- Spanien hat das Goldene Visum für Neuanträge abgeschafft; die Abschaffung tritt drei Monate nach Veröffentlichung des Organgesetzes 1/2025 am 3. Januar 2025 in Kraft (gültig ab 3. April 2025).
- Griechenland hat die Schwellenwerte für Immobilieninvestitionen ab dem 1. September 2024 in wichtigen Regionen auf 800,000 € und in anderen Regionen auf 400,000 € angehoben.
- Die Reform in Portugal vom 7. Oktober 2023 beendete die Möglichkeit, Immobilien und Kapitaltransfers als Grundlage für neue Anträge auf ein Goldenes Visum zu nutzen; laufende Anträge bleiben gültig, werden aber in das neue Genehmigungsverfahren für Unternehmer umgewandelt.
- Sofortige Priorität bei der Einhaltung der Vorschriften: Einstellung des Marketings für geschlossene/geänderte Routen, Korrektur der Schwellenwerte und der Berechtigung sowie Dokumentation jeder Aktualisierung, um das rechtliche Risiko zu minimieren.
- Berater sollten die Übergangsfristen (Spanien: 3. April 2025; Griechenland: Restfristen; Portugal: 7. Oktober 2023) in einer präzisen Kundenkommunikation erläutern.
Die Golden-Visa-Programme in ganz Europa entwickeln sich rasant – und das Risiko der Nichteinhaltung steigt ebenso schnell. Spanien hat die Annahme neuer Golden-Visa-Anträge gestoppt, Griechenland hat die Anforderungen erhöht und Portugal hat die Möglichkeiten für Immobilien- und Kapitaltransfers abgeschafft. Veraltete Richtlinien können Mandanten in die Irre führen und Reputations- oder Rechtsprobleme nach sich ziehen. Dieses Briefing erläutert die Programmänderungen, wichtige Fristen und was Rechtsberatungsteams jetzt tun müssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
- Überblick über die jüngsten Reformen des Golden-Visa-Programms: Spanien abgeschafft; Griechenland die Schwellenwerte angehoben; Portugal reformiert
- Sofortige Compliance-Pflichten für Anwaltskanzleien und Berater – Marketingänderungen stoppen, korrigieren und dokumentieren
- Übergangsfristen und wichtige Termine, die Kunden kennen müssen (Inkrafttreten in Spanien; Stichtage in Griechenland und Portugal).
- Prüfliste: Websites aktualisieren
Überblick über die jüngsten Reformen des Golden-Visa-Programms: Spanien abgeschafft
Spanien hat die Vergabe des Goldenen Visums für Neuanträge offiziell eingestellt. Das entsprechende Organgesetz 1/2025 wurde am 3. Januar 2025 veröffentlicht, die Einstellung der Antragsstellung für neue Investorenvisa trat drei Monate später, am 3. April 2025, in Kraft. In den zwölf Jahren seines Bestehens wurden insgesamt 14,576 Goldene Visa ausgestellt, was das große Interesse der Antragsteller und die Tragweite der Änderung verdeutlicht.
Was dies für die Tätigkeit im Bereich des EU-Aufenthalts und der Rechtsberatung bedeutet:
- Nach dem 3. April 2025 ist die Vermarktung der spanischen Investorenaufenthaltsgenehmigung an neue Antragsteller ungenau und birgt die Gefahr, Kunden irrezuführen.
- Potenzielle Investoren sollten auf konforme Alternativen und Wege, die ihren Zielen entsprechen, hingewiesen werden. Beispielsweise sollten sie reguläre Visa- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren in geeigneten Jurisdiktionen oder strukturierte Investitionsmöglichkeiten im Ausland in Betracht ziehen.
Griechenland erhöhte die Schwellenwerte
Für das Goldene Visum Griechenlands sind nun höhere Immobilieninvestitionen erforderlich: Ab dem 1. September 2024 beträgt der Mindestbetrag 800,000 € in Schlüsselregionen und 400,000 € andernorts (und ersetzt damit die bisher weit verbreitete Regelung mit 250,000 €). Sämtliches Kundenmaterial, das noch 250,000 € angibt, ist veraltet und birgt sowohl die Gefahr von Verwirrung bei den Kunden als auch von Compliance-Verstößen.
Reformiertes Portugal
Portugals Reform „Mais Habitação“ vom 7. Oktober 2023 hat die klassischen Wege für neue Golden-Visa-Anträge über direkte Immobilienkäufe (≥ 500,000 €) und Kapitaltransfers (≥ 1.5 Mio. €) abgeschafft. Anträge, die bis zum 7. Oktober 2023 eingereicht werden, behalten ihre Gültigkeit, erfolgreiche Fälle werden jedoch in das aktualisierte Verfahren für Unternehmergenehmigungen überführt und nicht mehr in die alte Golden-Visa-Kategorie.
Praktische Auswirkungen auf die Beratung zur EU-Aufenthaltserlaubnis:
- Die Werbemaßnahmen für Portugals Golden-Visa-Routen für Immobilien- oder Kapitaltransfers für Neuantragsteller sind aktuell unzutreffend.
- Die Erwartungen der Kunden sollten auf geeignete Kategorien (z. B. unternehmerische/innovationsorientierte Wege) ausgerichtet werden.
Schneller Statusvergleich
| Land auswählen | Status neuer Anträge auf ein Goldenes Visum | Schlüsselschwelle oder Regel | Datum des Inkrafttretens | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Spanien | Für neue Bewerber geschlossen | Programm für Neuanmeldungen abgeschafft | 3. April 2025 | KPMG |
| Griechenland | Offene, erhöhte Schwellenwerte | 800,000 € für Schlüsselregionen; 400,000 € für übrige Regionen | September 1, 2024 | Varnavas |
| Portugal | Offen, aber veraltete Strecken wurden beendet | Für Neuanmeldungen gibt es keine Möglichkeit der Übertragung von Immobilien oder Kapital. | 7. Oktober 2023 | Valadas & Coriel |
Sofortige Compliance-Pflichten für Anwaltskanzleien und Berater – Stopp
Stoppen Jegliches Marketing oder jegliche Beratung, die die Verfügbarkeit der folgenden Punkte impliziert:
- Spaniens Golden-Visa-Programm für Neuantragsteller nach dem 3. April 2025
- Portugals Goldenes Visum durch direkte Immobilienkäufe oder Kapitaltransfers für Neuanträge nach dem 7. Oktober 2023
- Griechenlands Immobilienweg ab 250,000 € oder veraltete Schwellenwertdarstellungen nach dem 1. September 2024
In Ordnung
In Ordnung alle Kanäle mit präzisen, quellengestützten Aussagen:
- Spanien: Weisen Sie deutlich auf den Stopp der Antragsstellung für neue Programme ab dem 3. April 2025 hin und entfernen Sie alle Aufrufe zur Einreichung neuer Anträge.
- Griechenland: Aktualisieren Sie die Mindestinvestitionsschwellenwerte gegebenenfalls auf 800,000 €/400,000 € und geben Sie gegebenenfalls die anwendbaren Regionen an.
- Portugal: Entfernen Sie alle Verweise auf Immobilien- und Kapitaltransferwege für neue Anträge; erläutern Sie gegebenenfalls, wie Anträge, die vor dem 7. Oktober 2023 gestellt wurden, in die neue Kategorie der Unternehmergenehmigungen übergehen.
Gleichzeitig sollten Sie Ihre Mandanten auf gesetzeskonforme Alternativen hinweisen, die ihre Ziele dennoch erfüllen (z. B. Standardvisa, Aufenthaltsgenehmigungen oder grenzüberschreitende Investitionsmöglichkeiten). Wenn Mandanten Wege außerhalb der EU in Betracht ziehen, stellen Sie sicher, dass nachgelagerte Aspekte wie steuerliche und immobilienrechtliche Auswirkungen berücksichtigt werden.
Und Änderungen im Dokumentenmarketing
DokumentAAA Ihre Aktualisierungen zur Reduzierung von regulatorischen und Reputationsrisiken:
- Führen Sie ein Änderungsprotokoll, in dem Datum, Kanal (Website, Broschüre, Anzeige) und der genaue Wortlaut der hinzugefügten/entfernten Änderungen vermerkt sind.
- Archivieren Sie Screenshots und Dateien vor der Änderung, um den Nachweis einer in gutem Glauben durchgeführten Korrektur zu erbringen.
- Fügen Sie Seiten mit hohem Traffic Versionsnummern und ein Datum der letzten Überprüfung hinzu.
- Führen Sie interne Genehmigungsverfahren für Kundenbenachrichtigungen und Vertriebspräsentationen mit namentlich benannten Freigaben ein.
Übergangsfristen und wichtige Termine, die Kunden kennen müssen (Inkrafttreten in Spanien; Stichtage in Griechenland und Portugal)
Übergangsregelungen sind ein häufiger Grund für Verwirrung bei Mandanten. Anwälte müssen daher mit Datumsangaben und Quellenangaben darlegen, was weiterhin gilt und was nicht mehr.
| Gerichtsstand & Anwendbares Recht | Stichtag / Gültigkeitsdatum | Wer ist unter den Übergangsbestimmungen weiterhin anspruchsberechtigt? |
|---|---|---|
| Spanien | 3. April 2025 | Neue Anträge auf ein Goldenes Visum werden ab diesem Datum nicht mehr angenommen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle bereits eingereichten Anträge vor Inkrafttreten der Aussetzung auf Zulässigkeit geprüft werden. |
| Griechenland | Detaillierte Informationen zum Legacy-Fenster für frühere Antragsteller | Investoren, die bis zum 31. Juli 2023 Verträge unterzeichnet und mindestens 10 % für Immobilien im Wert von 250 € gezahlt haben, konnten ihre Investitionen bis zum 30. April 2024 zu den bisherigen Bedingungen abschließen. Danach gelten neue, höhere Schwellenwerte. |
| Portugal | 7. Oktober 2023 | Anträge, die bis zum Stichtag eingegangen sind, behalten ihre Gültigkeit; die Genehmigungen werden in das reformierte Unternehmergenehmigungsregime und nicht mehr in die alte GV-Kategorie überführt. |
Maßnahmen für Kundenserviceteams:
- Alle Mandanten, deren Einreichungen im Zusammenhang mit diesen Stichtagen anstehen oder erwartet werden, werden proaktiv per E-Mail oder Telefon kontaktiert.
- Aktualisieren Sie Mandatsvereinbarungen oder Leistungsumfänge, wenn Programmänderungen die Beratung wesentlich beeinflussen.
- Veröffentlichen Sie eine datierte Kundeninformation, die den aktuellen Status jedes Landes zusammenfasst und Links zu Primärquellen enthält.
Checkliste für die Prüfung: Websites aktualisieren
Nutzen Sie diese kurze Checkliste, um Ihre öffentlich zugänglichen Inhalte an die aktuellen Golden-Visa-Regeln anzupassen und Compliance-Risiken zu minimieren.
- Startseite und stark frequentierte Seiten: Jegliche Verweise auf Spaniens Goldenes Visum für neue Antragsteller nach dem 3. April 2025 sollten entfernt oder umgeschrieben werden.
- Länder-Landingpages:
- Griechenland: Schwellenwerte auf 800,000 €/400,000 € aktualisieren und regionale Anwendbarkeit festlegen
- Portugal: Abschaffung der Wege für Immobilien-/Kapitaltransfers; Erläuterung der neuen zulässigen Kategorien und der Übergangsregelung für Anträge vor dem 7. Oktober 2023
- Formulare und Handlungsaufforderungen: Die Aufforderung „Jetzt bewerben“ für eingestellte Strecken entfällt; stattdessen werden Screening-Fragen zu Einreichungsfristen und Vertragsstatus hinzugefügt.
- Verkaufspräsentationen und Broschüren: Zahlen, Karten und Zeitleisten aktualisieren; Datum der letzten Überprüfung und Quellenliste hinzufügen.
- Ausbildung: Kurze Vorstellung der Aufnahme- und Marketingteams; inklusive einer kurzen Fragerunde zu den Änderungen in Spanien, Griechenland und Portugal.
Wie man ein Echtzeit-Aktualisierungsprotokoll implementiert
- Eigentümer zuweisen: Benennen Sie für jede Gerichtsbarkeit einen Compliance-Beauftragten und einen Inhaltsverantwortlichen.
- Quellenüberwachung: Abonnieren Sie offizielle Amtsblätter und seriöse Analysen (z. B. …).
- Sprints aktualisieren: Wenn eine Änderung in Kraft tritt, sollte ein 24- bis 72-stündiger Content-Sprint gestartet werden, um Web-, Print- und Vertriebsmaterialien zu korrigieren.
- Rechtliche Überprüfung: Vor der erneuten Veröffentlichung aktualisierter Materialien ist die Zustimmung eines Partners erforderlich.
- Kundenkommunikation: Erlassen Sie eine personalisierte Warnmeldung mit datierten Quellenangaben und einem internen FAQ für Ihr Außendienstteam.
Wenn die Aufenthaltsbestimmungen für die EU verschärft werden, suchen Mandanten häufig nach Alternativen – Zweitwohnsitz, alternative Visa oder regionale Investitionen. Wenn Armenien ihren Zielen entspricht, beraten wir Sie gerne zu Unternehmensgründung, Aufenthaltsgenehmigungen und langfristiger Staatsbürgerschaftsplanung.
Fazit: Änderungen im Golden-Visa-Programm in Spanien, Griechenland und Portugal erhöhen die Compliance-Risiken für Rechtsberatungsteams erheblich. Um Mandanten und Ihre Kanzlei zu schützen, sollten Sie veraltete Werbeaktionen einstellen, alle Schwellenwerte und Zulassungsregeln korrigieren, Aktualisierungen dokumentieren und Übergangsfristen klar kommunizieren. Für eine individuelle Beratung zu gesetzeskonformen EU-Aufenthaltsstrategien oder alternativen, investitionsbasierten Mobilitätsoptionen kontaktieren Sie noch heute unser Team.

