung bei der Meldung verdächtiger Aktivitäten – sowie eine verstärkte Aufsicht über Immobilienspenden.
Für Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Beratungsunternehmen ist der Wandel bedeutend: höhere Compliance-Aufgaben, neue Meldekanäle und die Notwendigkeit, die Mandantenakquise und die Transaktionsüberwachung an die regulatorischen Erwartungen anzupassen.
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Unsere zugelassenen Anwälte unterstützen professionelle Unternehmen bei der Bewältigung erweiterter Sorgfaltspflichten, Berichtspflichten und der Umsetzung von Compliance-Vorgaben.
Erfahren Sie mehr über unsere RechtsdienstleistungenInhaltsverzeichnis
- Neu erfasst sind: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Beratungsunternehmen, die als meldepflichtige Stellen im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) benannt sind.
- Erweiterte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und obligatorische Anforderungen an die Identifizierung/Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten
- Grenzen der Vertraulichkeit und „Nicht-Warnung“: Vereinbarkeit von Anwaltsgeheimnis und Meldepflicht bei Verdachtsfällen
- Immobilienspenden sind nun meldepflichtig – bei Notaren, dem staatlichen Katasteramt und dem Financial Monitoring Center (ohne Wertgrenze).
- Praktische Compliance-Änderungen für professionelle Unternehmen: Onboarding
- Vorbereitungszeitplan für Juli 2025
- FAQ
Neu im Verantwortungsbereich: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Beratungsunternehmen, die als meldepflichtige Stellen im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) eingestuft wurden
Anwälte
Das überarbeitete armenische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zählt Anwälte zu den meldepflichtigen Personen (Designated Reporting Entities, DNFBPs). Sie unterliegen damit Sorgfaltspflichten, Aufzeichnungs- und Meldepflichten, wenn sie bestimmte berufliche Tätigkeiten für Mandanten ausüben, darunter Transaktionen sowie die Gründung und Verwaltung von juristischen Personen. Diese Pflichten treten 2025 in Kraft und gelten in Verbindung mit den branchenspezifischen Vorschriften zur anwaltlichen Schweigepflicht und zum Anwaltsgeheimnis.
Notare
Notare unterliegen weiterhin den Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und haben erweiterte Pflichten, darunter die Meldung bestimmter, weiter unten erläuterter Vermögensübertragungen. Sie müssen risikobasierte Sorgfaltspflichten erfüllen und Verdachtsmeldungen (STRs) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die Finanzmarktaufsicht (FMC) übermitteln.
Wirtschaftsprüfer und Beratungsunternehmen, die als meldepflichtige Stellen im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) benannt sind
Das Gesetz stuft Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften formell als meldepflichtige Unternehmen ein und weitet damit die Aufsicht über Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung über Finanzinstitute hinaus auf nichtfinanzielle Dienstleistungsunternehmen aus. Laut einem Branchenbericht tritt der erweiterte Anwendungsbereich im Juli 2025 in Kraft und verpflichtet die Unternehmen, bis dahin neue Sorgfalts- und Meldeverfahren für ihre Kunden einzuführen.
Erweiterte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und obligatorische Anforderungen zur Identifizierung/Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten
Gemäß dem überarbeiteten Rahmenwerk müssen meldepflichtige Unternehmen in risikoreicheren Szenarien eine erweiterte Sorgfaltspflichtprüfung (CDD) durchführen und den wirtschaftlich Berechtigten (UBO) von juristischen Kunden systematisch ermitteln und verifizieren. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die natürliche(n) Person(en), die letztendlich Eigentümer oder Kontrollinhaber von Kunden sind, zu bestimmen und deren Identität anhand zuverlässiger, unabhängiger Quellen zu überprüfen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder entsprechende Transaktionen durchführen. Dadurch werden gängige Schlupflöcher geschlossen, durch die Briefkastenfirmen oder Strohmänner die Kontrolle verschleiern.
Bei politisch exponierten Personen (PEP), grenzüberschreitenden Strukturen und Transaktionen mit Beteiligung von Hochrisikogebieten ist mit einem höheren Dokumentationsaufwand und strengeren Überprüfungen zu rechnen – alles im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen risikobasierten Ansatzes.
Grenzen der Vertraulichkeit und „Keine Hinweise“: Die Vereinbarkeit von Anwaltsgeheimnis und Meldepflicht bei verdächtigen Aktivitäten
Vertraulichkeit ist nach wie vor ein zentraler Bestandteil juristischer und beruflicher Dienstleistungen. Das armenische Geldwäschegesetz (AML/CFT) stellt jedoch klar, dass die Meldepflicht dadurch nicht aufgehoben wird. Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer müssen Verdachtsmeldungen (STRs) an die Finanzmarktaufsicht (FMC) übermitteln und dürfen Mandanten weder über die Einreichung noch über den Inhalt dieser Meldungen informieren. Ausgenommen sind streng abgegrenzte, gesetzlich definierte Formen der vertraulichen Kommunikation. Diese Verpflichtung dient der Wahrung der Integrität der Ermittlungen und ermöglicht gleichzeitig begrenzte, rechtlich geschützte Kommunikation zur Verteidigung.
Immobilienspenden sind nun meldepflichtig – Notare, staatliches Katasteramt und Finanzüberwachungszentrum (keine Wertgrenze)
Armenien schließt eine wichtige Lücke: Alle Immobilienschenkungen müssen nun von Notaren der Finanzmarktaufsicht (FMC) gemeldet werden, ohne Wertgrenze. Die Maßnahme zielt auf Schein-„Schenkungen“ ab, die dazu dienen, die Herkunft zu verschleiern oder Kontrollen zu umgehen. Das Ausmaß ist beträchtlich: Im Jahr 2022 gab es 23,099 Immobilienschenkungsurkunden, was das Volumen verdeutlicht, das nun direkter Aufsicht unterliegt.
Für Mandanten, die Immobilientransaktionen durchführen, ergänzt diese zusätzliche Transparenz die umfassenderen Compliance-Überlegungen im armenischen Immobiliensektor und kann mit diesen interagieren. Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Wohnsitz oder Investitionsstruktur. Es ist ratsam, die Ziele in den Bereichen Immobilien, Steuern und Einwanderung frühzeitig im Planungszyklus aufeinander abzustimmen.
Das staatliche Katasterkomitee ist außerdem verpflichtet, Schenkungen von Immobilien an das Finanzüberwachungszentrum der armenischen Zentralbank zu melden – auch hier ohne Mindestwertgrenze. Die doppelte Meldung durch Notare und das Katasteramt erhöht die Vollständigkeit und Genauigkeit der Informationen über Immobilientransfers.
Kurzübersicht
| Datum des Inkrafttretens | Juli 2025 |
| Wer meldet Immobilienspenden? | Notare und Staatskataster |
| Schwelle | Keine Wertgrenze für Spenden |
| Wo soll ich berichten? | Finanzüberwachungszentrum (Zentralbank von Armenien) |
Praktische Änderungen zur Einhaltung der Vorschriften für professionelle Unternehmen: Onboarding
Die erhöhten Compliance-Anforderungen für professionelle Dienstleistungen werden erheblich sein. Neben der Aktualisierung der Richtlinien sollten Unternehmen ihre Prozesse zur Mitarbeiteraufnahme und -überwachung überarbeiten, um die verschärften CDD- und UBO-Verifizierungsstandards zu erfüllen. Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau haben bereits begonnen; der Europarat und die armenischen Behörden haben mehrere Workshops zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für nichtfinanzielle Unternehmen (darunter Rechtsanwälte und Immobilienfachleute) durchgeführt und dabei die Vorbereitung bis 2025 betont.
Wichtige Onboarding- und Überwachungsmaßnahmen:
- Datenflüsse zuordnen: Aufnahmeformulare, Dokumentensammlung, Screening, Genehmigungen und STR/Schwellenwert-Meldekanäle an das FMC.
- UBO-Verifizierung: Besitz- und Kontrolldiagramme sammeln; die Identität des wirtschaftlich Berechtigten anhand zuverlässiger Quellen überprüfen; bei risikoreicheren Strukturen oder politisch exponierten Personen (PEP) eine erweiterte Sorgfaltsprüfung einleiten.
- „Keine Kippgefahr“-Kontrollen: Zugriff auf STRs einschränken; vorgefertigte Kundenkommunikation; Vertraulichkeitsprotokolle für verteidigungsbezogene Beratung.
- Screening: PEP/Sanktionen/Screening negativer Medienberichte bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen, risikobasiert, durchführen.
- Aufzeichnungen: CDD/UBO-Nachweise und Entscheidungsprotokolle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Erwartungen der Aufsichtsbehörden aufzubewahren.
- Schulung der Mitarbeiter: Jährliche, auf die jeweilige Rolle zugeschnittene AML-Schulungen; Auffrischungskurse im Hinblick auf das Inkrafttreten im Jahr 2025; Nutzung öffentlicher Workshops und Leitfäden.
Empfohlene Checkliste für das AML-Onboarding für armenische AML-Meldestellen:
| Verpflichtung | Anwälte | Notare | Buchhalter & Berater |
|---|---|---|---|
| Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden (einschließlich juristischer Personen) | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| UBO(s) identifizieren und verifizieren | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| Erweiterte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden/Transaktionen mit höherem Risiko | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| STRs an den FMC; „keine Verwarnung“ | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| Alle Immobilienspenden (sofern zutreffend) melden | Unzutreffend | Ja – keine Schwelle | Katastermeldung gilt für das Registrierungsstadium |
Kanzleien, die bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen oder grenzüberschreitenden Eigentumsverhältnissen beraten, sollten die AML-Registrierung mit den Unternehmensregistern und den Nachweisen zur Unternehmensführung abstimmen. Wenn Ihre Tätigkeit die Gründung oder Verwaltung von Unternehmen umfasst, koordinieren Sie die Unternehmensdokumentation mit den AML-Anforderungen. professionelle rechtliche Beratung.
Vorbereitungszeitplan für Juli 2025
- Lückenanalyse: Vergleich der aktuellen KYC/UBO-Prozesse mit den Anforderungen des armenischen Geldwäschegesetzes; Ermittlung des Bedarfs an Tools und Personal.
- Aktualisierungen der Richtlinien und Standardarbeitsanweisungen: Erweiterte CDD-Trigger, UBO-Beweisstandards, Eskalations- und STR-Workflows kodifizieren.
- Systeme: Implementierung von Screening-, Fallmanagement- und sicheren STR-Übermittlungsprotokollen an das FMC.
- Ausbildung: rollenbasierte Schulungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchführen; DNFBP-Workshops und -Materialien nutzen.
- Pilotieren und verfeinern: Führen Sie Testdateien durch die neuen Onboarding- und Reporting-Prozesse; beheben Sie festgestellte Mängel vor dem Inkrafttreten.
Die Geldwäschebekämpfungspflichten Armeniens weiten sich rasch aus.
Wenn Ihre Tätigkeit Berührungspunkte mit der Mobilität oder den Investitionen Ihrer Mandanten hat, koordinieren Sie die AML-Prüfungen mit der Staatsbürgerschafts- und Visaplanung, um Zeitpläne und Dokumentation aufeinander abzustimmen.
Holen Sie sich kompetente RechtsberatungFazit
Ab Juli 2025 gilt in Armenien ein verschärftes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Dieses umfasst Rechtsanwälte, Notare sowie Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen und erfordert erweiterte Sorgfaltspflichten (CDD) und eine strenge Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO). Strenge Regeln zur Verhinderung der Weitergabe von Informationen (No-Tipping-off) sowie die Meldepflicht aller Immobilienspenden an die Finanzmarktaufsicht (FMC). Professionelle Dienstleister sollten ihre Onboarding-, Schulungs- und Meldeverfahren jetzt optimieren, um Unterbrechungen zu vermeiden. Für eine maßgeschneiderte Implementierung und die Gestaltung der Kundenreise, Kontaktieren Sie unsere zugelassenen Anwälte..
FAQ
Wer fällt ab 2025 unter die armenischen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbestimmungen?
Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfungs-/Beratungsgesellschaften sind gemäß dem überarbeiteten Gesetz meldepflichtige Unternehmen. Die Erweiterung gilt laut Branchenleitfaden ab Juli 2025.
Was erfordert die erweiterte CDD- und UBO-Verifizierung?
Unternehmen müssen den Kunden und dessen wirtschaftlich Berechtigte anhand zuverlässiger Quellen identifizieren und verifizieren und bei risikoreicheren Kunden/Transaktionen (z. B. komplexen Strukturen, politisch exponierten Personen) verstärkte Maßnahmen ergreifen.
Was besagt die „Keine-Tipps“-Regel für Profis?
Wird eine Meldung über eine verdächtige Transaktion erstattet, dürfen Fachleute weder den Mandanten noch Dritte über die Meldung oder die Untersuchung informieren, außer im Rahmen eng definierter, gesetzlich zulässiger vertraulicher Kommunikation.
Sind Schenkungsurkunden für Immobilien meldepflichtig und gibt es eine Wertgrenze?
Ja. Notare und das staatliche Katasteramt müssen alle Schenkungen von Immobilien an die FMC melden, ohne dass eine Wertgrenze gilt. Im Jahr 2022 gab es 23,099 Schenkungsurkunden, was die Tragweite der Maßnahme unterstreicht.
Wie sollten sich Unternehmen operativ auf die Veränderungen im Jahr 2025 vorbereiten?
Aktualisierung der AML-Richtlinien, Verbesserung der UBO-Verifizierung und Risikobewertung, Implementierung von Screening- und STR-Workflows im FMC und Schulung der Mitarbeiter. Öffentliche Workshops für DNFBPs haben bereits begonnen, um die Kapazitäten zu stärken.
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