- Ab dem 1. Januar 2025 wird für KMU, die der Umsatzsteuer unterliegen, ein Steuersatz von 10 % auf den Bruttoumsatz erhoben; überprüfen Sie jetzt Ihre Preise und Budgets.
- Bei einem Jahresumsatz von über 120 Millionen AMD erfolgt die Umstellung auf das Mehrwertsteuersystem (20 %) und die Gewinnsteuer (18 %), wobei viele Übergänge ab dem 1. Juli 2025 geplant sind.
- Prioritäten für das vierte Quartal: Bestätigung Ihres Steuerregimes für 2025, Abgleich der Mehrwertsteuerrechnungen, Aktualisierung der Vertragspreise und Durchführung von UBO-Prüfungen innerhalb von 40 Tagen nach Eigentümerwechseln.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind für die armenische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung (ca. 25 % des BIP), was die Auswirkungen dieser Veränderungen verstärkt – erstellen Sie prüfungsfertige Unterlagen, um das Compliance-Risiko zu reduzieren.
Die Einhaltung der Steuervorschriften in Armenien zum Jahresende konzentriert sich auf die Umsetzung, nicht auf neue Richtlinien. Die bereits geltenden Regelungen von 2025 – insbesondere die 10%ige Umsatzsteuer und die Umstellung auf Mehrwertsteuer/Gewinnsteuer zur Jahresmitte – erfordern pragmatische Maßnahmen von den Finanz- und Rechtsabteilungen. Diese Checkliste zur Einhaltung der Steuervorschriften in Armenien für das vierte Quartal fasst diese Schritte zusammen, damit Sie das Jahr mit weniger Überraschungen und einer besseren Prüfdokumentation abschließen können.
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Unsere zugelassenen Anwälte bieten umfassende Unterstützung für Unternehmen, die sich im sich wandelnden Steuerumfeld Armeniens zurechtfinden müssen.
Investitionsmöglichkeiten in Armenien entdeckenInhaltsverzeichnis
- Jetzt umzusetzende Steuervorschriften: Ein kurzer Überblick für Finanz- und Rechtsteams
- Bestätigen Sie Ihr Steuersystem für 2025: Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer/Gewinnsteuer und die AMD 120M-Schwelle
- Neuberechnung der Auswirkungen der Umsatzsteuer auf KMU: 10 %-Satz
- Vorbereitung auf die obligatorische Umstellung auf Umsatzsteuer/Gewinnsteuer (ab 1. Juli 2025): Registrierung
- Cashflow- und Compliance-Auslöser
- Umsatzsteueraufgaben zum Jahresende: Rechnungsabgleich
- Vertragspreisaktualisierungen und Vorsteuerabzug
Jetzt umzusetzende Steuervorschriften: Ein kurzer Überblick für Finanz- und Rechtsteams
Hier ist die Checkliste für das vierte Quartal in Armenien, die die Finanz- und Rechtsteams vor Jahresende abarbeiten sollten:
- Sichern Sie sich Ihr Steuersystem für 2025: Umsatzsteuer in Höhe von 10 % der Bruttoeinnahmen ab dem 1. Januar 2025 im Vergleich zum allgemeinen Mehrwertsteuer-/Gewinnsteuersystem (Mehrwertsteuer 20 %, Gewinnsteuer 18 %).
- Umsatzprognosen validieren gegen die Obergrenze von 120 Millionen AMD – deren Überschreitung viele Unternehmen in die Mehrwertsteuer-/Gewinnsteuerpflicht treibt, wobei der Übergang üblicherweise ab dem 1. Juli 2025 erfolgt.
- Mehrwertsteuerrechnungen abgleichen und erstellen Sie revisionssichere Unterlagen zur Unterstützung der Vorsteuerabrechnung und der Umsatzsteuermeldung.
- Aktualisierung der Preisgestaltung und Vertragsklauseln So wissen Ihre Vertragspartner nach der Umstellung, ob die Preise ohne oder mit Mehrwertsteuer sind.
- Vollständige Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer (UBO); Änderungen müssen innerhalb von 40 Tagen eingereicht werden, um den Vorschriften des öffentlichen BO-Registers zu entsprechen und Strafen oder Störungen im Bankwesen zu vermeiden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von systemischer Bedeutung – sie machen etwa ein Viertel des armenischen BIP aus – daher ist eine korrekte Steuererhebung sowohl für die Unternehmen als auch für die gesamte Wirtschaft wichtig. Die armenische Steuerbehörde nahm in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 rund 2.1 Billionen AMD ein, was die Bedeutung einer aktiven Steuerdurchsetzung und klaren Berichtspflichten unterstreicht.
Planen Sie Ihre armenische Unternehmensstruktur?
Unser Rechtsteam kann Sie bei der Navigation durch Steuersysteme, Registrierungsvorschriften und Compliance-Anforderungen unterstützen.
Holen Sie sich professionelle rechtliche UnterstützungBestätigen Sie Ihr Steuersystem für 2025: Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer/Gewinnsteuer und die AMD 120M-Schwelle
Beginnen Sie mit der Klassifizierung Ihres Unternehmens für 2025:
- Umsatzsteuerregelung: ein vereinfachtes System zur Besteuerung des Bruttoeinkommens, das ab dem 1. Januar 2025 auf 10 % festgelegt wird.
- Allgemeines Regime: Gemäß Steuergesetzbuch beträgt die Mehrwertsteuer 20 % auf steuerpflichtige Lieferungen und 18 % auf Unternehmensgewinne.
Schneller Vergleich
| Artikel | Umsatzsteuer (2025) | Allgemeines Steuersystem (Mehrwertsteuer + Gewinnsteuer) |
|---|---|---|
| Kernraten | 10% auf den Bruttoumsatz | Mehrwertsteuer 20%; Gewinnsteuer 18% |
| Schwellenwertauslöser | Anspruchsberechtigt unter AMD 120 Mio. Jahresumsatz | Migration beim Überschreiten von AMD 120 m; viele Übergänge ab 1. Juli 2025 |
| Auswirkungen auf die Preisgestaltung | Steuerpflichtig sind die Bruttoeinnahmen; begrenzte Ausgleichsmöglichkeiten | Geschuldete Umsatzsteuer; gemäß den Vorschriften des Steuergesetzes kann die Vorsteuer angerechnet werden |
Maßnahmen für das 4. Quartal
Führen Sie einen Stresstest Ihrer Ist-Zahlen für 2024 und Ihrer Projektpipeline für 2025 anhand des AMD 120m durch, um Überraschungen in der Mitte des Zyklus zu vermeiden und die Mehrwertsteuerpreise und den Cashflow im Voraus zu planen.
Neuberechnung der Auswirkungen der Umsatzsteuer auf KMU: 10 %-Satz
Die Verdopplung der Umsatzsteuer auf 10 % ab dem 1. Januar 2025 ist eine haushaltskritische Änderung. Da die Steuer auf die Bruttoeinnahmen erhoben wird, können selbst geringfügige Margenänderungen die Rentabilität und die Preisgestaltung beeinflussen.
- Die Auswirkungen einschätzen: Multiplizieren Sie die prognostizierten Bruttoeinnahmen für 2025 mit 10 %, um die Verbindlichkeiten zu schätzen und monatliche Rückstellungen zu bilden.
- Ränder: Vergleichen Sie die effektive Steuerbelastung unter der Umsatzsteuer mit den erwarteten Vorsteuerabzügen und der Gewinnsteuer unter der allgemeinen Regelung, um strategische Migrationsentscheidungen zu treffen.
Hinweis zu Zulagen und Preisen: Die Umsatzsteuer unterscheidet sich grundlegend von der Mehrwertsteuer, da die Ausgangssteuer nicht mit der Vorsteuer verrechnet wird; Ihre Preisgestaltung muss daher das Fehlen eines Anrechnungsmechanismus widerspiegeln, wohingegen das Steuergesetzbuch bei der Mehrwertsteuer die Anrechnung der Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen und nach Vorlage entsprechender Dokumentation vorsieht.
Vorbereitung auf die obligatorische Umstellung auf Umsatzsteuer/Gewinnsteuer (ab 1. Juli 2025): Registrierung
Viele Unternehmen, die die KMU-Grenze überschreiten, müssen ab dem 1. Juli 2025 auf das allgemeine Mehrwertsteuer-/Gewinnsteuersystem umstellen. Prüfen Sie, ob Ihr Fall relevant ist, und bereiten Sie die Dokumentation und Systeme für die Mehrwertsteuerabrechnung, -erklärungen und Körperschaftsteuererklärungen vor.
Compliance-Kalender (Wichtige Termine)
| Event | Datum | Was Sie vorbereiten sollten |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer beginnt bei 10% | Januar 1 2025 | Budgetanpassung, Preisüberprüfung, Periodenabgrenzungsmodell |
| Migration zur Mehrwertsteuer/Gewinnsteuer | 1. Juli 2025 (für viele Schwellenüberschreiter) | Umsatzsteuerregistrierung, Änderungen im Buchhaltungssystem, Vertragsaktualisierungen |
| UBO-Anmeldung nach Eigentümerwechsel | Innerhalb 40 Tage | Aktualisieren Sie das BO-Register elektronisch und benachrichtigen Sie die Banken, falls relevant |
Wie Sie sich auf die Umstellung auf Mehrwertsteuer/Gewinnsteuer vorbereiten (Praktische Schritte)
- Umsatzprognose für das zweite und dritte Quartal 2025; falls dieser voraussichtlich 120 Mio. AMD übersteigen wird, ist ein Migrationsplan für den 1. Juli 2025 festzulegen.
- Prüfen Sie die Anwendbarkeit der Umsatzsteuer/Gewinnsteuer und die Registrierungspflichten gemäß Steuergesetzbuch; passen Sie Ihren Kontenplan und Ihre Rechnungsformate an die Umsatzsteuervorschriften (20 % Standardsatz) an.
- Die Verträge sollten neu verhandelt werden, um die Mehrwertsteuerbehandlung (ausschließlich vs. inklusive) ab dem Stichtag der Umstellung festzulegen.
- Schulen Sie Ihr Personal in der Dokumentation der Mehrwertsteuervorauszahlung und der Begründung von Gewinnsteueraufwendungen; organisieren Sie interne Kontrollen und Checklisten für den Monatsabschluss.
- Wenn Sie im Vorfeld der Migration ein neues Unternehmen gründen oder eine Umstrukturierung vornehmen, sollten Sie professionelle Beratung zur Unternehmensgründung und -führung in Armenien in Betracht ziehen.
Bereit, die vollständige Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen?
Unsere Anwälte sind auf armenisches Steuerrecht spezialisiert und können Sie bei Systemübergängen und der Registrierung für die Mehrwertsteuer beraten.
Kontaktieren Sie unser RechtsteamCashflow- und Compliance-Auslöser
Die Mehrwertsteuer verändert die Cashflow-Dynamik: Sie erheben Umsatzsteuer, können aber die abzugsfähige Vorsteuer verrechnen. Dieser zeitliche Unterschied und der Dokumentationsaufwand erfordern eine sorgfältige Planung des Betriebskapitals gemäß den Umsatzsteuervorschriften des Steuergesetzes.
- Rechnungsstellungszeitpunkt: Bei der Verhandlung der Vergleichsbedingungen sind die Mehrwertsteuerzahlungstermine zu berücksichtigen.
- Lagerbestand und Investitionsausgaben: Planen Sie die Einkäufe so, dass die Vorsteuer ordnungsgemäß dokumentiert und geltend gemacht werden kann.
- Interne Kontrollen: Vor der Verbuchung sollten Prüfungen auf Steuerkennzeichen, Steueridentifikationsnummern der Gegenpartei und Vertragsreferenzen durchgeführt werden.
UBO-Bewertungen (Q4 Must-Do)
Armenische LLCs – auch solche in ausländischem Besitz – müssen die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten innerhalb von 40 Tagen nach ihrer Gründung und innerhalb von 40 Tagen nach jeder Änderung der Eigentumsverhältnisse oder des Stammkapitals elektronisch einreichen. Verspätete oder fehlende Einreichungen können zu Verwaltungsstrafen und in der Praxis sogar zu Kontosperrungen führen. Integrieren Sie daher die Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten in Ihre Abschlussroutine.
So beantragen/aktualisieren Sie die UBO-Informationen
- Stellen Sie Aktionärs-/UBO-IDs, Wohnsitz und Eigentumsanteile zusammen.
- Bestätigen Sie die auslösenden Ereignisse (Gründung, Aktienübertragung, Kapitaländerung) und die 40-tägige Frist.
- Die Einreichung erfolgt elektronisch über das dafür vorgesehene Portal an das öffentliche BO-Register; die Einreichungsbelege sind für die Prüfungsunterlagen aufzubewahren.
- Benachrichtigen Sie die bedienenden Banken, wenn sich die endgültige Kontrolle ändert, um KYC-Störungen zu vermeiden.
Umsatzsteueraufgaben zum Jahresende: Rechnungsabgleich
Ob Sie bereits im allgemeinen System tätig sind oder die Umstellung vorbereiten: Korrekte Umsatzsteuerunterlagen reduzieren Risiken. Nutzen Sie diese Checkliste, um Umsatzsteuerrechnungen und -ansprüche gemäß Abgabenordnung (Regelsatz 20 %) abzugleichen:
- Ordnen Sie den Umsatz (Ausgangs-MwSt.) den ausgestellten Rechnungen und Liefer-/Leistungsdaten zu.
- Ordnen Sie Einkäufe (Vorsteuer) den Rechnungen, Quittungen und Verträgen des Lieferanten zu und überprüfen Sie die Steuernummern und den Steuerstatus des Lieferanten.
- Bitte prüfen Sie die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes (Standardsatz vs. gegebenenfalls anwendbare Nullsatz-/befreite Lieferungen gemäß Steuergesetzbuch).
- Nicht abzugsfähige Vorsteuer (falls vorhanden) gemäß den Vorschriften des Steuergesetzes ausweisen; Anpassungen dokumentieren.
- Bereiten Sie Abstimmungen für die Prüfung durch den Prüfer vor und bewahren Sie unterstützende Dokumente in einer indexierten Prüfdatei auf.
Vertragspreisaktualisierungen und Vorsteuerabzug
Vertragsklarheit ist unerlässlich beim Übergang von der Umsatzsteuer zur Mehrwertsteuer in Armenien. Nach der allgemeinen Regelung gilt ein Mehrwertsteuersatz von 20 % auf steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen. Vorsteuer kann geltend gemacht werden, sofern sie gemäß Steuergesetzbuch korrekt dokumentiert ist.
- Aktualisieren Sie die Preisklauseln, um Preise ohne Mehrwertsteuer zuzüglich Mehrwertsteuer oder Gesamtbeträge inklusive Mehrwertsteuer anzugeben, bei denen der Mehrwertsteuerbetrag separat ausgewiesen wird.
- Definieren Sie den Steuerzeitpunkt (Lieferung/Leistung, Rechnungsstellung) in Übereinstimmung mit dem Steuergesetzbuch, um ihn an die Umsatzsteuermeldung anzupassen.
- Bei B2B-Kunden sollten Sie darauf hinweisen, dass die Vorsteuer abzugsfähig sein kann, wodurch die Mehrwertsteuerauswirkungen auf die Gesamtkosten neutralisiert werden können, wenn ihre Lieferungen steuerpflichtig sind.
- Stimmen Sie Zahlungspläne und Lieferbedingungen mit der Mehrwertsteuerrechnung ab, um die Belastung des Cashflows zu minimieren.
Checkliste für den Quartalsabschluss 4
- Bestätigung des Steuerregimes und des Schwellenwertstatus für 2025 (AMD 120 Mio.).
- Neupreisgestaltung wichtiger Artikel/Verträge hinsichtlich Umsatzsteuer 10% vs. Mehrwertsteuer 20%.
- Mehrwertsteuerrechnungen abgleichen und Prüfungsunterlagen vorbereiten.
- Führen Sie eine vollständige UBO-Prüfung durch und reichen Sie alle Aktualisierungen innerhalb von 40 Tagen nach den Änderungen ein.
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Investitionsmöglichkeiten in Armenien erkundenFazit
Die Checkliste für Armenien im vierten Quartal zielt auf eine disziplinierte Umsetzung ab: Bestätigen Sie Ihr System, passen Sie die 10%ige Umsatzsteuer an, planen Sie die Mehrwertsteuerberechnung in Armenien und die Umstellung im laufenden Jahr, gleichen Sie Mehrwertsteuerrechnungen ab und schließen Sie Ihre Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten in Armenien ab. Diese Schritte reduzieren Liquiditätsengpässe und das Prüfungsrisiko, während sich die Regelungen von 2025 etablieren. Für individuelle Beratung und Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Unterlagen, Besuchen Sie unsere Investitionsseite oder kontaktieren Sie unser Rechtsteam.
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