Armenien reformiert sein gesamtes Einwanderungssystem. Am 20. Januar 2026 verabschiedete das Parlament weitreichende Änderungen des Ausländergesetzes, deren Kernpunkte am [Datum einfügen] in Kraft treten. November 1, 2026 und aktualisierte staatliche Gebühren im Anschluss daran 1. Januar 2027Die Reform ersetzt ein papierbasiertes, terminabhängiges Verfahren durch ein vollständig digitales System, schafft den 10-Jahres-Sonderpass ab, führt biometrische Aufenthaltskarten ein, schafft neue Visakategorien und verschärft die Regeln für Familiennachzug, geschäftlich bedingte Aufenthaltsgenehmigungen und ausländische Beschäftigung.
Ob Sie ein ethnischer Armenier in der Diaspora sind, ein Fernarbeiter, der bereits in Jerewan lebt, ein russischer Staatsbürger, der nach 2022 umgezogen ist, oder ein Investor, der Armenien mit anderen Rechtsordnungen vergleicht – dieser Leitfaden erklärt Ihnen genau, was sich ändert, was gleich bleibt und was Sie vor und nach dem 1. November tun sollten.
Im Folgenden erläutern wir jede wichtige Reform – mit den genauen neuen Gebühren, Schwellenwerten, Fristen und praktischen Schritten –, damit Sie mit Zuversicht vorausplanen können.
Im Überblick
| Datum des Inkrafttretens | November 1, 2026 |
| Gesetz verabschiedet | 20. Januar 2026 (Änderungen des Gesetzes „Über Ausländer“) |
| Größte Veränderung | Der 10-Jahres-Sonderpass wurde abgeschafft und durch eine 5-jährige Daueraufenthaltsgenehmigung ersetzt. |
| Bewerbungsprozess | Vollständig digital – aber in Armenien ist die biometrische Datenerfassung vor Ort erforderlich. |
| Gebühr für Daueraufenthalt | 140,000 AMD (~373 USD) → 250,000 AMD (~667 USD) ab 1. Januar 2027 (US-Bürger: 140,000 AMD, unverändert) |
| Gebührenänderungen in Kraft getreten | 1. Januar 2027 (2-monatiges Zeitfenster zu den alten Gebühren nach dem 1. November) |
| Wichtige Frist | Anträge auf Sonderpässe müssen vor dem 1. November 2026 eingereicht werden. |
In diesem Artikel:
- Die neue Genehmigungsstruktur
- Abschaffung des Sonderpasses
- Einheitliche digitale Plattform und biometrische Karten
- Arbeitsvisa und das neue Quotensystem
- Geschäfts- und Investorenresidenz
- Ethnisch-armenischer Pfad
- Änderungen bei der Familiensponsorship
- EAWU- und russische Bürger
- Studenten und Forscher
- Vollständige Gebührenordnung
- Überwachung und Durchsetzung
- Was nun?
- Häufig gestellte Fragen
Die neue Genehmigungsstruktur
Das derzeitige System bietet drei Aufenthaltskategorien: eine einjährige befristete Aufenthaltserlaubnis (TRP), eine fünfjährige unbefristete Aufenthaltserlaubnis (PRP) und einen zehnjährigen Sonderpass für ethnische Armenier. Nach dem 1. November bleiben nur noch zwei übrig.
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (TRP) Die Aufenthaltsgenehmigung wird für maximal ein Jahr ausgestellt. Gründe hierfür sind unter anderem Beschäftigung, Geschäftstätigkeit, Studium, familiäre Bindungen (Ehepartner, Elternteil oder Kind eines armenischen Staatsbürgers oder eines Ausländers mit Aufenthalts- oder Flüchtlingsstatus), Freiwilligenarbeit und weitere gesetzlich festgelegte Gründe. Die staatliche Gebühr erhöht sich ab dem 1. Januar 2027 von 105,000 AMD (ca. 280 USD) auf 150,000 AMD (ca. 400 USD).
Daueraufenthaltsgenehmigung (PRP) Die Aufenthaltsgenehmigung wird für 5 Jahre ausgestellt. Sie steht Antragstellern zur Verfügung, die in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (TRP) besessen haben, ethnischen Armeniern (eine vorherige TRP ist nicht erforderlich), Investoren mit einem bedeutenden Beitrag sowie Personen, die sich um Armenien besonders verdient gemacht haben. Die staatliche Gebühr erhöht sich ab dem 1. Januar 2027 von 140,000 AMD (ca. 373 USD) auf 250,000 AMD (ca. 667 USD).
Die dreijährige befristete Aufenthaltserlaubnis (TRP) ist bereits Voraussetzung für die familienbasierte Daueraufenthaltsgenehmigung im Rahmen des aktuellen Systems. Neu ist, dass diese Anforderung ab dem 1. November auch für Antragsteller aus dem Unternehmensbereich gilt – bisher konnten Geschäftsinhaber eine Daueraufenthaltsgenehmigung ohne vorherige befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ausgenommen sind lediglich ethnische Armenier (die direkt Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben), Großinvestoren und Personen, denen aufgrund außergewöhnlicher Verdienste ein Status verliehen wurde.
Abschaffung des Sonderpasses
Der zehnjährige Sonderpass – offiziell „Sonderaufenthaltsstatus“ genannt – war für Armenier in der Diaspora das wichtigste rechtliche Instrument, um die Verbindungen zu Armenien aufrechtzuerhalten, ohne die vollen Staatsbürgerschaftspflichten erfüllen zu müssen. Er wird nun vollständig abgeschafft.
Was es bot: 10-jährige Gültigkeit, das Recht auf direkten Besitz von landwirtschaftlichen Flächen, die Möglichkeit, erweiterte Familienmitglieder (Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) zu sponsern, und die Berechtigung zum Erhalt von Zollprivilegienzertifikaten.
Was ersetzt es? Ethnische Armenier können eine reguläre fünfjährige unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne dass zuvor ein befristeter Aufenthalt erforderlich ist. Die historische Ausnahmeregelung aufgrund armenischer Abstammung bleibt bestehen – nur in einer anderen rechtlichen Form.
Was Sie verlieren: Direkter Besitz von landwirtschaftlichen Flächen (Inhaber einer regulären PRP-Lizenz dürfen kein Ackerland besitzen – sie müssen eine registrierte armenische Firma nutzen), erweiterte Familiensponsorship (beschränkt auf Ehepartner, Eltern und Kinder) und die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Übergangsregeln: Sonderpässe, die vor dem 1. November 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Bestehende Pässe werden nicht vorzeitig widerrufen. Nach dem 1. November werden jedoch keine neuen Sonderpässe mehr ausgestellt.
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in einem speziellen Pass besitzen
Dies ist ein entscheidender Punkt, der in wenigen Quellen behandelt wird. Da eine reguläre Daueraufenthaltsgenehmigung nicht zum Besitz von landwirtschaftlichen Flächen berechtigt, stehen Inhaber eines Sonderpasses, die Ackerland besitzen, vor einer wichtigen Entscheidung, bevor ihre Dokumente ablaufen. Sie haben folgende Möglichkeiten: Sie können das Land auf eine von Ihnen kontrollierte, in Armenien registrierte Gesellschaft (GmbH) übertragen, die armenische Staatsbürgerschaft beantragen (die das Recht auf landwirtschaftlichen Flächen beinhaltet) oder das Land vor Ablauf Ihres Sonderpasses verkaufen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor Ablauf Ihres Sonderpasses von einem Anwalt beraten zu lassen, um den Übergang zu planen.
Einheitliche digitale Plattform und biometrische Karten
Das aktuelle System teilt Anträge auf zwei Kanäle auf: workpermit.am für arbeitsbezogene Genehmigungen und die Einreichung in Papierform beim OVIR (Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst) für alle anderen Anträge. Bei OVIR beträgt die Wartezeit für Termine derzeit etwa vier Monate.
Ab dem 1. November werden alle Arten von Aufenthaltsgenehmigungen – Arbeits-, Geschäfts-, Familien-, Studenten-, armenische und Investorengenehmigungen – über eine einheitliche digitale Plattform abgewickelt. Anträge können vollständig online eingereicht werden, wodurch der viermonatige Wartezeitaufwand für Termine entfällt.
Biometrische Aufenthaltskarten
Alle Aufenthaltstitel werden als biometrische Polycarbonat-Karten ausgestellt, die internationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Nach Genehmigung Ihres Online-Antrags müssen Sie persönlich nach Armenien reisen, um Ihre Fingerabdrücke und Ihre elektronische Unterschrift abzugeben, bevor die Karte hergestellt und ausgestellt werden kann.
Dies ist der einzige Verfahrensschritt, der nicht aus der Ferne durchgeführt werden kann. Biometrische Daten dürfen nicht in armenischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland erhoben werden, und die Erhebung durch Dritte mittels Vollmacht ist im neuen System nicht zulässig. Wenn Sie Ihren Antrag aus dem Ausland stellen, planen Sie bitte eine Reise nach Armenien speziell für diesen Schritt.
Minderjährige unter 16 Jahren können sich bei der Erfassung biometrischer Daten durch einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten vertreten lassen.
Arbeitsvisa und das neue Quotensystem
Die Reform verändert grundlegend die Arbeitsbedingungen für ausländische Staatsangehörige in Armenien. Zwei wesentliche Änderungen sind hervorzuheben.
Das neue Arbeitsvisum
Armenien führt erstmals ein spezielles Arbeitsvisum ein. Wichtig: Es handelt sich um ein Einreisedokument, nicht um eine Aufenthaltserlaubnis. Es kostet 15,000 AMD (ca. 40 USD), berechtigt zur einmaligen oder mehrmaligen Einreise für bis zu 120 Tage pro Jahr und kann nur einmal pro Kalenderjahr ausgestellt werden.
Das ist aus folgendem Grund wichtig: Staatsangehörige von Ländern, die für die Einreise nach Armenien ein Visum benötigen, müssen nun vor ihrer Ankunft das korrekte Visum beantragen. Ausländischen Staatsangehörigen, die mit einem Touristenvisum einreisen und anschließend eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten, wird die Einreise verweigert. Das Arbeitsvisum muss vor der Einreise bei einer armenischen Botschaft oder über das E-Visa-Portal beantragt werden. Andernfalls muss der Arbeitnehmer ausreisen und mit dem korrekten Visum erneut einreisen.
Diese Regelung gilt nur für visumpflichtige Staatsangehörige. Bürger von Ländern, die visumfrei nach Armenien einreisen dürfen, sind davon nicht betroffen und benötigen kein Arbeitsvisum, um eine Beschäftigung aufzunehmen.
Für visumpflichtige Staatsangehörige stellt dies eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis dar, bei der viele ausländische Arbeitskräfte mit Touristenvisa einreisen, eine Anstellung finden und ihren Status vor Ort anpassen.
Das Quotensystem ersetzt die Arbeitsmarktprüfung
Die bisherige Arbeitsmarktprüfung – die Arbeitgeber verpflichtete, Stellen lokal auszuschreiben, um nachzuweisen, dass keine armenischen Bewerber verfügbar waren – wird abgeschafft. In der Praxis war sie nie effektiv: Von 18,314 Anträgen auf Arbeitserlaubnisse, die zwischen Januar 2022 und August 2025 gestellt wurden, bewarben sich lediglich 10 armenische Kandidaten aus der Region.
Anstelle dessen gilt nun ein von der Regierung festgelegtes jährliches Quotensystem. Die Quote begrenzt die Anzahl der jährlich ausgestellten Arbeitserlaubnisse. Sobald die Quote ausgeschöpft ist, werden neue Anträge bis zum Folgejahr abgelehnt.
Stand April 2026 hat die Regierung die konkreten Quoten, die sektorale Aufteilung und die genaue Ausgestaltung des Systems (z. B. nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, nach Branche oder Nationalität) noch nicht veröffentlicht. Wir werden diesen Abschnitt aktualisieren, sobald die Durchführungsverordnung erlassen wurde. Arbeitgeber sollten die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte rechtzeitig vor dem 1. November planen, um eine vorzeitige Begrenzung der Quoten zu vermeiden.
15-tägige Benachrichtigung über einen Stellenwechsel
Die Reform führt strengere Regeln für Arbeitgeberwechsel ein. Nach dem derzeitigen System führt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht automatisch zum Erlöschen der arbeitsbezogenen Aufenthaltserlaubnis. Die Migrationsbehörde überwacht die Datenbank der Sozialversicherungsbehörde (SRC) und kann die Erlaubnis gegebenenfalls widerrufen, wenn keine Steuerzahlungen für den Arbeitnehmer geleistet werden. Es gibt jedoch keine feste Frist für die Suche nach einem neuen Arbeitgeber. Nach dem 1. November muss ein Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (TRP), der den Arbeitsplatz wechselt, die Behörden innerhalb von 15 Werktagen über die Online-Plattform benachrichtigen und den neuen Arbeitsvertrag einreichen. Diese 15-Tage-Frist ist zwingend einzuhalten; eine Versäumnis kann zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen.
Geschäfts- und Investorenresidenz
Armenien war lange Zeit ein beliebtes Ziel für Unternehmer, die ein Unternehmen vor allem zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung gründen. Die Reform von 2026 führt klare finanzielle Schwellenwerte und Durchsetzungsmechanismen ein, die die Aufenthaltsgenehmigung durch reine „Papierfirmen“ der Vergangenheit angehören lassen.
Neue finanzielle Schwellenwerte
Unternehmen (GmbH oder AG)
Mindestens 2,000,000 AMD (~5,333 USD) Stammkapital oder Aktien/Wertpapiere im entsprechenden Wert. Auch passive Beteiligungen sind zulässig – eine Managementfunktion ist nicht erforderlich.
Einzelunternehmer (IE/PE)
Es müssen mindestens 1,000,000 AMD (~2,667 USD) auf einem lokalen Bankkonto vorgehalten werden, oder es muss ein Geschäftsumsatz von mindestens 1,000,000 AMD (~2,667 USD) innerhalb der 60 Tage vor Antragstellung nachgewiesen werden.
Steuervollstreckung: die 180-Tage-Regel
Dies ist die einschneidendste Änderung. Nach dem neuen Gesetz erhält die Migrationsbehörde direkten Zugriff auf die Datenbank des Finanzamts, um zu überprüfen, ob ein mit einer Aufenthaltserlaubnis verbundenes Unternehmen tatsächlich wirtschaftliche Aktivitäten ausübt. Werden in der Datenbank des Finanzamts keine Steuern für das Unternehmen innerhalb von 180 Tagen nach Erteilung des Aufenthaltsstatus ausgewiesen, kann die Erlaubnis für ungültig erklärt werden.
Damit ist die Praxis, ein leeres Unternehmen ausschließlich zu Einwanderungszwecken zu registrieren, praktisch beendet. Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund einer Geschäftstätigkeit besitzen, muss Ihr Unternehmen operativ tätig sein, Umsätze erzielen und Steuern zahlen.
Sollte der Wert Ihres Stammkapitals oder Ihrer Wertpapiere unter 1,000,000 AMD (ca. 2,667 USD) fallen, haben Sie eine einmonatige Nachfrist, um in ein anderes armenisches Unternehmen zu reinvestieren. Andernfalls kann Ihre Lizenz widerrufen werden.
Investitionsbasierte Daueraufenthaltsgenehmigung (neu)
Die Reform schafft einen völlig neuen Weg: Investoren, die einen „wesentlichen Beitrag“ zur armenischen Wirtschaft leisten, erhalten direkt eine fünfjährige unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Dieser Weg umgeht die übliche dreijährige Wartezeit für die temporäre Aufenthaltserlaubnis vollständig.
Die konkreten Investitionsschwellen – also wie viel und in welche Anlageklassen (Immobilien, Anleihen, Unternehmen usw.) investiert werden muss – sind jedoch noch nicht festgelegt. Das Ministerkabinett muss bis zum 1. November eine Durchführungsverordnung erlassen. Stand April 2026 liegt diese Verordnung noch nicht vor. Wir gehen davon aus, dass die Schwellenwerte deutlich über dem Mindestbetrag von 2,000,000 AMD (ca. 5,333 USD) für Unternehmen liegen werden.
Ein paralleler Weg existiert für Personen, die sich um Armenien „außergewöhnliche Verdienste“ erworben haben; diese Auszeichnung kann durch Beschluss des Premierministers gewährt werden. Sie richtet sich an Philanthropen, bedeutende Risikokapitalgeber und international anerkannte Talente.
Ethnisch-armenischer Pfad
Ethnische Armenier behalten ihren bevorzugten Einwanderungsweg. Der Hauptvorteil – der direkte Zugang zum Daueraufenthalt ohne vorherige befristete Aufenthaltserlaubnis – bleibt auch im neuen System bestehen. Geändert hat sich lediglich das Dokument: Anstelle eines zehnjährigen Sonderpasses erhält man nun eine reguläre fünfjährige Daueraufenthaltserlaubnis.
Nachweis armenischer Herkunft: Eine Taufbescheinigung einer anerkannten armenischen Kirche (gemäß Regierungsverordnung) oder eine Geburtsurkunde bzw. ein amtliches Dokument, das die armenische Abstammung belegt – von Ihnen selbst, einem Elternteil, einem Großelternteil oder einem Geschwisterkind. Die Dokumente müssen von einer armenischen Botschaft beglaubigt werden.
Vorgehensweise nach dem 1. November: Stellen Sie Ihren Antrag online über die einheitliche digitale Plattform und reisen Sie anschließend persönlich nach Armenien, um Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift) erfassen zu lassen. Anträge können nicht mehr in armenischen Konsulaten im Ausland bearbeitet werden.
Eine Anmerkung zum Militärdienst
Der Wohnsitz an sich hat keinen Einfluss auf die Wehrpflicht. Der Wehrdienst ist für armenische Staatsbürger, nicht für Einwohner, verpflichtend. Wenn Sie einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung (nicht Staatsbürgerschaft) stellen und dieser online genehmigt wird, bedeutet dies, dass Sie zur biometrischen Datenerfassung nach Armenien reisen dürfen.
Sollten Sie möglicherweise bereits als armenischer Staatsbürger gelten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Status vor Reiseantritt beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst zu klären. Mit Inkrafttreten des armenischen Staatsbürgerschaftsgesetzes im Jahr 1995 wurden Personen, die bestimmte Kriterien erfüllten, automatisch als armenische Staatsbürger anerkannt. Kinder solcher Personen – auch im Ausland Geborene – können durch Abstammung die Staatsbürgerschaft erhalten. Bestehen Zweifel daran, ob Ihre Eltern 1995 als Staatsbürger anerkannt wurden (und Sie somit auch), ist es ratsam, Ihren Status vor der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zu bestätigen.
Änderungen bei der Familiensponsorship
Die Reform schränkt den Kreis derer, die Familienmitglieder für einen Aufenthalt in Armenien sponsern können, erheblich ein.
Aktuelles System: Ein Ausländer kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn er einen Ehepartner, ein Elternteil, ein Kind, ein Geschwisterkind, ein Großelternteil oder ein Enkelkind hat, das armenischer Staatsbürger ist.
Nach November 1: Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Familienzugehörigkeit ist auf Ehepartner, Eltern oder Kinder mit armenischer Staatsbürgerschaft beschränkt. Geschwister, Großeltern und Enkelkinder gelten nicht als anspruchsberechtigte Verwandtschaftsverhältnisse.
Ein wichtiger Unterschied: Bei der befristeten Aufenthaltserlaubnis ist die Familienberechtigung etwas weiter gefasst – eine solche kann auch von Ehepartnern, Eltern oder Kindern armenischer Staatsbürger erhalten werden. or eines Ausländers mit Aufenthalts- oder Flüchtlingsstatus in Armenien. Für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung kommen jedoch nur Familienangehörige armenischer Staatsbürger in Frage.
Die dreijährige Voraussetzung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (TRP) für die familienbasierte Daueraufenthaltsgenehmigung bleibt auch im neuen System bestehen – dies ist keine neue Anforderung. Ein ausländischer Staatsangehöriger, der einen armenischen Staatsbürger heiratet, muss weiterhin mindestens drei der letzten fünf Jahre eine TRP besessen haben, bevor er Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (PRP) hat, genau wie nach den bisherigen Bestimmungen. Die wichtigste Änderung besteht in der Einschränkung der infrage kommenden Verwandtschaftsverhältnisse.
EAWU- und russische Bürger
Bürger der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion – Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan – genießen vertragsbasierte Ausnahmen von den üblichen Arbeitserlaubnisbestimmungen. Diese Ausnahmen bleiben auch nach dem 1. November bestehen, allerdings ändert sich der administrative Rahmen.
Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt: Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) benötigen nach geltendem Recht bereits eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie sich länger als 180 Tage pro Jahr in Armenien aufhalten. Geändert haben sich das Verwaltungsverfahren und die Kosten. Im neuen System erfolgt die Registrierung über das Portal workpermit.am in einem separaten Bereich für EAWU-Bürger. Antragsteller müssen vor Ausstellung der Genehmigung eine Sozialversicherungsnummer (in Armenien vergleichbar mit einer Sozialversicherungsnummer) beantragen. Die staatliche Gebühr erhöht sich auf 30,000 AMD (ca. 80 USD) – zuvor war das Verfahren kostenlos.
Russische Staatsbürger: Die Adressregistrierung bleibt für einen legalen Aufenthalt ausreichend, wie im bisherigen System. Die wichtigste praktische Änderung ist die neue Gebühr von 30,000 AMD (ca. 80 USD) für die offizielle Bescheinigung.
Studenten und Forscher
Die Reform erweitert die Aufenthaltsmöglichkeiten für Studierende und Forschende in zweierlei Hinsicht. Erstens umfassen studienbezogene Aufenthaltsgenehmigungen nun auch nicht-formale Bildungsprogramme und nicht nur akkreditierte Universitäten. Zweitens ermöglicht eine neue Kategorie „wissenschaftliche Tätigkeit“ Forschenden, eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage ihrer Forschungstätigkeit in Armenien zu erhalten.
Dies sind positive Veränderungen, die Armenien den internationalen Standards für akademische Mobilität näherbringen.
Eine wichtige Regelungsmaßnahme: Bildungseinrichtungen sind nun verpflichtet, den Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst innerhalb von zehn Tagen zu benachrichtigen, wenn der Vertrag eines ausländischen Studierenden gekündigt oder dessen Studium unterbrochen wird. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht wird eine Geldstrafe in Höhe des 50-Fachen des Mindestgehalts – 50,000 AMD (ca. 133 USD) – fällig. Bei einem wiederholten Verstoß innerhalb eines Jahres erhöht sich die Strafe auf das 100-Fache des Mindestgehalts – 100,000 AMD (ca. 267 USD). Studierenden, deren Vertrag gekündigt wird, wird der Aufenthaltsstatus entzogen.
Vollständige Gebührenordnung
| Dokument / Service | Aktuelle Gebühr (AMD) | Ab dem 1. Januar 2027 (AMD) |
|---|---|---|
| Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr) | 105,000 (~280 USD) | 150,000 (~400 USD) |
| Daueraufenthaltserlaubnis (5 Jahre) | 140,000 (~373 USD) | 250,000 (~667 USD) |
| Ersatz für biometrische Karte | 12,000 (~32 USD) | 20,000 (~53 USD) |
| Arbeitsvisum (bis zu 120 Tage) | - | 15,000 (~40 USD) |
| Visum zur einmaligen Einreise (120 Tage) | 3,000–15,000 (~8–40 USD) | 15,000 (~40 USD) |
| Visum für mehrfache Einreise (1 Jahr) | 20,000–40,000 (~53–107 USD) | 40,000 (~107 USD) |
| EAWU-Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt | Frei | 30,000 (~80 USD) |
| US-Bürger – vorübergehender Aufenthalt | 85,000 (~227 USD) | 85,000 (~227 USD) |
| US-Bürger – Daueraufenthalt | 140,000 (~373 USD) | 140,000 (~373 USD) |
Gebührenbefreiungen: Antragsteller unter 18 Jahren sind von den Gebühren für Aufenthaltserlaubnis und Visum befreit. Familienangehörige armenischer Staatsbürger (Ehepartner, Eltern, Kinder) sind derzeit von beiden Gebühren befreit, jedoch entfällt die Befreiung von der Aufenthaltserlaubnisgebühr ab dem 1. Januar 2027 – nur die Befreiung von der Visumgebühr bleibt bestehen. Personen mit einer Permanent Residency aufgrund außergewöhnlicher Verdienste sind ebenfalls befreit. US-Bürger zahlen unabhängig vom allgemeinen Gebührenverzeichnis ermäßigte Gebühren im Rahmen eines bilateralen Abkommens.
Überwachung und Durchsetzung
183-tägige Abwesenheitsmitteilung
Inhaber von Dauer- und befristeten Aufenthaltsgenehmigungen müssen die Behörden über die Online-Plattform benachrichtigen, wenn sie sich länger als 183 Tage außerhalb Armeniens aufhalten. Die Benachrichtigung muss innerhalb von [Frist einfügen] eingereicht werden. 10 Tage Die 183-Tage-Frist muss erreicht sein (Art. 17.8). Zwei Kategorien sind von dieser Anforderung ausgenommen: Investoren mit ständigem Wohnsitz gemäß Art. 16.1.դ und Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung für besondere Dienstleistungen gemäß Art. 16.1.ե. Eine ähnliche Regelung bestand bereits zuvor, die neue digitale Infrastruktur dürfte die Durchsetzung jedoch deutlich verschärfen.
Es ist wichtig zu verstehen: Aufenthaltsrecht und Steuerwohnsitz unterliegen unterschiedlichen Gesetzen. Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis begründet nicht automatisch einen armenischen Steuerwohnsitz. Der Steuerwohnsitz wird unabhängig vom Aufenthaltsstatus durch die physische Anwesenheit (die 183-Tage-Grenze) und weitere Faktoren gemäß Steuergesetzbuch bestimmt. Das digitale Abwesenheitserfassungssystem wird es dem Finanzamt jedoch erleichtern, Personen zu identifizieren, die die Anwesenheitsschwelle für Steuerzwecke möglicherweise erfüllen.
Die Unterscheidung zwischen „Arbeitserlaubnis“ und „Einreisevisum für die Arbeit“
Viele Quellen verwenden die Begriffe „Arbeitserlaubnis“ und „Arbeitsvisum“ synonym, doch nach dem neuen Rechtsrahmen sind sie rechtlich zu unterscheiden. Das Arbeitsvisum (15,000 AMD / ca. 40 USD) ist ein Einreisedokument zum Grenzübertritt. Die arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltsstatus, der über eine digitale Plattform beantragt wird. Eine Verwechslung der beiden kann zu Fehlern und Ablehnungen im Antrag führen.
Was nun?
Wenn Sie einen speziellen Reisepass wünschen
Jetzt bewerben! Für OVIR-Termine gibt es derzeit einen Wartezeitraum von ca. 4 Monaten, und nach dem 1. November werden keine neuen Sonderpässe mehr ausgestellt. Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen besitzen, eine erweiterte Familienzusammenführung in Anspruch nehmen oder eine 10-jährige Gültigkeit benötigen, ist dies Ihre einzige Chance.
Wenn Sie ethnischer Armenier sind und lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen
Sie können auf das neue System warten. Nach dem 1. November beseitigt die digitale Plattform den viermonatigen Wartezeitrückstand bei der Terminvergabe, und Sie qualifizieren sich weiterhin direkt für eine fünfjährige unbefristete Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige befristete Aufenthaltserlaubnis. Noch besser: Wenn Sie Ihren Antrag zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2026 stellen, erhalten Sie das neue digitale System zum alten Preis von 140,000 AMD (ca. 373 USD) – die Erhöhung auf 250,000 AMD (ca. 667 USD) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Sie müssen weiterhin zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten nach Armenien reisen.
Wenn Sie ein geschäftsbasiertes TRP haben
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen aktiv operiert, Umsätze generiert und Steuern zahlt. Die 180-Tage-Regelung zur Durchsetzung der SRC-Vorschriften bedeutet, dass ruhende „Scheinfirmen“ ihren steuerlichen Wohnsitz verlieren. Überprüfen Sie Ihr Stammkapital anhand der neuen Grenze von 2,000,000 AMD (ca. 5,333 USD) für Unternehmen bzw. 1,000,000 AMD (ca. 2,667 USD) für Einzelunternehmer.
Wenn Sie ausländische Arbeitskräfte in Armenien beschäftigen
Beginnen Sie jetzt mit der Planung. Ausländische Mitarbeiter aus visumpflichtigen Ländern benötigen vor ihrer Einreise ein Arbeitsvisum – die Einreise mit einem Touristenvisum und der anschließende Wechsel in den Arbeitsstatus sind nicht mehr möglich. Berücksichtigen Sie das jährliche Quotensystem bei Ihrer Personalplanung – sobald die Obergrenze erreicht ist, werden bis zum Folgejahr keine neuen Arbeitsgenehmigungen mehr erteilt.
Wenn Sie Bürger der EAWU sind
Bereiten Sie sich darauf vor, sich auf dem Portal workpermit.am zu registrieren, eine Public Services Number zu erhalten und die neue Gebühr von 30,000 AMD (~80 USD) für das Certificate of Legal Stay zu entrichten – zuvor war dieser Vorgang kostenlos.
Wenn Sie eine Investition in Armenien erwägen
Warten Sie auf die Durchführungsverordnung, die die Schwellenwerte für die investitionsbasierte Daueraufenthaltsgenehmigung festlegt. In der Zwischenzeit können Sie weiterhin eine befristete Aufenthaltsgenehmigung über den Unternehmensweg erhalten (Mindestkapital von 2,000,000 AMD / ca. 5,333 USD). Sobald die Verordnung zur Investoren-Daueraufenthaltsgenehmigung veröffentlicht ist, werden wir diesen Leitfaden umgehend aktualisieren.

