Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2025 führt Armenien ein einziges experimentelles Visumbefreiungsprogramm ein.
Um visumfrei einreisen zu können, muss ein Reisender folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Staatsangehöriger eines der 117 ausgewählten Länder sein,
- Sie müssen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, die von folgender Behörde ausgestellt wurde:
- USA
- EU oder ein Schengen-Mitgliedstaat
- UAE
- Bahrain
- Katar
- Saudi-Arabien
- Kuwait
- Oman
Zulässiger Aufenthalt: Bis zu 180 Tage innerhalb eines Jahres, ohne dass ein armenisches Visum erforderlich ist.
Dies ist ein einheitliches Programm. — keine Kombination aus Visum bei Ankunft oder einem anderen Programm.
1. Überblick über die vorübergehende Visafreiheit
Das armenische Außenministerium hat eine zeitlich befristete Visumbefreiung eingeführt, um Reisen, Geschäftsreisen und Tourismus für berechtigte Reisende im Zeitraum Juli bis Dezember 2025 zu erleichtern.
Im Rahmen dieser Richtlinie:
- Berechtigte Besucher können ohne armenisches Visum einreisen.
- Darf innerhalb eines Jahres bis zu 180 Tage bleiben.
- Es müssen sowohl die Staatsangehörigkeits- als auch die Wohnsitzkriterien erfüllt sein.
Das Programm ersetzt für berechtigte Personen während dieses Zeitraums die Visumpflicht.
Es handelt sich nicht um ein Visum-bei-Ankunft-Programm und es werden keine alternativen Einreisewege geschaffen.
Es gibt nur einen Mechanismus: die vorübergehende Befreiung von der Visumpflicht.
2. Zulassungskriterien
Um für die visumfreie Einreise in Frage zu kommen Alle Bedingungen müssen erfüllt sein:
A. Sie müssen Staatsangehöriger eines der 117 Länder sein.
(Vollständige Liste unten)
B. Sie müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis von einer der folgenden Institutionen besitzen:
- USA
- Europäische Union oder ein Schengen-Staat
- Vereinte Arabische Emirate
- Bahrain
- Katar
- Saudi-Arabien
- Kuwait
- Oman
C. Ihr Aufenthaltsnachweis muss Folgendes enthalten:
- Muss ab dem Datum der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein.
- Als physische Aufenthaltskarte oder Reisepassaufkleber vorgelegt werden.
- Display:
- Name
- Staatsangehörigkeit
- Geburtsdatum
- Dokumenttitel
- Gültigkeitsdatum
- Lateinische Schrift und Formatierung des gregorianischen Kalenders
Nur Reisende, die sowohl die Staatsangehörigkeits- als auch die Aufenthaltsbestimmungen erfüllen, sind teilnahmeberechtigt.
3. Vollständige Liste der 117 berechtigten Nationalitäten
Staatsangehörige der folgenden Staaten sind zur visumfreien Einreise berechtigt, sofern sie über eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung in den USA/der EU/dem Schengen-Raum/dem Golf-Kooperationsrat verfügen:
Afghanistan, Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Bahamas, Bangladesch, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Kolumbien, Komoren, Kongo, Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba, Demokratische Volksrepublik Korea, Demokratisch Republik Kongo, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Israel, Jamaika, Jordanien, Kenia, Kiribati, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Palau, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Syrien, Thailand, Osttimor, Togo, Trinidad und Tobago, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Tansania, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen, Sambia, Simbabwe, Staat Palästina.
4. Aufenthaltsdauer und Bedingungen
Maximaler Aufenthalt:
Bis zu 180 Tage innerhalb eines Jahres, visumfrei.
Einstiegspunkte:
Alle armenischen Luft-, Land- und Grenzübergangspunkte.
Reisezweck:
Tourismus, Familienbesuche, Geschäftstreffen, Erkundung von Investitionsmöglichkeiten und andere übliche kurzfristige Zwecke.
Im Rahmen dieses Programms nicht zulässig:
- Beschäftigung
- Langzeitaufenthalt
- Aktivitäten, die Sondergenehmigungen erfordern
- Aufenthalte von mehr als 180 Tagen ohne Statusänderung
Hinweis: Reisende, die länger in Armenien bleiben oder dort einen Wohnsitz anstreben möchten, sollten die Verfahren zur Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis separat einleiten.
5. Erforderliche Dokumente bei der Einreise
Sie müssen Folgendes vorlegen:
- Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
- Aufenthaltskarte oder Aufenthaltsaufkleber (USA/EU/Schengen/GCC)
- Nachweis des Besuchszwecks auf Nachfrage
- Rückflugticket oder Weiterreise, falls gewünscht
- Details zur Unterkunft, falls gewünscht
TIPP: Die Fluggesellschaften können zusätzlich vor dem Einsteigen die Gültigkeit des Wohnsitzes überprüfen.
6. Zweck und politischer Hintergrund
Diese vorübergehende Visafreiheitsmaßnahme zielt darauf ab:
- Unterstützen Sie Armeniens boomenden Tourismussektor
- Wiederholte Besuche und mittelfristige Aufenthalte fördern
- Erleichterung der Kontakte zwischen Geschäftsreisenden und der Diaspora
- An den breiteren Mobilitätsdiskussionen (z. B. dem Visaliberalisierungsdialog zwischen der EU und Armenien) anknüpfen
Im Jahr 2023 verzeichnete Armenien über 2.3 Millionen Touristen, ein Anstieg von fast 40 % gegenüber 2022 (Tourismuskomitee), was kurzfristige Liberalisierungsmaßnahmen zur Folge hatte.
7. Nach dem 31. Dezember 2025
Das Programm ist streng befristet.
Armenien hat weder eine Verlängerung noch einen Ersatz nach dem 31. Dezember 2025 angekündigt.
Reisende sollten vor der Planung ihrer Reise im Jahr 2026 die Website des Außenministeriums besuchen.
Fazit
Armeniens vorübergehende Visafreiheit (Juli–Dezember 2025) schafft ein unkompliziertes, einheitliches Einreisesystem für berechtigte Reisende:
- 117 berechtigte Nationalitäten, UND
- Erforderlicher Wohnsitz in den USA, der EU/dem Schengen-Raum oder dem Golf-Kooperationsrat (GCC),
- Visafreier Aufenthalt bis zu 180 Tage.
Es handelt sich um ein einheitliches Programm, nicht um eine Ausweitung des Visums bei Ankunft.
Es handelt sich um eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung, die die Mobilität von Tourismus und Geschäftsreisenden im Jahr 2025 unterstützen soll.

